Fachtagung Gewässerschutz April 2016

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1 Fachtagung Gewässerschutz April 2016 Wasserrechtliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Bestandsaufnahme und Ausblick - TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Kontaktdaten Dr. R. Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Abteilung Anlagensicherheit Dudenstr. 28, Mannheim Stv. Leiter der SV-Organisation nach VAwS Leiter der sachverständigen Stelle nach IndVO Sachverständiger der SVO nach VAwS /der ZÜS für brennbare Flüssigkeiten und wassergefährdende Stoffe Fachkundiger nach DIN Tel.: (06 21) , Fax: , Ronald.Moehlenbrock@tuev-sued.de TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 2 1

2 Themen - Überblick WHG VAwS/AwSV Abwasser Technisches Regelwerk wassergefährdende Stoffe Grundsatzanforderungen/ Sicherheitsphilosophie Eignungsnachweise TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 3 Wasserhaushaltsgesetz - Rechtsbereiche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abwasser 57 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) 58 WHG Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) Hinweis: Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten bleiben unberührt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 62 WHG Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 63 WHG Eignungsfeststellung Übergangsvorschrift des Bundes (als Ersatz für die ehemaligen 19 i bis 19 l) 1 Betreiberpflichten 2 Pflichten beim Befüllen 3 Fachbetriebe TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 5 2

3 BUND LAND Abwasser und Rückhaltung (VAwS) Waschplatz: Anlage zum Fortleiten von Schmutz- und Regenwasser Verwendungszweck des Abscheiders: Abwasser Tankstelle/Abfüllplatz/Trafo: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Verwendungszweck des Abscheiders: Abwasser und VAwS (Rückhaltung) zusätzliche Anforderungen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 5 WHG - VAwS/AwSV WHG 62, 63 WHG 62, 63 WHG 19 g - l Übergangsvorschrift (für 19 i,k,l??? AwSV (Bundesanlagenverordnung BR-beschluss Notifizierung in Brüssel 2015 erfolgt VAwS (Bundesländer) VAwS (Bundesländer) X TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 6 3

4 Informationen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 7 Das bietet Ihnen netinform Neueste Informationen Gesetzliche Vorschriften, EU-Richtlinien, weltweite Regelwerke Arbeitshilfen, Fachinformationen zur Umsetzung Beispiellösungen aus der Praxis Fachartikel Virtuelle Messe Veranstaltungskalender Virtuelles Prüfbuch netdocx BlueRegistry die Datenbank für Transparenz im Zertifikatehandel und vieles mehr TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 8 4

5 Netinform - News TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 9 Novellierung WHG/Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen dem Besorgnisgrundsatz genügen ( 62 Abs. 1WHG) Anlagen dürfen nur entsprechend den aardt errichtet und betrieben werden (Abs. 2) Durch Rechtsverordnung können nähere Regelungen erlassen werden (Abs. 4) z.b. TRwS, DIN, DAfStB AwSV Planung, Errichtung und Betrieb einer Anlage TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 10 5

6 Technisches Regelwerk - TRwS Anlagen dürfen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein, sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden ( 62 WHG Abs. 2) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 11 Stand des technischen Regelwerks TRwS (I) Bezeichnung Titel Stand TRwS 779 Allgemeine technische Regelungen 04/2006 TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen E 04/2016 TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge 08/2004 TRwS TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Bioethanol und Ottokraftstoffen 05/ /2008 TRwS 782 Betankungsstellen für Schienenfahrzeuge 05/2006 TRwS 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge 12/2005 TRwS 784 Betankungsstellen für Luftfahrzeuge 04/2006 TRwS 785 Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen R 1 07/2009 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 12 6

7 Stand des technischen Regelwerks TRwS (II) Bezeichnung Titel Stand TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen 10/2005 TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen 07/2009 TRwS 788 Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten 05/2007 TRwS 789 Bestehende unterirdische Rohrleitungen E 04/2016 TRwS 790 TRwS 791 Bestehende einwandige unterirdische Behälter Heizölverbraucheranlagen Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen, Stilllegung Teil 2: Anforderungen an bestehende Anlagen 12/ / /2015 (Entw.) TRwS 792 JGS-Anlagen Gelbdruck TRwS 793 Biogasanlagen In Bearbeitung Herausgeber: DWA Hauptgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, D Hennef TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 13 Grundsatzanforderungen Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Hinweis: Die in der VAwS beschriebenen Grundsatzanforderungen bleiben auch in der AwSV bestehen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 14 7

8 Zur primären Sicherheit Erdbebenzonen beachten!!! Quelle: Deutsches Geoforschungszentrum Potsdam TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 15 Sekundäre Sicherheit Sekundäre Sicherheit Anlagenteile der sekundären Sicherheit sind technische Einrichtungen, die der Rückhaltung aus Anlagenteilen der primären Sicherheit ausgetretener wassergefährdender Stoffe,, dienen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 16 8

9 Primar- oder Sekundärbarriere Hinweis: Wenn Wannen, Pumpensümpfe, Beschichtungen u. dgl. ständig beaufschlagt werden, handelt es sich nicht um die 2. Barriere (Ableitfläche, Tiefpunkt, Auffangraum), sondern um die 1. Barriere ( Primäre Sicherheit ) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 17 Erkennbarkeit Erkennbarkeit Abstände (1) Einwandige Behälter, Rohrleitungen und sonstige Anlagenteile müssen von Wänden und sonstigen Bauteilen sowie untereinander einen solchen Abstand haben, dass die Erkennung von Leckagen und die Zustandskontrolle auch der Rückhalteeinrichtungen durch Inaugenscheinnahme jederzeit möglich sind. (2) TRwS 779 ( Boden- und Wandabstände ) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 18 9

10 Auffangräume ohne Abläufe Auffangräume ohne Abläufe Auffangräume dürfen (grundsätzlich) keine Abläufe haben Ausnahmen möglich (siehe Abfüllplätze, HBV, ) geeignete Abwasserbehandlungsanlage TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 19 Betriebsanweisung nach VAwS Betriebsanweisung nach VAwS Es ist (grundsätzlich) eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen und einzuhalten ( 3 VAwS) TRwS 779 Die Betriebsanweisung muss dem Bedienungspersonal jederzeit zugänglich sein. Das an der Anlage tätige Personal ist anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich durchzuführen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 20 10

11 Löschwasserrückhaltung Löschwasserrückhaltung Grundlage der Forderung nach Löschwasserrückhaltung ist in den Grundsatzanforderungen der VAwS zu finden (für alle der Verordnung unterliegenden Anlagen) Lagerung LöRüRL HBV Erkenntnisquelle häufig VdS-Konzept TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 21 Anlagenbeispiele Grundprinzip ( 2-Barrieren-Prinzip ) erfüllt??? TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 22 11

12 Pflichten des Betreibers Beauftragung von Fachbetrieben (Tätigkeiten: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen, Reinigen ) Änderungen in der AwSV Eigenüberwachung (Ständige Überwachung der Dichtheit der Anlage und der Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen) Fremdüberwachung (Prüfung durch zugelassene Sachverständige nach Landesrecht) Änderungen in der AwSV TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 23 Zertifizierung zum Fachbetrieb nach WHG Infos unter: oder per Mailanfrage TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 25 12

13 Eignungsnachweise ( 63 WHG) Anlagen nach 63 WHG, sowie deren Teile und technische Schutzvorkehrungen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung festgestellt ist. Grundsätzlich ist die wasserrechtliche Eignung immer nachzuweisen. Die Art des zu führenden Eignungsnachweises unterscheidet sich. LAU Behördliche Vorkontrolle HBV Art (!) der Nachweisführung ist frei wählbar Dieses bedeutet: Alle Anlagenteile (Bauprodukte) für LAU-Anlagen benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis als wasserrechtlichen Eignungsnachweis. Qualitativ aber kein Unterschied!!! Auch die Eignung der Anlagen und Anlagenteile im HBV-Bereich ist entsprechend umfänglich nachzuweisen! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 26 Bauregellisten TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 33 13

14 Bauregelliste A Teil 1 (Auszug) Quelle: DIBt, Bauregelliste B Teil 1, 2014 Quelle: DIBt, Bauregelliste A Teil 1, 2015/02 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 33 Bauregelliste B Teil 1 Quelle: DIBt, Bauregelliste B Teil 1, 2015/02 Anlage 1/13.1 (2005/3) Die Norm für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten enthält keine Festlegungen zur Standsicherheit der Abscheiderbehälter, zur Dichtheit der Abscheideranlagen gegenüber Leichtflüssigkeiten und zum Brandverhalten von Einbauteilen. Diese nicht durch die Norm abgedeckten Produkteigenschaften sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.* * Die fehlenden Produkteigenschaften und die Verwendung der Abscheideranlagen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 33 14

15 Bauregellisten/EuGH-Urteil Entscheidung des EuGH am Eingesetzte Bauregellisten beim Vertrieb von Bauprodukten verstoßen gegen EU-Recht EuGH-Entscheidung: Bauregellisten sind unzulässig Laut einer am ergangenen Entscheidung des europäischen Gerichtshof (EuGH) verstoßen die in Deutschland beim Vertrieb von Bauprodukten eingesetzten Bauregellisten gegen EU-Recht. Diese Bauregellisten stellen zusätzliche Anforderungen an im Ausland hergestellte Produkte, die bereits mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind und damit in anderen EU-Staaten rechtmäßig vertrieben werden können, und erschweren damit den Zugang auf den deutschen Markt. Die EU-Kommission hatte argumentiert, dass diese Vorgehensweise gegen EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Bauproduktvermarktung verstößt und daher am 21. Juni 2012 die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH verklagt. Laut EuGH reicht die CE-Kennzeichnung für den Nachweis der Einhaltung der in europäischen Produktnormen festgelegten Anforderungen aus. Nach der 2011 verabschiedeten europäischen Bauproduktverordnung (BauPVo) können in einzelnen EU-Ländern zum Beispiel für bestimmte Anwendungsbereiche zwar zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Durch Vermarktung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten darf aber nicht durch diese zusätzlichen Anforderungen eingeschränkt werden. Für die Aufnahme in die deutschen Bauregellisten sind bei bestimmten Bauprodukten dagegen zusätzliche Prüfungen am DIfBt und eine Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen erforderlich. Nach Auffassung des EuGH ist diese Vorgehensweise und damit das System der Bauregellisten unzulässig. Die Klage der EU-Kommission und das Urteil beziehen sich zwar nur auf drei bestimmte Bauprodukte (Rohrleitungsdichtungen, Wärmedämmstoffe und Tore). Da die EU-Kommission nach eigener Aussage bereits eine große Zahl von Beschwerden für andere Bauprodukte erhalten hat, wird sich das EuGH-Urteil aber voraussichtlich auf das gesamte deutsche System der Bauregellisten auswirken. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 30 Zulassungen/DIBt Verzeichnis der erteilten - abz und ETAs TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 31 15

16 Ausgewählte Zulassungsbereiche TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 32 Allgemein bauaufsichtliche Zulassung (Deckblatt) Ausgewählte Inhalte allgemein bauaufsichtlicher Zulassungen Datum der Schlusszeichnung Zulassungsnummer Geltungsdauer Antragsteller Zulassungsgegenstand umfasst elf Seiten und sieben Blatt Anlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 37 16

17 Eignungsnachweis/Anwendungsbereich TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 34 Software WHG Know-How TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 37 17

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