SOZIALPOLITISCHE AGENDA DER BUNDESREGIERUNG
|
|
- Sofie Ursler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SOZIALPOLITISCHE AGENDA DER BUNDESREGIERUNG Vortrag auf der Tagung für Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten des Deutschen Vereins am 27. Januar 2014 in Berlin Abteilungsleiter Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2 Koalitionsvertrag und Handlungsaufträge Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Deutschlands Zukunft gestalten als Handlungsgrundlage Leitlinien der sozialpolitischen Agenda: Altersarmut verhindern Lebensleistung würdigen Starke Kommunen zukunftsfeste Finanzbeziehungen von Bund und Ländern Zusammenhalt sichern und Bürgerrechte stark machen 2
3 Koalitionsvertrag und Handlungsaufträge Operative Schwerpunkte im sozialpolitischen Bereich; hier: BMAS: Soziale Sicherheit im Alter - 1. Reformschritt mit RV- Leistungsverbesserungsgesetz eingeleitet Eingliederungshilfe reformieren Modernes Teilhaberecht entwickeln Modernes Entschädigungsrecht Aber auch Information zu weiteren Aufgaben: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - weitere Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung Zügige Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen Evaluierung des SGB IX Teil I 3
4 Inhalte der sozialpolitischen Agenda hier: BMAS 1. Rentenreformvorhaben 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) 4. Bundesleistungsgesetz Reform der Eingliederungshilfe 5. Nationaler Aktionsplan 6. Evaluation SGB IX Teil I 7. Berufliche Orientierung Jugendlicher 8. Hilfe zur Pflege 9. Reform des sozialen Entschädigungsrechts 4
5 1. Rentenreformvorhaben 1.1 Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren 1.2 Mütterrente 1.3 Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten 1.4 Anhebung des Reha-Deckels 5
6 1.1 Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren Es soll eine Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte geschaffen werden; diese sollen bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfreie Altersrente beziehen können. Zeiten der Arbeitslosigkeit (mit Ausnahme von Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit) sollen berücksichtigt werden. Das Eintrittsalter wird stufenweise - in Zweimonatsschritten - auf das 65. Lebensjahr angehoben; Beginn der Anhebung: 1 ½ Jahre nach Inkrafttreten. 6
7 1.2 Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Mütterrente) Die Erziehungsleistung für alle Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, soll in der Rente besser als bisher anerkannt werden. Hierfür werden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Eltern vor 1992 geborener Kinder um zwölf Monate ausgeweitet. 7
8 1.3 Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sollen durch zwei Maßnahmen besser abgesichert werden: Die Zurechnungszeit wird um 2 Jahre (Alter 60 auf 62) verlängert. Mit einer Günstigerprüfung wird verhindert, dass sich die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung negativ auswirken können. 8
9 1.4 Anhebung des Reha-Deckels Anpassung der Festsetzung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe (sog. Reha- Deckel) durch Einführung einer Demografiekomponente Ziele: Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Sicherstellung der notwendigen Erbringung von Leistungen zu Teilhabe durch die DRV. 9
10 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Bundesauftragsverwaltung 2.1 Übergang zur Bundesauftragsverwaltung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.2 Umsetzung Bundesauftragsverwaltung Umsetzung Bundesauftragsverwaltung ab
11 2.1 Übergang zur Bundesauftragsverwaltung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ausgangspunkt: Ziel einer finanziellen Entlastung der Kommunen durch den Bund. Umsetzung: von 2012 bis 2014 in drei jährlichen Schritten Erhöhung des vom Bund den Ländern zu erstattenden Anteils der Nettoausgaben von 16 auf 100 Prozent. Unmittelbare Folge: Bundesauftragsverwaltung seit 1. Januar
12 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Umsetzung Bundesauftragsverwaltung 2013 Umsetzung Bundesauftragsverwaltung 2013: Schwerpunkt auf Erstattungszahlungen erstattungsfähige Ausgaben, Mittelabruf, Nachweise Klärung der Zuständigkeit der Träger (länderübergreifend) Beginn der Klärung von Detailfragen, insbesondere zu Einkommen und Vermögen 12
13 2.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Umsetzung Bundesauftragsverwaltung ab 2014 Umsetzung Bundesauftragsverwaltung ab 2014: endgültige Vorschrift für Nachweise Einbeziehung weiterer Fragen, so zum Beispiel Anspruchsvoraussetzungen, Regelbedarfe Klärung des Bedarfs gesetzgeberischer Ergänzungen und Klarstellungen und dessen Umsetzung 13
14 3. Reform des AsylbLG 3.1 Umsetzung des BVerfG-Urteils vom 18. Juli Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie 14
15 3.1.1 Wesentlicher Reformbedarf durch Urteil des BVerfG vom im AsylbLG Die derzeit unzureichenden Leistungssätze (Stand 1993) müssen zukünftig transparent und bedarfsgerecht bemessen werden. Die Bedarfe müssen regelmäßig fortgeschrieben werden. Migrationspolitische Erwägungen dürfen bei der Bedarfsbemessung keine Rolle mehr spielen. Sachleistungen sind weiterhin möglich. Bislang sieht AsylbLG vom SGB XII abweichende Leistungen während der ersten 48 Monate vor, BVerfGE: 48 Monate sind zu lang, Wartefrist ist angemessen abzusenken. 15
16 3.1.2 Übergangsregelung aufgrund Urteil des BVerfG vom Bis zur Neuregelung stellt Übergangsregelung angemessene Versorgung sicher. Umsetzung durch die Länder: Für 2014 Einigung auf Eckregelsatz 362 zuzüglich Hausrat => hier Differenz zu Eckregelsatz 391 nach SGB II/SGB XII. Soweit andere Bedarfe durch SL deckt werden => Reduktion von Regelsatz Eckregelsatz 2014 im Vergleich SGB II/ XII AsylbLG alt Übergangsregelung zuzüglich Hausrat 362 zuzüglich Hausrat 16
17 3.1.3 Stand der Umsetzung der BVerfGE Koavertrag sieht vor: die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG zügig umzusetzen (S. 110). In der letzten Legislaturperiode ist bereits ein Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des AsylbLG erstellt und versandt worden. An diese Vorarbeiten wird in dieser Legislaturperiode zügig angeknüpft werden. 17
18 3.2 Umsetzung der Aufnahme- Richtlinie Die Aufnahme-Richtlinie regelt u.a. die sozialen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende Datum des Inkrafttretens: 20. Juli 2013; Frist zur Umsetzung: 20. Juli 2015 Im AsylbLG begründet die Aufnahme-Richtlinie Reformbedarf insbesondere im Bereich der Leistungseinschränkungen und der Gesundheitsleistungen 18
19 3.2.1 Reformbedarf aufgrund der Aufnahme-Richtlinie Sanktionsmöglichkeiten Die Aufnahmerichtlinie sieht engere Voraussetzungen für Leistungseinschränkungen vor Die Sanktionsmöglichkeiten im AsylbLG bedürfen insoweit der Einschränkung Gesundheitsleistungen Die Aufnahme-Richtlinie sieht eine verbesserte Gesundheitsversorgung für besonders schutzbedürftige Personen vor, die im Bedarfsfall insbesondere auch eine geeignete psychologische Betreuung umfasst (Artikel 19 Absatz 2 RL). Diese Vorgaben erfordern eine Anpassung der Gesundheitsleistungen in 4, 6 ASylbLG Identifikationsverfahren Die Aufnahme-Richtlinie verlangt die Einführung eines Verfahrens zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen und ihrer Bedürfnisse (Artikel 22 RL) BMI beabsichtigt die Umsetzung dieser Regelung (außerhalb des AsylbLG). 19
20 3.2.2 Reformprozess der Aufnahme- Richtlinie BMAS erwägt die Umsetzung der leistungsrechtlichen Vorgaben der Aufnahme-Richtlinie im AsylbLG erst in einem zweiten Schritt nach Umsetzung des BVerfG-Urteils vorzunehmen. Die Gesamtfederführung für die Umsetzung der Aufnahme- Richtlinie liegt beim BMI BMI plant einen eigenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der (asyl-)verfahrensrechtlichen Vorgaben der Richtlinie (Zeitrahmen steht noch nicht fest). Die notwendigen Änderungen im AsylbLG könnten ggf. an dieses Gesetzgebungsverfahren angeknüpft werden. 20
21 4. Bundesleistungsgesetz Reform der Eingliederungshilfe 4.1 Handlungsbedarf 4.2 Ziele 4.3 Erwartungshaltung der Beteiligten 4.4 Rahmenbedingungen - Koalitionsvertrag 21
22 4.1 Bundesleistungsgesetz - Reform der Eingliederungshilfe Handlungsbedarf Neues gesellschaftliches Verständnis der Behindertenhilfe nach einer inklusiven Gesellschaft; gewandeltes Rollenverständnis nach individueller Lebensplanung und mehr Selbstbestimmung. UN-Konvention, die Inklusion und Chancengleichheit einfordert. Steigende Ausgaben (rund 13,7 Mrd. in 2012). Steigende Leistungsempfängerzahlen ( in 2012). Koalitionsvertrag 22
23 4.2 Bundesleistungsgesetz - Reform der Eingliederungshilfe Ziele Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen im Einklang mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Entlastung der Kommunen Verwaltungsvereinfachung durch eine optimierte Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe 23
24 4.3 Bundesleistungsgesetz - Reform der Eingliederungshilfe Erwartungshaltung der Beteiligten Verbände behinderter Menschen und der freien Wohlfahrtspflege fordern substantielle Leistungsverbesserungen die über eine rein strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hinausgehen. Länder und Kommunen erwarten eine substantielle Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Eingliederungshilfe. Der Bund erwartet eine substantielle Strukturreform einschließlich einer optimierten Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe, die zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen beitragen. Darüber hinaus wird der Bund Möglichkeiten zu Leistungsverbesserungen prüfen (unter dem Strich: keine neuen Ausgabendynamiken). 24
25 Aussagen im Koalitionsvertrag: 4.4 Bundesleistungsgesetz - Reform der Eingliederungshilfe Rahmenbedingungen - Koalitionsvertrag Eingliederungshilfe reformieren Modernes Teilhaberecht entwickeln Unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeitet Eingliederungshilfe wird aus bisherigem Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt Einführung eines Bundesteilhabegeldes wird geprüft; ohne neue Ausgabendynamik. Entlastung der Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich; bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes mit einer Milliarde Euro jährlich 25
26 5. Nationaler Aktionsplan 5.1 Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention 5.2 Umsetzung der UN-BRK - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe 26
27 5.1 Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Staatenprüfung vor CRPD Ausschuss Weiterentwicklung des NAPs Teilhabebericht der Bundesregierung Evaluation des NAPs durch Prognos 27
28 5.2 Umsetzung der UN-BRK - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Es gibt keine Zaungäste - nur Akteure. Ziel: NAP soll ergänzt werden durch weitere Aktionspläne Gute Beispiele viele Länder haben eigenen Aktionsplan Unfallversicherung, SAP oder Böhringer Ingelheim Kommunen, beispielsweise Bonn oder Magdeburg AA, BMZ und BMAS haben eigene hausinterne Aktionspläne 28
29 6. Evaluation SGB IX Teil 1 Ergebnis Vorstudie 21 Themenfelder als relevant eingestuft und strukturiert nach: 1) Übergeordneten Themen (z.b. SGB IX und UN-BRK, Behinderungsbegriff und Prävention, Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation) 2) Konvergenz und Koordination auf der strukturellen Ebene (z.b. Gemeinsame Empfehlungen, Pflicht zur Zusammenarbeit) 3) Kooperation auf der Einzelfallebene (z.b. Bedarfsfeststellung, Zuständigkeitsklärung, nahtloses Ineinandergreifen der Leistungen) Überlegungen zur Umsetzung des Evaluationskonzeptes noch nicht abgeschlossen 29
30 7. Berufliche Orientierung von Jugendlichen mit Behinderung (1) Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion : Verbesserung der Berufsorientierung von Jugendlichen mit Behinderung Fördervolumen bei Start Ende 2011: 40 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds Ziele der Förderung: Berufliche Orientierung von schwerbehinderten Schüler/innen, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in der Abgangs- und Vorabgangsklasse der Jahrgänge 2011/12 und 2012/13 Auf- bzw. Ausbau von Strukturen zur beruflichen Orientierung in den Ländern 30
31 7. Berufliche Orientierung von Jugendlichen mit Behinderung (2) Ende 2012 kostenneutrale Verlängerung um ein Jahr (Ausweitung auf Jahrgang 2013/14). Die Initiative Inklusion hat den Charakter einer Anschubfinanzierung. Die dauerhafte Finanzierung muss auf Basis des 48 SGB III durch Bund (BA) und Länder sichergestellt werden (je zur Hälfte). Da die Länder mehr Zeit dafür brauchen, erfolgte Ende 2013 eine letztmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre (Jahrgänge 2014/15 und 2015/16) unter Aufstockung der Fördersumme auf insges. 80 Mio. Euro. Ab dem Schuljahr 2016/17 müssen die Länder die berufliche Orientierung eigenständig mitfinanzieren. 31
32 8. Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Koalitionsvertrag sieht die schnelle Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor. Hilfe zur Pflege ist aufgrund der weitgehenden Begriffsidentität unmittelbar betroffen. Konkrete Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe sind von der leistungsrechtlichen Ausgestaltung im SGB XI abhängig. Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege sind zwischen 2009 und 2012 um ca. 13% gestiegen. Weitere finanzielle Mehrbelastungen für die Träger der Sozialhilfe sind zu vermeiden. 32
33 9. Reform des sozialen Entschädigungsrechts 9.1 Aussagen im Koalitionsvertrag 9.2 Handlungsbedarf 33
34 9.1 Reform der sozialen Entschädigung Aussagen im Koalitionsvertrag Auszug aus dem Koalitionsvertrag (S. 74): Wir wollen das Recht der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk zukunftsfest neu ordnen. Hierbei wollen wir veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Gewalt Rechnung tragen. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen (z. B. Traumaambulanzen) erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Mit der Gesetzesreform gehen keine Leistungsverschlechterungen einher. 34
35 9.2 Reform der sozialen Entschädigung - Handlungsbedarf Ausrichtung auf Bedürfnisse der Kriegsopfer Abbau der Verwaltung in den Ländern kompliziertes Leistungssystem psychische Erkrankungen neue Gewaltformen 35
36 10. Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Anregungen 36
Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 5. Dezember 2013 in Berlin 1 Übersicht Mütterrente
MehrGesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrInformationen zum Rentenpaket der Bundesregierung
Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung Was enthält das Rentenpaket der Bundesregierung? Das Rentenpaket hat vier Komponenten: Abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte Mütterrente
MehrGesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014
Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist Frankfurt, 24. Juli 2014 Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Die sogenannte Mütterrente Bisher:
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
Mehr1.2. In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung
Rundschreiben Nr.: 01 / 2014 Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin Michaela Kreckel-Hartlieb / Mitarbeiterin HVP 90223-1999 Quelle: AGSV-Bund / Alexander von Boehmer Koalitionsvertrag Der Koalitionsvertrag
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrRegional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015
MehrLebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Das Bundesteilhabegesetz Chancen und Risiken für die Träger Info-Veranstaltung der Lebenshilfe Berlin und der Spastikerhilfe Berlin Bundesteilhabegesetz - 2003
Mehrzu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
Bundesrat Drucksache 720/1/16 07.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung
MehrRentenpolitik nach der Bundestagswahl
Senioren-Arbeitskreis IG Metall Berlin 23. April 2014 Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Gliederung 1. Zum Einstieg: Ein paar Zahlen Von Riester-Rente, Dämpfungsfaktoren und der Rente mit 67 2. RV-Leistungsverbesserungegesetz
MehrRentenpaket Zukunft Das DGB-Rentenmodell 2014
Rentenpaket Zukunft Das DGB-Rentenmodell 2014 A Grundidee und Berechnungsgrundlagen Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Jahr 2012 ein Beitragssatzmodell für die gesetzliche Rentenversicherung entwickelt,
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrTOP 3 - Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 8. Sitzung am 12. März 2015 Arbeitspapier zu TOP 3 Sitzungsvorbereitung TOP 3 - Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen 1. Sachverhalt In der konstituierenden Sitzung
MehrDrittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
- 13 - Erläuterung, 952. BR, 16.12.16 TOP 13: Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) Drucksache: 720/16
MehrDie neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz
Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz 26. Reha-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung am 22. März 2017 in Frankfurt Bettina Cleavenger, Bundesministerium
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.
Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon 030.40 81-40 Telefax 030.40 81-4999 post@dbb.de www.dbb.de An die Landesbünde
MehrDie Politik der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in der 18. Legislaturperiode. Rede von Dr. Rolf Schmachtenberg
Die Politik der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in der 18. Legislaturperiode. Zum Stand der Reform: Aktuelle Diskussion und Konfliktfelder Rede von Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der
MehrStellungnahme DEGEMED NAP UN-BRK 2.0
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) zum Referentenentwurf des zweiten Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrBundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau
MehrVermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung?
Vermeidung von Altersarmut in der Rentenversicherung oder der Grundsicherung? Gundula Roßbach Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Kooperationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung
MehrWas bringt das Präventionsgesetz?
Was bringt das Präventionsgesetz? Prof. Dr. Wolfgang H. Caselmann Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 3. Dezember 2014 Gesundheitsbeirat der Stadt München Hintergrund 4. Anlauf - GroKo 31.10.2014
MehrInklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013
Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche
Mehrzu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
Bundesrat Drucksache 156/1/17 20.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - AV - Fz zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Dezember 2007 Elke Ferner MdB Stand: 07.12.2007 1 von (23) 12 Jahre Pflegeversicherung Häusliche Pflege wurde gestärkt Hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung über 2 Mio.
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz
Das neue Bundesteilhabegesetz Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und
MehrFachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen
MehrDie Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick
19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden Erkner, 11. Mai 2015 Die Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick Die politische Verabredung: Der Koalitionsvertrag
MehrLandespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut!
Matthias W. Birkwald MdB, Dr. Katrin Mohr Das Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut! Am 16. Januar 2014 wurde der Referentenentwurf zu den Rentenreformen der Bundesregierung
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 50/17 25.01.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches
MehrWelche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung?
Dr. Peter Gitschmann Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung? (Fachkongress Alle inklusiv der gemeindepsychiatrische Verbund zwischen Anspruch
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Grußwort von Ministerialdirigent Burkard Rappl Tagung Leben pur München, den 9. März 2012 Für die Einladung zur Tagung hier im Holiday Inn in München danke ich sehr. Herzliche Grüße darf ich von Frau Staatsministerin
MehrIFW Symposium Inklusion oder Illusion?!
Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin
MehrI. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
MehrWas bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht? Claudia Zinke
Was bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht? Die Themen Anpassung und Dynamisierung der Leistungen Moderate Erhöhung des Pflegegeldes Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
MehrTOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung Einführung Bundesteilhabegeld, Blinden- und Gehörlosengeld
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 4. Sitzung am 19. November 2014 Arbeitspapier zu TOP 3 Stand: 10. Dezember 2014 - final TOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung
MehrProzentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente
Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen
MehrDie Pflegereform 2015 Eine Übersicht
Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrDas Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung
Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung
MehrVortrag Fachtag buss 2016
Vortrag Fachtag buss 2016 Bundesteilhabegesetz Bericht zum aktuellen Stand Dr. Mignon Drenckberg Referentin für Suchthilfe, Wohnungslosenund Straffälligenhilfe des Caritasverbandes München und Freising
MehrEUROPA akademie. Institut für Teilhabe und Inklusion. Gerd Hoßbach. Andrea Roeth-Heinemann Vorstandsmitglied der Werraland Werkstätten e.v.
EUROPA akademie Institut für Teilhabe und Inklusion Gerd Hoßbach Vorstandvorsitzender der Werraland Werkstätten e.v. Andrea Roeth-Heinemann Vorstandsmitglied der Werraland Werkstätten e.v. Martin Hofmockel
MehrDass diese Tagung gerade jetzt stattfindet, kommt natürlich nicht von ungefähr.
Ingo Nürnberger Vorsitzender der BAR Begrüßung und Einführung Dass die Sozialversicherungen und die SH-Träger über ihre gemeinsamen Aufgaben, ihre gemeinsamen Probleme und über Verbesserungsvorschläge
MehrArbeiten im BAG im Bereich Psychische Gesundheit
Arbeiten im BAG im Bereich Psychische Gesundheit 3. Fachtreffen Kantonale Verantwortliche für psychische Gesundheit und Expertengruppe NPG 28. April 2016 1 Übersicht Bericht «Die Zukunft der Psychiatrie
MehrDiskussionsforum: Teilhabegesetz
Diskussionsforum: Teilhabegesetz Impulsvortrag von Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit
MehrInklusion braucht Information und Beratung
Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen
MehrAlle inklusive! Ergebnisse der Reha-Tagung
Alle inklusive! Ergebnisse der Reha-Tagung Vortrag auf der Veranstaltung Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Berlin, 14. Januar 2010 Dr. Sigrid Arnade NETZWERK
MehrNeuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz. Lösungen im SGB VIII
Neuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz und Inklusive Lösungen im SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Würzburg, 20.11.2015 Gliederung 1. Der Plan des SGB VIII
MehrStellungnahme des Zukunftsforum Familie e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts 29. März 2016 Zukunftsforum
MehrEselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer
Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige
MehrInklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik
Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz
MehrEingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen
Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen Änderungen in der Sozialhilfe Struktur des bisherigen BSHG bleibt im Wesentlichen erhalten:
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrBundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) 10.02.17 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen -
MehrGemeinsame Stellungnahme vom. Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Deutschen Behindertensportverband (DBS),
Gemeinsame Stellungnahme vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Deutschen Behindertensportverband (DBS), Deutschen Gehörlosensportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) zum Referentenentwurf
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr
MehrFünfzehn Eckpunkte des Bayerischen Bezirketages zu den Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz
Fünfzehn Eckpunkte des Bayerischen Bezirketages zu den Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz Verabschiedet auf der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags am 2./3. Juli 2015 in Amberg Präambel:
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
MehrVerwaltungsanweisung zu 21 SGB XII/ Sonderregelungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 05.11.2104 Bearbeitet von: Petra Badenhop Tel.: 361 88313 Lfd. Nr. 207/14 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,
MehrVerteilungs- und rentenpolitisch kritisch ist die mit arbeitsmarktpolitischen Fehlanreizen verbundene abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 07/14 AF III 12. März 2014 Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 25/14): Gesetz über Leistungsverbesserungen
MehrLebensstandardsicherung Solidarität Generationengerechtigkeit. Herausforderungen und Lösungsansätze zur Reform des Rentensystems
Lebensstandardsicherung Solidarität Generationengerechtigkeit. Herausforderungen und Lösungsansätze zur Reform des Rentensystems Heinrich Tiemann Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
MehrDaten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben -
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 Anlage zum Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 19. November 2014 - final Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier
MehrKurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus
Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus Jahrespressekonferenz des Deutschen Gehörlosenbundes Vortrag von Lena Bringenberg Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrÜbereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK)
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) Eine erste Stellungnahme der DVfR Kontakt: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
MehrBundesteilhabegesetz Darstellung des Reformprozesses und kritische Würdigung des Gesetzesentwurfes
Bundesteilhabegesetz Darstellung des Reformprozesses und kritische Würdigung des Gesetzesentwurfes Gliederung Gliederung Einführung Schritte zum Bundesteilhabegesetz Ablauf und Planung Struktur und Inhalt
MehrRede des Rentenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Matthias W. Birkwald, MdB am 03. April 2014 im Deutschen Bundestag
Rede des Rentenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Matthias W. Birkwald, MdB am 03. April 2014 im Deutschen Bundestag Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
Mehr11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb. Das Bundesteilhabegesetz
11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 2017 Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb Das Bundesteilhabegesetz Dr. Steffen Luik Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg
MehrStellungnahme des Sozialverband VdK e.v. Rheinland-Pfalz. zum Entwurf des. Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Beratungs- und
Stellungnahme des Sozialverband VdK e.v. Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
MehrFachliche Information 03/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrLandesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
MehrEntschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"
Bundesrat Drucksache 516/16 14.09.16 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen" Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2815 19.02.2014 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe
MehrDas. Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie Bundesteilhabegesetz (BTHG) Aktueller Sachstand des BTHG sowie Überlegungen des MASGF zur Umsetzung im Land Brandenburg Vortrag bei der
MehrDer Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
MehrInklusion in der Kita
Auf dem Weg in ein inklusives NRW - Inklusion in der Kita 14.03.2013 SPD-Landtagsfraktion Josef Neumann MdL 1965 Aktion Sorgenkind Der Große Preis in den 1980 ér Jahren Grundsätzliches In NRW leben
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
MehrUmsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung Dr. Markus Schäfers Bundesvereinigung Lebenshilfe Leiter des Referats Konzepte Übersicht 1. Menschenrechte schützen
MehrDas Bundesteilhabegesetz - aktueller Stand aus Sicht der Fachverbände
Michael Conty Das Bundesteilhabegesetz - aktueller Stand aus Sicht der Fachverbände Tagung Trends und Entwicklungen in der Sozialpsychiatrie Warnemünde, 18. Juni 2015 1 Ziele des Bundesteilhabegesetzes
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten
Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in
MehrTeilhabe wird gesetzt!? Das Bundesteilhabegesetz
Rolf Schmachtenberg Teilhabe wird gesetzt!? Das Bundesteilhabegesetz Es gilt das gesprochene Wort: Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Reumschüssel-Wienert, zunächst Ihnen herzlichen Dank
MehrEhrbarer Staat? Die deutsche Generationenbilanz
Ehrbarer Staat? Die deutsche Generationenbilanz Update 2014: Alte Gewinner und junge Verlierer der Großen Koalition Bernd Raffelhüschen Stefan Moog Stiftung Marktwirtschaft Forschungszentrum Generationenverträge
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Mehr6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.
6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,
MehrVernetzung stärken Berufliche Integration verbessern
Fachveranstaltung Vernetzung an der Schnittstelle Medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 12. Juni 2013 Vernetzung stärken Berufliche Integration verbessern Thomas Keck
Mehr