Verbesserung der Sicherungsdurchführung von Beschäftigten bei Vegetationsarbeiten im bzw. neben dem Gleisbereich

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1 Verbesserung der Sicherungsdurchführung von Beschäftigten bei Vegetationsarbeiten im bzw. neben dem Gleisbereich DB Fahrwegdienste GmbH Sven Satow, Leitender Sicherheitsingenieur

2 Status Quo Vegetationsarbeiten im Bereich der DB Netz AG stellen eine Besonderheit bei Instandhaltungsarbeiten der DB Netz AG dar. Gefahren aus der Arbeit >> frei laufende Werkzeuge an den Maschinen >> hohe Störschalldruckpegel aus der Arbeit Gefahren aus den Örtlichkeiten >> Hang- bzw. Dammlagen >> Eisenbahnbetrieb >> Oberleitungsanlagen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen >> Schutzabstände zu Personen und Gegenständen >> Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schnittschutz, Gehörschutz) >> Sicherungsmaßnahmen gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb 2

3 Schutz vor den bestehenden Gefahren >> Einhaltung vorgegebener Schutzabstände - der Mitarbeiter untereinander - zu Sachwerten - zu Oberleitungsanlagen, und - zu Sicherungspersonalen >> Persönliche Schutzausrüstung Schutzkleidung mit - Protektoren (Aufprall) - Schnittschutz Gehör-/ Gesichtsschutz Hand- Fußschutz 3

4 Vegetationsarbeiten im Bereich von Gleisen Sind i.d.r. Arbeiten i.s. der GUV-V D33 bzw. BGV-D33 Besonderheit: >> überwiegend wandernde Arbeitsstellen Rechtslage >> bei Maschinen- bzw Geräteeinsatz (Freischneider, Motorkettensäge) kann Gefahr für das Sicherungspersonal aus dem Arbeitsprozess bestehen (Einhaltung von Sicherheitsabständen) Bedürfen immer dann einer Sicherungsmaßnahme, wenn die Arbeiten im/ in der Nähe des Gleisbereich durchgeführt werden oder wenn ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gleisbereich nicht ausgeschlossen werden kann. Ausführender Unternehmer (z.b. FWD) hat gegenüber dem verkehrssicherungspflichtigen Bahnbetreiber Anspruch auf eine der Gefährdung angemessene Sicherungsmaßnahme zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb. 4

5 Sicherungsmaßnahmen vor den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Auswahl entsprechend der Rangfolge und Wertigkeit der Sicherungsmaßnahmen RIMINI- Verfahren Bei Arbeitsgruppen > 3 Beschäftigten kommen nachfolgend aufgeführte Sicherungsmaßnahmen in Betracht: Wertigkeit Wirksamkeit UV - Sperrung des Gleises Feste Absperrung bei punktuellen (nicht wandernden) Arbeitsstellen Automatische Warnsysteme (AWS) bei punktuellen (nicht wandernden)/ wandernden Arbeitsstellen Warnerverfahren (Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke) Absperrposten (für jeweils max. 3 Beschäftigte) Sicherungsposten 5

6 Akustische Hintergründe Mit der Entfernung von der Schallquelle nimmt der Signalschalldruckpegel LS mit 6 db je Abstandsverdoppelung ab (freie Schallausbreitung). Die Warnung muss so laut erfolgen, dass der Warnsignalmindestschaldruckpegel LS min im ungünstigsten Fall den höchsten zu erwartenden Störschall LN der "wandernden" Baumaschine am Ohr des Beschäftigten um mindestens 3 db(a) überschreitet. Warnsignale werden mit tiefen Frequenzen abgegeben. Ab 2014 darf bei der DB Netz AG nur noch das sogenannte Einheitsoder bi- sound - Signal verwendet werden: >> Grundfrequenz 440 Hz zu der alle 250 ms die Frequenz 660 Hz ergänzt wird << Vegetationsmaschinen arbeiten im Hochfrequenten Bereich. 6

7 Einsatzbeispiel des ZPW in Verbindung mit dem WGH 95/ 0 Einzelhorn aus rein akustischer Sicht - Sipo/ Sakra ZPW max. Arbeitsstellenlänge 3 m aus akustischer Sicht ist kein durchgängiges Arbeiten möglich 8 m ZFS WGH 2 m 1 m 4 m Entfernung ca m Störlärm ca. 105 db (A) F 500 Schalldruckpegel 126 db (A) Schalldruckpegel 120 db (A) Schalldruckpegel 114 db (A) Mindestschutzabstand beim Einsatz des Freischneiders 15 m Schalldruckpegel 108 db (A) 7 Bei 2 parallelen WGH ergibt sich eine Länge von ca. 8 m!

8 Einsatzbeispiel des ZPW bei Vegetationsarbeiten Beim Einsatz des ZPW lässt sich eine Vegetations- Baustelle [mit 112 db (A) Störlärm] von bis zu 20 m absichern ZPW 20m- Kabel Sipo/ Sakra/ Monteur/ Bediener Schalldruckpegel 114 db (A)+ ca. 106 db (A) = ca. 115 db (A) Schalldruckpegel 120 db (A)+ ca. 104 db (A) = ca. 120 db (A) Schalldruckpegel 114 db (A)+ ca. 114 db (A) = ca. 117 db (A) WGH 2 m 2 m 2 m 2 m 2 m 2 m 2 m 2 m Störlärm je ca. 112 db (A) 8

9 Einsatzbeispiel des AWS EPW/ EWK/ EZE bei Vegetationsarbeiten von FWD Mitführung der kollektiven, akustischen Warnsignalgeber stets zwingend erforderlich EZE-L Mit kompakter EZE künftig vsl. keine begrenzte Baustellenlänge HSF-L max. Annäherungsstrecke derzeit ca. 800 m max. mögliche Baustellenlänge derzeit ca. 2,0 km, in der die Arbeitsstelle ggf. wandern kann 9

10 Lösungsansatz I - Persönliche Warnsignalgebung - Der Einsatz von Individualwarngeräten bei der DB Netz AG nur zulässig: bei Arbeiten im gesperrten Gleis, bzw. bei Arbeiten neben den Gleisen (z. B. Vegetationspflege) zur Warnung vor Fahrten im Nachbargleis und wenn dabei gleichzeitig Kapselgehörschutz getragen wird. Einsatz der bisher bahnseitig freigegebenen Einzelwarngeräte (zusätzlich): Einsatz der Komponenten ausschließlich mit Grundstellungston (Überwachung des System) in Kombination mit stationären oder mobilen kollektiven Warnsignalgebern 10

11 Lösungsansatz I - Persönliche Warnsignalgebung - Weiterentwicklung der Einzelpersonenwarnung, insbesondere für die Vegetationspflege am Gleis: Merkmale: Bidirektionaler Funk (Überwachung des Systems technisch sichergestellt) Reduzierung der zu gebenden Warnsignale (notwend. Informationen über Sprachausgabe möglich) Trageüberwachung des Gehörschutzes möglich Noch offene, zu klärende Punkte: Stets Kombination mit stationären oder mobilen kollektiven Warnsignalgebern weiterhin erforderlich? Optische Erinnerung erforderlich? Grundstellungston weiter erforderlich? Trageüberwachung des Gehörschutzes erforderlich? Anzahl der Warnsignale reduzieren und Klarsprache verwenden? Signalhörbarkeit (durch eingebaute Lautsprecher) in den Gehörschutz weiterhin sichergestellt? Überprüfung durch das IFA erforderlich! 11

12 Lösungsansatz II - Taktile Warnsignalgebung - Suche nach alternativer anerkannter Warnsignalisierung. Ist die Taktile Personenwarnung eine geeignete Warnsignalisierung? Wenn ja, in welcher Form? > Vibration, > Elektrostimulationen, > Welche Bedingungen sind bei derartigen Neuentwicklungen zu berücksichtigen? Kann diese Warnung der akustischen Warnung gleichgestellt werden? Welche Sicherheits- und Ergonomie- Anforderungen müssen erfüllt sein? Forschungsauftrag an die TU Dresden. 12

13 Lösungsansatz II - Taktile Warnsignalgebung - Inhalt der Beauftragung an die TU: Anforderungen an die taktile Warnung? Konzeption einer Systemlösung Wahrnehmung der Warnung und Akzeptanz der Konfiguration Arbeitsanalysen Untersuchungen zu Arbeitsabläufen, eingesetzter PSA, der Arbeitsumwelt, unter Berücksichtigung der Arbeitshaltungen) Über den genauen Inhalt und den aktuellen Stand der Studie wird Ihnen nun Frau Kosukhina berichten 13

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