Bester Finanzberater des Jahres TOP 100

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1 Abgeltungssteuer zwingt zum Handeln Verfügen Sie über Kapital und Vermögenswerte, gilt es, die entscheidenden Weichen schon vor Einführung der Abgeltungssteuer zu stellen. Bereits jetzt lassen sich erste Empfehlungen aussprechen. Vermögen muss neu strukturiert werden Die Wirkungen der Abgeltungssteuer können im Ergebnis beispielsweise schon dadurch minimiert werden, dass das Vermögen in seiner Zusammensetzung überlegt strukturiert und insbesondere langfristig ausgelegt wird. Daneben wird es sich für Vermögen lohnen, über eine grundlegende Neuausrichtung der Anlagen nachzudenken. Konstruktionen wie die eines Lebensversicherungsmantels, einer vermögensverwaltenden GmbH oder eines thesaurierenden Sondervermögens könnten in diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren nützliche Alternativen darstellen. Sofern Altverluste aus Spekulationsgeschäften vorhanden sind, empfiehlt es sich, diese bewusst für die in der Übergangszeit mögliche Verlustverrechnung mit Einkünften aus Kapitalvermögen aus Aktienveräußerungen einzusetzen. Abgeltungssteuer bei Investmentanteilen Grundsätzlich werden die Regelungen zur Abgeltungssteuer uneingeschränkt in das Investmentsteuergesetz übernommen. Jedoch erfolgt hier weiterhin eine Unterscheidung zwischen sog. ordentlichen Erträgen, wie z.b. Zinsen und Dividenden, und Veräußerungsgewinnen, wodurch die (Abgeltung-) Steuer mitunter erst zu einem späteren Zeitpunkt als bei einer Direktanlage entsteht. Ordentliche Erträge des Fonds sind auch zukünftig bei Thesaurierung (Ansammlung) als ausschüttungsgleiche Erträge, sowie bei Ausschüttung steuerpflichtig. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung bzw. bei Veräußerung des Investmentanteils, da hier der vom Fondsanleger realisierte Kursgewinn, abzüglich der bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge der Abgeltungssteuer unterliegt. Die neuen Regelungen sind grundsätzlich auf alle Erträge, die dem Investmentvermögen nach dem 1. Januar 2009 zufließen, bzw. auf Investmentanteile, die nach diesem Datum angeschafft wurden, anzuwenden. Vorteile der Fondsanlage gegenüber Direktanlage Gemäß den Übergangsregelungen zur Umsetzung der Abgeltungssteuer im Rahmen des Investmentsteuergesetzes bleiben die Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden (ohne zeitliche Einschränkung) steuerfrei. Dabei ist es unerheblich, wie sich die Zusammensetzung des Investmentvermögens während der Haltezeit verändert. Ein direkt gehaltenes Portfolio unterliegt nach einer Umschichtung nach dem 31. Dezember 2008 der Abgeltungssteuer. Kursgewinne sind entsprechend der neuen Regelungen steuerpflichtig. Portfolioumschichtungen auf Fondsebene sind jedoch unbegrenzt möglich, ohne dass die Regelungen zur Abgeltungssteuer Anwendung finden (Ausnahmen bei Ausschüttung von Kursgewinnen). Durch das Investmentvermögen erzielte Kursgewinne bleiben so für den Anleger steuerfrei, wenn diese thesauriert werden und die Investmentanteile vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden.

2 Für Anleger könnten sich durch den Erwerb der Investmentanteile vor dem 1. Januar 2009 erhebliche steuerliche Vorteile ergeben. Zusätzliche Vorteile können sich für Investoren in Luxemburger Fonds daraus ergeben, dass die Abgeltungssteuer hier nicht direkt an der Quelle erhoben wird (z.b. haben deutsche Investmentvermögen die Abgeltungssteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge direkt an die Finanzverwaltung abzuführen, wozu Luxemburger Fonds nicht verpflichtet werden können), sondern erst nach der Veranlagung zur Einkommensteuer. Lösungen für die Reduzierung und Vermeidung der Abgeltungssteuer Dachfonds Lebenszyklusfonds Langfristig erfolgreiche Fonds Vorzeitiger Verkauf einer Lebensversicherung Liechtensteiner Lebensversicherung Auslandsimmobilienfonds Schiffsbeteiligungen Dachfonds Der Dachfonds-Manager passt Ihr Vermögen innerhalb des Fonds ständig an sich ändernde Marktumgebungen an. Innerhalb des Fonds fällt keine Abgeltungssteuer an. Ihre Vorteile: Risikomanagement, Rebalancing und Stop-Loss aktiv betreiben ohne Steuerrelevanz ist nur noch in einem Dachfonds möglich! Lebenszyklusfonds auch Laufzeitfonds oder Targetfunds genannt stellen eine gute Möglichkeit für eine zeitlich versetzte Risikoreduzierung dar. Hierbei wird das Portfolio im Laufe der Zeit immer defensiver ausgerichtet. Während der Aktienanteil sinkt, steigt der Cash-Anteil. Ist das Laufzeitende erreicht, werden sie nicht fällig, sondern bleiben dann auf beliebig lange Zeit in Cash investiert. Langfristig erfolgreiche Aktienfonds Eine Andere Alternative zur Reduzierung der Abgeltungssteuer stellen langfristig erfolgreiche Aktienfonds dar, da hier auch in der Zukunft Umschichtungen nur sehr selten notwendig sein dürften. Wichtig bei der Auswahl des Fonds sind hierbei langfristig gute Gewinnaussichten und kurz- und mittelfristige Verluste weitgehend zu vermeiden. Die Risikostreuung erfolgt durch Ausnutzung internationaler Märkte und vieler unterschiedlicher Branchen, d.h. die Fondsmanagerleistung ist hier von besonderer Bedeutung.

3 z.b. Templeton Growth Fund Nehmen Sie den internationalen Aktienfonds, der am längsten in Deutschland zum Vertrieb zugelassen ist der Templeton Growth Fund Inc. - unter die Lupe. Betrachten Sie alle 10-Jahres-Perioden (also z.b. von 1955 bis 1964, 1956 bis 1965 oder 1997 bis 2006) des Templeton Growth Funds (Auflegung im Jahr 1954). Sie sehen hervorragend die langfristigen Renditen mit einer Durchschnittsrendite über alle Jahre von 11,79 % pro Jahr (in Euro). Die schlechteste dieser 43 Perioden brachte dem Anleger eine Rendite von 7,08% pro Jahr ( ), die besten Perioden über 15% Wertzuwachs im Jahr und durchschnittlich über den gesamten Betrachtungszeitraum von 52 Jahren 11,79% Rendite pro Jahr in Euro! Vorzeitiger Verkauf oder Beleihung einer Lebensversicherung. Was ist Ihre Versicherungspolice noch wert, wenn Sie diese kündigen wollen oder müssen? Oder ist ein Verkauf sinnvoller? Bei Kündigung wird die Lebensversicherung meist zum Verlustgeschäft, denn die Versicherungen berechnen häufig eine hohe Stornogebühr. Zusätzlich werden von den Erträgen der Police 26,375% Abgeltungssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) einbehalten, wenn Sie vor Ablauf der ersten 12 Jahre kündigen. Daher sind sich Verbraucherschützer und die Presse einig: Der Verkauf einer Police ist die klügere und lukrativere Alternative. Hier können einige tausend Euro mehr erzielt werden, als bei einer vorzeitigen Kündigung. Dewitz KapitalManagement arbeitet mit mehreren der großen und erfahrenen Policenkäufer am deutschen Markt zusammen. Jedoch: der Verkauf einer Lebensversicherung wird nach dem ebenfalls mit Abgeltungssteuer belegt. Hier gilt es in 2008 zu handeln. Depot im Mantel Ab EUR ist es möglich um sein Depot einen Mantel in Form einer Liechtensteiner Versicherung zu legen und so die selben Vorteile wie eine reine Lebensversicherung zu erhalten. Eingebracht werden können zahlreiche vorhandenen Werte. Steuerprivileg Liechtensteiner Lebensversicherungen bieten dieselben steuerlichen Vorteile wie deutsche Lebensversicherungen. Obendrein locken sie mit einer transparenten Anlagepolitik und höheren Renditen. Anlageprivileg Freie Wahl des Investments, des Vermögensverwalters und der Depotbank. Erbschaftsprivileg Der Wert der Police fällt nicht in den Nachlass. Konkursprivileg Police sichert unter bestimmten Voraussetzungen im Konkursfall das Vermögen für Angehörige.

4 Auslandsimmobilienfonds Nutzen Sie Freibeträge in anderen Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und moderaten Steuersätzen. Hohes Renditepotenzial: In der Regel im zweistelligen Bereich über eine Fondslaufzeit von nur rund acht bis zehn Jahren. Chancenorientierte Investitionsstrategie: Investitionen in meist unterbewertete US-Immobilien unterschiedlichster Nutzungsarten Breite Kapitalstreuung: Breite Risikostreuung hinsichtlich der Immobilienklassen, Märkte und Investmentstrategien. Breit gefächertes Immobilienportfolio mit geplanten Objekten meist mit Werten über mehrere mrd. US-Dollar. Erfahrene Managementteams vor Ort: Erfassung der Einkünfte in Deutschland lediglich über den Progressionsvorbehalt, was indes bei Spitzenverdienern kaum wirkt. Schiffsbeteiligungen Schiffsbeteiligungen sind auch nach dem Abgeltungssteuerfrei (Tonnagesteuer) bei Vererbung/Verschenkung lässt sich der Freibetrag für Betriebsvermögen von nutzen! Weiterhin hohe Wachstumsraten im Containerverkehr erwartet (2005 und 2006 jeweils rund 10%) Attraktive Ausschüttung von anfänglich 5 7 %, steigend auf % p.a. Überdenken Sie frühzeitig und damit in aller Ruhe Ihre bisherige Anlagestrategie. In den nächsten Monaten werden unzählige Produkte und Angebote auf den Markt kommen, die die klare Sicht vernebeln werden. Gerne stehe ich Ihnen neutral und kompetent zur Seite, um Sie sicher an Ihr Ziel zu navigieren. Sie brauchen unabhängigen Rat.

5 Wesentliche Regelungen zur Abgeltungssteuer im Überblick: Altes Recht Abgeltungssteuer 2009 Zinsen und andere Vergütungen Besteuerung zum alle Zahlungen ab dem 1. Regelsteuersatz Januar 2009 unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% Dividenden bislang Versteuerung von alle Zahlungen ab dem 1. 50% mit dem Regelsteuersatz Januar 2009 unterliegen in (Halbeinkünfteverfahren). vollem Umfang der Abgeltungssteuer Gewinne aus der Veräußerung von bislang nicht steuerpflichtig der Kursgewinn aus nach dem Zertifikaten ohne Zusage eines 15. März 2007 angeschaffen laufenden Ertrags oder einer und nach dem Mindestrückzahlung veräußerten/eingelösten Zertifikaten unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% Gewinne aus der bislang steuerfrei, wenn Gewinne aus der Veräußerung Veräußerung von Aktien länger als ein Jahr gehalten von nach dem angeschafften Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% Gewinne aus der bislang Besteuerung zum Gewinne aus Veräußerungen Veräußerung von Regelsteuersatz aus Veräußerungen von Finanz- Finanzinnovationen innovationen unterliegen ab dem 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer von 25%, unabhängig vom Datum der Anschaffung Gewinne aus der bislang steuerfrei, wenn Gewinne aus der Veräußerung Veräußerung von allen länger als ein Jahr gehalten von nach dem anderen Kapitalanlagen angeschafften Kapitalanlagen (Anleihen) unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% Gewinne aus der bislang Besteuerung des Gewinne aus der Veräußerung Veräußerung von Zwischengewinns zum von nach dem Investmentanteilen Regelsteuersatz angeschafften Investmentanteilen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% (Details siehe unten) Quelle: verschiedene Webquellen Wichtiger Hinweis! Diese Informationen dienen ausschließlich als erste Informations- und Orientierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung und/oder Steuerberatung dar. Das Material ist nicht als Angebot oder Werbung für ein Angebot gedacht, Wertpapiere oder andere in diesem Dokument beschriebene verbundene Instrumente zu kaufen. Individuelle Investitions- und/oder Strategieentscheidungen sollten nicht auf Basis der Ansichten und Informationen in diesem Dokument erfolgen. Die hier enthaltenen Informationen werden als zuverlässig angesehen, jedoch gewährleistet Dewitz KapitalManagement nicht deren Vollständigkeit oder Richtigkeit, wenngleich sie nach bestem Wissen und Gewissen zusammen getragen worden sind. Empfohlen wird, bei Rechts- und Steuerangelegenheiten Rücksprache mit dem Steuer- und/oder Rechtsberater zu halten.

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