Wasserrechtliche Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen
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- Christina Winter
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1 NETINFORUM 2008 Wasserrechtliche Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Tel.: 0049-(0) Dudenstr. 28 Fax: 0049-(0) Mannheim 1 Besorgnisgrundsatz ( 19 g WHG) Lagern Herstellen Besorgnisgrundsatz Abfüllen Anlagen zum Umgang mit Wassergef. Stoffen Behandeln Rohrleitungen Umschlagen Verwenden Jauche, Gülle, etc. Bestmöglicher Schutz Zwei-Barrieren- System Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Das gleiche gilt für Rohrleitungsanlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, Zubehör einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind oder Anlagen verbinden, die in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang miteinander stehen und kurzräumig durch landgebundene öffentliche Verkehrswege getrennt sind.
2 Ausgewählte Grundsatzanforderungen Das Sicherheitssystem basiert im wesentlichen auf drei Säulen: S 1. Primärschutz Sichere Umschließung 2. Erkennbarkeit Boden-, Wandabstände 3. Sekundärschutz Rückhaltemöglichkeit bzw. Doppelwandigkeit Dichtheit, Standsicherheit, Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, thermische und chemische Einflüsse Erkennbarkeit von Undichtheiten an Anlagenteilen und von Leckagen Zurückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe bzw. Doppelwandigkeit Anlagenteile der sekundären Sicherheit Anlagenteile der sekundären Sicherheit sind technische Einrichtungen, die der Rückhaltung aus Anlagenteilen der primären Sicherheit ausgetretener wassergefährdender Stoffe, insbesondere bei undicht gewordenen Anlagenteilen der primären Sicherheit, dienen. Hierzu gehören Rückhalteeinrichtungen sowie bei doppelwandig aus geführten Behältern und Rohrleitungen die äußere Wand. Rückhalteeinrichtungen sind z. B.: Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen, Auffangvorrichtungen, Rohrleitungen, Schutzrohre, Behälter oder Flächen, in/auf denen Stoffe abgeleitet oder zurückgehalten werden. Rückhalteeinrichtungen setzen sich aus einer oder mehreren Dichtfläche(n) gemäß der Definition der TRwS 786 zusammen. Mai
3 Primärschutz/Sekundärschutz ABER!!! Wenn Beton, Beschichtungen, Stahlwannen u. dgl. ständig beaufschlagt werden, handelt es sich um den sog. Primärschutz - nicht etwa um den Sekundärschutz!!! Ausführung von Dichtflächen - TRwS 786 gilt für die Ausführung von Dichtflächen als sekundäre Barriere in Anlagen nach 19 g WHG zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, sofern eine stoffundurchlässige Fläche erforderlich ist. gilt für Dichtflächen für Lagern, Abfüllen und Umschlagen, aber auch für Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie für das Befördern in Rohrleitungen. vereinheitlicht die technischen Anforderungen an Bauausführungen, die der gleichen oder einer vergleichbaren Beanspruchung unterliegen. 6
4 Dichtflächen nach TRwS 786 Die TRwS 786 unterscheidet zwischen Ableitfläche, Auffangraum und Tiefpunkt. Tropfmengen sind gesondert aufzufangen. Zu der Dichtfläche zählen alle Teile, die beaufschlagt werden können, z.b. Fugen, Bodenabläufe, Aufkantungen. Rinnen, Pumpensümpfe, Gruben oder sonstige Einrichtungen sind je nach ihrer Funktion den o.g. Dichtflächen zuzuordnen. Ableitflächen: Einrichtungen zum Ableiten wassergef. Flüssigkeiten über Gefälle i.d.r. 2 % Auffangraum: Einrichtungen zum Aufnehmen wassergefährdende Flüssigkeiten für einen begrenzten Zeitraum Tiefpunkt: Einrichtungen in denen sich wassergefährdende Flüssigkeiten zuerst ansammeln e/bauausführung Gussasphalt-Dichtschicht Prüfprogramm des DIBt Gussasphalt für befahrbare Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen Fugenabdichtungssysteme gemäß sgrundsätze oder Prüfprogramme des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). 8
5 e/bauausführung Dichtschicht aus halbstarren Belägen Prüfprogramm des DIBt Halbstarre Beläge in LAU- Anlagen Fugenabdichtungssysteme gemäß sgrundsätze oder Prüfprogramme des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU- Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). 9 e/bauausführung Fertigteil-Betonplattensysteme Prüfprogramm des DIBt Fertigteile aus FD- bzw. FDE Beton für befahrbare Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen Fugenabdichtungssysteme gemäß sgrundsätze oder Prüfprogramme des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU- Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). 10
6 e/bauausführung Beton mit vorweggenommen/vereinfachtem Dichtheitsnachweis FD / FDE Beton nach DAfSTb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Teil 2 Dichtheitsnachweis nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie Fugenbleche nach DAfStb-Richtlinie Teil 1oder Fugenabdichtungssysteme gemäß sgrundsätze oder Prüfprogramme des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder) Konstruktion und Bauausführung nach DAfStb-Richtlinie Teil 1 11 e /Bauausführung Beton mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit Gemäß DAfStb-Richtiline Teil 1-3 FD / FDE Beton nach DAfStb-Richtlinie Teil 2 Dichtheitsnachweis nach Teil 1 der DAfStb-Richtlinie Fugenbleche nach DAfStb-Richtlinie Teil 1oder Fugenabdichtungssysteme gemäß sgrundsätze oder Prüfprogramme des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder) Konstruktion und Bauausführung nach DAfStb-Richtlinie 12
7 e/bauausführung Beschichtungssysteme auf Beton DIBt sgrundsätze Beschichtungssysteme für Auffangwannen, Auffangräume, und Flächen aus Beton in LAU-Anlagen Fugenabdichtungssysteme gemäß sgrundsätze oder Prüfprogramme des DIBt Fugenabdichtungssysteme in LAU- Anlagen (Fugendichtstoffe, Fugenbänder, aufgeklebte Fugenbänder). 13 e/bauausführung Beschichtungssysteme oder Auskleidungen auf Stahl Beschichtungen in Anlehnung an die DIBt sgrundsätze für Beschichtungsstoffe zur Herstellung von Innenbeschichtungen von Stahlbehältern zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Auskleidungen in Anlehnung an die DIBt-sgrundsätze Gummierungen als Auskleidung von Behältern zur Lagerung wassergefährdender nichtbrennbarer Flüssigkeiten 14
8 e/bauausführung Plattenbeläge auf geeigneter Dichtschicht Plattenbeläge gemäß AGI S 10 bzw. AGI S 40 i.v. AGI S 30 Nachweis der Rissüberbrückung und der Beständigkeit gegen die Flüssigkeit gemäß DIBt sgrundsätzen für Beschichtungssysteme für Auffangwannen, Auffangräume und Flächen aus Beton in LAU-Anlagen oder gemäß den DIBt-sgrundsätzen für Kunststoffbahnen als Abdichtungsmittel für Auffangwannen, Auffangräume und Flächen aus Beton in LAU-Anlagen 15 e/bauausführung Stahl /Bauausführung Mindestdicken: nichtrostender Stahl nach DIN EN , Mindestwanddicke 3 mm, unlegierter Stahl nach DIN EN u , Mindestwanddicke 3mm, zzgl. je 1 mm Korrosionszuschlag (innen / außen) sind zu berücksichtigen Stichprobenweise Wanddickenmessung alle 10 Jahre erforderlich (außer wenn Mindestwanddicke 4 mm beträgt) Anforderungen an die Schweißverbindungen gemäß EN 287, 288 Werkstoffverträglichkeitsnachweis z.b. über DIN 6601 Beständigkeit der Werkstoffe von Behältern aus Stahl gegenüber Flüssigkeiten 16
9 e/bauausführung Kunststoffbahn DIBt-sgrundsätze für Kunststoffbahnen als Abdichtungsmittel von Auffangwannen, Auffangräume, Auffangvorrichtungen und Flächen aus Beton für LAU-Anlagen 17 Fugenabdichtungssysteme Quelle: Dissertation Dr. Ulrich Kluge, Berlin
10 Fugensysteme Fugendichtstoffe sind als ungeregelte Bauprodukte anzusehen, die einer allgemeinen bauaufsichtlichen oder europäisch technischen bedürfen. Nachweisgrundlagen: Für allgemein bauaufsichtliche en: DIBt-sgrundsätze für Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen, Teil 1 Fugendichtstoffe Für europäisch technische en: CUAP 06.05/11 Fugendichtstoffe zur Abdichtung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe 19 Auffangwannen aus Stahl- StawaR Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter (StawaR) 1. Gegenstand der Anwendung 2. Bestimmungen für die Auffangwanne (u.a. mit Anforderungen an den Hersteller und die Herstellung) 3. Bestimmungen für die Aufstellung 4. Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung und Prüfung 5. Zitierte Normen und Regelwerke
11 Bestimmungen für die Auffangwannen (Auszug) Bei Auffangwannen aus Stahl gilt die Beständigkeit als nachgewiesen, wenn die Lagermedien in der DIN 6601 enthalten sind und die darin aufgeführten Randbedingungen beachtet werden. Mindestwandstärke - Stahl nach DIN EN oder DIN EN : 3 mm - Stahl nach DIN EN : 2 mm Auffangwannen aus Stählen, die unter Einfluss von Feuchtigkeit zur Korrosion neigen (Baustahl, Kesselblech) sind mit einem Oberflächenschutz (Anstrich, Verzinken) zu versehen. Der Unterboden der Auffangwanne muss auf Korrosion überprüft werden können. (Bodenabstand) Auffangwannen müssen einen Freibord von mindestens 20 mm aufweisen, der bei der Berechnung des Auffangvolumens zu berücksichtigen ist. Die Auffangwannen müssen eine Aufkantung von mindestens 50 mm aufweisen. Auffangwannen dürfen keine Abläufe haben. Medienbeständigkeit Auszug aus der bauaufsichtlichen eines Beschichtungssystems 22
12 Medienbeständigkeit Quelle: Auszug aus der bauaufsichtlichen eines Beschichtungssystems (STOCretec) 23 Medienbeständigkeit Quelle: Auszug aus der bauaufsichtlichen eines Beschichtungssystems (STOCretec) 24
13 Beanspruchungsstufen Rinnen Allgemeine bauaufsichtliche für Schlitz- und Kastenrinnen, sowie für Polymerbetonrinnen auf Grundlage des DIBt-Prüfprogramms Rinnen zur Verwendung in LAU-Anlagen ; Bildmaterial: Fa. BIRCO 26
14 Leitungen Leitungen einschl. Anbindung an andere Teile der Dichtflächen muss auf Dichtheit prüfbar sein Spezielle Anforderungen an die Herstellung (Schweiß-, Klebe- oder Flanschverbindungen gem. TRwS 780), alternativ überwachte dichte Kontrollschächte Andere Verbindungen (Steck-, Flansch-, Muffen- oder Schraubverbindungen) nur zulässig, wenn Beanspruchungsstufe gering oder mittel vorliegt, diese mit Gefälle verlegt sind, das sicherstellt, dass sie Leitung während der gesamten Nutzungszeit leer läuft und kein Rückstau erfolgen kann 27 Rückhaltung in Abscheidersystemen S II I P Schlammfang Abscheider Kl. II Abscheider Kl. I Probenahmeschacht Öl Öl Wasser Wasser Wasser Schlamm Abscheidersystem genutzt als Rückhalteeinrichtun Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung (DIN EN 1610) Dichtheitsprüfung des Abscheidersystems als Rückhalteeinrichtung (DIN ) Spezielle Qualifikationen der Prüfer 28
15 Prüfung von integrierten Probenahmeeinrichtungen 29 Noch Fragen??? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 30
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