Föderalismusreform II Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden neu geordnet

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1 INFORMATIONEN AUS BERLIN FÜR BRAUNSCHWEIG 3. AUSGABE 2009 Topthema: Job-Center Unionsfraktion blockiert Reform der Job- Center: Arbeitslose und Beschäftigte der Job-Center werden im Stich gelassen ~ Seite 2 Föderalismusreform II Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden neu geordnet ~ Seite 2 Finanzen Bundestag beschließt Rückkehr zur alten Pendlerpauschale Pendler bekommen Geld zurück ~ Seite 4 Liebe Genossinnen und Genossen, Berlin, mit dem neuen B_B_B ++NEWSLETTER++ möchte ich Euch über die beiden vergangenen Sitzungswochen informieren. Während der neue Wirtschaftsminister Guttenberg sich touristisch auf dem Times Square in New York präsentiert, obwohl er Gespräche über die Zukunft von Opel führen soll, macht die SPD ernsthafte Politik. Unser Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier hat, unter anderem bei seinem Besuch der VW-Betriebsversammlung in Wolfsburg, dafür gesorgt, dass die Erfolgsgeschichte Abwrackprämie weitergeht. Der Erfolg des Konzepts, das auf den Vorschlag von Steinmeier zurückgeht, übertrifft alle Erwartungen. Unser Vizekanzler hatte eine Verlängerung des wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch so erfolgreichen Instruments seit Tagen gefordert. Inzwischen sieht das zum Glück auch Angela Merkel so. Wichtiges Thema in Berlin war außerdem die gescheiterte Reform der Jobcenter. Durch die Blockade der Union werden Millionen Arbeitslose und die Beschäftigten der Jobcenter im Stich gelassen. In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland dermaßen zu schaden, ist verantwortungslos. Weitere Themen waren die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale und die Föderalismusreform II. Zudem findet ihr auf Seite 4 einen kurzen Bericht zum Besuch der BPA-Gruppe, die am 18. und 19. März in Berlin zu Besuch war. In den vergangenen beiden Sitzungswochen habe ich auch zwei Plenarreden gehalten: am 19. März zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (hier) und am 26. März zum Nichtraucherschutz (hier). Außerdem möchte ich Euch noch darauf hinweisen, dass ihr aktuelle Fotos von meiner Arbeit ab sofort unter finden könnt. Ich wünsche Euch ein schönes Voroster-Wochenende! Eure

2 2 T O P T H E M A Blockade der Job-Center-Reform Wir befinden uns in der größten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit dem Konjunkturpaket haben Sozialdemokraten schnelle Maßnahmen zur Belebung der Binnennachfrage durchgesetzt, damit die Auswirkungen der Krise abgemildert werden. Große Bedeutung kommt der Arbeit der Job-Center zu. Die Beschäftigten müssen ihre ganze Kraft für die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen einsetzen, was sie auch mit großem Engagement tun. In dieser Situation lassen CDU und CSU die Beschäftigten der ARGEn und die Arbeitslosen im Regen stehen. Sie blockieren eine Neuorganisation der ARGEn, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Regelung beanstandet, wonach die kommunalen Träger zur einheitlichen Wahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitsgemeinschaften mit den örtlichen Agenturen für Arbeit (ARGEn) bilden sollen. Eine Neuregelung muss bis Ende 2010 erfolgen. Die SPD will eine schnelle Lösung, damit die Beschäftigten in den ARGEn Planungssicherheit erhalten und ihrer wichtigen Aufgabe ohne Unsicherheit der eigenen beruflichen Zukunft nachgehen können. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und Jürgen Rüttgers (CDU) einen Kompromiss ausgehandelt, der von allen Ländern gemeinsam getragen wird. Auch das CDU- Präsidium und Angela Merkel haben diese Lösung unterstützt. Danach sollen als Nachfolge für die ARGEn Zentren für Arbeit und Grundsicherung als gemeinsame Anstalten öffentlichen Rechts mit Beteiligung der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit errichtet werden. Dies ist ein guter Vorschlag, der den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Mit dieser Lösung wäre gewährleistet, dass auch künftig Langzeitarbeitslose die bestmögliche Hilfe und Unterstützung aus einer Hand erhalten. Dies ist gerade in der Wirtschaftskrise wichtig. Jetzt lehnt die CDU im Bundestag dieses gemeinsame Ergebnis auf einmal ab. Keiner kann das erklären. In einer Zeit, wo die Menschen zu Recht Handlungsfähigkeit erwarten, verliert sich die Union im Dschungel parteipolitischer Taktiererei. Und Angela Merkel stimmt in ihrer eigenen Fraktion gegen ihre eigene Vereinbarung! Wir wollen den Menschen Sicherheit geben. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat bereits angekündigt, dass die in diesem Jahr auslaufenden Verträge zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit bis Ende 2010 verlängert werden. Wir setzen uns weiter für eine schnelle und dauerhafte Lösung ein. F Ö D E R A L I S M U S R E F O R M I I Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat zwei Jahre nach ihrer Konstituierung ihre Arbeit erfolgreich abgeschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben entsprechend den Empfehlungen der Föderalismuskommission den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) sowie den Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform eingebracht, die der Bundestag am 27. März 2009 in 1. Lesung beraten hat. Am 4. Mai 2009 findet dazu eine umfassende Sachverständigenanhörung, durchgeführt von Bundestag und Bundesrat, statt. Die

3 3 Reform soll ihren Abschluss am 10. Juli 2009 finden, in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause. Arbeitsgrundlage der Kommission war eine offene Themensammlung als Anlage und damit ebenfalls Gegenstand der Einsetzungsbeschlüsse. Diese Themensammlung benannte Finanz- und Verwaltungsthemen. Die neue Schuldenregel im Grundgesetz Wichtigste Aufgabe dieser Reform ist die nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen. Im Grundgesetz wird nun in Art. 109 Grundgesetz (GG) die Rahmenvorgabe einer Schuldenregel für den Bund und die Länder aufgenommen, die für den Bund in Art. 115 GG näher ausgestaltet wird, für die Länder im jeweiligen Landesrecht. Im Grundsatz gilt, dass die Haushalte von Bund und Ländern in konjunktureller Normallage grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die neue Schuldenregel tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Ab 2011 baut also der Bund das strukturelle Defizit stufenweise bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab. Dem Bund wird ab dann eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von maximal 0,35 Prozent des BIP erlaubt. In konjunktureller Normallage sind dies jährlich rund 8,5 Milliarden Euro statt derzeit etwa 25 Milliarden Euro. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 bauen die Länder stufenweise die Neuverschuldung auf strukturell 0,0 Prozent des BIP in 2020 ab. Für die Länder gilt ab dann eine strukturelle Nullverschuldung. Konjunkturbedingt können sich Bund und Länder weiterhin in Höhe von 3 Prozent des BIP verschulden (derzeit etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr). Konjunkturbedingte Defizite werden so zugelassen, sind allerdings im Aufschwung wieder zurückzuführen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme werden auf einem Kontrollkonto erfasst. Überschreitet ein negativer Saldo des Kontrollkontos einen bestimmten Schwellenwert, setzt eine Pflicht zur Rückführung der darüber hinausgehenden Kreditaufnahme ein. Aufgenommen wird auch eine Ausnahmeregelung für Notsituationen wie Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen. Aktuell würde die gegenwärtige Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise klar als eine solche Ausnahmesituation angesehen. Konsolidierungshilfen für die finanzschwächsten Länder Ergänzend zu der neuen Schuldenregel erhalten die fünf finanzschwächsten Länder Konsolidierungshilfen. Sie erhalten so die Möglichkeit, bald aus eigener Kraft die neuen Vorgaben des Grundgesetzes einhalten zu können. Insgesamt erhalten diese Länder 7,2 Milliarden Euro, also neun Jahre lang pro Jahr 800 Millionen Euro, die solidarisch von Bund und Ländern aufgebracht werden. Ein neues Frühwarnsystem: der Stabilitätsrat Als Frühwarnsystem neu eingeführt wird ein Stabilitätsrat, der sich aus den Finanzministern von Bund und Ländern sowie dem Bundeswirtschaftsminister zusammensetzt. Dieser hat die Aufgabe, fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern zu überwachen sowie Empfehlungen zur Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen zu geben. Er hat außerdem die wichtige Aufgabe, die Einhaltung der Vorgaben zu beaufsichtigen, denen die Länder mit Konsolidierungshilfen unterliegen. Die Verwaltungsthemen Bei den Verwaltungsthemen wurden ebenfalls eine große Zahl von Änderungen erreicht, wie z. B. eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei der öffentlichen IT oder Verbesserungen bei der Steuerverwaltung. Eingeführt wird auch ein sog. Verwaltungs-PISA (Benchmarking): Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen. Es wird außerdem ein natio-

4 4 nales Krebsregister geschaffen: Das Register soll fundierte Daten zu Krebserkrankungen in ganz Deutschland bereithalten und regionale sowie länderübergreifende Untersuchungen und Vergleiche ermöglichen. Das Fernstraßennetz wird neu geordnet: In einem überschaubaren Zeitraum soll ein Konzept für die Neuordnung erarbeitet werden. Lockerung des Kooperationsverbots Die SPD-Bundestagsfraktion konnte ihre Forderung durchsetzen, das Kooperationsverbot zu lockern. Für Ausnahme- und Notsituationen sind danach Finanzhilfen des Bundes auch ohne korrespondierende Gesetzgebungskompetenz möglich. F I N A N Z E N Alte Regelung Pendlerpauschale gilt wieder Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale vom 9. Dezember 2008 soll die vorläufige Regelungslage durch eine gesetzliche Regelung ab 2007 ersetzt werden. Dazu wurde am 19. März 2009 der Gesetzentwurf zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale in 2./3. Lesung beschlossen. Für die Pendler in Deutschland gilt damit endgültig wieder das alte Recht, also das, was vor dem in Deutschland galt. 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können wieder geltend gemacht werden. Dies kann auch rückwirkend zum geschehen. Die Finanzverwaltung, die Finanzämter vor Ort, werden für das Jahr 2007, dafür gibt es ja in der Regel schon Steuerbescheide, von Amts wegen tätig und das ausstehende Geld überweisen. Für die Jahre 2008 und 2009 wird das wieder geltende Recht im Rahmen der Steuererklärung und des Steuerbescheides berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist der SPD-Bundestagsfraktion, dass auch die Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel berücksichtigt werden. Das Gesetz wurde auch von CDU und CSU mitgetragen. Dieser Umstand darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass CDU und CSU für die Kürzung der Pendlerpauschale verantwortlich sind. Die Einschränkung der Pendlerpauschale war Bestandteil des Wahlprogramms von CDU und CSU. Die SPD hat sich dagegen für ihre Beibehaltung ausgesprochen. Letztlich musste die SPD in den Koalitionsverhandlungen einer Kürzung der Pendlerpauschale zustimmen, um Forderungen der Union nach einer Abschaffung der Steuerfreiheit für Nacht- und Sonntagsarbeit abzuwenden. E R L I N - B E S U C H Braunschweiger BPA-Gruppe zu Besuch in Berlin Am 18. und 19. März 2009 besuchten 45 politisch interessierte und aktive Bürgerinnen und Bürger aus Braunschweig auf Einladung von Carola Reimann Berlin. Auf dem Programm standen am ersten Tag der Reise eine Stadtrundfahrt durch Berlin und der Besuch des Deutschen Bundestages, der eine Plenarsitzung, den Besuch der Reichstagskuppel und ein Gespräch mit Carola Reimann beinhaltete. Am zweiten Tag der Reise besuchte die Gruppe das Bundesfinanzministerium

5 und die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, das ehemalige Untersuchungsgefängnis des DDR-Staatssicherheitsdienstes. 5

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