Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer. Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
|
|
- Frauke Weiss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
2 Vorstellung Dr. Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Boris Gayer Studierendenwerk Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI 2
3 Agenda Studierende mit Beeinträchtigungen Wahl des Studiengangs Sonderanträge bei der Bewerbung Finanzierung Wohnen Nachteilsausgleiche Datenschutz, Schweigepflicht Information & Beratung 3
4 Studierende mit Beeinträchtigungen 7 % Studierende an deutschen Hochschulen geben gesundheitliche Beeinträchtigungen an, die das Studium erschweren (DSW 2013) Studierende mit Beeinträchtigungen = Studierende mit langfristigen (chronischen) Krankheiten oder Behinderungen Behinderung als Rechtsbegriff unterscheidet sich erheblich von Behinderung als Alltagsbegriff 4
5 Studierende mit Beeinträchtigungen Psychische Krankheiten, z. B. Angst- oder Essstörung, Depression, Psychose Somatische Krankheiten, z. B. chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, rheumatische oder neurologische Krankheiten Beeinträchtigungen des Sehens, Hörens, Bewegens oder Sprechens Teilleistungsstörungen, z. B. Legasthenie Autismus-Spektrum-Störungen 5
6 Bekannte Menschen mit Beeinträchtigungen Albert Einstein Victoria von Schweden Alfred Nobel Malu Dreyer Winston Churchill Lady Gaga Stephen W. Hawking Gigi Hadid John Forbes Nash Jr. Carrie Fisher (Prinzessin Leia) Thomas Alva Edison Frida Kahlo de Rivera 6
7 Wahl des Studiengangs Vorauswahl von Studiengängen nach Interesse Welche Bedingungen herrschen in meinem Wunsch- Studiengang an meiner Wunsch-Hochschule? Studiengangtypische Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformen, Vorgaben für den Studienverlauf, Anwesenheitspflicht, Nachteilsausgleiche Bedarf an personeller und technischer Unterstützung während des Studiums im Wunsch-Studiengang Lage, Zugänglichkeit, Ausstattung von Gebäuden und Räumen Beratungs- und Unterstützungsangebote 7
8 Wahl des Studiengangs Welche Bedeutung haben die Bedingungen in meinem Wunsch-Studiengang für meine Entscheidung? 8
9 Wichtiger Hinweis Die nachfolgenden Informationen (Folien 10 16) gelten für die Bewerbung als Studienanfänger_in gemäß UniZS für einen grundständigen Studiengang mit einer in Deutschland erworbenen Berechtigung zum Studium. Sie gelten nicht für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. 9
10 Hochschulzugang: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Zugang = Feststellung allgemeiner Eignung für ein Studium und ggf. besonderer Eignung für einen bestimmten Studiengang Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge Nachweis allgemeiner Eignung durch passende Berechtigung zum Studium, z. B. Abitur, Aufnahme- oder Fortbildungsprüfung bei Aufnahmeprüfung Antrag auf Nachteilsausgleich möglich 10
11 Hochschulzugang: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Besondere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen Nachweis studiengangspezifischer Eignung, z.b. besondere Befähigungen oder Vorbildungen, studiengangspezifische Einzelnoten der Berechtigung zum Studium, erfolgreiche Eignungsprüfung Antrag auf Nachteilsausgleich möglich 11
12 Hochschulzulassung: Erhalten Sie einen Platz in einem grundständigen Studiengang? Zulassung = Verteilung vorhandener Studienplätze an Bewerber_innen, die Zugangsvoraussetzungen erfüllen Zulassungsbeschränkungen? Erwartete Studienplatz-Nachfrage < Studienplatz-Angebot? keine Zulassungsbeschränkung Erwartete Studienplatz-Nachfrage > Studienplatz-Angebot? Zahl der zu vergebenden Studienplätze wird a priori begrenzt = Zulassungsbeschränkung = Numerus Clausus 12
13 Hochschulzulassung: Erhalten Sie einen Platz in einem grundständigen Studiengang? Zulassungsbeschränkungen Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Universität Hamburg: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie Vergabe durch hochschulstart.de Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Vergabe durch Hochschulen, häufig mit Unterstützung durch Dialogorientiertes Serviceverfahren DoSV von hochschulstart.de 13
14 Hochschulzulassung: Erhalten Sie einen Platz in einem grundständigen Studiengang? Struktur des Zulassungsverfahrens der Universität Hamburg bei örtlicher Zulassungsbeschränkung Vorabquoten, z. B. für Härtefälle Hauptquoten Leistungsquote Wartezeitquote Härtefallantrag Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag auf Nachteilsausgleich 14
15 Härtequote, Härtefallantrag Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte an der Universität Hamburg 5 % Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher oder anderer Gründe, die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen, Ortsbindung nachrangig Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen Zulassung führen unabhängig von der Leistung, z. B. Durchschnittsnote des Abiturs oder der Wartezeit 15
16 Härtefallgründe Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, wobei bei späterem Beginn des Studiums dieses möglicherweise nicht mehr studiert oder abgeschlossen werden kann Beschränkungen bei Wahl und Ausübung von Berufen, wobei eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich oder unzumutbar erschwer ist Status Behinderung bzw. Schwerbehinderung allein kein Härtefallgrund! 16
17 Individuelle Kostensituation klären Ausgaben Miete Ernährung, Mobilität, Freizeit, Kleidung Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag Krankenversicherung Semesterbeitrag inklusive Semesterticket Mehrbedarf aufgrund des Studiums Mehrbedarf aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hinweise ab 233, /Monat beim Studierendenwerk Hamburg circa 350, bis 400, /Monat circa 20, /Monat plus 17,50 Rundfunkbeitrag z. B. Familienversicherung kostenfrei, studentische Krankenversicherung circa 90, /Monat zur Zeit 310, /Semester bzw. 52, /Monat z. B. Ausgaben für Lernmittel, Exkursionen z. B. Zuzahlung zu Medikamenten, Kosten für personelle und technische Unterstützung 17
18 Sich über Finanzierungsquellen informieren Einnahmen Unterhalt von den Eltern Kindergeld BAföG Jobben Stipendien Studienkredite Beispiele, Empfehlungen z. B. 192, /Monat, in der Regel bis 25. Lebensjahr, ggf. Verlängerung wegen Behinderung bis zu 735, /Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, ggf. Verlängerung der Förderung bei Krankheit oder Behinderung z. B. Minijob(s), Werkstudent_in, Selbstständigkeit, ggf. Grenzen in Bezug auf Verdienst oder Stundenzahl beachten Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt nutzen Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt nutzen 18
19 Sich über Finanzierungsquellen informieren Einnahmen Wohngeld Renten Grundsicherung (ALG II) und Sozialhilfe Vergünstigungen Notfonds des Studierendenwerks Beispiele, Erläuterungen monatlicher Zuschuss zur Miete z. B. (Halb ) Waisenrente z. B. im Status Teilzeit oder Beurlaubung, im Härtefall z. B. kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Erstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket, Ermäßigung bzw. Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Wohnberechtigungsschein für zeitlich eng befristete Hilfen bei vorübergehenden finanziellen Notlagen 19
20 Hochschulhilfen eine Option für wenige Manche Studierende mit Behinderungen benötigen personelle oder technische Unterstützung für die Durchführung des Studiums, insbesondere Studierende, die blind oder taub sind oder bei denen das Sehen oder das Hören erheblich beeinträchtigt ist Studierende mit Beeinträchtigungen des Bewegens, die zu Assistenzbedarf führen Notwendige Unterstützung kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden ( Hochschulhilfe ) 20
21 Hochschulhilfen eine Option für wenige Beispiele für Hochschulhilfen Gebärdensprachdolmetscher_innen FM-Anlage Mobile Braillezeile Individuelle_r Tutor_in Assistenz für die Durchführung des Studiums 21
22 Spezifische Belange beim Wohnen Frühzeitig nach Zimmer oder Wohnung suchen: Informationen über Preise, Bewerbungszeitpunkte, Wartezeiten einholen Beratungszentrum Wohnen informiert, in welchen Wohnanlagen des Studierendenwerks geeignete Zimmer vorhanden sind informiert zum Härtefallantrag zur bevorzugten Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnplätzen prüft, wie Anforderungen aufgrund einer Beeinträchtigung vom Studierendenwerk berücksichtigt werden können 22
23 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Studien- und Prüfungsleistungen, Fristen, Anwesenheitspflicht und andere Lehrveranstaltungsund Prüfungsbedingungen können unter bestimmten Voraussetzungen (!) durch individuelle Anpassungen auf Antrag chancengleich gestaltet werden Unterschiede zwischen Schule und Hochschule in Bezug auf Maßnahmen sind möglich! 23
24 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Rechtliche Grundlagen Art. 3 Abs. 1 GG Hamburgisches Hochschulgesetz Hochschulprüfungsordnungen, an der Universität Hamburg in der Regel 11 in Prüfungsordnungen Staatliche Prüfungsordnungen (nur an Universitäten) 24
25 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Beispiele Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten Eigener Bearbeitungsraum bei Klausuren Unterbrechung von Klausuren durch eine oder mehrere Pausen Einsatz von personeller oder technischer Unterstützung Angepasste Anwesenheitsregelung Bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere Form 25
26 Datenschutz und Schweigepflicht Datenschutz Im Campus-Management-System STiNE werden keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst Im Studiengang nicht erkennbar, wer als Härtefall zugelassen wurde Nachteilsausgleiche dürfen nicht auf dem Zeugnis oder dem Transcript of Records dokumentiert werden Schweigepflicht professioneller Berater_innen Einzelberatung in geschützten und vertraulichen Räumen Anonyme Beratung möglich 26
27 Handbuch Studium und Behinderung Für Deutschland Handbuch Studium und Behinderung Kostenloser Download bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung 27
28 28
29 29
30 /studierendenwerk/de/sozialberatung/besi/ 30
31 Kontakt Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Campus-Center, Alsterterrasse 1, Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI Grindelallee 9, Hamburg 31
32 Auf Wiedersehen an der Universität Hamburg Wir beraten Sie gerne in unseren offenen Sprechstunden oder nach Terminabsprache. 32
Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer. Was sollten Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen?
Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer Was sollten Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen? Vorstellung Dr. Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg Büro für die Belange
MehrWas sollten Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen? , DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER, BORIS GAYER
Was sollten Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen? v 23.02.2016, DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER, BORIS GAYER Agenda Vorstellung der Referentin und des Referenten Studierende
MehrStudieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen , DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER, BORIS GAYER
Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen v 23.02.2016, DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER, BORIS GAYER Agenda Vorstellung der Referentin und des Referenten Studierende mit Beeinträchtigungen eine
MehrDr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer. Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Vorstellung Dr. Maike Gattermann-Kasper Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen
MehrWas sollten Studieninteressierte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen?
Was sollten Studieninteressierte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor der Bewerbung wissen? Informationsveranstaltung Unitag, 25. Februar 2015 Dr. Maike Gattermann Kasper, Universität Hamburg, und
MehrStudieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen , DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER UND BORIS GAYER
Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen v 05.10.2016, DR. MAIKE GATTERMANN-KASPER UND BORIS GAYER Vorstellung der Referent_innen Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg Büro für die Belange
MehrBewerbung für einen grundständigen Studiengang an der Universität Hamburg. Glossar Übersicht Links
Bewerbung für einen grundständigen Studiengang an der Universität Hamburg Glossar Übersicht Links 1 Hinweis Liebe_r Leser_in, bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: Die Darstellung gilt nur für Personen
MehrStudieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
oder Behinderungen Informationsveranstaltung Unitag, 25. Februar 2015 Dr. Maike Gattermann Kasper, Universität Hamburg, und Boris Gayer, Studierendenwerk Hamburg Agenda Vorstellung der Referentin und des
MehrStudieren mit einer Störung im Autismus-Spektrum
Universität Hamburg Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg Technische Universität Hamburg-Harburg Studierendenwerk Hamburg Studieren mit einer Störung im Autismus-Spektrum Was sollten Sie bei
MehrNachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen Überblick für Beauftragte und Berater*innen
Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen Überblick für Beauftragte und Berater*innen 08.12.2016, DR. M. GATTERMANN-KASPER, WWW.UNI-HAMBURG.DE/BDB Agenda Nachteilsausgleiche an Hochschulen
MehrAusstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen
Ausstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen Informationen zum Studium im Teilzeitstatus und zu Möglichkeiten einer Unterbrechung des Studiums 1. Informations- und Beratungsbedarf in Bezug auf Ausstieg
MehrAntrag auf Nachteilsausgleich
Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag an den Prüfungsausschuss über das Studien- und Prüfungsbüro Ansprechperson Persönliche Daten der Person, die den Antrag stellt Name, Vorname Geburtsdatum Telefonnummer
MehrFolgen schulischer Inklusion für die Hochschulen Neue Anforderungen an die Beratung?
Folgen schulischer Inklusion für die Hochschulen Neue Anforderungen an die Beratung? Fachtagung Inklusion realisieren Beratung stärken der Informations und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Mehr3. Der Weg ins Studium Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
3. Der Weg ins Studium Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Seite 18 Da bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen besondere Bedingungen und Bedürfnisse zu beachten sind, was die
MehrHärte- und Nachteilsausgleichsregelungen für Studienbewerber_innen mit Beeinträchtigungen
Material zum Vortrag Härte- und Nachteilsausgleichsregelungen für Studienbewerber_innen mit Beeinträchtigungen Qualifizierungsseminar Nachteilsausgleichsregelungen für das Studium für Berater_innen und
MehrWorkshop Individuelle Beratung von Lehrenden
Workshop Welchen Beitrag kann das Format für eine inklusive(re) Lehre leisten? Fachtagung Barrierefreie Hochschullehre Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des DSW Berlin, 4./5.
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen
mit Beeinträchtigungen Qualifizierungsseminar der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung für Berater_innen und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Essen, 23./24. April
MehrBewerbung als Studienanfänger_in für einen grundständigen Studiengang
Bewerbung als Studienanfänger_in für einen grundständigen Studiengang Überblick für Bewerber_innen mit Beeinträchtigungen und einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung Unitag 2016 23. Februar 1 Hinweise
MehrFinanzierung der Familie im Studium
Finanzierung der Familie im Studium Agenda Klassische Finanzierungsinstrumente im Studium Regelungen und Besonderheiten für schwangere Studierende und Studierende mit Kind Spezifische Angebote des Studierendenwerks
MehrAufgabenfeld Studium und Behinderung Teil I Themen von A - Z 1
Zusätzliche Unterlagen zu Folie 19 des Vortrags Aufgabenfeld Studium und Behinderung Teil I Themen von A - Z 1 Dr. Maike Gattermann-Kasper Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Behinderung
MehrPrüfungen chancengleich gestalten Nachteilsausgleiche für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Prüfungen chancengleich gestalten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Leuphana Universität Lüneburg, 10. Juli 2015 Dr. Maike Gattermann Kasper www.uni hamburg.de/bdb Gliederung Daten zu Studierenden
MehrMerkblatt für Spitzensportler
Zugang zur Universität Bonn Wer an der Universität Bonn studieren möchte, der benötigt eine allgemeine bzw. fachgebundene 1 Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und muss nachweisen, dass er oder sie in ausreichendem
MehrBarrierefrei Lehren und Prüfen? Welche Rolle spielen Nachteilsausgleiche?
Barrierefrei Lehren und Prüfen? Welche Rolle spielen Nachteilsausgleiche? Workshop für Lehrende sowie Mitarbeitende studienbezogener Organisationseinheiten Universität Göttingen, 7. Dezember 2012 Dr. Maike
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische
MehrNachteilsausgleich für Studierende mit psychischen Krankheiten, Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen Was ist möglich und was nicht?
Nachteilsausgleich für Studierende mit psychischen Krankheiten, Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen Was ist möglich und was nicht? Vortrag am 4. Juni 2015 an der Martin-Luther-Universität Halle
MehrLeitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden
Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden 1. Behinderungsbegriff und gesetzliche Grundlagen: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen , DR. M. GATTERMANN-KASPER,
Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen v 21.01.2016, DR. M. GATTERMANN-KASPER, WWW.UNI-HAMBURG.DE/BDB Vorstellung Dr. Maike Gattermann-Kasper Stabstelle Koordination der Belange von
MehrAusgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg
Der Behindertenbeauftragte Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg 1. Auszug aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.
MehrInformationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung. für Bewerber_innen für grundständige Studiengänge
Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung Inhaltsübersicht für Bewerber_innen für grundständige Studiengänge 1. Überblick 2. Vorabquoten für bestimmte Gruppen von Bewerber_innen 2.1 Fälle
MehrAufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil I Themenbereiche von A Z
Aufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil I Themenbereiche von A Z Qualifizierungsseminar für Beratende und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Informations und Beratungsstelle
MehrBrauchen wir mehr oder weniger Nachteilsausgleiche? Grundlagen, Erfahrungen, Perspektiven
Titelfolie 1 Brauchen wir mehr oder weniger Nachteilsausgleiche? Grundlagen, Erfahrungen, Perspektiven Seminar Nachteilsausgleich im Licht von Diversität und Inklusion Informations- und Beratungsstelle
MehrDr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich?
Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt Barrierefreiheit Was bedeutet das eigentlich? Vorstellung der Referent_innen Dr. Maike Gattermann-Kasper Stabsstelle Koordination der Belange von Studierenden
MehrBeratung als eine der Kernaufgaben: Tipps für neu berufene Beauftragte und Berater*innen für Studierende mit Beeinträchtigungen
Beratung als eine der Kernaufgaben: Tipps für neu berufene Beauftragte und Berater*innen für Studierende mit Beeinträchtigungen 08.12.2016, DR. M. GATTERMANN-KASPER, WWW.UNI-HAMBURG.DE/BDB Vorstellung
MehrInformationen für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge zum Härtefallantrag bei der Zulassung
Informationen für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge zum Härtefallantrag bei der Zulassung Inhaltsübersicht 1. Zugang und Zulassung zu konsekutiven Masterstudiengängen im Überblick 2. Härtefallanträge
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Health and Medical Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule
Mehr^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= = QS QS QS QSI= I= I= I=NTKMT NTKMT NTKMT NTKMTKOMNP KOMNP KOMNP KOMNP= = = ΩÄÉê=ÄÉëçåÉ=_ÉëíáããìåÖÉå=ÑΩê=Ç~ë= ΩÄÉê=ÄÉëçåÉ=_ÉëíáããìåÖÉå=ÑΩê=Ç~ë= ΩÄÉê=ÄÉëçåÉ=_ÉëíáããìåÖÉå=ÑΩê=Ç~ë=
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Compliance and Corporate Security, LL.M. der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bewerbung und Zulassung
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bewerbung und Zulassung Katja von Berg, M.A. Dr. Tanja Möhle Zentrale Studienberatung der Universität Stuttgart 1 Ablauf Teil 1: Bewerbung und Zulassung:
MehrWiedereingliederung in das Studium nach Krankheitsphasen Entwicklung eines Hamburger Modells für Studierende
1 Jahr HRK-Empfehlung Eine Hochschule für Alle 1 Jahr UN-Behindertenrechtskonvention: Impulse für eine barrierefreie Hochschule Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
MehrSatzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung 1
Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner
MehrMit Hörbeeinträchtigung studieren (wie) geht das?
Mit Hörbeeinträchtigung studieren (wie) geht das? Veranstaltungsreihe für Schüler_innen mit Hörbeeinträchtigung mit einem Elternabend Gibt es in meinem Wunsch-Studiengang Bedingungen, die für meine Studienwahl
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 15 vom 30. April 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät
MehrZugang und Zulassung zum Studium
Zugang und Zulassung zum Studium 1 Information zum Dialogorientierten Serviceverfahren Zielstellung: Auswahlverfahren für NC-Fächer der Hochschulen gemeinsam mit der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals
MehrOrdnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen. * Änderungen ausschließlich aufgrund der Namensumstellung der THGA
Technische Hochschule Georg Agricola AMTLICHE MITTEILUNG Bochum, 05.07.2016 Laufende Nr.: 40/16 Bekanntgabe der Änderung* der Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen vom
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3993 24.05.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
MehrVom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich
Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin Vom 16. Mai 2011 Das Präsidium der Universität Hamburg
MehrRichtlinie der Hochschule Hannover zum Nachteilsausgleich (RNTA) nach 7 Abs. 18 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (ATPO) 1 Präambel
Richtlinie der Hochschule Hannover zum Nachteilsausgleich (RNTA) nach 7 Abs. 18 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (ATPO) 1 Präambel Nach 7 Abs. 3 Satz 5 NHG bzw. 7 Abs. 18 des Allgemeinen Teils
MehrName, Vorname. Matrikelnummer. Studiengang /Fachsemester. Ich beantrage folgende nachteilsausgleichende Maßnahmen: (ggf. auf einem gesonderten Blatt)
Antrag auf Nachteilsausgleich - an den Prüfungsausschuss - Hiermit beantrage ich, mir aufgrund von besonderen persönlichen Gründen gem. 11 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Studiengänge mit den Abschlüssen
MehrSoziale Beratungsdienste beim Studentenwerk Halle
Soziale Beratungsdienste beim Studentenwerk Halle Einführungsveranstaltung zum WS 2016/17 1 Der Studienanfang ist meist eine spannende Zeit mit vielen neuen Erfahrungen und Herausforderungen. Bei der Bewältigung
Mehr???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen
Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen
MehrStudieren ist teuer mit Unterstützung der Studierendenwerke aber machbar und eine attraktive Investition in die Zukunft!
Pressemitteilung 27.06.2017 21. Sozialerhebung zur Lage Studierender zeigt: Studieren ist teuer mit Unterstützung der Studierendenwerke aber machbar und eine attraktive Investition in die Zukunft! Miete
MehrIntegration ins Hochschulstudium sowie Grundsicherung und Versicherung bei Flüchtlingen 9. März 2017: Tagung Ausländerstudium
Integration ins Hochschulstudium sowie Grundsicherung und Versicherung bei Flüchtlingen 9. März 2017: Tagung Ausländerstudium Katharina Maschke, DAAD, Referatsleiterin Strategieentwicklung und Hochschulpolitik
MehrDas A und O der Viadrina. faq
Das A und O der Viadrina. faq Heide Fest 01 Was ist das Besondere an der Europa- Universität Viadrina? Seit ihrer Wiedergründung 1991 lebt und atmet die Viadrina Internationalität. Und das zeigt sich auch
MehrDas Dialogorientierte Serviceverfahren. Der neue Weg für Ihre Studienplatzbewerbung
Das Dialogorientierte Serviceverfahren Der neue Weg für Ihre Studienplatzbewerbung Gliederung Für wen ist das Verfahren relevant? Seite 3 Für wen ist das Verfahren nicht relevant? Seite 4 Wichtige Information
MehrHochschulzulassungssatzung
Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg Vom 1. Februar 2008 geändert durch Satzung vom 13. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 23. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 04. November 2010
MehrStudien-Informations-Tage 2017 Wie erhalte ich einen Studienplatz an der Uni Kiel?
Studien-Informations-Tage 2017 Wie erhalte ich einen Studienplatz an der Uni Kiel? Teil I: Auswahl des Studienfachs Teil II: Studienberechtigung Teil III: Bewerbung Teil IV: Einschreibung Referentinnen:
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110
MehrStellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns ohne uns am 15.
Published on Deutsches Studentenwerk (https://www.studentenwerke.de) Startseite > Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
Mehr(Masterstudiengang). Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BerlHG.
Zugangssatzung für den Masterstudiengang Nordamerikastudien des Zentralinstituts John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
MehrInformationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge
Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge Inhaltsübersicht 1. Zugang und Zulassung zu konsekutiven Masterstudiengängen im Überblick
MehrAmtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule
Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 15 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 16.06.2016 Inhalt: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt
MehrKapitel III Zugang und Zulassung zum Studium
Kapitel III Zugang und Zulassung zum Studium Inhalt Einführung 36 Zugang und Zulassung zu Bachelor- und anderen grundständigen Studiengängen 37 1. Allgemeiner Überblick: Was müssen Studieninteressierte
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management Logistikmanagement
MehrWie bewerbe ich mich an der Hochschule? Bianca Schmidt (B.Sc.) Studienberatung
Wie bewerbe ich mich an der Hochschule? Bianca Schmidt (B.Sc.) Studienberatung Campus Friedrich-Streib-Straße Campus Design Bewerbungsverfahren 2. Mai 15. Juli Bewerbung online www.hs-coburg.de/bewerbung
MehrStudium mit Behinderung Wege zur barrierefreien Hochschule Vortrag in Lüneburg,
Studium mit Behinderung Wege zur barrierefreien Hochschule Vortrag in Lüneburg, 28.03.2008 Ursula Jonas Informations- u. Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks Agenda 1. Die
MehrLeitfaden zur Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn November 2015
Leitfaden zur Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn November 2015 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrWorkshop Angebote HOPES Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende
Workshop Angebote HOPES Hilfe und Orientierung für psychisch psychischen Erkrankungen, 18./19.09.2013 Berlin Anja Rieth, Diplom-Psychologin Anja.Rieth@verw.uni-hamburg.de Überblick Seit 2001 Träger: Universität
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
FH Bielefeld Postfach 10 11 13 33511 Bielefeld Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
MehrNachteilsausgleich im Studium bei Legasthenie und Dyskalkulie. Sandra Ohlenforst M.A.
Nachteilsausgleich im Studium bei Legasthenie und Dyskalkulie Sandra Ohlenforst M.A. Agenda Vorstellung Universität Würzburg und KIS einschließlich Arbeitsgrundlagen Bundesweite Daten Nachteilsausgleich
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 55
Amtliche Bekanntmachung Nr. 55 Zentrale Verwaltung Universität S... 1 von 5 Amtliche Bekanntmachung Nr. 55 (Stand: 31.03.2000) Hochschulrahmengesetz für den Studiengang Architektur Hochschulrahmengesetz
MehrAllgemeine Zulassungsordnung für die Zulassung zum Studium an der International Psychoanalytic University Berlin
Allgemeine Zulassungsordnung für die Zulassung zum Studium an der International Psychoanalytic University Berlin Der Akademische Senat der International Psychoanalytic University Berlin (IPU Berlin) hat
Mehrnicht. für NC- übernimmt. z dann gewählt ) Wenn Sie sich Abschluss. das auf den Seiten stellen. (Für Numerus getroffen. ) g im Hauptantrag werden
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abteilung 1: Studium und Lehre Referat 1.1: Immatrikulationsamt Informationsblatt zur Bewerbung für r grundständige Studiengänge Sie möchten sich für einen Studiengang
MehrNachteilsausgleiche für Studierende gesetzliche Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten an der OvGU Magdeburg
Nachteilsausgleiche für Studierende gesetzliche Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten an der OvGU Magdeburg 1 Inhaltlicher Überblick 1. Zur Zielgruppe 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Nachteilsausgleiche
MehrBewerbung zum Master of Science Elektrotechnik und Informationstechnik
Stand: 25.06.2015 FAKULTÄT FÜR ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK Bewerbung zum Master of Science Elektrotechnik und Informationstechnik Das Masterstudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester
MehrSatzung über allgemeine Regelungen zum Hochschulzulassungs- und Auswahlverfahren
Satzung über allgemeine Regelungen zum Hochschulzulassungs- und Auswahlverfahren (Allg. Zulassungssatzung) Auf Grund von 63 Abs. 2 S. 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl.
MehrGeltungsbereich. Kurztitel aufgeführt: Produktionstechnik II ) mit einem Studienumfang von 120 CP (Regelstudienzeit
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik Maschinenbau und Verfahrenstechnik I und Produktionstechnik Maschinenbau und Verfahrenstechnik II und für das Kurzzeitstudium speaking an der
MehrTUDIERENDE. So leben. in Hamburg. Hochschule. Wohnung. BAföG. Studierende. Miete. Zeit. Mensa. Finanzierung. Wohnanlage. Kind. Lebenshaltungskosten
Sozialerhebung 2013 Party Wohnanlage Studierende Mensa BAföG Kind Zeit Unterstützung von den Eltern Studienabschluss Bildungsherkunft Miete Wohnung Internationale Studierende Jobben WG Hochschule Auslandsaufenthalt
MehrStudien- und Berufswahl Wie gehe ich es an?
Studien- und Berufswahl Wie gehe ich es an? 1 Studienwahl Informationsstand bei Studienanfängern oft unzureichend nur ca. ein Drittel der Studienanfänger ist gut über das gewählte Studium informiert Große
Mehrfür diese Plätze erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien.
FAQ`s zum Thema Numerus clausus (NC) 1. Was ist ein Numerus clausus (Nc)? Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Numerus clausus die Durchschnittsnote des Abiturs oder eines anderen schulischen Zeugnisses
Mehr8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen
8. Juni 2016, Fulda Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übergänge behinderter Menschen Fachgebiet
MehrAbgabetermin. für das Wintersemester 15. Juli
Universität Potsdam Dezernat 2 Studierendensekretariat Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam Abgabetermin für das Wintersemester 15. Juli Eingangsstempel Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für
MehrNachteilsausgleiche konkret Fallkonstellationen
Workshop* Nachteilsausgleiche konkret Fallkonstellationen Qualifizierungsseminar Nachteilsausgleichsregelungen für das Studium für Berater_innen und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen vom
MehrInformationsabend für Eltern
Wege in Studium und Beruf informieren orientieren beraten - vermitteln Informationsabend für Eltern am Karl-Maybach-Gymnasium Montag, 3. April 2017 Heike Buchholz Studien- und Berufsberaterin Agentur für
MehrInformationsabend für Eltern
Wege in Studium und Beruf informieren orientieren beraten - vermitteln Informationsabend für Eltern am Karl-Maybach-Gymnasium Heike Buchholz Studien- und Berufsberaterin Agentur für Arbeit Friedrichshafen
MehrStudium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. BAföG
Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung BAföG Überschreiten der Altershöchstgrenze bei Studienbeginn Die Altersgrenze kann überschritten werden, wenn eine Behinderung oder Krankheit ein
MehrVerkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 12
Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den 18.04.2008 Nummer 12 Inhalt: Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien S. 3 gem. 3 Abs. 1 Nr. 8 NHG
MehrInformationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung
Informationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung Vorwort In der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gaben 19 % aller
MehrDie Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg. Erste Anlaufstelle - Orientierung - Beratung
Die Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg Erste Anlaufstelle - Orientierung - Beratung 14.02.2017 Studentenwerk Würzburg - Sozialberatung 1 Studentenwerk Würzburg zuständig für fünf Hochschulen in:
MehrVorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Von der ZVS zu hochschulstart.de 1
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XI XIX 1. Kapitel Von der ZVS zu hochschulstart.de 1 2. Kapitel Bewerbung um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang (örtliches
MehrKURZ+ KOMPAKT. Teilzeitstudium. Zahlen & Fakten. Für Studieninteressierte und Studierende
KURZ+ KOMPAKT Für Studieninteressierte und Studierende Zahlen & Fakten Jeder 15. Studierende studiert in Teilzeit. Rund 13 Prozent aller Studiengänge gibt es als Teilzeit-Angebot. Die Chance auf einen
MehrMAJOR? MINOR? CREDIT POINTS? Was und wie studiert man heute eigentlich?
MAJOR? MINOR? CREDIT POINTS? Was und wie studiert man heute eigentlich? Martina Lau, Studienberaterin am Leuphana College LOTSENPROJEKT - LEUPHANA COLLEGE Überblick Studienstruktur: Welche Hochschulen
MehrBewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom
Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom Gemäß 55 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 2; 67 Abs.
MehrORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich
ORDNUNG über die Feststellung der Eignung und die Zulassung für die Masterstudiengänge an der Fakultät Bauwesen der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Für Studiengänge mit den Abschlüssen
MehrAllgemeine Information. Wie hoch ist der NC?
Allgemeine Information Wie hoch ist der NC? Wie groß sind die Zulassungschancen? Um den Weg zum Studienplatz zu erleichtern, nimmt die Universität Bremen am Dialogorientierten Serviceverfahren DoSV teil.
Mehr