R E G L E M E N T. für die Benützung des Casinos

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "R E G L E M E N T. für die Benützung des Casinos"

Transkript

1 Stadtrat R E G L E M E N T für die Benützung des Casinos 1. Zweckbestimmung/Belegungsplan/Vermietungsablauf 1.1 Das Casino dient der Stadt als Versammlungs- und Kultursaal. Es ist ferner bestimmt zur Durchführung anderweitiger gesellschaftlicher, unterhaltender und informativer Anlässe und Ausstellungen. 1.2 Die Vermietung des Saales erfolgt durch die Stadtkanzlei. Die Stadtkanzlei führt einen Belegungsplan und koordiniert die Benützung. 1.3 Dem Gesuchsteller wird ein Gesuchsformular zugestellt, das innert 10 Tagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet der Stadtkanzlei zu retournieren ist. Wird diese Frist von 10 Tagen überschritten, fällt die Reservation dahin und die Räumlichkeiten werden zur anderweitigen Benützung freigegeben. 1.4 Die Bewilligung wird provisorisch durch die Stadtkanzlei eröffnet mit Angabe von Gebühren und Nebenkosten. Die weiteren Details zum Zahlungsablauf werden im Anhang I geregelt. Die definitive Benützungsbewilligung wird ausgestellt, sobald die Reservationsgebühr bei der Finanzverwaltung eingegangen ist (Höhe und Zahlungsfristen siehe Anhang). 1.5 Die Benützungszuweisung geschieht in folgender Prioritäten-Ordnung: Termine der Einwohnergemeinde für die Durchführung von gemeindeeigenen Anlässen (Einwohnergemeindeversammlungen usw.); gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen der einheimischen Vereine; ortsansässige Casinobenützer mit kommerzieller Zielsetzung; auswärtige Interessenten mit kultureller, gesellschaftlicher bzw. kommerzieller Zielrichtung. 1.6 Für die Benützung mit Restaurationsbetrieb ("Wirten") sind folgende Auflagen zu beachten: Gemäss Gastgewerbeverordnung dürfen Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Für alle anderen öffentlichen Veranstaltungen muss der Stadtpolizei mit separatem Formular eine Person mit Fähigkeitsausweis gemeldet werden.

2 Reglement für die Benützung des Casino Seite 2 Kaufen die Benützer die Getränke und Esswaren selbst ein, sind sie verpflichtet, diese in Bremgarten zu beziehen. Die Vorschriften des Gastgewerbegesetzes sind zu beachten. Die erforderliche Bewilligung für die Durchführung eines Einzelanlasses sowie die Bewilligung für eine verlängerte Öffnungszeit ist durch den Veranstalter mindestens 10 Tage vor dem Anlass bei der Stadtpolizei einzuholen. 1.7 Pro Jahr werden gesamthaft nicht mehr als 6 Discos, Rockkonzerte oder ähnliche Anlässe bewilligt. 2. Benutzungsregelungen/Wartung/Reinigung 2.1 Das Casino untersteht der baulichen Aufsicht der Liegenschaftsverwalterin und der betrieblichen Aufsicht der Stadtkanzlei. 2.2 Dem Hausdienst obliegt die Wartung des Gebäudes und des stadteigenen Inventars. In den Aufgabenkreis des Hauswartes fallen insbesondere die Übergabe und Rücknahme des Casinos (Übergabe- und Abgabeprotokoll), die Bereitstellung des Saales, die Beheizung, Lüftung und das Rapportwesen für die Rechnungsstellung. 2.3 Ca. 14 Tage vor dem Anlass hat der Veranstalter betreffend Saalübernahme, -Übergabe und Schlüsselbezug mit dem Hauswart Kontakt aufzunehmen. Der Schlüssel kann erst ausgehändigt werden, wenn die Benützungsgebühr bezahlt worden ist. Beim Schlüsselbezug ist dem Hauswart der Zahlungsbeleg vorzuweisen. 2.4 Im Casino dürfen weder bauliche Veränderungen (z.b. Errichtung von Gerüsten) noch Änderungen der technischen Einrichtungen (Beleuchtung, Lautsprecher- und Bühnenanlage usf.) vorgenommen werden. Ferner dürfen keine Schrauben, Nägel oder Heftklammern und dergleichen in Böden, Wände, Tür- und Fensterrahmen, Tische und Stühle eingelassen werden. Mit dem Mobiliar ist sorgfältig umzugehen. 2.5 Allfällige Instandstellungs- oder Reparaturarbeiten oder festgestellte Schäden am Gebäude oder Mobiliar und den Einrichtungen gehen zu Lasten des Veranstalters. 2.6 Das Anbringen von Dekorationen ist nur über die dafür vorgesehenen Einrichtungen (Aufhängungsösen) gestattet und muss nach Anweisung des Hauswartes vorgenommen werden. Im Übrigen wird auf das Merkblatt Dekoration von Räumen des Aarg. Versicherungsamtes verwiesen. 2.7 Der Veranstalter bezeichnet einen Verantwortlichen, der die technischen Einrichtungen (Beleuchtung, Lautsprecheranlage, Bühnentechnik) bedient. Er wird vom Hauswart instruiert und ist dafür verantwortlich, dass die Anweisungen auch von Dritten strikte befolgt werden.

3 Reglement für die Benützung des Casino Seite Der Veranstalter bezeichnet weiter eine Person, die während der gesamten Dauer des Anlasses für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie für einen geordneten Betriebsablauf besorgt und verantwortlich ist. Ihr obliegt insbesondere das Öffnen der Fluchtwegtüren sowie die Fluchtwegkontrolle innerhalb und ausserhalb des Gebäudes; vor den Notausgängen parkierte Fahrzeuge sind unverzüglich wegfahren zu lassen. Diese Massnahmen sind im Verlaufe des Anlasses durch regelmässige Kontrollen sicherzustellen. Zudem ist sie für den Parkdienst ausserhalb des Gebäudes verantwortlich; dazu gehören das Freihalten der Zu- und Wegfahrten auf dem Parkplatz und der Badstrasse sowie des Vorplatzes beim Haupteingang des Casinos. Bitte beachten Sie ebenfalls den Bestuhlungsplan im Anhang III dieses Reglementes. Die angegebenen Abstände sind auf jeden Fall einzuhalten. 2.9 Die Art der Veranstaltung ist genau zu bezeichnen. Wenn festgestellt wird, dass der vom Veranstalter angegebene Zweck nicht mit dem tatsächlichen Zweck der Veranstaltung übereinstimmt, kann die Stadt sofort vom Vertrag zurücktreten (Kostenfolge siehe Ziff Anhang I) 2.10 Bei Grossveranstaltungen (z.b. Festivals, Partys, Konzerte usw.) ist dem Stadtrat spätestens zwei Monate vor dem Anlass ein Gesamtkonzept vorzulegen, welches Auskunft gibt über geplante bauliche Massnahmen, Parkierungs- sowie Verkehrsregelung, Wirtetätigkeit, Beschallung und Haftung des Veranstalters Die Bestimmungen der Schall- und Laserverordnung sind zu beachten Feuerwache 3.1 Die Feuerwache ist nur in besonderen Fällen nötig; massgebend sind die Weisungen des Aarg. Versicherungsamtes über die Feuerwachen (Abgabe mit der Benützungsbewilligung durch die Stadtkanzlei). 3.2 Aus feuerpolizeilicher Sicht muss eine Feuerwache organisiert werden, wenn der Raum dekoriert oder sonst umgestaltet wird, z.b. Fasnachts- oder Maskenbälle, Ausstellungen usw. Die Veranstalter sind gehalten, in Zweifelsfällen direkt mit dem Feuerwehrkommando Kontakt aufzunehmen. Der Entscheid, ob und bei welchen Anlässen im vorbeschriebenen Sinne Feuerwachen nötig sind, liegt beim Feuerwehrkommando. 3.3 Die Kosten der Feuerwache trägt der Veranstalter; sie werden ihm mit den Nebenkosten durch die Finanzverwaltung belastet. 4. Benützungsgebühren Die Reservations-, Benützungsgebühren und Kaution sowie der Zahlungsablauf werden im Anhang I dieses Reglementes geregelt. 1 Geändert gem. Stadtratsbeschluss vom

4 Reglement für die Benützung des Casino Seite 4 5. Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt per in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen Bremgarten, 16. Dezember 2002, rev Stadtrat Bremgarten Robert Bamert Stadtammann Rolf Küng Stadtschreiber

5 Reglement für die Benützung des Casino Seite 5 ANHANG I ZUM CASINOREGLEMENT 1. Die Abgaben des Veranstalters umfassen eine Benützungsgebühr, die Nebenkosten sowie eine Reservationsgebühr und Kaution. 1.1 Die allgemeine Benützungsgebühr beträgt für: a) b) c) Einheimische Vereine, Stiftungen und politische Gruppierungen sowie Waffenplatz Bremgarten: für die erste Benützung, pro Tag Fr für jede Wiederholung, pro Tag Fr mit kommerzieller Zielrichtung oder mit Konsumation und/oder Eintritt = Ansatz lit. b Privat organisierte Feste und Anlässe ortsansässiger Personen und Firmen: für die erste Benützung, pro Tag Fr für jede Wiederholung, pro Tag Fr mit Konsumation und/oder Eintritt = Ansatz lit. c mit kommerzieller Zielrichtung = Ansatz lit. e Auswärtige Vereine, Stiftungen, politische Gruppierungen und Delegiertenversammlungen usw: für die erste Benützung, pro Tag Fr für jede Wiederholung, pro Tag Fr mit kommerzieller Zielrichtung oder Konsumation und/oder Eintritt = Ansatz lit. d

6 Reglement für die Benützung des Casino Seite 6 d) e) f) Privat organisierte Feste und Anlässe auswärtiger Personen und Firmen: für die erste Benützung, pro Tag Fr für jede Wiederholung, pro Tag Fr mit kommerzieller Zielrichtung oder Konsumation und/oder Eintritt = Ansatz lit. e Einheimische und auswärtige Benützer (Private und Firmen) mit kommerzieller Zielrichtung: für die erste Benützung, pro Tag Fr für jede Wiederholung, pro Tag Fr Reservationskosten für Schlechtwettervarianten, siehe Ziff Gebührenfreie Benützung Keine Benützungsgebühren entrichten folgende Institutionen: - ortsansässige Vereine bei den Jubiläen nach 25, 50, 75 Jahren usw. - Waffenplatz Bremgarten, 4 feierliche Anlässe pro Jahr Die Nebenkosten (Strom, Heizung, Hausdienst usw.) werden separat in Rechnung gestellt. 1.3 Der Saal kann frühestens ab Uhr am Vortag übernommen werden und ist am Tage nach dem Anlass bis spätestens um Uhr abzugeben (bei Sonn- und Feiertagen am nächstfolgenden Werktag). 1.4 Sämtliche Tage für das Vorbereiten und Aufräumen durch den Veranstalter sind gebührenpflichtig. Für Anlässe mit Aufführungen wie z.b. Turnervorstellungen, Theater, Musical, etc. sind für einheimische Vereine Proben an maximal drei 1 Tagen kostenfrei. Für jeden weiteren Tag muss die ordentliche Benützungsgebühr entrichtet werden. Finden die Aufführungen mit tage- oder wochenweisen Unterbrüchen statt, müssen der Saal und das Office in der belegungsfreien Zeit geräumt werden. 1.5 In der Benützungsgebühr enthalten ist der Aufwand für die Übergabe und Abnahme des Saales, der Anteil für die Generalreinigung sowie die Benützung der Lautsprecher- und Bühnenanlage sowie des Office. 1 Stadtratsbeschluss vom (Prot.-Nr. 811)

7 Reglement für die Benützung des Casino Seite Die Nebenkosten betragen für Bestuhlung, Reinigung, pro Std. Fr Abfallbeseitigung, pro Container gem. Tarif Reglement über die Kehrichtbeseitigung ca. Fr Strom- und Heizölverbrauch nach Aufwand Telefongebühren nach Aufwand Feuerwache gemäss speziellen Richtlinien Den Benützern wird ermöglicht, die Nebenkosten durch eigene Leistungen zu reduzieren (z.b. Bestuhlung, Reinigung). 1.7 Reservationsgebühr allgemein: Nach Erhalt der provisorischen Benützungsbewilligung ist eine Reservationsgebühr von Fr (einheimische Benützer) bzw. Fr (auswärtige Benützer) innert 10 Tagen zu entrichten. Die Reservationsgebühr wird an die Benützungskosten angerechnet. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, fällt die Reservation dahin und es wird anderweitig über den Saal verfügt. Schlechtwettervarianten: Wird das Casino als Schlechtwettervariante reserviert, so wird die Hälfte der Reservationsgebühr in jedem Fall nicht mehr zurückerstattet. Muss einem Dritten eine Absage wegen einer solchen Reservation erteilt werden, ist die gesamte Benützungsgebühr zu entrichten. Bei allfälligen Anfragen Dritter erfolgt eine Rückfrage durch die Stadtkanzlei, sodass auf die Reservation verzichtet werden kann. 1.8 Kaution/Vorauszahlung Zusammen mit der Benützungsgebühr ist eine Kaution von Fr für einheimische Benützer bzw. Fr für Auswärtige und kommerzielle Benützer zu entrichten. Die Kaution wird mit den Nebenkosten verrechnet und ein allfälliger Restbetrag zurückerstattet. Die Zahlung muss bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass an die Finanzverwaltung erfolgen. 1.9 Rücktritt durch Veranstalter Bei Vertragsrücktritt bzw. Annullation der Casinoreservation ist folgende Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühr zu bezahlen: bis 60 Tage vor dem Anlass Einheimische Fr Auswärtige bzw. kommerzielle Veranstalter Fr bei weniger als 60 Tagen vor dem Anlass 50 % der Benützungsgebühr bzw. mindestens die Reservationsgebühr, die damit nicht zurückerstattet wird.

8 Reglement für die Benützung des Casino Seite Rücktritt durch Vermieter Wenn festgestellt wird, dass der vom Veranstalter angegebene Zweck nicht mit dem tatsächlichen Zweck der Veranstaltung übereinstimmt, kann die Stadt sofort vom Vertrag zurücktreten. Für eine allfällige Rückerstattung der vom Veranstalter bereits bezahlten Kosten wird auf vorstehende Ziff. 1.9 verwiesen. Die Stadt kann für bereits entstandene Aufwendungen des Veranstalters nicht haftbar gemacht werden. 2. Schlussbestimmungen Dieser Anhang tritt per in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen Bremgarten, 16. Dezember 2002 Stadtrat Bremgarten Peter Hausherr Stadtammann Rolf Küng Stadtschreiber

9 Reglement für die Benützung des Casino Seite 9 ANHANG II ZUM CASINOREGLEMENT Casinobenützung: Vermietung der Podesterie Im Zuge der Casinosanierung wurde 1997 eine neue Podesterie beschafft, die aus 63 Elementen (inkl. Balkon) besteht und allen Saalbenützern gegen Miete zur Verfügung gestellt wird. Die Mietkosten betragen: bei Mietdauer von 1-3 Tagen jede Wiederholungswoche (ganze Installationsdauer) bis 15 Elemente Fr Fr bis 30 Elemente Fr Fr bis 45 Elemente Fr Fr ganze Podesterie (63 Elemente inkl. Balkon) Fr Fr Die Montage und Demontage der Podesterie hat unter Anleitung eines Mitarbeiters der Stadt (Hauswart oder Werkhof gegen einen Stundensatz von Fr ) durch den Saalmieter selbst zu erfolgen. Sofern er dazu personell nicht in der Lage ist, werden die Kosten nach Aufwand mit Fr pro Stunde und Mann belastet. Die Gebühr für die Podestrie ist durch die Casinobenützer separat zu entrichten. Diese wird durch den Hauswart zusammen mit den Nebenkosten in Rechnung gestellt. Die Podestrie ist für den Gebrauch im Casino bestimmt. Nur in Ausnahmefällen kann die Podestrie in anderen Räumlichkeiten der Stadt (z.b. Reussbrückesaal) benützt werden. Ein entsprechendes Gesuch wäre der Stadtkanzlei einzureichen. Eine Ausmietung an Dritte, ausserhalb der stadteigenen Räumlichkeiten, ist nicht vorgesehen und wird nicht bewilligt. Beschluss Stadtrat vom , rev Stadtrat Bremgarten Robert Bamert Stadtammann Rolf Küng Stadtschreiber

R E G L E M E N T. für die Benützung des Reussbrückesaals

R E G L E M E N T. für die Benützung des Reussbrückesaals Stadtrat R E G L E M E N T für die Benützung des Reussbrückesaals 1. Zweckbestimmung/Belegungsplan/Vermietungsablauf 1.1 Der Reussbrückesaal dient der Stadt als Raum für sportliche und kulturelle Anlässe.

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 vom 15.2.1990 SKR Nr. 8.31 2.1 Besondere

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Einwohnergemeinde Beatenberg

Einwohnergemeinde Beatenberg Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 7. April 2003 2 1. Allgemeines Zweck Art.

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN

REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Derendingen, gestützt auf 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, beschliesst: 1. Allgemeines

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Gebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen

Gebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Benutzungsverordnung. des Kunstrasenspielfeldes. der Gemeindeverwaltung. Hochdorf

Benutzungsverordnung. des Kunstrasenspielfeldes. der Gemeindeverwaltung. Hochdorf Benutzungsverordnung des Kunstrasenspielfeldes der Gemeindeverwaltung Hochdorf (in Kraft ab 21.01.2010) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Zweck Die Benutzungsverordnung des Kunstrasenspielfelds der Sportanlage

Mehr

Stadt Stein am Rhein. StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN

Stadt Stein am Rhein. StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN Stadt Stein am Rhein StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN vom 03.12.1985 Inhaltsverzeichnis Bootsliegeplätze 3 Zuständigkeit 3 Gebühren 3 Abweichungen bei Sonderfällen 4 Zahlungs-bedingungen

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr

Gebührentarif. der. Gemischten Gemeinde Aeschi

Gebührentarif. der. Gemischten Gemeinde Aeschi Gebührentarif der Gemischten Gemeinde Aeschi 0 Gestützt auf Art. 56 des Gebührenreglements der Gemeinde Aeschi vom 7. Juni 0 erlässt der Gemeinderat folgenden Gebührentarif: Verwaltung Aufwandgebühr Art.

Mehr

G E M E I N D E R O R B A S

G E M E I N D E R O R B A S G E M E I N D E R O R B A S Benützungsordnung für die Räumlichkeiten im Steigwiessaal Rorbas ****************************************************** 1. Allgemeines Diese Benützungsordnung bezieht sich auf

Mehr

Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis

Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis Ordnung über die e für die Benutzung der Hallen und sonstigen Räumlichkeiten der Gemeinde Mutlangen (Hallenentgeltordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Mutlangen hat am 20.07.2010

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des

Mehr

Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil

Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil - 1 - Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil Einwohnergemeinde Adligenswil Röm.-Kath. Kirchgemeinde Adligenswil Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil Gebührenordnung für

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona SRRJ 411.002 Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (sgs 151.2) sowie Art. 38 der Gemeindeordnung (SRRJ

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller

Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller 1. Allgemeines 1.01 Sorgfalt Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen zu verhindern. Schäden,

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement. Einwohnergemeinde Lengnau

Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement. Einwohnergemeinde Lengnau Gebührentarif (Verordnung) zum Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif Einwohnergemeinde 1. Haushaltungen 3 Gebührenart 3 a) Grundgebühr 3 b) Sackgebühr 3 Bemessungsgrundlagen 3 c) Grünabfuhrgebühr 3 Anmeldung

Mehr

Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus

Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus Vom Gemeinderat genehmigt am 19.08.2014 mit Wirkung ab 20.08.2014. Ersetzt das Reglement vom 08.04.2009. Reglement Nr. 007 Version 03 Benutzungsreglement und

Mehr

Reglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom 23.11.2005)

Reglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom 23.11.2005) Reglement über die Benützung der Räume im Werkhof (vom 3..005) Gemeinde Nottwil Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. Zweck... 3 Art. Aufsicht, Organisation, Verwaltung... 3 Art. 3 Raumangebot... 3 II.

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

614.159.10 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern

614.159.10 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern 64.59.0 Steuerverordnung Nr. 0 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern Vom 5. Juli 994 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 8 Absatz, 77 bis

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung zwischen Reitsportgemeinschaft Saarburg 79 e.v. Königstraße 26 54439 Saarburg -Vermieter- und dem Vereinsmitglied Herr /Frau Straße PLZ, Ort Telefon Email Geburtsdatum -Mieter- wird

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten

Mehr

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement Stadt Frauenfeld Datenschutzreglement Gültig ab 1. Januar 1992 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD DATENSCHUTZREGLEMENT vom 23. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Seite Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF

erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Gebührentarif zum Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Rüegsau erlässt gestützt auf Artikel 26 des Abfallreglements vom 1. Januar 2006 folgenden GEBUHRENTARIF Haushaltungen Artikel 1 Gebührenart Die Abfallgebühr

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2010 1 Allgemeine Grundsätze und Zielsetzung (1) Die Stadt Plettenberg fördert das Gemeinschaftsleben

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT Die Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde, gestützt auf Art. 56 lit. a und 121 des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, b e s c h l i e s s t : I. Nutzung und

Mehr

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt

Mehr

Gemeinde Scherz. Benützungs- und Gebührenreglement über die Einrichtungen der Schule und der Gemeinde

Gemeinde Scherz. Benützungs- und Gebührenreglement über die Einrichtungen der Schule und der Gemeinde Gemeinde Scherz Benützungs- und Gebührenreglement über die Einrichtungen der Schule und der Gemeinde vom 08. Januar 2007 Benützungs- und Gebührenreglement über die Einrichtungen der Schule und der Gemeinde

Mehr

Saalordnung. für. die Benützung des Sonnensaales Altstätten

Saalordnung. für. die Benützung des Sonnensaales Altstätten R - 29 Saalordnung für die Benützung des Sonnensaales Altstätten 2 Der Stadtrat Altstätten erlässt als Eigentümerin des Sonnensaals in Anwendung von Art. 136 lit. c des Gemeindegesetzes vom 23. August

Mehr

Benützungsvertrag Kulturkantine 13

Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützer Organisation: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Mobile: E-Mail: Geb. Datum Veranstaltungsprotokoll Zeit/Dauer der Veranstaltung Schlüsselübergabe

Mehr

Parkieren in Küsnacht

Parkieren in Küsnacht Parkieren in Küsnacht Zone K8700 Zwischen 17 und 7 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Parkieren frei. Max. 3 Stunden gratis parkieren von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr bei

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal )

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal ) Gemeinde Hildrizhausen Kreis Böblingen Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal ) 1 Zweckbestimmung und Bezeichnung Der Mehrzweckraum an der Schönbuchschule

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr

Pachtvertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft

Pachtvertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft Stadt Stein am Rhein StR 900.110 Pachtvertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft vom 12.06.1967 mit Nachtrag vom 20.01.1982 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Bestimmungen 3 Öffentliche Anschläge 4 Ausnahmen

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

INTERNES REGLEMENT DER GEMEINDE NATERS

INTERNES REGLEMENT DER GEMEINDE NATERS INTERNES REGLEMENT DER GEMEINDE NATERS ZUR BENUTZUNG DER FORSTSTRASSE TÄTSCHEN VOGELBRUNNJI- ALPE BEL (SENNTUMSSTALLUNG) Grundsatz Artikel 1 Die Strasse Tätschen Vogelbrunnji - Alpe Bel (Senntumsstallung)

Mehr

2 Benutzungsmöglichkeit

2 Benutzungsmöglichkeit Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.

Mehr

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

Gemeinde Triesenberg. Benützungsrichtlinien für das Hydraulikzelt auf dem Dorfplatz

Gemeinde Triesenberg. Benützungsrichtlinien für das Hydraulikzelt auf dem Dorfplatz Gemeinde Triesenberg Benützungsrichtlinien für das Hydraulikzelt auf dem Dorfplatz 2 Allgemeines 1. Das Hydraulikzelt wurde zur mobilen Überdachung des Dorfplatzes angeschafft und steht den Triesenberger

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

verordnung für öffentliche Anlagen, Gemeinde Schüpfheim

verordnung für öffentliche Anlagen, Gemeinde Schüpfheim Betriebsver verordnung für öffentliche Anlagen, Räume und Plätze der Gemeinde Schüpfheim heim vom 5. Januar 2011 Betriebsverordnung für öffentliche Anlagen, Räume und Plätze der Gemeinde Schüpfheim 2/7

Mehr

Fussballverband Bern/Jura

Fussballverband Bern/Jura Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 1 Fussballverband Bern/Jura Ressort Ausbildung Gültig ab 1. Juli 2005 Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 2 1. Einleitung 1.1. Rekrutierung Gemäss Art. 3 Ziffer

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen

Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen Nutzungsreglement für Schul- und Sportanlagen Begriffserklärungen Schulanlagen = Räumlichkeiten, Sporthallen, Aussenanlagen, welche der Schule gehören Benützer = Vereine und Organisationen welche Schulanlagen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Anhang A Service Abonnement

Anhang A Service Abonnement Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung

36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung 36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung Am Dienstag, 1. September 2015 um 08.00 Uhr wird die Anmeldung unter www.davos.ch/langlaufplausch und www.blick.ch/sporterlebnis

Mehr

Reglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Fahrzeugkategorien II. Dauerparkieren in der Nacht 3 Grundsatz 4 Bewilligung, Dauer Gebührenpflicht,

Mehr

Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen

Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen vom 06.04.2010 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zuständigkeiten - Geltungsbereich...1.1

Mehr

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten Einwohnergemeinde Wahlern Inkrafttreten: 1. Juli 2009 Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten der Einwohnergemeinde

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr