Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2014
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- Edwina Hausler
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1 EINWOHNERGEMEINDE INS Gemeindeversammlung vom 6. Juni Uhr Mehrzweckhalle Rebstock Botschaft des Gemeinderates an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Einwohnergemeinde Ins
2 Inhaltsverzeichnis Publikation Gemeindeversammlung Seite 1 1. Protokoll Seite 2 2. Jahresrechnung 2013; Genehmigung Seite 2 3. Änderung UeO Nr. 7 "Coop Ins"; Beschluss Seite 2 4. Projektierung Neubau Kindergartengebäude Rebstock; Kredit Seite 7 5. Orientierung über folgende Abrechnungen a) Sanierung Werkleitungen und Strassenoberbau Rebstockweg Seite 11 b) Sanierung untere Bahnhofstrasse inkl. Kreisel und Seite 11 Werkleitungen c) Neubau Aufbahrungshalle Seite 12 d) Installation Photovoltaikanlage Seite Bekanntmachungen Seite Verschiedenes Seite 12
3 Publikation Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Ins Freitag, 6. Juni 2014, Uhr, in der Mehrzweckhalle Rebstock Traktanden 1. Protokoll 2. Jahresrechnung 2013; Genehmigung 3. Änderung UeO Nr. 7 "Coop Ins" mit Änderung Zonenplan; Beschluss 4. Projektierung Neubau Kindergartengebäude Rebstock; Kredit 5. Orientierung über folgende Abrechnungen a) Sanierung Werkleitungen und Strassenoberbau Rebstockweg b) Sanierung untere Bahnhofstrasse inkl. Kreisel und Werkleitungen c) Neubau Aufbahrungshalle d) Installation Photovoltaikanlage 6. Bekanntmachungen 7. Verschiedenes Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2014 liegt vom 20. Juni bis 21. Juli 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Ins angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme eingeladen Ins, 28. April 2014 Der Gemeinderat 1
4 1. Protokoll Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2013 lag vom 20. Dezember 2013 bis 20. Januar 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll an seiner Sitzung vom 30. Januar 2014 genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2014 wird vom 20. Juni bis 21. Juli 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden. 2. Jahresrechnung 2013; Genehmigung Gemeinderat Kurt Stucki Das Wichtigste in Kürze Die Jahresrechnung 2013 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 19'389' und einem Ertrag von Fr. 19'517' mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 128' ab. Alles Weitere kann der detaillierten Jahresrechnung entnommen werden, die wie gewohnt separat an alle Haushalte zugestellt wird. Antrag Der Gemeinderat und die Revisionsstelle beantragen der Gemeindeversammlung die Genehmigung der Jahresrechnung Änderung Überbauungsordnung Nr. 7 "Coop" mit Änderung Zonenplan; Genehmigung Gemeinderat Florian Michel Das Wichtigste in Kürze Die bestehende Coop-Ladenfläche genügt den heutigen Anforderungen an ein zeitgemässes Verkaufsgeschäft nicht mehr. Coop beabsichtigt die Verkaufsfläche und die Einstellhalle zu vergrössern. Dieses Vorhaben bedingt die Änderung der UeO Nr. 7 "Coop" sowie eine Zonenplanänderung. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 7 "Coop" und die Änderung des Zonenplans zu beschliessen. 2
5 Ausgangslage Die Coop Verkaufsfläche soll von 800 m2 um 640 m2 Innen- und 350 m2 Aussenverkaufsfläche auf total 1790 m2 und die Einstellhalle von 30 auf 58 Parkplätze vergrössert werden. Die Aussenparkplätze werden von 28 auf Behindertenparkplatz reduziert. Dieses Vorhaben erfordert eine Änderung der bestehenden UeO Nr. 7 "Coop" vom sowie eine Zonenplanänderung. Mit der Coop Immobilien AG wird ein Mehrwertausgleichs- und Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Kostenübernahme für die Änderung der Planung sowie für die erforderlichen Infrastrukturanpassungen und setzt die Höhe des Mehrwertausgleichs fest. Die Vertragsverhandlungen sind im Gang. Umfang der Änderungen Zonenplan Die Zonenplanänderung erstreckt sich auf Grundstückteile in der Kernzone KA und der Wohnzone W2. Zu Lasten dieser Bauzonen wird der UeO Perimeter um die Fläche von ca m2 erweitert. Überbauungsplan Der Überbauungsplan basiert auf einem von Coop eingereichten Vorprojekt. Er enthält gemäss bisheriger UeO die Sektorgrenze und teilweise die Baufelder für zwei Hauptbauten sowie die Zufahrt ab der Gampelengasse. Für den gedeckten Aussenverkaufsbereich, die Erweiterung der Parkierung mit Verlegung der Einstellhallenrampe und weiteren Details werden neue Festlegungen getroffen. Weiter werden mit dem Plan der Hauptkanal (früherer Dorfbach) und ein Leitungskorridor für die Verlegung von Anschlussleitungen, der Ausbau der Bushaltestelle, und die Verbreiterung des Trottoirs an der Gampelengasse sichergestellt. Die Erweiterung der Verkaufsfläche im Sockelgeschoss erfordert den Abbruch der Liegenschaft Bahnhofstrasse 10. Überbauungsvorschriften Die Überbauungsvorschriften regeln Art und Mass der Nutzung sowie die Gestaltung der Bauten. Die Höhe der Gebäude wird wie bisher durch Höhenkoten geregelt, die beibehalten werden. Weiter enthalten die Vorschriften Bestimmungen zur Entwässerung, zu den Werkleitungen, zur Energie, zu den Naturgefahren und zur Bushaltestelle Gampelengasse. Grundsätzlich sind die Vorschriften so abgefasst, dass die Erweiterung sich punkto Erscheinungsbild an die bestehenden Gebäude angleicht. 3
6 Zonenplan 4
7 Überbauungsplan 5
8 Verfahren Die öffentliche Mitwirkung erfolgte vom 5. Juli bis 5. August Es gingen sechs Mitwirkungen ein. Die verschiedenen Anliegen wurden zur Kenntnis genommen und geprüft. Sie führten zu keinen Anpassungen der Planung. Für die Einzelheiten wird auf den Mitwirkungsbericht verwiesen. In seinem Vorprüfungsbericht vom 26. März 2014 stellt das Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Genehmigung für die Änderungen der Überbauungsordnung und des Zonenplans in Aussicht. Die öffentliche Auflage erfolgt vom 4. April bis 12. Mai Über allfällige Einsprachen und das Ergebnis der Einigungsverhandlungen wird an der Gemeindeversammlung informiert. Die Auflageakten können weiterhin auf der Website der Gemeinde eingesehen werden ( Termine Stimmt die Gemeindeversammlung den Änderungen zu, werden die Unterlagen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung unterbreitet. Kosten Die Kosten der Änderungen der Überbauungsordnung und des Zonenplans werden durch Coop übernommen. Bei der Umsetzung des Bauvorhabens entstehen der Gemeinde Kosten für den Neubau eines Wartehäuschens bei der Postautohaltestelle, für die Verbreiterung des Trottoirs und für die Verlegung des Fussgängerstreifens. Die Höhe dieser Kosten ist noch nicht bekannt. Zur Deckung dieser Kosten dient der von Coop zu zahlende Mehrwertausgleich. 6
9 4. Projektierung Neubau Kindergartengebäude Rebstock; Kredit Gemeinderätin Silvia Lüthi Das Wichtigste in Kürze Wegen steigenden Kinderzahlen und neuen Unterrichtsformen benötigen die Inser Schulen mehr Raum. Bereits ab Schuljahr 2014/15 muss eine 4. Kindergartenklasse eröffnet werden. Die vom Gemeinderat in Auftrag gegebene strategische Schulraumplanung sieht als ersten Schritt den Neubau eines erweiterten Kindergartengebäudes auf dem Areal Rebstock (Himelrych) vor. Antrag Der Gemeinderat beantragt die Bewilligung eines Projektierungskredites von Fr. 670' für die Planung eines neuen Kindergartengebäudes mit Nebenräumen im Areal Rebstock. Ausgangslage Die Gemeinde Ins hat im Jahr 2013 im Rahmen einer strategischen Planung eine Immobilienstrategie über alle Schulbauten erarbeiten lassen. Darin wird festgehalten, welche Bauten zu welchem Zeitpunkt saniert oder erweitert werden sollen. In der ersten Phase wurden die bestehenden Schulanlagen nach bautechnischen und pädagogisch-funktionalen Aspekten analysiert. Basierend darauf wurde das Gesamtkonzept für die Schulraumentwicklung der Gemeinde Ins durch das Planungsbüro Basler & Hofmann AG (Zürich) in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe entwickelt. Das Konzept zeigt auf, wie die bestehenden Defizite innerhalb von 10 Jahren behoben werden können. Sowohl die Primarschule wie auch die Oberstufe und die Musikschule bekunden erheblichen Raumbedarf für die Zukunft. Daneben wird eine Entflechtung der Nutzungen und Stufen angestrebt. Das Gesamtkonzept sieht folgende baulichen Massnahmen vor: Neubau Kindergartengebäude Rebstock (Himelrych), Erweiterung der Tagesschule, Umbau der Schulhäuser am Rebstockweg, Neubau Oberstufenzentrum auf dem Areal Rötschmatte, Anpassung Schulhaus Dorf (heutiges Oberstufenschulhaus) und Umnutzung des Alten Spitals. Für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes ist ein Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen. Die Kosten dafür werden auf insgesamt 26,5 Mio. Franken geschätzt. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Entwicklung der Gemeindefinanzen Einfluss auf die Einhaltung des Zeitplans haben wird. Für jede bauliche Massnahme des Gesamtkonzeptes werden der Gemeindeversammlung die entsprechenden Kredite mit dem Nachweis der finanziellen Tragbarkeit beantragt werden. Schulareal Rebstock Die Primarschule Ins unterrichtet rund 310 Kinder in 12 Schul- und 3 Kindergartenklassen. Der Unterricht findet in 4 Primarschulhäusern und 2 Turnhallen statt. Die 7
10 Kindergärten sind in einem provisorischen Pavillon sowie in der Villa des alten Spitals untergebracht. Einzelne Räume der Primarschule werden durch den Oberstufenverband genutzt. Die Tagesschule betreut täglich 30 bis 50 Kinder. Gemäss Prognose der Gemeinde Ins, ist von einem leichten Schülerzuwachs auszugehen. Dies hat zur Folge, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 eine 4. Kindergartenklasse geführt werden muss. Neubau Mit der Bewilligung des Gesamtkonzeptes im Mai 2013 hat der Gemeinderat den Grundstein für die vertiefte Planung der einzelnen Teilprojekte gelegt. Mit Hilfe der Gebäudeaufnahmen und dem Massnahmenkatalog für die Teilprojekte kann die jährliche Investitionsplanung vorgenommen werden. Als erstes Teilprojekt sieht der Investitionsplan die Erstellung eines Neubaus auf dem Areal Rebstock (Himelrych) vor. Um mit dem Planerauswahlverfahren und den Projektierungsarbeiten starten zu können, muss ein Projektierungskredit von der Gemeindeversammlung bewilligt werden. Raumprogramm Das Raumprogramm entspricht den Anforderungen der Grundlage "Raumanforderungen und Raumausstattung Basisstufe der Erziehungsdirektion des Kantons Bern vom Im Neubau befinden sich neben den Kindergärten (4 Klassen) auch Bereiche für die Primarschule und die Hauswartung sowie Reserveräume. Das nachfolgende Raumprogramm zeigt auf, wie viele Räume für die einzelnen Bereiche benötigt werden und welche Fläche diese aufweisen müssen. Grosse Bedeutung kommt auch der Gestaltung der Aussenräume zu. Mögliche Gliederung der Aussenräume (schematisch) 8
11 Raumprogramm: m² Anzahl Bemerkungen 9
12 Weiteres Vorgehen Für die Erstellung des Neubaus Himelrych soll ein Architekturwettbewerb im zweistufigen Verfahren durchgeführt werden: Stufe 1: Alle Interessierten können ein Dossier mit Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb einreichen. Eine Jury aus Fachexpertinnen und Gemeindevertretern bewertet die Dossiers anhand von Eignungskriterien und lädt mindestens drei Teilnehmende zur Ausarbeitung eines Projektes ein. Stufe 2: Die Projekte werden anhand von Zuschlagskriterien beurteilt. Die Jury formuliert eine Vergabeempfehlung zuhanden des Gemeinderates. Eine öffentliche Beurteilung ist nicht vorgesehen. Termine 2014 Juli Ausschreibung, Bewerbungen Architektur September November Dezember Beurteilungen, Auswahl Architekturbüros Architekturwettbewerb: Einreichen Projektvorschläge durch die ausgewählten Architekturbüros Auswahl eines Projektes / Architekturbüros 2015 Februar Planervertrag März Vorprojekt, Bauprojekt, Kostenberechnungen Juni Antrag Baukredit an Gemeindeversammlung August Ausführungsplanung Dezember Baubeginn Kosten Der Projektierungskredit setzt sich aus den Kosten für das Planerauswahlverfahren und der Projektierung (Vor- und Bauprojekt) zusammen. Durchführung Planerauswahlverfahren: (Externe Begleitung, Entschädigung Preisgericht, Preisgeld, Entschädigung der Teilnehmenden, Nebenkosten) Projektierung (Vor- und Bauprojekt): (Planungsgrundlagen, Honorare, Bewilligungsgebühren, Kommunikation, Bauherrenleistungen, Nebenkosten, Reserve) Mehrwertsteuer und Rundung Projektierungskredit Fr. 170' Fr. 450' Fr. 50' Fr. 670'
13 Finanzierung Die Projektierung des Neubaus und der Baukredit sind im Finanzplan mit 5,1 Mio. Franken enthalten. Im Mai 2014 wird der Finanzplan erarbeitet und an die neuen Zahlen angepasst. Erwägungen des Gemeinderates Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die bestehenden Schulräume zu wenig Platz bieten und nicht den neuen Unterrichtsformen (Gruppenarbeiten, Projektunterricht etc.) entsprechen. Er hat deshalb das Gesamtkonzept am 2. Mai 2014 genehmigt. Zudem ist mit einer Zunahme der Kinderzahlen zu rechnen. Um die Möglichkeit zu erhalten, später vielleicht die Basisstufe einzuführen, sollen die 4 Kindergartenklassen zusammen im Areal Rebstock realisiert werden. Gute Schulen mit einer zeitgemässen Infrastruktur sind ein Standortvorteil für die Gemeinde Ins. Deshalb empfiehlt der Gemeinderat den Projektierungskredit Neubau Kindergartengebäude Rebstockweg zur Annahme. 5. Orientierung über folgende Abrechnungen a) Sanierung Werkleitungen und Strassenoberbau Rebstockweg b) Sanierung untere Bahnhofstrasse inkl. Kreisel und Werkleitungen c) Neubau Aufbahrungshalle d) Installation Photovoltaikanlage Gemeindepräsident Urs Hunziker Gemäss Artikel 109 der Gemeindeverordnung ist über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat. a) Sanierung Werkleitungen und Strassenoberbau Rebstockweg Die Abrechnung Sanierung Werkleitungen und Strassenoberbau Rebstockweg schliesst ab mit Kosten von Fr. 2'545' Der von der Gemeindeversammlung am bewilligte Kredit von Fr. 2'700' ist damit eingehalten. Der Gemeinderat hat die Abrechnung an seiner Sitzung vom genehmigt. b) Sanierung untere Bahnhofstrasse inkl. Kreisel und Werkleitungen Die Abrechnung Sanierung untere Bahnhofstrasse inkl. Kreisel und Werkleitungen schliesst ab mit Kosten von Fr. 750' Der von der Gemeindeversammlung am bewilligte Kredit von Fr. 850' ist damit eingehalten. Der Gemeinderat hat die Abrechnung an seiner Sitzung vom genehmigt. 11
14 c) Neubau Aufbahrungshalle Die Abrechnung Neubau Aufbahrungshalle schliesst ab mit Kosten von Fr. 1'888' Der von der Gemeindeversammlung am bewilligte Kredit von Fr. 1'970' ist damit eingehalten. Der Gemeinderat hat die Abrechnung an seiner Sitzung vom genehmigt. d) Installation Photovoltaikanlage Die Abrechnung Installation Photovoltaikanlage schliesst ab mit Kosten von Fr. 171' Der von der Gemeindeversammlung am bewilligte Kredit von Fr. 250' ist damit eingehalten. Der Gemeinderat hat die Abrechnung an seiner Sitzung vom 13. Februar 2014 genehmigt. 6. Bekanntmachungen Unter dem Traktandum Bekanntmachungen orientiert der Gemeinderat die Versammlung über aktuelle oder bevorstehende Themen der Gemeinde. 7. Verschiedenes Unter dem Traktandum Verschiedenes können die an der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten das Wort verlangen. 12
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