Fabian Spies. AG SchwusosKöln TICKER September Nr. 2 - Medien, Meinungen, Meldungen
|
|
- Eike Kolbe
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AG SchwusosKöln TICKER September 2012 Nr. 2 - Medien, Meinungen, Meldungen Liebe Genossinnen, liebe Genossen, liebe Freundinnen, liebe Freunde, Zum 11. Jahrestag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht ein weiteres wegweisendes Urteil. Dieses Urteil kann nur als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung gewertet werden. Zu dem am 01. August 2012 veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Familienzuschlages für in einer Lebenspartnerschaft lebende Beamte erklärte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar: Foto: Fabian Spies Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung von verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen verfassungswidrig ist und das entsprechende schwarz-gelbe Gesetz über den Familienzuschlag für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt. Der Gesetzgeber ist nunmehr auch verpflichtet, eine Neuregelung vorzunehmen mit einer rückwirkenden Wirkung zum ! Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung der Schwusos in zweierlei Hinsicht: Erstens erweitert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG um die sexuelle Identität. Diese Forderung wird schon seit längerem von der SPD betrieben scheiterte bislang aber am schwarz-gelben Widerstand. Ferner stützt das Bundesverfassungsgericht der Schwusos, dass eine rückwirkende Geltung des Familienzuschlages seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, also seit dem , zwingend notwendig ist. Dies ist eine klare Entscheidung, dass eine Ungleichbehandlung auch durch fiskalpolitische Aspekte nicht behoben werden kann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist insofern nicht nur wesentlich für die zukünftige Rechtspolitik der Bundesregierung, sie wird auch für die Länder von großer Bedeutung sein. Einige Landesregierungen werden ihre Rechtsauffassung zwingend ändern müssen und ihre entsprechenden Länderregelungen in Einklang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bringen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt für lesbische und schwule Paare in Richtung der vollständigen Gleichbehandlung. Die SPD unterstützt diese Gleichbehandlung und fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre Blockadepolitik zu beenden. Es gibt nur einen Weg, wie die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreicht werden kann und das ist die Öffnung der Ehe. Dies muss die Bundesregierung endlich akzeptieren. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein deutlicher Warnschuss in diese Richtung. Dem ist nichts hinzuzufügen. Euer Fabian Spies 1
2 Zurück ins Mittelalter?! Die SchwusosKöln können auf die Äußerungen von Kölns Weihbischof Koch nur mit Unverständnis reagieren. Dass in Teilen der katholischen Kirche mittelalterliche Vorstellungen vorherrschen, wie das Zusammenleben der Menschen aussehen soll, ist lange bekannt. Ein neues Beispiel bietet der Kölner Weihbischof Heiner Koch, der sich in der katholischen Zeitung Die Tagespost zur aktuellen Debatte um die Gleichstellung der Homo-Ehe äußert. Der grundgesetzliche Schutz von Familie und Ehe verkomme zu einer leeren Sprachhülse. Die Veränderungen, dass auch homosexuelle Paare immer mehr Rechte zugesprochen bekommen, sei ein Ansporn die heterosexuelle Ehe profiliert zu vertreten. Zudem sei beim Verfassen des Grundgesetzes klar gewesen, dass die Bevorzugung der Ehe eine Benachteiligung anderer Lebensformen bedeute. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der Köln SPD (Schwusos), Fabian Spies: Die SchwusosKöln können auf die Äußerungen Kochs nur mit Unverständnis reagieren. So ist es nicht die Absicht des Grundgesetzes, eine den Vorstellungen der Kirche entsprechende Lebensweise zu schützen. Absicht von Art. 6 ist es, den Menschen Sicherheit in der einander versprochenen Sorge umeinander zu geben. Schließlich wird die Ehe und die Familie nicht weiter definiert und somit ist auch nicht davon auszugehen, dass man andere Lebensformen bewusst benachteiligen wollte. In einem sakulären Staat sollte nicht die Kirche entscheiden, was vom Staat als schützenswert angesehen werden sollte und was nicht. Die religiöse Haltung von Koch ist uneingeschränkt zu respektieren. Wünschenswert wäre, wenn von seiner Seite ebenso Respekt den vielen verschiedenen Ehen und Familien in unserem Land gewährt werden würde. Pressemitteilung der SchwusosKöln vom , Geschrieben von Nils Grote Bundeskanzlerin Merkel wartet weiter auf's Diktat aus Karlsruhe Die Schwusos in der Köln SPD ruft die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung in der Frage über eine steuerliche Gleichstellung homosexueller eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe endlich aufzugegeben. Der Regierungssprecher Steffen Seibert hat heute angekündigt, dass Bundeskanzlerin Merkel keine schnelle Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Einkommenssteuer anstrebt, sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgericht abwarten möchte. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der Köln SPD (Schwusos), Fabian Spies: Von der CDU, haben 13 Bundestagsabgeordnete der Union- Fraktion deutlich gemacht, dass sie sich der gesellschaftlichen Realität stellen. Die Signale aus Karlsruhe zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften sind deutlich. Dort heißt es: "Es darf keine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität geben. Andererseits rechtfertigt ein Rückgriff auf Art. 6 Abs. 1 GG, der Förderung von Ehe und Familie, eine Benachteiligung von anderen Lebensformen nicht. Das ist ein klarer Appell: Die Argumentation der Union, insbesondere der CSU, die die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie begründet, ist falsch. Doch statt die Steuergesetze für Schwule und Lesben schon heute anzupassen und damit verfassungskonform zu machen, wartet Bundeskanzlerin Merkel, dass das Verfassungsgericht ihr dies diktiert. Den Homosexuellen in Köln ist die Ungleichbehandlung schon lange ein Dorn im Auge. Die Gleichstellung ist verfassungsrechtlich geboten und von den Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich gewollt, in einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid sprachen sich selbst 71% der Unionsanhänger für die Gleichstellung aus." Pressemitteilung der SchwusosKöln vom , Geschrieben von Fabian Spies 2
3 Finanzminister Norbert Walter-Borjans zur Entscheidung der Bundesregierung; einer auf NRW-Initiative beruhenden Forderung des Bundesrates nicht nachzukommen, mit dem Jahressteuergesetz 2013 das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften zu ermöglichen: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Foto: Birgitta Petershagen Die Entscheidung der Bundesregierung, die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht gleich zustellen, zeigt, dass die Bundesregierung keinerlei Interesse an einer wirklichen Gleichbehandlung hat. Sie riskieren sogar lieber eine weitere Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht, als es sich mit gewissen erzkonservativen Teilen ihrer Wählerschaft zu verderben. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung auf Initiative von NRW aufgefordert, im Rahmen des Jahressteuergesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu schaffen. Zurzeit sieht die geltende Rechtslage die steuerrechtliche Gleichstellung noch nicht vor. Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt. Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und partner geäußert. Das Finanzministerium NRW hat sich bereits auf Bund/Länder Ebene für Lösungen in der Praxis eingesetzt. Seit Anfang des Jahres kann auf Antrag von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern nach einem Einspruch gegen die Ablehnung des Splittingtarifes vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, soweit es die Abgabenordnung zulässt. Entsprechendes gilt für die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V. Erst kürzlich hatte des BVerfG die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar nach dem Regierungswechsel 2010 hatte die Landesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht erarbeitet und in den Landtag eingebracht. Das Gesetz trat am 4. Juni 2011 in Kraft. Die Gleichstellung erfolgte rückwirkend zum 3. Dezember Zu diesem Zeitpunkt hätte die EU-Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das Urteil des BVerfG verlangt nun sogar eine Rückwirkung zum Zeitpunkt der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, also zum 1. August 2001, für diejenigen, die ihren Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags zeitnah geltend gemacht haben. Das Finanzministerium NRW wird umgehend eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung dieser Vorgabe erarbeiten. Ministerin Barbara Steffens ergänzt: Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind auf das Steuerrecht übertragbar. Es gibt auch sonst keinen Grund, die steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu versagen. Eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen müssen wie Eheleute füreinander einstehen, sie sind mit den gleichen Pflichten etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit belastet, dann müssen ihnen auch die gleichen Privilegien wie Eheleuten zustehen. Es gibt keinen sachlichen Grund, Ihnen dies zu verwehren." Weitere Pressemitteilungen des Finanzministeriums zu diesem Thema: Quelle: Peter Langer, Presse- und Informationsreferat Finanzministerium NRW, Jägerhofstraße 6, Düsseldorf, Tel.: (0211)
4 Ampera Run of Colours Ein Lauf, so bunt wie das Leben Auch in diesem Jahr nimmt die KölnSPD wieder traditionsgemäß am Ampera Run of Colours der Kölner Aidshilfe teil. Solidarität mit HIV-Infizierten zu zeigen und hierbei auch noch ein Event auf die Beine zu stellen, das Spaß macht und alle Menschen in Köln anspricht, ist ein Markenzeichen der vielen tollen Projekte der Aidshilfe Köln. Es ist deshalb ein fester Termin in unserem Parteikalender, an dem wir die Schuhe schnüren und für den guten Zweck aktiv mitlaufen. Denn HIV geht alle Menschen an! Im Namen der KölnSPD und der AG Schwusos Köln möchte ich mich schon einmal im Vorfeld für Euer Engagement und Euren Einsatz bedanken. Ebenso möchte ich mich bei Marco Malavasi bedanken für die Organisation. Mit insgesamt 12 Läufern aktuell sind wir die bislang größte Gruppe für unsere Partei. Folgende Genossinnen und Genossen und Freundinnen und Freunde der KölnSPD und SchwusosKöln Laufen mit. 5km Andreas Kossiski, Marcella Quaglia, Markus Salinger, Frank Funda, Ralf Kramer und Marco Malavasi 10km Susana dos Santos Hermanns, Barbara Barth, Dirk Kempowski, Markus Tieglers, Lorenz Kaiser und Frank Klemmer Ebenso wird Elfi Scho- Antwerpes mit dabei sein. Hierzu sagt Sie: Beim "Run of Colours" stehen nicht nur die sportlichen Erfolge im Vordergrund, sondern vor allem der Wettkampf im Dienst der guten Sache. Dafür treten alle Läuferinnen und Läufer an. Der Erlös kommt der Arbeit der Aidshilfe Köln zugute und damit den Menschen mit HIV und Aids in unserer Stadt. Darüber hinaus rückt der "Run of Colours" die Situation von Menschen mit HIV und Aids sowie die Bedeutung präventiver Maßnahmen stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Deshalb meine Bitte an Sie: Machen Sie mit - gehen Sie an den Start! Wir möchten nicht nur als SPD beim Lauf Aktiv mit dabei sein, sondern brauchen auch noch viele Unterstützer als Publikum. Wer Lust und Zeit hat kann doch einfach mit anfeuern. Wir treffen uns am 15. September 2012 um 15 Uhr vorm Schokoladenmuseum Köln, Am Schokoladenmuseum 1a, Köln und gehen gemeinsam zum Startpunkt. Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft Diskussionsveranstaltung zu Fragen der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit dem nordrheinwestfälischen Justizminister Thomas Kutschaty. Montag, 29. Oktober Beginn: 18:00, Gaststätte Hirschchen, Alt Pempelfort 2, Düsseldorf Veranstalter: ASJ Nordrhein-Westfalen ASJ Düsseldorf, Mettmann, Neuss AG Schwusos Düsseldorf 4
5 Immer dabei. Ältere Lesben und Schwule in NRW Unter dem Titel "andere sind anders" findet im KCR Dortmund am 26. September von Uhr bis Uhr ein landesweiter Fachaustausch über gleichgeschlechtliche Lebensformen in der Seniorenarbeit statt. Veranstalterin ist die Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW (LaS). Gleichgeschlechtliche Lebensformen sind bislang nicht im Fokus der offenen Seniorenarbeit. Umso wichtiger ist der Dialog untereinander: Welche Rolle spielen Lesben und Schwule in den Einrichtungen und Netzwerken der Seniorenarbeit? Welche Vorbehalte sind zu hinterfragen, und was ist notwendig, um Diversity im Alter tatsächlich umzusetzen? Unter der inhaltlichen Leitung von Georg Roth und Carolina Brauckmann als Koordinationsteam der landesweit geförderten Initiative "Immer dabei. Ältere Lesben und Schwule in NRW" werden sich Mitarbeitende der offenen Seniorenarbeit und aus der lesbisch-schwulen Community über Erfahrungen und Kooperationsmöglichkeiten austauschen. Die Anmeldung per geht an die Arbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW. Mit Schwung in ein neues Schuljahr Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wird die Landeskoordination von Schule der Vielfalt vom Schulministerium NRW gefördert. Mit der Förderung wird eine Phase beendet, in der das Projekt nur sehr eingeschränkt über personelle und finanzielle Ressourcen verfügt hat. Die Mitarbeiter_innen des RUBICON und des anyways, der Rosa Strippe und von SchLAu NRW haben seit 2008 viele ehren- und hauptamtliche Stunden in die öffentlichkeitswirksame Kampagne und das Schulprojekt investiert, die beide zusammen das Herzstück unserer Initiative "Schule ohne Homophobie - Schule der Vielfalt" bilden. Die Akteur_innen konnten dieses Engagement aufgrund anderer z.t. neuer beruflicher Verpflichtungen seit Mitte 2010 deutlich weniger aufbringen als zuvor. Mit der Beauftragung einer hauptamtlichen Landeskoordination ist diese "Durststrecke" nun beendet. Seit dem 01. August hat Frank G. Pohl die Landeskoordination übernommen und ergänzt das bisherige Team mit Almut Dietrich (Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit), Benjamin Kinkel (SchLAu NRW) und Markus Chmielorz (Rosa Strippe). "Wir gehen mit Schwung an die Arbeit ins neue Schuljahr und freuen uns, dass schon bald eine weitere Schule in NRW unseren Aufkleber "Schule ohne Homophobie - Schule der Vielfalt" tragen wird und damit ihr Engagement gegen Homophobie und für Vielfalt öffentlich macht", so Frank G. Pohl. Über die Arbeit vom Landesprojekt Schule der Vielfalt informiert ein Newsletter oder die Webseite. Die AG Schwusos Köln übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren BetreiberInnen verantwortlich. Impressum: Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule (SchwusosKöln) in der Köln SPD Hans-Jürgen-Wischnewski-Haus Magnusstr. 18b Köln 5
Schule der Vielfalt Schule ohne Homophobie Rundbrief 1/2013
Schule der Vielfalt Schule ohne Homophobie Rundbrief 1/2013 Rückblick 2012 Ausblick 2013 Liebe Interessierte von Schule der Vielfalt Schule ohne Homophobie, liebe Unterstützer_innen, wir wünschen Ihnen
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1077. Unterrichtung
Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 20.12.2013 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Diskriminierung Homosexueller beenden - Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare! Beschluss
MehrDAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM ESM-VERTRAG UND ZUM FISKALVERTRAG VOM 12. SEPTEMBER 2012 HINTERGRÜNDE UND INFORMATIONEN
DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM ESM-VERTRAG UND ZUM FISKALVERTRAG VOM 12. SEPTEMBER 2012 HINTERGRÜNDE UND INFORMATIONEN Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag
MehrEINFÜHRUNG IN DIE FEMINISTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT
EINFÜHRUNG IN DIE FEMINISTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT PD Dr. Friederike Wapler, Universität Frankfurt heute: Ehe, Familie und andere Lebensweisen Geschlechterrollen im Recht: Ehe und Familie Art. 3 II GG:
MehrPositionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner Einführung Seit dem 01.08.2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 03.03.2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Birgitt Bender, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger,
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
MehrAltersdiskriminierung im öffentlichen Dienst? Altersstufen im BAT und in der Beamtenbesoldung
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann Dr. F.-W. Lehmann Rauhkopfstraße 2 83727 Schlierse Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann fon: 08026-92 99 10 Fax: 08026-92 99 25 dr.lehmann@arbeitsrecht.com in Kooperation: Professor
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
Mehr3. Wie viele Pflegekinder leben in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Baden- Württemberg?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3480 08. 05. 2013 Kleine Anfrage der Abg. Brigitte Lösch und Andreas Schwarz GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
MehrGesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Paulus-Gemeinde Christiliche Gemeinschaft Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1454 Landtag 18. Wahlperiode 24.06.14 Mitteilung des Senats vom 24. Juni 2014 Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die
MehrFinanzgericht München
Ausfertigung Az: 15 V 2930/12 Finanzgericht München Beschluss ln der Streitsache gegen Finanzamt Iogoistadt vertreten durch den Amtsleiter Esplanade 38 85049 I ngolstagt StNrJAz: Antragsteller Antragsgegner
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3279 18. Wahlperiode 27.11.2014 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska
MehrDie Schülerinnen und Schüler sollen sich mit dem Begriff arm auseinandersetzen und die offiziellen Definitionen kennen und verstehen.
Arbeitsblatt Armut in der Gesellschaft Lösungsvorschläge 1. Recherchieren Sie, was die offizielle Definition von Armut ist. Klären Sie dabei auch die Begriffe absolute Armut, relative Armut und gefühlte
MehrFinanzgericht München.
Az: 15 V 2754112 Finanzgericht München. Beschluss ln der Streitsache gegen Finanzamt Kempten vertreten durch den Amtsleiter Am Stadtpark 3 87 435 Kempten StNr./Az: - Antragsteller Antragsgegner wegen Aussetzung
MehrGesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
2219 Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften Vom 14. November 2011 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Bundesbeamtengesetzes
MehrSTAATSRECHT III. 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED III. Europäische Integration und GG 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung a) Unmittelbare
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IV ZR 16/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Juli 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: BGHR: nein
Mehr10.1 Statistik zur Gesetzgebung
10.1 Statistik zur Gesetzgebung Stand: 10.9.2014 Nach Artikel 70 GG steht das Recht der Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zu, soweit nicht im Einzelfall dem Bund durch das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz
MehrPressemitteilung Essen Andersrum e.v. RUHR CSD ESSEN Samstag 6. August 2011 Kennedyplatz Essen Es wird bunt auf dem Essener Kennedyplatz. Am Samstag, den 6. August startet um 12 Uhr der RUHR CSD ESSEN.
MehrGesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/2363 12.07.2011 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/2363 12.07.2011 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS
Mehr13. Wahlperiode 23. 07. 2002. Ungleichbehandlung Verheirateter und Unverheirateter bei künstlicher Befruchtung (IVF)
13. Wahlperiode 23. 07. 2002 Antrag der Abg. Herbert Moser u. a. SPD und Stellungnahme des Sozialministeriums Ungleichbehandlung Verheirateter und Unverheirateter bei künstlicher Befruchtung (IVF) Antrag
MehrAH NRW-KALENDER AUSGABE: August 2008
AH NRW-KALENDER AUSGABE: August 2008 1.-3. August 2008 April 2008 Initiative Interessenvertretung HIV-positiver Menschen im Erwerbsleben Für: Menschen mit HIV VeranstalterIn: Positiv e.v., Akademie Waldschlösschen
MehrTOP 2 Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
TOP 1 Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags Das zustimmungsbedürftige Gesetz zielt darauf ab, die Regeln des Fiskalvertrages von 2012 innerstaatlich umzusetzen. Demnach wird die Obergrenze
MehrGesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod
Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen 649 Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod Vom 10. September 2010 (KABl. S. 238) geändert
MehrMerkblatt Familienzuschlag
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf - Tel. 0211/6023-01 Stand: 01/2015 Merkblatt Familienzuschlag Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Juli 23, 2012, /data/bt_vorab/1710291.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke,
MehrD 054 Landesbezirksjugendkonferenz Rheinland-Pfalz/Saar
D 04 Landesbezirksjugendkonferenz Rheinland-Pfalz/Saar (Lfd.-Nr. 4) Stand: 30.03. FCK PEGIDA ver.di solidarisiert sich mit den Protesten gegen PEGIDA, Saargida und vergleichbaren Versammlungen. Des Weiteren
MehrGesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes. Vom...
Drucksache 17/1300 13.11.2013 Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes
Mehr1. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Inneres Einladung 6/INN/4 25.07.2011 1. Änderung 4. Sitzung Mittwoch, 24.08.2011, 09:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude, Domplatz 6-9 Tagesordnung: öffentlicher
MehrGute Argumente für ein JA zum Partnerschaftsgesetz
Gute Argumente für ein JA zum Partnerschaftsgesetz Das Wichtigste in Kürze Die Liebe spielt im Leben aller Menschen eine zentrale Rolle für ihr persönliches Glück. Gleichgeschlechtliche Paare haben ebenso
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
MehrTOP 1. Aktuelle Debatte
15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 130. Sitzung Mittwoch, 10. Juni 2015, 09:00 Uhr TOP 1 Aktuelle Debatte Ehe für alle: Respekt für gleichgesellschaftliche Paare auf dem Standesamt Rede von Guido Wolf MdL
MehrEs gilt das gesprochene Wort!
Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort von Herrn Justizminister Thomas Kutschaty MdL anlässlich der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld am 17. November 2014 Seite 1 von 7 -
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
MehrGleichstellungspolitik für Lesben und Schwule Anträge und Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion. Mechthild Rawert, MdB
Gleichstellungspolitik für Lesben und Schwule Anträge und Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion Mechthild Rawert, MdB 1 Die Bilanz der. und der in Sachen Gleichstellungspolitik für LGBT s kann sich insgesamt
MehrDiedurchdasLebenspartnerschaftsgesetzbeabsichtigterechtlicheGleichstellungvoneingetragenenLebenspartnerschaftenmitEhepaarenistauchinweiten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12676 17. Wahlperiode 12. 03. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Lisa Paus, Ingrid Hönlinger, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler,
Mehrvom 30. Juni 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2011) und Antwort
Drucksache 16 / 15 578 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke) vom 30. Juni 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2011) und Antwort 10 Jahre
Mehrwir uns kennenlernen. Und wenn wir uns kennenlernen, verlieren wir Ängste und fühlen uns miteinander verbunden.
Rede der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann Festakt 20 Jahre Schule ohne Rassismus 13. März 2015 Es gilt das gesprochene Wort. Min. Löhrmann: Nur wenn
Mehr1. welche Ziele die Landesregierung mit der beabsichtigten Fusion der Landesversicherungsanstalten
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3517 02. 12. 98 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Sozialministeriums Pläne der Landesregierung zur Fusion der Landesversicherungsanstalten
MehrRechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis
Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis I. Einleitende Bemerkungen zur Praxisrelevanz der Menschenrechte jenseits des Arbeitsrecht
MehrLandgericht Ka.iserslautern. Beschluss. betreffend die Eintragung der Verbindung des Beteiligten zu 1. im 'Lebenspartnerschaftsregister
Aktenzeichen: 1 T 218/09 UR 1115/09 Amtsgericht K iserslautem Ausfertigung Landgericht Ka.iserslautern Beschluss In der Personenstandssache betreffend die Eintragung der Verbindung des Beteiligten zu 1.
MehrAntrag zum 28. Parteitag der CDU Deutschlands am 14./15. Dezember 2015 in Karlsruhe
Antrag zum 28. Parteitag der CDU Deutschlands am 14./15. Dezember 2015 in Karlsruhe Antragsteller: Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen:
MehrRecht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des
MehrUnterrichtsreihe: Liebe und Partnerschaft
06 Hochzeit Der schönste Tag im Leben soll es werden das wünschen sich viele Paare von ihrer Hochzeit. Wie dieser Tag genau ablaufen soll, entscheidet jedes Paar individuell. Eine gute Planung gehört in
MehrDatenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg
Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten
MehrStellungnahme. der. zum. Antrag der Fraktion DIE LINKE:
BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel. 0211/31006-36 Fax. 0211/31006-48
MehrEinleitung. 1 EGMR NJW 2001, 2694 ff (Kudla./.Polen).
Einleitung Jeder hat einen Anspruch auf Zugang zu und Rechtsschutz durch ein Gericht. Der Anspruch ist Konsequenz der Bindung an Recht und Gesetz. Als Ausgleich für das Verbot der Selbsthilfe erhält jeder
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
MehrApril 2003. Gesetzentwurf des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland
April 2003 Gesetzentwurf des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften:
MehrGesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)
Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet
MehrLiebe Schülermediatoren, liebe Schülermediatorinnen,
In diesem Heft 1 Die Redaktion 2 Visionen 3 Fair.Kiez ein Pilotprojekt 5 (Schul-) Mediationsausbildungen 6 Zweck des Newsletters 7 Impressum / Herausgeber Liebe Schülermediatoren, liebe Schülermediatorinnen,
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrGesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das
MehrKANTON ZUG VORLAGE NR. 1437.4 (Laufnummer 12291)
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1437.4 (Laufnummer 12291) ANPASSUNG KANTONALER GESETZE AN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE (PARTNERSCHAFTSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Bundesrat Drucksache 273/15 (Beschluss) 25.09.15 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts A. Problem Gleichgeschlechtlichen
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
117/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt, Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1 von 7 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen - Kenntnis über
MehrSOZIALKOMMISSION II, ARBEITSMARKTPOLITIK UND GRUNDSICHERUNG
SOZIALKOMMISSION II, ARBEITSMARKTPOLITIK UND GRUNDSICHERUNG 14.04.2010 Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates
MehrBreakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik
Breakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik Mittwoch, 22.04.2015 um 9:15 Uhr Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union, Konferenzraum Rue Wiertz 77, 1000 Brüssel
Mehr17/8. Bürgerrechte von Lesben, Schwulen, transund intersexuellen Menschen stärken UNS GEHT S UMS GANZE. Noch Fragen?
17/8 Noch Fragen? Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Arbeitskreis 3: Demokratie, Recht und Gesellschaftspolitik Volker Beck MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechte
MehrAchtung Frist!!! Alimentation kinderreicher Beamter in den Jahren 1990 bis 1998. Ansprüche geltend machen!
Achtung Frist!!! Alimentation kinderreicher Beamter in den Jahren 1990 bis 1998 Ansprüche geltend machen! Kinderreiche Beamte müssen wichtige Anträge stellen! Es läuft eine 2-Wochen-Frist! In der aktuellen
MehrSocial Media Guidelines. Tipps für den Umgang mit den sozialen Medien.
Social Media Guidelines. Tipps für den Umgang mit den sozialen Medien. Social Media bei Bühler. Vorwort. Was will Bühler in den sozialen Medien? Ohne das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten
MehrResettlement-Programm der UNHCR Grüne sehen auch Bremen in der Pflicht
Newsletter Migration und Integration, Ausgabe 18/2011 Bremen, 28. November 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Freundinnen und Freunde, mit Erstaunen verfolgen wir die Berichte rund um die rassistischen
MehrSehr geehrter Herr Erzbischof, sehr geehrter Herr Nuntius, meine sehr geehrten Damen und Herren,
Bischofsweihe und Amtseinführung von Erzbischof Dr. Stefan Heße am 14. März 2015 Sehr geehrter Herr Erzbischof, sehr geehrter Herr Nuntius, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute bekommen die Katholiken
MehrFöderalismusreform II Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden neu geordnet
INFORMATIONEN AUS BERLIN FÜR BRAUNSCHWEIG 3. AUSGABE 2009 Topthema: Job-Center Unionsfraktion blockiert Reform der Job- Center: Arbeitslose und Beschäftigte der Job-Center werden im Stich gelassen ~ Seite
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 30.5.2012 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0642/2011, eingereicht von Melissa Valentin, französischer Staatsangehörigkeit, zur Vereinheitlichung
MehrVerfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 28.06.1950 (GVBl. NRW, S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2011 (GVBl. NRW, S.
2.10 Nordrhein-Westfalen Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 28.06.1950 (GVBl. NRW, S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2011 (GVBl. NRW, S. 499) Präambel In Verantwortung vor Gott
MehrSPD für nachhaltige Schuldenbegrenzung, faire Altschuldenregelung und solide Haushalts- und Steuerpolitik
Kiel, 12.01.2010, Nr.: 006/2009 Ralf Stegner und Birgit Herdejürgen: SPD für nachhaltige Schuldenbegrenzung, faire Altschuldenregelung und solide Haushalts- und Steuerpolitik Die SPD-Landtagsfraktion bringt
Mehr(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Prof. Dr. Christian Waldhoff Vorlesung Staatsrecht I WS 2012/13 Fälle zum Wahlrecht Lösungsskizze Fall 1 Fraglich ist, ob der von dem Ortsverein Kreuzberg der S-Partei angebotene Wahl-Shuttle-Service gegen
MehrGrundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung
Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung 68. Agrarrechtsseminar der DGAR in Goslar am 30.09.2013 I n g o G l a s Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht Glas Rechtsanwälte
MehrDie Verfahrensabläufe im Diskussionsforum
Birgit Diezel, Präsidentin des Thüringer Landtags BBE-Newsletter 23/2013 Das Diskussionsforum des Thüringer Landtags Der Thüringer Landtag ist das zentrale Forum der politischen Willensbildung im Freistaat.
MehrBodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle)
Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) 07541-60060 Fax 07541-600666 www.kuschel.de e-mail: kanzlei@kuschel.de Mitglied der Güterstand und Zugewinn Inhalt: Einführung
MehrPräsentation. Gestern war der Erfolg, heute. anlässlich der
Präsentation anlässlich der Teilnehmer Karsten Seifert Montessori-Schule Huckepack Ines Becker FreieAlternativSchule (FAS) Martina Isreal-Fischer FAS Herbert Leubold Christliche Schule Dresden Matthias
MehrVorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von
MehrSystematisches Scannen von WLAN-Datennetzen durch den Google-Konzern
14. Wahlperiode 30. 04. 2010 Antrag der Abg. Andreas Stoch u. a. SPD und Stellungnahme des Innenministeriums Systematisches Scannen von WLAN-Datennetzen durch den Google-Konzern Antrag Der Landtag wolle
MehrZiel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische
MehrLeseprobe zu. Bestellfax 0221 / 9 37 38-943. Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Schmidt-Troje/Schaumburg Der Steuerrechtsschutz, 3. Auflage 2008, 503 S., Lexikonformat, gbd., ISBN 978-3-504-16562-8 49.80 www.otto-schmidt.de
MehrMasterarbeit. Die Befreiungstatbestände der 13a, 13b ErbStG. Ein Fall für das BVerfG? Florian Oppel. Bachelor + Master Publishing
Masterarbeit Florian Oppel Die Befreiungstatbestände der 13a, 13b ErbStG Ein Fall für das BVerfG? Bachelor + Master Publishing Oppel, Florian: Die Befreiungstatbestände der 13a, 13b ErbStG: Ein Fall für
MehrAufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer
Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Agnes Fischl, Michael Lettl und Dr. Ulrike Tremel, Unterhaching Im Heft
MehrFunktions- und leistungsgerechte Bewertung und Bezahlung des Personals der Finanzverwaltung
16. Steuer-Gewerkschaftstag 2007 in Chemnitz Leitantrag-Nr. IV Funktions- und leistungsgerechte Bezahlung Leitantrag der Bundesleitung Der 16. Steuer-Gewerkschaftstag möge den anliegenden Leitantrag Funktions-
MehrEs gilt das gesprochene Wort!
Grußwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Dr. Georg Schütte, anlässlich der Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik am Tag der Informatik am 24. September 2014 in
MehrGesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) LPartG Ausfertigungsdatum: 16.02.2001 Vollzitat: "Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266),
Mehrvon RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich
Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige: Synopse Gesetzestext 371 AO nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. von RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich Das Bundesministerium
Mehr(Stand: 7. August 2014) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf www.bvkm.de
Argumentationshilfe zur Durchsetzung der Regelbedarfsstufe 1 für Menschen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder anderen erwachsenen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben (Stand: 7. August 2014)
MehrAdoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 AdRÄG 2013. Vorblatt. Ziele. Inhalt
1 von 6 Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 AdRÄG 2013 Einbringende Stelle: Bundesministerium für Justiz Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2013 Vorblatt Ziele - Keine weitere Verurteilung
MehrAufteilung der Steuererstattung unter getrennt lebenden Ehegatten
Aufteilung der Steuererstattung unter getrennt lebenden Ehegatten Urteil mitgeteilt von Rechtsanwältin Eva Gerz Rechtsanwälte Felser Dezernat Familien- und Erbrecht http://www.felser.de Familienrechtsexpertin
MehrKindergeld und eheliches Steuerrecht (Realsplitting, Einkommensteuer u.a.)
Kindergeld und eheliches Steuerrecht (Realsplitting, Einkommensteuer u.a.) 1. Veröffentlichungen Kosten für Zivilprozesse nur noch begrenzt absetzbar Die Kosten für einen zivilrechtlichen Rechtsstreit
MehrDas bringt das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Lesben und Schwulen
Information der HOSI Wien: Das bringt das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Lesben und Schwulen Das am 7. Juli 2005 vom Nationalrat beschlossene Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt
Mehr- 1 - Beschluss des ASJ-Bundesvorstandes
- 1 - Beschluss des ASJ-Bundesvorstandes Einführung eines Verfahrens über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene durch Änderung des Grundgesetzes und Beschluss eines Ausführungsgesetzes
MehrEXPOSÉ. Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher
Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 38/2004 Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens
MehrKÖLNER FLÜCHTLINGSRAT E.V.
KÖLNER FLÜCHTLINGSRAT E.V. Kartäusergasse 9-11 50678 Köln Pressegespräch am 03.02.2015 Die Geschäftsstelle: Haus der Evangelischen Kirche Kartäusergasse 9-11 50678 Köln Unterbringung von Flüchtlingen in
MehrStellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 4. November 2015 zu folgenden Vorlagen Gesetzentwurf
MehrAmtsgericht Schöneberg Abteilung für Familiensachen
Abschrift Der Geschäftsstelle zum Zwecke der Bekanntmachung übergeben am 11.03.2013 Amtsgericht Schöneberg Abteilung für Familiensachen Beschluss Geschäftsnummer; 24 F 172/12 Datum: 08.03.2013 In der Familiensache
MehrGemeinsamer FORDERUNGSKATALOG des CSD Konstanz e.v. und des CSD Kreuzlingen zum grenzüberschreitenden Christopher Street Day am 16.
Gemeinsamer FORDERUNGSKATALOG des CSD Konstanz e.v. und des CSD Kreuzlingen zum grenzüberschreitenden Christopher Street Day am 16. Juli 2011 Wir fordern: 1. Akzeptanz ohne Grenzen weltweit! 2. Rechtsextremismus
MehrKeine Angst vor der Akquise!
Produktinformation Seite 1 von 1 Keine Angst vor der Akquise! Mehr Erfolg in Vertrieb und Verkauf ISBN 3-446-40317-5 Vorwort Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/3-446-40317-5
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien
Mehrzu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Bundesrat Drucksache 438/1/07 10.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse R - Fz zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechtsmittels in
MehrDr. Martin Bahr INTERNET-GEWINNSPIELE: GRUNDLEGENDE ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG. Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr INTERNET-GEWINNSPIELE: GRUNDLEGENDE ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG - ANMERKUNG ZUR GAMBELLI-ENTSCHEIDUNG DES EUGH (URT. V. 06.11.2003 - AZ.: C-243/0) Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.
Mehr