Impressum. Verteiler. Datum 30. September Bericht-Nr Verfasst von PNE / PEC. Basler & Hofmann AG Ingenieure, Planer und Berater

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1 Ersatzneubau Realschulhaus / Aula Grundlagen für den Projektierungskredit Kunde Gemeinde Schinznach Postfach Schinznach Datum 30. September 2014

2 Impressum Datum 30. September 2014 Bericht-Nr Verfasst von PNE / PEC Basler & Hofmann AG Ingenieure, Planer und Berater Forchstrasse 395 Postfach CH-8032 Zürich T F Bachweg 1 Postfach CH-8133 Esslingen T F Verteiler Gemeinde Schinznach

3 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Projektdefinition Baurecht Projektbeschrieb Schätzung Finanzbedarf 4 3. Vorgehensweise Rahmenbedingungen Wahl des Verfahrens Projektpflichtenheft Ausarbeitung Vor- und Bauprojekt 8 4. Projektierungskredit 9 5. Terminplan / Meilensteine 9 6. Öffentlichkeitsarbeit 10 Anhang

4 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 1 1. Einleitung Analyse 2013 hat Basler & Hofmann von der Gemeinde Schinznach den Auftrag erhalten, das bestehende Schulraumangebot zu überprüfen. In einer ersten Phase wurde der bestehende Schulraum bezüglich des baulichen Zustandes und der pädagogisch und funktionalen Qualitäten und Defizite analysiert. Im Zusammenhang mit der Gemeindeentwicklung wurde zudem die mutmassliche Entwicklung der Schülerzahlen skizziert. Aus dieser Bearbeitungsstufe liegen folgende Berichte vor: _ Unterhaltsbedarf Gebäude, Oberstufe, Primarschule und Kindergarten Schinznach- Dorf und Oberflachs, vom 1. September 2013 _ Schulraumentwicklung Schinznach-Dorf, Zusammenfassung der Analysephase, vom 1. Dezember 2013 Rahmenbedingungen Die erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen berücksichtigen die am 1. Januar 2014 vollzogene Gemeindefusion von Schinznach-Dorf und Oberflachs als auch den Systemwechsel der Primarschule von 5/4 auf 6/3 Klassen per Schuljahr 2014/2015. Kernresultate Zusammenfassend wird festgehalten, dass die beiden Primarschulanlagen in Schinznach-Dorf und Oberflachs über sehr knappe Raumverhältnisse verfügen, die Schulgebäude aber mehrheitlich in einem guten baulichen Zustand sind. Eine Ausnahme bildet dabei das ehemalige Realschulhaus mit angrenzender Aula in Schinznach-Dorf. Bei diesem Gebäude besteht grosser Instandsetzungsbedarf. Gesamtentwicklungskonzept Im Rahmen einer strategischen Planung wurde aufbauend auf den Analyseresultaten eine übergeordnete Immobilienstrategie erarbeitet. Es resultierte ein umfassendes Gesamtentwicklungskonzept für die Schulanlagen der Gemeinde Schinznach. Dies ist im Bericht "Schulraumentwicklung Schinznach, Gesamtentwicklungskonzept, vom 2. Mai 2014" festgehalten. Im Rahmen der Erarbeitung fand ein Evaluationsprozess von verschiedenen Entwicklungsvarianten statt, welche das festgelegte Richtraumprogramm für die Primar- und Bezirksschule sowie für die Musikschule und die Spielgruppe abdecken. Dabei empfiehlt die zugehörige Nutzwertanalyse, die "Variante 1" umzusetzen, welche unter anderem einen Abbruch des Realschulhauses inklusive Aula sowie einen Ersatzneubau vorsieht. Mit einem dreigeschossigen Neubau können die Flächendefizite von Aula, Spielgruppe und fehlender Klassenzimmer der Primarschule behoben werden. Der Bericht empfiehlt, die weitere Planung von diesem Teilprojekt möglichst umgehend auszulösen. Beschlüsse Gemeinderat Der Gemeinderat beabsichtigt an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2014 einen Projektierungskredit für das Teilprojekt "Ersatzneubau Realschulhaus / Aula" zu beantragen. Detaillierte Angaben und Projektbegründungen Auf eine umfassende Darstellung der Entscheidungsgrundlagen wird an dieser Stelle verzichtet und auf die oben genannten Berichte verwiesen.

5 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 2 2. Projektdefinition Bau- und Nutzungsordnung BNO 2.1 Baurecht Der Perimeter für den Neubau liegt in der Zone für öffentliche Bauten. Gemäss Bauund Nutzungsordnung BNO gibt es in dieser Zone keine Einschränkungen bezüglich Ausnützung, Gebäudehöhe oder Gebäudelänge. Der Gemeinderat legt die Massvorschriften unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen fest. Als Richtlinie gelten die Vorschriften der Dorfzone D, wobei in besonderem Masse Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild zu nehmen ist. Der Gemeinderat kann zusätzlich Vorschriften über die naturnahe Bepflanzung machen. Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Abstands- und Höhenvorschriften einzuhalten. Die Zuweisung zu den einzelnen Empfindlichkeitsstufen wird im Bauzonenplan mit römischen Ziffern dargestellt. Für das Gebiet rund um den Feldschenplatz gilt die Empfindlichkeitsstufe II. III II III Bauzonenplan Schinznach-Dorf Legende Dorf- und Altstadtzone Sondernutzungszone Kernzone Ortsbildschutz < Wohnzone, 1 Geschoss Empfindlichkeitsstufe III infolge Lärmvorbelastung Wohnzone, 2 Geschosse Gebäude mit Substanzschutz Wohnzone, 3 Geschosse Wohn- / Gewerbezone Gewerbezone Industriezone Zone für öffentliche Bauten Freihaltezone Neues Kernstück 2.2 Projektbeschrieb Das angestrebte Vorgehen beinhaltet den Abbruch des Realschulhauses inklusive der Aula, welche in einem schlechten baulichen Zustand sind. Mit gezielten Raumrochaden im Alt- und Neubauteil des Primarschulhauses sowie der Planung eines Neubaus für

6 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 3 die Aula, die Spielgruppe und für Klassenzimmer der Primarschule sollen die Flächendefizite behoben werden. Aufgrund der zentralen Lage wird dem Neubau eine wichtige Rolle als neues Kernstück der gesamten Schulanlage in Schinznach-Dorf zukommen. Positionierung Neubau Die Setzung des Neubaus erfolgt grundsätzlich am heutigen Standort von Realschulhaus und Aula. Damit kann ein gefasster Aussenraum entstehen, welcher in westliche Richtung mit dem Feldschenplatz verbunden ist und sich gut als Pausenfläche eignet. Es ist zu beachten, dass der Feldeschenplatz trotz der geplanten Nutzung als Pausenplatz auch in Zukunft für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen und die Erschliessung gewährleistet werden muss. Von der Substanz des Realschulhauses soll einzig das Untergeschoss mit der kürzlich eingebauten Holzschnitzelheizung erhalten werden. Da das Untergeschoss über eine separate Treppe erschlossen wird, kann der Zugang über den Pausenplatz weiterhin genutzt werden. Umsetzung Mit der Planung eines Neubaus anstelle der Aula und des Realschulhauses kann der Flächenbedarf der Primarschule weitgehend gedeckt werden. Für die vorgesehenen Nutzungen mit drei Klassenzimmern und je einem Gruppenraum für die Primarschule, der Aula mit Foyer und Nebenräumen, die Spielgruppe und einem Anteil am Lehrkraftbereich wird von einem dreigeschossigen Baukörper ausgegangen. Infolge der Auslagerung von drei Primarklassen in den Neubau ergeben Raumrochaden und Nutzungsanpassungen im Bestand. Gesamthaft können so die bestehenden Defizite, insbesondere im Bereich der Gruppen- und Förderräume, behoben werden. Testplanung Für den Ersatzneubau wurde eine einfache Testplanung durchgeführt. Diese sieht für den Neubau Abmessungen entsprechend den Gebäudelängen der bestehenden Aula (ca. 26 x 18 m) vor. Der Baukörper weist somit eine Gebäudegrundfläche von rund 470 m 2 auf. Sollten drei Geschosse realisiert werden, ergibt sich ein Baukörper mit rund 1'410 m 2 oberirdischer Geschossfläche und einer Gebäudehöhe von rund 12 m. Sämtliche Nutzungspläne der einzelnen Gebäude können im Anhang 3 des Berichtes Gesamtentwicklungskonzept vom 2. Mai 2014 nachgeschlagen werden.

7 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 4 Nutzungsverteilung mit Ersatzneubau Die folgende Darstellung zeigt die künftige Nutzungsverteilung mit dem geplanten Ersatzneubau über die Schulanlage Schinznach-Dorf: Variante 1 Situationsplan mit Neubau (rot dargestellt) gemäss Machbarkeitsstudie 1 Raumprogramm Bestand PS _ 3 Abt. PS inkl. GR _ 1 Reserveklassenzimmer _ 3 flexible Förderzimmer _ Synergie Aufenthaltsraum PS/GR _ Erweiterung LK Bereich PS _ Handarbeiten / evt. Ausbau UG 2 Raumprogramm Neubau _ 3 Abt. PS inkl. Gruppenräume _ Lehrkraftbereich PS _ Spielgruppe _ Bibliothek Bez _ Aula inkl. Office und Foyer 3 Raumprogramm Bestand Bez _ 7 Abt. Bez. inkl. GR _ 1 Reserveklassenzimmer _ 2 flexible Förderzimmer _ Erweiterung LK Bereich _ Musikschule im UG 2.3 Schätzung Finanzbedarf Für den Ersatzneubau wurde von Basler & Hofmann das Investitionsvolumen in einer Schätzung des Finanzbedarfs mit einer Kostengenauigkeit von ± 30% ermittelt. Die Abschätzung der Neubaukosten erfolgte über Kostenkennwerte. Es wird von einem Finanzbedarf für die Erstellung von ca. 6 Mio. CHF ausgegangen. Für Abbrucharbeiten und Provisorien wird ein Betrag von CHF 200'000.- budgetiert, wobei für Provisorien nach Möglichkeit bestehender Schulraum genutzt werden soll. Die für die Berechnung des Projektierungskredites zugrunde liegende Kostenschätzung liegt diesem Bericht im Anhang 1 bei.

8 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 5 3. Vorgehensweise öffentliches Beschaffungswesen 3.1 Rahmenbedingungen Grundsätzlich stehen der Gemeinde Schinznach für die Planung des Ersatzneubaus Realschulhauses / Aula verschiedene Vorgehensweisen offen. Für Dienstleistungsaufträge mit einem Auftragsvolumen von über CHF 250'000.- verlangt die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. März 2001 jedoch ein offenes oder ein selektives Vergabeverfahren. Die SIA-Ordnungen zur Durchführungen von Architekturwettbewerben müssen nicht zwingend berücksichtigt werden. Qualitätssicherung Im Vordergrund des Konkurrenzverfahrens steht die Qualität eines Vorhabens. Diese zeichnet sich aus durch ihren kulturellen Wert sowie einem hohen Mass an Nutzen für die Bevölkerung und insbesondere die Benutzer unter Berücksichtigung der technischen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen. Ein Projektwettbewerb bildet für die Auftraggeberin ein sinnvolles Instrument, um ein optimiertes, qualitativ hochstehendes Projekt zu erhalten und den bestmöglichen Partner für dessen Realisierung zu finden. Wirtschaftlichkeit Beim offenen Projektwettbewerb kann jedes qualifizierte Planungsbüro einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Sämtliche Beiträge, welche die im Wettbewerbsprogramm definierten Eignungskriterien erfüllen, werden durch ein eigens für diese Aufgabe zusammengestelltes Beurteilungsgremium bewertet. Die Bewertung basiert auf im Wettbewerbsprogramm definierten Kriterien, wobei auch die Kosten (Honorarangebot und Wirtschaftlichkeit des Projektvorschlages) in die Bewertung einfliessen. Damit kann sichergestellt werden, dass neben der Qualität des Projektes auch die Wirtschaftlichkeit bei der Entscheidungsfindung mitberücksichtigt wird. Das Verfahren ermöglicht somit eine Auswahl zwischen verschiedenen Projekten, die das Lösungspotential der Aufgabe in einer spannenden Vielfältigkeit abbilden. Übersicht 3.2 Wahl des Verfahrens Unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs, des Zeit- und des Finanzbedarfs wird die Durchführung eines offenen Projektwettbewerb ohne Präqualifikation, jedoch mit Honorarofferte und Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgeschlagen. Dabei werden die teilnehmenden Architekturbüros aufgefordert, sich mit den notwendigen Fachplanern zu einem Generalplanerteam zusammenzuschliessen. Mindestens folgende Fachplaner sind für die Planung dieses Bauvorhabens notwendig: _ Bauingenieur _ Elektroplaner _ HLKS-Ingenieur _ Bauphysiker _ Landschaftsarchitekt Das Planerauswahlverfahren wird durch die Auftraggeberin oder durch die Bauherrenvertretung öffentlich ausgeschrieben (SIMAP/Amtsblatt). Alle interessierten Fachleute können einen Projektbeitrag zur Beurteilung einreichen. Eine Einschränkung des Teilnehmerkreises (bspw. nach geografischen Aspekten) ist für die Gemeinde Schinznach als öffentliche Auftraggeberin nicht möglich.

9 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 6 Teilnahmebedingungen Die nachfolgenden Kriterien dienen lediglich als beispielhafte Darlegung und werden im Rahmen der Programmausarbeitung vom Beurteilungsgremium definiert. Für die Zulassung der Teilnahmeanträge zur Beurteilung müssen mindestens folgende Kriterien erfüllt sein: _ Vollständige Benennung des Generalplaners _ Rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklaration inkl. Betreibungs- und Handelsregisterauszug Eignungskriterien Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, sind auch Eignungskriterien zur Qualität und Erfahrung der Planer in die Ausschreibung aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere das als federführender Generalplaner bezeichnete Büro. Von der Auftraggeberin wird geforderten, dass sämtliche Architektur- und Baumanagementleistungen (Ordnung SIA 102 / SIA 112) durch das Generalplanerteam zu erbringen sind. Anbieter, welche die geforderten Ansprüche nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eignungskriterien Bewertung EK 1 Erfahrung der Architekten Bewertung der Qualität von maximal 2 Referenzprojekten der Architekten EK 2 Erfahrung des Baumanagements / der Bauleitung Bewertung der Qualität von maximal 2 Referenzprojekten der Bauleitung Zuschlagskriterien Im Weiteren beinhalten die Bewertungskriterien sogenannte Zuschlagskriterien. Dies sind nebst den architektonischen und gestalterischen Aspekten zumeist auch betriebliche und wirtschaftliche Kriterien. Auch das Honorarnagebot des Generalplaners kann in die Beurteilung aufgenommen werden, wobei die ökonomischen Aspekte weniger als 50% der Bewertung ausmachen sollten. Die Festlegung der Zuschlagskriterien erfolgt durch das Beurteilungsgremium in den Ausschreibungsunterlagen. Zuschlagskriterium Bewertung ZK 1 Projektvorschlag Qualität Städtebau, Architektur und Landschaftsarchitektur ZK 2 Projektvorschlag Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen für die Innen und Aussenräume ZK 3 Wirtschaftlichkeit des Projektes Kostenvergleich ZK 4 Honorarofferte Generalplaner Preis Anonymität Das Verfahren soll anonym durchgeführt werden (ausser Bewertung der Eignungskriterien). Pflichten Auftraggeberin Die Auftraggeberin, respektive deren Bauherrenvertreter, ist nach der Konkretisierung des Verfahrens für die Ausschreibung des Wettbewerbes, für die Auswahl der Mitglieder des Beurteilungsgremiums und allfälliger Experten (z.b. Wirtschaftlichkeitsbeurtei-

10 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 7 lung), für die Ausarbeitung des Wettbewerbsprogrammes, für die Festsetzung des Gesamtpreisgeldes, für die Sicherung der Anonymität, für die Durchführung der Vorprüfung inklusive Bericht sowie für die Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse zuständig. Beurteilungsgremium Das Beurteilungsgremium besteht aus mindestens drei Sach- und drei Fachexpertinnen oder Experten und beurteilt in einem ersten Schritt die Erfüllung der Eignungskriterien und in einem zweiten Schritt die Wettbewerbsbeiträge. Das Beurteilungsgremium beurteilt und rangiert die Beiträge, beschliesst die Verteilung des Preisgeldes und macht eine Empfehlung zur Arbeitsvergabe zu Handen der Auftraggeberin. Nach der Durchführung des Projektwettbewerbes kann der entsprechende Auftrag im Rahmen der Empfehlungen des Beurteilungsgremiums ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Weitere Experten Zur Begutachtung von Spezialfragen kann das Beurteilungsgremium jederzeit weitere Expertinnen und Experten beiziehen. Diese haben nur beratende Funktion. In diesem Verfahren ist mindestens der Beizug eines Kostenplaners vorgesehen (prüfen der Wirtschaftlichkeit der Projektbeiträge) Wirtschaftlichkeitsprüfung Die Projektwirtschaftlichkeit, insbesondere die Investitionskosten, können einen zentralen Aspekt in der Projektbeurteilung darstellen. Um die Vergleichbarkeit der Kostenannahmen zu wahren, werden die Teilnehmerbeiträge durch einen neutralen Kostenplaner geprüft. Da es bei einem offenen Verfahren unklar ist, wie viele Projekte eingereicht werden, ist grundsätzlich von einem zweiteiligen Beurteilungsprozess auszugehen. Das Beurteilungsgremium nimmt eine erste Selektion vor und definiert auf Grund der weiteren Zuschlagskriterien die drei bis fünf besten Projekte. Diesen werden betreffend ihrer Wirtschaftlichkeit überprüft und das Beurteilungsgremium nimmt in Kenntnis dieser Aspekte die finale Rangierung vor. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass nur ein funktional und architektonisch herausragendes Projekt ausgewählt wird und dieses auch wirtschaftlich ist. Bericht des Beurteilungsgremiums Das Beurteilungsgremium erstellt einen Bericht, worin das Verfahren rekapituliert ist, die Gesichtspunkte des Wettbewerbes erörtert sind und die Wettbewerbsbeiträge der engeren Wahl beschrieben sind. Ebenso beinhaltet der Bericht eine Empfehlung an die Auftraggeberin zum weiteren Vorgehen. Der Bericht dient als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde wie auch als Kommunikationsmittel gegenüber der Bevölkerung. Preise und Entschädigungen Die Auftraggeberin setzt für Preise, Entschädigungen und Ankäufe eine angemessene Gesamtpreissumme fest. Dieser Betrag wird unter den termingerecht und vollständig eingereichten Beiträgen aufgeteilt. Es ist Sache des Beurteilungsgremiums, die Aufteilung zu regeln. Diese Entschädigung ist nicht Bestandteil des späteren Generalplaner- Honorars und wird bei der Projektbearbeitung nicht angerechnet.

11 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 8 Umsetzungsvorgabe 3.3 Projektpflichtenheft Die Definition des Raumprogrammes, der Rahmenbedingungen von Bau und Betrieb sowie der weiteren Projektanforderungen ist ein zentraler Aspekt eines erfolgreichen Konkurrenzverfahrens. All diese Vorgaben werden in einem Projektpflichtenheft zusammengestellt, welches ein zentraler Inhalt des Wettbewerbprogramms darstellt. Damit kann die Auftraggeberschaft sicherstellen, dass ihre individuellen Bedürfnisse optimal umgesetzt werden. Einbezug der Nutzer Das Projektpflichtenheft wird in der Regel durch die Bauherrenvertretung unter Einbezug der Nutzer erstellt. Dazu müssen im Vorfeld sämtliche relevanten Planungsgrundlagen sowie die Bedürfnisse aller Nutzer zusammengetragen werden. Das Projektpflichtenheft wird von der Bauherrschaft genehmigt. Gesamtheitliche Betrachtung Das Gesamtentwicklungskonzept vom 2. Mai 2014 beinhaltet weitere Teilprojekte: die "Primarschule Schinznach" und die "Bezirksschule Schinznach". Um- und Ausbau derselben ist nicht Bestandteil dieses Planerauswahlverfahrens. Das Projektpflichtenheft hingegen hat die Gesamtsicht gemäss Gesamtentwicklungskonzept zu berücksichtigen und stellt somit eine zweckmässige Schnittstelle der einzelnen Projekte dar. Erarbeitung Projektpflichtenheft In der Regel wird seitens Bauherrenvertretung ein Entwurf des Projektpflichtenheftes erarbeitet, welcher sowohl die vorliegenden Grundlagen aus dem Gesamtentwicklungskonzept als auch die gesetzlichen Anforderungen an die Schulraumplanung enthält. Dieser Entwurf wird in Zusammenarbeit mit der Nutzergruppe (zusammengesetzt aus Behördenvertretern, Vertreter des Lehrkörpers sowie der Musikschule und des Betriebsunterhaltes) in zwei bis drei Sitzungen verfeinert und ergänzt. Es resultiert ein Raumprogramm und ein klares Anforderungsprofil an den Neubau. Grobkostenschätzung Projektvorschlag 3.4 Ausarbeitung Vor- und Bauprojekt Nach erfolgreichem Planerauswahlverfahren und der Arbeitsvergabe durch die Auftraggeberin an das empfohlene Generalplanerteam erstellt das siegreiche Planerteam eine Grobkostenschätzung des Projektes. Damit können frühzeitig notwendige Optimierungsmassnahmen vorgenommen werden. Bauprojekt Darauf folgt die komplette Erarbeitung des Vor- und Bauprojektes unter Einbezug der Baukommission (Teilphasen 31-32). Der Kostenvoranschlag des Bauprojektes mit einer Genauigkeit von ± 10 % dient als Grundlage für die Volksabstimmung zum Baukredit. Baueingabe Die Bearbeitungsphase der Baueingabe (SIA 102, Teilphase 33) wird in den Projektierungskredit integriert. Damit können der Baubewilligungsprozess und der politische Prozess des Baukredites parallel durchgeführt werden. Dies wirkt sich positiv auf den Zeitplan aus. mutmassliches Honorar Generalplaner Die Berechnung des mutmasslichen Honorars für den Generalplaner ist diesem Bericht im Anhang 2 beigelegt.

12 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 9 4. Projektierungskredit Dem Projektierungskredit werden die in diesem Bericht skizzierten Annahmen und Vorgehen zu Grunde gelegt. Der Projektierungskredit beträgt gesamthaft CHF 730'000.- inkl. MWST. Darin enthalten sind die Beschaffung der Grundlagen, die Durchführung des Planerauswahlverfahrens sowie das Vor- und Bauprojekt des Generalplaners inklusive Baueingabe. Die genaue Kostenaufstellung liegt diesem Bericht im Anhang 3 bei. 5. Terminplan / Meilensteine Aufgrund der Besprechung vom 19. August 2014 wird folgende Vorgehensweise für das Teilprojekt "Ersatzneubau Realschulhaus / Aula" vorgeschlagen: Beschrieb Zuständigkeit / Leistungen Termine / Zeitbedarf Freigabe Projektierungskredit GV 28. November 2014 Vorbereitungsarbeiten _ Projektpflichtenheft _ Wettbewerbsprogramm Dezember 2014 bis Februar 2015 Programmgenehmigung Projektwettbewerb Beurteilungsgremium März 2015 Erarbeitung Projektbeiträge _ Eingabe Fragen _ Fragenbeantwortung _ Ev. Begehung _ Projektbearbeitung März bis Juli 2015 Abgabe Teilnehmerbeiträge Generalplaner Ende Juli 2015 Vorprüfung _ Technische Vorprüfung _ Projekteingaben _ Selektion durch Beurteilungsgremium _ Vorprüfung Kostenplaner ausgewählter Projekte August bis Mitte September 2015 Wahl Siegerprojekt Beurteilungsgremium Mitte September 2015 Arbeitsvergabe Generalplaner Gemeinderat September 2015 Erarbeitung Vor- und Bauprojekt Generalplaner / Baukommission September 2015 bis März 2016 Erarbeitung Kostenvoranschlag Generalplaner / Baukommission September 2015 bis März 2016 Abschluss Bauprojekt / Baueingabe Generalplaner / Baukommission März 2016 Baubewilligungsverfahren _ Bewilligungsprozess _ Gemeinde / Kanton März bis Juli 2016

13 Basler & Hofmann Ersatzneubau Realschulhaus / Aula 10 Kreditantrag Gemeinderat März bis Juni 2016 Freigabe Baukredit GV Juni 2016 Baubewilligung Bewilligungsprozess Gemeinde / Kanton Juli 2016 (Annahme) Terminplan Meilensteine und Bearbeitungszeiträume 6. Öffentlichkeitsarbeit Der geplante Neubau von Realschulhaus und Aula stellt in der Schulraumplanung von Schinznach einen zentralen Aspekt dar. Entsprechend wichtig ist es, dass die Ziele und Massnahmen der Exekutive offensiv kommuniziert werden und der Souverän damit umfassend auf den Kreditentscheid vorbereitet wird. Im vorliegenden Projektierungskredit sind keine Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass die Information mit den etablierten Kommunikationsinstrumenten seitens der Gemeinde vorgenommen wird.

14 Anhang Inhaltsverzeichnis _ 1: Schätzung Finanzbedarf Teilprojekt Neubau _ 2: Berechnung Honorar Generalplaner (Anhang: ) _ 3: Kostenzusammenstellung Projektierungskredit

15 Schulraumentwicklung Schinznach Schätzung Finanzbedarf Variante 1: Neubau für Primarschule, Bezirksschule, Spielgruppe und Aula Datum: Investitionsvolumen Total 6'006'600 CHF Kostengenauigkeit +/- 30% inkl. MWSt. und Planungshonorare Instandsetzungen - Total - Nutzungsanpassungen - Total - Erweiterungen / Neubauten 5'806'600 BKP Beschrieb EH Menge EH-Preis Faktor % CHF Bemerkungen 1 Vorbereitungsarbeiten 284'800 Gemeinsame Baustelleneinrichtung % 1 4'747'000 3% 142'410 3% von BKP 2 Anpassungsarbeiten % 1 4'747'000 3% 142'410 3% von BKP 2 2 Gebäude (inkl. Planungshonorare) 4'747'000 UG Neubau GFm ' % 799'000 EG Neubau GFm ' % 1'316'000 OG 1 Neubau GFm ' % 1'316'000 OG 2 Neubau GFm ' % 1'316'000 m2 GF 1'880 2' Betriebseinrichtung - keine Massnahmen 0-5 Baunebenkosten (ohne Finanzierungskosten) 284'800 Baunebenkosten % 1 4'747'000 6% 284'820 6% von BKP 2 9 Ausstattung 490'000 Mobiliar für Klassenzimmer Stk. 3 60' '000 Mobiliar für Gruppenräume Stk. 3 20'000 60'000 Mobiliar für Spielgruppe Stk. 1 60'000 60'000 Mobiliar für Bibliothek Stk. 1 50'000 50'000 Mobiliar für Lehrkraftbereich Stk. 1 40'000 40'000 Mobiliar für Aula (inkl. Office / Foyer) Stk ' '000 Total 5'806'600 Umgebung / Aussenraum 200'000 BKP Beschrieb EH Menge EH-Preis Faktor % CHF Bemerkungen 4 Aussenraumgestaltung 200'000 Budgeposten Stk ' '000 - Total 200'000 Basler & Hofmann AG Zürich

16 Schulraumentwicklung Schinznach Schätzung Finanzbedarf Variante 1: Neubau für Primarschule, Bezirksschule, Spielgruppe und Aula Instandsetzungen - Nutzungsanpassungen - Erweiterungen / Neubauten 5'806'600 Umgebung / Aussenraum 200'000 Projekdefinition / Planerbeschaffung - nicht enthalten Grundstück - nicht enthalten Total Investitionsvolumen 6'006'600 Basler & Hofmann AG Zürich

17 Ersatzneubau Realschulhaus / Aula Gemeinde Schinznach Anhang 2.1: Aufwandbestimmende Baukosten Stand: SIA 102 SIA 103 SIA 105 SIA 108 BKP Arbeitsgattung Erstellungskosten inkl. MwSt. Erstellungskosten exkl. MwSt. Architektur Gesamtleistung Bauingenieurwesen Landschaftsarchitekt HLSE CHF CHF % CHF % CHF % CHF % CHF 0 Grundstück % % % % Vorbereitungsarbeiten 284' ' % 263' % 65' % % 65' Gebäude 4'747' '395' % 4'395' % 1'098' % % 1'098' Betriebseinrichtungen % % % % Umgebung 200' ' % 92' % 37' % 185' % 9' Baunebenkosten 284' ' % % % % Reserve % % % % Ausstattung 490' ' % 226' % % % Erstellungskosten 6'006' '561' '978' '201' ' '174' Total aufwandbestimmte Baukosten (80%) 3'982' ' ' '222 Basler & Hofmann Zürich Druck:

18 Ersatzneubau Realschulhaus / Aula Gemeinde Schinznach Anhang 2.2: Honorarberechnungstabelle Stand: Legende: graue Felder Vorgaben nach SIA violette Felder weisse Felder grüne Felder Übertrag automatische Berechnung auszufüllen SIA 102 SIA 103 SIA 105 SIA 108 Architektur Gesamt-leistung Bauingenieurwesen Landschaftsarchitekt HLSE TOTAL in CHF (exkl. MWSt.) Berechnungsgrundlagen aufwandbestimmte Baukosten B= 3'982' ' ' '222 Z-Werte Z1= Z2= Schwierigkeitsgrad n= Anpassungsfaktor r= Teamfaktor i= Faktor für Sonderleistungen s= Honorarberechnung nach SIA Grundfaktor Stundenaufwand p= durchschnitt. Zeitaufwand in Stunden T m = prognostizierter Zeitaufwand T p = angebotener Stundensatz CHF h= Honorare für 100 Leistungsprozente CHF 673' ' ' ' '076' Aufteilung Honorarsumme % 62.50% 13.23% 4.50% 19.76% % Honorar nach Leistungsphasen Vor- und Bauprojekt CHF 201' ' ' ' ' Vorprojekt 9.0% 6.0% 12.0% 9.0% 32 Bauprojekt 21.0% 24.0% 18.0% 19.0% Total 30.0% 30.0% 30.0% 28.0% Bewilligungsverfahren CHF 16' ' ' ' Bewilligungsverfahren 2.5% 0.0% 2.5% 2.0% Ausschreibung und Realisierung CHF 454' ' ' ' ' Ausschreibung 18.0% 10.0% 18.0% 23.0% 51 Ausführungsplanung 16.0% 45.0% 16.0% 27.0% 52 Ausführung 29.0% 15.0% 29.0% 10.0% 53 Inbetriebnahme 4.5% 0.0% 4.5% 10.0% Total 67.5% 70.0% 67.5% 70.0% Total % % % % 1'076' Basler & Hofmann Zürich Druck:

19 Ersatzneubau Realschulhaus / Aula Gemeinde Schinznach Anhang 2.3: Zusammenfassung Honorarberechnung Stand: Legende: weisse Felder automatische Berechnung grüne Felder violette Felder auszufüllen Übertrag Nr. Beschrieb Phasen CHF Vor- und Bauprojekt Baubewilligung Auschreibung und Realisierung I Grundleistungen 318' ' ' '076' II Bauphysik 10' ' ' ' III Erdbebensicherheit 15' ' ' IV Brandschutz 28' ' ' ' V Gebäudeschadstoffe VI Bestandesaufnahmen Zwischentotal 371' ' ' Betrag für Projektierungskredit 412' Phasen mutmassliches Gesamthonorar Zwischentotal % 1'167' Nebenkosten in % 5.0% Nebenkosten 5.00% 58' Zwischentotal Total exkl. MwSt. 1'226' '226' MWSt. 8.00% 98' Total inkl. MwSt. 1'324' Basler & Hofmann Zürich Druck:

20 Ersatzneubau Realschulhaus / Aula Gemeinde Schinznach Anhang 3: Kostenzusammenstellung Projektierungskredit Stand: Durchführung Planerauswahlverfahren CHF Bemerkungen Planungsgrundlagen Geländeaufnahmen / Beschaffung Plangrundlagen 10' Geologisches Gutachten 8' Modell 5' Annahme für 3-5 Projekte Externe Begleitung Erstellung Projektpflichtenheft 15' Richtbetrag inkl. Nebenkosten Organisation und Durchführung Projektwettbewerb 55' Richtbetrag inkl. Nebenkosten Beurteilungsgremium Entschädigung Fachexperte Architektur 1 5' nach KBOB 2014, Kat.B, Total 3.5 T. Entschädigung Fachexperte Architektur 2 5' nach KBOB 2014, Kat.B, Total 3.5 T. Entschädigung Fachexperte Landschaftsarchitektur 5' nach KBOB 2014, Kat.B, Total 3.5 T. Entschädigung Sachexperten 3' Sitzungsgelder* Vorprüfung Baukostenplaner inkl. Vorbereitungen 7' Annahme Preisgeld Teilnehmerentschädigung 50' Nebenkosten Kopien, Publikationen, Verpflegung, Stellwände 4' ev. Raummiete Zwischentotal, exkl. MWSt. 172' Projektierung (SIA-Phasen 31-33) CHF Bemerkungen Planungsgrundlagen TV-Aufnahmen Kanalisation 5' Honorare Generalplaner 410' Nebenkosten Generalplaner 20' Annahme 5% von Honorar Externe Unterstützung GP-Vertrag / Projekthandbuch 25' Sitzungsgelder Baukommission 5' Annahme Bewilligungsgebühren nach erfolgter Baueingabe 18' der Bausumme Diverses Nebenkosten Plankopien, Diverses 2' Abstimmungsvorlage, Druck, Infoveranstaltung 5' Reserve 10' Zwischentotal, exkl. MWSt. 501' Total Projektierungskredit, exkl. MWST. 673' MWST. 8% 53' Total Projektierungskredit, inkl. MWSt. 726' Bemerkungen: * Annahme CHF pro Tag > 3 Personen à 3.5 Tage Basler & Hofmann Zürich Druck:

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