Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschäftigung älterer Arbeitnehmer"

Transkript

1 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Online-Seminar Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Seite 6

2 Mediaplan Herzlich Willkommen! Ihr Referent Stefan Jung Seite 7

3 Online Beitragsseminare: Übersicht 2017 Übersicht 2017 Aufbauseminare Aushilfen, Werkstudenten und Praktikanten Wissenswertes zum Melderecht (Do., , Uhr) Flexi-Rente: Beschäftigung älterer AN (Do., , Uhr) Beitragsberechnung von A-Z (Di., , Uhr) Umlage von A-Z (Do., , Uhr) Baulohn und die Sozialversicherung (Do , Uhr) Anmeldung: Seite 8

4 Inhalt Vollendung 55. Lebensjahr Altersteilzeit Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente Rentenarten Ältere Arbeitnehmer Rente und Hinzuverdienst Ältere geringfügig Beschäftigte Seite 9

5 Vollendung 55. Lebensjahr

6 Vollendung 55. Lebensjahr Krankenversicherungsfreiheit, wenn kein ausreichender Bezug zur GKV besteht Eintritt KV-Pflicht, aber 55. Lebensjahr bereits vollendet + in den letzten 5 Jahren nicht GKV-versichert + während der Hälfte dieser Zeit bestand entweder Hinweis: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. KV-Freiheit oder Befreiung von KV-Pflicht oder Ausschluss der KV-Pflicht als hauptberuflich Selbstständiger Seite 11

7 Vollendung 55. Lebensjahr Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze Beispiel Werner Petermann (Jahrgang 1960) ist seit Jahren als Bauleiter beschäftigt. Als sog. Übergrenzer wechselte er ab dem in die PKV. Zum halbiert er seine Arbeitszeit, das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unterschreitet die Versicherungspflichtgrenze (2017 = EUR). Werner Petermann kann nicht in die GKV zurück, denn er hat bereits das 55. Lebensjahr vollendet und ist schon mehr als 5 Jahre aufgrund KV-Freiheit nicht gesetzlich krankenversichert. Es bleibt ihm nur, die PKV fortzusetzen. Seite 12

8 Vollendung 55. Lebensjahr Ehepartner sind gleichgestellt Regelung greift auch, wenn Voraussetzungen beim Ehegatten/ Lebenspartner vorliegen Unabhängig davon, ob bei Eintritt der KV-Pflicht (dem Grunde nach) die Ehe/Lebenspartnerschaft noch besteht Wichtig: Arbeitgeber gewähren betroffenen Arbeitnehmern, die in der PKV versichert sind, einen Beitragszuschuss zur KV/PV Fortsetzung des Beispiels Das Kürzertreten von Werner Petermann nimmt Ehefrau Inge (Jahrgang 1961) zum Anlass, ab dem eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufzunehmen. Zuvor war sie über 20 Jahre Hausfrau und seit gemeinsam mit Ehemann Werner in der PKV versichert. Auch für Inge Petermann kommt keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in Betracht. Es bleibt ihr nur, die PKV fortzusetzen. Seite 13

9 Altersteilzeit

10 Altersteilzeit Flexibilisierung der Arbeitszeit nach Altersteilzeitgesetz (AltersTZG) Modell für gleitenden Übergang in den Ruhestand, Halbierung der bis zum Renteneintritt verbleibenden Arbeitszeit Vollendung 55. Lebensjahr und mind Kalendertage ALVpflichtige Beschäftigung in letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeit Arbeitgeber stockt Arbeitsentgelt um mind. 20 % des Regelarbeitsentgelts (RAE) auf und zahlt RV- Beiträge mind. aus 80 % des RAE (max. 90 % der BBG-RV) AltersTZG sieht keinen Rechtsanspruch vor, Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur auf freiwilliger Basis Wichtig: Förderung durch Bundesagentur für Arbeit (BA) nur, sofern Altersteilzeit vor dem vereinbart wurde, AltersTZG gilt jedoch auch ohne Förderung durch die BA Arbeitgeber muss Wertguthaben gegen Risiko der Zahlungsunfähigkeit absichern Seite 15

11 Altersteilzeit Sozialversicherung Beiträge aus fälligem Arbeitsentgelt grundsätzlich je zur Hälfte Gleitzonenregelung findet keine Anwendung Krankenversicherung: ermäßigter Beitragssatz während der Freistellungsphase, sofern sich Ausscheiden aus dem Erwerbsleben anschließt Abmeldung (32) bei Beginn der Altersteilzeitarbeit mit BGR 1 und Anmeldung (12) mit BGR 3 in der KV sowie PGR 103 Wenn ein Störfall eintritt: Vorzeitiges Ende der Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell, z. B. durch Insolvenz, Tod des Arbeitnehmers, Auflösung des Arbeitsverhältnisses Für die Vergangenheit hat es damit sein Bewenden, Beiträge aus dem Wertguthaben weder normal noch als Einmalzahlung Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: sog. SV-Luft = Differenzen zur BBG während der Arbeitsphase Seite 16

12 Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente

13 Mediaplan Kurzumfrage Seite 18

14 Gesonderte Meldung Gesonderte Meldung mit 57 Bei Antrag auf Altersrente oder zur Berechnung des Versorgungsausgleichs (anstatt früherer Vorausbescheinigung) Beitragspflichtige Einnahmen ausschließlich für abgelaufene Zeiträume Sobald nur noch 3 Monate bis zum Rentenbeginn Hochrechnung nimmt DRV selbst vor Anstoß gibt Vordruck R 250 (in Planung: elektronische Anforderung) Wichtig: Mit 57 gemeldete Zeiträume später nicht erneut melden! Nachrangig gegenüber anderen Meldungen (z. B. Änderungsmeldung) Keine Jahresmeldung für bereits mit 57 gemeldete Zeiträume, Jahresmeldung für das Vorjahr ggf. parallel zur Meldung mit 57 übermitteln Seite 19

15 Gesonderte Meldung Gesonderte Meldung mit 57 Beispiel Am verlangt Kurt Berger die Abgabe einer gesonderten Meldung. Die Rente beginnt am Das Arbeitsverhältnis endet am Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt immer am 8. des laufenden Monats für den Vormonat. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Gesonderte Meldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abgabe der Meldung Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abgabe der Meldung 57 von bis am von bis bis Seite 20

16 Rentenarten

17 Rentenarten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rente wegen Alters Rente wegen Erwerbsminderung Rente wegen Todes Volle Leistungsvermögen < 3 Std./Tag oder verschlossener Arbeitsmarkt Teilweise Leistungsvermögen > 3 Std./Tag, aber < 6 Std./Tag Seite 22

18 Rentenarten Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte für langjährig Versicherte für schwerbehinderte Menschen für Frauen nur bis Geburtsjahrgang 1951, also ab nicht mehr für Arbeitslose oder nach Altersteilzeit Seite 23

19 Rentenarten Anspruch auf Altersrente (Jahrgang: 1953) 63 Jahre 63 Jahre + 2 Monate 65 Jahre + 7 Monate langjährig Versicherte (35 Jahre) 9,3 % Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahren besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Vorzeitig nicht möglich, auch nicht mit Abschlägen Regelaltersrente Seite 24

20 Rentenarten Anspruch auf Altersrente (ab Jahrgang 1964) 63 Jahre 65 Jahre 67 Jahre langjährig Versicherte (35 Jahre) 14,4 % Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahren besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Vorzeitig nicht möglich, auch nicht mit Abschlägen Regelaltersrente Seite 25

21 Ältere Arbeitnehmer

22 Ältere Arbeitnehmer Krankenversicherung Bei Bezug von Altersvollrente (nicht: Teilrente) vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt nur noch der ermäßigte KV-Beitragssatz (14,0 %) Grund: Ausschluss Krankengeldanspruch Gilt analog bei Bezug von voller Erwerbsminderungsrente Konsequenz: Abmeldung (32) mit Beitragsgruppenschlüssel 1 zum Tag vor dem Rentenbeginn und Anmeldung (12) mit 3 ab dem Tag des Rentenbeginns Seite 27

23 Ältere Arbeitnehmer Krankenversicherung Beispiel Anne Tast bezieht bereits Altersvollrente, arbeitet aber noch für 15 Stunden in der Woche in ihrem alten Betrieb. Aufgrund einer Erkrankung fällt sie für längere Zeit aus, der Entgeltfortzahlungsanspruch endet am Am nimmt sie die Arbeit wieder auf. Kein Anspruch auf Krankengeld, Beschäftigung endet nach einem Zeitmonat ohne Entgeltzahlung: Abmeldung mit 34 Beschäftigungszeit bis Anmeldung mit 13 Beschäftigungszeit ab Seite 28

24 Ältere Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben, sind vom Folgemonat an versicherungsfrei Aus Gleichbehandlungsgründen ist gleichwohl der Arbeitgeberbeitragsanteil abzuführen (Beitragsgruppenschlüssel 2 ) Wichtig: Seit ausgesetzt zunächst befristet für fünf Jahre, also bis zum Konsequenz: Abmeldung (32) mit Beitragsgruppenschlüssel 1 und Anmeldung (12) mit 0 Versicherte Geburtsjahr Anhebung um Monate auf Alter Jahr ab Monat Seite 29

25 Ältere Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherung: Bestandsfälle am Beispiel Eva Galle ( ) geht noch verkürzt ihrer langjährigen Beschäftigung bei der Keller AG nach (1.000 EUR/Monat). Zum Jahreswechsel 2016/17 waren folgende Meldungen zu erstatten: Abmeldung mit 32 Beschäftigungszeit bis Beitragsgruppenschlüssel 2 Anmeldung mit 12 Beschäftigungszeit ab Beitragsgruppenschlüssel 0 Die Keller AG spart seit dem monatlich 15 EUR an Beiträgen zur Arbeitsförderung ein. Seite 30

26 Ältere Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherung: Neufälle seit Beispiel Die Kleinschmidt GmbH beschäftigt u. a. zwei Arbeitnehmer, die in Kürze das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollenden, aber noch weiterarbeiten werden: Ute Hinze, geboren am Bernd Alt, geboren am Die Regelaltersgrenze wird von beiden Arbeitnehmern mit 65 Jahren und 6 Monaten erreicht. Ute Hinze ist ab dem arbeitslosenversicherungsfrei, Bernd Alt bereits ab dem (Vollendung am Tag vor dem jeweiligen Geburtstag). Seite 31

27 Ältere Arbeitnehmer Rentenversicherung Seit neu: Rentenversicherungsfreiheit ab Folgemonat nach Erreichen Regelaltersgrenze Aus Gleichbehandlungsgründen ist gleichwohl der Arbeitgeberbeitragsanteil abzuführen Konsequenz: Abmeldung (32) mit Beitragsgruppenschlüssel 1 und Anmeldung (12) mit 3 Ebenfalls neu: Verzicht auf RV- Freiheit optional möglich, dann gilt weiter/wieder der Beitragsgruppenschlüssel 1 Versicherte Geburtsjahr Anhebung um Monate auf Alter Jahr ab Monat Seite 32

28 Ältere Arbeitnehmer Rentenversicherung: Bestandsfälle am Für zum Jahreswechsel 2016/17 beschäftigte Altersvollrentner bleibt es bei der RV-Freiheit Es sei denn, sie erklären gegenüber ihrem Arbeitgeber schriftlich den Verzicht auf die RV-Freiheit (mit Wirkung für Zukunft, für Dauer der Beschäftigung bindend) Konsequenz: Abmeldung (32) mit Beitragsgruppenschlüssel 3 und Anmeldung (12) mit 1 Wichtig: Arbeitgeber sollten in Bestands- und Neufällen auf die Möglichkeit des Verzichts hinweisen und sich dies für die Entgeltunterlagen schriftlich bestätigen lassen. Letzteres gilt auch für die Verzichtserklärungen selbst, der Eingangstag muss ersichtlich sein. Seite 33

29 Ältere Arbeitnehmer Rentenversicherung: Neufälle seit Fortsetzung des Beispiels Ute Hinze verzichtet mit Wirkung ab dem auf die RV- Freiheit, die Kleinschmidt GmbH hat für sie keine Meldungen zu diesem Zeitpunkt zu erstellen. Für Bernd Alt sind folgende Meldungen zu erstatten: Abmeldung mit 32 Beschäftigungszeit bis Beitragsgruppenschlüssel 1 Anmeldung mit 12 Beschäftigungszeit ab Beitragsgruppenschlüssel 3 (nur Arbeitgeberanteil) Seite 34

30 Ältere Arbeitnehmer Wirkung des Verzichts auf die RV-Freiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze Beschäftigung für ein Jahr (2.000 EUR/Monat) Minijob für ein Jahr (450 EUR/Monat) Rentenanspruch/Monat: 19,70 EUR/West (20,88 EUR*) 20,75 EUR/Ost (22,00 EUR*) Rentenanspruch/Monat: 4,43 EUR/West (4,70 EUR*) 4,67 EUR/Ost (4,95 EUR*) *) inkl. Zuschlag an Entgeltpunkten i. H. v. 0,5 % pro Monat nach Erreichen Regelaltersgrenze Seite 35

31 Ältere Arbeitnehmer Zusammenfassung Personenkreis Beitragsgruppe Erläuterung Volle Erwerbsminderungsrente Altersvollrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) Altersvollrente (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) 3101 KV ermäßigter Beitragssatz RV versicherungspflichtig ALV versicherungsfrei PV versicherungspflichtig 3111 KV ermäßigter Beitragssatz RV versicherungspflichtig ALV versicherungspflichtig PV versicherungspflichtig 3301 KV ermäßigter Beitragssatz RV versicherungsfrei (aber Arbeitgeberanteil), Verzicht möglich (dann: 3101) ALV versicherungsfrei (kein Arbeitgeberanteil bis 2021) PV versicherungspflichtig Seite 36

32 Ältere Arbeitnehmer Neue Personengruppe 120 Differenzierte Darstellung von Beschäftigungszeiten RV-freier und RV-pflichtiger Altersvollrentner zur korrekten Bestimmung der Entgeltpunkte und Zuschläge Anpassung der bereits bestehenden Personengruppe (PGR) 119 und Neueinführung einer neuen PGR 120 (systemseitige Umsetzung erst ab ) Konsequenz: Rückwirkende Stornierung/Neumeldung nach dem bzw. alternativ Abmeldung (32) mit 101 und Anmeldung (12) mit 120 Beispiel Altersvollrentnerin Anita Papst ( ) nimmt am eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Zum erfolgt hilfsweise eine Anmeldung mit PGR 101. Die Anmeldung ist nach dem zu stornieren und mit PGR 120 neu abzugeben. Alternativ erfolgt eine Abmeldung zum mit PGR 101 und eine Anmeldung zum mit PGR 120. Seite 37

33 Ältere Arbeitnehmer Neue Personengruppe 120 Schlüsselzahl Personenkreis Beschreibung der Personengruppe 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters Es handelt sich um Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen ( 5 Absatz 4 Nummer 1 und 2 SGB VI) oder vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund des Bestandsschutzes versicherungsfrei bleiben ( 230 Absatz 9 Satz 1SGB VI). Seite 38

34 Ältere Arbeitnehmer Neue Personengruppe 120 Schlüsselzahl Personenkreis Beschreibung der Personengruppe 120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters Es handelt sich um Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und auf die Versicherungsfreiheit nach 5 Absatz 4 Satz 2 SGB VI verzichten oder vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und auf die Versicherungsfreiheit nach 230 Absatz 9 Satz 2 SGB VI verzichten. Wichtig: Personengruppen 109 und 110 (geringfügig Beschäftigte) haben immer Vorrang. Seite 39

35 Mediaplan 1. Fragerunde Ihre Fragen an uns Seite 40

36 Rente und Hinzuverdienst

37 Rente und Hinzuverdienst Einkommensanrechnung unterschiedlich je nach Rentenart Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente Neuregelung im Rahmen Flexirentengesetz ab (inkl. Besitzstandsregelung) Seite 42

38 Rente und Hinzuverdienst Zulässiger Hinzuverdienst Bis : Starre Hinzuverdienstgrenze für die Altersvollrente (450 EUR/Monat + zwei Mal bis zum Doppelten), bei Überschreitung maximal Teilrentenanspruch zu 2/3, 1/2 oder 1/3 (sog. Fallbeileffekt ) Ab : EUR im Kalenderjahr (450 EUR x 14) mit stufenloser Anrechnung Hinzuverdienst zur Vermeidung unverhältnismäßig starker Rentenkürzungen Ziel: flexibleres Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze, danach darf wie bisher unbegrenzt hinzuverdient werden Hinzuverdienst: wie bisher insb. Arbeitsentgelt/-einkommen, wobei es nicht mehr auf die tatsächliche Ausübung ankommt, es zählt allein das Vorliegen entsprechender Einkünfte Seite 43

39 Rente und Hinzuverdienst Zulässiger Hinzuverdienst Kalenderjährliche Betrachtungsweise sorgt für mehr Flexibilität: gleichbleibendes Monatsentgelt bis zu 525 EUR Entgelt < 525 EUR plus (mehrfaches) Überschreiten Entgelt > 525 EUR begrenzt auf einzelne Monate Beispiel Paul Gerster (64 Jahre) bezieht eine Altersvollrente. Sein bisheriger Arbeitgeber stellt ihn vom bis zum wieder ein (2.000 EUR/Monat). Im Kalenderjahr 2017 wird die Hinzuverdienstgrenze von EUR nicht überschritten, der Monatsverdienst ist nicht auf die Rente anzurechnen. Auch ab dem wird die Rente voll ausgezahlt, da die EUR im Kalenderjahr 2018 ebenfalls nicht überschritten sind. Seite 44

40 Rente und Hinzuverdienst Zulässiger Hinzuverdienst Überschreitung EUR: ein Zwölftel des übersteigenden Betrages wird zu 40 % auf die Monatsrente angerechnet Wechsel von Vollrente zu Teilrente (oder umgekehrt) wirken sich auch auf die SV-Meldungen aus: BGR in der Krankenversicherung ändert sich von 3 in 1 (oder umgekehrt) Beispiel Hans Krone (63 Jahre) arbeitet in Teilzeit (900 EUR/Monat). Er ist bereits Altersrentner und erhält eine Vollrente in Höhe von EUR monatlich. Jährlicher Hinzuverdienst EUR Überschreitung = EUR 1/12 von EUR = 375 EUR 40 % = 150 EUR Die Altersrente ist um 150 EUR zu kürzen, sodass nur noch EUR ausgezahlt werden. Seite 45

41 Rente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstdeckel Aufgabe: Hinzuverdienst und Teilrente sollen zusammen nicht höher als früheres Einkommen ausfallen Produkt aus monatlicher Bezugsgröße (ab immer West) und höchstem Entgeltpunkt der letzten 15 Jahre Mindesthöhe Hinzuverdienstdeckel: Summe aus 1/12 des jährlichen Hinzuverdienstes und der monatlichen Vollrente Was nach der Zusammenrechnung über dem Hinzuverdienstdeckel liegt, ist zusätzlich voll (100 %) von der Rente abzuziehen Seite 46

42 Rente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstdeckel Beispiel Aus dem Rentenbescheid von Hans Krone ergeben sich 1,2000 als höchste Entgeltpunkte in den letzten 15 Jahren vor Renteneintritt. Monatliche Bezugsgröße (2017) EUR Höchster Entgeltpunkt 1,2000 Hinzuverdienstdeckel: EUR x 1,2000 = EUR Teilrente EUR Hinzuverdienst/Monat 900 EUR Da die Rente zusammen mit dem monatlichen Hinzuverdienst in Höhe von ( =) EUR unter dem individuellen Hinzuverdienstdeckel liegt, kommt es zu keiner weiteren Anrechnung. Seite 47

43 Rente und Hinzuverdienst Zulässiger Hinzuverdienst Neues Verfahren bei der DRV: Prognose und Spitzabrechnung Prognose des voraussichtlichen Hinzuverdienstes kalenderjahresübergreifend (bis Folgejahr/Rentenanpassung) Spitzabrechnung zum 1.7. für vorausgegangenes Kalenderjahr Vereinfachte Bescheidaufhebung bei Nachzahlung/Rückforderung (Rückforderung 200 EUR: Verrechnung laufende Rentenzahlung) Bescheid 1 Bescheid 2 Bescheid Rentenbeginn Spitzabrechnung neue Prognose Spitzabrechnung neue Prognose Seite 48

44 Mediaplan Kurzumfrage Seite 49

45 Ältere geringfügig Beschäftigte

46 Ältere geringfügig Beschäftigte Grundsatz: SV-Freiheit unter denselben Voraussetzungen wie bei jüngeren Arbeitnehmern auch, nämlich aufgrund geringfügiger Entlohnung 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV regelmäßig nicht mehr als 450 EUR/Monat kurzfristiger Dauer 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV befristet auf nicht mehr als 3 Monate/70 Arbeitstage Besonderheiten im Folgenden Seite 51

47 Ältere geringfügig Beschäftigte Minijob: Befreiung von der RV-Pflicht Kommt ab Folgemonat nach Erreichen Regelaltersaltersgrenze nicht mehr in Betracht, da ohnehin RV-Freiheit besteht Bindungswirkung der Antragsbefreiung: optionaler Verzicht auf RV-Freiheit zur Erlangung weiterer/höherer Rentenanwartschaften ist ausgeschlossen, wenn früher bereits Befreiung von der RV-Pflicht erfolgt ist Beispiel Karl Heber erreicht die Regelaltersgrenze im Oktober Seit dem bezieht er Altersrente und übt seither nur noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus (PGR = 109). Er hat sich vom an von der RV-Pflicht befreien lassen (BGR = 6500). Übt Karl Heber den Minijob weiter aus, scheidet ein Verzicht auf die ab dem bestehende RV-Freiheit aus, da er von der RV-Pflicht befreit ist. Seite 52

48 Ältere geringfügig Beschäftigte Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten sind Voraussetzung für Rentenanspruch bzw. früheren Rentenbeginn Arbeitsentgelt wird in voller Höhe und nicht nur anteilig für spätere Rentenberechnung berücksichtigt Anspruch auf Reha-Leistungen (medizinisch und beruflich) sowie Übergangsgeld Begründung bzw. Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung Zulageberechtigung bei der sog. Riester-Rente (Versicherter und ggf. Ehepartner) Seite 53

49 Ältere geringfügig Beschäftigte Minijob: steuerfreie Aufwandsentschädigungen Altersrentner üben nicht selten Ehrenämter aus Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale (2.400 bzw. 720 EUR je Kalenderjahr) werden nicht auf das Arbeitsentgelt angerechnet Wichtig: Wird die Übungsleiterpauschale angesetzt, bleibt für die Ehrenamtspauschale kein Raum Dies gilt nicht bei unterschiedlichen Arbeitgebern und auch nicht bei unterschiedlichen Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber Beispiel Altersrentner Hans Kelle arbeitet ehrenamtlich im Tischtennisverein als Trainer (500 EUR/Monat) sowie als Kassenwart (100 EUR/Monat). Beurteilung: Trainer ( =) 300 EUR Kassenwart ( =) 40 EUR Das regelmäßige Arbeitsentgelt von Hans Kelle aus seinen Tätigkeiten für den Tischtennisverein beträgt insgesamt 340 EUR, es besteht Sozialversicherungsfreiheit. Seite 54

50 Ältere geringfügig Beschäftigte Kurzfristige Beschäftigung Rentner sind in aller Regel nicht berufsmäßig tätig (Beschäftigung von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung) Ausscheiden aus Berufsleben im Jahresverlauf: bei Prüfung Berufsmäßigkeit für Zusammenrechnung nur Beschäftigungszeiten danach berücksichtigen Beispiel Anni Neu hat ihre versicherungspflichtige Beschäftigung beendet und bezieht vom an Altersrente. Wegen eines personellen Engpasses in ihrer alten Firma springt sie befristet vom 1. bis als Urlaubsvertretung ein. Die Beschäftigung bis zum bleibt bei der Prüfung außen vor. Anni Neu erfüllt die Voraussetzungen der Kurzfristigkeit und ist daher sozialversicherungsfrei. Seite 55

51 Elektronische Lernmodule

52 Erweiterung des Seminarangebotes für IKK-Firmenkunden Neu: elektronische Lerneinheiten mit Zertifikat absolvieren! Sie haben bereits mehrere Grundlagen- und Aufbauseminare der IKK classic besucht und möchten Ihr Fachwissen zu bestimmten Themen gezielt erweitern? Dann sind unsere elektronischen Lerneinheiten (Web Based Training oder kurz WBT ) die wir In Kooperation mit der IKK-Akademie entwickelt haben, das richtige Angebot für Sie! In jeder Lerneinheit arbeiten Sie das Thema zunächst anhand von praxisnahen Übungsaufgaben intensiv durch. Am Ende der Einheit absolvieren Sie dann eine Abschlussübung und erhalten anschließend Ihr persönliches Zertifikat. Das erste WBT beinhaltet das Thema Flexirente. Im Laufe des Jahres ergänzen wir das Angebot um weitere Themen, wie z. B. Aushilfen, Beitragsberechnung oder Meldungen. WBTs werden zukünftig fester Bestandteil unseres umfangreichen Seminarangebots für Firmenkunden. Seite 57

53 Zugangsdaten für das WBT Flexirente So erhalten Sie Zugang zum WBT: Geben Sie in der Adresszeile Ihres Browsers die Adresse ein Es öffnet sich das rechts abgebildete Fenster Klicken Sie auf Kennwort vergessen und geben als Benutzernamen die -adresse ein, mit der Sie sich für das Webinar registriert haben Füllen Sie das Captcha-Feld aus und klicken anschließend auf neues Kennwort versenden und Sie erhalten per einen Zugangslink zum WBT Flexirente Seite 58

54 Das WBT Flexirente Das Menü des WBT Flexirente ist grundsätzlich selbsterklärend. Sie erreichen die einzelnen Menüpunkte durch Klick auf die Kacheln Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die IKK-Akademie, Frau Michaela Heinichen, Tel Seite 59 Wir freuen uns auf Ihr Feedback und wünschen Ihnen viel Erfolg!

55 Mediaplan 2. Fragerunde Ihre Fragen an uns Seite 60

56 Mediaplan Seite 61

57 Herzlich IKK classic Unternehmenspräsentation 2010 Max Mustermann Vielen Dank für Ihre Teilnahme! 62 Seite 62

PDF-Version. Flexi-Rentengesetz

PDF-Version. Flexi-Rentengesetz PDF-Version Flexi-Rentengesetz Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl sind auch in Sachen Rente die Schubladen geöffnet und die aus dem Koalitionsvertrag noch nicht abgearbeiteten Punkte ans Tageslicht

Mehr

Rentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Rentenarten, Flexirente

Rentenarten, Flexirente Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter

Mehr

Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz

Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld

Mehr

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5. Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert 3. Sozialversicherungspflichtige

Mehr

Arbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016

Arbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016 Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung

Mehr

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5. Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert.3. Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Die wichtigsten Kombinationen 3. Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen 3.1. Krankenversicherung 3.2. Rentenversicherung

Mehr

Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft

Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft Handreichung Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrente für die Sozialwirtschaft Die Sozialwirtschaft ist wie der Arbeitsmarkt insgesamt auf ältere Beschäftigte angewiesen.

Mehr

Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall

Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall Tit. 4.3.2 RdSchr. 10c Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, meldeund leistungsrechtliche Auswirkungen Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall Titel: Gemeinsames

Mehr

Arbeitgeberseminar BKK Firmus

Arbeitgeberseminar BKK Firmus Service Arbeitgeberseminar BKK Firmus 28.11.2017 Der Firmenservice ein Beratungsangebot für Arbeitgeber Daniela Minkmar, Andreas Schirmer 0 Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Warum ein neues

Mehr

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar

Mehr

Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen

Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen 1 Ausgangssituationen Fallkonstellation 1 A arbeitet seit 5 Jahren in einer Werkstatt

Mehr

Sozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016

Sozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016 Sozial-Info Rente Februar 2017 Die Flexirente Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das Flexirentengesetz (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von

Mehr

Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen! 9. November 2017

Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen! 9. November 2017 Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen! 9. November 2017 Referent Mario Scharf Diplom Verwaltungswirt (FH) 2001-2004 2004-2007 Seit 2007 Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom

Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014

Mehr

Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -

Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise

Mehr

ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A

ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden

Mehr

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung

Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung // Flexirente Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung Stand: November 2017 Am 1. Januar 2017 trat das Flexirentengesetz in Kraft. Die damit erfolgten Gesetzesänderungen

Mehr

Werte - Zahlen - Tabellen

Werte - Zahlen - Tabellen Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in

Mehr

FAQ des Webinars "Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen!"

FAQ des Webinars Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen! FAQ des Webinars "Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen!" Ist die ab dem 1. Juli 2017 geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro Alters-Vollrente brutto oder netto? Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro

Mehr

13. Geringfügig Beschäftigte

13. Geringfügig Beschäftigte Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Neues aus der Rentenabteilung

Neues aus der Rentenabteilung Neues aus der Rentenabteilung Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 1 Anzahl der Renten 79.209 Monatliche Rentenzahlungen 22.030.199 165.000 Stand: Oktober

Mehr

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für

Mehr

Flexi-Rentengesetz 0

Flexi-Rentengesetz 0 Flexi-Rentengesetz 0 Agenda Flexi-Rentengesetz Neuregelungen 1 Flexible Übergänge in den Ruhestand Gesetzgebungsverfahren: Entschließungsantrag im Bundestag am 23.5.2014: Bundesregierung soll insbesondere

Mehr

Hinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI

Hinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI TK Lexikon Steuern Hinzuverdienst Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen.

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern

Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig

Mehr

Leistungen der Rentenversicherung

Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters

Mehr

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitsrecht 3. Hinzuverdienstgrenzen 3.1 Grundsätzliches 3.2 Altersrentner 3.3 Vorgezogene Altersrente 3.4 Erwerbsminderungsrentner

Mehr

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust

Mehr

(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist

Mehr

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen - und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1655 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Personengruppenschlüssel 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1. Duales Studium 2 2 3 9

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2012

Rundschreiben Nr. 1/2012 Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit

Mehr

Erwerbsminderungsrente 1

Erwerbsminderungsrente 1 Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und

Mehr

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab 01.01.2013 (Mini-Job) Angaben zur Person: Name, Vorname Geschlecht Rentenversicherungsnummer

Mehr

Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung

Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

b) bei Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente

b) bei Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Das Rentenpaket 2014

Das Rentenpaket 2014 STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten

Mehr

II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld..

II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.. Vorwort Inhaltsübersicht 1. Kapitel Grundsätzliches 2. Kapitel Arbeitslosenversicherung I. Versicherungspflicht II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.. 3.

Mehr

Das geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel

Das geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel Das geplante Flexirentengesetz Antje Hausadel Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen 1 Gliederung I. Hintergrund II.Maßnahmen III.Im Fokus: Neues Hinzuverdienstrecht IV.Kritik 2 I. Hintergrund [Das Flexirentengesetz]

Mehr

Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle

Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle Vorstandssitzung 26. November 2015 - Zukunft AuB Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle Fachtagung Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mehr

A. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16

A. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16 Inhalt A. Einleitung...11 I. Rechtsgrundlagen... 12 II. Organisation...12 III. IV. Hilfsmittel...13 1. Gesetzestexte... 13 2. Fachliche Erläuterungen... 14 3. Fachzeitschrift... 14 4. Internetangebote...

Mehr

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg 10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten? Geringfügige

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Minijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Minijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Auswirkungen der Rentenversicherungspflicht auf einzelne Personenkreise Neben der Erhöhung der Entgeltgrenze von 400 Euro auf 450 Euro sind geringfügig

Mehr

Altersteilzeit. 1. Altersteilzeitgesetz

Altersteilzeit. 1. Altersteilzeitgesetz Altersteilzeit Inhalt 1. Altersteilzeitgesetz... 1 1.1 Voraussetzungen... 1 2. Arbeitszeit... 2 3. Laufzeit der Altersteilzeit... 2 4. Entgelt und Aufstockungsbetrag... 2 5. Versicherungsrechtliche Auswirkungen...

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen

Mehr

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitsrecht 3. Hinzuverdienstgrenzen 3.1 Grundsätzliches 3.2 Altersrentner 3.3 Vorgezogene Altersrente 3.4 Erwerbsminderungsrentner

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft

Mehr

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS) Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Fragebogen für Arbeitnehmer Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand: Geburtsdatum,

Mehr

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner

Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Stolpersteine - Beschäftigte Rentner Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitsrecht 3. Hinzuverdienstgrenzen 3.1 Grundsätzliches 3.2 Altersrentner 3.3 Bezieher von Renten wegen Erwerbsminderung 3.4 Rente

Mehr

Grundriss des Rentenversicherungsrechts

Grundriss des Rentenversicherungsrechts DGV-Studienreihe Öffentliche Verwaltung Grundriss des Rentenversicherungsrechts Bearbeitet von Hans-Jürgen Weinacht, Uwe Schmidt 1. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. XII, 298 S. Paperback ISBN 978 3 555

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten

// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten // Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten Stand: September 2015 Die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter hat sich in Deutschland zwischen 2001 und 2013 auf etwa 896.000 verdoppelt.

Mehr

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen Allgemein Das heutige Seminar erfolgt auf Basis der im August 2017 gültigen Rechtslage. Es handelt sich bei unserem Seminar lediglich um eine Informationsveranstaltung, die

Mehr

Renteninformation Was bekomme ich bei? Zum Beispiel Geburt vom: Eva Musterfrau Versicherungsnummer: Z 999

Renteninformation Was bekomme ich bei? Zum Beispiel Geburt vom: Eva Musterfrau Versicherungsnummer: Z 999 Renteninformation 2017 Service Versorgung durch Rente /oder Pension 04.05.2017 4. Landestreffen Netzwerk-AG Thomas Schilde Auskunfts- Beratungsstelle Gießen/Marburg 0 Renteninformation Was bekomme ich

Mehr

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,

Mehr

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Januar 2013 Stand: 01/2013 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTD027 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung ( 8, 8a SGB IV) Teilzeittätigkeiten, die eine bestimmte Entgelt- und Beschäftigungszeitgrenze nicht überschreiten, werden als geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450 Euro-Tätigkeit

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Stellungnahme. der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. zur Formulierungshilfe zum

Stellungnahme. der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. zur Formulierungshilfe zum Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Rentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. Geschichte der Rentenversicherung Organisation der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung

Rentenversicherung. Inhaltsverzeichnis. Geschichte der Rentenversicherung Organisation der Rentenversicherung Leistungen der Rentenversicherung Rentenversicherung Im Jahre 2005 wurde die Rentenversicherung grundlegend verändert, in dieser Mappe wurden einige interessante Daten und Fakten über die Deutsche Rentenversicherung zusammengestellt. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart

Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2018V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab

Hinweise zur Bearbeitung von geringfügig Beschäftigten ab DZ IV 46 Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab 01.04.2003 Erstellt von: Frau Pniok überarbeitet März 2005 Stand 03/2005 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTS037 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag? Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Annex A Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Examples of public provisions which require an employer to process data

Mehr