Fabian Spies. AG SchwusosKöln TICKER September Nr. 2 - Medien, Meinungen, Meldungen

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1 AG SchwusosKöln TICKER September 2012 Nr. 2 - Medien, Meinungen, Meldungen Liebe Genossinnen, liebe Genossen, liebe Freundinnen, liebe Freunde, Zum 11. Jahrestag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht ein weiteres wegweisendes Urteil. Dieses Urteil kann nur als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung gewertet werden. Zu dem am 01. August 2012 veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Familienzuschlages für in einer Lebenspartnerschaft lebende Beamte erklärte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar: Foto: Fabian Spies Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung von verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen verfassungswidrig ist und das entsprechende schwarz-gelbe Gesetz über den Familienzuschlag für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt. Der Gesetzgeber ist nunmehr auch verpflichtet, eine Neuregelung vorzunehmen mit einer rückwirkenden Wirkung zum ! Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung der Schwusos in zweierlei Hinsicht: Erstens erweitert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG um die sexuelle Identität. Diese Forderung wird schon seit längerem von der SPD betrieben scheiterte bislang aber am schwarz-gelben Widerstand. Ferner stützt das Bundesverfassungsgericht der Schwusos, dass eine rückwirkende Geltung des Familienzuschlages seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, also seit dem , zwingend notwendig ist. Dies ist eine klare Entscheidung, dass eine Ungleichbehandlung auch durch fiskalpolitische Aspekte nicht behoben werden kann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist insofern nicht nur wesentlich für die zukünftige Rechtspolitik der Bundesregierung, sie wird auch für die Länder von großer Bedeutung sein. Einige Landesregierungen werden ihre Rechtsauffassung zwingend ändern müssen und ihre entsprechenden Länderregelungen in Einklang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bringen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt für lesbische und schwule Paare in Richtung der vollständigen Gleichbehandlung. Die SPD unterstützt diese Gleichbehandlung und fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre Blockadepolitik zu beenden. Es gibt nur einen Weg, wie die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreicht werden kann und das ist die Öffnung der Ehe. Dies muss die Bundesregierung endlich akzeptieren. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein deutlicher Warnschuss in diese Richtung. Dem ist nichts hinzuzufügen. Euer Fabian Spies 1

2 Zurück ins Mittelalter?! Die SchwusosKöln können auf die Äußerungen von Kölns Weihbischof Koch nur mit Unverständnis reagieren. Dass in Teilen der katholischen Kirche mittelalterliche Vorstellungen vorherrschen, wie das Zusammenleben der Menschen aussehen soll, ist lange bekannt. Ein neues Beispiel bietet der Kölner Weihbischof Heiner Koch, der sich in der katholischen Zeitung Die Tagespost zur aktuellen Debatte um die Gleichstellung der Homo-Ehe äußert. Der grundgesetzliche Schutz von Familie und Ehe verkomme zu einer leeren Sprachhülse. Die Veränderungen, dass auch homosexuelle Paare immer mehr Rechte zugesprochen bekommen, sei ein Ansporn die heterosexuelle Ehe profiliert zu vertreten. Zudem sei beim Verfassen des Grundgesetzes klar gewesen, dass die Bevorzugung der Ehe eine Benachteiligung anderer Lebensformen bedeute. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der Köln SPD (Schwusos), Fabian Spies: Die SchwusosKöln können auf die Äußerungen Kochs nur mit Unverständnis reagieren. So ist es nicht die Absicht des Grundgesetzes, eine den Vorstellungen der Kirche entsprechende Lebensweise zu schützen. Absicht von Art. 6 ist es, den Menschen Sicherheit in der einander versprochenen Sorge umeinander zu geben. Schließlich wird die Ehe und die Familie nicht weiter definiert und somit ist auch nicht davon auszugehen, dass man andere Lebensformen bewusst benachteiligen wollte. In einem sakulären Staat sollte nicht die Kirche entscheiden, was vom Staat als schützenswert angesehen werden sollte und was nicht. Die religiöse Haltung von Koch ist uneingeschränkt zu respektieren. Wünschenswert wäre, wenn von seiner Seite ebenso Respekt den vielen verschiedenen Ehen und Familien in unserem Land gewährt werden würde. Pressemitteilung der SchwusosKöln vom , Geschrieben von Nils Grote Bundeskanzlerin Merkel wartet weiter auf's Diktat aus Karlsruhe Die Schwusos in der Köln SPD ruft die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung in der Frage über eine steuerliche Gleichstellung homosexueller eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe endlich aufzugegeben. Der Regierungssprecher Steffen Seibert hat heute angekündigt, dass Bundeskanzlerin Merkel keine schnelle Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Einkommenssteuer anstrebt, sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgericht abwarten möchte. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der Köln SPD (Schwusos), Fabian Spies: Von der CDU, haben 13 Bundestagsabgeordnete der Union- Fraktion deutlich gemacht, dass sie sich der gesellschaftlichen Realität stellen. Die Signale aus Karlsruhe zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften sind deutlich. Dort heißt es: "Es darf keine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität geben. Andererseits rechtfertigt ein Rückgriff auf Art. 6 Abs. 1 GG, der Förderung von Ehe und Familie, eine Benachteiligung von anderen Lebensformen nicht. Das ist ein klarer Appell: Die Argumentation der Union, insbesondere der CSU, die die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie begründet, ist falsch. Doch statt die Steuergesetze für Schwule und Lesben schon heute anzupassen und damit verfassungskonform zu machen, wartet Bundeskanzlerin Merkel, dass das Verfassungsgericht ihr dies diktiert. Den Homosexuellen in Köln ist die Ungleichbehandlung schon lange ein Dorn im Auge. Die Gleichstellung ist verfassungsrechtlich geboten und von den Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich gewollt, in einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid sprachen sich selbst 71% der Unionsanhänger für die Gleichstellung aus." Pressemitteilung der SchwusosKöln vom , Geschrieben von Fabian Spies 2

3 Finanzminister Norbert Walter-Borjans zur Entscheidung der Bundesregierung; einer auf NRW-Initiative beruhenden Forderung des Bundesrates nicht nachzukommen, mit dem Jahressteuergesetz 2013 das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften zu ermöglichen: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Foto: Birgitta Petershagen Die Entscheidung der Bundesregierung, die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht gleich zustellen, zeigt, dass die Bundesregierung keinerlei Interesse an einer wirklichen Gleichbehandlung hat. Sie riskieren sogar lieber eine weitere Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht, als es sich mit gewissen erzkonservativen Teilen ihrer Wählerschaft zu verderben. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung auf Initiative von NRW aufgefordert, im Rahmen des Jahressteuergesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu schaffen. Zurzeit sieht die geltende Rechtslage die steuerrechtliche Gleichstellung noch nicht vor. Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt. Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und partner geäußert. Das Finanzministerium NRW hat sich bereits auf Bund/Länder Ebene für Lösungen in der Praxis eingesetzt. Seit Anfang des Jahres kann auf Antrag von eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern nach einem Einspruch gegen die Ablehnung des Splittingtarifes vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, soweit es die Abgabenordnung zulässt. Entsprechendes gilt für die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V. Erst kürzlich hatte des BVerfG die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar nach dem Regierungswechsel 2010 hatte die Landesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht erarbeitet und in den Landtag eingebracht. Das Gesetz trat am 4. Juni 2011 in Kraft. Die Gleichstellung erfolgte rückwirkend zum 3. Dezember Zu diesem Zeitpunkt hätte die EU-Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das Urteil des BVerfG verlangt nun sogar eine Rückwirkung zum Zeitpunkt der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, also zum 1. August 2001, für diejenigen, die ihren Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags zeitnah geltend gemacht haben. Das Finanzministerium NRW wird umgehend eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung dieser Vorgabe erarbeiten. Ministerin Barbara Steffens ergänzt: Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind auf das Steuerrecht übertragbar. Es gibt auch sonst keinen Grund, die steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu versagen. Eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen müssen wie Eheleute füreinander einstehen, sie sind mit den gleichen Pflichten etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit belastet, dann müssen ihnen auch die gleichen Privilegien wie Eheleuten zustehen. Es gibt keinen sachlichen Grund, Ihnen dies zu verwehren." Weitere Pressemitteilungen des Finanzministeriums zu diesem Thema: Quelle: Peter Langer, Presse- und Informationsreferat Finanzministerium NRW, Jägerhofstraße 6, Düsseldorf, Tel.: (0211)

4 Ampera Run of Colours Ein Lauf, so bunt wie das Leben Auch in diesem Jahr nimmt die KölnSPD wieder traditionsgemäß am Ampera Run of Colours der Kölner Aidshilfe teil. Solidarität mit HIV-Infizierten zu zeigen und hierbei auch noch ein Event auf die Beine zu stellen, das Spaß macht und alle Menschen in Köln anspricht, ist ein Markenzeichen der vielen tollen Projekte der Aidshilfe Köln. Es ist deshalb ein fester Termin in unserem Parteikalender, an dem wir die Schuhe schnüren und für den guten Zweck aktiv mitlaufen. Denn HIV geht alle Menschen an! Im Namen der KölnSPD und der AG Schwusos Köln möchte ich mich schon einmal im Vorfeld für Euer Engagement und Euren Einsatz bedanken. Ebenso möchte ich mich bei Marco Malavasi bedanken für die Organisation. Mit insgesamt 12 Läufern aktuell sind wir die bislang größte Gruppe für unsere Partei. Folgende Genossinnen und Genossen und Freundinnen und Freunde der KölnSPD und SchwusosKöln Laufen mit. 5km Andreas Kossiski, Marcella Quaglia, Markus Salinger, Frank Funda, Ralf Kramer und Marco Malavasi 10km Susana dos Santos Hermanns, Barbara Barth, Dirk Kempowski, Markus Tieglers, Lorenz Kaiser und Frank Klemmer Ebenso wird Elfi Scho- Antwerpes mit dabei sein. Hierzu sagt Sie: Beim "Run of Colours" stehen nicht nur die sportlichen Erfolge im Vordergrund, sondern vor allem der Wettkampf im Dienst der guten Sache. Dafür treten alle Läuferinnen und Läufer an. Der Erlös kommt der Arbeit der Aidshilfe Köln zugute und damit den Menschen mit HIV und Aids in unserer Stadt. Darüber hinaus rückt der "Run of Colours" die Situation von Menschen mit HIV und Aids sowie die Bedeutung präventiver Maßnahmen stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Deshalb meine Bitte an Sie: Machen Sie mit - gehen Sie an den Start! Wir möchten nicht nur als SPD beim Lauf Aktiv mit dabei sein, sondern brauchen auch noch viele Unterstützer als Publikum. Wer Lust und Zeit hat kann doch einfach mit anfeuern. Wir treffen uns am 15. September 2012 um 15 Uhr vorm Schokoladenmuseum Köln, Am Schokoladenmuseum 1a, Köln und gehen gemeinsam zum Startpunkt. Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft Diskussionsveranstaltung zu Fragen der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit dem nordrheinwestfälischen Justizminister Thomas Kutschaty. Montag, 29. Oktober Beginn: 18:00, Gaststätte Hirschchen, Alt Pempelfort 2, Düsseldorf Veranstalter: ASJ Nordrhein-Westfalen ASJ Düsseldorf, Mettmann, Neuss AG Schwusos Düsseldorf 4

5 Immer dabei. Ältere Lesben und Schwule in NRW Unter dem Titel "andere sind anders" findet im KCR Dortmund am 26. September von Uhr bis Uhr ein landesweiter Fachaustausch über gleichgeschlechtliche Lebensformen in der Seniorenarbeit statt. Veranstalterin ist die Landesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW (LaS). Gleichgeschlechtliche Lebensformen sind bislang nicht im Fokus der offenen Seniorenarbeit. Umso wichtiger ist der Dialog untereinander: Welche Rolle spielen Lesben und Schwule in den Einrichtungen und Netzwerken der Seniorenarbeit? Welche Vorbehalte sind zu hinterfragen, und was ist notwendig, um Diversity im Alter tatsächlich umzusetzen? Unter der inhaltlichen Leitung von Georg Roth und Carolina Brauckmann als Koordinationsteam der landesweit geförderten Initiative "Immer dabei. Ältere Lesben und Schwule in NRW" werden sich Mitarbeitende der offenen Seniorenarbeit und aus der lesbisch-schwulen Community über Erfahrungen und Kooperationsmöglichkeiten austauschen. Die Anmeldung per geht an die Arbeitsgemeinschaft Seniorenbüros NRW. Mit Schwung in ein neues Schuljahr Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wird die Landeskoordination von Schule der Vielfalt vom Schulministerium NRW gefördert. Mit der Förderung wird eine Phase beendet, in der das Projekt nur sehr eingeschränkt über personelle und finanzielle Ressourcen verfügt hat. Die Mitarbeiter_innen des RUBICON und des anyways, der Rosa Strippe und von SchLAu NRW haben seit 2008 viele ehren- und hauptamtliche Stunden in die öffentlichkeitswirksame Kampagne und das Schulprojekt investiert, die beide zusammen das Herzstück unserer Initiative "Schule ohne Homophobie - Schule der Vielfalt" bilden. Die Akteur_innen konnten dieses Engagement aufgrund anderer z.t. neuer beruflicher Verpflichtungen seit Mitte 2010 deutlich weniger aufbringen als zuvor. Mit der Beauftragung einer hauptamtlichen Landeskoordination ist diese "Durststrecke" nun beendet. Seit dem 01. August hat Frank G. Pohl die Landeskoordination übernommen und ergänzt das bisherige Team mit Almut Dietrich (Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit), Benjamin Kinkel (SchLAu NRW) und Markus Chmielorz (Rosa Strippe). "Wir gehen mit Schwung an die Arbeit ins neue Schuljahr und freuen uns, dass schon bald eine weitere Schule in NRW unseren Aufkleber "Schule ohne Homophobie - Schule der Vielfalt" tragen wird und damit ihr Engagement gegen Homophobie und für Vielfalt öffentlich macht", so Frank G. Pohl. Über die Arbeit vom Landesprojekt Schule der Vielfalt informiert ein Newsletter oder die Webseite. Die AG Schwusos Köln übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren BetreiberInnen verantwortlich. Impressum: Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule (SchwusosKöln) in der Köln SPD Hans-Jürgen-Wischnewski-Haus Magnusstr. 18b Köln 5

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