Bericht des Landesrechnungshofes. über die Nachprüfung zum. Verkauf von Mietwohnungen durch Wohnbauträger
|
|
- Stefan Becker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bericht des Landesrechnungshofes über die Nachprüfung zum durch Wohnbauträger Mai 2008 LRH 3-110/5-2008
2 Kurzfassung Der Salzburger Landesrechnungshof prüfte im Jahr 1998 die Effizienz der Wohnbauförderung des Landes. Damals wurden mit Zustimmung des Landes Eigentumswohnungen veräußert, deren Errichtung als Mietwohnung gefördert worden war. Die Rückzahlung der zuviel erhaltenen Förderungsmittel durch die Bauträger erfolgte erst zu einem sehr späten Zeitpunkt. Der Landesrechnungshof empfahl, zumindest für den Zeitraum, für welchen den Bauträgern faktisch nicht zustehende Förderungsmittel zur Verfügung gestellt wurden, entsprechende Zinsen zu verrechnen. Aufgrund dieser Feststellungen leitete der Landesrechnungshof im Jahr 2007 eine Nachprüfung ein. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2003 bis Dieser Zeitraum wurde gewählt, da ab 1. Jänner 2006 die Förderung von Mietobjekten nur mehr über verzinsliche Förderungsdarlehen des Landes erfolgt. In den Jahren 2003 bis 2005 wurden insgesamt Förderungsmittel für Mietwohnungen zugesichert. Nach den Erhebungen des Landesrechnungshofes wurden in insgesamt 25 Mietobjekten von den 461 zugesicherten Wohnungen 89 ins Eigentum verkauft; 372 Wohnungen verblieben als Mietwohnungen. Damit verringerten sich auch die geförderte Wohnnutzfläche und entsprechend die Förderungsdarlehen des Landes. Abhängig vom Auszahlungszeitpunkt der Förderungsdarlehen erfolgte in 15 Fällen die Rückabwicklung der Förderung. Aufgrund eines Beschlusses des Wohnbauförderungsbeirates hatte der Bauträger für das anteilig ausbezahlte Förderungsdarlehen Zinsen zu bezahlen. Als Zinssatz wird der gemäß 11 S.WFG 1990 in Verbindung mit 3 WFV ermittelte Höchstzinssatz für Darlehen verrechnet. Dieser lag im geprüften Zeitraum zwischen 3,125 % und 5 %. Insgesamt konnte das Land Salzburg dafür rund Euro an Zinsen einnehmen. Die Nachprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 ergab, dass die Abteilung für Wohnungswesen eine entsprechende Regelung getroffen hatte. Zudem zeigte sich, dass diese Vorgehensweise präventiv wirkte. In einer Reihe von Fällen wurden geplante Mietwohnungen bereits vor Ansuchen um Wohnbauförderung als Eigentumswohnungen Seite 2
3 verkauft. Da diese in der Förderung nicht mehr zu berücksichtigen waren, ist der gesamte finanzielle Effekt zugunsten des Landes wohl um ein Mehrfaches höher, aber nicht bezifferbar. Der Landesrechnungshof nimmt positiv zur Kenntnis, dass seine Empfehlung umgesetzt und für das Land Salzburg dadurch ein finanzieller Nutzen erreicht wurde. Seite 3
4 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Grundlagen und Berichtsaufbau Grundlagen Aufbau des Berichtes Rechtsgrundlagen Geförderte Mietobjekte in den Jahren 2003 bis Verkaufte Eigentumswohnungen in Mietobjekten Anhang Gegenäußerung des Amtes der Salzburger Landesregierung Seite 4
5 1. Grundlagen und Berichtsaufbau 1.1. Grundlagen (1) Der Salzburger Landesrechnungshof prüfte im Jahr 1998 die Effizienz der Wohnbauförderung des Landes 1. Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Landesrechnungshof fest, dass mit Zustimmung des Landes Wohnungen veräußert worden sind, deren Errichtung als Mietwohnung gefördert worden war. Die Rückzahlung der zuviel erhaltenen Förderungsmittel durch die Bauträger erfolgte erst zu einem sehr späten Zeitpunkt. Der Landesrechnungshof empfahl, dass zumindest für den Zeitraum, für welchen den Bauträgern faktisch nicht zustehende Förderungsmittel zur Verfügung gestellt wurden, entsprechende Zinsen zu verrechnen sind. Aufgrund dieser Feststellungen leitete der Landesrechnungshof im Jahr 2007 eine Nachprüfung ein. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2003 bis Dieser Zeitraum wurde gewählt, da ab 1. Jänner 2006 die Förderung von Mietobjekten nur mehr über verzinsliche Förderungsdarlehen des Landes erfolgt. Nach der Geschäftsordnung der Salzburger Landesregierung war zum Zeitpunkt der Prüfung Landesrat Walter Blachfellner für die Angelegenheiten der Wohnbauförderung ressortmäßig zuständig. 1 Zahl: LRH 3-30/ Seite 5
6 1.2. Aufbau des Berichtes (1) Vom Landesrechnungshof festgestellte Sachverhalte sind mit (1) und deren Bewertungen samt allfälliger Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit (2) gekennzeichnet. Diese werden zusätzlich durch Schattierung hervorgehoben. Nachdem vom Amt der Salzburger Landesregierung keine Gegenäußerung abgegeben wurde, entfallen die Punkte (3) und (4). Um den Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise gerundet. Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Seite 6
7 2. Rechtsgrundlagen (1) Die Wohnbauförderung im Land Salzburg wird durch das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung 3 geregelt. Im Folgenden werden die für den Prüfungszeitraum wesentlichsten Förderungsbestimmungen für Mietobjekte dargestellt. Eine Förderung für die Errichtung von Mietwohnungen kann Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen gewährt werden; bis zum 30. April war dies auch für natürliche oder juristische Personen zur Befriedigung der dringenden Wohnbedürfnisse ihrer Dienstnehmer möglich. Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem: Nach der bis 30. April 2004 geltenden Regelung durften die im S. WFG 1990 festgelegten förderbaren Nutzflächen nicht oder im Ausnahmefall nur geringfügig überschritten werden. Der Förderungswerber hat Grundeigentümer oder Bauberechtigter zu sein. Für die Grund- und Aufschließungskosten gelten Höchstgrenzen, die durch Verordnung der Landesregierung festgelegt werden. Die Finanzierung der Grund- und Aufschließungskosten hat mit Eigenmitteln zu erfolgen. Der dafür verrechnete Zinssatz ist durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geregelt. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die Wohnung an einen bestimmten, in der Verordnung festgelegten Personenkreis zu vermieten Gesetz vom 24. Oktober 1990, LGBl. Nr. 1/1991 über die Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung im Land Salzburg (Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 S. WFG 1990) i.d.g.f. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 1993 zur Durchführung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990 (Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung WFV), Stammfassung LGBl. Nr. 135/1993. LGBl. Nr. 74/1997 Seite 7
8 Gemäß 19 der WFV sind für Mietwohnungen je m² Nutzfläche höchstens folgende Baukosten förderbar: Förderbare Baukosten* Wohnnutzfläche Baukosten je m² in Euro bis 500 m² mit 800 m² mit m² über m² Für Wohnbauten mit einem nicht angeführten Nutzflächenausmaß zwischen 501 und m² ist der Betrag für die förderbaren Baukosten je m² Nutzfläche zwischen dem nächst niedrigeren und dem nächst höheren Betrag im Verhältnis der Nutzfläche zu den nächst angeführten Flächenwerten zu berechnen. * LGBl. Nr. 135/1993 in der Fassung 18/2003 Für die Errichtung von Garagen erhöhen sich die förderbaren Baukosten bis zu Euro je Garagenplatz und Wohnung. Weitere Zuschläge sind unter anderem für ökologische Maßnahmen oder betreutes Wohnen vorgesehen. Für die Errichtung von Mietwohnungen gewährte das Land Salzburg unter den genannten Voraussetzungen ein Förderungsdarlehen in der Höhe bis zu 730 Euro je m² förderbarer Nutzfläche 5. Dieses wurde mit 1 % jährlich verzinst und hatte eine Laufzeit von 35 Jahren. Zusätzlich gewährte das Land Salzburg rückzahlbare unverzinsliche Annuitätenzuschüsse für ein Bankdarlehen. Die Höhe dieses Darlehens ergab sich aus dem Differenzbetrag zwischen den förderbaren Baukosten und dem dazu gewährten Förderungsdarlehen. 5 LGBl. Nr. 135/1993 i.d.f. 67/2002 und 63/2004 Seite 8
9 3. Geförderte Mietobjekte in den Jahren 2003 bis 2005 (1) In den Jahren 2003 bis 2005 wurden insgesamt Förderungsmittel für Mietwohnungen zugesichert. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die in diesem Zeitraum geförderten Mietobjekte: Ansuchen Nr. Förderdarlehen des Landes in Euro Dienten Grödig Salzburg - Stadt Zell Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt Großarl Salzburg - Stadt Saalfelden Hallein Hallein Bürmoos Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt Hallein Saalfelden Saalfelden Saalfelden Saalfelden Saalfelden St. Johann Eben Zell am See Hallein Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt Zell am See Zell am See Zell am See Puch Seekirchen Saalfelden Saalfelden* Flachau St. Johann Bischofshofen Neumarkt* Neumarkt* * Betreutes Wohnen Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2003 Anzahl d. gef. Wohnungen Ort des Bauvorhabens Datum der Zusicherung Seite 9
10 Ansuchen Nr. Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2004 Anzahl d. gef. Wohnungen Ort des Bauvorhabens Datum der Zusicherung Förderdarlehen des Landes in Euro St. Gilgen Salzburg - Stadt Uttendorf St. Johann Saalfelden Salzburg - Stadt Neukirchen St. Johann St. Johann Mauterndorf Tetlhamgasse Salzburg - Stadt Grödig Zell am See St. Johann Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt Oberalm Zell am See Schwarzach Elixhausen Zell am See Zell am See Radstadt Saalfelden Saalfelden Salzburg - Stadt Neumarkt Bischofshofen Saalfelden Saalfelden Kleinarl Hallein Hallein St. Gilgen Oberndorf Oberndorf Hallein Hallein Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt Tweng Tamsweg Maria Alm Seekirchen Seekirchen Seite 10
11 Ansuchen Nr. Anzahl d. gef. Wohnungen Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2005 Ort des Bauvorhabens Datum der Zusicherung Förderdarlehen des Landes in Euro Hallein Hallein Bischofshofen Bruck a.d. Glstr Puch Kaprun Kaprun Obertrum Zell am See Leogang Bischofshofen Untertauern Salzburg - Stadt Schwarzach Schwarzach* Salzburg - Stadt Salzburg - Stadt St. Johann St. Johann Salzburg - Stadt Eben Bürmoos Strobl St. Johann St. Johann Salzburg - Stadt Großgmain Thalgau Elsbethen Saalfelden Saalfelden Saalfelden Saalfelden Oberndorf Bischofshofen Leogang Bürmoos Salzburg - Stadt Kaprun Großgmain Hallein Werfenweng Neukirchen Neukirchen Zell am See * Betreutes Wohnen Seite 11
12 Zusammenfassend werden die Jahre 2003 bis 2005 in der folgenden Übersicht dargestellt: Geförderte Mietwohnungen 2003 bis 2005 Jahr Anzahl Wohnungen Förderungsdarlehen in Euro Seite 12
13 4. Verkaufte Eigentumswohnungen in Mietobjekten (1) Der Landesrechnungshof erhob die Anzahl der geförderten Mietwohnungen, die als Eigentumswohnungen abverkauft worden waren. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der verbliebenen Mietwohnungen (372) und der nach Förderungszusicherung verkauften Eigentumswohnungen (89) im geprüften Zeitraum ersichtlich: Seite 13
14 Ansuchen Nr. Eigentumswohnungen in Mietobjekten Mietobjekte Anzahl der Wohnungen Miete und Mietkauf Mietwohnungen Förderdarlehen d. Nutzfläche Landes Eigentum m² in Euro St. Gilgen, Steinwandweg 9, Haus , Zell am See IX, Bauteil IV , Salzburg-Stadt, Steinwenderweg 8-22 C 0 7 0, Salzburg-Stadt, Steinwenderweg 8-22 T 0 9 0, Salzburg-Stadt, Aigen IV D 1 u. D 2* , Salzburg-Stadt, Alt-Maxglan West 510** , Puch, Haus A - C* , Salzburg-Stadt, Lifarogasse , Hallein 5/ , Salzburg-Stadt, Nußbaumerstr. 8+8a , St. Johann XII, BT 2, Haus 1* , Hallein 7, Europastr., 1. Bauabschnitt , Hallein 7, Europastr., 2. Bauabschnitt , Salzburg-Stadt, Saalachstrasse , Salzburg-Stadt, Wrigley A, B u. D , Salzburg-Stadt, Stabauergasse , Elixhausen, Katzmoosstraße , Thalgau , St. Gilgen, Steinwandweg 9, Haus , Saalfelden, X. Haus E , Salzburg-Stadt, E.-Fuggerstraße E+F*** , Elsbethen, Gärtnerweg , Salzburg-Stadt, Saalachstrasse II , Zell am See, Fischerstraße 5/ , St. Johann, Untermarkt II , , * Bei diesen Bauvorhaben wurden Eigenmittel des Bauträgers gem. 13 Abs. 2b WGG eingesetzt. ** Statt der zugesicherten 55 wurden durch Zusammenlegungen insgesamt 59 Wohnungen errichtet; davon wurden 15 verkauft, sodass 44 Mietwohnungen verblieben sind. *** Von 13 zugesicherten Mietwohnungen wurden 6 verkauft. Gleichzeitig wurden 3 frei finanzierte Wohnungen in Mietwohnungen umgewandelt, letztlich verblieben 10 Mietwohnungen. In insgesamt 25 Mietobjekten wurden 89 Wohnungen ins Eigentum verkauft. Damit verringerten sich auch die geförderte Wohnnutzfläche und entsprechend die Förderungsdarlehen des Landes. Seite 14
15 Die Prüfung des Landesrechnungshofes bezog sich auf jedes geförderte Mietobjekt, bei dem in den Jahren 2003 bis 2005 nach Zusicherung Wohnungen ins Eigentum verkauft worden waren. Dabei wurden sämtliche Berechnungen nachvollzogen und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen, Nutzwertgutachten und Kaufverträgen überprüft. Auffallend war die unterschiedliche Vorgangsweise der Bauträger bei den Förderansuchen. Einige Bauträger stellten die Ansuchen bereits in der Planungsphase. Andere suchten erst nach Baubeginn um Förderung an, als die Anzahl der verkauften Eigentumswohnungen bereits feststand. Abhängig vom Auszahlungszeitpunkt der Förderungsdarlehen erfolgte in 15 Fällen die Rückabwicklung der Förderung. Aufgrund eines Beschlusses des Wohnbauförderungsbeirates hatte der Bauträger für das anteilig ausbezahlte Förderungsdarlehen Zinsen zu bezahlen. Als Zinssatz wird der gemäß 11 S.WFG 1990 in Verbindung mit 3 WFV ermittelte Höchstzinssatz für Darlehen verrechnet. Dieser lag im geprüften Zeitraum zwischen 3,125 % und 5 %. Aus der folgenden Tabelle sind die Anzahl der verkauften Eigentumswohnungen, die darauf entfallenden Förderungsdarlehen sowie die den Bauträgern im Einzelfall verrechneten Zinsen ersichtlich: Seite 15
16 Ansuchen Nr. Mietobjekte Zinsen Anzahl verkaufte Eigentumswohnungen Anteiliges Förderdarlehen EW verrechnete Zinsen in Euro in Euro St. Gilgen, Steinwandweg 9, Haus , , Zell am See IX, Bauteil IV , , Salzburg-Stadt, L.-Steinwenderweg 8-22 C ,00 0, Salzburg-Stadt, L.-Steinwenderweg 8-22 T ,00 0, Salzburg-Stadt, Aigen IV D 1 u. D , , Salzburg-Stadt, Alt-Maxglan West , , Puch, Haus A - C , , Salzburg-Stadt, Lifarogasse ,00 317, Hallein 5/ , , Salzburg-Stadt, O.-Nußbaumerstr. 8+8a ,00 0, St. Johann XII, BT 2, Haus ,00 293, Hallein 7, Europastr., 1. Bauabschnitt ,50 0, Hallein 7, Europastr., 2. Bauabschnitt ,70 0, Salzburg-Stadt, Saalachstrasse , , Salzburg-Stadt, Wrigley A, B u. D ,00 0, Salzburg-Stadt, Stabauerg ,00 0, Elixhausen, Katzmoosstraße ,00 177, Thalgau , , St. Gilgen, Steinwandweg 9, Haus ,00 0, Saalfelden, X. Haus E ,00 0, Salzburg-Stadt, E.-Fuggerstraße E+F ,00 0, Elsbethen, Gärtnerweg ,00 790, Salzburg-Stadt, Saalachstrasse II , , Zell am See, Fischerstraße 5/ , , St. Johann, Untermarkt II , , , ,71 Die Summe von rund 4 Mio. Euro beziffert die auf die 89 verkauften Wohnungen entfallenden Anteile an den Förderungsdarlehen des Landes, welche infolge der Verkäufe nicht in Anspruch genommen werden konnten. Durch die notwendige Rückabwicklung der Förderung bei 15 der 25 geprüften Mietobjekte kam es zur Verrechnung von Zinsen. In jenen 10 Fällen, in denen keine Zinsenverrechnung erfolgte, wurden die Mietwohnungen bereits vor Auszahlung des Förderungsdarlehens in Eigentumswohnungen umgewandelt. Insgesamt konnte das Land Salzburg dafür rund Euro an Zinsen einnehmen. Seite 16
17 (2) Der Landesrechnungshof hatte seinerzeit empfohlen, bei der Umwandlung geförderter Mietwohnungen in Eigentumswohnungen den Bauträgern Zinsen für die faktisch nicht zustehenden Förderungsmittel zu verrechnen. Die Nachprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 ergab, dass die Abteilung für Wohnungswesen eine entsprechende Regelung getroffen hatte. Nach der Förderungszusicherung für insgesamt 25 Mietobjekte wurden in den Jahren 2003 bis 2005 noch 89 Wohnungen ins Eigentum verkauft. Dies betraf Förderungsdarlehen in der Höhe von rund 4 Mio. Euro. Davon musste für 15 Bauvorhaben die Förderung rückabgewickelt werden. Das Land Salzburg konnte dafür rund Euro an Zinsen einnehmen. Zudem zeigte sich, dass diese Vorgehensweise präventiv wirkte. In einer Reihe von Fällen wurden geplante Mietwohnungen bereits vor Ansuchen um Wohnbauförderung als Eigentumswohnungen verkauft. Da diese in der Förderung nicht mehr zu berücksichtigen waren, ist der gesamte finanzielle Effekt zugunsten des Landes wohl um ein Mehrfaches höher, aber nicht bezifferbar. Der Landesrechnungshof nimmt positiv zur Kenntnis, dass seine Empfehlung umgesetzt und für das Land Salzburg dadurch ein finanzieller Nutzen erreicht wurde. Der Direktor des Landesrechnungshofes: Dr. Manfred Müller e.h. Seite 17
18 5. Anhang 5.1. Gegenäußerung des Amtes der Salzburger Landesregierung Seite 18
19 Herrn Direktor des Landesrechnungshofes Mag. Dr. Manfred Müller F ü r u n s e r L a n d! BÜRO DES LANDESAMTSDIREKTORS ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM CHIEMSEEHOF LRH/3023/ POSTFACH 527, 5010 SALZBURG BETREFF FAX Nachprüfung " durch Wohnbauträger" Bezug: LRH-3-110/ buero-lad@salzburg.gv.at Mag. Maria Appesbacher TEL Sehr geehrter Herr Direktor! Zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes über die Nachprüfung zum Verkauf von Mietwohnungen durch Wohnbauträger teile ich mit, dass von der Abteilung 10 keine weiteren Bemerkungen vorgebracht wurden. Ich ersuche, 12 Exemplare des Prüfberichtes zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: Dr. Heinrich Christian Marckhgott Landesamtsdirektor DAS LAND IM INTERNET: AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG LANDESAMTSDIREKTION POSTFACH 527, 5010 SALZBURG TEL (0662) * FAX (0662) MAIL post@salzburg.gv.at DVR
Verländerte Förderungsvorschriften
Gesetz vom 15. Dezember 1992 zur besonderen Förderung des Wohnbaus in den Jahren 1993 bis 1996 (Sonderwohnbauförderungsgesetz), LGBl. Nr.36 und 151/1993 i.d.f. LGBl. Nr.31/1994 1. Abschnitt Förderungsrahmen
MehrSTEIERMÄRKISCHER LANDTAG
STEIERMÄRKISCHER LANDTAG LANDESRECHNUNGSHOF BERICHT LRH 24 Q 12-1999/9 Gebarungskontrolle steirischer Wohnbauträger gemäß LRH-VG 26 Abs. 2, Z 4 Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS I. PRÜFUNGSAUFTRAG...1 II. PRÜFUNGSERGEBNISSE...
MehrStadt Salzburg. Die Internet-Zweigstelle der Stadtbibliothek Salzburg finden Sie hier
Stadt Salzburg 50101004 Salzburg Öffentliche Bibliothek Ludothek St.Vitalis Salzburg 50101010 Salzburg Evangelische Gemeindebücherei Salzburg 50101011 Salzburg Öffentliche Bücherei der Pfarre St.Martin
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrTerminvereinbarung: zwingend erforderlich, telefonisch oder per
Öffentliche Bibliotheken Bildungsmedien Salzburg privat Abgabestellen Stadt Salzburg Einrichtung: Salzburg Museum Telefon: 0662 8042-2474 Terminvereinbarung: zwingend erforderlich, erfolgt über die Gratis-Hotline
MehrBettenangebot und Bettenauslastung Sommer 2016
Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 200.243 1.322 0,7 32,6 30,9 davon Hotels und ähnliche Betriebe 95.856 540 0,6 44,3 42,2 Ferienwohnung/haus (gewerblich) 24.708
MehrBettenangebot und Bettenauslastung Sommer 2015
Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 198.921 1.538 0,8 30,9 30,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 95.316 930 1,0 42,2 41,0 Ferienwohnung/haus (gewerblich) 23.401
MehrBettenangebot und Bettenauslastung Winter 2012/2013
Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 204.203 2.191 1,1 38,9 38,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 102.097 1.485 1,5 45,3 44,5 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrBettenangebot und Bettenauslastung Winter 2015/2016
Betten Differenz Differenz Ausl. (LJ) Ausl. (VJ) in % in % in % LAND SALZBURG 210.454 2.738 1,3 39,2 38,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 103.183 450 0,4 45,3 44,1 Ferienwohnung/haus (gewerblich) 26.457
MehrZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SEBASTIAN-STIEF-GASSE 2 BETREFF FAX +43 662 8042 3200
An alle Gemeinden im Land Salzburg F ü r u n s e r L a n d! WAHLEN UND SICHERHEIT ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM SEBASTIAN-STIEF-GASSE 2 20032-S/5301/46-2012 07.11.2012 POSTFACH 527, 5010
MehrFeuerwehren und Löschzüge in Salzburg
Feuerwehren und Löschzüge in Salzburg FF Anthering FLA 1 FF Bergheim FLA 1 LZ Lengfelden FLA 1 LZ Muntigl FLA 1 LZ Voggenberg FLA 1 FF Bürmoos FLA 1 FF Michaelbeuern FLA 1 FF Elixhausen FLA 1 FF Göming
MehrNACHWUCHS-MEISTERSCHAFTEN 2017/2018 KLASSENEINTEILUNG
NACHWUCHS-MEISTERSCHAFTEN 2017/2018 KLASSENEINTEILUNG Die Vereine werden höflich ersucht, ihre Mannschaftsmeldungen auf Vollständigkeit zu überprüfen und ev. Zurückziehungen bis spätestens Freitag, 14.
MehrEntwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen für geförderte Mietwohnungen und Wohnheime (Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-
MehrSIR-Konkret. Die Förderung besteht in rückzahlbaren, Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2.
1. Persönliche Voraussetzungen Begünstigte, natürliche Person (siehe Seite 5), die die notwendigen Eigenmittel aufbringt. Eigenmittelmindesteinsatz Ein bestimmter Mindestanteil des Kaufpreises muss mit
MehrErgebnisliste. 25. Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Flachau Parallelbewerb
2 Parallelbewerb 1 58 Neukirchen 500 31,52 0 0,00 0 468,48 2 117 Pilsbach 500 35,53 5 0,00 0 459,47 3 100 Pollham 500 41,23 5 0,00 0 453,77 4 103 Steinhaus 500 35,03 20 0,00 0 444,97 5 66 Saalfelden LZ
MehrLandesfeuerwehrkommando Salzburg
vorläufige Ergebnisliste (Stand: 01.07.2017 16:09) 27. Landesfeuerwehrleistungsbewerb 01.07.2017-01.07.2017 LFKDO Salzburg Bronze ohne Alterspunkte / Eigene 1 FF Neukirchen 1 Neukirchen Abschnitt 3 - Pinzgau
MehrRichtlinien für. Wohnraumförderung
Richtlinien für Marktstraße17 A-9373 Klein St. Paul Wohnraumförderung Auf die Gewährung der Wohnraumförderung besteht kein Rechtsanspruch und ist diese ausschließlich eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 70-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Mete BA MA und Klubvorsitzenden Steidl an
MehrWEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum!
WEMA - Ihr unabhängiger Finanzdienstleister August Weinzerl Versicherungsmakler & Vermögensberater Gew.Register Nr. 606/15009 u. 14928 WEMA - Ihr Partner für Ihren Lebens-Wohn-Traum! Büro 8055 Graz-Puntigam,
MehrEntwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom. über die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom. über die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen des Landes für Wohnungen im Eigentum oder die Sanierung (Wohnbauförderungs- Rückzahlungsverordnung)
MehrJahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009
Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen
MehrGebührenordnung SFV. 1. Spielleitungsgebühren
Gebührenordnung SFV 1. Spielleitungsgebühren a) Meisterschaftsspiele Schiri SR-Ass. Regionalliga (verbandsintern) 75,-- 38,-- Salzburger Liga 50,-- 25,-- 1. Landesliga 43,-- 22,-- 2. Landesliga, 1. Klasse,
MehrU-9 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Samstag, 5. Dezember Zeit: Spielort: Uhr Uhr
U-9 - Vorrunde 1 Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 13.00 Uhr 16.30 Uhr ULSZ Rif Teilnehmer: Anif, Bergheim, Elsbethen, Wals-Grünau, Adnet, ÖTSU Hallein (01) 13:00 FC Bergheim - SV Wals-Grünau 0:1 (02)
MehrBericht des Landesrechnungshofes. über. Geförderte Wohnbauprojekte mit Mitteln. aus der. Wohnbauforschung
Bericht des Landesrechnungshofes über Geförderte Wohnbauprojekte mit Mitteln aus der Wohnbauforschung LRH 3-106/13-2007 Kurzfassung Bis Ende der achtziger Jahre wurde die Wohnbauforschung aus zweckgebundenen
MehrEntwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 geändert wird. Artikel I
Entwurf Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967, LGBl 11, zuletzt geändert
MehrSalzburger Landesrechnungshof. Bericht über die. Sonneninsel GmbH
Salzburger Landesrechnungshof Bericht über die Jänner 2016 003 3/171/10-2015 I n h a l t s v e r z e i c h n i s : 1. Allgemeines... 4 1.1. Grundlage und Umfang der Prüfung... 4 1.2. Aufbau des Berichtes...
MehrLandesfeuerwehrkommando Salzburg
am 02.Juli 2011 in Adnet Ohne Gewähr vorläufige Ergebnisliste (Stand: 02.07.2011 15:49) 24. Landesfeuerwehrleistungsbewerb 02.07.2011-02.07.2011 LFKDO Salzburg Bronze ohne Alterspunkte / Eigene 1 Mariapfarr
MehrVorläufige Daten: Übernachtungen November 2017
nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 611.035 32.785 5,7 45,3 54,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 444.003 20.370 4,8 43,1 56,9 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrBundesland. Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Langtitel.
Landesrecht Bundesland Kärnten Kurztitel Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997 Kundmachungsorgan LGBl.Nr. 60/1997 aufgehoben durch LGBl.Nr. 68/2017 Typ LG /Artikel/Anlage 0 Inkrafttretensdatum
MehrJahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter am 30. Dezember 2009
Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 30. Dezember 2009 Die Gesetzesmaterialien zum folgenden Gesetz (Blg LT 14. GP: Regierungsvorlage 70 und Ausschussbericht 128, jeweils 2.
MehrÜbernachtungen Winter 2016/2017
nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 15.062.892-52.951-0,4 21,7 78,3 davon Hotels und ähnliche Betriebe 8.546.911 32.802 0,4 22,6 77,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
Mehr3575/J XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage
3575/J XXII. GP - Anfrage 1 von 5 3575/J XXII. GP Eingelangt am 04.11.2005 Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wohnbauforschungsprojekt Neumarkt
MehrV e r t e i l u n g s o r d n u n g a) Dr. Helge Oberhuber, öffentl. Notar, Golling f.d. Gemeinden
LANDESGERICHT SALZBURG DER PRÄSIDENT Jv 3283/16i-13.1-6 (Bitte in allen Eingaben anführen) Rudolfsplatz 2 5010 Salzburg Tel.: +43 57 60121 Fax: +43 57 60121 31188 Gemäß 5 des Gerichtskommissärsgesetzes
MehrÜbernachtungen Juni 2017
nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 1.869.145 357.424 23,6 25,7 74,3 davon Hotels und ähnliche Betriebe 1.233.106 213.762 21,0 23,4 76,6 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrÜbernachtungen September 2017
nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 1.804.560-6.130-0,3 25,9 74,1 davon Hotels und ähnliche Betriebe 1.260.808 9.601 0,8 24,3 75,7 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrÜbernachtungen Sommer 2017 kumuliert bis September 2017
nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 11.859.983 359.249 3,1 23,3 76,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 7.163.480 146.781 2,1 22,5 77,5 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrU-9 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Samstag, 9. Dezember Zeit: Spielort: Teilnehmer: Uhr Uhr
U-9 - Vorrunde 1 Termin: Samstag, 9. Dezember 2017 Sporthalle Mittersill Mittersill, FC Pinzgau, Bruck, Mühlbach/Pzg., Zell am See, Schwarzach (01) 13:30 FC Pinzgau Saalfelden - SC Mühlbach/Pzg. 0:0 (02)
MehrGebührenordnung SFV. 1. Spielleitungsgebühren
Gebührenordnung SFV 1. Spielleitungsgebühren a) Meisterschaftsspiele Schiri SR-Ass. Regionalliga (verbandsintern) 75,-- 38,-- Salzburger Liga 50,-- 25,-- 1. Landesliga 43,-- 22,-- 2. Landesliga, 1. Klasse,
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 378 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 43 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 261-2/13
MehrVorläufige Daten: Übernachtungen August 2017
Vorläufige Daten: Übernachtungen ugust 2017 nteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer usländer LND SLZBURG 3.747.513 7.875 0,2 20,1 79,9 davon Hotels und ähnliche Betriebe 2.105.979-13.708-0,6
MehrÜbernachtungen Winter 2016/2017 kumuliert bis Jänner 2017
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 6.166.341-71.509-1,1 22,0 78,0 davon Hotels und ähnliche Betriebe 3.633.024 1.020 0,0 23,6 76,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
Mehraktuelle BAUVORHABEN SALZBURG STADT FLACHGAU TENNENGAU PONGAU PINZGAU LUNGAU
aktuelle BAUVORHABEN SALZBURG STADT FLACHGAU TENNENGAU PONGAU PINZGAU LUNGAU Lehen Guggenthal-Künberg Salzburg-Aigen Eichetsiedlung Eichet Anif Bramberg am Wildkogel Mittersill U Krimml Medieninhaber:
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 2-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner
MehrDas Land. Steiermark. à FA Energie und Wohnbau. Bericht über die \Mohnbau- und Ökoförderung
AMT DER sre lern ÄRKtscHEN LANDESREGTERUNG Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Das Land Steiermark à FA Energie und Wohnbau Bearbeiter: Alexandra Reicher Tel.:877-3775 Fax'.877-3780 E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
MehrAnhang C: Wahlwerbenden Gruppen bei den Gemeindevertretungswahlen 2014 Gemeinde Kurztext Langtext/Bezeichnung
Anhang C: Wahlwerbenden Gruppen bei den Gemeindevertretungswahlen 2014 Gemeinde Kurztext Langtext/Bezeichnung Salzburg (Stadt) ÖVP Die Stadtpartei - ÖVP - Liste Dr. Heinz Schaden GRÜNE Bürgerliste - DIE
MehrBeispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe:
Beispiele zur Berechnung der Wohnbeihilfe: Für die Wohnbeihilfeberechnung stellt nicht der gesamte von Ihnen zu entrichtende Mietzins den Wohnungsaufwand dar. So werden für die Wohnbeihilfeberechnung nicht
MehrÜbernachtungen Dezember 2015
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 2.237.625-90.025-3,9 19,3 80,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 1.328.326-59.188-4,3 21,4 78,6 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrGemeinde, gemeinnützige Bauvereinigung, juristische Person mit Sitz im Inland, Körperschaften etc. (Firmenbuchnummer)
Auflage April 2015 Land Salzburg Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 Postfach 527 5010 Salzburg Wohnen Raumplanung Ansuchen-Nr. Assistenten-Nr. Wird vom Amt ausgefüllt Eingelangt
MehrErfolgsimmobilien Gabriele Wieser
Wohnbauförderung OÖ. Wohnbauförderung Land Oberösterreich Verordnung der Oö. Landesregierung über die Förderung von Miet- und Eigentumswohnungen sowie von Wohnheimen (Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2005)
MehrEntwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz (Mindestsicherungsverordnung-Wohnbedarfshilfe) Auf Grund des 11
MehrZu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
9/SN-20/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1031 Wien LEGISLATIV- UND VERFASSUNGSDIENST E-Mail:
MehrWohnbauförderung - Aktuell
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen Begriffsbestimmungen
MehrJahrgang 2015 Kundgemacht am 14. Dezember 2015
1 von 6 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2015 Kundgemacht am 14. Dezember 2015 103. Verordnung: Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung
MehrFolgeprüfung. Oö. Landesbank AG. Bericht LRH-120012/17-2013-BF
Folgeprüfung Oö. Landesbank AG Bericht LRH-120012/17-2013-BF Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 Fax: (+43 732) 7720-214089 E-Mail: post@lrh-ooe.at
MehrStempel- und gebührenfrei ab gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften A N S U C H E N
Stempel- und gebührenfrei ab 1.7.1991 gemäß den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften An das Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt A N
MehrÜbernachtungen Winter 2015/2016
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 15.115.843 725.401 5,0 21,1 78,9 davon Hotels und ähnliche Betriebe 8.514.109 320.696 3,9 21,8 78,2 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrÜbernachtungen Winter 2014/2015
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 14.390.442 264.876 1,9 21,6 78,4 davon Hotels und ähnliche Betriebe 8.193.413 91.228 1,1 22,3 77,7 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrSALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Flachgau
SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Flachgau September 2014 Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Flachgau Wirtschaftskammer Salzburg September 2014 Inhalt I. Bezirksübersichten
MehrÜbernachtungen Sommer 2015
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 11.824.844 435.510 3,8 24,3 75,7 davon Hotels und ähnliche Betriebe 7.400.312 181.652 2,5 22,8 77,2 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrÜbernachtungen Sommer 2016
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 12.576.257 751.413 6,4 24,5 75,5 davon Hotels und ähnliche Betriebe 7.805.733 405.421 5,5 23,6 76,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrENTWURF. Amt der Salzburger Landesregierung Postfach Salzburg. Salzburg, am Dr. Atzmanstorfer/Tut Zl.: 1678/14
ENTWURF Amt der Salzburger Landesregierung Postfach 527 5010 Salzburg Salzburg, am Dr. Atzmanstorfer/Tut Zl.: 1678/14 Betrifft: Bezug: Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung
MehrÜbernachtungen Sommer 2016 kumuliert bis Juli 2016
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 5.939.617 337.647 6,0 25,4 74,6 davon Hotels und ähnliche Betriebe 3.640.093 171.866 5,0 23,3 76,7 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrBundespräsidentenwahl 2016
Landesstatistik Bundespräsidentenwahl 2016 Erster Wahlgang Bundespräsidentenwahl 2016 Erster Wahlgang Dr. Gernot Filipp (Hrsg.) AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion Referat 0/03: Landesstatistik
MehrÜbernachtungen Sommer 2016 kumuliert bis August 2016
Anteil in % Übernachtungen Differenz Diff. in % Inländer Ausländer LAND SALZBUR 9.690.044 515.261 5,6 23,6 76,4 davon Hotels und ähnliche Betriebe 5.765.492 255.002 4,6 22,6 77,4 Ferienwohnung/haus (gewerblich)
MehrRichtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008
Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008 Richtlinien der Burgenländischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen gemäß 21 Abs. 9 des Bundesgesetzes,
MehrGemeindeförderungen Gemeinde Solar thermisch Holzheizungen Wärmedämmung/Fenstertausch Sonstige Förderungen
Adnet Altenmarkt Anif Anthering Bad Hofgastein 20% der Landesförderung 21,80 pro m2 max. 363,36 je Anlage Voraussetzung: Förderzusage des Landes 290,-- je Anlage 182,-- je Anlage 50% der Landesförderung
MehrErgebnisliste. 22. Landesfeuerwehrleistungsbewerb in Uttendorf FLA Bronze Klasse A
2 FLA Bronze Klasse A 1 6 Neukirchen/Grv. 2 500 37,0 0 52,45 0 410,55 2 45 Mariapfarr 1 500 39,4 0 53,09 0 407,51 3 46 Henndorf 500 39,2 0 55,52 0 405,28 4 233 Seeham 2 500 46,2 0 53,09 0 400,71 5 47 Stadt-Salzburg
MehrÖffentliche Kundmachung
Wasser Energierecht Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Michael-Pacher-Straße 36 20701-1/41421/73-2016 07.09.2016 Postfach 527 5010 Salzburg Betreff Fax +43 662 8042 4199 Errichtung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe
MehrR I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten
R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz
Mehr2. Landesstruktur Salzburger Zentralraum (13) Zum Salzburger Zentralraum gehören folgende Gemeinden:
2. Landesstruktur 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (12) Das Land Salzburg lässt sich in zwei großräumige Funktionsbereiche gliedern, die als Salzburger Zentralraum und als Ländlicher Raum bezeichnet
Mehrseit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
MehrErlass zur Einbringung von Schneeräumgut in Gewässer
F ü r u n s e r L a n d! LEBENSGRUNDLAGEN UND ENERGIE RECHTSDIENST ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM FANNY-V.-LEHNERT-STRASSE 1 20401-1/42509/80-2013 20401-1/94/1888-2013 16.09.2013 POSTFACH
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent und Mag. a Irene Simader, Leiterin Abteilung Wohnbauförderung am Donnerstag, 2.11. 2017 zum Thema Aktuelles
MehrFörderungen des Wohnbauressorts
Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500
MehrBericht der Landesregierung
Nr. 27 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Salzburger Landtages vom 9. November
MehrSalzburger Landesrechnungshof. Bericht. Konversion für geförderte Mietwohnungen. Sonderprüfung. Auftrag des Landtagsklubs Team Stronach
Salzburger Landesrechnungshof Bericht für geförderte Mietwohnungen Sonderprüfung Auftrag des Landtagsklubs Team Stronach Oktober 2015 003 3/162/12-2015 Kurzfassung Der Landtagsklub Team Stronach beauftragte
MehrNÖ BAUGEWERBETAG Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle
NÖ BAUGEWERBETAG 2016 (11. November 2016) Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle Einführungsvortrag Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Andreas Kropik (Bauwirtschaftliche Beratung GmbH / TU Wien)
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 331 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobfrau Mag. a Rogatsch, Mag. Scharfetter und
MehrU-14 - Vorrunde 1 SPIELPLAN. Termin: Sonntag, 8. Jänner Zeit: Spielort: Teilnehmer: Uhr Uhr
U-14 - Vorrunde 1 Termin: Sonntag, 8. Jänner 2017 13.30 Uhr 17.30 Uhr ULSZ Rif Red Bull Salzburg, Bürmoos, Anif, SG Oberalm/Puch, SG Hof/Faistenau, Seekirchen (01) 13:30 SV Bürmoos - SG Oberalm/Puch :
MehrDas Tourismusjahr 2015/2016 in Zahlen
Das Tourismusjahr 2015/2016 in Zahlen Das Tourismusjahr 2015/16 in Zahlen Dr. Gernot Filipp (Hrsg.) AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion Referat 0/03: Landesstatistik Impressum Medieninhaber:
MehrAnsuchen Mietwohnungen
Auflage April 2015 Land Salzburg Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 Postfach 527 5010 Salzburg Wohnen Raumplanung Ansuchen-Nr. Assistenten-Nr. Wird vom Amt ausgefüllt Eingelangt
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2017 649. Wohnbauförderung (Verzinsung der Fördergelder) 1. Bereinigung des Zinssatzes für die Wohnungskategorie II zum
MehrV E R O R D N U N G. des Gemeinderates der Gemeinde Peterskirchen vom 17. Dezember 2009 mit der eine. Wassergebührenordnung
Zl.: 850/0-2009 Gemeindeamt Peterskirchen Bezirk Ried im Innkreis 4743 Peterskirchen 25 GEBÜHRENSÄTZE MIT BESCHLUSS GR 15.12.2011, 13.12.2012, 17.12.2013, 16.12.2014, 17.12.2015 und 15.12.2016 GEÄNDERT!
MehrKontrollamt. Status: Bericht B E R I C H T
Kontrollamt Betreff: Bericht Betriebskosten-Gemeindewohnungen Bezug: ergänzende Erhebungen Zahl: 4-8/2009 Bearbeiter: Mö DW: 480 Datum: 22-12-2009 Status: Bericht B E R I C H T über die Nachprüfung der
MehrAktuelle Krampusläufe in Salzburg
Aktuelle Krampusläufe in Salzburg 19.11.16 18.00 Uhr, Krampuslauf in Faistenau / Ortsteil Tiefbrunnau 5324 Faistenau 20.11.16 15.00 Uhr, Krampuslauf in Henndorf am Wallersee (Start 17.00) 5302 Henndorf
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 4 GZ. RV/0301-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Notar, vom 19. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes
Mehr1)WOHNBAUFÖRDERUNG FÜR DIE ERRICHTUNG EINES EIGENHEIMES ODER DEN ERSTERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG.
WOHNBAUFÖRDERUNG TIROL Diese Seiten sollen Ihnen den Weg durch den Förderungsdschungel erleichtern. Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wie Sie zur maximalen Förderung durch das Land Tirol kommen. Die
MehrVerordnung. 1 Anschlussgebühr
Gemeindeamt Utzenaich Pol.Bezirk: Ried im Innkreis, O.Ö. 4972 Utzenaich 5 Tel. 07751/8272-0 * Fax 07751/8272-18 Utzenaich, am 20. November 2003 e-mail: gemeinde@utzenaich.ooe.gv.at Zl. 851-1/1-2003 Verordnung
MehrVorbehaltsflächen für Wohnen
Vorbehaltsflächen für Wohnen Ein taugliches Instrument zur Stärkung des förderbaren Wohnbaus? MA 5/03 Amt für Stadtplanung und Verkehr März 16 Dipl.-Ing. Stephan Kunze Fragestellungen Ist ein derartiger
MehrSALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN. Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung. Pongau
SALZBURGS BEZIRKE IN ZAHLEN Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pongau September 2014 Daten zu Wirtschaft und Bevölkerung Pongau Wirtschaftskammer Salzburg September 2014 Inhalt Inhalt I. Bezirksübersichten
MehrRichtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten
Richtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten 1 Allgemeines (1) Mit Landesgesetz vom 16. Dezember 2004 LGBl. Nr. 8/2005 wurde
MehrForum Neues Leben. für Materialien zur Woche für das Leben 2010
Forum Neues Leben BESTELL-LISTE für Materialien zur Woche für das Leben 2010 MATERIALIEN KOSTENLOS ANFORDERN Fragen beantwortet Ihnen gerne Maria Schober Zauchenseestraße 337, 5541 Altenmarkt im Pongau
Mehr1. Neuregelung der Tourismusabgabe
Frau Bürgermeister Dr. Maria-Luise MATHIASCHITZ Klagenfurt am Wörthersee, 4. August 2016 im H a u s e Betrifft: Kärntner Tourismusregelung neu Sehr geehrte Frau Bürgermeister! Im Rahmen einer von Amts
MehrDie neue Wohnbauförderung!
Die neue Wohnbauförderung! Inhalt Vorwort 2 Vorwort... 3 3 Begünstigte Person...4 Wer kann r oder rin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5 Welches Einkommen wird
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Wien 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
Mehr29,28 (1 Lj.) 39,36 (3. Lj.) 57,60 34,80 k.a. 15. 47,-- 26,-- 36,-- tatsächlicher Zeitaufwand Pauschale: 14,-- ja
Salzburg Stadt Bergmann Alfred Lieferinger Hauptstraße 124 Elektrotechnik Ing. Augeneder KG Linzer Bundesstraße 32 5023 Salzburg Elektotechnik Bretl Moosstraße 137I Elektro DAKO Dallinger&Co GmbH Hans-Webersdorfer-Straße
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 31 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 13-2/15
MehrZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM STADTPLATZ 1. BETREFF Fax +43 6542 760 6719
Frau Hildegard Bacher Brucker Bundesstraße 39 5700 Zell am See F ü r u n s e r e n P i n z g a u! BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ZELL AM SEE ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM STADTPLATZ 1 30602-152/827/26-2014
Mehr