Die Anlagenverordnung und das Technische Regelwerk
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- Gerhardt Bieber
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1 Die Anlagenverordnung und das Technische Regelwerk Iris Grabowski, DWA, Hennef VDMA-/FGMA-Infotag 2011, 19. September
2 Referentenentwurf-VAUwS, Stand Technische Regeln (1) Den a.a.r.d.t nach 62 Abs. 2 WHG entsprechende Regelungen (technische Regeln) sind insbesondere die von den auf diesem Gebiet tätigen technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen erstellten Regeln. Das BMU kann technische Regeln im Bundesanzeiger bekanntmachen. (2) Das BMU kann für bestimmte Anlagen im Hinblick auf deren Beschaffenheit, Errichtung, Unterhaltung, Betrieb oder Stilllegung technische Regeln verbindlich einführen und im Bundesanzeiger bekanntmachen. (3) Bis zur Bekanntmachung technischer Regeln nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten die von den Ländern bekannt gemachten technischen Regeln, soweit sie den Vorgaben dieser Verordnung nicht widersprechen (4) Gleichwertigkeitsklausel 2
3 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) gesetzliche Grundlagen: 62 WHG ff und die VAwS der Bundesländer (künftig VAUwS) Ziel: bundeseinheitliche Konkretisierung der wasserrechtlichen technischen und betrieblichen Vorgaben der Gesetzgeber Erarbeitung im DWA- Fachausschuss IG-6 Wassergefährdende Stoffe und nachgeordneten Arbeitsgruppen nach bestimmten Regularien (Einbindung maßgeblicher Interessensgruppen, DWA-A 400, öffentliches Beteiligungsverfahren) Alle bisher erarbeiten TRwS sind DWA - Arbeitsblätter und aufgrund ihrer Entstehung als a.a.r.d.t. gemäß 62 Abs. 2 WHG anzusehen TRwS bleiben erhalten, aber ggf. Anpassung an VAUwS erforderlich! 3
4 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Die TRwS erfassen nicht alle möglichen Sonderfälle. Abweichende gleichwertige Lösungen im Einzelfall sind jederzeit möglich. Bezug: derzeit Muster-VAwS künftig VAUwS Anforderungen anderer Rechtsbereiche, wie z.b. BetrSichV, Baurecht, kommunalem Satzungsrecht oder abwasserrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt. Weitergehende Anforderungen in Schutzgebieten sind zu prüfen Werden gemäß DWA-A 400 regelmäßig auf Aktualität überprüft (i.d.r. alle 5 Jahre) Die TRwS müssen nicht/können nicht notifiziert werden 4
5 Überblick TRwS, TRwS 779 TRwS 779 Allgemeine technische Regelungen, April 2006 Basisregel für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gilt immer, wenn in spezieller TRwS nichts abweichendes festgelegt (z. B. Tankstellen, Heizölverbraucheranlagen) TRwS 779 Überarbeitung 2009 aufgenommen Anpassung an Vorgaben der VAUwS Ergänzung offener Sachverhalte z. B. Konkretisierungen für gasförmige Stoffe, fachkundiger Planer, Löschwasserrückhaltung, Wirkbereiche, wesentliche Änderung Aktualisierungsbedarf aufgrund technischer Entwicklungen, neuerer Erkenntnisse aus der Praxis, z.b. Bestimmung der Niederschlagswassermenge für die Bemessung der Rückhalteeinrichtung Vorlage des Gelbdruckes vor. Ende
6 Überblick TRwS, TRwS 780 TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen (2 Teile), Dezember 2001 Öffnet Betreiber Option auf sekundäre Barriere zu verzichten, sofern nach Landes-VAwS möglich Erhöhung der Anforderungen an die primäre Barriere, der betrieblichen Überwachung und der Prüfungen, um auf sekundäre Einrichtungen verzichten zu können Aktualitätsprüfung hat Überarbeitungsbedarf ergeben - Anpassung an künftige Vorgaben in VAUwS und andere rechtliche Entwicklungen wie z.b. BetrSichV, - Anpassung an technische Entwicklungen Arbeiten wurden im Februar 2011 aufgenommen, vor. Dauer bis Ende
7 Überblick TRwS, TRwS 781 TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge, August 2004 TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung, Mai 2007 TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Bioethanol und Ottokraftstoff, Oktober 2008 Start Überarbeitung Anfang 2011 Zusammenfassung der drei Teile Erweiterung um Aussagen zu E10, Anpassung an technische und rechtliche Entwicklungen, Ergänzung von Regelungen für bestehende Anlagen vor. Dauer bis Ende
8 Überblick TRwS TRwS 782 Betankung von Schienenfahrzeugen, April 2006 TRwS 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge, Dezember 2005 TRwS 784 Betankung von Luftfahrzeugen, April 2006 Überarbeitung der TRwS 782 und 784 wird bei Vorliegen des Gelbdruckes der TRwS 781 geprüft Überarbeitung der TRwS 783 wird nach Erscheinen der VAUwS geprüft 8
9 Überblick TRwS, TRwS 785 TRwS 785 Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitseinrichtungen - R 1, Juli 2009 (ehemals TRwS 131) Beinhaltet Festlegungen zur Bestimmung von R 1 für das Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie für das Befördern in Rohrleitungen das Abfüllen und Umschlagen Ansatz (Teilrückhaltung), wenn Leck-vor-Bruch-Verhalten, frühzeitige Leckageerkennung und im Schadensfall schnelles Handeln Betrachtung von Schadensszenarien Annahme der größten möglichen Schadensursache Annahme nur eines Schadensereignisses zur gleichen Zeit Überarbeitung der TRwS 785 wird nach Erscheinen der VAUwS geprüft 9
10 Überblick TRwS, TRwS 786 TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen, Oktober 2005, (ehemals TRwS 132) Definition von drei Beanspruchungsstufen gering, mittel, hoch für Lagern, Herstellen, Behandeln, Verwenden und Befördern sowie Abfüllen, Umschlagen Beschreibung von flüssigkeitsundurchlässigen Bauausführungen für Dichtflächen zulässige Dichtflächen in Abhängigkeit der Beanspruchung Regelungen für Leitungen und Regelungen für bestehende Dichtflächen Überarbeitung wurde Anfang 2011 aufgenommen Anpassung an VAUwS Anpassung der Bauausführungen an aktuelle technische Regelungen und Entwicklungen (z.b. aktuelle Fassung der DAfStb-Richtlinie) Anpassung von Anschnitt Leitungen an neue Entwicklungen Ergänzung von Regelungen für Dichtflächen für feste Stoffe vor. Dauer bis Ende
11 Überblick TRwS, TRwS 787 TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen, Juli 2009 (ehemals TRwS 134) beschreibt Lösungen zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen im Sinne 21 Abs. 1 Nr. 1 Muster-VAwS beinhaltet Anforderungen an die Technische Ausführung, Betreiberüberwachung, Prüfungen durch SV Anwendungsbereich wurde in 2009 auf LAU- und HBV-Anlagen und allgemein auf Stoffe ausgedehnt (Anpassung an gesetzliche Vorgaben) abgestimmt mit TRwS 786 und TRwS 781 Überarbeitung der TRwS 787 wird nach Erscheinen der VAUwS geprüft 11
12 Überblick TRwS, TRwS 788 TRwS 788 Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten, Mai 2007 (ehemals TRwS 133) beschreibt Aufstellungsmöglichkeiten für neu zu errichtende Flachbodentanks,die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten für bestehende Flachbodentanks, werden Bedingungen für den Weiterbetrieb in Abhängigkeit von Art und Güte des Fundamentes, der Erkennbarkeit einer Leckage und den Ergebnissen zusätzlicher Prüfungen festgelegt gilt für Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen Überarbeitung der TRwS 788 wird nach Erscheinen der VAUwS geprüft 12
13 Überblick TRwS, TRwS 789 TRwS 789 Bestehende unterirdische Rohrleitungen, Juli 2010 (ehem. TRwS 130) Beschreibt die Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb von bestehenden unterirdischen Rohrleitungen, die nicht den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen Anpassung an aktuelle technische Entwicklungen und an Praxiserfahrungen in 2010 Aufbau und Inhalt der TRwS im allgemeinen bewährt und beibehalten im wesentlichen wurden Klarstellungen (inhaltlich und redaktionell) vorgenommen Neu: zusätzliche Prüfung bei Feststoffen auf Abrasion TRwS 789 beinhaltet bereits einen Hinweis auf die künftige Rechtslage vor. nur Änderungen der Fundstellen der rechtlichen Anforderungen entsprechende Anpassungen können auch ohne große formelle Verfahren der DWA vorgenommen werden (durch z. B. ein Einlegblatt 13
14 Überblick TRwS, TRwS 790 TRwS 790 Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen, Dezember 2010 (ehem. TRwS 135) Beschreibt die Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb von bestehenden unterirdischen Behältern, die nicht den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen Anpassung an aktuelle technische Entwicklungen und an Praxiserfahrungen in 2010 Aufbau und Inhalt der TRwS im allgemeinen bewährt und beibehalten im wesentlichen wurden Klarstellungen (inhaltlich und redaktionell) vorgenommen neu: konkrete Anforderungen an Ausrüstungsteile und Domschächte neu: zusätzliche Maßnahmen bei Gasen mit besonderen Eigenschaften TRwS 790 beinhaltet bereits einen Hinweis auf die künftige Rechtslage vor. nur Änderungen der Fundstellen der rechtlichen Anforderungen entsprechende Anpassungen können auch ohne große formelle Verfahren der DWA vorgenommen werden (durch z. B. ein Einlegblatt) 14
15 Überblick TRwS, TRwS 791 TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen, Entwurf Januar 2009 Öffentliches Beteiligungsverfahren wurde Januar 2009 gestartet die Stellungnehmenden wurden Anfang August über die Behandlung ihrer Einsprüche informiert Einspruchssitzung findet Ende September 2011 statt Es wird ein Teil 2 Anlagen im Bestand erarbeitet Veröffentlichung als Weißdruck spätestens parallel mit VAUwS 15
16 Überblick TRwS, TRwS 792 und TRwS 793 TRwS 792 JGS-Anlagen konstituierende Sitzung Mai 2008 Entwurf ist vor. Ende 2011 in der AG soweit beraten, dass Anpassung an gesetzliche Vorgaben noch aussteht das öffentliche Beteiligungsverfahren wird erst gestartet, wenn gesetzliche Anforderungen feststehen TRwS 793 Biogasanlagen konstituierende Sitzung September 2008 Entwurf ist vor. Mitte 2012 in der AG soweit beraten, dass Anpassung an gesetzliche Vorgaben noch aussteht das öffentliche Beteiligungsverfahren wird erst gestartet, wenn gesetzliche Anforderungen feststehen 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Tel.: +49(0) 2242/ oder
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