Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer. Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen

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1 Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen

2 Vorstellung Dr. Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Boris Gayer Studierendenwerk Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI 2

3 Agenda Studierende mit Beeinträchtigungen Wahl des Studiengangs Sonderanträge bei der Bewerbung Finanzierung Wohnen Nachteilsausgleiche Datenschutz, Schweigepflicht Information & Beratung 3

4 Studierende mit Beeinträchtigungen 7 % Studierende an deutschen Hochschulen geben gesundheitliche Beeinträchtigungen an, die das Studium erschweren (DSW 2013) Studierende mit Beeinträchtigungen = Studierende mit langfristigen (chronischen) Krankheiten oder Behinderungen Behinderung als Rechtsbegriff unterscheidet sich erheblich von Behinderung als Alltagsbegriff 4

5 Studierende mit Beeinträchtigungen Psychische Krankheiten, z. B. Angst- oder Essstörung, Depression, Psychose Somatische Krankheiten, z. B. chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, rheumatische oder neurologische Krankheiten Beeinträchtigungen des Sehens, Hörens, Bewegens oder Sprechens Teilleistungsstörungen, z. B. Legasthenie Autismus-Spektrum-Störungen 5

6 Bekannte Menschen mit Beeinträchtigungen Albert Einstein Victoria von Schweden Alfred Nobel Malu Dreyer Winston Churchill Lady Gaga Stephen W. Hawking Gigi Hadid John Forbes Nash Jr. Carrie Fisher (Prinzessin Leia) Thomas Alva Edison Frida Kahlo de Rivera 6

7 Wahl des Studiengangs Vorauswahl von Studiengängen nach Interesse Welche Bedingungen herrschen in meinem Wunsch- Studiengang an meiner Wunsch-Hochschule? Studiengangtypische Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformen, Vorgaben für den Studienverlauf, Anwesenheitspflicht, Nachteilsausgleiche Bedarf an personeller und technischer Unterstützung während des Studiums im Wunsch-Studiengang Lage, Zugänglichkeit, Ausstattung von Gebäuden und Räumen Beratungs- und Unterstützungsangebote 7

8 Wahl des Studiengangs Welche Bedeutung haben die Bedingungen in meinem Wunsch-Studiengang für meine Entscheidung? 8

9 Wichtiger Hinweis Die nachfolgenden Informationen (Folien 10 16) gelten für die Bewerbung als Studienanfänger_in gemäß UniZS für einen grundständigen Studiengang mit einer in Deutschland erworbenen Berechtigung zum Studium. Sie gelten nicht für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. 9

10 Hochschulzugang: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Zugang = Feststellung allgemeiner Eignung für ein Studium und ggf. besonderer Eignung für einen bestimmten Studiengang Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge Nachweis allgemeiner Eignung durch passende Berechtigung zum Studium, z. B. Abitur, Aufnahme- oder Fortbildungsprüfung bei Aufnahmeprüfung Antrag auf Nachteilsausgleich möglich 10

11 Hochschulzugang: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Besondere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen Nachweis studiengangspezifischer Eignung, z.b. besondere Befähigungen oder Vorbildungen, studiengangspezifische Einzelnoten der Berechtigung zum Studium, erfolgreiche Eignungsprüfung Antrag auf Nachteilsausgleich möglich 11

12 Hochschulzulassung: Erhalten Sie einen Platz in einem grundständigen Studiengang? Zulassung = Verteilung vorhandener Studienplätze an Bewerber_innen, die Zugangsvoraussetzungen erfüllen Zulassungsbeschränkungen? Erwartete Studienplatz-Nachfrage < Studienplatz-Angebot? keine Zulassungsbeschränkung Erwartete Studienplatz-Nachfrage > Studienplatz-Angebot? Zahl der zu vergebenden Studienplätze wird a priori begrenzt = Zulassungsbeschränkung = Numerus Clausus 12

13 Hochschulzulassung: Erhalten Sie einen Platz in einem grundständigen Studiengang? Zulassungsbeschränkungen Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Universität Hamburg: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie Vergabe durch hochschulstart.de Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Vergabe durch Hochschulen, häufig mit Unterstützung durch Dialogorientiertes Serviceverfahren DoSV von hochschulstart.de 13

14 Hochschulzulassung: Erhalten Sie einen Platz in einem grundständigen Studiengang? Struktur des Zulassungsverfahrens der Universität Hamburg bei örtlicher Zulassungsbeschränkung Vorabquoten, z. B. für Härtefälle Hauptquoten Leistungsquote Wartezeitquote Härtefallantrag Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag auf Nachteilsausgleich 14

15 Härtequote, Härtefallantrag Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte an der Universität Hamburg 5 % Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher oder anderer Gründe, die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen, Ortsbindung nachrangig Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen Zulassung führen unabhängig von der Leistung, z. B. Durchschnittsnote des Abiturs oder der Wartezeit 15

16 Härtefallgründe Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, wobei bei späterem Beginn des Studiums dieses möglicherweise nicht mehr studiert oder abgeschlossen werden kann Beschränkungen bei Wahl und Ausübung von Berufen, wobei eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich oder unzumutbar erschwer ist Status Behinderung bzw. Schwerbehinderung allein kein Härtefallgrund! 16

17 Individuelle Kostensituation klären Ausgaben Miete Ernährung, Mobilität, Freizeit, Kleidung Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag Krankenversicherung Semesterbeitrag inklusive Semesterticket Mehrbedarf aufgrund des Studiums Mehrbedarf aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hinweise ab 233, /Monat beim Studierendenwerk Hamburg circa 350, bis 400, /Monat circa 20, /Monat plus 17,50 Rundfunkbeitrag z. B. Familienversicherung kostenfrei, studentische Krankenversicherung circa 90, /Monat zur Zeit 310, /Semester bzw. 52, /Monat z. B. Ausgaben für Lernmittel, Exkursionen z. B. Zuzahlung zu Medikamenten, Kosten für personelle und technische Unterstützung 17

18 Sich über Finanzierungsquellen informieren Einnahmen Unterhalt von den Eltern Kindergeld BAföG Jobben Stipendien Studienkredite Beispiele, Empfehlungen z. B. 192, /Monat, in der Regel bis 25. Lebensjahr, ggf. Verlängerung wegen Behinderung bis zu 735, /Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, ggf. Verlängerung der Förderung bei Krankheit oder Behinderung z. B. Minijob(s), Werkstudent_in, Selbstständigkeit, ggf. Grenzen in Bezug auf Verdienst oder Stundenzahl beachten Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt nutzen Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt nutzen 18

19 Sich über Finanzierungsquellen informieren Einnahmen Wohngeld Renten Grundsicherung (ALG II) und Sozialhilfe Vergünstigungen Notfonds des Studierendenwerks Beispiele, Erläuterungen monatlicher Zuschuss zur Miete z. B. (Halb ) Waisenrente z. B. im Status Teilzeit oder Beurlaubung, im Härtefall z. B. kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Erstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket, Ermäßigung bzw. Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Wohnberechtigungsschein für zeitlich eng befristete Hilfen bei vorübergehenden finanziellen Notlagen 19

20 Hochschulhilfen eine Option für wenige Manche Studierende mit Behinderungen benötigen personelle oder technische Unterstützung für die Durchführung des Studiums, insbesondere Studierende, die blind oder taub sind oder bei denen das Sehen oder das Hören erheblich beeinträchtigt ist Studierende mit Beeinträchtigungen des Bewegens, die zu Assistenzbedarf führen Notwendige Unterstützung kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden ( Hochschulhilfe ) 20

21 Hochschulhilfen eine Option für wenige Beispiele für Hochschulhilfen Gebärdensprachdolmetscher_innen FM-Anlage Mobile Braillezeile Individuelle_r Tutor_in Assistenz für die Durchführung des Studiums 21

22 Spezifische Belange beim Wohnen Frühzeitig nach Zimmer oder Wohnung suchen: Informationen über Preise, Bewerbungszeitpunkte, Wartezeiten einholen Beratungszentrum Wohnen informiert, in welchen Wohnanlagen des Studierendenwerks geeignete Zimmer vorhanden sind informiert zum Härtefallantrag zur bevorzugten Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnplätzen prüft, wie Anforderungen aufgrund einer Beeinträchtigung vom Studierendenwerk berücksichtigt werden können 22

23 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Studien- und Prüfungsleistungen, Fristen, Anwesenheitspflicht und andere Lehrveranstaltungsund Prüfungsbedingungen können unter bestimmten Voraussetzungen (!) durch individuelle Anpassungen auf Antrag chancengleich gestaltet werden Unterschiede zwischen Schule und Hochschule in Bezug auf Maßnahmen sind möglich! 23

24 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Rechtliche Grundlagen Art. 3 Abs. 1 GG Hamburgisches Hochschulgesetz Hochschulprüfungsordnungen, an der Universität Hamburg in der Regel 11 in Prüfungsordnungen Staatliche Prüfungsordnungen (nur an Universitäten) 24

25 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Beispiele Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten Eigener Bearbeitungsraum bei Klausuren Unterbrechung von Klausuren durch eine oder mehrere Pausen Einsatz von personeller oder technischer Unterstützung Angepasste Anwesenheitsregelung Bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere Form 25

26 Datenschutz und Schweigepflicht Datenschutz Im Campus-Management-System STiNE werden keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst Im Studiengang nicht erkennbar, wer als Härtefall zugelassen wurde Nachteilsausgleiche dürfen nicht auf dem Zeugnis oder dem Transcript of Records dokumentiert werden Schweigepflicht professioneller Berater_innen Einzelberatung in geschützten und vertraulichen Räumen Anonyme Beratung möglich 26

27 Handbuch Studium und Behinderung Für Deutschland Handbuch Studium und Behinderung Kostenloser Download bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung 27

28 28

29 29

30 /studierendenwerk/de/sozialberatung/besi/ 30

31 Kontakt Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Campus-Center, Alsterterrasse 1, Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI Grindelallee 9, Hamburg 31

32 Auf Wiedersehen an der Universität Hamburg Wir beraten Sie gerne in unseren offenen Sprechstunden oder nach Terminabsprache. 32

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