Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken"

Transkript

1 Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken gültig ab 1. Juli 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche Schreibweise gewählt worden. Asana Gruppe AG Spital Menziken Spitalstrasse Menziken Seite 1 von 11

2 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Pflegeheimbewohner des Asana Spitals Menziken im Bereich der Langzeitpflege. Sie bildet einen integralen Bestandteil des Pensionsvertrages. 1.2 Tarifverträge Tarifverträge mit Krankenversicherern, ähnlichen Institutionen sowie Abkommen mit anderen Kantonen sind integraler Bestandteile dieser Taxordnung. 2. Allgemeine Taxvorschriften 2.1 Grundsatz Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe für Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Zimmerzuschlag (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe für Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe für Pflichtleistungen der Krankenversicherer (Pflegetaxen) (zu Lasten Versicherer, öffentliche Hand und Bewohner) Taxen für besondere Leistungen (zu Lasten Bewohner) Behandlungspauschale für medizinische Nebenleistungen (zu Lasten Versicherer) 2.2 Zwischen- und Schlussrechnung Die Kosten für den Aufenthalt werden auf der Grundlage der Taxordnung monatlich in Rechnung gestellt. Liegt eine Kostengutsprache einer Krankenkasse oder Versicherung vor, wird im Ausmass dieser Garantie direkt mit der Krankenkasse oder Versicherung abgerechnet. Für darüber hinausgehende, vom Garanten nicht anerkannte Kosten, erhält der Bewohner eine Rechnung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20. und ein Verzugszins von 5% erhoben. 2.3 Vorschussleistung Für Dienstleistungen (Hotellerie- und Betreuungskosten) kann im Voraus eine Vorschussleistung in der Höhe von CHF in Rechnung gestellt werden. Die Vorschussleistung wird nicht verzinst und mit der Schlussrechnung verrechnet. 2.4 Taxschuldner Die Taxen werden vom Bewohner oder dessen gesetzlichen Vertreter geschuldet. Vorbehalten bleibt die zusätzliche Haftung des Taxgaranten. 2.5 Anerkennung der Rechnung Die Rechnung gilt als akzeptiert, wenn der Taxschuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung Einsprache bei der Standortleitung des Asana Spitals Menziken erhebt. Gegen deren Entscheid kann innert 20 Tagen schriftlich beim Verwaltungsrat der Asana Gruppe AG Beschwerde, Spitalstrasse 1, 5737 Menziken, geführt werden. Seite 2 von 11

3 2.6 Hilflosenentschädigung Eine Hilflosenentschädigung für die Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades erhält, wer in den alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise seit mindestens 365 Tagen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV an den Bewohner ausgerichtet. Das Antragsformular ist bei der AHV-Zweigstelle erhältlich. 2.7 Ergänzungsleistung zur AHV Reichen die eigenen Mittel zur Finanzierung des Heimaufenthaltes nicht aus, können Ergänzungsleistungen zur AHV-Altersrente via Wohngemeinde beantragt werden. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistung werden die anerkannten Ausgaben (z. B. Pflegeheimtaxe resp. Pauschale für den allgemeinen Lebensbedarf, Pauschale für die Krankenkassenprämie) den anrechenbaren Einnahmen (inkl. Vermögensverzehr) gegenübergestellt. Sind die anerkannten Ausgaben höher als die anrechenbaren Einnahmen, dann besteht in der Regel ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. 3. Tagestaxen für Hotellerie 3.1 Tagestaxen In der Tagestaxe für Hotellerie sind grundsätzlich alle Leistungen für die Unterkunft und die Verpflegung (wie bspw. möbliertes Zimmer, Vollpension mit Tee, Kaffee und Mineralwasser, Bereitstellen und Besorgen der allgemeinen und persönlichen Wäsche, Energieverbrauch, Unterhalt des Zimmers) enthalten (siehe Anhang I). 3.2 Eintritts- und Austrittstag Der Ein- und Austrittstag wird zum ganzen Tagesansatz berechnet. 3.3 Reservation von Betten Wird ein Bett für einen definitiven Bezug für einen Bewohner reserviert, wird ab a dem 8. Tag ein Unkostenbeitrag von CHF 100. für das freie, bezugsbereite Bett in Rechnung gestellt. 3.4 Abwesenheit Als Abwesenheit (Urlaub, Akutspitalaufenthalt, usw.) gilt eine Zeitspanne von drei und mehr Tagen. An- und Abreisetag gelten nicht als Abwesenheitstage. Für die Tage der Abwesenheit wird eine Reduktion von CHF 30. auf die Tagestaxe gewährt. Zimmerzuschläge und Zuschläge für zeitlich befristete, kurzzeitige Aufenthalte werden über die ganze Zeit zu 100% verrechnet. 3.5 Todesfall Bei Todesfall endet das Pensionsverhältnis fünf Tage nach dem Todestag. In dieser Zeit muss das Zimmer durch die Angehörigen geräumt und für einen neuen Bewohner freigegeben werden. Für die fünf dem Todestag folgenden Tage werden die gleichen Reduktionen wie bei Abwesenheit gewährt (siehe 3.3). 3.6 Ende des Pensionsverhältnisses Beim Austritt besteht im Bereich der Langzeitpflege eine Kündigungsfrist von 3 Wochen. Bei unverhofftem Übertritt in ein Akutspital wird für die dem Aus- oder Übertrittstag folgenden Tage die gleiche Reduktion wie bei Abwesenheit gewährt (siehe 3.3). Seite 3 von 11

4 3.7 Wohnsitz Für die Festsetzung der Tagestaxe für die Hotellerie ist der steuerrechtliche Wohnsitz der Bewohner vor Eintritt massgebend. 4. Betreuung und weitere nicht KVG-pflichtige Leistungen 4.1 Umfang und Inhalt Die Betreuungsleistungen (Anhang I) umfassen Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine KVG-Leistungen darstellen. Hierzu gehören Leistungen der Sinnfindung, Begleitung (Spaziergänge; Einkäufe usw.), Veranstaltungen, Unterhaltung, Informationsveranstaltungen für Angehörige usw. Zudem stellt das Pflegeheim generell Zeit, Sicherheit, Hilfe und Unterstützung, Beratung, Geborgenheit und Aktivierung für alle Bewohner zur Verfügung (z. B. Aufrechterhaltung einer Grundleistung wie Nachtwache). Die daraus entstehenden Kosten werden unter Betreuung verrechnet. Die Kosten, welche zur Aufrechterhaltung dieses Angebot entstehen, fallen unabhängig von der Nutzung des Angebotes an und müssen bezahlt werden. Die Betreuungsleistungen sind pauschalisiert und verändern sich nicht mit einer allfälligen gesundheitlichen Veränderung des Bewohners. Die Betreuungsleistungen werden dem Bewohner in Rechnung gestellt. 4.2 Abwesenheit (Ferien, Spitalaufenthalt etc.) Die Betreuungsleistungen entfallen ab dem zweiten Abwesenheitstag. Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Ansatz verrechnet. 5.1 Taxen für besondere Leistungen 5.1 Grundsatz Die im Anhang II aufgeführten besonderen Leistungen werden zusätzlich zu den Tagestaxen für Hotellerie und Betreuung verrechnet. Die Taxen können ganz oder teilweise pauschaliert werden. Die Direktion des Asana Spitals Menziken erlässt die Tarife für besondere Leistungen. 5.2 Zimmerzuschlag Bei Belegung eines Einerzimmers wird ein Taxzuschlag zur Tagestaxe verrechnet (siehe Anhang II). Muss ein Bewohner aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, in ein solches Zimmer verlegt werden, wird der Zuschlag nicht erhoben. Seite 4 von 11

5 6. Tagestaxen für Pflichtleistungen der Krankenversicherer 6.1 Pflegetaxen Die Taxen für Krankenpflege gemäss Krankenversicherungsgesetz bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und werden durch die Krankenversicherer, Bewohner und die öffentliche Hand vergütet (siehe Anhang III). Die Erfassung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über eine Beobachtungszeitspanne von zwei Wochen nach dem Eintritt, danach in halbjährlichem Abstand oder bei signifikanten Veränderungen des Gesundheitszustandes. Ambulante Leistungen beispielsweise während eines Tages- oder Nachtaufenthaltes werden separat verrechnet (siehe Anhang III). 7. Schlussbestimmungen 7.1 Inkrafttreten Die Taxordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Menziken, im Juli 2014 Asana Gruppe AG Spital Menziken Direktor Daniel Schibler Seite 5 von 11

6 Anhang I Tagestaxen für Hotellerie 1. Tagestaxe für Hotellerie CHF Zeitlich befristete, kurzzeitige Aufenthalte (max. 120 Tage) Taxen gemäss Ziffer 1 mit einem Zuschlag von CHF Aufenthalt in Tageszentrum oder auf einer Nachtstation CHF 60. Tagestaxen für Betreuung und weitere nicht KVG-pflichtige Leistungen Betreuungstaxe pro Tag CHF 50. Seite 6 von 11

7 Anhang II Taxen für besondere Leistungen, die zusätzlich zur Tagestaxe für Hotellerie verrechnet werden Beispielsweise: a) Zahnärztliche Behandlung direkte Rechnungsstellung b) Krankentransporte bei Heimeintritt und -austritt gemäss Aufwand c) Zuschlag für Einzelzimmer pro Tag CHF 30. d) Bettenreservation (ab 8. Tag) CHF 100. pro Tag e) Nicht ärztlich verordnete Kostzulagen gemäss Aufwand f) Auslagen für persönliche Bedürfnisse: - Flick- und Näharbeiten gemäss Aufwand CHF 50. /h - Wäschenamen (Textil)/ nur Material Richtpreis CHF 42. (100 Stk.) - Wäschenamen (Textil)/ Material und Annähen Richtpreis CHF 95. (100 Stk.) - Softdrinks und alkoholische Getränke gemäss Preisliste Cafeteria - Coiffeur, Podologie, etc. direkte Rechnungsstellung - Miete Rollstuhl Mietvertrag mit Firma Binder Rehab - Miete Rollator Mietvertrag mit Firma Binder Rehab - Miete Telefonapparat und Telefonanschluss Pro Tag CHF Telefongespräche effektive Gebühren g) Durch Bewohner verursachte Beschädigungen gemäss Aufwand an Heim- und Dritteigentum h) Aufnahmepauschale bei Heimeintritt CHF 200. i) Umtriebspauschale bei kurzfristigem (d.h. inner- CHF 300. halb drei Tage vor vereinbartem Heimeintritt) Nicht-Eintritt j) Kosten bei Austritten CHF 250. Kosten bei Sterbefällen CHF 500. k) Sämtliche ausserordentliche Leistungen des gemäss Aufwand CHF 60. /h Heimes, die nicht zum üblichen Aufgabenkreis gehören l) Beherbergung und Verpflegung von gemäss Aufwand Begleitpersonen Seite 7 von 11

8 Anhang III Taxen für Pflege und medizinische Nebenleistungen 1. Beiträge der Krankenversicherer für Langzeitpatientinnen und -Patienten Gemäss den gesetzlichen Vorgaben in KLV 7a und dem Vertrag zwischen der VAKA (Vereinigung Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen) und den Krankenversicherer verrechnen die Pflegeheime den Krankenversicherern für alle Langzeitpatientinnen und -patienten für Pflegeleistungen einen Beitrag gemäss untenstehendem Tarif (Tabelle 1), sowie eine Behandlungspauschale (Tabelle 2) für die Abgeltung folgender medizinischer Nebenleistungen: - Arztleistungen - med. Analysen - Medikamente - Mittel und Gegenstände - Kassenpflichtige Therapien. Damit sind alle Leistungen der Krankenversicherer abgegolten, die nicht gemäss Ziffer 4 zusätzlich verrechnet werden können. 2. Beiträge der Öffentlichen Hand für Pflegeleistungen Die Beiträge für Pflegeleistungen der Öffentlichen Hand (Tabelle 1) richten sich nach den Vorgaben des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau zur Restkostenfinanzierung. 3. Beitrag des Bewohners für Pflegeleistungen Falls die Beiträge der Versicherer und die Beiträge der Öffentlichen Hand die Pflegekosten nicht decken, müssen die Bewohner bei Pflegebedarfsstufen mit Deckungslücken maximal CHF pro Tag übernehmen. Die Beiträge richten sich nach den Vorgaben des Departements für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (Tabelle1). 4. Zusätzlich verrechenbare Leistungen (Vergütungen durch Krankenversicherer) Folgende Leistungen werden zusätzlich zu den obigen Taxen verrechnet: Folgende Leistungen sind zusätzlich zu den Pauschalen für medizinische Nebenleistungen verrechenbar: - Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) a) Mit den Pauschalen sind Mittel und Gegenstände der Produktgruppen 3, 14 15,16,17,21,34 und 99 grundsätzlich abgegolten. b) Die Produktgruppen 5,6,9,23,24,29,30,31 können auf Verordnung des Arztes zum MiGeL- Höchstvergütungsbetrag abzüglich 15 % in Rechnung gestellt werden. c) Rechnungen für Wund-Vakuum-Verbände (MiGeL-Produktgruppe 34.90) sind durch die Geräteanbieter den Krankenversicherern direkt in Rechnung zu stellen. Seite 8 von 11

9 - Externe ambulante diagnostische Untersuchungen (z. B. Bild gebende Verfahren), medizinische und pflegerische Behandlungen sowie operative Eingriffe - spezialärztliche konsiliarische Konsultationen durch einen Facharzt - Chemotherapie (medikamentös, Steroide oder Bestrahlung) - Alle zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz und dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) tarifierten Leistungen wie Dialysen, Transplantationen, künstliche Ernährung, mechanische Heimventilation usw. werden gemäss den dort vereinbarten Taxen verrechnet. Bei Krankenversicherern, welche dem SVK-Vertrag nicht beigetreten sind, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest. - Rettungs- und Verlegungstransporte, sowie Liegendtransporte im Zusammenhang mit externen ambulanten Untersuchungen und Eingriffen - Kosten für beim Austritt mitgegebene Medikamente können separat verrechnet werden. - Kauf oder Miete von mitgegebenen Mitteln und Gegenständen gemäss Anhang 2 KLV. Diese Liste ist abschliessend. Tabelle 1: Beiträge für Pflegeleistungen in CHF/Tag Pflegebedarfsstufe Versicherer Zeitwert Öffentliche Hand Bewohner Art. 7a Abs. 3 KLV Minuten Art. 7a Abs. 3 KLV Pflegeleistungen in CHF / Tag Pflegeleistungen in CHF / Tag Pflegeleistungen in CHF / Tag 1-a bis b c d e f g h i j k l-a l-b (121) RAI/RMC l-b (123) RAI/SE Tabelle 2: Pauschale für in CHF/Tag Pauschalen für Arztleistungen, medizinische Analysen, Medikamente, Therapien, Mittel und Gegenstände (pro Pflegetag); Vergütung durch Versicherer Pauschale-Nr. Bezeichnung Betrag [CHF] AG01 med. Nebenleistungen, inklusive paramed. Therapien; Mittel und Gegenstände, Arzt, Arznei, Therapien Seite 9 von 11

10 Anhang IV Für das Pflegeheim des Asana Spital Menziken gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: Anmeldung im Pflegeheim Beim Gesuch um Aufnahme ins Pflegeheim sind abzugeben: vorgedrucktes Arztzeugnis vom Pflegeheim Menziken (nicht älter als 14 Tage) Anmeldeformular versehen mit Unterschrift Austritte Wünschen Bewohner aus dem Pflegeheim auszutreten, so ist dies mindestens 3 Wochen vorher der Pflegedienstleitung schriftlich mit genauem Austrittsdatum mitzuteilen. Wird die Kündigungsfrist gemäss Ziff. 3.5 der Taxordnung nicht eingehalten, so werden die Taxen ab effektivem Austrittstag bis zur Wiederbelegung, maximal jedoch 10 Tage, voll weiterverrechnet. Beispiel einer Monatsrechnung An die Krankenkasse Pflegeleistung Stufe 8-h 30 Tage à CHF CHF Pauschale med. Nebenleistungen 30 Tage à CHF CHF Total Verrechnung an Krankenkasse CHF An die Bewohner Hotellerie 30 Tage à CHF CHF Einzelzimmerzuschlag 30 Tage à CHF CHF Betreuung 30 Tage à CHF CHF Beitrag Pflegekosten Stufe 8-h 30 Tage à CHF CHF Diverse Patientenleistungen (Näharbeiten, Coiffeur, Fusspflege) CHF Total Verrechnung an Bewohner CHF An die öffentliche Hand (Wohngemeinde) Anteil Pflegeleistungen öffentliche Hand Stufe 8-h 30 Tage à CHF CHF Seite 10 von 11

11 B e i l a g e zur Pflegeheim - Taxordnung Wichtig zu wissen bei Eintritt in unser Pflegeheim 1.) Die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung muss weitergeführt werden. 2.) Das Spital Menziken besitzt keine Haftpflichtversicherung für Bewohner. Grund: Personenschäden, welche sich die Bewohner gegenseitig zufügen, sind in der Police ausgeschlossen. Wir empfehlen deshalb, dass die Bewohner weiterhin eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschliessen oder diese weiterführen. 3.) Die Hausratsversicherung kann bei endgültiger Aufgabe des Haushaltes aufgelöst werden. 4.) Radio- und Fernsehverordnung Bewohner, die vollständig bettlägerig sind, können ein Gesuch um Erlass der Konzessionsgebühren stellen. Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen danach keine Empfangsgebühren mehr bezahlen. Das Gesuch um Prämienbefreiung muss bei der Billag AG, Postfach, 1701 Freiburg, eingereicht werden. Mit dem Gesuch muss eine Kopie der Verfügung über die Ergänzungsleistung eingereicht werden. Für Bewohner, welche keine Ergänzungsleistungen erhalten, müssen die definierten Kriterien geprüft werden. Alle anderen Bewohner müssen die Konzessionsgebühren weiterhin bezahlen. Menziken, im Juli 2014 Freundliche Grüsse Asana Gruppe AG Spital Menziken Patientenadministration Seite 11 von 11

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Regionales Pflegezentrum Baden 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst

Mehr

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1

Mehr

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für

Mehr

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern der Asana Gruppe AG Spital Leuggern gültig ab 1. Juli 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche Schreibweise gewählt worden. Asana Gruppe

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis

Mehr

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken gültig ab 1. Januar 2016 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche Schreibweise gewählt

Mehr

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine

Mehr

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Alters- und Pflegeheim Rheinauen

Alters- und Pflegeheim Rheinauen Alters- und Pflegeheim Rheinauen Taxordnung Pensionspreise Gültig: ab 1. Januar 2015 Tarif Alters- und Pflegeheim ab 1. Januar 2015 A / T 01.01.2015 Seite 1 Alters- und Pflegeheim Rheinauen / Taxordnung

Mehr

Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt

Mehr

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken gültig ab 1. Januar 2017 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche Schreibweise gewählt

Mehr

Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern Pflegeheim und Asana Sunnähus

Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern Pflegeheim und Asana Sunnähus Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern Pflegeheim und Asana Sunnähus gültig ab 1. Januar 2017 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche

Mehr

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--

Mehr

T A X O R D N U N G 2 0 1 5

T A X O R D N U N G 2 0 1 5 T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt

Mehr

Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013

Alters- und Pflegeheim Im Winkel 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013 Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis

Mehr

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten

Mehr

Taxordnung 2016 Gültig ab: 1. Januar 2016

Taxordnung 2016 Gültig ab: 1. Januar 2016 Taxordnung Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG nachfolgend APH genannt 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner) Pauschale für

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Alters- und Pflegezentrum Neuwies Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.

Mehr

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken gültig ab 1. Januar 2018 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche Schreibweise gewählt

Mehr

(Im Betriebsreglement ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die weibliche Schreibweise gewählt worden gilt für beide Geschlechter)

(Im Betriebsreglement ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die weibliche Schreibweise gewählt worden gilt für beide Geschlechter) Taxordnung (Im Betriebsreglement ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die weibliche Schreibweise gewählt worden gilt für beide Geschlechter) 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Diese

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten

Mehr

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken

Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken Pflegeheim Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Menziken gültig ab 1. Januar 2019 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche Schreibweise gewählt

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Gültig ab 1. Januar 2012 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1.

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon

Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Januar 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

TAXTABELLE ab Januar 2015

TAXTABELLE ab Januar 2015 TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle

Mehr

Taxordnung für Bewohnerinnen und Bewohner vom Alters- und Pflegeheim Steinfeld

Taxordnung für Bewohnerinnen und Bewohner vom Alters- und Pflegeheim Steinfeld Taxordnung für Bewohnerinnen und Bewohner vom Alters- und Pflegeheim Steinfeld Vertrag BESA gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist zur besseren Lesbarkeit bewusst nur die männliche Schreibweise

Mehr

Auszug aus der Taxordnung

Auszug aus der Taxordnung Klinik Barmelweid AG Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Aus Gründen der Lesbarkeit wurde nur die männliche Form verwendet. Alle Angaben gelten selbstverständlich für Männer und Frauen.

Mehr

Taxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch

Taxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 des Vereins Pflegewohngruppen Buttisholz 1. GELTUNGSBEREICH Die Taxordnung

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF 115.00 Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF 30.00 Einerzimmer, Zuschlag CHF

Mehr

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Vom Gemeinderat erlassen am 8. Juli 2010. In Anwendung ab 1. OI

Mehr

Taxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung

Taxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung Taxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2017 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu. Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Taxordnung der Psychiatrieverbunde

Taxordnung der Psychiatrieverbunde Taxordnung der Psychiatrieverbunde vom 25. März 2015 Der Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde erlässt in Anwendung von Art. 7 Bst. d des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde vom 25. Januar 2011 1 als

Mehr

Taxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG

Taxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG Taxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2018 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015) ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims

Mehr

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals

Mehr

Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern Pflegeheim und Asana Sunnähus

Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern Pflegeheim und Asana Sunnähus Taxordnung der Asana Gruppe AG Spital Leuggern Pflegeheim und Asana Sunnähus gültig ab 01. Januar 2019 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst entweder die männliche oder die weibliche

Mehr

Taxordnung 2019 Pflegezentrum Lindenpark

Taxordnung 2019 Pflegezentrum Lindenpark Taxordnung 2019 Pflegezentrum Lindenpark Gültig ab 01.01.2019 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist im Dokument bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. Die weibliche Form ist dabei jeweils

Mehr

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin 7408 Cazis Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin Tel: 081 650 01 65 1/6 1. Grundsatz Die Kosten des Aufenthaltes setzen sich zusammen aus: der Pensionstaxe der

Mehr

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Mattenhof und Irchelpark / palliative zh+sh 19. Februar 2015 Regula Pfenninger Vizedirektorin, Leiterin Finanzen und Services der Pflegefinanzierung (seit

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

Palliative Care Taxordnung Regionales Pflegezentrum Baden AG

Palliative Care Taxordnung Regionales Pflegezentrum Baden AG Palliative Care Taxordnung 2017 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der Bewohnerin

Mehr

Taxordnung. gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung. gültig ab 1. Januar 2015 Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Auhof GmbH, Pflegeheim, Talstrasse 11, 5106 Au-Veltheim, Telefon 056 470 33 90, Fax 056 470 33 91, auhof@yetnet.ch 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die

Mehr

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5. Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung

Mehr

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das.

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden 1. Rechtliche Grundlage Die Taxordnung des Haus Wieden

Mehr

Preisliste Universitätskinderspital beider Basel

Preisliste Universitätskinderspital beider Basel Preisliste Universitätskinderspital beider Basel gültig ab 01.01.2016 1 Einleitung... 2 2 Ambulante Behandlungen... 3 2.1 Operative Eingriffe... 3 2.2. Ambulante Diagnostik und Therapie... 3 3 Stationäre

Mehr

Taxordnung (hier Name der Institution eintragen)

Taxordnung (hier Name der Institution eintragen) Taxordnung (hier Name der Institution eintragen) Gültig ab: 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner), Pauschale für nicht KVG-pflichtige

Mehr

Taxordnung. Gültig ab 1.1.2015

Taxordnung. Gültig ab 1.1.2015 Taxordnung Gültig ab 1.1.2015 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner) Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen

Mehr

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen...

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... Taxordnung 2014 Alters- und Pflegeheim Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Abkürzungen und Definitionen... 2 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... 2 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen... 2 5 Was ist

Mehr

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim

Mehr

Taxordnung Pflegewohngruppe Bünzpark 5622 Waltenschwil

Taxordnung Pflegewohngruppe Bünzpark 5622 Waltenschwil Taxordnung 5622 Waltenschwil Gültig ab 1. Januar 2017 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner im Bünzpark Waltenschwil. Sie bildet einen integralen Bestandteil

Mehr

Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten ist ein Angebot für ältere und ältere pflegebedürftige Menschen.

Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten ist ein Angebot für ältere und ältere pflegebedürftige Menschen. Reglement für das Alters- und Pflegeheim Biberzelten, Lachen 4.50 (vom 10. September 2013), gültig ab 1. Januar 2014 Art. 1 Zweck Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten ist ein Angebot für ältere und ältere

Mehr

Taxordnung Regionales Pflegezentrum Baden AG

Taxordnung Regionales Pflegezentrum Baden AG Pflegewohnen Taxordnung 2018 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der Bewohnerin oder des

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Taxordnung 2017 Süssbach Pflegezentrum AG

Taxordnung 2017 Süssbach Pflegezentrum AG Taxordnung 2017 Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2017 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ Die vielfältige Schweiz hören und sehen WOZU DIENEN DIE RADIO- UND FERNSEHGEBÜHREN? Mit den Radio- und Fernsehgebühren leisten

Mehr

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen Taxordnung der Alters- und Pflegeheime 813.502 Taxordnung der Alters- und Pflegeheime vom 5. Juli 2006 Der Gemeinderat beschliesst: 1 1. Grundsatz 1 Die Taxordnung legt die Tagestaxen für einheimische

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Dieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet.

Dieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet. Taxordnung für das Haus Bellevue Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Juli 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern

Mehr

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 1. Total Tarif Pflegetarif Infrastruktur Betreuung/ Hotellerie Total Tarif Pro Tag in Fr. 0 0.00 30.65 130.15 160.80 1 13.45 30.65 130.15 174.25 2 37.45 30.65 130.15

Mehr

Pensions- und Pflegevertrag

Pensions- und Pflegevertrag Pensions- und Pflegevertrag für Kurzzeitaufenthalt 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag wird abgeschlossen zwischen Lindenfeld Spezialisierte Pflege und Geriatrie nachfolgend "Institution"

Mehr

Heimreglement der Gemeinde Degersheim

Heimreglement der Gemeinde Degersheim Heimreglement der Gemeinde Degersheim vom 16. November 2004 Heimreglement der Gemeinde Degersheim 2/6 Der Gemeinderat Degersheim erlässt gestützt auf Art. 5, Art. 136 Bst. g und Art. 200ter des Gemeindegesetzes

Mehr

Aufenthaltsvertrag. Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes...

Aufenthaltsvertrag. Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes... Aufenthaltsvertrag Vertragsparteien Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes Platzierende Stelle Institution Sozialpädagogisches Kleinheim HEIMETLI für Kinder und Jugendliche Förstergasse 8 8580 Sommeri Telefon/Fax:

Mehr

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2012 Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch Erlassen am 16.12.2011 vom Verwaltungsrat der Kantonsspital Glarus AG Seite 2 / 7 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

PENSIONSVERTRAG. Pflegezentrum Spital Zofingen AG. gültig ab 1.9.2014

PENSIONSVERTRAG. Pflegezentrum Spital Zofingen AG. gültig ab 1.9.2014 spitalzofingen ag pflegezentrum Mühlethalstrasse 27 CH-4800 Zofingen PENSIONSVERTRAG Pflegezentrum Spital Zofingen AG gültig ab 1.9.2014 Dieser Pensionsvertrag wurde auf Basis des Musterpensionsvertrages

Mehr

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick 2 Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Taxordnung 2016 Gültig ab:

Taxordnung 2016 Gültig ab: Taxordnung 2016 Gültig ab: 1.1.2016 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner), Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen

Mehr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr

Anmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr 1 Anmeldung Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung von Ehepaaren bitte je ein Formular ausfüllen. Die Anmeldung muss an Werktagen spätestens 24 Stunden vor Eintritt im Altersheim eingetroffen sein. Ansonsten

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstr. 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Tarifliste 2016 (Stand 1. Januar 2016)

Tarifliste 2016 (Stand 1. Januar 2016) Geschäftsbereich Finanzen Tarifliste 2016 (Stand 1. Januar 2016) Anhang zur Tarifordnung der 1. Stationär Allgemein Akutversorgung (Grundversicherung) 1.1 Allgemein Patienten Kanton Bern Allgemeine Behandlung

Mehr

Häufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z.

Häufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Häufig gestellte Fragen Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Seite 2 7 A Aufnahme Wer kann nicht aufgenommen werden? Akut Selbst- und/oder Fremdgefährdete sowie akut Weglaufgefährdete. Gibt

Mehr

Taxordnung 2018 Süssbach Pflegezentrum AG

Taxordnung 2018 Süssbach Pflegezentrum AG Taxordnung 2018 Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2018 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen

Mehr

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015.

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015. Seite 1 / 5 Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Die Taxordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. 1. Taxe für IV-/EL-Bezüger pro Tag 286.52 Kanton

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und

Betreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit

Mehr

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Administration... 3 2 Geltung... 3 3 Gliederung... 3 3.1

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Taxordnung 2018 Süssbach Pflegezentrum AG

Taxordnung 2018 Süssbach Pflegezentrum AG Taxordnung 2018 Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Juli 2018 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung

Mehr

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015 Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015 1. Pauschalen für einen stationären Aufenthalt Alle im stationären Bereich erbrachten Leistungen des Spitals Glarus werden durch ressourcenbezogene Fallpreispauschalen

Mehr