Auskunftsberechtigung Inhalt Rechtliche Grundlage

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1 Steuerverwaltung Rechtsabteilung AUSKUNFT AUS DEN STEUERDATEN - AMTSHILFE STAND: Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das im Betrieb Art. 9 Abs. 3 AHVG (SR ) eingesetzte eigene Kapital Art. 27 Abs. 2 AHVV (SR ) Alimentenhilfestellen des Kantons Zürich Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen (im Auftrag des Bundesamtes für Migration) Amt für Mittel- und Hochschulen (siehe auch unter Stipendienstellen ) Amt für Wirtschaft und Arbeit Ermittlung des Reinvermögens bei nichterwerbstätigen AHV- Pflichtigen; Zusammenarbeit mit Ausgleichskasse Einkommen, die nicht gemäss Schwarzarbeitsgesetz deklariert worden sind. Auszahlung von Mutterschaftsbeiträgen Zur Klärung des Alimenten- Inkassos Notwendige Auskünfte, insb. steuerbares Einkommen und Vermögen Erleichterte Einbürgerung; Daten gemäss Erhebungsbericht Sämtliche für die Ermittlung von Stipendienansprüchen notwendigen Steuerdaten gemäss den Veranlagungsprotokollen für die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern (Veranlagungsprotokolle) Feststellungen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit Arbeitslosenversicherung Auskünfte gemäss Art. 32 ATSG. Behörden, die Bundesgesetz über Auskünfte, die für Vollzug des die Landwirtschaft vollziehen Gesetzes erforderlich sind. Behörden, welche KVG die für den Vollzug dieses Gesetzes vollziehen. erforderlichen Daten Bundesbehörden, die mit der Verfolgung Erteilung der benötigten Austungsstrafsachen und Beurteilung von Verwalkünfte sowie Einblick in amt- im Sinn des Bundesgesetzes liche Akten, die für Strafverfolstrafrecht über das Verwaltungsgung für Bedeutung sein könliche betraut sind. nen. Art. 29 Abs. 3 und 4 AHVV (SR ) Art. 12 Abs. 1 BGSA (SR ) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Art. 1 EOG (SR 834.1) Ermächtigung der einbürgerungswilligen Person (Formular BFM) 20a Stipendienverordnung (RB ) Art. 11 Abs. 2 BGSA (SR ) 1 RRV zum BGS (RB ) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Art. 1 AVIG (SR 837) Art. 184 Abs. 1 LwG (SR 910.1) 2a Abs. 1 KVG-TG (RB 832.1) Art. 30 Abs. 1 VStR (SR 313.0)

2 2/6 Betreibungsamt Im Pfändungsverfahren: Behörden Art. 91 Abs. 5 SchKG sind im gleichen Um- fang auskunftspflichtig wie der Schuldner. Bundeskriminalpolizei / Bundesamt für Polizei Steuerfaktoren Art. 4 Abs. 1 lit.c ZentG (SR 360) Art. 4 Abs. 1 lit.e Verordnung über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei (SR 360.1) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Alle im Zusammenhang mit der Rückforderung von Sozialhilfe an Auslandschweizer erforderlichen Informationen, Art. 64 Auslandschweizergesetz (SR 195.1) Eidgenössische Finanzverwaltung Steuerfaktoren Eidgenössische Zollverwaltung Einwohnerkontrollen Finanzverwaltungen anderer Kantone Fürsorgebehörden des Kantons Aargau Finanzverwaltung Kanton Thurgau und der Gemeinden Finanzverwaltung Kanton Thurgau (bzw. Inkassostelle für Rückerstattung unentgeltliche Rechtspflege) Auskünfte, die für den Vollzug des Zollgesetzes notwendig sind. Auskünfte im Zusammenhang mit Ein-/Ausreise und Familiennachzug von Ausländern (für den Vollzug des Bundesgesetzes notwendig ) Alle im Zusammenhang mit dem Inkasso von Steuerforderungen (direkte Steuern) erforderlichen Daten. mit Alimenteninkasso mit dem Inkasso von Forderungen des Kantons gegenüber Dritten und öffentlichrechtlicher Forderungen der Gemeinden Erforderliche Auskünfte zur Rückerstattung von unentgeltlicher Rechtspflege. Art. 141b ZG (SR 631.0) Art. 97 Abs. 2 AuG (SR ) Art. 39 Abs. 2 StHG a Abs. 2 VRG / 36 Abs. 2 und 49 Abs. 2 ZSRG

3 3/6 Fürsorgebehörden der Kantone Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Stadt Basel-Landschaft Glarus Graubünden Schaffhausen St. Gallen Solothurn Thurgau Zürich mit Verwandtenunterstützung im Sozialhilfeverfahren SG: Auch im Zusammenhang mit Klärung des Anspruchs auf Elternbeiträge / (Anhang) Fürsorgebehörden der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt Fürsorgebehörden des Kantons Luzern Fürsorgebehörden der Kantone Thurgau und St. Gallen Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Aargau Gerichtsbehörden des Kantons Basel-Landschaft Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Graubünden Gerichtsbehörden des Kantons Luzern mit der Klärung des Anspruchs auf Rückerstattung von Unterstützungsleistungen mit der Abklärung der Voraussetzungen für Sozialhilfe und deren Rückerstattung sowie die Prüfung der Verwandtenunterstützung Steuerfaktoren sowie Reineinkommen- und vermögen im Zusammenhang mit Rückerstattungen von Sozialhilfe und Alimentenbevorschussungen durch Private mit Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Inkasso von Verfahrensgebühren mit Rückerstattung unentgeltlicher Prozessführung Steuerbares Einkommen und Vermögen zur Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege und des damit zusammenhängenden Inkassos mit der Abklärung von Unterhaltsansprüchen 35 Abs. 3 StV Abs. 3 StV

4 4/6 Gerichtsbehörden des Kantons Uri mit der Beurteilung der finanziellen Ansprüche bei eheund familienrechtlichen Verfahren sowie Rückzahlung von unentgeltlicher Rechtspflege (Anhang Grundbuchamt Inventarbehörde Jugendanwaltschaft Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Konkursamt Konkursamt Migrationsamt Notariate Obergericht des Kantons Zürich Rechnungsprüfungskommissionen der Gemeinden Steuerwert der Liegenschaft bzw. steuerbares Vermögen zur Berechnung der Gebühren Auskünfte aus den Steuerakten, die für die Inventaraufnahme erforderlich sind. Bekanntgabe der Steuerfaktoren der Inhaber der elterlichen Sorge im Zusammenhang mit Bemessung des Elternbeitrages an die Kosten der Fremdplatzierung Notwendige Auskünfte Einsicht in die Steuerakten von konkursiten Steuerpflichtigen Im Konkursverfahren: Behörden sind im gleichen Umfang auskunftspflichtig wie der Schuldner. Die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten und Informationen Steuerwert der Liegenschaft bzw. steuerbares Vermögen zur Berechnung der Gebühren Bekanntgabe der Steuerfaktoren im Zusammenhang mit Inkasso früher abgeschriebener Gerichtskosten Einsicht in Staatssteuertabelle und Rückstandsliste ( 10 Abs. 2 und 15 Abs. 3 GGG, RB 632.1) Art. 448 Abs. 4 ZGB Art. 222 Abs. 5 SchKG Art. 97 Abs. 2 AuG (SR ) ( 10 Abs. 2 und 15 Abs. 3 GGG, RB 632.1) Schreiben DFS vom Abs. 2 GemG (RB 131.1)

5 5/6 Sozialversicherungseinrichtungen, die dem ATSG unterstehen. Steuerbehörden von Bund und Kantonen Stiftungsaufsichtsbehörden Stipendienstellen der Kantone BS, FR, GR, NE, VD, BE, TI, GE, GL, JU, AR, BL; LU, AG, SG, ZH, UR (Konkordatskantone) Straf- und Zivilgerichte der Kantone Thurgau und St. Gallen Strafverfolgungsbehörden Auskünfte, die erforderlich sind für: Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen; Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge; Festsetzung und Bezug der Beiträge; Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte Umfassende Auskunftspflicht Auskünfte, die erforderlich sind für: die Kontrolle der Erfassung der Arbeitgeber; Festsetzung, Änderung oder Rückforderung von Leistungen; Verhinderung ungerechtfertigter Bezüge; Festsetzung und Bezug der Beiträge; Rückgriff auf haftpflichtrechtliche Dritte. Sämtliche für die Ermittlung von Stipendienansprüchen notwendigen Steuerdaten mit Gesuch um unentgeltliche Prozessführung Gemäss Anfrage; Vorbehalt: überwiegende öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen (allenfalls sind Daten von nicht Beteiligten, z.b. Ehepartnern, einzuschwärzen) Art. 32 ATSG (SR 830.1) Rundschreiben Nr. 2/2005 Ziff. 3 (AHV, EL, IV) Art. 111 Abs. 1 DBG / Art. 39 StHG / Art. 54 MWStG Art. 87 BVG (SR ) Art. 4 Abs. 2 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (RB ) 35 StV / Weisung DFS vom Art. 194 Abs. 2 StPO/ Art. 34 Abs. 3 StGB

6 6/6 Wehrpflichtersatzbehörde Zweckdienliche Mitteilungen, benötigte Auskünfte und Akteneinsicht Art. 24 Abs. 2 lit.c WPEG (SR 661) Zivilgerichte des Kantons Thurgau (Bezirksgerichte und Obergericht) in familienrechtlichen Angelegenheiten (Ehescheidung, Eheschutz, Kindbelange) Erforderliche Steuerakten 35 StV

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