Wertpapierleihegeschäfte der Unternehmen des DZ BANK Konzerns erfolgen im Wesentlichen

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1 150 DZ BANK Bei der Verbriefung von Forderungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden Übertragungen vorgenommen, die die Ausbuchungsbedingungen des IAS 39 nicht erfüllen. Die Forderungen werden in ihrer Gesamtheit weiter erfasst und für die erlösten Entgelte werden entsprechende finanzielle Verbindlichkeiten angesetzt. Im Rahmen von Wertpapierleihegeschäften verliehene Wertpapiere werden in Übereinstimmung mit der Bilanzierung von Sicherheiten bilanziell angesetzt. Entliehene Wertpapiere erfüllen nicht die Ansatzkriterien des IAS 39 und dürfen somit nicht bilanziell erfasst werden.» 09 Wertpapierleihegeschäfte und Sicherheiten Wertpapierleihegeschäfte der Unternehmen des DZ BANK Konzerns erfolgen im Wesentlichen auf Basis von Rahmenverträgen, die für den Entleiher der Wertpapiere eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne Ausfall des Kontrahenten und eine gattungsgleiche Rückgabe vorsehen. Die gesonderte Angabe der verliehenen Wertpapiere erfolgt im Anhang in Abschnitt 73. Als Sicherheiten gestellte Vermögenswerte in Form von Barsicherheiten führen zum Ansatz von Forderungen. Sonstige als Sicherheiten gestellte Vermögenswerte bleiben unverändert bilanziell erfasst. Für erhaltene Barsicherheiten werden in entsprechender Höhe Verbindlichkeiten angesetzt. Sonstige als Sicherheiten erhaltene finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte werden nicht in der Bilanz erfasst, soweit diese nicht in Zusammenhang mit der Verwertung der Sicherheiten oder im Rahmen von Rettungserwerben übernommen werden. Das Versicherungsgeschäft des DZ BANK Konzerns wird grundsätzlich in den versicherungsspezifischen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz ausgewiesen. Wesentliche Bestandteile der versicherungsspezifischen Posten werden im Folgenden beschrieben.» 10 Versicherungsgeschäft Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Die Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen des Versicherungsgeschäfts gehalten oder eingegangen werden, erfolgt nach den in Abschnitt 5 dargestellten Rechnungslegungsmethoden für Finanzinstru mente. Der Ausweis der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt in den Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen, den sonstigen Aktiva und den sonstigen Passiva der Versicherungsunternehmen. Wertberichtigungen von in den Kapitalanlagen und den sonstigen Aktiva der Versicherungsunternehmen erfassten finanziellen Vermögenswerten werden direkt im Buchwert vorgenommen. Investment Property Das in den Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen enthaltene Investment Property wird nach dem Anschaffungskostenmodell zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abgezogen und mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die Dauer der Förderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2 DZ BANK 151 Versicherungstechnische Rückstellungen Versicherungsunternehmen können während einer Übergangsphase gemäß IFRS 4.13 die versicherungstechnischen Posten nach den bisher angewendeten Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren und bewerten. Demgemäß werden die Versicherungstechnischen Rückstellungen in Übereinstimmung mit IFRS 4.25(c) entsprechend den nationalen Vorschriften des HGB sowie anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanziert und bewertet. Versicherungsspezifische Verbindlichkeiten, die nicht die Kriterien eines Versicherungsvertrags nach IFRS 4 erfüllen, werden unter den Sonstigen Passiva ausgewiesen. Der Ansatz der Versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt vor Abzug des als Vermögenswert ausgewiesenen Anteils der Rückversicherer. Rückstellung für Beitragsüberträge Die Rückstellung für Beitragsüberträge repräsentiert bereits vereinnahmte Beiträge, die auf zukünftige Perioden entfallen. Die Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft der Schaden- und Unfall versicherung werden grundsätzlich aus den gebuchten Bruttobeiträgen nach dem 360stel-System berechnet. Für die Ermittlung der nicht übertragungsfähigen Einnahme anteile wird das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 1974 zugrunde gelegt. Die Beitragsüberträge in der Lebensversicherung werden unter Berücksichtigung der Beginntermine jeder einzelnen Versicherung und nach Abzug von nicht übertragungsfähigen Beitragsteilen ermittelt. Für Beteiligungsverträge werden die anteiligen Beitragsüberträge von den federführenden Unternehmen berechnet. Der Anteil der Beitragsüberträge für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wird gemäß den Vorschriften der einzelnen Rückversicherungsverträge ermittelt. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung dient der dauernden Erfüllbarkeit der garantierten Ansprüche auf künftige Versicherungsleistungen. Hier werden garantierte Ansprüche der Versicherten in der Lebensversicherung und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sowie die Alterungsrückstellung in der Krankenversicherung ausgewiesen. Die Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird in Deutschland gemäß genehmigten Geschäftsplänen beziehungsweise den Grundsätzen, die den zuständigen Aufsichtsbehörden dargelegt wurden, grundsätzlich einzelvertraglich unter Berücksichtigung der Beginntermine ermittelt. Dabei kommt in der Lebensversicherung mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen und der Lebensarbeitszeitversicherungen sowie in der Unfallversicherung mit Ausnahme der beitragspflichtigen Verträge mit Beginn vor 1982 die prospektive Methode zur Anwendung, in den übrigen Tarifen die retrospektive Methode. Einzelvertraglich negative Deckungsrückstellungen werden bilanziell mit null Euro angesetzt. Die Rechnungsgrundlagen bestimmen sich nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. (DAV) und der Aufsichtsbehörde sowie anderen nationalen Rechtsvorschriften und Regelungen. Der Berechnung der Deckungsrückstellung liegen im Allgemeinen Zinssätze zwischen 2,25 Prozent und 4,00 Prozent zugrunde. Die Zinssätze richten sich

3 152 DZ BANK in der Regel nach den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstrechnungszinsen. Die Rechnungsgrundlagen gelten grundsätzlich vom Vertragsabschluss bis zum Ablauf des Vertrags. Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung kommt im Allgemeinen das Zillmerverfahren zur Anwendung, durch welches eingerechnete Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Für die Lebensversicherung im Altbestand beträgt der maximale Zillmersatz 35 Promille der Versicherungssumme; im Neubestand 40 Promille der Beitragssumme. Für Sonderbestände, zum Beispiel Gruppen- beziehungsweise Kollektivversicherungen, können reduzierte Sätze gelten. In der Unfallversicherung erfolgt die Zillmerung erst für das Neugeschäft ab Juni Nach dem Altersvermögensgesetz förderfähige Rentenversicherungen, Restkreditversicherungen und Rentenversicherungen zu in Rückdeckung übernommenen Pensionsplänen werden nicht gezillmert. Deckungsrückstellungen in der Krankenversicherung werden einzelvertraglich und prospektiv auf Basis der technischen Berechnungsgrundlagen der Tarife berechnet. Negative Deckungsrückstellungen werden gegen positive Deckungsrückstellungen aufgerechnet. In die Berechnung gehen als Rechnungsgrundlagen insbesondere Annahmen in Bezug auf Sterblichkeit, Kapitalanlageverzinsung, Storno sowie Kosten ein. Der Rechnungszins beträgt 3,50 Prozent. Es werden die Sterbetafeln der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie unternehmensindividuelle Stornowahrscheinlichkeiten und Kopfschadenprofile verwendet. Diese Annahmen werden in regelmäßigen Abständen nach versicherungstechnischen Grundsätzen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Im Allgemeinen werden bei der Berechnung der prospektiv ermittelten Deckungsrückstellungen die Rechnungsgrundlagen über die gesamte Vertragslaufzeit beibehalten. Falls die jährlich durchgeführten aktuariellen Analysen ein zu geringes Sicherheitsniveau offenlegen, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen orientieren sich vor allem an den von der DAV veröffentlichten Sterbe- und Invalidisierungstafeln. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle repräsentiert Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen, bei denen die Höhe und /oder der Zeitpunkt der Zah lung noch nicht verlässlich ermittelt werden können. Die Rückstellung wird für bereits gemeldete, aber auch für bereits eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle gebildet. Einbezogen werden sowohl interne als auch externe Aufwendungen sowie Schadenregulierungskosten. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts wird für bekannte Schadenfälle grundsätzlich individuell ermittelt. Für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum Abschlussstichtag noch nicht gemeldeten Schäden ist basierend auf den in Vorjahren beobachteten Nachmeldungen die Rückstellung um eine Spätschadenrückstellung erhöht worden. Bei der Ermittlung kommen statistische Schätzverfahren zur Anwendung. Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in den Lebens - versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds erfolgt individuell. Sie wird für bis zum Abschlussstichtag bereits eingetretene und gemeldete, aber noch nicht regulierte Versicherungsfälle gebildet. Darüber hinaus enthält sie eine Schätzung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Versicherungsfälle.

4 DZ BANK 153 In der Krankenversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis der Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres ermittelt. Dabei werden Erfahrungswerte der 3 vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Rückstellung für Beitragsrückerstattung Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) repräsentiert am Abschlussstichtag noch nicht fällige Verpflichtungen für Beitragsrückerstattungen an die Versicherten der Lebensund Krankenversicherung, der Pensionskassen und Pensionsfonds sowie der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Sie enthält Beträge, die den Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen für die erfolgsabhängige oder erfolgsunabhängige Überschussbeteiligung zugewiesen wurden, sowie die aus zeitlich begrenzten kumulierten Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen den Abschlussposten nach IFRS und HGB resultierende latente Rückstellung für Beitragsrückerstattung (latente RfB). Für erfolgsneutrale Bewertungsunterschiede wie zum Beispiel unrealisierte Gewinne und Verluste von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten wird die entsprechende latente RfB erfolgsneutral gebildet, andernfalls werden die Veränderungen der Rückstellung erfolgswirksam berücksichtigt. Die latente RfB im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wird in Höhe von 90 Prozent des Differenzbetrags zwischen den Abschlussposten nach HGB und IFRS nach Abzug latenter Steuern gebildet. Die RfB in den Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds wird für Ansprüche der Versicherungsnehmer auf erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet. Die dadurch gebundenen Mittel stehen also grundsätzlich für eine künftige einzelvertragliche Zuteilung von Überschüssen an die Versicherungsnehmer zur Verfügung. Innerhalb der RfB wird zwischen Rückstellungen, die auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Überschussanteile (einschließlich der Beteiligung an Bewertungsreserven) entfallen, dem Fonds, durch den künftige Schlusszahlungen finanziert werden, und der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung unterschieden. Nach 56a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) kann die RfB, soweit sie nicht auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Überschussanteile entfällt, zur Abwendung eines drohenden Notstands herangezogen werden und hat somit risikomindernden Charakter. Die latente RfB wird in Höhe von 90 Prozent des Differenzbetrags zwischen den Abschlussposten nach HGB und IFRS nach Abzug latenter Steuern entstehungsgerecht gebildet. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Krankenversicherung enthält Beträge, die den Versicherungsnehmern gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen für die erfolgsabhängige oder erfolgsunabhängige Überschussbeteiligung zugewiesen wurden. Die latente RfB wird in Höhe von 80 Prozent des Differenzbetrags zwischen den Abschlussposten nach HGB und IFRS nach Abzug latenter Steuern gebildet. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung werden einzelvertraglich aus schon fälligen, aber noch nicht gezahlten Beiträgen ermittelt, die noch nicht in die versicherungstechnische Rückstellung im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, eingeflossen sind.

5 154 DZ BANK Pensionsfondstechnische und versicherungstechnische Rückstellungen, soweit das Anlagerisiko von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Inhabern von Lebensversicherungspolicen getragen wird Die pensionsfondstechnischen und versicherungstechnischen Rückstellungen, soweit das Anlagerisiko von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Inhabern von Lebensversicherungspolicen getragen wird, repräsentieren einen mit dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Inhabern von Lebensversicherungspolicen korrespondierenden Posten, wenn es sich um Kapitalanlagen aus Verträgen handelt, die gemäß IFRS 4 zu bilanzieren sind. Sie werden analog zu diesen mit dem beizulegenden Zeitwert auf Basis der zuzuordnenden Finanzanlagen bewertet. Angemessenheitstest für versicherungstechnische Verbindlichkeiten Versicherungstechnische Verpflichtungen müssen regelmäßig mithilfe eines Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten überprüft werden. Der Angemessenheitstest ermittelt, ob der Buchwert der versicherungstechnischen Rückstellungen aufgrund eines Vergleichs mit den erwarteten künftigen Cashflows erhöht werden muss. Im Hinblick auf die versicherungstechnischen Rückstellungen der Krankenversicherungsunternehmen werden regelmäßig die Barwerte erwarteter künftiger Versicherungsleistungen und Kosten den Barwerten erwarteter künftiger Beitragszahlungen gegenübergestellt. Sollten sich Defizite ergeben, hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit zur Beitragsanpassung. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungs-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen sämtliche mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Chancen und Risiken vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen werden. Verbleiben die Chancen und Risiken im Wesentlichen beim Leasinggeber, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor.» 11 LeasINGverhältnisse DZ BANK Konzern als Leasinggeber Bei einer Klassifizierung als Finanzierungs-Leasingverhältnis ist eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer anzusetzen. Die Forderung wird mit dem Nettoinvestitionswert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewertet. Die vereinnahmten Leasingraten sind in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. Während der Zinsanteil auf Basis des internen Zinssatzes des Leasinggeschäfts bei periodisch gleichbleibender Rendite als Zinsertrag vereinnahmt wird, mindert der Tilgungsanteil die angesetzte Forderung. Soweit ein Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand beim DZ BANK Konzern. Leasinggegenstände werden als Vermögenswerte ausgewiesen. Die Bewertung von Leasinggegenständen erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Leasingraten werden sofern nicht eine andere Art der Verteilung den Verlauf des Ertragsprozesses besser abbildet gleichmäßig über die Vertragslaufzeit vereinnahmt und gehen in die im Zinsüberschuss ausgewiesenen laufenden Erträge aus Operating- Leasinggeschäften ein.

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