Sicherheitstechnische Betreuung von Hochschulveranstaltungen

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1 Sicherheitstechnische Betreuung von Hochschulveranstaltungen Dr. Martin Bollmeier Stabsstelle für f r Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge Technische Universität t Braunschweig

2 übliche Hochschulveranstaltungen Nicht besonders betreut werden müssen: m Vorlesungen (auch Experimentalvorlesungen) Seminare Praktika Vorträge Exkursionen und sonstige Veranstaltungen des üblichen täglichen Hochschulbetriebes

3 Veranstaltungen im üblichen Hochschulrahmen Auch nicht betreut werden müssen m Veranstaltungen, die üblichen Hochschulveranstaltungen entsprechen: Vorträge, Festvorträge Symposien, Tagungen, Diskussionsforen Preisverleihungen Amtseinführungen, z.b. Präsident

4 Veranstaltungen, die den üblichen Hochschulrahmen sprengen Folgende Veranstaltungen müssen m sicherheits- technisch betreut werden, weil hier Gefahren auftreten können, k die außerhalb der üblichen Hochschulveranstaltungen liegen. Das sind z.b. Veranstaltungen mit hohen Personenzahlen (> 200) außerhalb von Versammlungsstätten tten (z.b. Partys, Sommerfest / Winterfest des Sportzentrums, Tag der offenen Tür) T ca. 15 / Jahr

5 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

6 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

7 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

8 Veranstaltungen, die den üblichen Hochschulrahmen sprengen Veranstaltungen unter Lasten über Kopfhöhe he (z.b. Partys mit Beleuchterbrücken cken / Lautsprechern / Discokugeln), Veranstaltungen mit besonderen Effekten (z.b. Pyroeffekte,, Showlaser, Nebelkanonen), ca. 3 / Jahr Theateraufführungen hrungen (Bühnen), ca. 3 / Jahr Veranstaltungen in Fluchtwegen (kleinere Messen, Erstsemesterinfoveranstaltung). ca. 5 / Jahr

9 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

10 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

11 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

12 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

13 überwachungsbedürftige rftige Veranstaltungen

14 überwachungs- bedürftige Veranstal- tungen

15 Bisheriges Verfahren Die Stabsstelle Sicherheit wurde von der Raum- und Hörsaalvergabe H über Veranstaltungen informiert. Für F r Standardveranstaltungen (z.b. Partys) wurden festgelegt: - die maximale Anzahl der Teilnehmer - die Aufstellplätze tze von Theke, Ständen usw. - ggf. zusätzlicher Feuerlöscherbedarf. Dies wurde den Verantwortlichen der Veranstaltung auf einem DIN A4-Zettel mitgeteilt.

16 Bisheriges Verfahren Es fand keine Abnahme zu Beginn der Veranstaltung statt. Außer Partys wurden fast keine weiteren Veranstaltungen sicherheitstechnisch betreut. Wenn eine sicherheitstechnische Betreuung stattfand, dann war ihr Umfang in der Regel sehr gering.

17 Sicherheitsseminar der LUK Die Teilnahme am Seminar Sicherheit in Mehr- zweckhallen,, Schulen und Kultureinrichtungen der LUK Niedersachsen führte f zur Überzeu- gung,, dass die bisherigen Sicherheitsmaß- nahmen bei weitem nicht ausreichend waren. Es gilt, eine Vielzahl von Sicherheitsvorschriften zu beachten, die nach unserer Erfahrung oft auch professionelle Veranstalter nicht wissen. Wie sollen das dann Laien wissen, z.b. Studenten, die eine Party veranstalten. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

18 GUV-V V C 1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten tten für r szenische Darstellung 15: Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten tten nur Bühnen- und Studiofachkräften ften übertragen. Als BühnenB hnen- und Studiofachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche m Gefahren erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure und Techniker für f r Veranstaltungstechnik, BühnenB hnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister.

19 Sachkundige Aufsichtsperson Als sachkundige Aufsichtspersonen gelten die Personen, die durch entsprechende Schulungen mit den speziellen Belangen eines Bühnen- betriebes vertraut gemacht wurden. Die sachkundige Aufsichtsperson entscheidet, ob eine Bühnenfachkraft B eingesetzt werden muss. Sofern der Einsatz einer Bühnenfachkraft B nicht zwingend ist, gelten folgende Regeln:

20 Sachkundige Aufsichtsperson Die sachkundige Aufsichtsperson ist gegenüber allen Personen weisungsbefugt. Die sachkundige Aufsichtsperson weist den Veranstalter auf die zu erfüllenden Unfall- verhütungsvorschriften hin und überwacht die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen. Die sachkundige Aufsichtsperson überwacht die Veranstaltung und ist berechtigt, bei Nicht- einhaltung von Sicherheitsvorschriften die Veranstaltung abzubrechen.

21 heutiges Verfahren Die Veranstalter werden bereits bei Anmeldung der Veranstaltung in der Raum- und Hörsaal- vergabe über die wichtigsten sicherheitstech- nischen Auflagen per Infoblatt informiert. Oft findet eine zusätzliche Vorbesprechung am Veranstaltungsort statt, bei der wesentliche Punkte besprochen werden, wie z.b. Aufstellmöglichkeiten für r Tische unter gleichzeitigem Freihalten von Fluchtwegen und Notausgängen. Veranstaltungen werden vor Beginn abgenommen und es wird ein Protokoll verfasst.

22 Was wird bei der Abnahme überprüft? Sind die Notausgänge frei und offen? Sind die Notbeleuchtungen / Rettungs- wegkennzeichnungen in Ordnung? Ist die Beleuchtung in Ordnung? Ist die Brandmeldeanlage eingeschaltet? Sind Feuerlöscher einsatzbereit (hinter der Theke)? Ist ihre Zahl ausreichend? Ist die Zusatzdekoration mindestens schwer entflammbar? Ist Erste-Hilfe Hilfe-Material vorhanden? Sind Ersthelfer oder Sanitäter ter vor Ort?

23 Was wird bei der Abnahme überprüft? Sind über Kopfhöhe he angebrachte Gegenstände nde wie Scheinwerfer, Lautsprecher oder Discokugeln gesichert?

24 2 Kabelbinder reichen als Befestigung nicht ganz aus!

25 So ist es richtig! ortsbewegliche Geräte über Kopfhöhe he müssen m gegen Herunterfallen gesichert werden!

26 Gut gemeint ist nicht gut!

27 Was wird bei der Abnahme überprüft? Sind die Zusatz- scheinwerfer in Ordnung?

28 Was wird bei der Abnahme überprüft? Werden Showlaser, Nebelmaschinen oder pyrotechnische Effekte eingesetzt?

29 Das ist zu beachten! Dann sind eine Genehmigung des Gewerbeauf- sichtsamtes und eine Brandsicher- heitswache notwendig

30 Was wird bei der Abnahme überprüft? Entspricht die elektrische Anlage offensichtlich der VDE? Sind die Kabeltrommeln vollständig abgerollt? Werden die richtigen Leitungen und Steck- dosen z.b. für f r den Außenbereich ver- wendet?

31 Was wird bei der Abnahme überprüft? Bühne / Theater: Sind Bühnenrand B und Treppenstufen deutlich gekenn- zeichnet? Sind die Treppen sicher begehbar?

32 Was wird bei der Abnahme überprüft? Sind bei Theater- stücken verwen- dete Gegenstände nde wie Trinkgefäß äße, Messer, Pistolen aus ungefähr hr- lichem Material hergestellt?

33 Ist ein sicheres Arbeiten auch in Umbaupausen möglich? m

34 Ist ein sicheres Arbeiten auch in Umbaupausen möglich? m

35 Sonderbauten Sonderbauten wie z.b. große e Festzelte sind von den zuständigen städtischen Stellen (z.b. Bauordnungsamt oder Staatliches Baumanagement) abzunehmen!

36 Was wird bei der Abnahme noch überprüft? Welche Gegenstände nde (Türen, Toiletten usw.) sind schon vor Veranstaltungsbeginn defekt? Welche Probleme hat der Veranstalter? Und nicht vergessen: Lärmschutz

37 Herzlicher Dank der Berufsfeuerwehr Braunschweig und dem TU-Orchester für überlassene Fotos

38 Und zum Schluss Ich hoffe, dass Ihnen wenn nötig n ein Licht aufgefangen ist.

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