Glossar A B C D E F G H I J K L M N P Q R S T U V W Z

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1 Glossar A B C D E F G H I J K L M N P Q R S T U V W Z A Alternierende Telearbeit Diese Form der Telearbeit wird in der betrieblichen Praxis sehr häufig umgesetzt. Sie beinhaltet neben der Arbeit im Home-Office zusätzlich feste Präsenztage im Unternehmen. Auf diese Weise werden auch die möglichen Gefahren dieser Arbeitsform minimiert (Verlust der sozialen Bindungen im Unternehmen, schlechter Informationsfluss, Karrierehemmnisse). Altersteilzeit Die Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitarbeit, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren und so einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu erlangen. Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz (ATG). Ampelkonto Das Ampelkonto ist als Steuerungsinstrument für flexible Arbeitszeitgestaltung zu verstehen und liefert neben der Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit die notwendigen Regelungen für den Umgang mit den unterschiedlichen Zeitsalden. Grundlegend ist es in eine rote, eine gelbe und eine grüne Phase eingeteilt. Innerhalb der grünen Phase können die Beschäftigten eine vorher festgelegte Anzahl an Plus- oder Minusstunden leisten und eigenverantwortlich verwalten. In der gelben Phase wird die vereinbarte Zahl an Plus- oder Minusstunden über- oder unterschritten, d. h. die Beschäftigten vereinbaren mit der Gruppe oder den Vorgesetzten Maßnahmen, um das Konto auszugleichen. In der roten Phase analysieren Vorgesetzte und Beschäftigte gemeinsam, wie der hohe Zeitkontosaldo ausgeglichen wird. Arbeitsbereitschaft Unter Arbeitsbereitschaft wird nach Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zeit der wachen Achtsamkeit im Zustande der Entspannung verstanden. Arbeitnehmer sind verpflichtet sich ohne Verrichtung konkreter Tätigkeiten am Arbeitsplatz aufzuhalten, um die Arbeit bei Bedarf aufnehmen zu können. Arbeitsbereitschaft ist Teil der regulären Arbeitszeit. Arbeitszeit Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen wird als Arbeitszeit bezeichnet ( 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG). 1

2 Arbeitszeitdauer Die Arbeitszeitdauer wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten arbeitsvertraglich vereinbart. Die werktägliche (umfasst Montag bis Samstag) Arbeitszeit darf nach dem Arbeitszeitgesetz acht Stunden nicht überschreiten. Die festgelegte Obergrenze liegt somit bei durchschnittlich 48 Stunden werktäglich pro Woche. Arbeitszeitflexibilisierung Die Arbeitszeit wird durch ihre zeitliche Lage und Dauer bestimmt. Ist mindestens einer dieser beiden Faktoren permanent verändert, so liegt eine flexible Arbeitszeit vor. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtbeschäftigten ist nach 6 ArbZG nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu organisieren. Arbeitzeitgesetz Die Grundlage zur Gestaltung der Arbeitszeit liefert das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitsgewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz legt generell die Arbeitszeit sowie Ruhepausen und Ruhezeit fest und macht Aussagen über die Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit. Arbeitszeitkonto Auf dem Arbeitszeitkonto werden Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festgehalten. Ein Arbeitszeitkonto befähigt die Beschäftigten, die Arbeitszeit bei fester monatlicher Entlohnung innerhalb eines bestimmten Rahmens zu variieren und längerfristig über einen definierten Ausgleichszeitraum (Monat, Jahr, Leben) mittels Zeitguthaben und Zeitschulden auszugleichen. Arbeitszeitmodelle In Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen ist die regelmäßige (individuelle, betriebliche, tarifliche) Arbeitszeit, meist als Wochenarbeitszeit, festgelegt, die alle Beschäftigten ableisten müssen. Es gibt eine Reihe von Modellen zur Gestaltung der Arbeitszeit, zur Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeit, die einerseits dem Unternehmen optimale Nutzung seiner Ressourcen und andererseits den Beschäftigten optimale Zeitspielräume bieten sollen. 2

3 Arbeitszeitverteilung Mit der Arbeitszeitverteilung werden Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festgelegt und auf die verschiedenen Tage, Wochen und Monate verteilt. Die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeitdauer der einzelnen Beschäftigten ist mitbestimmungspflichtig. Aufzeichnungspflicht Nach 16 Abs. 2 des ArbZG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag ( 3 Satz 1 ArbZG) hinausgehende Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. B Bandbreitenmodelle Bei Bandbreitenmodellen wird eine Schwankungsbreite der täglich oder wöchentlich zu leistenden Arbeitszeit mit Höchst- oder Niedrigzeiten vereinbart. Die Beschäftigten müssen dabei die vertragliche Arbeitszeitdauer durchschnittlich erreichen. Bereitschaftsdienst Im Bereitschaftsdienst müssen sich Beschäftigte (im Gegensatz zur Rufbereitschaft) an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, um unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Bereitschaftsdienst gehört seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Arbeitszeit. Besetzungsplan Im Besetzungsplan wird geregelt, wie viele und welche Beschäftigten mit welchen Qualifikationen, wann und wo innerbetrieblich eingesetzt werden. Betriebszeit Während der Betriebszeit werden im Betrieb unter Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen, Geräte etc.) und des Personalvermögens (Qualifikation und Motivation des Personals) Leistungen erbracht. C Circadiane Rhythmik Der circadiane (lat.: circa = ungefähr, dies = Tag) oder biologische Rhythmus des Menschen unterliegt im Tagesverlauf kontinuierlichen Aktivitätsschwankungen. Dies beeinflusst die Leistungsfähigkeit des Beschäftigten und sollte bei der Verteilung der Arbeitszeit berücksichtigt werden. 3

4 D Diskontinuierliche Schichtarbeit Bei der diskontinuierlichen Schichtarbeit liegt die Betriebszeit unter 168 Stunden pro Woche. Das Wochenende oder auch nur der Sonntag können arbeitsfrei sein. E Erweiterte Funktionszeit Um extreme Auftragsspitzen zu bearbeiten oder persönliche Interessen zu berücksichtigen, kann eine Unterform des Gleitzeitmodells genutzt werden: die erweiterte Funktionszeit, die im Rahmen der Funktionszeit (siehe unten) um eine Ein- und Ausgleitspanne erweitert wird. F Flexi-Gesetz Abkürzung für das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen Flexible Arbeitszeiten Als flexible Arbeitszeiten werden alle Arbeitszeiten bezeichnet, die von der Normalarbeitszeit abweichen. Je nach Variation des Arbeitsvolumens, der Arbeitszeitlage und -verteilung können unterschiedliche Arbeitszeitmodelle entstehen. Freizeit Freizeit bezeichnet die Zeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeit verbringen, ohne erwerbstätig zu sein. Funktionszeit Die Funktionszeit ist eine Erweiterung des Gleitzeitmodells. Sie enthält anstatt einer Kernzeit, bei der eine Anwesenheitspflicht für alle Beschäftigten besteht, betrieblich vereinbarte Funktionszeiten. Diese legen grundsätzlich den zeitlichen Rahmen für die Funktionsfähigkeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche eines Unternehmens fest. In Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen kann entsprechend der betrieblichen Belange die Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen der Funktionszeit selbst bestimmt werden. 4

5 G Gleitzeit Bei der Gleitzeit handelt es sich um eine Arbeitszeitform, bei der im betrieblich vorgegebenen Rahmen die Arbeitszeit bzgl. Lage und Verteilung eigenverantwortlich von den Beschäftigten festgelegt werden kann. Man unterscheidet zwischen klassischer Gleitzeit, Funktionszeit und erweiterter Funktionszeit. Siehe auch unter Kernzeit. Günstigkeitsprinzip Das Günstigkeitsprinzip greift dann, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für die Beschäftigten objektiv günstiger ist als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gehen in diesem Fall der tariflichen Regelung vor ( 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz). H Heimarbeit Beschäftigte mit einem Heimarbeitsplatz (Home Office) erbringen ihre Arbeit in einer von ihnen selbst gewählten Betriebsstätte. I Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben Bei Arbeitszeitkonten mit längeren Laufzeiten werden erhebliche Umfänge an Geld oder Zeit angespart. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz gehen diese Werte, die den jeweiligen Beschäftigten zustehen, verloren. Daher sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, sowohl bei Altersteilzeit als auch bei Langzeitkonten die Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz zu sichern (siehe 8 a ATG und 7 d SGB IV). J Jahresarbeitszeit Basis der Jahresarbeitszeit sind die vertraglich zu erarbeitenden Nettoarbeitsstunden, die auf der Grundlage der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeitdauer berechnet werden. Entsprechend der betrieblichen Belange und der Interessen der Beschäftigten wird die vertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Jahres erreicht, während das Gehalt monatlich konstant gezahlt wird. 5

6 Jahresteilzeit Jahresarbeitsvolumen, das durchschnittlich unterhalb des Vollzeitvolumens für ein Jahr liegt und unterschiedlich erbracht werden kann: monatsweise Vollzeit wechselnd mit Freimonaten; Wechsel zwischen 50 Prozent und 100 Prozent Wochenarbeitszeit, auf das Jahr durchschnittlich 70 Prozent ergebend. Job-Sharing Beim Job-Sharing werden eine oder mehrere Arbeitsplätze durch zwei oder mehrere Teilzeit- Beschäftigte besetzt. So können sich zwei Beschäftigte z. B. eine Stelle teilen. Dauer und Lage der Arbeitszeit können zwischen den Stellenteilenden oft individuell abgesprochen werden. Job-Splitting Ein Vollzeitarbeitsplatz wird in zwei voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt. K Kernzeit Die Kernzeit ist innerhalb der gleitenden Arbeitszeit der Zeitraum, in dem alle betreffenden Beschäftigten am Arbeitsplatz anwesend sein müssen und die vereinbarte Arbeitsleistung erbringen. Klassische Gleitzeit Die klassische Gleitzeit besteht aus einer Kernarbeitszeit mit allgemeiner Anwesenheitspflicht und so genannten Gleitzeitspannen. Innerhalb dieser Spannen können die Beschäftigten den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit selbst festlegen. Kontinuierliche Schichtarbeit Kontinuierliche Schichtarbeit (auch Konti-Schicht) umfasst sowohl Nacht- als auch Samstagsund Sonntagsarbeit. Die Betriebszeit beträgt 24 Stunden am Tag, also 168 Stunden pro Woche. Kurzzeitkonto Ein Kurzzeitkonto ist ein Arbeitszeitkonto (siehe oben), das wöchentlich oder monatlich auszugleichen ist. 6

7 L Lage der Arbeitszeit Die Lage der Arbeitszeit bezeichnet die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Diese kann täglich, wöchentlich oder monatlich unterschiedlich sein wie z. B. bei der Schichtarbeit, bei der die Lage der Arbeitszeit zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht wechseln kann. Langzeitkonto Über ein Langzeitkonto wird über mehrere Jahre hinweg ein Guthaben an Arbeitszeit aufgebaut, das für eine längere Freistellungsphase, z.b. ein Sabbatical genutzt werden kann. Langzeitkonten sollen die Arbeitszeit für Unternehmen und Beschäftigte über das ganze Erwerbsleben flexibilisieren. Lebensarbeitszeit Das Unternehmen legt eine Gesamtlebensarbeitszeit fest, die in unterschiedlichen Arbeitszeiträumen abzuleisten ist. Das Modell ermöglicht eine gleitende Eintrittsphase ins Erwerbsleben, Unterbrechungen und schließlich einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Leerzeit Von Leerzeit (oder Stillstandzeit) wird gesprochen, wenn in einem Betrieb die Betriebsmittel nicht genutzt werden bzw. keine Dienstleistung erbracht wird. M Mehrarbeit Mehrarbeit ist die Arbeit, die Beschäftigte über die gesetzlich festgelegte werktägliche Regelarbeitszeit von acht Stunden bzw. wöchentlich 48 Stunden leisten. Diese zusätzlichen Stunden sind nach 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes aufzeichnungspflichtig und müssen innerhalb von 24 Kalenderwochen zu durchschnittlich 8 Stunden werktäglicher Arbeitszeit ausgeglichen werden. Minusstunden Minusstunden entstehen durch Unterschreitung der vereinbarten Arbeitszeitdauer. Mindestruhezeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden erhalten. In bestimmten Bereichen kann die Ruhezeit ausgedehnt oder verkürzt werden ( 5 ArbZG). 7

8 Mobilzeit siehe Teilzeitarbeit N Nachtarbeit Unter Nachtarbeit wird im Sinne des Arbeitszeitgesetzes jede Arbeit verstanden, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Dies ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Normalarbeitszeit Von Normalarbeitszeit wird gesprochen, wenn eine Vollzeitbeschäftigung mit einer Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden pro Woche vorliegt. Die Arbeit wird dabei i. d. R. ohne zu variieren von Montag bis Freitag geleistet. P Permanentes Schichtsystem Im Rahmen der Schichtarbeit liegt ein permanentes Schichtsystem vor, wenn die Beschäftigten nur eine bestimmte Schicht übernehmen, z. B. die Dauernachtschicht. Q Qualifizierungstarifvertrag Ein Tarifvertrag, der die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten regelt. Im April 2006 wurde für die Metall- und Elektroindustrie in NRW der Tarifvertrag zur Qualifizierung (TVQ) vereinbart, der den Beschäftigten einen Anspruch auf ein persönliches Qualifizierungsgespräch einräumt. Bei veränderten Anforderungen an den eigenen Arbeitsplatz schreibt der Tarifvertrag zudem einen Qualifizierungsplan vor, der in Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erstellen ist. R Rotierendes Schichtsystem Ein rotierendes Schichtsystem liegt vor, wenn Beschäftigte im Wechsel in verschiedenen Schichten arbeiten. Dabei kann es sich um Zweischichtsysteme (Früh- und Spätschicht) oder um Dreischichtsysteme (Früh-, Spät-, Nachtschicht) handeln. 8

9 Rufbereitschaft In Rufbereitschaft sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, jederzeit erreichbar zu sein und auf Abruf unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst sind die Beschäftigten in der Wahl des Aufenthaltsortes frei. Es zählt nur die Zeit zur Arbeitszeit, in der die Beschäftigten tatsächlich zur Arbeit herangezogen werden. Ruhepausen Ruhepausen müssen im Voraus festgelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden müssen die Ruhepausen insgesamt mindestens 30 Minuten betragen, bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit insgesamt mindestens 45 Minuten. Die Pausen können zusammenhängend oder in 15-Minuten-Blöcken genommen werden. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Ruhezeit Ruhezeit ist die Zeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Beendigung der täglichen Arbeit ununterbrochen verbringen müssen, ohne hierin Arbeit zu verrichten (siehe auch Mindestruhezeit). S Sabbatical Unternehmen und Beschäftigte können arbeitsvertraglich eine Sabbaticalregelung festlegen. Durch zusätzlich geleistete Arbeitszeit können die Beschäftigten ein Zeitguthaben aufbauen und dieses für eine längere bezahlte Freistellung von der Arbeit verwenden. Genutzt werden diese Freistellungen z. B. für Langzeiturlaub, Familienphase, Bildungsmaßnahmen oder andere individuelle Vorhaben. Die Dauer eines Sabbaticals kann je nach angespartem Zeitguthaben bis zu einem Jahr lang sein. Schichtarbeit Von Schichtarbeit wird dann gesprochen, wenn zu unterschiedlichen Zeiten gearbeitet wird, z. B. Früh-, Spät-, Nachtschicht oder regelmäßig zu von der Normalarbeitszeit abweichenden Zeiten, z. B. Dauernachtschicht. Selbstbestimmte Arbeitszeit Bei selbstbestimmter Arbeitszeit können die Beschäftigten unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der rechtlichen Rahmenbedingungen die Lage und Verteilung ihrer vereinbarten Wochenarbeitszeit selbst bestimmen (siehe Funktionszeiten). 9

10 Sonn- und Feiertagsarbeit Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen sind für bestimmte Tätigkeiten möglich ( 9 und 10 ArbZG). Stillstandzeit siehe Leerzeit T Teilzeitarbeit Teilzeitarbeit (oder Mobilzeit) ist jede vertragliche Arbeitszeit, die geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für vergleichbare Vollzeitkräfte. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei Teilzeit nicht nur um eine so genannte Halbtagsstelle handeln muss. Auch Vollzeitstellen, die um 10 Prozent oder 25 Prozent reduziert sind, spiegeln das Spektrum von Teilzeitarbeit wider. Telearbeit Bei der Telearbeit befindet sich der Arbeitsort räumlich entfernt vom Unternehmen. Die Arbeitszeit wird relativ regelmäßig außerhalb des Unternehmens wahrgenommen. Telearbeit wird durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien wie Telefon, Fax, PC, Online-Verbindung zum Unternehmen, Internet und/oder möglich. Telearbeitszentren Der Betrieb mietet die von einem privaten oder öffentlichen Dienstleister bereitgestellte technische und räumliche Büroinfrastruktur - oft zeitlich befristet (stunden-, wochen-, monatsweise). Telearbeitszentren befinden sich meist an verkehrstechnisch günstig gelegenen Standorten wie in Bahnhofsnähe oder unmittelbar an Autobahnausfahrten. Teleheimarbeit Der Begriff Teleheimarbeit bezeichnet die Form der Telearbeit, bei der die Telebeschäftigten ausschließlich zu Hause arbeiten. Als Rechtsform sind ein normales Arbeitsverhältnis, Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz oder berufliche Selbstständigkeit möglich. U Überstunden Wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten, die durch Kollektivvertrag (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) oder Arbeitsvertrag festgelegt ist, wird von Überstunden gesprochen. 10

11 Unregelmäßige Schichtsysteme Innerhalb einer Schicht variiert die Anzahl der Beschäftigten sowie die Anzahl der Beschäftigten in sich eventuell überschneidenden Schichten. Dies wird nach dem vorhersehbaren, tageszeitabhängigen Arbeitsanfall entschieden (z. B. im Einzelhandel mehr Beschäftigte zwischen und Uhr als zwischen und Uhr). V Variable Arbeitszeit Beschäftigte können über Dauer und Lage der Arbeitszeit selbst bestimmen. Es gibt keine Kernzeiten mit reiner Anwesenheitspflicht. Verteilung der Arbeitszeit Bei der Verteilung der Arbeitszeit wird das arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenvolumen gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die einzelnen Tage einer Woche, einzelne Wochen eines Monats oder einzelne Monate eines Jahres verteilt. Vertrauensarbeitszeit Wesentliche Merkmale der Vertrauensarbeitszeit sind die Übertragung der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten ( 16 Abs. 2 ArbZG) auf die Beschäftigten und eine ergebnisorientierte Arbeitsweise. Die Beschäftigten können die Lage und Verteilung der Arbeitszeit nach Bedarf eigenverantwortlich organisieren und sind damit zeitlich autonom. Virtuelle Unternehmen Der Zusammenschluss von rechtlich unabhängigen und räumlich getrennten Selbstständigen oder Kleinunternehmern auf Dauer oder auch nur für die Abwicklung eines Projekts zu einem virtuellen Unternehmen, das dann unter einem eigenen Firmennamen agiert, ist ein virtuelles Unternehmen. Die Durchführung der Geschäftsprozesse erfolgt oft mittels Telekooperation. Vollarbeit In Vollarbeit stehen Arbeitnehmer beispielsweise im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft in vollem Umfang dem Arbeitgeber zur Erledigung der Arbeitsaufgabe Verfügung. W Wahlarbeitszeit Bei der Wahlarbeitszeit wird die Besetzungsstärke in Abhängigkeit vom Kundenverhalten wöchentlich, täglich und stündlich unterschiedlich geplant. Das sich daraus ergebende Besetzungsprofil wird für alle Beschäftigten sichtbar ausgehängt, damit diese ihren Arbeitseinsatz je nach 11

12 den persönlichen Zeitbedürfnissen und dem vertraglich vereinbarten Zeitvolumen in den Einsatzplan eintragen. Dabei sprechen sich die Arbeitskräfte untereinander oder mit der Führungskraft ab. Die Wahlarbeitszeit ist besonders für Teilzeitinteressierte attraktiv. Sie ist auch als Bauklotzbzw. Modulsystem bekannt, weil der Arbeitseinsatz bausteinartig verplant wird. Wechselschicht Im Rahmen der Schichtarbeit spricht man von Wechselschicht, wenn zwischen Früh-, Spätoder Nachtschicht gewechselt wird. Wegezeit Einerseits ist Wegezeit der Zeitaufwand für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Diese Zeit wird nach 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit gerechnet. Andererseits bezeichnen Wegezeiten aber auch den Zeitaufwand der zur Bewältigung von Wegen innerhalb des Betriebes bzw. außerhalb der Betriebsstätte, wenn die Beschäftigten diese im Auftrag des Unternehmens nach Beginn und vor dem Ende der Arbeitszeit zurücklegen. Dieser Zeitaufwand wird hingegen nach 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG zur Arbeitszeit gezählt. Werktägliche Arbeitszeit Die werktägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Z Zeitkonto Mit einem Zeitkonto werden die tatsächlich geleisteten (Ist-Zeit) oder die von der vertraglichen Regelarbeitszeit abweichenden Stunden (Soll-Zeit) registriert. Es stellt ein zentrales Steuerungsinstrument in flexiblen Arbeitszeitsystemen dar. Zeitwertpapier Eine Form der Insolvenzsicherung von Langzeitkonten, das zuerst bei VW entwickelt wurde: Die Beschäftigten zahlen ihre Arbeitszeitguthaben aus Mehrarbeit, aber auch Teile des Gehalts wie Weihnachtsgeld oder Prämien auf ein Konto ein. Die Zeit wird in Geld umgerechnet und als verzinsliches Zeitwertpapier in Form eines Rentenfonds angelegt. 12

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