Agenda. Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen. normative Erwähnung Brandschutzschalter. Definition "barrierefreie Wohnungen"
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- Benjamin Armbruster
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1 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite1
2 Auszug aus der Norm VDE : verpflichtender Einsatz Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen sind wie folgt zu berücksichtigen: a) Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) sind vorzusehen in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A: in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z. B. Kindertagesstätten, Seniorenheime); in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN in Räumen oder Orten mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien nach 422.3, mit brennbaren Baustoffen nach 422.4, mit Gefährdungen für unersetzbare Güter nach ANMERKUNG 1 Ein Material wird als nichtbrennbar angesehen, wenn es nach DIN EN ISO 1182 und DIN EN ISO 1716 feuerhemmend ist. Verpflichtender Einsatz! Seite2 Quelle: Originaltext Norm
3 Auszug aus der Norm VDE : empfohlener Einsatz Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen sind wie folgt zu berücksichtigen: b) In einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A wird der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) empfohlen für: Räume mit Schlafgelegenheiten; Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen nach ANMERKUNG Auch für Endstromkreise, die über Steckdosen Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung (z. B. Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler) versorgen, ist eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) aus Brandschutzgründen zu empfehlen. empfohlener Einsatz! Seite3 Quelle: Originaltext Norm
4 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite4
5 Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko Feuergefährdete Betriebsstätten Feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE (VDE ): , Tabelle ZA.1 (BE2) sind gekennzeichnet durch: Feuergefahren, die sich durch Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung von brennbarem Material einschließlich Vorhandensein von Staub, z. B. in Scheunen, Werkstätten für Holzbearbeitung, Papierfabriken, ergeben. Besondere Brandrisiken (feuergefährdete Betriebsstätten) sind z. B. solche, bei denen das Brandrisiko durch die Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien, Verarbeitung oder Lagerung von brennbaren Materialien einschließlich der Ansammlung von Staub, wie in Scheunen, holzverarbeitenden Betrieben, Papier- und Textilfabriken oder Ähnlichem, verursacht. Verpflichtender Einsatz! Seite5 Quelle: Originaltext Norm
6 Räume oder Orte mit brennbaren Baustoffen Die Bedingungen dieses Abschnitts gelten für Gebäude, die hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen hergestellt sind, z. B. Holzhäuser (CA2 nach DIN VDE (VDE ): , Tabelle ZA.1). Verpflichtender Einsatz! Seite6 Quelle: Originaltext Norm
7 Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter ANMERKUNG 1 Die Orte schließen Gebäude oder Räume mit Gütern von hohem Wert ein. Beispiele sind: Nationaldenkmäler, Museen und andere öffentliche Gebäude. Gebäude wie Bahnhöfe und Flughäfen, Gebäude oder Einrichtungen wie Laboratorien, Rechenzentren und bestimmte industrielle Einrichtungen sowie Einrichtungen zum Lagern..... ANMERKUNG Die folgenden Empfehlungen gelten für Räume oder Orte mit unersetzbaren Gütern mit hohem Wert, z. B. Gebäude, Räume, Orte, Stellen in Räumen oder im Freien, in denen unwiederbringliche Kulturgüter vorhanden sind, wie Museen, Galerien, Archive und Baudenkmäler. Darüber hinaus wird auf die geforderten Maßnahmen an Baudenkmälern nach den jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzen hingewiesen. Verpflichtender Einsatz! Seite7 Quelle: Originaltext Norm
8 Übersicht der Gebäude und Räume mit verpflichtenden Einsatzgebiete nach DIN VDE Schlaf- oder Aufenthaltsräume von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z.b. Kindertagesstätten, Seniorenwohnheime) Schlaf- oder Aufenthaltsräume von barrierefreien Wohnungen nach DIN Feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE (422.3) Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung von brennbaren Material Scheunen Holzverarbeitende Betriebe Papierfabriken Textilfabriken Räume und Orte mit brennbaren Baustoffen (422.4), Holzhäuser Seite8
9 Übersicht der Gebäude und Räume mit verpflichtenden Einsatzgebiete nach DIN VDE Räume und Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter (422.6) Nationaldenkmäler Museen Bahnhöfe Flughäfen Laboratorien Rechenzentren bestimmte industrielle Einrichtungen Einrichtungen zum Lagern andere öffentliche Gebäude (422.6) Polizei* Gericht* Rathaus* Gefängnis* Stadthallen* Galerien Archive Baudenkmäler * Interpretation Siemens Seite9
10 Feuerausbreitende Gebäudeausrüstungen und Gebäudestrukturen Aspekte bezüglich der Ausbreitung von Feuer in Bauten (CB2 nach DIN VDE (VDE ): ; Tabelle ZA.1) können sein: - Gebäude, bei denen die Form und Ausdehnung die Ausbreitung von Feuer erleichtert (z. B. Kamineffekt bei Hochhäusern), - anlagentechnische Einrichtungen, z. B. Zwangsbelüftung, Betriebsmittel aus Materialien, die die Ausbreitung eines Brandes hemmen, auch bei Bränden, die nicht durch die elektrische Anlage verursacht sind, Brandschottungen. empfohlener Einsatz! Seite 10 Quelle: Originaltext Norm
11 Übersicht der empfohlene Einsatzgebiete Räume mit Schlafgelegenheiten Gebäude und Räume mit empfohlenen Einsatz Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen nach (422.5.) Kamineffekt bei Hochhäusern Zwangsbelüftung Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung Waschmaschine Trockner Geschirrspüler Seite 11
12 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 12
13 Auszug aus der DIN VDE (VDE ): Anhang A (informativ) Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) ANMERKUNG : Umgangssprachlich werden Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs, Arc Fault Detection Device) als Brandschutzschalter bezeichnet. Seite 13
14 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 14
15 Was sind barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040? Es wird unterschieden zwischen: DIN DIN öffentliche Gebäude Wohngebäude Woran erkennt man, dass barrierefrei gebaut wird? - Aufwendung von öffentlichen Geldern - Nach Fertigstellung muss eine technische Abnahme erfolgen - wichtigstes Merkmal: die Schalterhöhe ist auf 85cm definiert (nicht 105cm)! - nach entsprechender Landesbauordnung sind Mehrfamilienhäuser bis zu 20% barrierefrei auszuführen. (Einsatzgebiete: Alten WG s, diverse Wohnungsbaugesellschaften, etc.) Quellen: Fachverband für Krankenhaustechnik & Bundesverband barrierefreies Bauen Seite 15
16 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 16
17 Ein Richter bezieht sich auf Definitionen im Gesetz: EEWärmeG 2, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz öffentliches Gebäude ist: jedes Nichtwohngebäude, das a) sich im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand befindet und b) genutzt wird aa) für Aufgaben der Gesetzgebung, (Gericht) bb) für Aufgaben der vollziehenden Gewalt, (Polizei, Gefängnis) cc) für Aufgaben der Rechtspflege oder (Rathaus) dd) als öffentliche Einrichtung. (Stadthallen) Ausgenommen sind Gebäude von öffentlichen Unternehmen, wenn sie Dienstleistungen im freien Wettbewerb mit privaten Unternehmen erbringen, insbesondere öffentliche Unternehmen zur Abgabe von Speisen und Getränken, zur Produktion, zur Lagerung und zum Vertrieb von Gütern, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sowie Unternehmen zur Versorgung mit Energie oder Wasser. Auch Gebäude der Bundeswehr, die der Lagerung von militärischen oder zivilen Gütern dienen, sind von Satz 1 ausgenommen. Wer diese Definition zu Grunde legt, liegt im Rahmen des Gesetztes! Interpretation Siemens: Gericht, Polizei, Gefängnis, Rathaus, Stadthalle Quelle: Rückmeldung Legal and Compliance Energy Management Seite 17
18 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 18
19 Definition: Stand der Technik Definition: Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar. Quelle: Wikipedia Beispiel: Durch ein Alternativangebot mit Verweis auf die gültige IEC-Norm wird der Installateur von der Schuldfrage entbunden, da diese im Schadensfall auf den Kunden übergeht. Zum Zeitpunkt der Installation hat der Kunde bewusst auf die Lösung verzichtet. Bietet der Installateur dem Kunden keine Lösung gemäß Stand der Technik an und der Schadensfall tritt ein, besteht die Möglichkeit, dass der Installateur für den Schaden haftbar gemacht werden kann, da zum Zeitpunkt der Installation eine technische Lösung realisierbar gewesen wäre. Quelle: Feedback eines Rechtsanwaltes des ZVEH Seite 19
20 Wissen Sie oder Ihre Kunden, was Stand der Technik / anerkannte Regel der Technik bedeutet? Definition: Die anerkannten Regeln der Technik werden häufig mit dem Stand der Technik sowie dem Stand der Wissenschaft und Technik verwechselt. Definiert werden diese Begriffe wie folgt: Stand der Wissenschaft und Technik sind technische Regeln, welche wissenschaftlich richtig und unanfechtbar sind. Stand der Technik sind Regeln, welche den entsprechenden ausgebildeten Fachleuten bekannt sind und ebenfalls wissenschaftlich richtig und unanfechtbar sind. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, welche sowohl die Voraussetzungen für Stand der Wissenschaft und Technik als auch Stand der Technik erfüllen und sich zudem über einen ausreichend langen Zeitraum bewährt haben. Dabei ist zu beachten, dass als die wichtigste Eigenschaft der anerkannten Regeln der Technik ihre lange Bewährung ist, wobei es keinen festgelegten Zeitraum gibt, der für die Erfüllung dieser Langzeitbewährung notwendig ist. Die anerkannten Regeln der Technik gelten als der Soll-Zustand einer vertraglichen Leistung, wobei Abweichungen von diesen von beiden Vertragspartnern durchaus vereinbart werden dürfen und zwar schriftlich. Liegt eine entsprechende Vereinbarung jedoch nicht vor und entspricht die vertragliche Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik, so besteht in der Regel ein Mangel. Ansonsten ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu verfahren. Wenn beispielsweise eine Fachwerkstatt schadensersatzpflichtig gegenüber einem Fahrzeughalter, wenn sie bei Wartungsarbeiten am Motor des betreffenden Pkw die vom Hersteller vorgegebenen anerkannten Regeln der Technik missachtet und dadurch ein Schaden am Motor entsteht [BGH, , VII ZR 164/08]. Quelle: JuraForum Seite 20
21 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 21
22 Zitate und Stellungnahmen zur Übergangsfrist Die Übergangsfrist ist im Strafrecht irrelevant! (Zitat eines Richters OLG München) Der Strom weiß nicht das er erst in einem Jahr gefährlich ist! (Zitat Landesfachbereichsleiter Elektrotechnik Bayern) Die Übergangsfrist ist nur sinnvoll bei bereits beplanten und in Ausführung befindlichen Projekten. Grund: Die vorherige Ausgabe der DIN VDE wurde zurückgezogen und ist nicht mehr gültig. (Zitat Produkt Business Developer Siemens) Seite 22
23 Jeder ist verantwortlich für sein tun! Auszug aus dem Strafgesetzbuch StGB 319 Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Seite 23
24 Agenda Auszug DIN VDE Erklärungen zu den Normverweisen normative Erwähnung Brandschutzschalter Definition "barrierefreie Wohnungen" Definition "öffentliche Gebäude" Unterschied "Stand der Technik" "anerkannte Regel der Technik" Zitate & Stellungnahmen FAQ Marketing Seite 24
25 FAQ 1. Durchführen der Isolationsmessung, bei eingesetzten Brandschutzschalter? - Messung problemlos bei Prüfspannungen bis 500V ( BS löst aus), - bei Prüfspannungen bis 1000V muss der BS abgeklemmt werden. 2. Bsp.: Schreinerei, Sägewerk Absichern von 3-phasigen Verbrauchern (400V)? - Eine Absicherung mit dem Brandschutzschalter entspricht nicht den Stand der Technik, da noch keine Produktnorm existiert. 3. Besteht eine Nachrüstpflicht? - Nein - Jedoch, bei Erweiterungen um einen Endstromkreis ist nach den derzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik zu installieren, diese sind ebenfalls anzuwenden bei Nutzungsänderungen in Gebäuden (Bsp.: Büro à Labor etc.). In diesem Fall ist der Brandschutzschalter nachzurüsten. Seite 25
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