Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen"

Transkript

1 I Ö F F E N T L I C H E S R E C H T Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen Fachbuch mit praktischen Übungen und Lösungen 6. vollständig überarbeitete Auflage von Alfons Gunkel Boris Hoffmann Verlag Bernhardt-Witten Witten

2 II Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Verlag: Satz: Druck: Bernhardt-Witten, Bruchstr. 33, Witten , Telefax Internet: Schreibservice Bernhardt, Witten inprint druck und service, Erlangen 2014 by Verlag Bernhardt-Witten Alle Rechte vorbehalten. Dieses Buch ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieses Werkes darf ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert (Nachdruck, Fotokopie oder ein anderes Verfahren) oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Im Falle der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt und Schadensersatz geltend gemacht.

3 III Vorwort zur 6. Auflage Die 5. Auflage des Lehrbuchs erschien im Jahre Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber von seiner ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG zustehenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) vom beschlossen. Aufgrund der den Ländern nach der Förderalismusreform zustehenden Gesetzgebungskompetenz für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts haben eine Vielzahl von Bundesländern seit dem Jahr 2006 diesbezüglich eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen eigenständigen Regelungen geschaffen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz in Landesrecht übergeleitet. Das Besoldungsrecht ist damit zukünftig im Übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (ÜBesG NRW) und das Versorgungsrecht im Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz LBeamtVG NRW) normiert. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber plant derzeit darüber hinaus frühestens für das Jahr 2016 eine umfassende Reform des Landesbeamtengesetzes NRW. Das Buch ist unter Berücksichtigung der genannten Gesetzesänderungen sowie der Neufassung der Laufbahnverordnung vom , die am in Kraft getreten ist und der neueren Literatur und Rechtsprechung auf den aktuellen Stand (Februar 2014) gebracht worden. Hinweise auf Fehler und Anregungen bzw. Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu den Autoren alfons.gunkel@fhoev.nrw.de oder boris.hoffmann@fhoev.nrw.de auf. Das Buch richtet sich sowohl an Studierende der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW als auch an den nordrhein-westfälischen Studieninstituten. Aufgrund seiner umfassenden Aufarbeitung des gesamten nordrhein-westfälischen Beamtenrechts ist es darüber hinaus auch für Verwaltungspraktiker von Nutzen. Beibehalten wurden zwei Prinzipien eines traditionellen Lehrbuches: Nach der systematischen und strukturierten Aufbereitung der Rechtsmaterie folgten regelmäßig Übungen und Lösungen zur Vertiefung bzw. Selbstkontrolle. Die praktischen Übungen sind vor allem für Studierende an Fachhochschulen und Studieninstituten gedacht, können aber auch Praktikern in Personalverwaltungen eine Hilfe sein. Obwohl sich die Verfasser inhaltlich und sprachlich der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet fühlen, wurde in diesem Lehrbuch zur besseren Lesbarkeit gleichwohl darauf verzichtet, alle Begriffe zu gendern. Wir hoffen auf das Verständnis der Leserinnen und Leser. Dortmund und Bergheim, im Februar 2014 Die Verfasser Zu den Verfassern Alfons Gunkel, vormals hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Dr. Boris Hoffmann, Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen. Verantwortlich für die Kapitel 5, 6, 7 und 10 ist Alfons Gunkel, für die übrigen Kapitel Prof. Dr. Boris Hoffmann.

4 IV Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 6. Auflage... III Zu den Verfassern... III Abkürzungsverzeichnis...XV Literaturverzeichnis... XIX 1 Einführung einschließlich historischer Grundlagen Geschichte des Beamtenrechts Geschichtliche Entwicklung bis zum 18. Jahrhundert Geschichtliche Entwicklung seit Reichsverfassung von Verfassung des Deutschen Reiches von Verfassung des Deutschen Reiches von Beamtenrecht im Nationalsozialismus Entwicklung des Beamtenrechts in der Bundesrepublik Deutschland Zusammenfassung Europäische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Beamtenrecht Rechtsquellen Rechtsquellen des Beamtenrechts Verfassungsrechtliche Grundlagen Der Beamte als Grundrechtsträger Artikel 33 Grundgesetz Eignungs-, Leistungs- und Gleichheitsprinzip Vorbehalts- und Institutionsprinzip Regelungs- und Fortentwicklungsprinzip (Grundsätze des Berufsbeamtentums) Sonstige Rechtsquellen Bundesrecht Bundesrecht für Bundesbeamte Sonstiges Bundesrecht für Beamte in der Bundesrepublik Deutschland Bundesrecht mit beamtenrechtlichen Inhalten Landesrecht Nordrhein-Westfalen Grundbegriffe des Beamtenrechts Beamtenbegriff Beamtenbegriff im staatsrechtlichen Sinne Übungen Beamtenbegriff im haftungsrechtlichen Sinne Übung Beamtenbegriff im strafrechtlichen Sinne Abgrenzung der Begriffe Beamter und Arbeitnehmer Begriff des Amtes Begriff des Amtes im Sprachgebrauch und organisatorischen Sinne Begriff des Amtes im beamtenrechtlichen Sinne Amt im statusrechtlichen Sinne Amt im funktionellen Sinne Dienstherr, Dienstherrnfähigkeit und Organe des Dienstherrn Dienstherr... 47

5 3.3.2 Dienstherrnfähigkeit Organe des Dienstherrn Oberste Dienstbehörde Oberste Dienstbehörde der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen Oberste Dienstbehörde der Beamten der Gemeinden und der Gemeindeverbände i.s. des Art. 28 Abs. 2 GG Oberste Dienstbehörde der Beamten der übrigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen Oberste Dienstbehörde für Ruhestandsbeamte, frühere Beamte und Hinterbliebene Aufgaben der obersten Dienstbehörde Dienstvorgesetzte Stelle Dienstvorgesetzte Stelle der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen Dienstvorgesetzte Stelle der Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen Dienstvorgesetzte Stelle der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Vorgesetzter Landespersonalausschuss Übung Das Beamtenverhältnis Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses Art des Beamtenverhältnisses Unterscheidung nach dem Dienstherrn Bundesbeamte Landesbeamte Kommunalbeamte Sonstige Beamte Unterscheidung nach der Dauer und Intensität der Bindung Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Beamtenverhältnis auf Zeit Beamtenverhältnis auf Zeit i.s. des 4Abs. 3 Buchstabe a) BeamtStG Landesbeamte im Beamtenverhältnis auf Zeit Beamte der Gemeinden, Gemeindeverbände usw. im Beamtenverhältnis auf Zeit Beamtenverhältnis auf Probe Beamtenverhältnis auf Probe vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Beamtenverhältnis auf Probe bei Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion Beamtenverhältnis auf Widerruf Ehrenbeamtenverhältnis Unterscheidung nach dem Umfang der Bindung Unterscheidung nach der Laufbahn Laufbahnbewerber Laufbahnbewerber mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung Laufbahnbewerber als Beamte besonderer Fachrichtung Sonstige Laufbahnbewerber Andere Bewerber Unterscheidung nach dem wahrzunehmenden Amt Ämterbeamte Amtsbeamte Unterscheidung nach dem Haushaltsrecht Landesbeamte Kommunalbeamte Beamte mit besonderer Rechtsstellung V

6 VI Beamte des Landtags und des Landesrechnungshofs Ehrenbeamte Polizeivollzugsbeamte Kommunale Wahlbeamte Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes Beamte bei den Justizvollzugsanstalten Professoren, Juniorprofessoren sowie sonstige wissenschaftlich und künstlerisch tätige Beamte Politische Beamte Ernennung Bedeutung, Begriff und Rechtsnatur der Ernennung Ernennung als Verwaltungsakt Ernennung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt Ernennung als mitwirkungs- (zustimmungs-) bedürftiger Verwaltungsakt Ernennung als formbedürftiger Verwaltungsakt Wirksamkeit der Ernennung Ernennungsfälle Voraussetzungen der einzelnen Ernennungsfälle in formeller und materieller Hinsicht Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung) Formelle Voraussetzungen für die Begründung des Beamtenverhältnisses Zuständigkeit Übung Stellenausschreibung Formalisiertes Auswahlverfahren Beteiligung des zu ernennenden Beamten Beteiligung unterlegener Mitkonkurrenten Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Beteiligung des Personalrates Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Beteiligung des Landespersonalausschusses Beteiligung der Aufsichtsbehörde und der Bezirksregierung bei der Ernennung kommunaler Wahlbeamter Beteiligung anderer Stellen Ernennungsurkunde Planstelleneinweisung Materielle Voraussetzungen Dienstherrnfähigkeit Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse (Aufgaben) Haushaltsrechtliche Voraussetzungen Staatsangehörigkeit Verfassungstreue Besondere Voraussetzungen je nach Art des zu begründenden Beamtenverhältnisses Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter Amtswürdigkeit Amtswürdigkeit Keine Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehaltes in einem Disziplinarverfahren Altersvoraussetzungen Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (Inkompatibilität)

7 Übung Die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art Formelle Voraussetzungen Zuständigkeit Stellenausschreibung Formalisiertes Auswahlverfahren Beteiligung des zu ernennenden Beamten Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Beteiligung des Personalrates Beteiligung des Landespersonalausschusses Beteiligung anderer Stellen bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf in ein Beamtenverhältnis auf Probe Ernennungsurkunde Planstelleneinweisung Materielle Voraussetzungen Haushaltsrechtliche Voraussetzungen Besondere Voraussetzungen für die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf in ein Beamtenverhältnis auf Probe Besondere Voraussetzungen für die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Die Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt Beförderung Formelle Voraussetzungen Zuständigkeit Materielle Voraussetzungen Beamten- und laufbahnrechtliche Beförderungsverbote Die Verleihung eines anderen Amtes mit geringerem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung (Rangherabsetzung) Formelle Voraussetzungen Materielle Voraussetzungen Die Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung Formelle Voraussetzungen Zuständigkeit Stellenausschreibung Formalisiertes Auswahlverfahren Beteiligung des zu ernennenden Beamten Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Beteiligung des Personalrates Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Beteiligung des Landespersonalausschusses Beteiligung anderer Stellen Ernennungsurkunde Planstelleneinweisung Materielle Voraussetzungen Haushaltsrechtliche Voraussetzungen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Laufbahnrechtliche Aufstiegsvoraussetzungen Mängel der Ernennung und ihre Folgen Nichternennung Nichtigkeit von Ernennungen Urkunde entspricht nicht der in 8 Abs. 2 BeamtStG vorgeschriebenen Form Ernennung durch eine sachlich unzuständige Behörde Ernennung ohne Vorliegen der Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen Fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter VII

8 VIII Unwirksame Wahl Verfahren bei Nichtigkeit Rechtsfolgen der Nichtigkeit Rücknahme von Ernennungen Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung Amtsunwürdigkeit Fehlende Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen Ernennung ohne die durch Landesrecht vorgeschriebene Mitwirkung einer unabhängigen Stelle oder einer Aufsichtsbehörde Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehaltes Rücknahmeverfahren Rechtsfolgen der Rücknahme Rechtswidrige, aber wirksame Ernennungen Übungen Anspruch auf Ernennung Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung Materiell-subjektive Rechte auf Ernennung Ausbildungsmonopol des Staates Anspruch des Polizeivollzugsbeamten auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf in das Beamtenverhältnis auf Probe Anspruch eines Beamten auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Zusicherung Formelle Voraussetzungen Materielle Voraussetzungen Wirksamkeit von Zusicherungen Verfahrensrechte im Hinblick auf die Ernennung Stellenausschreibung Unterrichtung nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber Akteneinsicht Bevollmächtigter und Beistand Laufbahnrecht Bestimmungsfaktoren der Laufbahn Laufbahngruppe und Laufbahngruppensystem Laufbahnabschnitte und Laufbahnsystem nach der Laufbahnverordnung der Polizei Fachrichtung Befähigung Laufbahnbewerber Befähigungserwerb allgemein Befähigungserwerb im Polizeivollzugsdienst Vorbereitungsdienst Übung Bewerber besonderer Fachrichtung Übung Sonstige Fälle des Erwerbs der Laufbahnbefähigung Andere Bewerber Übung Probezeit Art und Dauer der Probezeit Kürzung der laufbahnrechtlichen Probezeit durch Anrechnung Dienstzeiten im öffentlichen Dienst

9 Hauptberufliche Tätigkeit Nichtberücksichtigung von Zeiten und Verlängerung der Probezeit Beurlaubungs- und Krankheitszeiten Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung Verlängerung der Probezeit wegen Nichtbewährung Verlängerung der Probezeit nach sondergesetzlichen Bestimmungen Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes Zusammenfassende Übersicht Übungen Laufbahnwechsel Wechsel in ein nichtstatusgleiches Amt Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe des allgemeinen Verwaltungsdienstes Aufstieg im Polizeivollzugsdienst Abstieg in die nächstniedrigere Laufbahngruppe Nichtbewährung in der Probezeit Nichtbestehen der Laufbahnprüfung Versetzung in ein Amt der nächstniedrigeren Laufbahngruppe auf Antrag Laufbahnwechsel in ein statusgleiches Amt Außerhalb des Geltungsbereich der Laufbahnverordnung NRW erworbene Befähigungen Wechsel von Beamten anderer Laufbahnen im Polizeivollzugsdienst Wechsel von Polizeivollzugsbeamten anderer Dienstherren in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen Übungen Änderung des funktionellen Amtes und Maßnahmen bei der Umbildung von Behörden und Körperschaften Änderung des funktionellen Amtes Versetzung Versetzung nach dem Landesbeamtengesetz Versetzung nach 28 Abs. 1 Satz 1 LBG auf Antrag oder mit Zustimmung des Beamten Versetzung nach 25 Abs. 1 Satz 2 LBG ohne Zustimmung des Beamten Versetzung nach 25 Abs. 2 Satz 1 LBG ohne Zustimmung des Beamten Statusrechtliche Versetzung nach 26 Abs. 2 Satz 1 LBG ohne Zustimmung des Beamten Versetzung nach dem Beamtenstatusgesetz Formelle und materielle Voraussetzungen der Versetzung Formelle Voraussetzungen Materielle Voraussetzungen Abordnung Abordnung nach dem Landesbeamtengesetz Abordnung nach dem Beamtenstatusgesetz Formelle und materielle Voraussetzungen der Abordnung Formelle Voraussetzungen Materielle Voraussetzungen Umsetzung Formelle Voraussetzungen Materiell-rechtliche Voraussetzungen Organisationsverfügung (Geschäftsplanänderung) Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen Maßnahmen bei der Umbildung, Auflösung usw. von Behörden und Körperschaften IX

10 X 7.3 Versetzung aus disziplinarrechtlichen Gründen - Rangherabsetzung Übung Rechtsstellung des Beamten mit Berücksichtigung berufsethischer Fragen Beamtenpflichten Allgemeine Pflichten Pflichten politischer Art Pflicht zum Dienst am ganzen Volk Neutralitätspflicht Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung Übungen Pflichten innerhalb des Dienstes Pflicht zur vollen Hingabe im Beruf Pflicht zur gerechten, unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung Pflicht zum Gehorsam, zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten Gehorsamspflicht und strafrechtliche Schweigepflicht Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst Übungen Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges Pflichten außerhalb des Dienstes Übungen Besondere Pflichten Verpflichtungen für den Beamten Pflicht zur Leistung des Diensteides Pflicht zur Dienstleistung Pflicht zur Verschwiegenheit Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung Einschränkungen für den Beamten Ausübung einer Nebentätigkeit Pflicht zur Wohnsitznahme Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken Disziplinarrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen Beamtenrechte Nichtvermögenswerte Rechte Recht auf Anhörung und Beratung Recht auf Fürsorge und Schutz Unterstützung der Behörde beim Rechtsschutzangelegenheiten Beachtung der Rechtsstellung des Beamten Gerechte und wohlwollende Behandlung des Beamten Offenes und vertrauensvolles Verhalten gegenüber dem Beamten Wahrung der Rechte des Beamten und Bewahrung vor Schaden Schutz der Gesundheit, des Eigentums und der Ehre Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Schutz in besonderen Lebenssituationen wie Schwangerschaft, Mutterschaft, Schutz für Jugendliche und Behinderte Schutz und Förderung von Frauen Amtsbezogene Rechte Recht auf Amtsausübung Recht auf Befreiung von der Amtsausübung Recht auf Führung der Amts- und Dienstbezeichnung Recht auf Fortbildung

11 Anspruch auf Amts- und Dienstkleidung Einzelrechte persönlicher Art Urlaubsanspruch / Dienstbefreiung aus besonderen Gründen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf ordnungsgemäße Führung der Personalakte Anspruch auf Beurteilung / Zeugniserteilung / Beurteilung Antrags-, Beschwerde- und Klagerecht Vermögenswerte Rechte Lebensunterhalt Besoldung / Dienstbezüge Anwärterbezüge Vermögenswirksame Leistungen Versorgungsbezüge Ausgleich dienstlicher Sonderbelastungen Reisekosten Umzugskosten Mehrarbeitsvergütung Ersatz von Schäden des Beamten Außerdienstliche Sonderbelastungen Jährliche Sonderzahlung Beihilfen Freie Heilfürsorge Gehaltsvorschüsse und Unterstützungen Übungen Folgen von Pflichtverletzungen Pflichtverletzung durch Beamte Vermögensrechtliche Folgen von Pflichtverletzungen Schadensersatz Fremdschäden bei Amtspflichtverletzung Eigenschäden des Dienstherrn bei Ausübung hoheitlicher oder fiskalischer Tätigkeit Ersatzleistungen des Dienstherrn gegenüber Dritten für Fremdschäden bei hoheitlicher oder fiskalischer Tätigkeit Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bei Eigen- und Fremdschäden Erstattungsansprüche des Dienstherrn gegenüber dem Beamten (Rückforderung von Bezügen) Verlust von Leistungen Verlust der Dienstbezüge Verlust des Anspruchs auf Leistungen bei Entlassung Verlust des Anspruchs auf Leistungen bei Verlust der Beamtenrechte Verlust von Leistungen nach dem Landesdisziplinargesetz Beamtenrechtliche Folgen von Pflichtverletzungen Missbilligung Herausgabeanspruch Disziplinarrechtliche Verfolgung von Pflichtverletzungen Disziplinarmaßnahmen Zuständigkeit für die einzelnen Disziplinarmaßnahmen Durchführung des Verfahrens Personalmaßnahmen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Sonstige Konsequenzen Strafrechtliche Folgen von Pflichtverletzungen XI

12 XII 9.2 Pflichtverletzung durch den Dienstherrn Anspruch auf Erfüllung Anspruch auf Erfüllung vermögenswerter Rechte Anspruch auf Erfüllung nicht vermögenswerter Rechte Anspruch auf Beseitigung nachteiliger Folgen Anspruch auf Schadensersatz Beendigung des Beamtenverhältnisses Entlassung Entlassung kraft Gesetzes Verlust der erforderlichen Staatsangehörigkeit ( 22 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG) Erreichen der Altersgrenze, wenn das Beamtenverhältnis nicht durch den Eintritt in den Ruhestand endet ( 22 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG, 41 LBG) Eintritt in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn 22 Abs. 2 BeamtStG Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit zu demselben Dienstherrn Ablegung oder endgültiges Nichtbestehen der Laufbahnprüfung ( 22 Abs. 4 BeamtStG) Entlassung von Beamten mit leitender Funktion aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ( 22 Abs. 5 BeamtStG) Ablauf der Amtszeit bei Bürgermeistern und Landräten ohne Erfüllung der Dienstzeitvoraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand ( 119 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 LBG) Ablauf der Amtszeit von Beamten auf Zeit ohne ausreichende Dienstzeit Beendigung der Amtszeit von Juniorprofessoren auf Zeit ( 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 LBG) Zuständigkeit und Verfahren für den Fall der Entlassung kraft Gesetzes Zeitpunkt der Entlassung kraft Gesetzes Feststellung der Voraussetzungen der Entlassung Rechtsfolgen der Entlassung (Wirkung) Übung Entlassung durch Verwaltungsakt Formelle Voraussetzungen Zuständigkeit Form, Bestimmtheit und Begründung Frist Zustellung Beteiligungen Materielle Voraussetzungen Entlassung durch obligatorischen Verwaltungsakt Entlassung durch fakultativen Verwaltungsakt Übung Verlust der Beamtenrechte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Friedens-verrats, Hochverrats, Gefährdung des demokratischen Rechts-staates, Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder Bestechlichkeit Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter Verwirkung von Grundrechten Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Eintritt in den Ruhestand

13 XIII Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes durch Erreichen der Altersgrenze Eintritt in den Ruhestand durch Verwaltungsakt Formelle Voraussetzungen Zuständigkeit Form, Bestimmtheit und Begründung Zustellung Beteiligungen Materielle Voraussetzungen Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit und auf Zeit Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Probe Eintritt in den dauernden Ruhestand auf Antrag (Antragsaltersgrenze) Eintritt in den einstweiligen Ruhestand politischer Beamter Eintritt in den einstweiligen Ruhestand bei der Auflösung oder Umbildung von Behörden Übungen Rechtsfolgen der Beendigung von Beamtenverhältnissen Rechtsfolgen der Entlassung Rechtsfolgen des Eintritts in den Ruhestand Dauernder Ruhestand Einstweiliger Ruhestand Beschwerdeweg und Rechtsschutz Außergerichtliche Rechtsbehelfe Außergerichtliche formlose Rechtsbehelfe Anträge und Beschwerden Remonstration (Gegenvorstellung) Petitionen Beschwerden an Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung Anrufung des Datenschutzbeauftragten Antrag nach 18 Abs. 1 LDG Gnadengesuch Gnadengesuch nach dem Landesbeamtengesetz Gnadengesuch nach der Disziplinarordnung Außergerichtliche förmliche Rechtsbehelfe Widerspruch Zulässigkeit des Widerspruchs Formelle und materielle Begründetheit Widerspruchsbescheid Abhilfebescheid Einwand bei beabsichtigter Versetzung in den Ruhestand nach 34 Abs. 1 Satz 1 LBG Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens Gerichtliche Rechtsbehelfe Förmliche gerichtliche Rechtsbehelfe Klage vor dem Verwaltungsgericht Klage vor dem Disziplinargericht Klage vor dem Finanzgericht Klage vor dem Zivilgericht Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Grundlagen des Personalvertretungsrechts Begriffsbestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes

14 XIV Dienststellen Nebenstellen Beschäftigte Der Personalrat Wahl und Zusammensetzung des Personalrats / Geschäftsführung Organisation der Personalrates, Jugend- und Auszubildenden-vertretung Formen der Beteiligung der Personalvertretung Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung Beteiligungsverfahren Beteiligungsverfahren im Rahmen der Mitbestimmung in der Landesverwaltung Beteiligungsverfahren im Rahmen der Mitbestimmung in Gemeinden, Gemeindeverbänden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Beteiligungsverfahren im Rahmen der Mitwirkung Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern Stichwortverzeichnis

15 XV

Ausführliche Einzelübersichten befinden sich jeweils vor den drei Hauptteilen des Handbuchs

Ausführliche Einzelübersichten befinden sich jeweils vor den drei Hauptteilen des Handbuchs Inhaltsübersicht Ausführliche Einzelübersichten befinden sich jeweils vor den drei Hauptteilen des Handbuchs Seite Vorwort............................................. V Abkürzungsverzeichnis................................

Mehr

Inhalt. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 14 Vorwort 15

Inhalt. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 14 Vorwort 15 Inhalt Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 14 Vorwort 15 Kapitel 1 Allgemeines/Grundbegriffe 17 A. Begriff des öffentlichen Dienstes 17 I. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Mehr

Beamtenrecht Baden-Württemberg

Beamtenrecht Baden-Württemberg Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Kienzler Stehle Beamtenrecht Baden-Württemberg 2. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung http://www.nomos-shop.de/4090 Herbert Kienzler

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 6. Auflage Zu den Verfassern Abküraungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 6. Auflage Zu den Verfassern Abküraungsverzeichnis. Literaturverzeichnis IV Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 6. Auflage Zu den Verfassern Abküraungsverzeichnis Literaturverzeichnis III III XV XIX 1 Einführung einschließlich historischer Grundlagen 1 1.1 Geschichte des Beamtenrechts

Mehr

III. Die Abordnung... 147 1. Rechtsgrundlage... 147 2. Materielle Voraussetzungen... 148 a) Tatbestandsvoraussetzungen... 149

III. Die Abordnung... 147 1. Rechtsgrundlage... 147 2. Materielle Voraussetzungen... 148 a) Tatbestandsvoraussetzungen... 149 Literaturverzeichnis... 17 Abkürzungsverzeichnis... 19 1. Kapitel Grundlagen des çffentlichen Dienstrechts... 21 I. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen... 21 1. Grundlagen des çffentlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 7. A uflage...iii Zu den Verfassern... III Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...XXV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 7. A uflage...iii Zu den Verfassern... III Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...XXV Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. A uflage...iii Zu den Verfassern... III Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...XXV 1 Einführung einschließlich historischer G rundlagen... 1 1.1 Geschichte des

Mehr

Vorlesung Beamtenrecht

Vorlesung Beamtenrecht Univ.-Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Universität Potsdam Vorlesung Beamtenrecht Erster Teil: Grundlagen 1 Einführung I. Begriff des Beamtenrechts Gang der Darstellung 2 Geschichte des Beamtentums I.

Mehr

Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen

Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen I Ö F F E N T L I C H E S R E C H T Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen Fachbuch mit praktischen Übungen und Lösungen 7. vollständig überarbeitete Auflage von Alfons Gunkel Boris Hoffmann Verlag Bernhardt-Witten.

Mehr

Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)

Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol) vom 4. Juni 1998 (GVBl. S. 210) geändert durch Verordnung vom 16. März 2001 (GVBl. S. 28) zuletzt geändert durch Zweite Verordnung

Mehr

B. Der Versorgungsfall

B. Der Versorgungsfall B. Der Versorgungsfall B.III. Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Seite I. Versorgungsfall................................. 18 1. Allgemeines................................ 18 2. Was

Mehr

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 *)

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 *) Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 *) Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) Inhaltsübersicht

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit Mutterschutz- und ElternzeitVO MuSchEltZV 310 Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können

Mehr

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) Thüringer Beamtengesetz () in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1999 (GVBl. 1999, S. 525), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2005 (GVBl. 2005, S. 331) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 06.11.2008

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 06.11.2008 Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 06.11.2008 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den von

Mehr

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin Besoldungsentwicklung der Beamtinnen e und Beamten des Landes Berlin Beamtinnen und Beamte an der TU im mittleren Dienst: A 7 bis A 9 S im gehobenen Dienst: A 9 bis A 13 S im höheren Dienst: A 13 bis A

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung

Mehr

1) Administrative Befugnisse... 49 2) Normative Befugnisse... 50 F. Der Eingriff in die Personalhoheit Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines

1) Administrative Befugnisse... 49 2) Normative Befugnisse... 50 F. Der Eingriff in die Personalhoheit Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 A. Gegenstand der Arbeit... 19 B. Gang der Untersuchung... 22 1. Teil Historische Entwicklung der Stellung der Kommunen als Dienstherr und Arbeitgeber... 25 A. Die historische

Mehr

Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Vom 21. April 2009 (Fn 1)

Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Vom 21. April 2009 (Fn 1) Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Vom 21. April 2009 (Fn 1) (Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. April 2009 (GV. NRW.

Mehr

Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW

Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW - Fragen und Antworten zu dienstrechtlichen Rahmenbedingungen - Vorbemerkung: Die nachstehenden Hinweise beruhen auf den besonderen,

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das

Mehr

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen

Mehr

Gesundheitliche Eignung Die neuen Grundsätze des BVerwG:

Gesundheitliche Eignung Die neuen Grundsätze des BVerwG: Gesundheitliche Eignung Die neuen Grundsätze des BVerwG: Im Jahr 2013 ergab sich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine wichtige Neuerung im Hinblick auf die Frage der gesundheitlichen

Mehr

Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Stand vom 28.11.2013 Normstruktur :

Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Stand vom 28.11.2013 Normstruktur : Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Stand vom 28.11.2013 Normstruktur : Norm Normfuß und Fundstelle Inhaltsverzeichnis : 1 (Fn 6) Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen

Mehr

Beraten durch Richard Damme Bundesweiter Versicherungsmakler. Versicherungsspezialist für Richter und Staatsanwälte Paulstr.

Beraten durch Richard Damme Bundesweiter Versicherungsmakler. Versicherungsspezialist für Richter und Staatsanwälte Paulstr. Bundesbeamtengesetz (BBG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 Zuletzt geändert durch das BBVAnpG 2000 vom 19. April 2001 Auszüge aus: Abschnitt II: Beamtenverhältnis 5. Beendigung des

Mehr

Beamtenrecht. von. Dr. Fritjof Wagner. Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl. 6., neubearbeitete Auflage V \

Beamtenrecht. von. Dr. Fritjof Wagner. Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl. 6., neubearbeitete Auflage V \ Beamtenrecht von Dr. Fritjof Wagner Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl 6., neubearbeitete Auflage V \ R. v. Decker's Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis Geleitwort

Mehr

Vom 17. November 2014

Vom 17. November 2014 Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw hd) Vom

Mehr

Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg

Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg Seite 1. Allgemeines 2 2. Eintritt in den Ruhestand 2 2.1 Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes 3 2.2 Versetzung in den Ruhestand wegen Inanspruchnahme

Mehr

Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KBGAG)

Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KBGAG) Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD KBGAG 481-2014-2 Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KBGAG) Vom 24. November 2007 (ABl. 2008 S. 19), zuletzt geändert am 9. Mai 2014 (ABl.

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr: Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LVO-MLR Ausfertigungsdatum: 11.04.2014 Gültig ab: 20.05.2014 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr: 2030-227 Verordnung

Mehr

Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 11. März 2009

Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 11. März 2009 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 11. März 2009 Inhaltsübersicht Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Dienstherrnfähigkeit 3 Oberste Dienstbehörde; Dienstvorgesetzte Abschnitt II

Mehr

Bundesbeamtengesetz (BBG)

Bundesbeamtengesetz (BBG) Bundesbeamtengesetz (BBG) Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 15.3.2012 I 462 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Dienstherrnfähigkeit

Mehr

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts(Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG)

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts(Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts(Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) BRRG Ausfertigungsdatum: 01.07.1957 Vollzitat: "Beamtenrechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.

Mehr

Sächsisches Staatsministerium des Innern Stand: Januar 2014 Referat 13 Synopse Dienstrechtsneuordnung - SächsBG

Sächsisches Staatsministerium des Innern Stand: Januar 2014 Referat 13 Synopse Dienstrechtsneuordnung - SächsBG Sächsisches Staatsministerium des Innern Stand: Januar 2014 Referat 13 Synopse Dienstrechtsneuordnung - SächsBG SächsBG-neu Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970)

Mehr

Hessisches Beamtengesetz (HBG)

Hessisches Beamtengesetz (HBG) Hessisches Beamtengesetz (HBG) Vom 27. Mai 2013 ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt das Recht der Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren

Mehr

Das Neue Dienstrecht in Bayern

Das Neue Dienstrecht in Bayern Das Neue Dienstrecht in Bayern ein Überblick Zeitplan 1. September 2006: Föderalismusreform 14. Juli 2010: Verabschiedung des Gesetzes zum neuen Dienstrecht im bayerischen Landtag 1. Januar 2011: Inkrafttreten

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Informationen für Neuberufene

Informationen für Neuberufene UHH Stabsstelle Berufungen Mittelweg 177 D-20148 Hamburg Informationen für Neuberufene Stand: 01.11.2014 Mit diesen Informationen möchten wir einen ersten Überblick über das Ernennungsverfahren von Professorinnen

Mehr

Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)

Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) 1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Bundesbeamtengesetz (BBG)

Bundesbeamtengesetz (BBG) Bundesbeamtengesetz (BBG) BBG Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Vollzitat: "Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I

Mehr

Haftungsausschluss. Der Beamte steht zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).

Haftungsausschluss. Der Beamte steht zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis). Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in

Mehr

Bundesbeamtengesetz (BBG)

Bundesbeamtengesetz (BBG) Bundesbeamtengesetz (BBG) BBG Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Vollzitat: "Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S.

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...

Mehr

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) * Vom 20. März 2009, GVBl. S. 238

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) * Vom 20. März 2009, GVBl. S. 238 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) * Vom 20. März 2009, GVBl. S. 238 * Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238) ThürBG 20.03.2009_Sätze_BM Arbeitsexemplar.doc

Mehr

Landesbeamtengesetz (LBG)

Landesbeamtengesetz (LBG) Landesbeamtengesetz (LBG) Vom 19. März 2009* Inhaltsübersicht* Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1Geltungsbereich 2Landesbeamtinnen und Landesbeamte 3Oberste Dienstbehörde 4Dienstbehörde 5Dienstvorgesetzte

Mehr

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom 17. Juni 2008 BGBl.

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom 17. Juni 2008 BGBl. Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom 17. Juni 2008 BGBl. I 2008, 1010 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dienstherrnfähigkeit

Mehr

4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9

4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9 4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9 CHECKLISTE A. Beamter des mittleren Dienstes / Einstieg in der 2. QE 30 Absatz 1 Satz 1 NRW LVO 35 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BLV Art. 37 Absatz

Mehr

Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht

Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht 1 Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht 2 Große Änderungen gibt es seit: 2005 / 2006 im Arbeitsrecht für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst 2008 im Dienstrecht

Mehr

Prüfkatalog zur Datenschutzverträglichkeit von sog. Mitarbeiterbefragungen (MAB) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Niedersachsen

Prüfkatalog zur Datenschutzverträglichkeit von sog. Mitarbeiterbefragungen (MAB) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Niedersachsen Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prüfkatalog zur Datenschutzverträglichkeit von sog. Mitarbeiterbefragungen (MAB) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Niedersachsen Projektname:

Mehr

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos Dr. Rolf Meier Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos Literaturverzeichnis A. Geschichtliche Entwicklung des Berufsbeamtentums I. Anfänge, Preussisches Allgemeines Landrecht II. Deutsches Reich IM. Weimarer

Mehr

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen. Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009. im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen. Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009. im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen beim Land Schleswig-Holstein am 14. Mai 2009 im IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen 1 Ich bedanke mich sehr für Ihre Einladung und

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1764 über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 Vom 1. Dezember 2011 (Amtsblatt I, 2011, S. 507) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz

Mehr

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Vom 21. April 2009. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Vom 21. April 2009. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 1102 20020 20061 2022 2030 20301 2031 20320 20340 2035 221 223 311 312 315 316 7134 81 Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Vom 21. April 2009 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) Text

Inhaltsverzeichnis. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) Text Vorwort zur 2. Auflage... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XV Liste der im Kommentar abgedruckten Rechtsverordnungen...XXIX Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

Mehr

2.6 ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT Den öffentlichen Dienst und die Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses darstellen können

2.6 ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT Den öffentlichen Dienst und die Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses darstellen können 2.6 ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 2.6.1 Den öffentlichen Dienst und die Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses darstellen 2.6.2 Die Rechtsgrundlagen und die beamtenrechtlichen

Mehr

Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009* Fundstelle: Fußnoten

Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009* Fundstelle: Fußnoten Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009 * Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2009, S. 687 Fußnoten *) Verkündet als

Mehr

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Rolf Meier Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 12 A. Geschichtliche Entwicklung des Berufsbeamtentums

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 34 vom 19.11.2014 Seite 729 bis 740

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 34 vom 19.11.2014 Seite 729 bis 740 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 34 vom 19.11.2014 Seite 729 bis 740 203013 Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes

Mehr

Führung mit dem neuen Beamtenrecht

Führung mit dem neuen Beamtenrecht Führung mit dem neuen Beamtenrecht Fortbildungsveranstaltung der Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in e.v. am 08.07.2009 in Altenholz MR Erich Seeck Hier ist Platz für Organisationsinformationen

Mehr

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) BeamtStG Ausfertigungsdatum: 17.06.2008 Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008

Mehr

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015 Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter Ulrich Krumme Stand: November 2015 I. Allgemein 1. Personenkreis 2. Rechtsgrundlagen II. Wartezeiten 1. Bürgermeister / Landräte 2. Beigeordnete

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin

Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Bayern Berlin Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Mehr

2030-1. Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) Vom 15. Dezember 20091)

2030-1. Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) Vom 15. Dezember 20091) 2030-1 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) Vom 15. Dezember 20091) 1) Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des hamburgischen Beamtenrechst vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405) Fundstelle:

Mehr

Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)

Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG) 160 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 11. Februar 2009 Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG) Vom 5. Februar

Mehr

Landesbeamtengesetz (LBG) vom 19.3.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 70)

Landesbeamtengesetz (LBG) vom 19.3.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 70) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Landesbeamtinnen und Landesbeamte 3 Oberste Dienstbehörde 4 Dienstbehörde 5 Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes Bundesrat Drucksache 811/04 28.10.04 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern In - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes A. Ziel 1. Der Ausgleich

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Bericht und Beschlussempfehlung

Bericht und Beschlussempfehlung SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2561 16. Wahlperiode 09-03-25 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in

Mehr

Entwurf Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG)

Entwurf Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG) Entwurf Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG) Vom... Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Beurteilung: Gewichtung der Merkmale bei Bildung eines Gesamturteils

Beurteilung: Gewichtung der Merkmale bei Bildung eines Gesamturteils RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert die GdP Mitglieder über aktuelle Probleme aus dem Beamtenrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Beurteilung: Gewichtung

Mehr

Literatur. Richter/Lenders, PA-Recht 2013, S. 17 ff.

Literatur. Richter/Lenders, PA-Recht 2013, S. 17 ff. Papierform oder elektronische Personalakte? 2 (Elektronische) Personalakten dienen der Personalverwaltung und -bewirtschaftung. Dienstherrn und Arbeitgeber müssen die Möglichkeit erhalten, gesetzliche

Mehr

Quelle: Fundstelle: Amtsblatt 1990, 449 Gliederungs-Nr: Zum 15.01.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Erster Abschnitt.

Quelle: Fundstelle: Amtsblatt 1990, 449 Gliederungs-Nr: Zum 15.01.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Erster Abschnitt. Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: VwFHSchulG SL Neugefasst durch 27.02.1990 Bek. vom: Textnachweis ab: 01.01.2002 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Amtsblatt 1990, 449 Gliederungs-Nr: 2030-10 Gesetz

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

Versorgung kommunaler Wahlbeamter

Versorgung kommunaler Wahlbeamter Im Rahmen der Landesvorstandssitzung der KPV am 24. September 2005 gab Frau Staatssekretärin Scheibelhuber (HMdIuS) einen Überblick über die Eckpunkte der Versorgung kommunaler Wahlbeamter. Dabei wurde

Mehr

Merkblatt 76-77 HBeamtVG

Merkblatt 76-77 HBeamtVG Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 56.13 OVG 3 A 1234/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2013 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959 RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung

Mehr

3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015

3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 3.7 Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Kirchengesetzes über die

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 38.15 OVG 5 LB 202/13 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. November 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Die Anderungskündigung

Die Anderungskündigung Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mehr

2. Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst

2. Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst Beamten - Info 1/2014 Neues Laufbahnrecht 1. Einleitung Im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 07.02.2014 ist die neue Laufbahnverordnung veröffentlicht worden, die ab sofort gilt. Die Novellierung ist erforderlich

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Allgemeine Grundlagen

Inhaltsverzeichnis VII. Allgemeine Grundlagen VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis................................................. XIII Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... XVII Zum Arbeiten mit diesem Buch... XVIII Erster Teil Allgemeine

Mehr

Volkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter

Volkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus 1 Rechtscharakter Die Volkshochschule ist als nichtrechtsfähige Anstalt des Zweckverbandes eine öffentliche Einrichtung im Sinne

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt 69 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz 65. Jahrgang Nr. 6 Berlin, den 31. März 2009 03227 Inhalt 19.3.2009 Dienstrechtsänderungsgesetz

Mehr

Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO -)

Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO -) Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO -) vom 7. Dezember 1995 GVBl. S. 382 geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Laufbahnverordnung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Inhalt. Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis Grundlagen...

Inhalt. Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis Grundlagen... 10 Inhalt Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis... 15 1 Grundlagen... 17 1.1 Geschichte des Beamtenrechts... 17 1.2 Der öffentliche Dienst

Mehr

EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013

EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013 EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN

Mehr