Endbericht der Evaluierung Nationalpark Hohe Tauern

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1 EUROPARC MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND UND EUROPÄISCHER UNION D E U T S C H L A N D Endbericht der Evaluierung Nationalpark Hohe Tauern

2 Endbericht der Evaluierung Nationalpark Hohe Tauern Auftraggeber: Verein Nationalparks Austria Nationalpark Allee Molln Auftragnehmer: EUROPARC Deutschland e.v. (Generalunternehmer) Pfalzburger Straße 43/ Berlin Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Subauftragnehmer) Kurfürstenstraße Frankfurt a. M. BearbeiterInnen/AutorInnen: Projektleitung: FD a. D. Karl Friedrich Sinner (EUROPARC Deutschland e.v.) Dr. Elke Baranek (EUROPARC Deutschland e.v.) Dr. Ulrich Gehrlein (Institut für Ländliche Strukturforschung) Projektbearbeitung: M. Sc. Katharina Fettweis (EUROPARC Deutschland e.v.) B. Sc. Antonia Schraml (EUROPARC Deutschland e.v.) Dipl. Ing. agr. Eva Milz (Institut für Ländliche Strukturforschung) B. A. Christoph Mathias (Institut für Ländliche Strukturforschung) Beratende ExpertInnen: Nationalparkleiter FD Manfred Bauer (Nationalpark Kellerwald-Edersee) Prof. Dr. Stefan Heiland (TU Berlin) Oberforstrat Michael Lammertz (Nationalpark Eifel) Dr. Sabine Stab (Nationalpark Sächsische Schweiz) Titelbild: Katharina Fettweis Berlin, Februar 2015

3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Hintergrund und Zielsetzung Verfahren zur Evaluierung Grundinformation zum Nationalpark Hohe Tauern Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen und übergeordnete planerische Grundlagen Verwaltung und Zuständigkeiten Finanzierung der NP-Verwaltungen Eigentum und Nutzungsrechte Region Infrastruktur Nachhaltigkeit Ziele und Leitbild Bewertung der Handlungsfelder A. Naturraum-Management und Biodiversität A.1 Wildnis und natürliche Prozesse...27 A.2 Arten und Lebensräume von österreichweiter Bedeutung...30 A.3 Gefährdung...39 A.4 Wildtiermanagement...47 A.5 Fragmentierung und Vernetzung...57 A.6 Zustand des Waldes...61 A.7 Gewässerschutz...66 B. Öffentlichkeitsarbeit und Bildung B.1 Bildungsangebote...68 B.2 Besucherlenkung...77 B.3 Information und Öffentlichkeitsarbeit...84 B.4 Gebietsaufsicht...91 C. Forschung C.1 Forschungsleitbild

4 C.2 Inventarisierung, Monitoring & Projekte...96 C.3 FFH-Monitoring...98 C.4 Koordination und Kooperation C.5 Nutzung der Forschungsergebnisse C.6 Datenmanagement C.7 Verfügbarkeit der Daten/Veröffentlichung von Ergebnissen D. Organisation und Betrieb D.1 Managementplan (MP) D.2 Qualifikation MitarbeiterInnen D.3 Qualität Wissensmanagement und -transfer D.4 Finanzierung D.5 Gender Mainstreaming D.6 Gremien D.7 Kooperationen und Regionalentwicklung D.8 Aktivitäten für Nationalparks Austria Zusammenfassung und Fazit Aktuelle Situation des Nationalparks Stärken und Schwächen Zentrale Handlungsempfehlungen Ausblick Literatur

5 Abkürzungsverzeichnis AG - Arbeitsgruppe/ -gemeinschaft ALPARC - Alpine Network of Protected Areas AK - Arbeitskraft AKZ - Alpin Kompetenzzentrum BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BORG - Bundesoberstufenrealgymnasium BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland B-VG - Bundesverfassungsgesetz CBD - Convention on Biological Diversity CD - Corporate Design EMINA - Evaluierung des Managements in den Nationalparks Österreichs EUROPARC - EUROPARC Deutschland e.v. EWRRL - Europäische Wasserrahmenrichtlinie FFH - Fauna-Flora-Habitatrichtlinie fm - Festmeter GIS - Geografisches Informationssystem GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung HAK - Handelsakademie HT - Hohe Tauern HS - Hauptschule i.o. - in Osttirol IBM - International Bearded Vulture Monitoring ICAO - International Civil Aviation Organization IfLS - Institut für Ländliche Strukturforschung IGF - Institut für Interdisziplinäre Gebirgsforschung IMGI - The Institute of Meteorology and Geophysics Innsbruck 4

6 IPCC - Intergovernmental Panel on Climate Change ISCAR - International Scientific Committee on Research in the Alps IUCN - International Union for the Conservation of Nature K - Kärnten LAbg. - Landtagsabgeordnete/r LAG - Lokale Aktionsgruppe LEADER - Liaison entre actions de développement de l'économie rurale (dt.: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft LED - Leuchtdiode LEGZU - Leitlinien, Grundsätze, Zusammenarbeit lfm - laufender Meter LFS - Land- und forstwirtschaftliche Fach- und Berufsschulen LRT - Lebensraumtyp MIV - Motorisierter Individualverkehr MP - Managementplan NABU - Naturschutzbund Deutschland e.v. NGO - Nichtregierungsorganisation NP - Nationalpark NP Austria - Nationalparks Austria NPs - Plural Nationalpark NPG - Nationalparkgesetz NPG-K - Nationalparkgesetz Kärnten NPG-S - Nationalparkgesetz Salzburg NPG-T - Nationalparkgesetz Tirol NPHT - Nationalpark Hohe Tauern NPV - Nationalparkverwaltung NPVs - Plural Nationalparkverwaltung 5

7 NPZ - Nationalparkzentrum ÖA - Öffentlichkeitsarbeit ÖAW - Österreichische Akademie der Wissenschaften ÖBB - Österreichische Bundesbahnen ÖBf - Österreichische Bundesforste AG ODBC - Open Database Connectivity OeAV - Österreichischer Alpenverein ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr S - Salzburg SPES - Studiengesellschaft für Projekte zur Erneuerung der Strukturen T - Tirol TETLEV - Tetrao urogallus Lebensraum Vernetzungsprojekt UBA - Umweltbundesamt VCD - Verkehrsclub Deutschland e.v. Voll-AK - Vollzeit-Arbeitskraft VS - Volksschule WtM - Wildtiermanagement ZAMG - Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik 6

8 1. Einleitung 1.1 Hintergrund und Zielsetzung In Österreich weist die Bundesverfassung den Naturschutz als Zuständigkeit der Bundesländer aus. Das bedeutet, dass bei der Beteiligung des Bundes an national bedeutsamen Projekten wie der Errichtung und Verwaltung von Nationalparks ein Staatsvertrag gem. Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) zwischen dem Bund und dem jeweiligen Bundesland geschlossen werden muss. Artikel 15a B-VG-Vereinbarungen legen die Eckpfeiler für die Errichtung und den Betrieb des jeweiligen Nationalparks fest. Daher hat der Bund Vereinbarungen mit den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Schutzes und der Förderung des Nationalparks Hohe Tauern, mit dem Land Burgenland zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel, mit den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, mit dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen, mit dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal, mit dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse getroffen. Die Entwicklung der Nationalparks in Österreich ist dementsprechend eine Aufgabe, die von einem oder mehreren Ländern und dem Bund gemeinsam gestaltet wird. Die bundesweit gültigen strategischen Grundwerte und Ziele sind in einer gemeinsamen Strategie, der Österreichischen Nationalparkstrategie festgehalten. Diese wurde von Nationalparks Austria, Vertretern des Bundes und der Länder in den beschließenden Nationalparkgremien, den in das Nationalparkmanagement eingebundenen Forstverwaltungen sowie VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) des Naturschutzes erarbeitet. Die Nationalparks bekennen sich hier unter dem Leitbild Nachhaltigkeit für Natur und Mensch zu folgenden Werten (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2010, S. 8 ff.): Natur ist nationale Identität Die einmalig schöne Natur Österreichs, mit ihrer großen Vielfalt von Landschaften, Pflanzen und Tieren, ist ein zentraler Bestandteil der nationalen Identität. Das Naturerbe verpflichtet uns Die Erhaltung und Pflege dieses einmaligen Naturerbes sind eine Grundaufgabe der Gesellschaft und des Staates. Nationalparks sind Zukunft Die Nationalparks sind Gebiete, in denen nach den internationalen Richtlinien der IUCN die ökologische Unversehrtheit und Dynamik von Ökosystemen für jetzige und zukünftige Generationen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. 7

9 Nationalparks sind für die Natur Die Nationalparks garantieren Naturschutz auf höchster Ebene. Schutz der Natur hat in ihnen Vorrang: sie sind die Hochkultur der Erhaltung der Biodiversität. Nationalparks sind für den Menschen Ohne den Schutz der Natur zu beeinträchtigen, sollen die Nationalparks aber auch: den Menschen durch ein unverfälschtes Natur- und Selbsterlebnis zur Erholung und Erbauung dienen, Kompetenzzentren für Naturvermittlung & Umweltbildung auf höchstem pädagogisch-didaktischem Niveau sein und als Katalysator und Ansporn für die Nachhaltigkeit der regionalen Entwicklung dienen. Die Evaluierung des Managements der acht österreichischen Nationalparkverwaltungen nach einer einheitlichen Methode soll aufzeigen, in welchem Maße das Management der Nationalparks zur Umsetzung der Österreichischen Nationalparkstrategie beiträgt. Damit wird auch der nationalen wie internationalen Relevanz eines Qualitätsmanagements in Nationalparks Rechnung getragen. Mit dem 5. Weltparkkongress der IUCN in Durban (2003) und dem 2004 in Kuala Lumpur verabschiedeten Arbeitsprogramm Schutzgebiete des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie der Resolution Evaluierung der Managementeffektivität auf dem World Conservation Congress in Bangkok (2004) wurden wichtige Rahmenbedingungen für die Entwicklung und das Management von Nationalparks entwickelt. Auch auf dem 6. Weltparkkongress der IUCN in Sydney (2014) wurde als zentraler Handlungsbedarf zur Erreichung der Schutzziele von Großschutzgebieten die Evaluierung des Schutzgebietsmanagement gefordert. Wesentliche Ziele der Evaluierung sind daher das Schutzgebietsmanagement der österreichischen Nationalparks im Hinblick auf die gemeinsame Strategie zu bewerten, wichtigen Akteuren Empfehlungen zu einer weiteren Optimierung des Managements und der Rahmenbedingungen in den Nationalparks zu geben und den fachlichen Austausch untereinander zu fördern. Darüber hinaus kann die Evaluierung zu einer Steigerung der politischen Wahrnehmung und Bedeutung der Nationalparks führen sowie eine intensivere Selbstreflektion der Parks und eine bessere Kommunikation und Vernetzung fördern. 8

10 1.2 Verfahren zur Evaluierung Mit Schreiben vom wurden EUROPARC Deutschland e.v. (EUROPARC) und das Institut für ländliche Strukturforschung (IfLS) beauftragt, eine Evaluierung der österreichischen Nationalparks durchzuführen. Die Evaluierung erfolgte auf Grundlage des vom Ministerium für ein lebenswertes Österreich 2013 entwickelten Indikatorensets, das die folgenden vier zentralen Handlungsfelder vorgibt: A : Naturraumanagement und Biodiversität B : Öffentlichkeitsarbeit und Bildung C : Forschung D : Organisation und Betrieb In einem ersten Schritt wurde das Indikatorset für diese Handlungsfelder und soweit notwendig überarbeitet und ergänzt. In einem zweiten Schritt wurden aus den rechtlichen Vorgaben, der österreichischen Nationalparkstrategie und den Indikatormaßen des ursprünglich zugrundeliegenden Indikatorsets von Nationalparks Austria sowie internationalen Vorgaben für die einzelnen Indikatoren Sollzustände entwickelt. Die Indikatoren der vier Handlungsfelder wurden mit einem Fragebogen untersetzt, der im Rahmen einer Selbsteinschätzung der österreichischen Nationalparks erlaubt, dem idealen Sollzustand einen konkreten Istzustand gegenüberzustellen. Die Erstellung der Erhebungsmaterialien wurden in enger Abstimmung mit Nationalparks Austria, den Nationalparks, dem Bund und den Ländern durchgeführt und von der Expertise des den Evaluierungsprozess begleitenden Expertenteams unterstützt. Aus der Selbsteinschätzung sowie weiteren, durch den Nationalpark übermittelten und durch die Evaluierenden recherchierten Dokumenten wie Nationalparkgesetzen, Managementplänen, Konzepten, Broschüren usw. (siehe Literaturverzeichnis) wurde die aktuelle Situation des Nationalparks erarbeitet und beschrieben. Der so ermittelte Istzustand wurde in Folge mit dem Sollzustand verglichen und aus diesem Vergleich eine erste Stärken/Schwächen- Analyse erarbeitet. In eintägigen Workshops mit den Nationalparkverwaltungen, den Ländern und dem Bund sowie externen Stakeholdern aus dem jeweiligen Nationalparkumfeld wurde dieser erste Auswertungsschritt diskutiert und auf Plausibilität überprüft. Im Nationalpark Hohe Tauern fand dieser Workshop vom Juni 2014 in Matrei, Mallnitz und Mittersill statt. Es nahmen daran teil: Dr. Elke Baranek, EUROPARC Deutschland e.v. (EUROPARC) FD a. D. Karl Friedrich Sinner, EUROPARC M. Sc. Katharina Fettweis, EUROPARC 9

11 Dr. Ulrich Gehrlein, Institut für ländliche Strukturforschung (IfLS) B. A. Christoph Mathias, IfLS Prof. Dr. Stefan Heiland, Technische Universität Berlin FD Michael Lammertz, Nationalpark Eifel Dir. Mag. Peter Rupitsch, Nationalparkverwaltung Hohe Tauern Kärnten (NPV K) Mag. Katharina Aichhorn, NPV K Nikolaus Eisank, NPV K Ing. Hans Keuschnig, NPV K Dir. DI Wolfgang Urban, Nationalparkverwaltung Hohe Tauern Salzburg (NPV S) Mag. Kristina Bauch, NPV S DI Ferdinand Lainer, NPV S MMag. Georgia Pletzer, NPV S Dir. DI Hermann Stotter, Nationalparkverwaltung Hohe Tauern Tirol (NPV T) Mag. Florian Jurgeit, NPV T Mag. Martin Kurzthaler, NPV T Dr. Gunther Greßmann, NPV T Mag. Helene Mattersberger, Nationalparkrat Hohe Tauern Diplom-Wirtschaftsjuristin Judit Gratz, Nationalparkrat Hohe Tauern Gespräche wurden mit folgenden Stakeholdern geführt: In Kärnten: Alwin Hofer, Obmann AG Lassacher Alpe Franz Kohlmayer, Bezirksjägermeister Spittal/Drau Mag. Peter Angermann, Geschäftsführer des Landesverbands Kärnten des Österreichischen Alpenvereins (OeAV) Günther Novak, Bürgermeister Mallnitz Erich Hohenwarter, Obmann Arge Hochgenuss Mag. Günter Mussnig, Geschäftsführer Hohe Tauern die Nationalpark-Region in Kärnten Mag. Dr. Gustav Tengg, Direktor der Nationalparkhauptschule Winklern Georg Granig, Vertreter der Ranger Ernst Thaler, Hegeringleiter In Salzburg: Georg Altenberger, Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer im NPHTS Ing. Josef Zandl, Gutsverwalter von Schloss Fischhorn, LEADER-Vorstandsmitglied, Mitglied im Fondsbeirat des NPHTS, Vorstandsmitglied in der Pinzgauer Jägerschaft Georg Meilinger, Bezirksjägermeister, Grundeigentümer im NPHTS Mag. Christian Wörister, Geschäftsführer Ferienregion NP Hohe Tauern GmbH sowie der NP-Zentrum Hohe Tauern GmbH Sepp Mair, Vorsitzender der OeAV-Sektion Krimml 10

12 MMag. Georgia Pletzer, Geschäftsführerin LEADER-Geschäftsstelle, interimistische Geschäftsführerin des Regionalverbandes Oberpinzgau In Tirol: Dr. Wolfgang Retter, Verein zum Schutz der Landschaft Osttirol Prof. Dr. Leo Füreder, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des NPHT Ing. Martin König, Bezirksjägermeister Martin Diemling, Bezirksstellenleiter Landwirtschaftskammer Lienz Werner Frömmel, Tourismusverband Osttirol Dir. Hannes Kofler, NMS Matrei Ruth Bstieler, Rangerin Marion Steiner, Partnerbetriebe Mag. Michael Hohenwarter Rergionalmanagement Osttirol Klaus Unterweger, Bgm. und NP-Kuratioriumsmitglied Im Anschluss an den Workshop wurden die Diskussionsergebnisse und zusätzlichen Erkenntnisse in einen zweiten Berichtsentwurf überführt. Für den zweiten Entwurf wurden zusätzlich unter Einbeziehung des Expertengremiums Handlungsempfehlungen erarbeitet, um erreichte Stärken zu sichern und erkannte Schwächen zu beheben. In einem gemeinsamen Workshop im Oktober 2014 in Windischgarsten wurden diese Handlungsempfehlungen mit den Nationalparks, Bund und Ländern sowie allen Experten parkübergreifend vorgestellt und diskutiert. Anregungen und Ergebnisse dieses Workshops sind ebenso wie die bis dahin eingegangenen Korrekturen und weiterführenden Hinweise der Nationalparkverwaltung in den nun vorliegenden Endbericht eingegangen. Der Nationalpark Hohe Tauern erhält damit einen mehrfach abgestimmten Bericht, der folgende Merkmale aufweist: Er beschreibt die spezifische Situation im Nationalpark im Jahr Diese wird dem gewünschten Sollzustand gegenüberstellt. Er gibt Handlungsempfehlungen, die an die jeweils zuständigen Empfänger gerichtet sind und ermöglichen, erreichte Stärken entsprechend zu sichern und erkannte Schwächen zu beheben. Diese Handlungsempfehlungen sind priorisiert. Die Festlegung der Prioritäten richtet sich nach dem empfohlenen Umsetzungszeitraum bzw. dem Start der Maßnahme: 1 = Umsetzung(-sbeginn) in 1 bis 2 Jahren, 2 = Umsetzung(-sbeginn) in 3 bis 4 Jahren, 3 = Umsetzung(-sbeginn) in 5 Jahren. 11

13 1.3 Grundinformation zum Nationalpark Hohe Tauern 1 Name: Bundesländer: Fläche: Gründungsjahr: Träger: Rechtsform des Trägers: Sitz der NP-Verwaltungen: Nationalpark Hohe Tauern Kärnten, Salzburg, Tirol ha 1981 (Kärnten), 1984 (Salzburg), 1992 (Tirol) Salzburger Nationalparkfonds, Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern, Tiroler Nationalparkfonds Hohe Tauern Körperschaft Öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kärnten, Salzburg, Tirol) 9843 Großkirchheim (Kärnten), 5730 Mittersill (Salzburg), 9971 Matrei i.o. (Tirol) Abb. 1: Karte des NP Hohe Tauern. Quelle: Nationalpark Hohe Tauern. Der Nationalpark Hohe Tauern ist der älteste Nationalpark in Österreich und das größte Schutzgebiet im gesamten Alpenraum wurde in Kärnten der erste Nationalpark gegründet. Heute erstreckt sich der Nationalpark (NP) über die drei Bundesländer Kärnten (K), 12

14 Salzburg (S) und Tirol (T) und umfasst eine Fläche von km 2. Erste Bestrebungen, einen Nationalpark in der Region Hohe Tauern auszuweisen, gab es bereits Anfang des 20. Jahrhunderts. Durch den Flächenankauf des Stuttgarter Verein Naturschutzpark auf Salzburger Seite und den folgenden Flächenkäufen des österreichischen Alpenvereins in Kärnten und Tirol, wurde der Grundstein zum Schutz dieses Gebiets im Alpenraum gelegt. Ein erster Entwurf zur Errichtung des Naturschutzgebietes Nationalpark Hohe Tauern wurde bereits 1939 vorgelegt. Mit der Unterzeichnung der Heiligenbluter Vereinbarung konnte 1971 ein erster Ansatz zur Verwirklichung des NP Hohe Tauern (NPHT) vorgelegt werden. Mit der Ausweisung in Kärnten 1981 wurde der erste österreichische NP gegründet (Nationalpark Hohe Tauern 2011). Während der NPHT Salzburg bereits kurz darauf im Jahr 1983 eingerichtet wurde, konnte in Tirol erst 1989 der Disput zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Vorhaben zu Gunsten des NP entschieden werden. Die Anerkennung als NP der Kategorie II nach IUCN erfolgte in Kärnten 2001, für die Nationalparks Hohe Tauern Salzburg und Tirol im Jahr 2006 (Nationalpark Hohe Tauern 2011, Der Standard 2006). Der NP ist durch wilde Urlandschaft und bergbäuerliche Kulturlandschaft (Nationalpark Hohe Tauern 2012) geprägt, zu finden in repräsentativen Abschnitten der vergletscherten Zentralalpen und des kristallinen Hochgebirges der österreichischen Ostalpen. Diese Naturräume liegen in Höhenlagen zwischen m in den Tälern und dem Gipfel des Großglockners, Österreichs höchstem Berg, mit m. Hauptökosysteme sind die charakteristischen Lebensräume der Montan- und Nivalstufe mit alpinen Grasheiden, Bergwäldern und Zwergstrauchheiden der montanen und subalpinen Stufe, alpinen Seen, Flüssen, Gletschern und Gletschervorfeldern. Des Weiteren sind die subalpinen und alpinen Almflächen, Zeugen der jahrtausendelangen Nutzung der Landschaft durch den Menschen, als wertvolle Kulturlandschaft Teil des NP und beherbergen eine große Vielfalt an Tieren und Pflanzen. Zu den typischen Arten der heute nachhaltig und traditionell genutzten Almen gehören z.b. Magerkeitszeiger (in höheren ungedüngten Lagen) wie Rotes Straußgras und Weißliche Hainsimse oder Höhenzeiger wie Frauenmantel und Goldhafer (Nationalpark Hohe Tauern o.j., S. 33). Wichtige Schlüsselarten des NP Hohe Tauern sind Nahrungstiere wie das Murmeltier, verschiedene Kleinsäuger, z.b. Waldmaus und Rötelmaus und die Spitzenprädatoren, zu denen Steinadler, Bart- und Gänsegeier, Uhu, Raufußkauz, Turm- und Wanderfalke gehören. Weiterhin liegen Beobachtungen durchziehender Bären, Wölfe und Luchse vor. Große Teile des Arten- und Lebensrauminventars des NP Hohe Tauern sind international durch die FFH- Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie geschützt. Hinsichtlich der Zonierung unterscheidet der NP Hohe Tauern sich in einigen Punkten von den übrigen NPs in Österreich. Der NP ist im Wesentlichen in Kern- und Außenzone gegliedert, hinzu kommen in Kärnten und Salzburg Sonderschutzgebiete. Sonderschutzgebiete unterliegen umfassenden Eingriffs- und Nutzungsbeschränkungen. Auch die Kernzone unterliegt umfassenden Nutzungsbeschränkungen, teilweise sind hier jedoch Nutzungen und Managementeingriffe möglich. Somit ist die Kernzone im NP Hohe Tauern nicht vollständig mit der eingriffsfreien Fläche (im deutschen Sprachgebrauch meist Naturzone genannt, manchmal auch Kernzone) laut IUCN-Definition übereinstimmend. Die Außenzone umfasst die übrigen NP-Teile, die weder Kernzone noch Sonderschutzgebiete sind. Maßnahmen sind dort mit 13

15 Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde (Salzburg) zulässig, bzw. wenn sie keine nachhaltige Beeinträchtigung der landschaftlichen Eigenart oder Schönheit, des Erholungswertes oder des Naturhaushaltes (Kärnten, Kärntner Nationalparkgesetz 2007, 8) bewirken. In Tirol bedürfen Maßnahmen in der Außenzone der üblichen, auf die naturräumlichen Gegebenheiten abgestimmten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung keiner Bewilligung (Tiroler Nationalparkgesetz 7). Die Größe der verschiedenen Zonen in den drei Nationalparkteilen ist in Tab. 1 dargestellt. Tab. 1: Zonierung des NP Hohe Tauern Zone Flächengröße (in ha) Kärnten Salzburg Tirol Kernzone Sonderschutzgebiete Außenzone Nationalparkvorfeld (NP-Region) (LEADER-Region NP Hohe Tauern) (NP-Region) Darüber hinaus wird von der Nationalparkverwaltung Tirol eine Naturzone IUCN definiert, die 75 % der Kernzone des NPHT Tirol ausmacht, da die IUCN bei der Anerkennung des Nationalparks als Schutzgebiet Kategorie II (Nationalpark) akzeptiert hat, dass die eingriffsfreien Flächen, die normalerweise 75 % der Gesamtfläche des NP haben sollen, zu dem Zeitpunkt der Zertifizierung nur 75 % der Kernzone ausmachen. Begründet wurde dies durch die Größe und besondere Situation der Außenzone, die als Pufferzone für die Kernzone weit in Richtung Siedlungsraum ausgedehnt wurde und gleichzeitig die schützenswerten traditionellen Kulturlandschaften vor Erschließungen gesetzlich schützt. Auch die Nationalparkverwaltung Salzburg hat eine IUCN-Zone ausgewiesen, die jedoch Teile aller drei Zonen beinhaltet. 1.4 Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen und übergeordnete planerische Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Errichtung und den Erhalt der Gebiete des NP sind die jeweiligen Landesgesetze (Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz, [K-NPG], Nationalparkgesetz Salzburg [S-NPG], Tiroler Nationalparkgesetz [T-NPG]). Die Landesgesetze regeln die Zonierung sowie zulässige Eingriffe in den NP, außerdem die Strukturen, Aufgaben und die Finanzierung der NP-Verwaltungen. Neben dem Erhalt von Arten und Lebensräumen, Schönheit und Ursprünglichkeit oder dem Ermöglichen von Naturerlebnissen und Bewusstseinsbildung, sehen die Landesgesetze von Kärnten und Tirol in 2 als weitere NP-Ziele den Erhalt und die Entwicklung der Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung bzw. des Wirt- 14

16 schaftsraumes im Umfeld des NP vor. Gemäß den Landesgesetzen werden Maßnahmen, die der Realisierung der NP-Ziele dienen, von den NP-Verwaltungen bzw. die NP-Fonds gefördert (siehe z. B. S-NPG 11). Von den Nationalparkgesetzen der Länder unbeeinflusst sind Maßnahmen zur Gefahren- und Katastrophenabwehr sowie Maßnahmen im Rahmen von Einsätzen von Sicherheits- und Rettungskräften und des Bundesheeres. Des Weiteren gelten auch im NP Hohe Tauern die im jeweiligen Land anderweitig gültigen Gesetze übergeordneter Instanzen wie EU (z. B. Natura 2000-Verordnung oder EWRRL) oder Bund (z. B. Forst- oder Wasserrecht). Im NPHT Kärnten findet aufgrund des K-NPG das Kärntner Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Weiterhin gelten in Salzburg die Verordnungen des Pflanzen- und Tierschutzes, Naturdenkmalerklärungen sowie Bewilligungen und Berechtigungen nach dem Naturschutzgesetz Salzburg. Aufgrund der Regelungen des T-NPG gilt auf Flächen des NPHT Tirol das Tiroler Naturschutzgesetz nur eingeschränkt. Im gesamten NP Hohe Tauern orientieren sich die Vorgaben zu Jagd und Fischerei an den landesgesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich unterliegt Naturschutz der Zuständigkeit der Bundesländer. Da der Bund NPs eine nationale Bedeutung beimisst, beteiligt er sich an deren Errichtung und Erhalt. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen gemäß 15a Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt. Die Zusammenarbeit der Länder Kärnten, Salzburg und Tirol sowie des Bundes zum Schutz und der Förderung des NP Hohen Tauern ist in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geregelt, die am 10. August 1994 in Kraft trat. Die Vereinbarung regelt die landesübergreifende Zusammenarbeit und die NP-Organe. Der Bund verpflichtet sich gemäß der Richtlinien die NP-Fonds als Förderungswerber anzuerkennen (Artikel VII Abs. 3) sowie Maßnahmen entsprechend der NP-Ziele zu fördern. Konkretisiert werden die in den drei Bundesländern gültigen Landesgesetze durch Verordnungen. Diese definieren z. B. die exakten Gebietsabgrenzungen oder treffen Regelungen für Sonderschutzgebiete Verwaltung und Zuständigkeiten Die Vereinbarung gemäß 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol beinhaltet die länderübergreifende Organisationsstruktur. Ein Nationalparkrat aus je einem Vertreter der drei Länder sowie einem Vertreter des Bundes sichert den Schutz und die koordinierte Entwicklung des NP und repräsentiert ihn sowohl national als auch international. Der Verein Sekretariat des Nationalparkrates ist als Geschäftsstelle des NP-Rates gegründet, er bereitet Beschlüsse vor, koordiniert und setzt die Beschlüsse des Leitungsorgans (NP-Rat) um. Das Nationalparkdirektorium, ebenfalls bestehend aus je einem Vertreter der Länder sowie einem Vertreter vom Bund, ist für die Beratung des NP-Rates und die Koordinierung der NP-Aktivitäten zuständig. Das Direktorium wird vom wissenschaftlichen Beirat 15

17 beraten. Neben dem länderübergreifenden Rahmen in Form von Leitbild und Managementplan liegt es bei den Ländern, die Zielvorgaben umzusetzen. Die Verwaltungsstrukturen sind im Organigramm in Abb. 2 dargestellt. Politische Vertretung Kärnten NP-Verwaltung Direktorium Wissenschaftlicher Beirat Politische Vertretung Salzburg NP-Verwaltung Politische Vertretung Tirol NP-Verwaltung NP-Rat Bundesregierung Ratssekretariat Freunde des Nationalparks Abb. 2: Organigramm des NP Hohe Tauern, verändert nach Nationalpark Hohe Tauern 2012 Im NP Hohe Tauern sind die NP-Verwaltungen Kärnten, Salzburg und Tirol den Landesregierungen unterstellt (Nationalparks Austria 2013). In den NP-Verwaltungen ist u.a. Personal des Landes beschäftigt. In allen drei Gebieten sind NP-Fonds zur Förderung und Betreuung des NP eingerichtet, die z. B. die Mittel von Bund und Land verwalten, Förderungen für Programme gewähren und Förderrichtlinien entwickeln. Die jeweiligen NP-Fonds übernehmen neben den weiteren Personalkosten auch die Entschädigungszahlungen an die GrundeigentümerInnen. Der NP-Fonds wird von den Organen des NP-Fonds beraten (z. B. dem Fondsbeirat). Die Erstellung der Managementpläne obliegt den jeweiligen NP-Verwaltungen. MitarbeiterInnen: In Tab. 2 sind die MitarbeiterInnen der jeweiligen NP-Verwaltungen des NP Hohe Tauern aufgeführt. Wobei unter MitarbeiterInnen alle Personen gefasst werden, die in Voll- oder Teilzeit in der NP-Verwaltung tätig sind mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten, PraktikantInnen oder FUJlerInnen. Die NP-Verwaltung in Kärnten beschäftigt 27 MitarbeiterInnen in Vollzeit, die u. a. auch für die Bereiche Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Naturraummanagement und Forschung zuständig sind. In der NP-Verwaltung in Salzburg sind es 32. Diese Bereiche werden in der NP-Verwaltung in Tirol mit einer geringeren Mitarbeiterzahl abgedeckt (20 MitarbeiterInnen in Vollzeit). Die RangerInnen der NP-Verwaltungen sind überwiegend Festangestellte der NP-Verwaltungen. Etwa 33 PraktikantInnen sind jährlich in der NP- 16

18 Verwaltung Salzburg saisonal für mindestens zwei Monate tätig. In der NP-Verwaltung Tirol waren des Weiteren 8 Volontäre beschäftigt. Tab. 2: MitarbeiterInnen des NP Hohe Tauern nach Bundesland Stand April NP- Beschäftigte Vollzeit Teilzeit davon saisonal Tirol Tirol Tirol Kärnten Salzburg Kärnten Salzburg Kärnten Salzburg Mitarbeiter- Innen im höheren Dienst NP- Mitarbeiter- Innen (gesamt) Geringfügig Beschäftigte Praktikant- Innen Freiwilliges Umweltjahr RangerInnen Sonstige Beschäftigte Finanzierung der NP-Verwaltungen In den Tabellen 3 bis 5 sind die Finanzhaushalte der drei Verwaltungen des NP Hohe Tauern dargestellt. Dabei sind deutliche Unterschiede im zur Verfügung stehenden Gesamthaushalt zu sehen. Die Anteile der jeweiligen Mittel am Gesamtbudget unterscheiden sich insbesondere bei den Zuwendungen von Bund und Land, wie auch in der Darstellung des aktuellen Haushalts deutlich wird (Abb. 3). Erträge aus NP-Betrieben fließen mit 8-9 % in den Haushalt ein. Alle drei Verwaltungen profitieren von Sach- oder Personalleistungen der Länder wie der kostenfreien Mitbenutzung von EDV-Systemen wie GIS oder der Übernahme von Personalkosten. Die NP-Verwaltung in Kärnten finanziert sich überwiegend aus Landesmitteln. Diese tragen 63 % zum Gesamtbudget bei. Im Vergleich zum Gesamtbudget der letzten fünf Jahre konnte im Haushalt 2014 der Anteil von Drittmitteln um 6 % erhöht werden. Die Zuwendungen des Bundes liegen im Haushalt 2014 unter denen der letzten fünf Jahre. Vier Planstellen sind seit Oktober 2014 in der Landesverwaltung angesiedelt, wodurch die Belastung des NP-Haushalts durch Personalkosten reduziert wird. 1 Kärnten: Angestellte im höheren und gehobenen Dienst 17

19 Der NPHT Salzburg verfügte im Jahr 2014 über 5,53 Mio. Euro. Dabei spielen Drittmittel, die in diesem Jahr über den Abruf von EU-Fördermitteln vorhanden waren, eine übergeordnete Rolle. Das jährliche Budget des NP Hohe Tauern Salzburg besteht aus Landes- und Bundesmitteln sowie aus Eigenmitteln. Die Landesmittel, die auch die Landespersonal- und Sachleistungen beinhalten, stellen im jährlichen Budget den größten Anteil des NPHT Salzburg dar (51,54 % in 2014). Die Zuwendungen des Bundes betrugen im Jahr ,36 % des Gesamtbudgets. Bei Betrachtung des Budgets gilt es zu beachten, dass die Aktivitäten der Bereiche Marketing und Tourismus weitgehend in die Salzburger Ferienregion NP Hohe Tauern GmbH bzw. die NP- Zentrum GmbH ausgelagert wurden. Im NPHT Tirol tragen der Bund und das Land Tirol jeweils gleiche Anteile zum Gesamtbudget bei. Die Anteile am Gesamtbudget sind dabei von je 50 % in den letzten fünf Jahren auf 33 % in 2014 gesunken. Mit 22,9 % tragen im Haushalt 2014 Drittmittel aus Projektförderungen und Sponsoring signifikant zur Finanzierung des NP bei. Tab. 3: Finanzierung des NPHT Kärnten Anteil am Gesamtbudget Haushalt (%) (Euro) (%) Landesmittel 63, ,36 63,2 Bundesmittel 16, ,36 Drittmittel (EU Programme, Sponsoring) 10, ,4 Sonstige Einnahmen 9, ,03 Gesamt , Tab. 4: Finanzierung des NPHT Salzburg Anteil am Gesamtbudget Haushalt (%) (Euro) (%) Landesmittel ,07 Bundesmittel ,72 Drittmittel (Projektförderung, Sponsoring) ,7 Eigenmittel ,04 Bereitstellung Landespersonal- und Sachleistungen ,47 Gesamt

20 Tab. 5: Finanzierung des NPHT Tirol Anteil am Gesamtbudget Haushalt (%) (Euro) (%) Landesmittel Bundesmittel Drittmittel (Projektförderung, Sponsoring) ,9 Erträge ,03 Sonstiges (Ansprüche aus Jagdrechten) ,08 Gesamt Sonstige Einnahmen 8% Kärnten 2014 Bereitstellung Landespersonalressourcen 14% Salzburg 2014 Drittmittel 17% Bundesmittel 12% Landesmittel 63% Eigenmittel 9% Drittmittel 22% Bundesmittel 18% Landesmittel 37% Sonstiges 3% Erträge 8% Tirol 2014 Drittmittel 23% Landesmittel 33% Bundesmittel 33% Abb. 3: Vergleich der Finanzierung im NP Hohe Tauern Kärnten, Salzburg und Tirol

21 1.4.4 Eigentum und Nutzungsrechte Die Flächen des NP Hohe Tauern sind sowohl in der Naturzone als auch in der Managementzone weitgehend in Privatbesitz (Tab. 6). Weitere 19 % der Fläche des NP sind im Besitz des Bundes. Im NPHT Kärnten sind neben den Flächen im Privateigentum, Vereinsflächen und Bundesflächen auch geringe Anteile in Besitz der Großglockner Hochalpenstraßen AG. In der Außenzone sind 63 ha Eigentum des Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern. Landes- und Kommunalflächen sind mit 12 ha und 8 ha in Kernzone/ Sonderschutzgebieten sowie Außenzone gering. Die Nutzungsrechte sind auf 93 % der Fläche durch den Vertragsnaturschutz unterlegt. Die verbleibenden 7 % sind Flächen in öffentlicher Hand, der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sowie Bauparzellen, z. B. von Schutzhütten. Nutzungsberechtigt im Sinne des Vertragsnaturschutzes sind die GrundeigentümerInnen und weitere Servitutsberechtige. Das Jagdausübungsrecht liegt grundsätzlich bei den GrundeigentümerInnen, der NP hat das Jagdausübungsrecht jedoch auf ha gepachtet. Im NPHT Salzburg sind die Flächen hauptsächlich in Privatbesitz. Einen weiteren großen Anteil haben Bundesflächen mit 38 % in Kernzone und Sonderschutzgebieten und 29,6 % in der Außenzone. Dabei verfügt die NP-Verwaltung grundsätzlich über keine Eigentumsrechte auf den Flächen im NP. Die Nutzungsrechte der Flächen liegen bei den GrundeigentümerInnen, bei Einforstungsberechtigten und bei Jagd- und Fischereiberechtigten. Weiterhin gilt im Bergland generell Wegefreiheit für Fußgänger. Die NP-konforme Nutzung wird durch drei Steuerungsmechanismen gewährleistet: das NP-Gesetz, privatwirtschaftliche Vereinbarungen und Verträge wie Vertragsnaturschutz und Pacht sowie Förderungen und Bewirtschaftungsprämien. Das Jagdausübungsrecht ist an Grund und Boden gebunden, so dass laut Salzburger Jagdgesetz das Jagdrecht bei den GrundeigentümerInnen (bei Eigenjagdgebieten > 115 ha) und bei Jagdkommissionen liegt. Im NPHT Tirol sind alle Flächen in Privateigentum. Es sind vertragliche Vereinbarungen getroffen worden, der NP ist jedoch kein Eigentümer oder Pächter von Flächen. Grundsätzlich verfügen die jeweiligen Grundbesitzer über die Nutzungsrechte im NP. Dies gilt auch für das Jagdausübungsrecht, sofern das Jagdrecht nicht durch Pacht übertragen ist. 20

22 Tab. 6: FlächeneigentümerInnen des NP Hohe Tauern nach Bundesländern FlächeneigentümerInnen Kärnten Salzburg Tirol Kärnten Salzburg Tirol Gesamt Flächengröße (in ha) Kernzone und Sonderschutzgebiete Außenzone Bundesflächen , , ,72 Landesflächen , , ,62 Kommunale Flächen 0 0, , ,78 Vereinsflächen , , ,92 Stiftungsflächen , , ,89 Privateigentum , , ,2 Sonstige Flächen 9 13, , Region In den drei Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol haben die in Tab. 7, 8 und 9 aufgelisteten Gemeinden Anteile an der Fläche des NP. Insgesamt sind 29 NP-Gemeinden verzeichnet und bieten so zahlreiche Zugänge in den NP Hohe Tauern. In Tirol bilden die NP- Gemeinden auch die NP-Region, im Gegensatz zu den NP-Gemeinden in Salzburg und Kärnten. Im NPHT Salzburg gibt es neben den NP-Gemeinden eine NP-Region, die weitere Gemeinden mit einschließt (Tab. 11). Tabelle 10 zeigt die der Tourismusregion des NP Hohe Tauern Kärnten zugehörigen Gemeinden. Die Ziele der NP-Region sind im Leitbild des NP Hohe Tauern definiert. So soll die Region mit einer ökologisch und sozial verträglichen Raumnutzung zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung beitragen, indem sie auch die lokale Bevölkerung in der Regionalplanung mit einbezieht. Tab. 7: Bevölkerung der NP-Gemeinden in Kärnten 2013 Nationalpark-Gemeinden im Nationalpark Hohe Tauern (Kärnten) Bevölkerungszahlen absolut Bevölkerungsdichte in Einw./km 2 Heiligenblut ,53 Großkirchheim ,67 Mörtschach ,64 Winklern ,94 Obervellach ,91 Mallnitz 814 7,27 Malta ,80 21

23 Tab. 8: Bevölkerung der NP-Gemeinden in Salzburg 2013 Nationalpark-Gemeinden im Nationalpark Hohe Tauern (Salzburg) Bevölkerungszahlen absolut Bevölkerungsdichte in Einw./km 2 Krimml 842 5,0 Wald ,7 Neukirchen ,1 Bramberg ,6 Hollersbach ,8 Mittersill ,9 Uttendorf ,2 Kaprun ,5 Fusch 675 4,3 Rauris Bad Gastein Hüttschlag 886 9,1 Muhr 566 4,9 Tab. 9: Bevölkerung der NP-Gemeinden/NP-Region in Tirol 2013 Nationalpark-Gemeinden im Nationalpark Hohe Tauern (Tirol) Bevölkerungszahlen absolut Bevölkerungsdichte in Einw./km 2 Matrei in Osttirol ,6 St. Jakob Defereggen ,4 Kals Großglockner ,4 Prägraten am Großvenediger ,1 Virgen ,6 Hopfgarten in Defereggen ,5 St. Veit in Defereggen ,9 Nussdorf-Debant ,5 Dölsach ,6 Iselsberg Stronach ,6 Tab. 10: Bevölkerung der Gemeinden der NP-Tourismusregion in Kärnten 2013 Gemeinden der NP- Tourismusregion (Kärnten) Bevölkerungszahlen absolut Bevölkerungsdichte in Einw./km 2 Heiligenblut ,53 Großkirchheim ,67 Mörtschach ,64 Winklern ,94 Obervellach ,91 Mallnitz 814 7,27 22

24 Fortsetzung Tab. 10: Bevölkerung der Gemeinden der NP-Region in Salzburg 2013 Gemeinden der NP- Tourismusregion (Kärnten) Bevölkerungszahlen absolut Bevölkerungsdichte in Einw./km 2 Rangersdorf ,78 Stall ,84 Flattach ,28 Reißeck ,07 Mühldorf ,35 Lurnfeld ,04 Tab. 11: Bevölkerung der Gemeinden der NP-Region in Salzburg 2013 Gemeinden der NP- Region (Salzburg) Bevölkerungszahlen absolut Bevölkerungsdichte in Einw./km 2 Stuhlsfelden ,2 Niedernsill ,5 Piesendorf ,9 Bruck ,3 Taxenbach ,1 Lend ,5 Großarl ,8 Zell am See ,7 Mit einer durchschnittlichen Anzahl von 4,2 Mio. Übernachtungen liegen diese in der Nationalparkregion Hohe Tauern Salzburg weit über denen der Nationalparkregion Hohe Tauern Kärnten ( Übernachtungen) und der Nationalparkregion Hohe Tauern Tirol (ca. 1,1 Mio. Übernachtungen). Der Tourismus hat insgesamt im NPHT Salzburg eine hohe Bedeutung, allerdings sind hierbei auch Formen erfasst, die für den NP keine Bedeutung haben, wie der Skitourismus. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 5,25 Tage (Ferienregion Hohe Tauern GmbH, Erhebungsbogen NP Hohe Tauern Salzburg). Im NPHT Tirol beträgt die Aufenthaltsdauer im Durchschnitt 10,6 Tage (Besuchermotiverhebungen NP Hohe Tauern 2013, TVB Osttirol; Erhebungsbogen NP Hohe Tauern Tirol). Die Ausgaben der Besucher beliefen sich im Jahr 2013 auf 10,8 Mio. Euro im NPHT Tirol. Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauer im NPHT Kärnten beträgt 4,3 Tage (Angaben z. T. aus Hohe Tauern Die Nationalpark-Region in Kärnten Tourismus GmbH, Erhebungsbogen NP Hohe Tauern Kärnten). Im NP Hohe Tauern arbeiten insgesamt acht Betriebe für die BesucherInnen des NP (zwei im NPHT Kärnten, jeweils drei im NPHT Salzburg und Tirol). Die Betriebe stehen BesucherInnen für mindestens zwei Monate im Jahr zu Verfügung. Das Personal verrichtet dabei Tätigkeiten im Sinne des laufenden Geschäftsbetriebs. Weiterhin stehen Besuchereinrichtungen wie Besucherzentren, Informationsstellen und sonstige Einrichtungen (z. B. Gastronomie) den BesucherInnen mit Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung. Dabei beläuft sich die Zahl der Besuchereinrichtungen nach Angaben der jeweiligen Verwaltungen in Tirol auf über 23

25 100, in Salzburg auf 28 und in Kärnten auf 5. Die Angaben unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Definition von Besuchereinrichtungen und können somit nicht direkt miteinander verglichen werden Infrastruktur Die Wegeinfrastruktur des NP Hohe Tauern ist in Tab. 12 dargestellt. Dabei verteilt sich das Wegenetz wie folgt: Der NPHT Kärnten ist durch 5 km öffentliche Straßen erschlossen. 37 km befestigte Wirtschaftswege führen durch den NP. BesucherInnen stehen insgesamt 917 km befestigte und unbefestigte Wanderwege zur Verfügung, Teile davon sind durch 50 Wanderrouten explizit ausgewiesen. Im NPHT Salzburg sind ca. 500 km befestigte Wanderwege vorhanden und weitere 116 km Radwege. Befestigte Wirtschaftswege sind ebenfalls auf 116 km im NP vorhanden. Der NPHT Tirol trägt mit 577 km maßgeblich zur Länge unbefestigter Wanderwege und Steige bei. Wirtschaftswege sind ausschließlich unbefestigt und haben eine Gesamtlänge von 71 km. Tab. 12: Wegeinfrastruktur im NP Hohe Tauern nach Bundesländern Kärnten Salzburg Tirol Gesamt Straße (öffentlich) 5 km 0 km 0 km 5 km Wirtschaftswege (befestigt) 37 km 116 km 0 km 153 km Wirtschaftswege (unbefestigt) 0 km 0 km 71 km 71 km Radwege 3 km 116 km 17 km 136 km Wanderwege (befestigt) 717 km 500 km 0 km km (unbefestigt/steig) 200 km 0 km 577 km 777 km Ausgewiesene Wanderrouten (Anzahl) 50 k.a. k.a. k.a Nachhaltigkeit In allen drei Bundesländern des NP Hohe Tauern werden Maßnahmen zur effizienten und nachhaltigen Energieversorgung umgesetzt. Das BIOS NP-Zentrum Mallnitz ist mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, das Maßnahmen in den Bereichen Reinigung, Abfall, Energie, Wasser, Beschaffung von Bürobedarf, Lebensmittel und Mobilität bescheinigt. Das NP-Haus im NPHT Tirol sowie das NP-Zentrum in Mittersill (Salzburg) werden mit der Fernwärme einer Hackschnitzel-Heizung beheizt. Eine Photovoltaik-Anlage ist am Haus der Lüfte in Betrieb. Das Haus des Wassers wurde energetisch optimiert gebaut. 24

26 Auch im Bereich des motorisierten Verkehrs wurden Maßnahmen zur Reduzierung im NP Hohe Tauern ergriffen, wie z. B. die Teilnahme an der Aktion klima aktiv mobil. Der NP Hohe Tauern Kärnten ist seit 2011 Partner von Fahrtziel Natur. Im NPHT Tirol stehen den BesucherInnen Elektro-Autos und -Fahrräder zur Verfügung Ziele und Leitbild Die Ziele des NP Hohe Tauern sind in den jeweiligen Nationalparkgesetzen der Bundesländer verankert. NPHT Tirol: Die Ziele laut T-NPG sind, den Tiroler Anteil am NP Hohe Tauern in seiner bestehenden Form zum Wohle der Bevölkerung, zum Nutzen der Wissenschaft und zur Förderung der Wirtschaft zu schützen, zu fördern und damit auf Dauer zu erhalten (T-NPG ). NPHT Salzburg: Im neu zu erlassenden des S-NPG sollen Schutzziele, Erhaltungsziele und Bildungsziele definiert werden. NPHT Kärnten: Im K-NPG wird die Bewahrung der völligen oder weitgehenden Ursprünglichkeit, der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Lebensräume und historisch bedeutsamer Objekte/Landschaftsteile sichergestellt. Darüber hinaus soll einem möglichst großen Kreis von Menschen auch in aller Zukunft ein eindrucksvolles Naturerlebnis ermöglicht werden (K-NPG ). Die Schutzziele der jeweiligen NP-Verwaltungen richten sich insbesondere an: Den Schutz der repräsentativen, natürlichen und landschaftsästhetisch wertvollen Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung; Eine nachhaltige Sicherung der freien, natürlichen Entwicklung der Ökosysteme sowie der biogenetischen Ressourcenvielfalt vor allem zum Zwecke des Naturschutzes, der Wissenschaft und Forschung; Der Erhaltung des Gebietes für Bildung, Umwelterziehung, naturverträgliche Erholung und Forschung, soweit dies dem Schutzzweck entspricht. Das länderübergreifende Leitbild des NP Hohe Tauern beinhaltet (nach Leitbild Nationalpark Hohe Tauern 1995): Der Nationalpark Hohe Tauern ist ein großes, überwiegend natürlich erhaltenes Gebiet, das für gegenwärtige und künftige Generationen erhalten werden soll. Als Ökosystem im überwiegenden Teil von Menschen in seiner völligen oder weitgehenden Ursprünglichkeit nicht oder nicht nachhaltig beeinträchtigt wird; 25

27 Den Schutz besonders eindrucksvoller und formenreicher für Österreich und Europa charakteristischer und historisch bedeutsamer Natur- und Landschaftselemente umfaßt; Ökosysteme von besonderer, naturräumlicher, wissenschaftlicher, erzieherischer und umweltpädagogischer und landschaftsästhetischer Bedeutung beinhaltet; In dem die wirtschaftliche Ausbeutung und eine dem Schutzzweck widersprechende intensive Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen nicht zulässig sind, sowie Den Menschen zur Erbauung, verträglichen Erholung, Bildung, Kulturvermittlung und Forschung dienen kann, soweit dies der Schutzzweck erlaubt. Diese Inhalte sollen gemäß den geltenden Nationalpark-Gesetzen im Einklang mit der Natur, Landschaft und Kultur erhalten werden und Vorbild für die weitere Entwicklung in der Nationalpark-Region und darüber hinaus sein. (Nationalpark Hohe Tauern 1995). 26

28 2. Bewertung der Handlungsfelder A. Naturraum-Management und Biodiversität A.1 Wildnis und natürliche Prozesse A.1.1 Eingriffsfreie Fläche Standard (SOLL): Eingriffsfreie Flächen im NP sind ausgewiesen und decken die für den jeweiligen NP charakteristischen natürlichen Lebensräume ab. Die Flächen sind zusammenhängend und nicht oder kaum zerschnitten. Der Anteil der eingriffsfreien Fläche an der Gesamtfläche soll gemäß den IUCN-Vorgaben 75 % betragen. Diese Vorgaben sind erreicht oder in Planung und werden spätestens 30 Jahre nach der Gründung des NP erreicht sein. Der NP verfügt über die notwendigen Instrumente, diese Ziele umzusetzen. Situation (IST): Eingriffsfreie Flächen sind im NPHT in allen drei Bundesländern ausgewiesen. Sie sind jedoch rechtlich nicht vollständig gesichert, da die im Nationalparkgesetz definierte Kernzone nicht einer nutzungs- und eingriffsfreien Prozessschutzfläche entspricht, sondern bestimmte Formen der Forstwirtschaft und Almwirtschaft, sowie in Kärnten und Tirol auch explizit Jagd und Fischerei zulässt. Tatsächlich eingriffsfreie Flächen, die diese Nutzungen nicht beinhalten, sind i. d. R. über Vertragsnaturschutz und/oder Anpachtung der Jagdrechte gesichert und somit von der Laufzeit der Verträge abhängig. Hingegen unterliegen die Sonderschutzgebiete in Kärnten und Salzburg, die ebenfalls Teile der eingriffsfreien Flächen ausmachen, strengeren Bestimmungen (vgl. auch 1.1). Gemäß S. 5 des Nationalpark-Managementplans Kernzone (2003) sollen 75 % der Kernzone der freien natürlichen Entwicklung überlassen werden. Dies schließt jedoch den aktiven Schutz gefährdeter heimischer Wildarten sowie ein NP-konformes WtM mit ein. Tatsächlich bestehen Prozessschutz-Flächen in den drei Nationalparkteilen wie folgt: Im NPHT Kärnten hat die aktuell völlig nutzungsfreie Prozessschutzfläche eine Größe von ha (34 % der Gesamtfläche des NP-Teils bzw. 45,9 % der Kernzone und der Sonderschutzgebiete). Im Zuge der Fortschreibung des MP soll eine interne Fachplanung zur Vergrößerung dieser Fläche um ca ha festgelegt werden. Auf diesen ha finden momentan noch extensive Schafbeweidung (s. u.) und auf ha dieser Fläche zusätzlich WtM statt. Im NPHT Salzburg hat die ausgewiesene Prozessschutzfläche eine Größe von ha, dies entspricht zu 100 % der Fläche der Kernzone und der Sonderschutzgebiete bzw. 66,8 % der Gesamtfläche des Salzburger NP-Teils. Allerdings sind von dieser Fläche noch ha von WtM betroffen und ca ha durch extensive Schafbeweidung (die Flächenangaben sind nicht unbedingt additiv zu sehen, Flächenanteile können auch von beiden Eingriffen betroffen sein), juristisch gesehen ist die Schafbeweidung im ganzen NP erlaubt. Wie groß die tatsächlich 27

29 völlig eingriffsfreie Zone ist, kann daher nicht festgestellt werden. Als Besonderheit strebt Salzburg die Nominierung von ha Wildnisgebiet an. Im NPHT Tirol gibt es eine Prozessschutzfläche von ha, das sind 80,1 % der Kernzone bzw. 45,5 % der Gesamtfläche. Diese Fläche wird intern auch als IUCN- Naturzone bezeichnet. Die Fachplanung zur Ausweisung dieser Zone wurde durch Verträge mit allen relevanten Partnern umgesetzt und die Prozessschutzfläche dadurch gesichert. Aktuell sind ha, d.h. 68,3 % der Kernzone bzw. 38,8 % der Gesamtfläche des NP komplett eingriffsfrei, auf den übrigen ha finden noch Wildtiermanagement und sehr extensive Schafbeweidung statt (s.u.). Die aktuell komplett aus der Nutzung gestellte und völlig eingriffsfreie Prozessschutzfläche des NP hat insgesamt also eine Gesamtgröße von mindestens ha bzw. 37,6 % des gesamten NP-Gebietes oder 57,6 % der Kernzone und der Sonderschutzgebiete. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da für den NPHT Salzburg nicht gesagt werden kann, wie groß die tatsächlich komplett eingriffsfreie Zone ist, daher ist hier vom Maximalwert der von WtM und Beweidung betroffenen Flächen ausgegangen worden (8.605 ha ha). Ausnahmen vom Prozessschutz gibt es auf der komplett aus der Nutzung gestellten Fläche nur in Hinblick auf verkehrssicherungspflichtige Wanderwege. Von regelmäßigen Naturereignissen wie Lawinen, Muren, Feldstürzen und Windwürfen etc. betroffene Flächen werden demnach mit Ausnahme von Wegen und Infrastruktur weitgehend unbehandelt gelassen. Zu dieser komplett nutzungs- und eingriffsfreien Fläche kommen weitere ha mit Ausnahmeregelungen in allen drei NP-Teilen zu WtM und extensiver Schafbeweidung. Diese ist durch Altrechte der privaten GrundeigentümerInnen, die diese nicht aufgeben möchten, gesichert. Sie findet nur punktuell statt und ist naturgemäß auf die Sommermonate beschränkt. Somit beträgt die Größe der Fläche, auf denen natürliche Prozesse weitgehend ungestört ablaufen können, einschließlich der Bereiche mit WtM und Ausnahmeregelungen zu extensiver saisonaler Schafbeweidung für den gesamten ha (57,2 % der Gesamtfläche bzw. 87,5 % der Kernzone und der Sonderschutzgebiete). Es existiert keine Karte der Gesamt-Prozessschutzfläche. Sie ist auf vier große, länderübergreifende Teilflächen entlang des Alpenkamms aufgeteilt. Sie deckt die für den NP charakteristischen natürlichen Lebensräume weitgehend ab. Eine Erweiterung der Prozessschutzfläche auf 75 % der Gesamtfläche des NP bzw. der Anteile der einzelnen Bundesländer ist aus folgenden Gründen schwierig: Große Teile des NP liegen in der Außenzone ( ha Außenzone, entspricht 34,7 % der gesamten Nationalparkfläche von ha), die nur wenigen Nutzungseinschränkungen unterliegt und die Funktion einer Pufferzone für die, mehr dem internationalen Nationalparkbegriff entsprechende, sog. Kernzone ausübt. Die Grundbedingungen in Hinsicht auf die Eigentumsverhältnisse und damit die Möglichkeit, weitere Flächen unter Prozessschutz zu stellen sind in den drei Bundesländern sehr unterschiedlich. Allerdings wird in Kärnten die Ablösung weiterer Beweidungsflächen angestrebt, um zur Erweiterung der Prozessschutzfläche beizutragen. Hierzu gibt es bereits Verhandlungen mit 28

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