Ermässigung für Ehepaare im Zweierzimmer, pro Ehepaar Zuschlag für Bewohner aus anderen Gemeinden 15.00
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- Manfred Schubert
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1 Kompetenzzentrum für Pflege und Betreuung stationär und ambulant Wohnen im Alter Serviceleistungen TAXORDNUNG GRUNDSATZ Die Preise richten sich nach den Betriebskosten des Hauses, inkl. Verzinsung und Amortisation der Bauten. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bewohner bleiben bei der Tariffestsetzung unberücksichtigt. PENSIONSKOSTEN Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus: Hotellerie / Betreuung Pflegekosten Zusatzkosten für Sonderleistungen Grundtaxe Hotellerie / Vollpension Ansatz pro Tag / CHF Ferienzimmer Einerzimmer mit WC u. Balkon Grosses Einerzimmer mit WC Extra grosses Einerzimmer Zweierzimmer mit Balkon Ermässigung für Ehepaare im Zweierzimmer, pro Ehepaar Zuschlag für Bewohner aus anderen Gemeinden Hotellerie Die Grundtaxe Hotellerie beinhaltet folgende Leistungen: Unterkunft im gewählten oder zugeteilten Zimmer, möbliert mit Bett, Bettinhalt, Bett- und Frottierwäsche, Nachttisch, Einbauschrank, Lampen, Vorhänge und Schrank im Untergeschoss Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume Drei Mahlzeiten pro Tag inkl. Getränke zu den Mahlzeiten und Tee während des ganzen Tages ärztlich verordnete Schon- oder Diätkost Besorgen der persönlichen Wäsche Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Toilettenpapier, Glühlampen und normale Kehrichtentsorgung Teilnahme an den vom Zentrum Sunnegarte organisierten gemeinsamen Veranstaltungen und Ausflügen TV-Gemeinschaftsantennen-Anschluss Mobiliarversicherung
2 In der Grundtaxe Hotellerie sind nicht enthalten: Arztkosten u. Medikamente (vom Arzt direkt verrechnet) Pflege- und Betreuung Pflegematerial und Hilfsmittel Getränke- und Lebensmittelbezüge aus der Küche ausserhalb der Mahlzeiten Verpflegung von Gästen, Konsumation in der Cafeteria Coiffeur, Fusspflege Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chemische Reinigung, Wäschebezeichnung Radio- und TV-Konzessionsgebühren (BILLAG) Telefonanschluss, Telefonapparat, Telefon-Gesprächstaxen Unfall- sowie Privathaftpflichtversicherung Externe Transporte und Begleitung / Fahrdienst, Transporte, Kranken- und Verlegungstransporte Zimmerräumung und Sperrgutentsorgung Betreuung Die Betreuungsleistungen umfassen: Einführung und Unterstützung beim Einleben im Heimalltag oder bei Änderungen Tagesstruktur und -gestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden (Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden, 24-Stundenpräsenz, gezielte Beobachtungen durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe / Dienstleistung anbieten zu können) Kommunikation im Alltag, Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und Beratung von Angehörigen Schnittstellenmanagement / Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung involvierten Diensten und den Bewohnern (Pflege und Betreuung, Ärzte, Therapien, Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer Dienst, Freiwilligenarbeit usw.) Aktivierung und Betreuung Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungsfindung rund um die Freizeitgestaltung Vereinzelte gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts-, und Osterfeiern, Sommerfeste) Begleitung der Bewohner und deren Angehöriger in der Sterbephase Pflegekosten Der Aufwand für die Pflege der einzelnen Bewohner wird individuell ermittelt und in Rechnung gestellt. Für die Einstufung dient das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA Care von Curaviva Schweiz. Die Einstufungskriterien können bei der Leitung Stationäre Pflegedienste eingesehen werden. Die erbrachten Leistungen werden mindestens zweimal jährlich durch die betreuende Pflegefachperson beurteilt. Die Einstufung wird von der Leitung Stationäre Pflegedienste und dem zuständigen Arzt mit Unterschrift bestätigt. Verändert sich der Pflegebedarf für mindestens zwei Wochen, erfolgt eine neue Beurteilung. Die Einstufung berücksichtigt einen durchschnittlichen Wert über 24 Stunden. Wegen einer vorübergehenden kurzfristigen Krankheit (Grippe, Fieber usw.) erfolgt keine neue Einstufung. Bei einem Heimeintritt brauchen die Bewohner erfahrungsgemäss mehr Unterstützung zur Eingewöhnung in die neue Umgebung. Dies kann bedeuten, dass zu Beginn eines Aufenthalts eine erhöhte Einstufung nötig ist. Diese wird nach zwei bis drei Wochen überprüft und angepasst. Die Bewohner und / oder die zuständigen Angehörigen haben ein Recht auf Einsicht in die Beurteilungskriterien. Die verantwortliche Wohnbereichsleitung gibt gerne jederzeit detaillierte Auskunft.
3 Ausserordentlicher Mehraufwand für Pflegeleistungen, welche durch das System BESA nicht erfassbar sind, werden nach Aufwand verrechnet. Die neue Pflegefinanzierung gültig ab regelt die Beiträge der Krankenversicherungen und der öffentlichen Hand. Auf spitalärztliche Verordnung ist eine Akut- und Übergangspflege in der Zentrum Sunnegarte AG bis 14 Tage nach Rücksprache möglich. Bitte kontaktieren Sie uns. PFLEGETAXEN Gültig ab Änderungen jederzeit vorbehalten. + +./../. Grundtaxe Hotellerie Betreuungstaxe Total BESA Stufe* zwischen CHF und CHF Beispiel (nicht KVGpflichtige Leistungen) (KVGpflichtige Leistungen) Anteil Krankenkasse Anteil Gemeinde Bubikon Bewohneranteil/ Selbstbehalt (im Total enthalten) durch Bewohner zu bezahlen Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe * Die BESA-Stufe ergibt sich aus der Einstufung des/der Pflegebedürftigen in die entsprechende Pflegestufe. Zuschlag für Bewohner aus anderen Gemeinden + CHF pro Tag. ABWESENHEITEN Bei Abwesenheit (Ferien, Spitalaufenthalt, Weiterverrechnung nach Austritt) erfolgt eine Reduktion der Hotelleriekosten um CHF für nicht eingenommene Mahlzeiten. Pflege- und Betreuungskosten werden während Abwesenheit nicht verrechnet. Der Ein- und Austrittstag gelten als Anwesenheit. ZIMMER-RESERVATION 7 Tage ab dem erstmöglichen Belegungstermin werden keine Kosten verrechnet. Ab dem 8. Tag wird für maximal 21 Tage der Hotellerie-Tarif gemäss Tariftabelle, abzüglich nicht eingenommene Mahlzeiten verrechnet. Anschliessend ist keine Weiterführung der Reservation mehr möglich.
4 TODESFALL Im Todesfall erlischt der Vertrag ohne Kündigung nach Ablauf von 10 Tagen oder dem Tag der Weitervermietung des Zimmers. Während dieser Zeit ist eine reduzierte Grundtaxe geschuldet. Das Zimmer muss innerhalb dieser Frist geräumt werden. SONDERLEISTUNGEN Einheit CHF Bearbeitungsgebühr bei Eintritt pauschal Weiterleiten der Bewohnerpost an Angehörige pro Mt Telefonanschluss im Zimmer pro Mt Gesprächstaxen, Verrechnung nach Aufwand Miete Telefonaparat pro Mt Kauf Telefonaparat pauschal Todesfallkosten je nach Aufwand und Aufenthaltsdauer bis Schlussreinigung des Zimmers nach Austritt, Todesfall und bei Zimmerwechsel auf Wunsch des Pensionärs Schlussreinigung Ferienzimmer Zimmerräumung durch Heimpersonal, Verrechnung nach Aufwand. pro Std Chemische Reinigung des Bettzeuges Gemäss Wegleitung wird die Wäsche beim Eintritt von unserer Wäscherei gekennzeichnet. Bei Ferienaufenthalt pro Stück 1.50 Bei Daueraufenthalt, 150 Nämeli pauschal ZUSATZLEISTUNGEN DER ZENTRALEN DIENSTE Für die ersten 30 Tage nach Einzug stellen wir zur Überbrückung Möbel vom Haus gratis zur Verfügung. Ab der 5. Woche werden die Möbel der Zentrum Sunnegarte AG zu folgenden Preisen verrechnet: Fernseher Stk. / Tag 5.00 Komode Stk. / Tag 3.00 Tisch Stk. / Tag 2.00 Stuhl Stk. / Tag 1.00 Miete Lagerraum, sofern Verfügbar pro m2 / Mt Zusätzliche Reinigungsdienstleistungen pro Std Reinigung kleiner Haushaltgeräte wie Kaffeemaschine, Wasserkocher etc. bis 10 Min Arbeitsleistungen Personal Technischer Dienst, ab 10 Min. pro Std Flickarbeiten / Näharbeiten etc. im Auftrag des Bewohners pro Std VERPFLEGUNG für Bewohner der Alterssiedlung und Besucher Frühstück 6.00 Mittagessen Mittagessen Donnerstag, Sonn- und Feiertage Abendessen 8.00 Für die Verpflegung von Gästen ausserhalb des Speisesaales (Bankette, Geburtstagsessen usw.) oder für besondere Menüwünsche erfolgt eine Preisberechnung nach Aufwand.
5 ANZAHLUNG Bei Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Bewohner eine Anzahlung in der Höhe von pauschal CHF zu leisten. Diese Anzahlung ist vor, spätestens 5 Tage nach Eintritt an die ZSAG zu überweisen. Der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass bei Beendigung des Pensionsvertrages noch offenstehende Verpflichtungen mit der Anzahlung verrechnet werden. Die Anzahlung ist unverzinslich und gilt als Sicherheitsleistung des Bewohners für die Erfüllung seiner Vertragspflichten. UMTRIEBSENTSCHÄDIGUNG BEI NICHT-EINTRITT Umtriebsentschädigung bei kurzfristigem Nicht-Eintritt (d.h. innerhalb drei Tage vor vereinbartem Heimeintritt) CHF PREISANPASSUNGEN Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Anpassungen werden vom Verwaltungsrat auf Antrag der Geschäftsleitung festgesetzt und in der Regel auf den Beginn eines neuen Jahres in Kraft gesetzt. Die neuen Tarife werden den Bewohnern oder dessen Vertreter einen Monat im voraus mitgeteilt. INKRAFTTRETEN Diese Taxordnung wurde vom Verwaltungsrat verabschiedet und tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft. Sie ist Bestandteil des Pensionsvertrages. Zentrum Sunnegarte AG Bürgstrasse Bubikon Tel info@zentrum-sunnegarte.ch
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