Technische Aspekte. Technische Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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1 Technische Aspekte Technische Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 1 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
2 Technische Aspekte Grundsatzanforderungen an die 1. und 2. Schutzbarriere Anlagen müssen dicht, standsicher und hinreichend widerstandsfähig gegen folgende Einflüsse sein: thermisch chemisch mechanisch Undichtigkeiten müssen erkannt und austretende Stoffe aufgefangen werden. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind zu verwerten oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 2 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
3 Technische Aspekte Grundsatzanforderungen an die 1. und 2. Schutzbarriere - Technischer Aufbau Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten: * doppelwandige Systeme (Behälter, Rohrleitung) mit Leckanzeigegerät; * einwandige Systeme (Behälter, Rohrleitung) in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung; geeignet heißt: dicht und ausreichend groß Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 3 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
4 Technische Aspekte Ausführung der Behälteraufstellung Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 4 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
5 Technische Aspekte Bsp.: Fass- und Gebindelager Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 5 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
6 Bsp.: Flachbodentank Technische Aspekte Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 6 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
7 Technische Aspekte Bsp.: Unterirdischer Lagerbehälter Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 7 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
8 Technische Aspekte Anlagentechnische Absicherung in der betrieblichen Praxis des Maschinen- und Anlagenbaus Strategie: Standardlösungen für Standardanlagen, Sonderlösungen für spezielle Anlagen! Beispiele: * Im Bereich der mechanischen Fertigung ist die werksgefertigte Auffangwanne aus Stahl eine Standardlösung. * Große Pressen, Walzanlagen stehen i. d. R. in betonierten Fundamentgruben (Beschichtung/Stahlblechauskleidung). * Oberflächenbehandlungsanlagen stehen i.d.r. in gefliesten oder beschichteten Bodentassen oder in Stahlwannen. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 8 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
9 Technische Aspekte Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 9 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
10 Technische Aspekte Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 10 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
11 Technische Aspekte Einzelversorgte Werkzeugmaschine B A WZM Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 11 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
12 Technische Aspekte Oberflächenbehandlung (z.b. Phosphatieranlage) Entfetten Spülen Aktivieren Phosphatieren Spülen 2 m 3 2 m 3 2 m 3 1 m 3 2 m 3 1 m 3 1 m 3 1 m 3 1 m 3 1 m 3 Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 12 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
13 Beispiel: Große Farbgebungshalle Folienabdichtung unter der gesamten Halle! Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 13 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
14 Beispiel: Betriebstankstelle Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 14 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
15 Beispiel: Spänecontainerlagerung im Freien Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 15 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
16 Beispiel: Hydraulikkeller Walzwerk Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 16 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
17 Beispiel: Industrie-Waschanlage Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 17 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
18 Beispiel: Edelstahlbeizanlage Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 18 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
19 Auffangvorrichtungen für HBV-Anlagen * Auffangwannen, i. d. R. aus Stahl (evt. Durchführungen, Verschraubungen müssen abgedichtet sein); * Fundamente, Fundamentgruben (Beschichtung oder Stahlblechauskleidung, ggf. doppelwandige Ausführung mit Lecküberwachung / Fundamentflächen mit Gefälle und einsehbarer Sammelrinne sowie abgedichtetem Pumpensumpf mit Sensor) * Keller (abgedichtete Bodenflächen und Wände, Fugenabdichtung beachten!) * Hallenboden (abgedichtete Bodenflächen einschließlich der Fugen) Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 19 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
20 Auffangvorrichtungen für HBV-Anlagen Bei ständiger Beaufschlagung der Auffangvorrichtung mit wassergefährdenden Stoffen durch Tropf- und Kleckerverluste an den Maschinen sind Maßnahmen zu ergreifen, wie: * Regelmäßige Entfernung der Stoffe (Aufsaugmittel,Vliese, ) * Installation zusätzlicher Tropfschutzwannen * Doppelwandige und überwachbare Ausführung von Pumpensümpfen von größeren Stahlwannen und Fundamentgruben; Hinweis: Bei Beaufschlagungsdauer > 3 Monate spricht man nach Technischem Regelwerk nicht mehr von Sekundärschutzeinrichtungen! Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 20 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
21 Auffangvorrichtungen für HBV-Anlagen Bearbeitungsanlage mit stahlblechabgedichteter Fundamentgrube und Pumpensumpf, der als Emulsionshebesumpf dient: dauernde Beaufschlagung des Tiefpunktes im Normalbetrieb; Doppelwandigkeit musste hergestellt werden. Einsatzkasten aus Stahl visuelle Leckkontrolle an der Seite; mit abnehmbaren Deckel. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 21 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
22 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 22 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
23 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe werden von der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v.) erarbeitet mit Förderung der LAWA und unter Einbindung der ersten Technischen Regeln (DVWK-Regeln) aus der 90 er Jahren. Die Regeln werden in Zusammenarbeit mit der LAWA, Verbänden der Wirtschaft, Umweltbundesamt, DIBt und Sachverständigen erarbeitet. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik werden die Regelentwürfe erst nach Abschluss eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens (Gelbdruckverfahren) als DWA-Arbeitsblätter veröffentlicht. Nach DWA-Vorgaben werden die Regeln alle 5 Jahre auf Aktualität geprüft und ggf. überarbeitet oder ergänzt. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 23 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
24 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen (04/06) DWA-A 780 TRwS Oberirdische Rohrleitungen (12/01) Teil 1 Rohrltg. aus metallischen Werkstoffen Teil 2 Rohrltg. aus polymeren Werkstoffen DWA-A 781 TRwS Tankstellen für Kraftfahrzeuge (08/04) Teil 2 Betankung mit wässriger Harnstofflösung (05/07) Teil 3 Betankung mit Mischungen aus Ethanol und Ottokraftstoff (10/08) DWA-A 782 TRwS Betankung von Schienenfahrzeugen (05/06) DWA-A 783 TRwS Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge (12/05) DWA-A 784 TRwS Betankung von Luftfahrzeugen (04/06) Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 24 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
25 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R1 (07/09) DWA-A 786 TRwS Ausführung von Dichtflächen (10/05) DWA-A 787 TRwS Abwasseranlagen als Auffangvor- (07/09) richtungen DWA-A 788 TRwS Flachbodentanks aus met. Werkstoffen zur Lagerung von wassergef. Flüssigkeiten (05/07) DWA-A 789 TRwS Bestehende unterirdische Rohrleitungen (06/10) DWA-A 790 TRwS Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen (12/10) DWA-A TRwS Heizölverbraucheranlagen (HVA) (02/15) Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 25 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
26 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe - Aktuelles Arbeitsprogramm von DWA im Auftrag und mit Förderung der LAWA: Gelbdruckverfahren für: DWA-A TRwS Bestehende Heizölverbraucheranlagen (02/15) DWA-A 792 TRwS JGS-Anlagen (03/15) DWA-A 781 TRwS Tankstellen für Kraftfahrzeuge (06/15) Überarbeitung/Aktualisierung von DWA-A 779 und weiterer Arbeitsblätter Erarbeitung der TRwS Biogasanlagen Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 26 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
27 Wichtige TRwS für die betriebliche Praxis (KMU) TRwS 779 Allgemeine technische Regelungen Basisregel; gilt immer, wenn in spezielleren TRwS nichts Abweichendes festgelegt ist. TRwS 785 Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 Vorgaben zur Berechnung von R 1 für Lager-, HBV-Anlagen und für Abfüllanlagen TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen Vorgaben für verschiedene Bauausführungen und ihre Anwendbarkeit je nach Beanspruchung Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 27 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
28 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen Inhalt: 1 Anwendungsbereich 2 Definitionen 3 Primäre Sicherheit 4 Sekundäre Sicherheit 5 Sicherheitseinrichtungen 6 Betriebliche Anforderungen 7 Prüfungen durch den Sachverständigen 8 Spezielle Anforderungen 9 Ausrüstungsteile Anhang 1 Einwandige unterirdische Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, die einem gleichwertigen technischen Aufbau gemäß 12 Abs. 2 Muster-VAwS entsprechen. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 28 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
29 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 4.1 Rückhalteeinrichtungen Allgemeines. (3) Rückhalteeinrichtungen sind so zu gestalten, dass im Schadensfall austretende wassergefährdende Stoffe sicher in diese gelangen können. Die Ausgestaltung ist im Einzelfall in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten festzulegen.. (5) Soweit Abläufe zur Beseitigung von Niederschlags-, Reinigungs- und Löschwasser aus Rückhalteeinrichtungen zulässig sind, müssen sie im Schadensfall abgesperrt sein. Sie dürfen nach den abwassertechnischen Regelungen geöffnet werden. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 29 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
30 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 4.1 Rückhalteeinrichtungen Erforderliches Rückhaltevermögen (2) Bei der Rückhaltung von Volumina, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden (R 2 ), ist das Volumen der größten abgesperrten Betriebseinheit zugrunde zu legen. (3) R 2 einer oberirdischen Lageranlage mit einem ortsfesten Behälter entspricht dem Rauminhalt des Behälters, bei mehreren Behältern dem Rauminhalt des größten Behälters. (6) Bei nicht überdachten Rückhalteeinrichtungen ist neben dem Rückhaltevermögen R ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Niederschlagswasser einzurichten. (i. d. R. = 50 l/m², wenn NW innerhalb von 72 h beseitigt wird!). Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 30 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
31 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 4.1 Rückhalteeinrichtungen Dichtheit und Widerstandsfähigkeit Die Dichtheit und die chemische Widerstandsfähigkeit (Beständigkeit) von Rückhalteeinrichtungen sind gegeben, wenn die Anforderungen der TRwS 786 bzw. der bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise an eine flüssigkeitsundurchlässige Fläche eingehalten sind Schutz vor mechanischer Beschädigung (1) Anlagenteile der sekundären Sicherheit müssen im erforderlichen Umfang gegen mechanische Beschädigung geschützt sein. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 31 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
32 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 5 Sicherheitseinrichtungen 5.2 Leckageerkennungssysteme (1) Leckageerkennungssysteme müssen die in ihrem Einsatzbereich vorgesehenen möglicherweise auslaufenden wassergefährdenden Stoffe erkennen können und spätestens bei einer Flüssigkeitshöhe von 5 cm, gemessen am Tiefpunkt des Bodens der Rückhalteeinrichtung, Alarm durch ein optisches und/oder akustisches Signal auslösen. 5.8 Absperreinrichtungen Absperreinrichtungen müssen für die vorgesehene Gebrauchsdauer flüssigkeitsundurchlässig sowie gut zugänglich und leicht zu bedienen sein. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 32 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
33 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6 Betriebliche Anforderungen 6.1 Befüllen (1) Behälter in Anlagen zum Lagern, Abfüllen dürfen nur mit festen Leitungsanschlüssen und nur unter Verwendung einer Überfüllsicherung, die rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllungsgrads den Füllvorgang selbsttätig unterbricht, befüllt werden. Bei ständiger Anwesenheit von Bedienungspersonal ist es ausreichend, wenn die Überfüllsicherung rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Füllungsgrads einen Alarm auslöst. (5) Bei Behältern in Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe ist im Einzelfall zu ermitteln, ob Überfüllsicherungen aus Sicherheitsgründen erforderlich sind. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 33 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
34 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6 Betriebliche Anforderungen 6.2 Betriebsanweisung (1) Ziel der Betriebsanweisung ist die Festlegung von Maßnahmen zur Umsetzung der jeweils maßgebenden Anforderungen des Gewässerschutzes. Grundlage der Betriebsanweisung ist eine Anlagenbeschreibung, in der die für den Gewässerschutz wichtigen Informationen über die Anlage enthalten sind. Die Anlagenbeschreibung hat der Betreiber zu erstellen. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 34 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
35 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung (2) Die Anlagenbeschreibung soll insbesondere folgende Angaben enthalten: 1. Anlage Bezeichnung der Anlage, Kurzbeschreibung, Aufbau der Anlage, wasserrechtliche Abgrenzung, maßgebendes Volumen nach 6 Muster-VAwS, Gefährdungsstufe nach 6 Muster-VAwS 2. Behördliche Vorgänge Anlagengenehmigungen, Erlaubnisse, Eignungsfeststellungen, Anzeigen o. ä., Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 35 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
36 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung (2) Die Anlagenbeschreibung soll enthalten: 3. Lage Ort der Anlage, besondere Merkmale der hydrogeologischen Beschaffenheit des Aufstellungsortes, z. B. Lage zu Schutzgebieten, Schutzzonen, Überschwemmungsgebieten, Grundwasserabstand, Lage zu oberirdischen Gewässern, Abstand 4. eingesetzte Stoffe Stoffdaten, maßgebende Wassergefährdungsklasse Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 36 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
37 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung (2) Die Anlagenbeschreibung soll enthalten: 5. Bauart und Werkstoffe der primären und sekundären Anlagenteile z. B. oberirdisch/unterirdisch, einwandig/doppelwandig/innenhülle, zugehörige Verwendbarkeitsnachweise, Prüfbarkeit der Anlagenteile 6. Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen z. B. Leckkontrolle, Leckagesonden, Überfüllsicherungen, Grenzwertgeber, zugehörige Verwendbarkeitsnachweise Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 37 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
38 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung (2) Die Anlagenbeschreibung soll enthalten: 7. Sicherheitskonzept Bewertung der von der Anlage ausgehenden Gefahren für das Gewässer. Analyse und Beurteilung der Anlagenkonzeption, z. B. Ermittlung und Festlegung des erforderlichen Rückhaltevermögens, Vorkehrungen zur Branderkennung, -bekämpfung und Löschmittelrückhaltung 8. statische Berechnungen Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 38 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
39 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung (3) Die Betriebsanweisung umfasst Handlungsanweisungen für Kontrollen im bestimmungsgemäßen Betrieb und für Maßnahen im gestörten Betrieb, insbesondere über In- und Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Verhalten bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, Beseitigung von Störungen, Handhabung von Leckagen und verunreinigtem Löschwasser oder sonstigen Löschmitteln. Umfang und Inhalt der Betriebsanweisung sind im Einzelfall nach den Besonderheiten der Anlage und ihres Betriebes auszulegen. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 39 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
40 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung. (4) Für die Betriebsanweisung kommen insbesondere folgende Angaben in Betracht: 1 Allgemeine Pflichten 1.1 Zuständigkeiten Organisation und Personal, Regelung von Aufgaben und Verantwortungsbereichen 1.2 Sicherstellung der notwendigen Sachverständigenprüfungen 1.3 Instandhaltung 1.4 Fachbetriebspflicht Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 40 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
41 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung. (4) Für die Betriebsanweisung kommen insbesondere folgende Angaben in Betracht: 2 Vor Ort durchzuführende Maßnahmen 2.1 Betriebliche Tätigkeiten, z. B. Befüllen von Anlagen, Beseitigung von Niederschlagswasser aus Anlagen, Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in Abwasseranlagen 2.2 Kontrollen und Maßnahmen für den bestimmungsgemäßen und gestörten Betrieb Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 41 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
42 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung. (4) Für die Betriebsanweisung kommen insbesondere folgende Angaben in Betracht: 2 Vor Ort durchzuführende Maßnahmen 2.3 Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen Stellen abgestimmt ist Sofortmaßnahmen (z. B. Bindemittel, Barrieren) Meldung nach Alarmplan Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 42 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
43 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 6.2 Betriebsanweisung. (5) Die Betriebsanweisung muss dem Bedienungspersonal jederzeit zugänglich sein. (6) Das an der Anlage tätige Personal ist anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich durchzuführen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 43 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
44 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 8 Spezielle Anforderungen 8.2 Löschwasserrückhaltung (1) Im Schadensfall anfallende Stoffe, die mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt sein können, müssen zurückgehalten werden. (2) Dies gilt insbesondere für verunreinigtes Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser. (3) Rückhaltemaßnahmen können z. B. Havariebecken, Abwasseranlagen, Sperren, Barrieren, Klappen u. ä. sein, mit denen automatisch oder manuell ein Rückhalteraum geschaffen werden kann. (4) Bemessungsgrundsätze beim Lagern ws enthält die LöRüRL. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 44 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
45 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen Lagerung fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften Anlagen zum Umgang mit festen Stoffen, denen wassergefährdende Flüssigkeiten anhaften, sind mit flüssigkeitsundurchlässigen Flächen auszuführen. Dabei ist ein Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten vorzusehen, das sich bis zum Wirksamwerden geeigneter Gegenmaßnahmen ansammeln kann. Die Anlagen sind durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen oder regelmäßige Kontrollgänge zu überwachen. Die Flächen sind vor Niederschlag zu schützen. Rückhaltevermögen und Schutz vor Niederschlag können durch Anschluss der Flächen an eine geeignete Abwasseranlage ersetzt werden. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 45 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
46 DWA-A 779 TRwS Allgemeine Technische Regelungen 9 Ausrüstungsteile 9.1 Domschächte und Fernfüllschächte Allgemeines (1) Die Domschächte der Lagerbehälter und die Fernfüllschächte zur Befüllung der Lagerbehälter müssen flüssigkeitsundurchlässig ausgebildet sein. Rohr- und Kabeldurchführungen müssen flüssigkeitsundurchlässig abgedichtet werden. Die Dom- und Fernfüllschächte dürfen keine Abläufe haben. (2) Abweichend von den Sätzen 1 u. 2 brauchen Domschächte und zugehörige nicht flüssigkeitsundurchlässig ausgeführt werden, wenn - die Befüllung über Fernfüllschränke oder schächte erfolgt, - der Füllstand mittels elektronischer Einrichtungen ermittelt wird, -. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 46 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
47 DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1-1. Technische Regel: DVWK-Regel TRwS 131 / überarbeitete Norm: DWA-A 785 von 07/2009 R 1 ist das Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen auslaufen kann. V Tank = 10 m R 1 = 4 m 3 Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 47 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
48 DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 R 1 bestimmt sich aus einem Volumenstrom und der Zeit t A bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen:.. R 1 = V x t A = V x (t T + t R ) t T : Totzeit t R : Reaktionszeit In der Technischen Regel wird unterschieden zwischen der Bestimmung von R 1 für: - Lageranlagen, HBV-Anlagen, Rohrleitungsanlagen - Abfüllanlagen - Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 48 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
49 DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 R 1 bei Lageranlagen, HBV-Anlagen: Der Volumenstrom wird nach einer modifizierten Bernoulli-Gleichung bestimmt und hängt im Wesentlichen ab von - der Leckgröße - der max. Höhe der Flüssigkeitssäule - dem Betriebsüberdruck - der Dichte der Flüssigkeit. Es gilt: Behälter und Rohrleitungen: (Bauteil nach DIN, TRBS, ; Prinzip Leck vor Bruch ) Leckgröße = 100 mm² Armaturen: Leckgröße = 0 Nichtmetallische flexible Leitungen: Leckgröße = Querschnitt Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 49 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
50 DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 R 1 bei Abfüllanlagen:... R 1 = V x t A = V x (t T + t R ) V : max. Förderleistung der Pumpe Beispiele: * Verwendung einer Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS): t T = 0 sek t R = 5 sek t A = 0,0014 h. bei V = 12 m 3 /h (Pumpenleistung) R 1 = 17 Liter * Verwendung einer Aufmerksamkeitstaste mit Not-Aus (ANA): t T = 40 sek t R = 5 sek t A = 0,0125 h. bei V = 12 m 3 /h (Pumpenleistung) R 1 = 150 Liter Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 50 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
51 DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 R 1 bei Abfüllanlagen: Entleeren von Behältern durch Absaugen Mindestrückhaltevermögen: R 1 entspricht dem Inhalt der Leitung zwischen Behälter und z. B. dem Saug-Tankfahrzeug: Maximales Rückhaltevermögen: R 1 entspricht dem Volumen des Behälters, wenn ein Aushebern oder Auslaufen nicht ausgeschlossen werden kann. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 51 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
52 DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens R 1 R 1 bei Abfüllanlagen: Befüllen ortsbeweglicher Behälter Liter - unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Zapfpistole oder eines Zapfventils nach dem Totmannprinzip: R 1 = Mindestrückhaltevermögen von 60 Litern; - unter Verwendung einer Schnellschlusseinrichtung nach dem Totmannprinzip: Es gilt: t T = 10 sek t R = 5 sek Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 52 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
53 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen - 1. Technische Regel: DVWK-Regel TRwS 132/ überarbeitete Norm: DWA-A 786 von 10/2005 Die Technische Regel gilt für die Ausführung von Dichtflächen als sekundäre Barriere in Anlagen nach 62 WHG zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (wf), soweit eine flüssigkeitsundurchlässige Fläche nach den jeweiligen Vorgaben der Anlagenverordnungen (VAwS) der Länder erforderlich ist. Dichtflächen mit ständiger Beaufschlagung (> 3 Monate) durch wf werden in der TRwS nicht behandelt, da es sich nicht um Dichtflächen i. S. von sekundären Barrieren handelt. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 53 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
54 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen Dichtflächen: Einrichtungen zum Zurückhalten wassergefährdender Flüssigkeiten beim Versagen der Dichtheit oberirdischer Anlagen/-teile, die bestimmungsgemäß wassergefährdende Flüssigkeiten umschließen. Man unterscheidet: Ableitflächen 2 % Auffangraum R: erforderliches Tiefpunkt Rückhaltevolumen R Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 54 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
55 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen Generelle Anforderungen an die Dichtflächen: Flüssigkeitsundurchlässigkeit: d.h., die Dicht- und Tragfunktion der Bauausführungen geht während der Beanspruchungsdauer nicht verloren. Ermittlung der Beanspruchungsdauer: Die Beanspruchung einer Dichtfläche ist im Einzelfall zu ermitteln. Sie ist u. a. abhängig von der festgelegten Beanspruchungsdauer, innerhalb dieser Leckagen erkannt und von der Dichtfläche entfernt worden sein müssen. Die Dauer der Beanspruchung wird in drei Stufen eingeteilt. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 55 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
56 DWA-A 786 Beanspruchungsstufen: Ausführung von Dichtflächen Beanspruchungsstufe Lagern, HBV Abfüllen Umladen gering Beanspruchungsdauer 8 h bis 4 x pro Jahr Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen mittel 8 h < Beanspruchungsdauer 72 h bis 200 x pro Jahr Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die gefahrgutrechtlichen Anforderungen nicht genügen hoch 72 h < Beanspruchungsdauer 3 Monate keine Beschränkung --- Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 56 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
57 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen Bauausführungen: Lfd. Nr. Bauausführung 1 entfällt gegenüber der TRwS 132/ Gussasphalt-Dichtschicht 3 Halbstarre Beläge 4 Fertigbeton-Plattensysteme 5 entfällt gegenüber der TRwS 132/ Beton mit vereinfachtem Dichtheitsnachweis 7 Beton mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit 8 Beschichtungssysteme auf Beton 9 Beschichtung oder Auskleidung auf Stahl 10 Plattenbeläge auf geeigneter Dichtschicht 11 Stahl 12 Kunststoffbahn Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 57 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
58 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen Auswahl möglicher Bauausführungen, sofern die Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Baustoffe für die Dichtfläche gewährleistet ist: Beanspruchungsstufe Ableitfläche Auffangraum Tiefpunkt gering mittel hoch 6*, 7*, *, *: zulässig nur unter Beachtung weiterer Vorgaben (z.b. Fugenabdichtungssysteme nur mit Fugenblechen ) Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 58 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
59 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen Flüssigkeitsundurchlässig bedeutet, dass die Dicht- und Tragefunktion der Bauausführungen während der Beanspruchungsdauer nicht verloren geht. Bezüglich der einzelnen Baustoffe wird auf Abschnitt 4 verwiesen. Abschnitt 4 Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Baustoffen z. B.: Stahl: DIN 6601 oder Korrosionszuschlag Asphalt: Eindringtiefenbestimmung gem. Prüfprogramm des DIBt Beton: Eindringtiefenbestimmung nach DAfStb-Richtlinie Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 59 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
60 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen - Flüssigkeitsundurchlässigkeit von Baustoffen, z.b. STAHL Abschnitt 4.1 Die Werkstoffbeständigkeit von Stahl gegenüber wassergefährdenden Flüssigkeiten kann nach Maßgabe der DIN 6601 bestimmt werden. Kann der Nachweis der Werkstoffbeständigkeit für Stahl nach o. g. Norm nicht erbracht werden, gilt auch ein Abtrag von 0,5 mm pro Jahr oder 0,1 mm für die Beanspruchungsdauer als beständig. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 60 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
61 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen - Bauausführung für Dichtflächen von Neuanlagen, z.b. STAHL Abschnitt 5, Tabelle 2, Nr. 11 STAHL mit mindestens folgenden Eigenschaften: Nichtrostender Stahl (DIN EN ), Mindestwanddicke 3 mm, Unlegierter Stahl (DIN EN 10025, DIN EN 10028), Mindestwanddicke 3 mm, folgende Zuschläge sind zu berücksichtigen: - auf Grund der Umgebungsbedingungen: für Innen- u. Außenkorrosion bei ungeschütztem Stahl (je 1 mm) + stichprobenweise Wanddickenmessung im korrosionsgefährdeten Bereich alle 10 Jahre oder Mindestwanddicke 4 mm - auf Grund des Mediums Anforderungen an Schweißverbindungen gem. DIN EN 287 u. 288 Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 61 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
62 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen - Bauausführung für Dichtflächen von Neuanlagen, z.b. BETON Abschnitt 5, Tabelle 2, Nr. 6 und 7 Lfd. Nr. Bauausführung 6 FD-Beton mit vereinfachtem Dichtheitsnachweis nach DAfStb-Richtlinie. Halbjährliche Betreibereigenüberwachung auf Risse innerhalb von 2,5 Jahren nach Errichtung (TRwS) bzw. jährlich (RiLi); Alle Risse sind zu schließen. 7 FD-Beton mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit gemäß DAfStb-Richtlinie, Teil 1 Risse nur zulässig, sofern hierfür der Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit geführt ist. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 62 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
63 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen - Bestehende Dichtflächen (Abschnitt 9) Bei der Beurteilung der Dichtfläche wird zwischen einsehbaren und nicht einsehbaren Dichtflächen unterschieden: Einsehbare Dichtflächen: visuelle Überprüfung an der Oberfläche auf Kontamination und Schäden durch Risse, mechan./chem. Beanspruchung: - keine Mängel kein weiterer Nachweis erforderlich; - Mängel Instandsetzung oder Bewertung Nicht einsehbare Dichtflächen: Rückschluss von einsehbaren Teilen auf nicht einsehbare Teile der Dichtfläche; bei Schutzbelag: Bewertung des Schutzbelags Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 63 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
64 DWA-A 786 Ausführung von Dichtflächen - Bestehende Dichtflächen aus Beton (Abschnitt 9.2.1) Dichtfläche genügt den Anforderungen, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: - geringe und mittlere Beanspruchung, - Betongüte B 25 (C20/25), - Bauteildicke 15 cm, - geschlossenporiges Gefüge, - flüssigkeitsdichte Fugenkonstruktionen. Auf eine Ermittlung der Eindringtiefe kann verzichtet werden, außer bei leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 64 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
65 Rissarten: Oberflächenrisse: netzartiger Verlauf; wegen sehr geringer Rissbreiten und Risstiefen spielen sie für die Durchlässigkeit eine untergeordnete Rolle. Biegerisse: kein Einfluss auf die Dichtheit; die ungerissene Betondruckzone übernimmt die Dichtfunktion. Trennrisse: geradliniger Verlauf; hohe Durchlässigkeit: Beispiel: Rissbreite 0,1 mm Risslänge 1 m Durchflussrate von Toluol nach 72 h: 70 l Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 65 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
66 Baurechtliche Aspekte: Für bestimmte serienmäßig hergestellte Bauprodukte und Bauarten für ortsfeste Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen) sind nach baurechtlichen Vorschriften (Landesbauordnungen, WasBauPVO s der Länder) baurechtliche Nachweise, auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen zu führen. Diese bauaufsichtlichen Verwendbarkeits-, Anwendbarkeitsund Übereinstimmungsnachweise werden vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) in Berlin erteilt. Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 66 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
67 Quelle: DIBt, Berlin Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 67 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
68 Quelle: DIBt, Berlin Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 68 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
69 Quelle: DIBt, Berlin Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 69 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
70 Quelle: DIBt, Berlin Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 70 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
71 Quelle: DIBt, Berlin Dr. Anne Janssen-Overath, Köln 71 Praxis_Grundseminar -Technisches Regelwerk
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