Das zukünftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb und seine Chancen für die heimische Landwirtschaft
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- Beate Auttenberg
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1 Andrea Bär, Eugen Wagner; RP Tübingen und Startteam Biosphärengebiet Das zukünftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb und seine Chancen für die heimische Landwirtschaft Ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, der Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart, der Landkreise Reutlingen, Esslingen und Alb-Donau und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Serengeti ist es schon, die Rhön auch und die Schwäbische Alb ist auf dem besten Weg dazu! Hier, in diesem einzigartigen Landschaftsraum, der sich über Jahrhunderte hinweg durch menschliches Wirtschaften entwickelt hat, soll das nächste deutsche Biosphärenreservat entstehen. Weltweit gibt es in 102 Ländern rund 506 dieser Modellgebiete. In Deutschland blickt man derzeit auf 14 Biosphärenreservate. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird das erste seiner Art in Baden-Württemberg sein. Mensch und Natur in Einklang zu bringen, damit beide von dieser Verbindung profitieren können, ist das Ziel des Großvorhabens. Dem Konzept für das geplante Biosphärengebiet hat der Ministerrat mit Beschluss vom 23. April 2007 bereits zugestimmt. Dieser Beschluss umfasst die Gebietsabgrenzung des zukünftigen Biosphärengebiets sowie den Entwurf einer Rechtsverordnung für das Gebiet. Gerade letzterer wurde in einem beispielhaften Prozess unter intensiver Einbeziehung der beteiligten Städte, Gemeinden und Verbände erarbeitet. Abgrenzung und Zonierung ebenso wie der Verordnungsentwurf sollen nun umgehend in die erforderliche Anhörung gegeben werden. Vom Kabinett beschlossen wurde darüber hinaus auch bereits der Finanzierungsrahmen für das Gebiet sowie der Erwerb und die Herrichtung zweier Gebäude für ein Informations- und Verwaltungszentrum im Alten Lager in Münsingen, dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Truppenübungsplatzes, in Münsingen. Die zusätzliche Anerkennung als U- 20 NESCO- Biosphärenreservat soll 2008, spätestens 2009 erfolgen. Mit der Auflösung des Truppenübungsplatzes fing es an... Ausgangspunkt der Überlegungen für ein Biosphärengebiet Schwäbische Alb war die Aufgabe der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Gutsbezirk Münsingen und seine Konversion im Jahr Dabei waren sich alle am Planungsprozess Beteiligten von Anfang an einig, dass der herausragende naturkundliche und kulturhistorische Wert des Hektar großen ehemaligen Truppenübungsplatzes nur mit einem großräumigen integrativen Konzept zu erhalten ist. Die direkt an den Truppenübungsplatz angrenzenden Städte und Gemeinden Bad Urach, Münsingen und Römerstein im Landkreis Reutlingen waren die ersten Kommunen, die einem Biosphärengebiet beitreten wollten. Zunehmend rückte auch die weiträumigere Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz in den Mittelpunkt der Planungen. Hierzu trugen nicht zuletzt die sehr engagierten Naturschutzverbände bei. Zum trat das neue Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg in Kraft, das die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Biosphärengebieten auf Landesebene regelt. Bereits drei Wochen später fand eine Informationsveranstaltung für Kommunalpolitiker aus der Region zum Thema Biosphärengebiet statt. Beteiligt waren das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Vertreter der Gemeinden und Landkreise Reutlingen, Esslingen und Alb-Donau-Kreis. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde dann auch gemeinsam die namensgebende Bezeichnung Biosphärengebiet Schwäbische Alb entwickelt. Vorgaben zur Einrichtung eines Biosphärengebiets Laut baden-württembergischem Naturschutzgesetz ist Biosphärengebiet ein großräumiges Gebiet mit charakteristischer Kulturlandschaft und Naturausstattung, das in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen eingeteilt wird. Nach den Kriterien der UNESCO versteht man unter Biosphärenreservaten Modellregionen, in denen der Schutz der Natur und der Kulturlandschaft vereinbart wird mit der sinnvollen und nachhaltigen Entwicklung von Leben, Arbeiten und Wirtschaften der dort lebenden Menschen. Für die Anerkennung eines UNESCO- Biosphärengebiets sind Mindestvorgaben einzuhalten: So müssen die Kernzonen mindestens 3 % der Fläche ausmachen. Pflegezonen müssen eine Fläche von mindestens 10 % umfassen beide zusammen aber mindestens 20 %. Die Entwicklungszone soll mindestens 50 % der Fläche einnehmen. Mit knapp Hektar Gesamtfläche hat das Biosphärengebiet Schwäbische Alb mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht. Es erstreckt sich auf 28 Gemeinden in drei Landkreisen (Reutlingen, Alb- Donau-Kreis und Esslingen) und zwei Regierungsbezirken (Tübingen und Stuttgart) sowie auf den gemeindefreien Gutsbezirk Mün-
2 Landinfo 4/2007 Schwerpunktthema Ländlicher Raum/ Landschaft singen. Von den Hektar sind Hektar (3,2 %) Kernzone, die aus jeglicher Nutzung herausgenommen und einer natürlichen Entwicklung überlassen wird. Die Städte und Gemeinden bringen rund Hektar gemeindeeigene Waldfläche in die Kernzone ein und verzichten auf deren weitere Nutzung. Der Rest der Kernzone, die aus Hang- und Schluchtwäldern besteht, sind Staatswaldflächen. Die Kernzonen werden von den Pflegezonen einer Art Pufferfläche umschlossen. Etwa Hektar Pflegezone (40,1 %) sieht das geplante Biosphärengebiet derzeit vor. Zu der Pflegezone gehören hauptsächlich Flächen der Kulturlandschaft von hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit, wie z. B. Wacholderheiden und Streuobstwiesen. Sie sind von einer extensiven menschlichen Bewirtschaftung abhängig, beherbergen eine große Vielfalt an Tieren und Pflanzen und prägen damit die besondere Schönheit und das Bild unserer Heimat. Die Pflegezone umfasst Hektar Waldfläche und Hektar Offenland. Kern- und Pflegezone nehmen im zukünftigen Biosphärengebiet insgesamt Hektar ein. Davon unterliegen 88 % bereits einem naturschutzrechtlichen Schutzstatus (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet oder gemeldetes Schutzgebiet). Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist insoweit auch in Zukunft zulässig. Das kleine 1x1 für das Biospärengebiet Schwäbisch Alb Kernzonen sollen Flächen mit hohem Naturschutz-Wert sein, die ohne menschliche Nutzung der natürlichen Entwicklung überlassen werden. In unserer Region sind dies vor allem Hang- und Schluchtwälder am Albtrauf und in den Tälern der Alb. Pflegezonen sind typischerweise Kulturlandschaften, die durch traditionelle menschliche Nutzung entstanden sind - z.b. Wacholderheiden, Streuobstwiesen, Hutewälder oder Magerwiesen. Da diese Flächen ohne weitere Nutzung ihren Charakter verlieren würden, ist hier eine weitere naturschonende Nutzung nicht nur erwünscht, sondern für den Erhalt der Kulturlandschaft sogar unerlässlich. Entwicklungszonen sind alle weiteren Flächen, in denen eine vorbildliche und nachhaltige Entwicklung angestrebt und gefördert wird. Hier gibt es keinerlei Einschränkung der Nutzung, so dass auch wirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, Siedlungsflächen und Verkehrsflächen einbezogen werden können. Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Teilnehmende Gemeinden (Stand ) Landkreis Esslingen Beuren Bissingen/ Teck Dettingen/ Teck Erkenbrechtsweiler Kohlberg Lenningen Neidlingen Neuffen Owen Weilheim/ Teck Alb-Donau-Kreis Ehingen Lauterach Schelkingen Westerheim Was kostet die Verwaltung des Biosphärengebiets? Die veranschlagten Gesamtkosten der Biosphärengebietsverwaltung belaufen sich auf ,- EURO pro Jahr. Davon entfallen rund ,- EURO auf acht feste Personalstellen und Praktikantenvergütungen, ,- EURO auf Büro- und Raumkosten, die Informationsausstellung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und ,- EURO auf Projektförderungen sowie Kofinanzierungen. Landkreis Reutlingen Bad Urach Eningen und Achalm Gomadingen Grabenstetten Hayingen Hülben Lichtenstein Metzingen Münsingen Münsingen, Gutsbezirk Pfullingen Reutlingen Römerstein St. Johann Zwiefalten 21
3 Bis in Jahr 2010 übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten. Ab 2011 werden diese dann zu 70 % vom Land und zu 30 % gemeinsam von den Landkreisen und Kommunen getragen. Für die jeweiligen Städte und Gemeinden wird die 30%ige Kostenbeteiligung dann nach einem Schlüssel aus Grundbeitrag und einem Beitrag bezogen auf die 'gewertete' Beitrittsfläche errechnet. Der Grundbeitrag wird dabei aus der Einwohnerzahl ermittelt. Der Flächenbeitrag ergibt sich aus den Flächen der Zonen. Das Ziel: Mensch und Natur im Einklang Für die angestrebte Anerkennung durch die UNESCO für das zukünftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist nicht nur der Schutz einer typischen und einzigartigen Landschaft und ihrer Ökosysteme maßgeblich. Entscheidend ist auch, welche beispielhaften und ressourcenschonenden Wirtschaftsweisen in Industrie und Handwerk, bei der Energieversorgung und bei sozialen Einrichtungen, bei Handel und kommunaler Entwicklung, in Dienstleistungsbranchen und bei Fremdenverkehr, in der Landwirtschaft und beim öffentlichen Nahverkehr kurz: in allen nur denkbaren Bereichen unseres Lebens, Wirtschaftens und Arbeitens vorhanden sind und weiter entwickelt werden können. Das Projekt Biosphärengebiet befasst sich also bei weitem nicht nur mit dem Thema Naturschutz: Von der Landwirtschaft bis zur regionalen Entwicklung, der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Betätigung, der Förderung regenerativer Energieformen bis hin zu einer attraktiven touristischen Präsentation des Gebiets reicht die Palette. Bild 1: Blick über das Biosphärengebiet Münsingen - im Vordergrund Natternkopf Über Kreis- und Regierungsbezirksgrenzen hinaus können nachhaltige Entwicklungsprozesse von den agierenden Bürgern und Institutionen in ihrem Biosphärengebiet angestoßen und vorangetrieben werden, die das Gebiet zu einer zukunftsweisenden Modellregion in Deutschland heranwachsen lassen. Das heißt zu einer Region, in der für alle sichtbar demonstriert wird, wie Mensch und Natur sich im Einklang entwickeln können, so dass auch nachfolgende Generationen einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum darin finden. Der Erhalt und die Weiterentwicklung der durch die Landwirtschaft über Jahrhunderte gepflegten Kulturlandschaft spielt dabei eine wichtige Rolle. Dabei sollen die abwechslungsreichen und reizvollen Landschaften wie die Albhochfläche, der Albtrauf und die Vorbergzone erhalten bleiben und der Arten- und Biotopschutz besondere Bedeutung erhalten. Dies ist für alle am Entwicklungsprozess Beteiligten eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Denn das geplante Biosphärengebiet mit etwa Hektar umfasst durchschnittlich 52 % landwirtschaftliche Nutzfläche mit unterschiedlichster Standortqualität und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten. Dies geht von guten ackerbaufähigen Gebieten ü- ber extensive Grünlandstandorte und landwirtschaftlich kaum mehr genutzte Streuobstbestände im Albvorland. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung nachhaltig wirkender umweltschonender Wirtschaftsweisen ist ohne aktive Beteiligung der Landwirtschaft nicht möglich. Zu den bestehenden naturschutzrechtlichen Festsetzungen (LSG, NSG, NATURA 2000-Gebiet) sind bezüglich der Landbewirtschaftung keine zusätzlichen Auflagen gegeben. Bauliche Anlagen, die der Bewirtschaftung der Flächen in der Pflegezone dienen, können dort auch zugelassen werden. Grundsätzlich brauchen wir - auch im Biosphärengebiet - eine marktorientierte, wettbewerbs- und entwicklungsfähige Landwirtschaft. Die Landbewirtschaftung wird im bisherigen Umfang und mit der bisherigen Intensität weiterhin möglich sein. Die strukturelle Anpassung sowie die Aufnahme neuer marktorientierter Erwerbsalternativen kann durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm des Landes unterstützt werden. 22
4 Landinfo 4/2007 Schwerpunktthema Ländlicher Raum/ Landschaft Die Einhaltung der umfassenden Fachrechtsvorschriften wird dabei jeweils vorausgesetzt. Das Biosphärengebiet kann aber für die Landwirtschaft auch zusätzliche Chancen bieten. Diese liegen in der Zusammenarbeit der Landwirtschaft mit der Gastronomie, der Lebensmittelverarbeitung, dem Natur- und Umweltschutz sowie mit der Tourismusbranche. Es bestehen bereits interessante Aktivitäten mit den Marken Schwäbischer Albdinkel, ALB- KORN, dem ALB-LAMM, dem Ferienring Schwäbische Alb u.a. Die einmalige Lage des Biosphärengebietes direkt am kaufkraftstarken Verdichtungsraum birgt Chancen zum Absatz regionaler Qualitätsprodukte. Allerdings müssen die Verbraucher noch stärker auf die qualitativ hervorragenden regionalen Produkte aufmerksam gemacht werden. Auch darin liegt eine der großen Aufgaben eines zukünftigen UNESCO- Biosphärengebietes. Entscheidend wird aber sein, wie die hier tätigen Menschen die Möglichkeiten nutzen, unternehmerische Akzente zu setzen und damit weitere Einkommenschancen auftun. Die Landwirtschaft kann, speziell auch im Biosphärengebiet die Chance nutzen, lehrplanbezogen in Zusammenarbeit mit den Schulen ihre Produktionsweisen und die damit verbundene Verantwortlichkeit für Umwelt und Landschaft sowie die Qualität ihrer Produkte darzustellen. Das Biosphärengebiet auf der Zielgeraden Bis Ende 2008 soll die Anerkennung des Großschutzgebiets durch die UNESCO erreicht werden. Dafür muss jedoch der Antrag beim so genannten nationalen MAB-Komitee bis 15.Oktober 2007 vorliegen. Das Komitee prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt über das Gesuch sowie die Weiterleitung an die UNESCO. Bild 2: Pflege durch Schafhaltung dient der Erhaltung biologischer Vielfalt Dass die Aussichten, in den Kreis der bedeutendsten Kulturlandschaften der Erde aufgenommen zu werden, gut sind, zeigte der Besuch des deutschen MAB- Komitees 1 im März diesen Jahres. Dennoch: Nur ein qualitativ hochwertiger Antrag wird das nationale und internationale Komitee überzeugen. Neben einer detaillierten Beschreibung des Gebiets und der Herausstellung regionaler Besonderheiten muss das rund 100 bis 150-seitige Antragswerk ebenso 1 MAB-Komitee: Hinter der Bezeichnung MAB steht, aus dem englischen abgeleitet, der Mensch und die Biosphäre. Das MAB- Programm wurde von der UNESCO ins Leben gerufen und verfolgt den Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms in Deutschland zu verfolgen, sind vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 13 Personen aus Wissenschaft und Praxis zum deutschen MAB-Komitee bestellt. Als Bindeglied zu den internationalen Gremien beraten sie nationale Biosphärenreservate auf dem Weg zur UNESCO-Anerkennung und leiten Erfolg versprechende Anträge nach Paris weiter. Entwicklungsziele und deren Umsetzungsmöglichkeiten enthalten. Ehe mit dem UNESCO-Label geworben werden kann, liegt also noch ein arbeitsintensiver Weg vor allen Beteiligten. Für die Antragserarbeitung wird die Einbindung der regionalen Akteure von großer Bedeutung sein. Die Einberufung einer Expertenrunde aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales ist bereits erfolgt. In ihr wird das regionale Wissen und die Fachkompetenz gebündelt und im Ergebnis in die Antragstellung mit einfließen. Zusätzlich ist vorgesehen, die Inhalte frühzeitig mit den betroffenen Städten und Gemeinden sowie den Verbänden abzustimmen. Dazu folgt in den Sommermonaten die Beteiligung der Bevölkerung über die jeweiligen Kommunen und Verbände. Daneben stehen aktuell aber auch Überlegungen zur Schaffung der Organisationseinheit Biosphärengebietsverwaltung (Fragen der Rechtsform, der Finanzierung usw.), die Unterbringung der Verwaltung sowie das weitere Verfahren bei der Erstellung der Rah- 23
5 menkonzeption auf der Agenda. Mit einer Arbeitsgruppe wird derzeit intensiv an einer Nutzungsanforderung für die Gebäude und an einer Konzeption für ein Netzwerk Informationszentren Biosphärengebiet gearbeitet. Dabei sollen bestehende Einrichtungen weitgehend genutzt werden. Interessierte erhalten weitere Informationen beim Start-Team Biosphärengebiet. Hinweis Zu erreichen ist das Startteam in der Regel von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Die Adresse lautet: Start-Team Biosphärengebiet Altes Lager Gebäude R Münsingen Telefon: Telefax: startteam.biosphaere@rpt.bwl.de Kurz mitgeteilt FNL: Biodiversität ist keine unveränderliche Größe AgE. Bonn. Biodiversität sei zu keiner Zeit eine unveränderliche Größe gewesen, die dauerhaft hätte erhalten werden können. Darauf verweist die Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft (FNL) in ihrem Infodienst Green Facts, der sich in loser Folge mit dem Thema Biodiversität befasst und wichtige Fragen zu diesem Thema erörtert. In der Reihe Green Facts will die FNL in nächster Zeit weitere offene Fragen klären, die sich aus dem Entwurf für eine "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" ergeben, der im vergangenen Monat vom Bundesumweltministerium im Hinblick auf die Vorbereitung der 9. Vertragstaatenkonferenz der Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt im Mai 2008 in Bonn vorgelegt worden war. Die FNL weist darauf hin, dass viele Tier- und Pflanzenarten in Deutschland erst durch menschliches Handeln heimisch geworden seien. Bei Ausbleiben einer menschlichen Nutzung würde die Zusammensetzung der Tier- und Pflanzengesellschaften hingegen im Wesentlichen von Boden und Klima bestimmt. Wäre also in der Vergangenheit keine - landwirtschaftliche - Nutzung durch den Menschen erfolgt, dann würde in weiten Teilen Deutschlands bis heute ein vergleichsweise artenarmer Eichen- und Buchenwald vorherrschen. Erst durch die Inkulturnahme der Flächen, durch Rodung, Beweidung und Ackerbau, seien neue Lebensräume entstanden, die von weiteren, vielfach auch gebietsfremden Arten, besiedelt worden seien. Etwa Mitte des 19. Jahrhunderts sei in Deutschland das Maximum der Artenvielfalt erreicht worden, so die FNL. Die Gründe dafür hätten allerdings nicht nur in der Beseitigung der "natürlichen" Wälder und der teilweise gewollten oder ungewollten Einbürgerung neuer Arten gelegen. Entscheidenden Vorschub habe die Biodiversität auch durch die ertragsschwache, durch die "Verwaltung des Mangels" an Nährstoffen gekennzeichnete Landwirtschaft erhalten. Ackerflächen mit regelmäßiger Bodenbearbeitung, wenig konkurrenzstarken Kulturpflanzen, Brachejahren mit Selbstbegrünung zur Regeneration der Bodenfruchtbarkeit und geringe Arbeitsleistungen hätten die damalige, wenig effiziente und oft von Missernten heimgesuchte Landnutzung geprägt. Diese Form der Landwirtschaft habe auch für neu eingeführte o- der eingewanderte Pflanzen- und daran gebundene Tierarten unterschiedlichste Lebensräume geboten. AGRA-EUROPE 25/07 24
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