Netinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 1
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1 Netinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 1 Dr.-Ing. Ullrich Kluge Deutsches Institut für Bautechnik Referat Gewässerschutz Instandsetzung in LAU-Anlagen und Tankstellen, wasserrechtliche und bauaufsichtliche Bestimmungen und Verwendbarkeitsnachweise, Instandsetzungsprodukte und -systeme Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) befasst sich gegenwärtig mit der Erarbeitung von einheitlichen Bestimmungen für die Instandsetzung von Betondichtkonstruktionen und Fugenabdichtungssystemen in bestehenden LAU-Anlagen. Das DIBt hat die Klärung dieser Sachverhalte den Expertenkreisen DIBt-AK "Betoninstandsetzung in LAU-Anlagen" und DIBt-AK "Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen" übertragen. Die Beratung dazu mit Experten in einzelnen Fachgremien bestätigte, dass die bisherigen Regelungen in Normen, Richtlinien bzw. Zulassungen nicht hinreichend für die Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen und Fugenabdichtungssystemen in bestehenden Anlagen sind. Die vereinzelt in den Zulassungen enthaltenen Bestimmungen sind nur für die für die Ausbesserung bzw. Mängelbeseitigung im Rahmen der Inbetriebnahmeprüfung neu eingebauter Beton- Dichtkonstruktionen und Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen geeignet. Der SVA 74 "Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen" hat auf Grundlage der Vorbereitungen des AK "Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen" ergänzende Bestimmungen für die Instandsetzung von Fugenabdichtungssystemen in bestehenden LAU-Anlagen beraten und dem DIBt empfohlen, diese zusätzlichen Bestimmungen in den Zulassungen zu verwenden. Diese zusätzlichen Regelungen werden auf Wunsch des Zulassungsinhabers in den jeweiligen Zulassungen in einem gesonderten Abschnitt ergänzt, d.h. einheitlich als Abschnitt 6 in den nationalen Zulassungen und als Abschnitt in den vom DIBt erteilten europäischen Zulassungen. Seit Ende 2007 haben die ersten Fugendichtstoffsysteme in ihren Zulassungen Bestimmungen zur Instandsetzung in bestehenden Anlagen. Hinsichtlich der Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen stellte der AK "Betoninstandsetzung in LAU-Anlagen" fest, dass die DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die DAfStb-Instandsetzungsrichtline sowie die Produktnormen der Normenreihe EN 1504 Bauprodukte und Bauarten zur Instandsetzung nicht hinreichend regeln. Ebenso reichen die Bestimmungen in den derzeit bestehenden Zulassungen für die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten im Bereich von LAU-Anlagen wassergefährdender Stoffe nicht aus. Bei genauer Prüfung der DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ist festzustellen, dass bei den maßgebenden Bestimmungen auf die DAfStb- Instandsetzungs-Richtlinie verwiesen wird, beispielsweise hinsichtlich der Eignung von Bauprodukten bzw. Systemen für die Instandsetzung. Die DAfStb-Instandsetzungs-Richtlinie enthält jedoch nur hinreichende technische Regeln für die Instandsetzung im Hoch- und Tiefbau. Diese Richtlinie ist jedoch nicht für die Instandsetzung von Betonfertigteilen oder Ortbeton-Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen erstellt worden. Somit sind beide Richtlinien als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte bzw. Systeme für Instandsetzungen in LAU-Anlagen und Tankstellen nicht hinreichend
2 Instandsetzung in LAU-Anlagen und Tankstellen, wasserrechtliche und bauaufsichtliche Bestimmungen und Verwendbarkeitsnachweise Instandsetzungsprodukte und -systeme Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt Telefon: 030/ , Fax: 030/ , Deutsches Institut für Bautechnik DIBt, Kolonnenstraße 30 L, Berlin, Germany / Seite 1
3 Besorgnisgrundsatz Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 19 g (zukünftig UGB 51): Allgemeines Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Gilt auch für die Instandhaltung ukl@dibt.de / Seite 2
4 Fugenschäden, Beispiele: Fotos: DIBt-Konferenz Fugenabdichtungsysteme", April 2005 / Seite 3
5 Allgemeines Grundmaßnahmen der Instandhaltung (DIN 31051: ). -Wartung - Inspektion - Verbesserung - Instandsetzung: Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand (Soll- Zustand), mit Ausnahme von Verbesserungen. Ein nichtfunktionsfähiger Zustand erfüllt nicht die bauaufsichtlichen Kriterien und nicht den Besorgnisgrundsatz des WHG an ein Bauwerk Instandsetzung = Wiederherstellung des Soll-Zustand). ukl@dibt.de / Seite 4
6 Allgemeines Sachstand: Zulassungen und Bauregelliste: Bisherigen Regelungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Bauregellisten A und B für Dichtkonstruktionen und Fugenabdichtungssysyteme sind nur für erforderliche Ausbesserungen oder Mängelbeseitigungen beim Neueinbau von Betonbauteilen hinreichend. Bauprodukte bzw. Systeme müssen ihre Verwendbarkeit für die Instandsetzungen in LAU-Anlagen und Tankstellen mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nachweisen. Zum Beispiel: Instandsetzungsmörtel und Instandsetzungsbeton für statisch relevante und nicht statisch relevante Instandsetzungen, Injektionen von Betonbauteilen, Kleber für Bauzwecke, ukl@dibt.de / Seite 5
7 Allgemeines Sachstand: andere Regelwerke DIBt-Arbeitskreis (SVA 74 Instandsetzungen in LAU-Anlagen ): DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, DAfStb-Instandsetzungsrichtline, ZTV SIB und Produktnormen der Normenreihe EN 1504 regeln nicht hinreichend Bauprodukte und Bauarten zur Instandsetzung für die Verwendung im Bereich von LAU- und HBV-Anlagen. / Seite 6
8 Allgemeines Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen, Fassung September 2006: / Seite 7
9 Anforderung LAU-Anlagen und Tankstellen sowie HBV Anlagen: In Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln, Verwenden wassergefährdender Stoffe ist der Besorgnisgrundsatz zu erfüllen. Das bedeutet: die einwirkende Flüssigkeit darf während der Beanspruchungsdauer mit einem Sicherheitsabstand nachweislich nicht die der Beanspruchung abgewandte Seite der Dichtkonstruktion erreichen. Neubau = Instandsetzung Gleiche Anforderung ukl@dibt.de / Seite 8
10 Eignungsnachweise Eignungsnachweise für Produkte bzw. Systeme zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU-Anlagen für - Beschichtungssysteme, - Fugenabdichtungssysteme, - Instandsetzungsmörtel und betone sowie - Rissfüllstoffe DIBt-Prüfprogramm "Produkte bzw. Systeme zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU-Anlagen" ukl@dibt.de / Seite 9
11 Eignungsnachweise, Beschichtungssysteme Beschichtungssysteme für die Instandsetzung Beispiel zum möglichen Schichtenaufbau d g) Versiegelung f ) Deckschicht e) Laminat d) Leitschicht c) Zwischenschicht b) Grundierung a) Ausgleichsschicht Bestehende Dichtkonstruktion aus: - Beton/ Stahlbeton (Oberflächenvorbereitung gemäß DAfStb-Instndsetzungsrichtlinie unter Berücksichtigung der DIN 1045 und EN 206) - Stahl ukl@dibt.de / Seite 10
12 Eignungsnachweise, Beschichtungssysteme Beschichtungssysteme für die Instandsetzung Der Nachweis der Eignung ist auf Basis einer der folgenden Grundlagen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Beanspruchungen, bezogen auf das instand zusetzende Objekt/Bauteil, erbracht: DIBt-Zulassungsgrundsätzen (ZG) "Beschichtungssysteme für Auffangwannen, Auffangräume und Flächen aus Beton in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten, Bestimmungen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen, CUAP 06.05/13, Mai 2006 für "Coating systems eliminating electrostatic charges for facilities used for storage, filling and handling of water endangering liquids 1) bzw. Bestimmungen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen, CUAP 06.05/14, Mai 2006 für "Coating system to be used for facilities for the storage, filling and handling of water endangering liquids 1) 1) : CUAP: Common Understanding of Assessment Procedure ukl@dibt.de / Seite 11
13 Eignungsnachweise, Beschichtungssysteme Beschichtungssysteme für die Instandsetzung / Seite 12
14 Fugenabdichtungssysteme Instandsetzung von Fugendichtstoffsystemen: Abfüllbereich für TKW / Seite 13
15 Fugenabdichtungssysteme Instandsetzung von Fugendichtstoffsystemen: Nicht jeder zugelassene Fugendichtstoff kann so ohne weiteres mit Hilfe eines beliebigen anderen zugelassenen Fugendichtstoffs instandgesetzt werden!? SVA 74 "Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen: Zusätzliche Bestimmungen für die Instandsetzung von Fugenabdichtungssystemen in bestehenden LAU-Anlagen für Fugendichtstoff-Zulassungen. / Seite 14
16 Fugenabdichtungssysteme Instandsetzung von Fugendichtstoffsystemen: Die zusätzlichen Bestimmungen werden in den Zulassungen als neuer Abschnitt 6 "Instandsetzung" vorgesehen. Sie gestatten die Instandsetzung der zugelassenen Fugenabdichtungssysteme in bestehenden LAU-Anlagen auf Grundlage: der Berücksichtigung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des für die Instandsetzung vorgesehenen Fugenabdichtungssystems, einer Bauzustandsbegutachtung und des, auf das Bauzustandsgutachten, abgestimmten Instandsetzungskonzepts. Sachkundig Planung und Ausführung der Instandsetzung ist erforderlich! Wechselwirkungen zwischen der Dichtkonstruktion und dem Fugenabdichtungssystem sind zu berücksichtigen! ukl@dibt.de / Seite 15
17 Eignungsnachweise, Fugenabdichtungssysteme Fugenabdichtungssysteme für die Instandsetzung Der Nachweis der Eignung ist auf Basis einer der folgenden Grundlagen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Beanspruchungen, bezogen auf das instand zusetzende Objekt/Bauteil, erbracht: DIBt-Zulassungsgrundsätzen (ZG) "Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen", Teil 1 "Fugendichtstoffe"1, DIBt-Prüfprogramm "Aufgeklebte Fugenbänder in LAU-Anlagen" Bestimmungen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen, CUAP 06.05/11, Juni 2004 für "Joint sealing compounds for the sealing of construction works for the containment, handling and filling of water endangering substances" bzw. Bestimmungen für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen, CUAP 06.05/19, April 2007 für "Joint sealing system glued on concrete to use in facilities to deal with substances hazardous to water ". ukl@dibt.de / Seite 16
18 Fugenabdichtungssysteme Fugenabdichtungen für die Instandsetzung: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. europäische technische Zulassung Fugendichtstoffsysteme (gießfähig und standfest) b Fugenbandsysteme (aufgeklebt) d d H t Z-74.6-xx ETA s auf Basis der CUAP 06.05/11 Z-74.5-xx ETA s auf Basis der CUAP 06.05/19 ukl@dibt.de / Seite 17
19 Fugenabdichtungssysteme Instandsetzung von Fugendichtstoffsystemen:? / Seite 18
20 Fugenabdichtungssysteme Instandsetzung von Fugendichtstoffsystemen:! Die Instandsetzung von Fugen in bestehenden Anlagen nur mit geschultem Fachpersonal und Dichtstoffsystemen, die für die jeweilige Anwendung allgemein bauaufsichtlich bzw. europäisch technisch zugelassen sind. / Seite 19
21 Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen Ausbrüche Risse Betonbauteile Abplatzungen / Seite 20
22 Betonbauteile Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen: DIBt-AK Betoninstandsetzung in LAU-Anlagen : DIBt-Prüfprogramm "Produkte bzw. Systeme zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU-Anlagen" und "Richtlinie für den Eignungsnachweis zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Betonfertigteilen zur Verwendung in LAU-Anlagen" für den Eignungsnachweis von Fachbetrieben Richtlinie für den Eignungsnachweis : Ergänzung des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (PÜZ-Verzeichnis) - Teil IV: Prüfstellen für die Überprüfung von Herstellern bestimmter Bauprodukte - Teil V: Überwachungsstellen für die Überwachung bestimmter Tätigkeiten ukl@dibt.de / Seite 21
23 Betonbauteile Instandsetzung von Betonbauteilen DIBt-Prüfprogramm "Produkte bzw. Systeme zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU-Anlagen, Eignungsnachweise für Instandsetzungsmörtel und -betone sowie Rissfüllstoffe / Seite 22
24 Eignungsnachweise, Mörtel und Betone Instandsetzungsmörtel und betone für die Instandsetzung Volumen- und Masseänderung sowie die Änderung wesentlicher mechanischer Eigenschaften nach Lagerung in Prüfflüssigkeit Dürfen sich nicht unzulässig verändern. Das gilt als erbracht, wenn: - die Volumenänderungen unwesentlich sind (Längenänderung 0,1 mm/1m), - nur unwesentliche Masseverluste auftreten und - die Festigkeitsänderung bei Biegezug- und Druckfestigkeitsprüfung kleiner/gleich ± 15% Eindringverhalten von Prüfflüssigkeit in den instandgesetzten Bereich Dürfen nur begrenzte Eindringtiefen aufweisen. Das gilt als erbracht, wenn: - die 1,5fache charakteristische Eindringtiefe "e tk " (e tk = 1,35 * mittlere Eindringtiefe) der Prüfflüssigkeit im Bereich der Instandsetzung kleiner ist als die dünnste beaufschlagbare Reprofilierungsdicke und (!!) - die charakteristische Eindringtiefe "e tk " am Bauteilrand kleiner ist als der geschützte Bereich "d H "desvorgesehenen Fugenabdichtungssystems. ukl@dibt.de / Seite 23
25 Betondichtkonstruktionen Dichtheitsnachweis für Beton-Dichtkonstruktionen am Bauteilrand: z.b. bei der Verwendung von Fugendichtstoffsystemen / Seite 24
26 Eignungsnachweise, Mörtel und Betone Instandsetzungsmörtel und betone für die Instandsetzung Beanspruchungsstufen: Beachte / Seite 25
27 Instandsetzung von Betonbauteilen Betonbauteile DIBt-Prüfprogramm "Produkte bzw. Systeme zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU-Anlagen, Eignungsnachweise für Instandsetzungsmörtel und -betone sowie Rissfüllstoffe Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich!! / Seite 26
28 Verwendbarkeitsnachweis Verwendbarkeitsnachweise für Produkte und Systeme zur Instandsetzung von Betonfertigteilen Instandsetzungsmörtel und betone -Kunststoffmodifizierte Mörtel / -Beton (PCC) -reaktionsharzgebundene Mörtel / -Beton (PC) Fugenabdichtungssysteme -Fugendichtstoffe -Aufgeklebte Fugenbänder -Fugenprofile Beschichtungssysteme -ableitfähig -nicht ableitfähig Rissfüllstoffe -zum kraftschlüssigen Füllen von Rissen, Kategorie F -zum dehnfähigen Füllen von Rissen, Kategorie D -zum Schließen und Abdichten Kategorie S (gemäß) allgemeine bauaufsichtliche bzw. europäische technische Zulassungen erforderlich für die Verwendung in LAU-Anlagen ukl@dibt.de / Seite 27
29 Bauzustandbegutachtung z.b. Fugen/ Anschlüsse: Bauzustandsbegutachtung, z.b. von Beton-Dichtkonstruktionen in bestehenden Anlagen z.b. Risse: / Seite 28
30 Bauzustandbegutachtung Bauzustandsbegutachtung, z.b. von Beton-Dichtkonstruktionen in bestehenden Anlagen gemäß TRwS 786: In Anlehnung an Anhang A DAfStb-Richtlinie BUwSt Anforderung: ((der TRwS 786)) ukl@dibt.de / Seite 29
31 Dichtheitsnachweis an Bauteilränder zu Fugen; Fugendichtstoffe Eindringverhalten von Prüfflüssigkeiten (mittlere Eindringtiefen, e 144m ) in Betonbauteile unterschiedlicher Betonmischung bei gleicher Prüfmethode und -vorrichtung Vergleich zur größten geschützten Fugenflanke (d H ) von zugelassenen, befahrbaren Fugendichtstoffsystemen ukl@dibt.de / Seite 30
32 Auszug aus Bezug: 030/ / Seite 31
33 Die Instandsetzung erfordert eine sachkundige Planung Nach einer DIBt-Befragung von Sachverständigen*) sind etwa 60 % der Schäden bei Neuanlagen auf fehlerhafte Planungen zurückzuführen. Bei der Instandsetzung von bestehenden Anlagen wird der Anteil fehlerhafter Planungen noch höher eingeschätzt. *) DIBt-SVA 74 ukl@dibt.de / Seite 32
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt Telefon: 030/ , Fax: 030/ , Deutsches Institut für Bautechnik DIBt, Kolonnenstraße 30 L, Berlin, Germany / Seite 33
35 Netinforum 2008, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell, 9. Fachtagung Instandsetzungen in LAU-Anlagen, Seite 2 Aus diesem Grund müssen die Bauprodukte bzw. Systeme, wenn sie für Instandsetzungen in LAU- Anlagen und Tankstellen eingesetzt werden sollen, ihre Verwendbarkeit für diese zusätzlichen Anwendungsbereiche mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nachweisen. Zu diesen Bauprodukten bzw. Systemen zählen auch die Bauprodukte aus der harmonisierten Normenreihe DIN EN 1504: Instandsetzungsmörtel und Instandsetzungsbeton für statisch relevante und nicht statisch relevante Instandsetzungen, Injektionen von Betonbauteilen, Kleber für Bauzwecke, Oberflächenschutzsysteme für Beton. Die erforderlichen Anwendungsregeln für die zuvor genannten Bauprodukte, die in den Geltungsbereich von Verordnungen nach 17, Absatz 4 und 21, Absatz 2 MBO (nach Landesrecht) fallen, wurden in der Liste der Technischen Baubestimmungen, Fassung September 2006 veröffentlicht. Der SVA 74 "Dichtkonstruktionen in LAU-Anlagen" hat auf Grundlage der Vorbereitungen des AK "Betoninstandsetzung in LAU-Anlagen" die folgenden Unterlagen beraten "Richtlinie für den Eignungsnachweis zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Betonfertigteilen zur Verwendung in LAU-Anlagen" und DIBt-Prüfprogramms "Produkte bzw. Systeme zur Instandsetzung von Betonbauteilen in LAU- Anlagen" und auf seiner Sitzung im Mai 2008 dem DIBt empfohlen, diese abgestimmten Unterlagen als einheitliche Grundlage für die Erarbeitung von Zulassungen zu verwenden. Gegenwärtig werden die ersten Instandsetzungsmörtel und betone nach dem o.g. Prüfprogramm geprüft
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