Sind Sie Mitglied von Tierschutzvereinen oder von anderen Organisationen, die mit Tieren zu tun haben? Falls ja, von welchen? ...
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- Mona Langenberg
- vor 7 Jahren
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1 tier-parlament.ch Postfach Thônex Name:... Vorname:... Kanton:... Politische Partei:... Unterschrift:... Datum:... Kontakt (dient nur der Identifizierung und wird auf keinen Fall veröffentlicht): Tel.: Sind Sie Mitglied von Tierschutzvereinen oder von anderen Organisationen, die mit Tieren zu tun haben? Falls ja, von welchen? Wenn Sie bisher schon ein politisches Mandat innehatten: Was haben Sie in dieser Funktion für das Tierwohl getan? NUTZTIERE/ZUCHT/SCHLACHTUNG Finden Sie Vegetarismus sinnvoll? Finden Sie Veganismus sinnvoll? Finden Sie Speziesismus sinnvoll? (Speziesismus ist eine Ideologie, die davon ausgeht, dass das Leben und die Interessen von Tieren allein deshalb missachtet werden dürfen, weil sie einer anderen Art angehören.) 1. Ökologische Folgen des Konsums von tierischen Produkten Die von der Fleisch- und Milchproduktion angerichteten Schäden für Mensch und Umwelt sind heute kaum noch zu übersehen: Treibhausgasemissionen, Wasserverschwendung, Abholzung, Übernutzung der Böden, Antibiotika-Resistenzen usw. Eine intensive Landwirtschaft hat negative Auswirkungen auf die Umwelt, auf das Tierwohl und die Tierwürde. Trotzdem wird diese Art der Umweltbelastung im Zusammenhang mit Umweltschutzmassnahmen oder nachhaltiger Entwicklung selten erwähnt, sie wird im Gegenteil noch gefördert. Haben Sie vor, sich nach Ihrer Wahl für eine allgemeine Reduktion des Fleisch- und Milchkonsums einzusetzen (z. B. vegetarische/vegane Tage in Kantinen, keine Subventionen für die Fleisch- und Milch-Lobby, Mitwirkung in Arbeitsgruppen)?
2 2/5 2. Vegetarische/vegane Menüs in Personalkantinen und Mensen Es gibt bereits Gemeinden, die in ihren Kantinen einen vegetarischen Tag pro Woche eingeführt haben. Unterstützen Sie diesen Schritt? Halten Sie in Kantinen und Mensen auch ein veganes Angebot für angebracht? 3. Gesundheitliche Folgen des Fleischkonsums In ihrer 2014 veröffentlichten Stellungnahme zu den gesundheitlichen Aspekten des Fleischkonsums folgt die Eidgenössische Ernährungskommission (EEK) den Empfehlungen der Harvard School of Public Health. Auf dieser Grundlage schlägt die EEK dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Kampagne zur Reduktion des Fleischkonsums vor. Unterstützen Sie diese Empfehlung und den Vorschlag der Kommission? 4. Kennzeichnung von Produkten, die nicht gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung hergestellt wurden Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung ist sehr fortschrittlich. Es werden aber zahlreiche Waren importiert, die nicht gemäss den schweizerischen Bestimmungen hergestellt wurden. Neben möglicher Irreführung bei der Deklarierung begünstigen diese Importe auch einen unfairen Wettbewerb gegenüber einheimischen Produkten. Gemäss Artikel 14 des Tierschutzgesetzes (TSchG) kann der Bund die Einfuhr tierischer Produkte aus Tierschutzgründen verbieten. ( Der Bundesrat kann aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten. ). Würden Sie einem Importverbot für Waren, deren Produktion dem Schweizer Tierschutzstandard nicht genügt, zustimmen? 5. Rituelle Schlachtung/Schächten Seit das Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung 1893 im Gesetz verankert wurde, gibt dieser Artikel aus Gründen der Religionsfreiheit zu reden. Sind Sie bereit, sich aus Tierschutzgründen für einen Erhalt des Schächtverbots gemäss Artikel 21 des Tierschutzgesetzes ( Säugetiere dürfen nur geschlachtet werden, wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind. ) einzusetzen? TIERVERSUCHE 6. Das Tiermodell Das Tiermodell, das heisst, die Übertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen als ob der Mensch eine 70 kg schwere genetisch veränderte Maus wäre wird von verschiedenen Seiten in Frage gestellt, auch von der Wissenschaft.
3 Glauben Sie, dass das Tiermodell aussagekräftig ist und dass die medizinische Forschung sich weiterhin darauf konzentrieren soll? 3/5 7. Die Stiftung 3R und alternative Forschungsmethoden Artikel 22 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes besagt: [Der Bund] fördert in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Industrie insbesondere die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen, mit weniger Versuchstieren auskommen oder eine geringere Belastung derselben zur Folge haben. Zu diesem Zweck hat er 1987 die Stiftung 3R (Reduce, Refine, Replace Vermindern, Verbessern, Vermeiden) gegründet. Die Fördermittel beliefen sich 2013 auf Franken. (Zum Vergleich: Für Tierversuche und Versuchstierhaltungen wurden im gleichen Zeitraum fast 100 Millionen Franken ausgegeben.) Diese Förderung alternativer Forschungsmethoden hat damit offenbar nur symbolischen Wert. Sind Sie bereit, sich für eine echte Förderung alternativer Forschungsmethoden einzusetzen, damit die Schweiz auch auf dem Gebiet der tierversuchsfreien Forschung und Innovation führend ist? 8. Primaten in Tierversuchen Im Jahr 2013 starben in der Schweiz 322 Primaten für die Forschung, davon neun mit maximaler Belastung. Diese Zahl ist höher als im Jahr Befürworten Sie ein Verbot von Tierversuchen an Primaten und teilen Sie damit die Einschätzung, dass eine Interessenabwägung gemäss Art. 19 TSchG systematisch zu Gunsten der Primaten ausfällt? 9. Versuchstierstatistik 2013 wurden in der Schweiz Tiere in Tierversuchen getötet. Gleichzeitig wurden in Schweizer Versuchstierhaltungen Tiere geboren oder importiert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um genetisch modifizierte Mäuse, von denen aufgrund der Genmutation viele stark beeinträchtigt sind (Diabetes-Modell, Krebs- Modell, Immunschwäche-Modell usw.). Von den genetisch modifizierten Tieren wird nur ein kleiner Teil in Tierversuchen verwendet. Der Rest wird vergast, etwa weil die Tiere nicht die verlangte genetische Mutation oder nicht das gewünschte Geschlecht aufweisen, da die Forschung hauptsächlich männliche Mäuse verwendet. Was halten Sie von diesen Zahlen, die auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht wurden? PELZ 10. Pelzprodukte In der Schweiz gibt es keine Pelztierfarmen, weil die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung dies verunmöglichen. Deshalb importiert der Handel Pelze und Pelzprodukte aus dem Ausland wurden Kilogramm Pelz importiert, der grösste Teil aus China, dessen Produktionsmethoden berüchtigt sind.
4 Würden Sie ein nach Art. 14 TSchG eingeführtes Importverbot für Pelze von Tieren, die nicht nach schweizerischem Tierschutzstandard gehalten oder getötet wurden, befürworten? 4/5 ZOO UND ZIRKUS 11. Wildtiere im Zirkus Das Halten von Wildtieren im Zirkus ist hinsichtlich des Tierwohls problematisch (Lastwagen, die nicht nur für den Transport, sondern auch als Unterkunft dienen, klimatische Bedingungen, Platzverhältnisse, die ein artgerechtes Verhalten verunmöglichen). Der Einsatz von Wildtieren im Zirkus widerspricht zudem dem Tierschutzgesetz, dessen Zweck es ist, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen (Art. 1 TSchG). Und diese Würde wird gemäss Art. 3a TSchG missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Einige Länder haben den Einsatz von Wildtieren im Zirkus verboten (Österreich, Belgien und Griechenland), andere haben Teilverbote eingeführt (Deutschland, Dänemark, Ungarn und Schweden). Würden Sie ein Verbot von Wildtieren im Zirkus unterstützen? 12. Instrumentalisierter Nachwuchs im Zoo Zoos rechtfertigen ihre Existenz mit dem Argument, einen Bildungsauftrag zu erfüllen und zum Erhalt gefährdeter Tierarten beizutragen. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Instrumentalisierung des Zoonachwuchses bei nicht vom Aussterben bedrohten Tierarten (z. B. Braunbär) und zu anderen Zooaktivitäten. Der Zoo Basel zum Beispiel will für sein Ozeanium vom Aussterben bedrohte Tiere aus ihrem natürlichen Lebensraum entnehmen. Würden Sie es befürworten, wenn die Fortpflanzung von Zootieren bei nicht gefährdeten Arten gestoppt und bei gefährdeten Arten lediglich im Hinblick auf eine Auswilderung gefördert würde? Wären Sie für ein Verbot von Zooprojekten, die das Entnehmen von gefährdeten Arten aus ihrem natürlichen Lebensraum umfassen? WILDTIERE 13. Grossraubtiere (Bär, Wolf, Luchs) Die Schweiz hat das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, die so genannte Berner Konvention mit unterzeichnet. Grossraubtiere sind in Anhang II Streng geschützte Tierarten aufgelistet. Jedes unterzeichnende Land verpflichtet sich, den Inhalt des Abkommens in seine Gesetzgebung einzubinden, was die Schweiz mit dem Jagdgesetz getan hat. Dem Druck der Jagd- und Schafhalter-Lobbyisten folgend, verlangen gewisse Politiker eine Herabstufung der Grossraubtiere oder verfallen gar auf abenteuerliche Ideen wie die Kastration oder Sterilisation von Luchsen. Sind Sie einverstanden mit der Stossrichtung der 2012 lancierten Initiative Grossraubtiere, die verlangte, dass Grossraubtiere im Rahmen von Artikel 79 (Fischerei und Jagd) der Bundesverfassung strikte geschützt werden? 14. Jagd Seit jeher hat sich die Natur über die Räuber-Beute-Beziehung selber reguliert und die Vermehrung der am besten an ihre Umgebung angepassten Individuen begünstigt. Im Kanton Genf gibt es seit 1974 ein Jagdverbot. Tiere dürfen nur durch Wildhüter geschossen werden und nur dann, wenn alle anderen Massnahmen für den Schutz der Kulturen wirkungslos sind.
5 Wären Sie mit einem eidgenössischen Jagdverbot nach dem Vorbild des seit 1974 gültigen Genfer Verbots einverstanden? 5/5 HAUSTIERE 15. Identifizierung von Katzen Die Tierheime sind übervoll mit ausgesetzten Katzen. In vielen Gemeinden vermehren sich ausgesetzte oder entlaufene Hauskatzen rasant, was zu einer wahren Plage werden kann. Das Problem der herrenlosen Katzen könnte gelöst werden, indem alle Hauskatzen mit Mikrochips versehen werden. Dies würde auch die Diskussion um den umstrittenen Artikel 5 des Jagdgesetzes lösen, nach dem verwilderte Hauskatzen während des ganzen Jahres gejagt werden dürfen. Würden Sie die Einführung einer obligatorischen elektronischen Kennzeichnung von Hauskatzen unterstützen, so wie dies für Hunde bereits vorgeschrieben ist? TIERRECHT 16. Tieranwalt Was nützt eine der besten Tierschutzgesetzgebungen, wenn überlastete und im Tierschutzbereich wenig kompetente Justizbehörden entsprechende Gesetzesverstösse als Kavaliersdelikt behandeln? Die Tieranwalt-Initiative 2010 wurde abgelehnt. Wären Sie bereit, erneut zu überdenken, ob in den kantonalen Veterinärämtern auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwälte eingesetzt werden sollen, um Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung zu bearbeiten? Kommentare oder Erläuterungen zu einzelnen Antworten. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für diesen Fragebogen genommen haben. Fragebogen zurücksenden an: tier-parlament.ch Postfach Thônex info@tier-parlament.ch
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