Umsetzung Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Themenbereich Landwirtschaft

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1 NATURA Infoveranstaltung 2000 Nationalrechtliche Natura 2000: betroffene Sicherung Landwirte Umsetzung Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Themenbereich Landwirtschaft Genthin, den

2 NATURA Infoveranstaltung 2000 Nationalrechtliche Natura 2000: betroffene Sicherung Landwirte 1. Einleitung 2. Flächenkulisse / weiterführende Informationen 3. Inhalte der Landes-VO Landwirtschaft 4. Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten 5. Ausblick

3 Umsetzung NATURA 2000 von Natura Nationalrechtliche 2000 in Sachsen-Anhalt Sicherung Sachsen-Anhalt 11% 32 Vogelschutzgebiete 266 FFH-Gebiete Σ ha Anteil Natura 2000 an Landesfläche LSA EU-Vorgabe: Ausweisung als besondere Schutzgebiete (oder adäquater Schutz) bis Ende 2010 (192 Gebiete) bzw. Ende 2013 (73 Gebiete) = nationalrechtliche Sicherung Stand 2014: Nationalrechtlich gesichert: 8 Vogelschutzgebiete 45 FFH-Gebiete Konsequenz: Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland (eröffnet im Februar 2015) Strategie LSA: Verfahrensbeschleunigung: Sicherung mittels landesweiter Verordnung (LVO) in Kombination mit weiteren Rechtsinstrumenten

4 Umsetzung NATURA 2000 von Natura Nationalrechtliche 2000 in Sachsen-Anhalt Sicherung Landwirtschaft und Natura 2000 Vorgesehene Umsetzungsinstrumente 1. Regelungen der Landes-VO (Natura Gebietskulisse) 2. Freiwillige Vereinbarungen (AUKM: FNL und MSL) 3. Einzelanordnung der UNB, sofern rechtlich erforderlich

5 Frühe NATURA Öffentlichkeitsbeteiligung 2000 Nationalrechtliche Sicherung Folie 13

6 Frühe NATURA Öffentlichkeitsbeteiligung 2000 Nationalrechtliche Sicherung Abstimmungen mit Nutzergruppen seit Dezember 2014 (> 95 Veranstaltungen), davon ca. 25 Termine mit landwirtschaftlichen Vertretern: Behörden (Ministerium, ÄLFF, LLG) Berufsständische Verbände Einzelne erheblich betroffene Landwirte Mehrere ressortübergreifende Abstimmungen

7 NATURA Infoveranstaltung 2000 Nationalrechtliche Natura 2000: betroffene Sicherung Landwirte 1. Einleitung 2. Flächenkulisse/weiterführende Informationen 3. Inhalte der Landes-VO - Landwirtschaft 4. Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten 5. Ausblick

8 Gebietskulisse NATURA 2000 Landkreis Nationalrechtliche Jerichower Sicherung Land

9 Internetseite NATURA 2000 zur Umsetzung Nationalrechtliche von Natura Sicherung

10 Internetseite NATURA 2000 zur Umsetzung Nationalrechtliche von Natura Sicherung 2000

11 Umsetzung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Landwirtschaft Sicherung 1. Einleitung 2. Flächenkulisse/weiterführende Informationen 3. Inhalte der Landes-VO - Landwirtschaft 4. Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten 5. Ausblick

12 gebietsübergreifend Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Verordnungsstruktur Hauptteil Schutzgegenstand Gebietsbezogene Anlage Lage, Grenzen (allg.) Schutzzweck Schutzbestimmungen LVO-Begründungstext Gebietsdaten & Geltungsbereich Gebietsspezifischer Schutzzweck Weitere Schutzbestimmungen gebietsspezifisch Schlussvorschriften Erläuterungen und Vollzugshinweise Erhaltungsmaßnahmen Anlagen 1) 2) 3) 4) 5) 1) Gebietsliste 2) Gebietskennzeichnung 3) Übersichtskarten 4) gebietsbezogene Anlagen 5) Gebietskarten

13 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Nennung der Gebiete Gebietsabgrenzungen Schutz- und Erhaltungsziele Verbote Zulässige Handlungen Landwirtschaft Forstwirtschaft Jagd Berufs- und Angelfischerei Wasserwirtschaft Erlaubnisse Befreiungen Ersatzverkündung der Karten Anzeige Anordnungen Gebietsregelungen Zuwiderhandlungen Kennzeichnung Inkrafttreten, Vorrang Anlagen: - Einzelgebietsdarstellungen - Karten

14 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Landwirtschaft Von den Verboten des. Abs. freigestellt ist die Ausübung der ordnungsgemäßen Landwirtschaft im Sinne des 5 Abs. 2 BNatSchG unter folgenden Maßgaben, soweit sie jeweils nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebiete in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen oder zu einer Verschlechterung der Erhaltungszustände der in Anlage A genannten Schutzgüter führen kann: I. Für SPA und FFH-Gebiete gilt gleichermaßen: 1.) 2.) II. Für SPA gilt über die Regelungen von (I.) hinaus: 1.) 2.) III. Für FFH-Gebiete gilt über die Regelungen von (I.) hinaus: 1.) 2.) IV. Zusätzlich gelten die unter Anlage A festgelegten gebietsspezifischen Regelungen.

15 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Basisregelungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Ohne Veränderung des bestehenden Wasserhaushaltes Ohne Veränderung der Oberflächengestalt Ohne wissentliches Einbringen von transgenen Organismen Ohne Einsatz von Düngemitteln bzw. PSM entlang von Gewässern (vgl. Düngeverordnung) Ohne Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung von Landschaftselementen (weiter gefasst)

16 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Basisregelungen auf Dauergrünland Ohne potentiell schadstoffhaltige Düngemittel (z. B. Abwasser, Klärschlamm, Abfallkomposte ) Übliche organische Düngemittel (Gülle, Jauche, Festmist, Gärreste): Anzeigepflicht, Nachweis von Abwesenheit PSM-artiger Wirkstoffe Max. 60 kg N/ha/a im Durchschnitt, auch möglich 120 kg N/ha/a, wenn woanders Stickstoff-Nulldüngung

17 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Basisregelungen auf Dauergrünland Ohne PSM (aber: Erlaubnisvorbehalt) Ohne Schlegelmähwerke außer Nachmahd, Unkrautbekämpfung, Kontaminierungssituation Ohne Neuansaat, Nachsaat zulässig, außerdem Erlaubnisvorbehalt

18 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Basisregelungen auf Dauergrünland in den Vogelschutzgebieten Walzen bzw. Schleppen im Frühjahr bzw. Sommer nur nach Anzeige Maximale Besatzstärke 2 GVE/ha

19 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Basisregelungen für LRT-Bestände auf Dauergrünland in den FFH-Gebieten Ohne Lagern von Düngemitteln, ohne dauerhaftes Lagern von Erntegut Ohne Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT (aber: Erlaubnisvorbehalt) Ohne Nach- oder Einsaat (aber: Erlaubnisvorbehalt)

20 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Ergänzende gebietsspezifische Regelungen Ohne Düngung von Mager-LRT Auf LRT von Wirtschaftsgrünland N-Dünge- Beschränkung 60 kg/ha/a; bei mageren Ausprägungen dieser Wiesentypen 0 kg/ha/a Auf LRT von Wirtschaftsgrünland Mindestpause zwischen 2 Mahdnutzungen: 7 Wochen Auf allen LRT: genutzte Tränken nicht länger als 2 Wochen an derselben Stelle; Pferchung nur außerhalb

21 Entwurf der geplanten Landes-Verordnung Ergänzende gebietsspezifische Regelungen Grünlandnutzung auf Flächen mit bestimmten Mager- LRT (z. B. Pfeifengraswiesen) und Arten (Sand- Silberscharte) anzeigen Rotbauchunkenregelung Wiesenbrüterregelungen (Brachvogel, Kiebitz, Wachtelkönig, Bekassine, Uferschnepfe) Großtrappenregelung (nur Vogelschutzgebiete Fiener Bruch, Zerbster Ackerland)

22 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Landwirtschaft Sicherung 1. Einleitung 2. Flächenkulisse/weiterführende Informationen 3. Inhalte der Landes-VO - Landwirtschaft 4. Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten 5. Ausblick

23 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung

24 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000

25 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung FNL Erstmahd bis zum und Zweitnutzung ab

26 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung FNL Erstmahd nach dem

27 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung FNL Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen

28 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung FNL Beweidung mit Rindern

29 NATURA Ausgleichs und Nationalrechtliche Fördermöglichkeiten Sicherung Klärungsbedarf: Dünge-/ PSM-Verbot Gewässerrandstreifen PSM-Verbot auf Grünland Rotbauchunkenregelung Vorübergehender Nutzungsverzicht bei Wiesenbrütervorkommen Förderschädlichkeit bzgl. Ökolandbau

30 NATURA Bewirtschaftungszonen 2000 Nationalrechtliche Sicherung Abgrenzungsgrundlagen: 1. Feldblöcke 2. Luftbild (falls kein Feldblock vorhanden oder dieser zu groß/zu klein ist) Zonen sollen für den Bewirtschafter im Gelände deutlich zu erkennen sein Zonen sollen sich an klaren Strukturen in der Landschaft orientieren sowie praktikabel und kontrollierbar sein

31 NATURA Bewirtschaftungszonen 2000 Nationalrechtliche Sicherung Zone große Variante: am Weg abgegrenzt kleine Variante: an Mahdgrenze abgegrenzt zu unbeständig? Mahdgrenze im CIR-Luftbild:

32 NATURA Bewirtschaftungszonen 2000 Nationalrechtliche Sicherung LRT 6210 Kalk-Trockenrasen Legende FFH243_Grenze Feldblöcke 2015 FFH243_LRT_Zone Offenland-LRT 6210 Große Zone Ertragsarme LRT (Trockenrasen, Heiden, Binnendünen, ) werden großzügig abgegrenzt, um deren Nutzung zu fördern.

33 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Landwirtschaft Sicherung 1. Einleitung 2. Flächenkulisse/weiterführende Informationen 3. Inhalte der Landes-VO - Landwirtschaft 4. Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten 5. Ausblick

34 Weitere Vorgehensweise 2017/2018 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentliches Verfahren Auslegung/ Beteiligung Informationsveranstaltungen, Erörterungen, Außentermine Prüfung, Abwägung, Überarbeitung VOE I II III IV 2018 I II III IV Beginn/Ende abhängig von Fachdaten, Anzahl Einwendern, Art der Einwendungen etc.

35 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Landwirtschaft Sicherung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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