Aufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil I Themenbereiche von A Z

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1 Aufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil I Themenbereiche von A Z Qualifizierungsseminar für Beratende und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Informations und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des DSW Erfurt, 12. bis 13. Juni hamburg.de/behinderung

2 Vorstellung Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit der UHH Koordinatorin plus studierende Mitarbeiter_innen UHH hat knapp Studierenden, rund 660 Professor_innen, rund 20 Studienbüros an 8 Fakultäten, rund 170 Gebäude, rund 150 Bachelor und Masterstudiengänge, rund 25 weitere Studiengängen In den Jahren 2012 und 2013 haben sich jeweils rund 600 Personen ratsuchend an Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit gewandt HOPES Hilfe & Orientierung für psychisch erkrankte Studierende Stelle der Zentralen Studienberatung und Psychologischen Beratung Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI, StW Hamburg Angebot Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung Seite 2

3 Agenda Grundbegriffe Zielgruppen Rechtliche Regelungen & Empfehlungen mit Relevanz für Aufgabenfeld Aufgabenfelder Ein inhaltlicher Überblick Wissensbasis Seite 3

4 Grundbegriffe Behinderung Beeinträchtigung (Chronische) Krankheit Angemessene Vorkehrungen Barrierefreiheit Inklusion Seite 4

5 Behinderung Allgemeiner Behinderungsbegriff 2 Abs. 1 SGB IX, 3 BGG Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Behinderungsbegriff UN BRK Art. 1 Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Seite 5

6 Beeinträchtigung Behinderungskonzept UN BRK Differenzierung zwischen individueller Beeinträchtigung und sozial konstruierter Behinderung Behindert ist man nicht, behindert wird man Entwurf des FbJJ für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe vom 3. Mai 2013 Beeinträchtigung ist die Auswirkung der auf einer gesundheitlichen Schädigung beruhenden Einschränkung einer körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinneswahrnehmung im Wechselverhältnis zu üblichen Anforderungen Relativ neue Bezeichnung Studierende mit Beeinträchtigungen wird als Synonym für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit benutzt Datenerhebung beeinträchtigt studieren hat zur Verbreitung beigetragen Seite 6

7 (Chronische) Krankheit (Chronische) Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein regelwidriger Körper oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat Sofern aufgrund einer akuten Krankheit Prüfungsunfähigkeit besteht, können Studierende krankheitsbedingt von Prüfungen zurücktreten Langfristigkeit als einzig verbindendes Merkmal chronischer Krankheiten, nach GKV bedeutet dies dauerhafte Behandlungsbedürftigkeit Alltagsprachlich wird zwischen chronischer Krankheit und Behinderung unterschieden, Behinderung gilt zum Teil als Schimpfwort Chronische (langfristige) Krankheiten, die zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe führen, fallen unter den sozial und gleichstellungsrechtlichen Behinderungsbegriff Seite 7

8 Angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit UN BRK Völkerrechtsvertrag, der Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet, die Konvention auf nationaler Ebene umzusetzen Mit Ratifikation hat UN BRK Rang eines einfachen Bundesgesetzes erlangt Zentrales Konzept Angemessene Vorkehrungen (Art. 2 UN BRK) Einzelfallbezogen (Herstellung von Barrierefreiheit im Einzelfall) Maßstab: Individueller Standard Prozess: Aushandlung a posteriori zwischen Student_in und Hochschule Zentrales Konzept Zugänglichkeit (Art. 9 UN BRK), auch Barrierefreiheit ( 4 BGG) Gruppenbezogen (Herstellung von Barrierefreiheit für unbekannte Nutzer_innen ) Maßstab: Gruppenbezogene Standards Prozess: Aushandlung a priori durch Interessenvertretungen Seite 8

9 Inklusion Vielfalt des Begriff Inklusion Vielfältige Debatten über Inklusion von Menschen mit Behinderungen UN BRK Inklusion als menschenrechtlicher Grundsatz Inklusion im Hochschulsystem? Kein Sondersystem für Menschen mit Behinderungen (anders als im Schulsystem) Zielgleichheit (statt Zieldifferenz) (anders als zum Teil im Schulsystem) in Bezug auf Lernergebnisse ( Chancengleichheit bei Prüfungen) Belange von Studierenden mit Behinderungen spielen bei der Gestaltung von hochschulischen Strukturen bislang selten eine Rolle ( Kein disability mainstreaming) Diverse Nachteilsausgleiche bei zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen oder sehr unterschiedlicher Praxis Inklusion = Entwickelte Praxis angemessener Vorkehrungen plus Zugänglichkeit Seite 9

10 Zielgruppen Studieninteressierte, Studienbewerber_innen, Studierende (und Promovierende) mit Beeinträchtigungen Organisationsexterne und interne Akteure mit Bezug zum Aufgabenfeld Studium und Behinderung Personen/Einheiten, die in direkter Beziehung zu Studieninteressierten, Studienbewerber_innen, Studierenden und Promovierenden stehen (Klassisches Netzwerk ) Personen/Einheiten, die Einfluss auf die Gestaltung von allgemeinen oder spezifischen Angeboten, Prozessen oder rechtlichen Regelungen haben, die für Studieninteressierte, Studienbewerber_in nen, Studierenden und Promovierende relevant sind Seite 10

11 Datenerhebung beeinträchtigt studieren (DSW 2012) Online Befragung Sommersemester beteiligte Hochschulen Auswertung basiert auf Studierenden Auswertung nur bei Gruppen ab 30 Personen Repräsentative Daten für die Gruppe Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung Aufgrund der Einladungspolitik können die Anteile betroffener Studierender an allen Studierenden nur vage abgeschätzt werden Seite 11

12 20. Sozialerhebung 2012 (DSW 2013) 7 % gesundheitlich beeinträchtigte Studierende mit Studienerschwernis [Vergleich 18. Sozialerhebung: 8 %] 4 % gesundheitlich beeinträchtigte Studierende mit mittlerer bis sehr starker Studienerschwernis [Vergleich 18. Sozialerhebung: 4 %] gesundheitlich beeinträchtigte Studierende mit Studienerschwernis wechseln häufiger Studiengang (28 %) oder Hochschule als (22 %) als andere Studierende (jeweils 16 %) unterbrechen sehr viel häufiger das Studium (27 %) als andere Studierende (8 %) beurteilen ihre finanzielle Lage kritischer Seite 12

13 Art der Beeinträchtigung, die sich am stärksten im Studium auswirkt Quelle: Unger, M. u. a. (2012) S. 20 ff. [Datenerhebung beeinträchtigt studieren ] Psychische Beeinträchtigung bzw. seelische Krankheit Am häufigsten wurden Depressionen, Angststörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen genannt. Chronisch somatische Krankheit Am häufigsten wurden Allergien, Magen /Darmerkrankungen, Stoffwechselstörungen, Atemwegserkrankungen, chronische Schmerzen und Hauterkrankungen genannt. Andere Mehrfachbeeinträchtigung Insbesondere Personen mit psychischer Beeinträchtigung in Kombination mit anderer Beeinträchtigung. Als andere Beeinträchtigung wurden am häufigsten die Gruppen sonstige Beeinträchtigung bzw. Krankheit und Teilleistungsstörung genannt. Teilleistungsstörung Zum weit überwiegenden Teil wurden Legasthenie, Dyslexie oder Dyskalkulie genannt. Sonstige Beeinträchtigung bzw. Krankheit Am häufigsten wurden Allergien, Depressionen, chronische Schmerzen, Magen /Darmerkrankungen, Angststörungen, Tumor erkrankungen, Essstörungen und Stoffwechselstörungen genannt, Sehbeeinträchtigung 5 % Mobilitäts und Bewegungsbeeinträchtigung 4 % Hör oder Sprechbeeinträchtigung 3 % Psychische Beeinträchtigung und chronisch somatische Krankheit 3 % Anteil Summe 100 % 45 % 20 % 10 % 6 % 5 % Seite 13

14 Einige Beispiele aus Wissenschaft & Politik Albert Einstein Winston Churchill Vernon L. Smith Franklin D. Roosevelt Kronprinzessin Victoria von Schweden Malu Dreyer Stephen W. Hawking John Forbes Nash Jr. Alfred Nobel Seite 14

15 Relevante Akteure = Weitere Zielgruppen Hochschul oder studentenwerksinterne Akteure, z. B. Mitglieder Leitungsebene (z. B. Vizepräsident_in für Studium & Lehre), Geschäftsführer_in U und HS: Zentrale und dezentrale studiums und prüfungsbezogene und andere Verwaltungseinheiten (z. B. Studienbüro, Prüfungsausschüsse, Beratungsstellen, IT, Bibliotheken, Bauen), Lehrende, studentische Vertretungen StW: BAföG Amt, Beratungsstellen, Bereiche Wohnen, Gastronomie Hochschul oder studentenwerksexterne Akteure, z. B. Beauftragte_r des Landes für Menschen mit Behinderungen, Landesministerien Berater_innen und Beauftragte für Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit anderer Hochschulen und Studentenwerke des Landes Vernetzungstreffen Beratungsstellen, Kostenträger Schulen, Agentur für Arbeit Selbsthilfeorganisationen Seite 15

16 Rechtliche Regelungen & Empfehlungen Aufgabenfeld Behinderungsrecht UN BRK = Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Landesaktionspläne zur Umsetzung der UN BRK Gleichstellungsgesetze (Bund, Länder) plus Rechtsverordnungen (z. B. BITV 2.0) Sozialrecht Relevante Regelungen Sozialgesetzbücher, insbesondere I, II, V, IX, X, XI und XII Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Baurecht Landesbaurecht, Bauprüfdienste, DIN (und andere) Seite 16

17 Rechtliche Regelungen & Empfehlungen Aufgabenfeld Hochschulrecht Grundgesetz Art. 3 und Art. 12 (Zugang, Zulassung, Prüfungen) Hochschulrahmengesetz (HRG) Landeshochschulgesetze, Landeshochschulzulassungsgesetze, Studentenwerksgesetze Verordnungen des Landes (z. B. staatliche Prüfungsordnungen) Satzungen der Hochschule (z. B. Zulassungssatzungen, Prüfungsordnungen, Immatrikulationsordnungen) Beschlüsse von KMK, HRK, DSW, z. B. HRK Empfehlung Eine Hochschule für Alle zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit Seite 17

18 Aufgabenfelder Ein inhaltlicher Überblick Handout Seite 18

19 Vertiefende Betrachtung ausgewählter Aufgabenfelder Klassische Hochschulthemen Härte und Nachteilsausgleichsregelungen bei Zugang & Zulassung zu grundständigen Studiengängen (Bachelor/Staatsexamen) Handout Nachteilsausgleiche Handout Hochschul und Studentenwerksthema Ausstieg & Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen Handout Klassisches Studentenwerksthema Finanzierung Vortrag StW 13. Juni Seite 19

20 Der rote Faden Checkliste für Berater_innen und Beauftragte Nachteilsausgleiche bei Prüfungen, zeitlichen Vorgaben oder Fristen Seite 20

21 Wissensbasis Der Einstieg für Sie (und für Ratsuchende) plus Webauftritt IBS plus Mailingliste IBS plus Regelungen & Praxis vor Ort Seite 21

22 politik und daten Seite 22

23 bibliothek Seite 23

24 Vielen Dank! Kontakt: Universität Hamburg Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit Alsterterrasse 1, CampusCenter Raum Hamburg hamburg.de/behinderung Seite 24

25 Abkürzungsverzeichnis BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BGG Behindertengleichstellungsgesetz (des Bundes) BITV 2.0 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung BITV 2.0) DIN Norm Barrierefreies Bauen, drei Teile DIN , 2, 3 GKV Gesetzliche Krankenversicherung HRG Hochschulrahmengesetz HRK Hochschulrektorenkonferenz HS Hochschulen KMK Kultusministerkonferenz SGB Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil), II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), V (Gesetzliche Kranversicherung), IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), X (Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz), X (Soziale Pflegeversicherung), XII (Sozialhilfe) StW Studentenwerk/e U Universitäten UN BRK Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Seite 25

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