Zertifikatskurs: Insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG
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- Monika Otto
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1 Zertifikatskurs: Insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Oktober 2015 und Dezember 2015 in Essen (nur noch zwei Plätze frei!) Zusatzkurs: Dezember 2015 und Februar 2016 in Essen Hinweis: Blöcke auf Nachfrage auch einzeln buchbar Modul 1: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung nach 8a SGB VIII (Lüttringhaus, Schartner Oktober 2015/ Schartner, Dezember 2015) Kindeswohl und Kindesgefährdung sind Begriffe, die in besonderer Weise auf Deutung angewiesen sind. Deshalb gibt es immer häufiger innerhalb der Organisation eine Festlegung auf Beobachtungsund Einschätzungsinstrumente. Dennoch ist die Fachkraft immer aufs Neue gefordert, diese auf den Einzelfall zu übertragen und zu einer Bewertung für die Falleinordnung zu kommen. Da man in Fällen des Kinderschutzes oftmals auf eine Häufung von mehreren kleinen Phänomenen trifft und weniger auf die eine ausschlaggebende Tatsache zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, sind solche Situationen trotz Arbeitshilfen wie Kindesschutzbögen mehrdeutig bewertbar. Daher darf man solche Bewertungen nicht einzelnen Personen (Fachkräften) überlassen, die ihre je eigenen Maßstäbe anlegen. Die Risikoeinschätzung nach 8a SGB VIII stellt Fachkräfte vor besondere Herausforderungen: Das Gefährdungsrisiko soll im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt werden. In den zahlreichen Kommentierungen zum 8a SGB VIII, in der Fachliteratur und im Untersuchungsausschussbericht zum Fall Kevin wird immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, kritische Fälle der Risikoeinschätzung (Leistungsbereiche? Graubereich? Gefährdungsbereich?) unter Fachkolleg/innen vorzunehmen. Hierfür ist eine zeitunaufwendige Methode notwendig (das zeigen der Untersuchungsbericht, aber vor allem auch die Gegebenheiten in der Praxis). Zudem ist es wichtig neben einer Falleinordnung auch Begründungen und weitere Vorgehensweisen zu erörtern und zu dokumentieren. Ziele: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung ist vermittelt und geübt. Klare Verfahren, Dokumentationsmöglichkeiten und Hilfsinstrumente zur fachlichen Reflexion und Absicherung für die Kollegiale Beratung sind aufgezeigt. Vorgehensweise in der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Bedeutung der klaren Fragestellung in der Falleinordnungsberatung Fokussierte Fallpräsentation zu den Aspekten des Kindesschutzes; Orientierungshilfen für die Präsentation von Fällen im Grau- und Gefährdungsbereich
2 Aktendokumentation: das Falleinordnungsprotokoll, Praxistaugliche Dokumentationsmöglichkeiten zur Absicherung Checkliste möglicher Frageformen zur Überprüfung im Bereich Kindesschutz Fokussierte an Sachverhalten orientierte Fallpräsentation Einsatz von Perspektivwechsler/innen orientiert an Gefährdungsbereichen und Fakten: Personensorgeberechtigte, Familienrichter/in Modul 2: Ressourcenorientiertes Vorgehen im Graubereich und im Gefährdungsbereich: Gestaltung von Auflagen und Aufträgen (Schartner, 31. Oktober 2015 / Lüttringhaus 9. Dezember 2015) Auflagen haben den Sinn, eine augenblicklich vorliegende Kindeswohlgefährdung abzuwenden! Aufträge sollen eine vermutete Kindeswohlgefährdung überprüfen bzw. drohender Kindeswohlgefährdung entgegenwirken. Dies soll für alle Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung Klarheit und Verbindlichkeit schaffen. Zugleich sind klare Auflagen und Aufträge für die Mitarbeiter/innen die Grundlage für die Maßnahmenplanung, für eindeutige Vereinbarungen und die notwendigen Kontrollen. Zudem sind sie ein Instrument der Absicherung. Im Rahmen des Seminars wird deshalb trainiert, anstatt wie in der gängigen Praxis Maßnahmen zu bestimmen, klare zukünftige Zustände zu definieren, die erreicht werden müssen, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Ziele: Die Erarbeitung von klaren Aufträgen und Auflagen nach fachlichen Standards bezogen auf die vorhandenen Indikatoren aus den Gefährdungsbereichen der Jugendhilfe ist trainiert. Das systematische Vorgehen in den drei Arbeitsbereichen der Jugendhilfe: Leistungsbereich, Graubereich und Gefährdungsbereich Die Gefährdungsbereiche der Jugendhilfe Beispiele für Indikatorenlisten im Gefährdungsbereich Grundlagen des 8a SGB VIII Checkliste für Standards von Auflagen und Aufträgen Exemplarische Auflagen und Aufträge Indikatorengestützte Erarbeitung von Auflagen und Aufträgen anhand mitgebrachter Fallbeispiele Modul 3: Aufsichtspflicht und Haftung - Baustein des Kinderschutzes (Prof. Lehmann, 14. Dezember 2015 / Prof. Lehmann, 24. Februar 2016) Frühe Hilfen werden im Rahmen des Kinderschutzes als ein wesentliches Unterstützungselement für Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft eingesetzt. Sie verfolgen das Ziel, Elternkompetenzen von Anfang an zu stärken, um Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern bestmöglich zu fördern, Risiken für ihr Wohl möglichst früh wahrzunehmen und Gefährdungen systematisch abzuwenden. Zu den Bausteinen im Kinderschutz gehören die Grundkenntnisse der Aufsichtspflicht.
3 Ziele: Die Teilnehmer/innen der Fortbildung können Aufsichtspflichtverletzungen sicher erkennen und in ihrem Ausmaß beurteilen. Sie beherrschen die Grundlagen der Aufsichtspflicht und Haftung. Verstöße der Personensorgeberechtigten gegen die Aufsichtspflicht können das Kindeswohl gefährden. Obwohl die bloße Aufsichtspflichtverletzung allein nicht strafbar ist, kann aber das Unterlassen der gebotenen Aufsicht als Beschützer- oder Überwachergarant doch nach Vorschriften des Strafrechts geahndet werden. Auch wenn notwendigerweise Rechtsgrundlagen erörtert werden, wird durch den hohen Praxisbezug und die Art und Weise der Vermittlung des Basiswissens das Vorurteil, Recht sei langweilig, widerlegt. Die Kriterien der Aufsichtspflicht werden gemeinsam erarbeitet und durch Gerichtsurteile erläutert. Modul 4: Datenschutz/ Sozialdatenschutz (Prof. Lehmann, 15. Dezember 2015 / Prof. Lehmann, 25. Februar 2016) Im Arbeitsalltag ist der Datenschutz oft nur ein geduldetes Mauerblümchen. Eltern, Kinder und Jugendliche, Erzieher, Sozialarbeiter sind unsicher: Habe ich Anspruch darauf, dass meine Eltern über mein bestimmtes Problem nicht unterrichtet werden? Darf ich als Sozialpädagoge mir anvertraute Geheimnisse an andere schweigepflichtige Teammitglieder weitergeben? Datenschutzrechtliche verbindliche Normen sind in einer Reihe von Gesetzen erfasst. Diese geringe Transparenz schürt die Unsicherheit und vertieft die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Ziele: Die bei der Arbeit im Kinderschutz zentralen datenschutzrechtlichen Grundlagen sind vermittelt. Datenschutz als Haltung Grundlagen der beruflichen Schweigepflicht nach 203 StGB Sozialdatenschutz Fragen der Praxis an eigenen Fällen erörtert Das neue Bundeskinderschutzgesetz Modul 5: Training der Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung und der Gestaltung von Auflagen und Aufträgen (Schartner, 16. Dezember 2015 / Schartner, 26. Februar 2016) Um die Umsetzung von Fortbildungsinhalten in der Praxis zu unterstützen, ist es hilfreich, die Trainingsinhalte mit Elementen eines Training-on-the-job zu verknüpfen. Nach den Übungen in der Laborsituation der Fortbildung wird durch Trainings-on-the-job die unmittelbare praktische Anwendung und Reflexion des Erlernten in den konkreten Alltagsbezügen möglich. Insbesondere wird durch diese Fallsupervision gewährleistet, dass an konkreten Praxisfällen der Teilnehmenden das Vorgehen im Case Management reflektiert wird. So werden Berufsfeld und Qualifizierungselemente handlungsorientiert verbunden. Die Fallsupervision unterstützt und vertieft so die Implementation der Trainingsinhalte.
4 Ziele: Die Praxis der Fallbesprechungen in Kindesschutzfällen ist unter fachlicher Begleitung reflektiert, insbesondere mit Blick auf die erlernten Inhalte aus der Qualifizierung. Aktuelle, offene Fragen sind in der Fallsupervision mit konkreten Handlungsperspektiven bearbeitet. Coaching bei Kollegialen Beratung zur Risikoeinschätzung Kurskorrektur in Sackgassen während der Umsetzungsphase Fallsupervision Arbeitsform/Methode/Materialien: Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens anhand von Impulsreferaten, kurzen Inputs mit alltagstauglichen knappen Arbeitspapieren; Gruppenarbeiten; Bearbeitung von Fragen und Fällen aus der Praxis der Teilnehmer/innen Termine: und / und jeweils 1. Blocktag von 10:30-16:30 Uhr (inkl. 1 Std. Mittagspause) jeweils 2. Blocktag von 09:00-15:30 Uhr (inkl. 1 Std. Mittagspause) jeweils 3. Blocktag von 09:00-15:30 Uhr (inkl. 1 Std. Mittagspause) Kosten: Anmeldung: Ort: 600,- (Kosten inkl. Einladung zum Mittagessen, Kaffee und kalte Getränke) ml@luettringhaus.info Institut LüttringHaus, Gervinusstraße 6, Essen Referenten/innen: Dr. Maria Lüttringhaus, Geschäftsführerin des LüttringHaus, Sozialpädagogin (FH) und Diplom-Pädagogin; Organisationsberaterin, Trainerin in der beruflichen Fortbildung z. B. in Projekten der Sozialraumorientierung in Köln, Saarbrücken, Münster oder Augsburg, für Landkreise wie Rendsburg-Eckernförde, Bad Tölz und Sankt Wendel; zertifizierte Case Managerin Ausbilderin (DGCC). Prof. M. Karl-Heinz Lehmann Ass.jur., Referent für Fortbildungsveranstaltungen von Jugendämtern, freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden mit den Schwerpunkten Aufsichtspflicht und Haftung, Sozialdatenschutz und Betäubungsmittelrecht sowie externer Datenschutzbeauftragter in sozialen Einrichtungen ( Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover, außerdem tätig beim Institut LüttringHaus (Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case-Management). Susanne Schartner Sozialarbeiterin (Bachelor of Arts), Case-Managerin (DGCC), Langjährige Erfahrung in dem Allgemeinen Sozialdienst eines großstädtischen Bezirksjugendamts, der seit 2009 sozialraumorientiert arbeitet. Sowie in einem spezialisierten Gefährdungsdienst des großstädtischen Bezirksjugendamts, durch den die zeitnahe und bedarfsgerechte Bearbeitung aller Meldungen über den Verdacht oder die Feststellung von Kindeswohlgefährdungen, über Tag und Nacht erfolgt. Freiberuflich tätig in den Bereichen Training, Kindesschutz, Case Management in der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Eingliederungs-/Behindertenhilfe.
5 Zertifikatskurs: Insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Ein Zertifikat Insoweit erfahrene Fachkraft/Kindesschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG kann bei einer 6-tägigen Teilnahme erteilt werden. Die Reihe orientiert sich an den aktuellen theoretischen und praktischen Anforderungen für einen zeitgemäßen Kindesschutz. Die Fortbildungsreihe spiegelt die zentralen Vorgaben anderer Zertifikatskurse wieder, berücksichtigt jedoch insbesondere Aspekte des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung und ist deshalb besonders geeignet für Mitarbeiter/innen von öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern, die in Kommunen arbeiten, die das Modell des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung umsetzen. Die für die Zertifizierung zentralen Inhalte werden anhand der folgenden inhaltlichen und methodischen Schwerpunkte vermittelt: Gesetzliche Grundlagen und deren praktische Umsetzung (Gesetzesgrundlagen incl. Datenschutz; Aufsichtspflicht- und Haftungsfragen) Klärung der verschiedenen Arbeitsbereiche der Jugendhilfe (Freiwillige Leistung? Kinderschutz?) Unterscheidung zwischen Sondierungsphase und Risikoeinschätzung; Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Die Gestaltung von Auflagen und Aufträgen Kenntnisse über psychische Erkrankungen als Grundlage für den Kindesschutz Rollenteilung im Bereich Kindesschutz Kollegiale Fallbesprechung zu Risikoeinschätzung Dokumentationsmöglichkeiten Zentrale Facetten des Datenschutzes Grundlagenwissen zum Thema Aufsichtspflicht und Haftung Hierzu gehörten u. a.: Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Neue Vorgaben durch 4 KKG und 8a SGB VIII für öffentliche und freie Träger: Anlass und Zielsetzung des 4 KKG/ 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung im Spektrum rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Einschätzung insbesondere anhand des Modells der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung Perspektivwechsel Familiengericht: Gerichtliche Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung Psychische Erkrankungen erkennen und verstehen v. a. für den Bereich Kindesschutz Seelische Störungen bei Kindern von Eltern mit psychischer Erkrankung Gegenstand und Verfahren zur Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung Möglichkeiten des frühzeitigen Erkennens, Beurteilens und Handelns Rechtsgrundlagen und Handlungsoptionen in Fragen des Datenschutzes Grundlagenwissen zum Thema Aufsichtspflicht und Haftung Gestaltung von internen Prozessabläufen zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos
6 Kommunikation und Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen (ggf. als Beweismittel) Training on the Job: Fallberatungen insbesondere zur Risikoeinschätzung Gestaltung von Auflagen und Aufträgen nach Standards Für den Erwerb des Zertifikats ist neben einer aktiven und regelmäßigen Teilnahme die Präsentation von Arbeitsergebnissen und Literaturarbeit Voraussetzung.
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