Typische öffentliche Tankstelle für Otto- und Dieselkraftstoff

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1 Netinforum 2005 Gewässer- und Explosionsschutz aktuell 6. Fachtagung in Dresden Vortrag: (inkl. Abscheider) Dipl.-Ing. N. Hartmann Sachverständiger nach GPSG/VAwS, TÜV Industrieservice GmbH, TÜV SÜD Gruppe, Region Nordost, Abteilung Dampf- und Drucktechnik Dresden, Drescherhäuser 5d, Dresden, Tel.: (03 51) , Fax (03 51) , mob.: / , Mail: Norbert.Hartmann@tuev-sued.de Folie 1 Typische öffentliche Tankstelle für Otto- und Dieselkraftstoff mit den Anlagenteilen: Rückhalteeinrichtungen (Dichtflächen, Füllschächte, Einläufe, Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (LFA), Zuleitungen zur LFA), Gaspendel-, Gasrückführungssystem unterirdische Tanks mit Ausrüstung, Zapfsäulen, Rohrleitungen, Lecküberwachung für Tanks/Rohrleitungen, Druckluftbehälteranlage, Altölsammelanlage Folie 2

2 Typische öffentliche Tankstelle für Otto- und Dieselkraftstoff mit den Anlagenteilen: unterirdische Tanks mit Ausrüstung, Rohrleitungen, Zapfsäulen, Lecküberwachung für Tanks/Rohrleitungen, Rückhalteeinrichtungen (Füllschächte, Dichtflächen, Einläufe, Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (LFA), Zuleitungen zur LFA), Gaspendel-, Gasrückführungssystem Druckluftbehälteranlage, Altölsammelanlage Folie 3 Typische öffentliche Tankstelle für Otto- und Dieselkraftstoff mit den Anlagenteilen: unterirdische Tanks mit Ausrüstung, Rohrleitungen, Zapfsäulen, Lecküberwachung für Tanks/Rohrleitungen, Rückhalteeinrichtungen (Füllschächte, Dichtflächen, Einläufe, Zuleitungen zur LFA), Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (LFA), Gaspendel-, Gasrückführungssystem Druckluftbehälteranlage, Altölsammelanlage Folie 4

3 Altölsammelanlage Erdtank oder oberird. Tank, zwischen 1000 und 5000 Liter, in der Regel für Altöl unbekannter Herkunft (leichtoder hochentzündlich) Folie 5 Druckluftbehälteranlage, üblicherweise ca bar, ca. 250 bis 400 Liter für die - Reifenfüllanlage, - Druckluftversorgung, - Waschanlage, - ggf. Werkstattausrüstung, -... Folie 6

4 Begriff Tankstelle BetrSichV: Tankstellen sind ortsfeste Anlagen, die der Versorgung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündlichen, leichtentzündlichen oder hochentzündlichen Flüssigkeiten dienen, einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (BetrSichV 2 Abs: (14)) WHG/VAwS: Tankstellen sind ortsfeste oder ortsfest genutzte Einrichtungen, an denen flüssige, wassergefährdende Stoffe zur Versorgung von Kraftfahrzeugen abgefüllt werden (ATV- DVWK-A 781, Ausgabe ), 20. BImSchV: Tankstellen: Einrichtung zur Abgabe von Kraftstoffen aus ortsfesten Lagertanks an Kraftstofftanks von Fahrzeugen, Folie 7 Erforderliche Prüfungen an der Tankstelle durch Sachverständige (S) / Fachkundige (F): BImSchG/20. BImSchV (Gaspendelsystem): (S) BImSchG/21. BImSchV (Gasrückführungssystem): (S) WHG/VAwS (Anlage(n) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen): (S) GPSG/BetrSichV (Tankstelle n. 1 (2) Nr. 4c):(S) GPSG/BetrSichV (Druckluftbehälter n. 1 (1) Nr. 1b): (S) DIN (Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (F) Folie 8

5 Erforderliche Anerkennungen SV einer anerkannten SVO nach WHG/VAwS für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, SV einer züs nach GPSG/BetrSichV (bis 2007 TÜV), für die Tankstelle n. 1 (2) Nr. 4c), Druckluftbehälter n. 1 (1) Nr. 1b), für Anlagen nach 20. BImSchV (Gaspendelsystem) sowie 21. BImSchV (Gasrückführungssystem): Fachkundiger nach DIN für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen.) Folie 9 Rechtsbereich Gewässerschutz / UmwS Schutzziel: Schutz der Gewässer vor Verunreinigung im Sinne des Besorgnisprinzips (Anlage(n) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen = (Dichtheit, Funktion, Ordnungsprüfung = Dokumentation) Lageranlagen (Tanks mit Rohrleitungen, Ausrüstung), Abfüllanlagen: Tankwagenentleerstelle, Kraftstoffbetankung (Zapfsäulen, Wirkbereich) Folie 10

6 Rechtsbereich Gewässerschutz II / Abwasserrecht Schutzziel: Schutz der Gewässer vor Verunreinigung im Sinne des Besorgnisprinzips, Sicherstellung der Behandlung von Abwässern in nachgeschalteten Abwasserbehandlungsanlagen Leichtflüssigkeitsabscheideranlage nach DIN /EN 858-2: erstmalige und wiederkehrende Prüfung Druckbehälter, Ausrüstung, Prüffristen Folie 11 Rechtsbereich Arbeitsschutz I Schutzziel: Schutz Beschäftigter und Dritter vor Gefahren durch Anlagen, die mit Rücksicht auf ihre Gefährlichkeit (z. B. Brand, Explosion) einer besond. Überwachung bedürfen (überwachungsbed. Anlagen) 1. Tankstelle n. 1 (2) Nr. 4c BetrSichV) = (ordnungsgemäßen Zustand hins. Montage, Installation, Aufstellungsbedingungen, sicherer Funktion (Dichtheit, Funktion der Sicherheitseinr., Ordnungsprüfung = Dokum. Lagertanks (Tanks mit Ausrüstung, Rohrleitungen), Tankwagenentleerstelle, Zapfsäulen, (Zapfsäulen, Wirkbereich ZV), Ex-Schutz i. S. der 11. GPSGV Folie 12

7 Rechtsbereich Arbeitsschutz II Schutzziel: Schutz Beschäftigter und Dritter vor Gefahren durch Anlagen, die mit Rücksicht auf ihre Gefährlichkeit (z. B. Brand, Explosion) einer besond. Überwachung bedürfen (überwachungsbed. Anlagen) 2. Druckluftbehälteranl. n. 1 (1) Nr. 1b BetrSichV): Zustand hins. Montage, Installation, Aufstellungsbedingungen, sicherer Funktion (Dichtheit - Innere bzw. Druckprüfung, Funktion der Sicherheitseinr., Ordnungsprüfung = Dokum. Druckbehälter, Ausrüstung, Prüffristen Folie 13 Rechtsbereich Immissionsschutz I Schutzziel: Schutz der Menschen (TS-Personal, Kunden, Nachbarn) sowie der Natur vor gefährlichen Einwirkungen durch Kohlenwasserstoffemissionen) Gasrückführungssystem gemäß 21. BImSchV (Dichtheit, Funktion, Ordnungsprüfung = Dokumentation) Gasrückführungsleitung vom Zapfventil bis an den Tank, Rückführungsrate (95-105%) Überwachungseinrichtung Folie 14

8 Rechtsbereich Immissionsschutz II Schutzziel: Schutz der Menschen (Tankwagenfahrer, TS-Personal, Kunden, Nachbarn) sowie der Natur vor gefährlichen Einwirkungen durch Kohlenwasserstoffemissionen) Gaspendelsystem gemäß 20. BImSchV ( (Dichtheit, Funktion, Ordnungsprüfung = Dokumentation) Gaspendelleitung und Verriegelungseinrichtung, die den Kraftstofffluss nur bei Anschluss des Gaspendelschlauches zum Tankfahrzeug freigibt Folie 15 Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung I Folie 16

9 Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung II: Der SV prüft: ob der Abscheider entsprechend DIN 1999 Teil 100 bzw. der abz geprüft wurde (vollständige Generalinspektion durch einen Fachkundigen), ob eine Prüfung der Abläufe und Zuläufe nach DIN 1986 Teil 30/DIN EN 1610 vom Betreiber bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt wurde, Hat der SV Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Prüfungen bzw. liegen keine Nachweise vor, muss er einen entsprechenden Mangel ausweisen. Folie 17 Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung III: (Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hintergrundpapier zur Sächsischen Anlagenverordnung, Stand September 2004) Es ist ausreichend, wenn der Sachverständige nach 20 SächsVAwS im Rahmen der Prüfung der Anlage nach 21 SächsVAwS folgendes prüft: Prüfung vor Inbetriebnahme: ausreichende Größe des Rückhaltevermögens Wiederkehrende Prüfung: Vorliegen des Betriebstagebuchs mit den entsprechenden Vermerken zur Einhaltung der Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, insbesondere zur Wartung und Überwachung. Folie 18

10 Was ist an der Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung einschließlich Zuleitungen zu prüfen? erstmalige Ordnungsprüfung: Materialnachweise (Kraftstoffbeständigkeit) und Dichtheitsprüfungen nach DIN 1986 Teil 30 der Zuleitungen von den Dichtflächen zur Abscheideranlage (Abwasser-Bestandsplan erforderlich), Nachweis der Kraftschlüssigkeit aller Verbindungen der Zuleitung (einschl. Anbindungen an Einläufe und Abscheideranlage), Erstmalige Fachkundigenprüfung der Abscheideranlage nach DIN , Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Havariefall nach TRwS 131, Folie 19 Was ist an der Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung einschließlich Zuleitungen zu prüfen? erstmalige Technische Prüfung: Übereinstimmung der vorgelegten Dokumentation mit der Anlage (Plausibilität), Prüfung der elektrischen Einrichtungen hinsichtlich Explosionsschutz (TRbF 610 Nr (2)), Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Havariefall nach TRwS 131, Folie 20

11 Was ist an der Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung einschließlich Zuleitungen zu prüfen? wiederkehrende Ordnungsprüfung: Vorliegen der Dichtheitsprüfungen nach DIN 1986 Teil 30 der Zuleitungen von den Dichtflächen zur Abscheideranlage (aller 10 Jahre nach DIN 1986 Teil 30?), wiederkehrende Fachkundigenprüfung der Abscheideranlage nach DIN , Nachweis der Kraftschlüssigkeit aller Verbindungen der Zuleitung (einschl. Anbindungen an Einläufe und Abscheideranlage), Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Havariefall nach TRwS 131, Folie 21 Was ist an der Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung einschließlich Zuleitungen zu prüfen? wiederkehrende technische Prüfung: Übereinstimmung der vorgelegten Dokumentation mit der Anlage (Plausibilität, auch hinsichtlich eventueller Änderungen), wiederkehrende Prüfung der elektrischen Einrichtungen hinsichtlich Explosionsschutz (TRbF 610 Nr (2)), Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Havariefall nach TRwS 131, Folie 22

12 Alle Prüfungen aus einer Hand - Vorteile für den Tankstellenbetreiber: alle relevanten Bereiche umfassendes Prüfergebnis (Wasserrecht und BetrSichV) ein Ansprechpartner, Prüfkostenminimierung durch effektive Zeit-Nutzung durch den Sachverständigen (ggf. keine Leerlaufzeiten), den Fachbetrieb und den Betreiber, ggf. Nutzung zeiteffektiver Messtechnik für die Dichtheitsprüfung des LFA, bei optimierter Abstimmung nur einmal Fachbetriebs-Anwesenheit für die Prüfung erforderlich, mögliche weitgehende Terminsynchronisation aller Prüfungen, Möglichkeit Dauerauftrag, um fällige Prüftermine nicht zu verpassen und eigene Termin-Koordinierungspflichten zu minimieren, Folie 23 Abkürzungsverzeichnis abz allgemeine bauaufsichtliche Zulassung BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz 20. BImSchV Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen BlmSchV 21. BImSchV Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen DK Dieselkraftstoff GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 11.GPSGV 11. Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - Explosionsschutzverordnung LFA Leichtflüssigkeitsabscheider OK Ottokraftstoff TRB Technische Regeln für Druckbehälter TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRwS Technische Regel wassergefährdender Stoffe VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen WHG Wasserhaushaltsgesetz Folie 24

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