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1 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV -

2 Einbindung der AwSV WRRL WRRL Wasserrahmenrichtlinie Bisher 16 Länder-VAwS X WasgefStAnlV WHG Seit AwSV WHG Wasserhaushaltsgesetz VAwS, WasgefStAnlV, AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen TRwS TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe IHK AwSV TÜV Nord Group 2

3 Inhalt der AwSV Kapitel Anwendungsbereich Begriffsbestimmung Einstufung von Stoffen und Gemischen 3 Entscheidung über Selbsteinstufung von Stoffen Einstufung von Gemischen 4-12 Bewertung wassergef. Stoffe Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen Allgemein Bestimmungen Allgemeine Anforderungen Anforderungen an Rückhaltung Gefährdungsstufen Überschwemmungsgebiete Sachverständigenorganisationen Fachbetriebe Bestehende Anlagen;Ordnungswidrigkeiten IHK AwSV TÜV Nord Group 3

4 Anwendungsbereich der AwSV 1 Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen. IHK AwSV TÜV Nord Group 4

5 Anwendungsbereich der AwSV 1 Ausgenommen von der Anwendung sind: Umgang mit nicht wassergefährdenden Stoffen Untergrundspeicher nach dem Bundesberggesetz Nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen (Dauer max. 6 Monate) Beispiele: Kfz, Baustellentankstellen Oberirdische Anlagen außerhalb von Schutzgebieten 0,22 m³ bei flüssigen Stoffen oder 0,2 Tonnen bei gasförmigen und festen Stoffen Besorgnisgrundsatz WHG gilt dennoch IHK AwSV Anlagen, in denen nur selten mit wassergefährd. Stoffen umgegangen wird Beispiel: Betrieb mit Paketumschlag meistens keine wassergefährdenden Stoffe, manchmal aber doch (z.b. Parfüm ) Behörde entscheidet auf Antrag TÜV Nord Group 5

6 Anwendungsbereich der AwSV 1 Dazu gehören jetzt auch: Biogasanlagen (Gärsubstrate) JGS-Anlagen Abfälle sind neben dem Abfallrecht mit gewissen Einschränkungen auch Wasserrecht zuzuordnen 13 AwSV ( mit Anhaftungen) Ausnahme! Kleine JGS Anlage Biogasanlage Güllebehälter dem IHK AwSV TÜV Nord Group 6

7 Die Anlage Quelle: TÜV NORD IHK AwSV TÜV Nord Group 7

8 AwSV : Begriff Anlage 2 Anlagen: sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Definition Anlage Anlagenarten Beispiele IHK AwSV TÜV Nord Group 8

9 AwSV : Begriff Anlage 2 Eine Anlage kann aus mehreren Anlagenteilen bestehen ist selbständig (funktionaler / verfahrenstechnischer Zusammenhang) ist ortsfest (> 6 Monate an einem Ort) hat einen sicherheitstechnischen Zusammenhang Es gibt sieben Anlagenarten

10 Wichtige Unterscheidung in Bezug auf 63 WHG Lageranlagen Abfüllanlagen Umschlaganlagen Herstellungsanlagen Behandlungsanlagen Verwendungsanlagen LAU-Anlagen HBV-Anlagen Rohrleitungsanlagen

11 Beispiele Lageranlagen Lager für ortsbew. Behälter Heizöllageranlage Mineralöl-Tanklager Quelle: TÜV NORD Unterirdische Lageranlage

12 Beispiele Lageranlagen JGS Jauche, Gülle Silagesickersäfte

13 Beispiele Abfüllanlagen Abfüllanlage für Gebinde Tankstelle (Abfüllanlage & Lageranlage) Quelle: TÜV NORD Entleerstelle für EKW

14 IHK Quelle: TÜV AwSV NORD TÜV Nord Group 14 Beispiele Umschlaganlagen Umschlaganlage für Binnen-/Seeschiffe Umschlagplatz

15 Beispiele Herstellungsanlage Verwendungsanlage Anlage zur Herstellung von Kunstharzen Behandlungsanlage Heizkessel Heizöl wird verwendet Ölfilteranlage 15

16 Beispiele Biogasanlagen Herstellungsanlage Behandlungsanlage Verwendungsanlage 16

17 Beispiele Rohrleitungsanlagen Rohrleitungen aus Kunststoff Rohrleitungen aus Metall 17

18 AwSV: Grundsatzanforderungen 17 Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können Undichtheiten aller Anlagenteile schnell und zuverlässig erkennbar sind Austretende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ordnungsgemäß entsorgt werden gilt auch für betriebsbedingte Tropf- und Spritzmengen bei Betriebsstörungen anfallende Gemische zurückgehalten sowie ordnungsgemäß als Abfall entsorgt oder als Abwasser beseitigt werden Bemerkung: Grundsatzanforderungen sind von allen Anlagen, unabhängig von Ihrer Größe und Wassergefährdung einzuhalten, sofern in weiteren nichts anderes festgelegt ist IHK AwSV TÜV Nord Group 18

19 AwSV: Begriffe 2 Umschlagen: Laden und Löschen von Schiffen mit unverpackten Stoffen (Verpumpung/Greifer) Umladen von Behältern & Verpackungen von einem Transportmitteln auf ein anderes Intermodaler Verkehr: Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit (z.b. Container) oder demselben Straßenfahrzeug (z.b. LKW-Anhänger) zwischen verschiedenen Verkehrsträgern (Schiff, Schiene, Straße) Es erfolgt nur ein Wechsel der Verkehrsträger Container/LKW-Anhänger wird nicht geöffnet Abgrenzung von Umschlaganlagen (weniger Gefahr geringere Anforderungen) IHK AwSV TÜV Nord Group 19

20 AwSV : Begriffe 2 Unterirdisch sind Anlagen bei denen mindestens ein primäres Anlagenteil unterirdisch ist. Unterirdisch sind Anlagenteile, die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind oder sich nicht vollständig einsehbar in Bauteilen befinden, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen Beispiel: Rohrleitungen, die teilweise in Kellerfundamenten verlaufen Oberirdisch sind alle anderen Anlagen auch Flachbodentanks Anlagen, deren Rückhalteeinrichtungen teilweise im Erdreich eingebettet sind, z.b. Auffangräume und Abfüllplätze IHK AwSV TÜV Nord Group 20

21 AwSV: Begriffe 2 Fass und Gebindelager Lageranlagen für ortsbewegliche Behälter mit einem Volumen 1,25 m³ Eigenverbrauchstankstellen Für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Tankstellen Jahresmenge 100 m³ IHK AwSV TÜV Nord Group 21

22 Wassergefährdende Stoffe 62(3) WHG Definition: sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die dazu geeignet sind eine nachteilige Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. GHS-Piktogramm

23 AwSV : Einteilung der Stoffe 3 Nicht wassergefährdende Stoffe Lebensmittel Tierfutter (außer Siliergut und Silage, soweit Silagesickersaft anfällt) Im Bundesanzeiger veröffentlichte Stoffe Wassergefährdende Stoffe Einteilung in Wassergefährdungsklassen WGK 1 schwach wassergefährdend WGK 2 deutlich wassergefährdend WGK 3 stark wassergefährdend Beispiele Salzsäure, Natronlauge Heizöl, Diesel, div. Lösemittel Ottokraftstoff, Altöl Allgemein wassergefährdende Stoffe Nächste Folie Neu! IHK AwSV TÜV Nord Group 23

24 AwSV : Allgemein wassergefährdende Stoffe 3 Allgemein wassergefährdende Stoffe sind Stoffe aus dem landwirtschaftlichen Bereich JGS-Anlagen Wirtschaftdünger Festmist tierische Ausscheidungen Gärsubstrate zur Gewinnung von Biogas Aufschwimmende flüssige Stoffe siehe nächste Folie Feste Gemische (z.b. Container mit Holz A3) nicht prüfpflichtig Einordnung: sind wassergefährdend, erhalten jedoch keine WGK erhalten auch keine Gefährdungsstufe Prüfpflicht unterschiedlich geregelt es gelten alle Anforderungen der AwSV, wenn nicht explizit ausgenommen IHK AwSV TÜV Nord Group 24

25 AwSV : Allgemein wassergefährdende Stoffe 3 Aufschwimmende flüssige Stoffe? auch Floater, genannt Stoffe sind nicht wassergefährdend schwimmen aber im Wasser auf (Beispiel: Rapsöl) Stoffe können Wasserorganismen, Insekten und Vögel schädigen, indem sie z.b. ihre Sauerstoffaufnahme oder ihre Mobilität unterbinden gelten deshalb als allgemein wassergefährdend Können aufschwimmende flüssige Stoffe in ein oberirdisches Gewässer gelangen, gilt Kapitel 3 der AwSV, z. B.: Grundsatzanforderungen Pflichten beim Befüllen & Entleeren Rückhaltung Anzeige- und Fachbetriebspflicht Prüfpflicht durch SV Produktionsstätte u. a. für Speiseöle IHK AwSV TÜV Nord Group 25

26 AwSV Gefährdungsstufen Die Gefährdungsstufe einer Anlage bestimmt sich über das maßgebliche Volumen an wassergefährdenden Stoffen, und deren Wassergefährdungsklasse (WGK) ). Bei mehreren WGK ist die höchste Klasse maßgebend sofern ihr Anteil > 3 % am Gesamtlagervolumen liegt. IHK AwSV TÜV Nord Group 26

27 AwSV : Bildung der Gefährdungsstufen? 39 Jede Anlage muss einer Gefährdungsstufe zugeordnet werden! Volumen in m³ (Flüssigkeiten) Masse in t (Gase, Feststoffe) Wassergefährdungsklassen (WGK) ,22 oder 0,2 A A A > 0,22 oder 0,2 1 A A B > 1 10 A B C > A C D > B D D > 1000 C D D Tabelle aus AwSV 27

28 AwSV: Konsequenzen aus den Gefährdungsstufen Abhängig von der Gefährdungsstufe können sich für eine Anlage folgende Betreiberpflichten ergeben: Anzeigepflicht Pflicht zur Eignungsfeststellung Größe der erforderlichen Rückhalteeinrichtung Betriebsanweisung / Merkblatt Fachbetriebspflicht Pflicht zur Prüfung durch Sachverständige

29 In der AwSV sind neue Pflichten formuliert, insbesondere der Betreiber einer Anlage wird mehr in die Pflicht genommen. IHK AwSV TÜV Nord Group 29

30 AwSV: Betreiberpflichten Abhängig von der Gefährdungsstufe können sich für eine Anlage folgende Betreiberpflichten ergeben: Anlagenabgrenzung 14 Anlagendokumentation 43 Anzeigepflicht 40 Dichtheit und Funktionsfähigkeit 46 Pflichten bei Betriebsstörungen 44 Fachbetriebspflicht 45 Pflicht zur Prüfung durch Sachverständige 46 Betriebsanweisung/Merkblatt 44 Das heißt, ein Betreiber muss seine Anlagen korrekt abgrenzen und in die Gefährdungsstufen einstufen IHK AwSV TÜV Nord Group 30

31 AwSV Betreiberpflicht: Abgrenzung von Anlagen 14 Der Betreiber hat zu dokumentieren, welche Anlagenteile zu der Anlage gehören und wo die Schnittstellen zu anderen Anlagen sind Zu einer Anlage gehören Anlagenteile, die im engen funktionalen oder verfahrenstechnischen Zusammenhang stehen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen den Anlagenteilen wassergefährdende Stoffe ausgetauscht werden oder ein unmittelbarer sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen ihnen besteht. Bsp: zu der Anlage gehören auch Abstellflächen für Behälter o. Verpackungen, wenn diese regelmäßig genutzt werden. IHK AwSV TÜV Nord Group 31

32 AwSV Betreiberpflicht: Abgrenzung von Anlagen 14 Beispiele Abgrenzung Behälter ist eigene Lageranlage, wenn er mehreren HBV Anlagen zugeordnet ist Lagerbehälter ist eigene Anlage wenn er mehr als das Tagesvolumen oder Chargenvolumen enthält Eine Rohrleitung gehört zur Anlage, wenn sie in einem räumlich und betrieblichen Zusammenhang steht. IHK AwSV TÜV Nord Group 32

33 AwSV Betreiberpflicht Abgrenzung von Anlagen 14 Beispiel 1: Zwei Lagertanks in einem gemeinsamen Auffangraum keine gemeinsamen Anlagenteile Abgrenzung: Zwei selbstständige Lageranlagen, weil eigenständige Funktionseinheiten Bemerkung: Der gemeinsame Auffangraum stellt keinen unmittelbaren sicherheitstechnischen Zusammenhang dar. IHK AwSV TÜV Nord Group 33

34 AwSV: Abgrenzung von Anlagen 14 Beispiel 2: Drei Tanks sind über eine flüssigkeitsführende Rohrleitungen verbunden Abgrenzung: Eine Lageranlage, weil gemeinsame flüssigkeitsführende Rohrleitungen Bemerkungen: Betriebliche Absperreinrichtungen bleiben außer Betracht Maßgeblich Volumen der Anlage ist die Summe der drei Tanks. IHK AwSV TÜV Nord Group 34

35 AwSV Betreiberpflicht Dichtheit und Funktionsfähigkeit 46 Ein Betreiber muss die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig kontrollieren Überfüllsicherung Quelle: TÜV NORD HBV-Behälter in einer Chemieanlage IHK AwSV TÜV Nord Group 35

36 AwSV Betreiberpflicht Pflichten bei Betriebsstörungen 24 Kann bei einer Betriebsstörung nicht ausgeschlossen werden, dass wassergefährdende Stoffe austreten, hat der Betreiber unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen die Anlage i.d.r. unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und falls erforderlich, die Anlage zu entleeren Wer eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt, instandhält, instandsetzt, reinigt, überwacht oder überprüft hat das Austreten von wassergefährdenden Stoffen in nicht unerheblicher Menge der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen schon bei entsprechendem Verdacht Auch der Verursacher oder derjenige, der Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung ausgetretener Stoffe durchführt. IHK AwSV TÜV Nord Group 36

37 AwSV: Betreiberpflicht - Betriebsanweisung 44 Die Betriebsanweisung umfasst Handlungsanweisungen für Kontrollen im bestimmungsgemäßen Betrieb und für Maßnahmen im gestörten Betrieb, insbesondere über In- und Außerbetriebnahme, Instandhaltung Verhalten bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, Beseitigung von Störungen, Handhabung von Leckagen und verunreinigtem Löschwasser oder sonstigen Löschmitteln. IHK AwSV TÜV Nord Group 37

38 AwSV Betreiberpflicht Betriebsanweisung 44 Für Anlagen muss der Betreiber eine Betriebsanweisung vorhalten: Überwachungsplan Instandhaltungsplan Notfallplan Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr Betriebspersonal Vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren Die Betriebsanweisung muss dem Betriebspersonal jederzeit zugänglich sein Ausnahmen z.b: Heizölverbraucheranlagen, Kleinanlagen GS A IHK AwSV TÜV Nord Group 38

39 AwSV: Fachbetriebspflicht 45 Folgende Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach 62 errichtet, von innen gereinigt, instandgesetzt und stillgelegt werden Unterirdische Anlagen Oberirdische Anlagen mit Flüssigkeiten der Gefährdungsstufen C und D, in Wasserschutzgebieten auch B Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D Biogasanlagen, JGS (gemäß Anlage 7 AwSV Errichten und Instandsetzen) Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen (nur wenn Stoffe in ein Oberflächengewässer gelangen können siehe 13) IHK AwSV TÜV Nord Group 39

40 AwSV Fachbetriebspflicht Ausnahme 45 Ausnahme: Tätigkeiten an Anlagen und Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, müssen nicht vom Fachbetrieb ausgeführt werden. IHK AwSV TÜV Nord Group 40

41 AwSV Fachbetriebspflicht Ausnahme 45 Wer eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt, instandhält, instandsetzt, reinigt, überwacht oder überprüft hat das Austreten von wassergefährdenden Stoffen in nicht unerheblicher Menge der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen schon bei entsprechendem Verdacht Auch der Verursacher oder derjenige, der Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung ausgetretener Stoffe durchführt. IHK AwSV TÜV Nord Group 41

42 AwSV: Pflichten beim Befüllen und Entleeren 23 Quelle: TÜV NORD IHK AwSV TÜV Nord Group 42

43 AwSV: Pflichten beim Befüllen und Entleeren 23 Quelle: TÜV NORD Wer eine Anlage befüllt oder entleert muss sich vorher vom ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen überzeugen den Vorgang überwachen die Belastungsgrenzen der Anlage einhalten IHK AwSV TÜV Nord Group 43

44 AwSV: Pflichten beim Befüllen und Entleeren 23 Befüllung mit Flüssigkeiten Grundsatz : Befüllung nur mit festem Leitungsanschluss und Überfüllsicherung Sonderregelungen: Heizölverbraucheranlagen 1,25 m³ selbsttätig schließendes Zapfventil zulässig HBV-Anlagen oder oberirdische Tanks 1,25 m³ Ausnahmen zulässig (z.b. selbsttätig schließendes Zapfventil) ortsbewegliche Behälter > 1,25 m³ (z.b. TKW, Kesselwagen) auch volumen- oder gewichtsabhängige Steuerung zulässig OK-, DK-, Biokraftstoff- und Heizölverbraucheranlagen nur mit selbsttätig schließender Abfüllsicherung Quelle: TÜV NORD Neu: Überfüllschutz jetzt auch bei HBV-Anlagen 23 IHK Befüllen Entleeren AwSV TÜV Nord Group TÜV Nord Group 44

45 AwSV: Prüfpflichten durch Sachverständige 47 Der Sachverständige hat das Prüfergebnis in folgende Klassen einzustufen ohne Mängel mit geringfügigem Mangel mit erheblichem Mangel mit gefährlichem Mangel Bei Heizölverbraucheranlagen hat der Sachverständige nach Abschluss einer Prüfung ohne Mängel oder mit geringfügigen Mängeln an gut sichtbarer Stelle eine Plakette anzubringen, inkl. Datum der Prüfung und Datum der nächsten Prüfung IHK AwSV TÜV Nord Group 45

46 AwSV: Beseitigung von Mängeln 48 geringfügige Mängel Mängelbeseitigung innerhalb von 6 Monaten erhebliche und unverzügliche* Mängelbeseitigung und gefährliche Mängel Nachprüfung durch den Sachverständigen bei gefährlichen Mängeln zusätzlich Anlage unverzüglich außer Betrieb nehmen Wasserbehörde informieren Anlage erforderlichenfalls entleeren * ohne eigene schuldhafte Verzögerung Wiederinbetriebnahme ist erst nach Vorlage der Bestätigung des Sachverständigen über die Mängelbehebung bei der Behörde zulässig IHK AwSV TÜV Nord Group 46

47 AwSV: Besonderheiten bzgl. der Prüfpflicht ; Anlage 6 Quelle: TÜV NORD Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten sind eher prüfpflichtig als andere Anlagen Verweis auf Anlage 6 AwSV IHK AwSV TÜV Nord Group 47

48 AwSV:Überschwemmungsgebiete 50 Anforderungen an Anlagen in Überschwemmungsgebieten: kein generelles Verbot für den Betrieb von Anlagen es muss aber sichergestellt sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können Beispiele: Tanks gegen Auftrieb sichern Wasser darf nicht in die Anlage eintreten können, z.b. durch die Lüftungsleitung Anforderungen aus den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen gehen vor! LINK Bilder Hochwasser Köln Günter Sers, Bundesarchiv 1983 IHK AwSV TÜV Nord Group 48

49 AwSV: Bestehende Anlagen Anforderungen an bestehende Anlagen (Kapitel 5) Müssen Anlagen die vor dem bereits betrieben wurden, und nach Landes VAwS zulässig waren, nachgerüstet werden? oder gibt es Bestandsschutz? Nachrüstung, wenn ja in welchem Umfang? IHK AwSV TÜV Nord Group 49

50 AwSV: Bestehende Anlagen Bisher: VAwS enthält zahlreiche Einzelregelungen Neu: AwSV gibt im Wesentlichen Zielvorgaben TRwS Verbindlichkeit in den Bundesländern (bislang) unterschiedlich geregelt gilt nur soweit die VAwS keine abweichenden Regelungen trifft TRwS beschreiben allgemein anerkannte Regeln der Technik Anlagen IHK AwSV TÜV Nord Group 50

51 Grundsatzanforderungen 17 AwSV, VAwS Grundsatzanforderungen sind von allen Anlagen einzuhalten, sofern in weiteren der Verordnung nichts anderes festgelegt ist Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht austreten können Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden Löschwasser muss zurückgehalten werden IHK AwSV TÜV Nord Group 51

52 AwSV: Bestehende Anlagen NEUANLAGEN BESTEHENDE ANLAGEN Organisatorische Anforderungen der AwSV Technische Anforderungen der AwSV müssen die Anforderungen der AwSV ab dem uneingeschränkt erfüllen! müssen ab dem : 1 eingehalten werden! Differenzen zwischen der bisherigen Landes VAwS und der AwSV müssen im ersten Prüfbericht nach dem aufgelistet werden IHK AwSV TÜV Nord Group 52

53 AwSV: Bestehende Anlagen 68 Organisatorische Anforderungen der AwSV, welche Maßnahmen müssen ab eingehalten werden 24 Pflichten bei Betriebsstörungen, Instandsetzung Meldepflicht bei nicht nur unerheblichem Produktaustritt 40 Anzeigepflicht 43 Anlagendokumentation 44 Betriebsanweisung / Merkblatt 45 Fachbetriebspflicht 46 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers 47 Prüfung durch Sachverständige 48 Beseitigung von Mängeln Änderungen an einer prüfpflichtigen Anlage 6 Wochen im Voraus anzeigen Heizöllageranlagen ab GS B,andere ab B im Schutzgebiet Geringe Mängel nach 6 Mon. beheben

54 Bestehende Anlagen: Technische Anforderungen der AwSV Wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen werden in dem Turnus weiter geprüft Umfang der Sachverständigenprüfung nach dem Prüfung nach den Anforderungen der bisherigen Landes VAwS + Welche Anforderungen wären nach der AwSV an die Anlage zu stellen Bei diesen Anforderungen handelt es sich nicht um Mängel, sondern um eine Dokumentation der Abweichungen die zusammen mit dem Prüfbericht der Behörde übermittelt werden. IHK AwSV TÜV Nord Group 54

55 AwSV: Bestehende Anlagen 68 Dokumentation der Abweichungen für wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen Begründung zur AwSV Eine direkte Folgewirkung entfaltet die Feststellung einer Abweichung in der Dokumentation nicht. Sie soll aber den Betreiber einer Anlage über ggf. erforderliche auf ihn zukommende Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig informieren, damit dieser sich mögliche Nachrüstungsmaßnahmen überlegen kann.. IHK AwSV TÜV Nord Group 55

56 AwSV: Bestehende Anlagen 68 Die Behörde kann technische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen mit denen die Abweichungen behoben werden bzw. die nach den technischen Regelwerken als angemessen angesehen werden oder denen gleichwertig sind Das sind Maßnahmen aus den technischen Regeln für bestehende Anlagen oder gleichwertige Maßnahmen Die Stilllegung, oder Umsetzung von Maßnahmen, die der Neuerrichtung einer Anlage gleichkommen, dürfen nicht verlangt werden Bsp die Neuinstallation einer Auffangwanne kann nicht angeordnet werden, wenn die Altanlage dafür abgerissen werden muss IHK AwSV TÜV Nord Group 56

57 Bestehende Anlagen Bsp: Heizölverbraucheranlagen Was hat sich mit Einführung der AwSV an Heizölverbraucheranlagen geändert? Es gelten die Technischen Regel: TRwS für neuen Heizölverbraucheranlagen TRwS bestehende Heizölverbraucheranlagen und die organisatorischen Verpflichtungen aus der AwSV IHK AwSV TÜV Nord Group 57

58 TRwS Heizölverbraucheranlagen Was ist neu? Füllstand erkennbar; Feststellung Füllstand in Litern Quelle: IHK AwSV TÜV Nord Group 58

59 IHK AwSV TÜV Nord Group 59

60 TRwS Heizölverbraucheranlagen Abgleich Bestandsanlagen zur TRwS Lüftungsleitung beobachtbar Füllstandsanzeige wirtschaftlich vertretbar Heberschutz wirtschaftlich vertretbar Problem: Abstandsregelung vergleichbares Sicherheitsniveau erforderlich Einstrang wirtschaftlich vertretbar Absicherung des Brenners > 100 KW wirtschaftlich vertretbar Quelle: IHK AwSV TÜV Nord Group 60

61 Bestehende Heizölverbraucheranlagen Heizölverbraucheranlagen entsprechen nicht der TRwS Anpassungen? Mögliche Feststellungen Bei oberirdischen Tanks sind die Abstände zu gering Hebersicherung fehlt Rücklaufleitung einwandig ohne Schutzrohr Zweistrangsystem i.v. mit nicht flüssigkeitsdichtem Domschacht Saugleitung nicht mit stetigen Gefälle zum Tank Lüftungsleitungen entsprechen nicht Nr Grenzwertgeber alter Bauart Mögl. Anpassungsmaßnahmen gemäß TRwS Leckageerkennungssystem nachrüsten Hebersicherung nachrüsten Umrüstung auf Einstrangsystem Umrüstung auf Einstrangsystem Hebersicherung nachrüsten Ersatzmaßnahmen siehe TRwS Nr Jährliche optische Kontrollen im ausgebauten Zustand; Ersatz neuer GWG IHK AwSV TÜV Nord Group 61

62 AwSV: Bestehende Anlagen Was sind mögliche Feststellungen gemäß AwSV? Bsp. Einwandige unterirdische Tanks, z.b. einwandige Haasetanks einwandige GFK-Tanks Feststellung des Sachverständigen: Der einwandige unterirdische Tank entspricht nicht den Grundsatzanforderungen. Es fehlt ein geeigneter Leckschutz. Empfehlung : Der Tank eignet sich für den Einbau einer Leckschutzauskleidung Tank mit Innenhülle Leckschutzauskleidung und Leckanzeiger, Bild: Afriso.de Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen? Nachrüstung einer Leckschutzauskleidung i.v. mit einem Leckanzeiger IHK AwSV TÜV Nord Group 62

63 AwSV: Bestehende Anlagen Bsp: Unterirdische Rohrleitung ohne geeigneten Leckschutz Feststellung des Sachverständigen: Die unterirdische Rohrleitung entspricht nicht 21 der AwSV. Es fehlt ein geeigneter Leckschutz. Empfehlung: Nachrüstung Schutzrohr oder Austausch als doppelwandige Rohrleitung Unterirdische Rohrleitungen an einer Tankstelle, doppelwandig Leckanzeigegerät, Foto: TÜV NORD Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen? Nachrüstung eines Schutzrohres Austausch gegen eine doppelwandige Rohrleitung mit Leckanzeigegerät IHK AwSV TÜV Nord Group 63

64 AwSV: Bestehende Anlagen Bsp: HBV-Anlagen ohne Sicherung gegen Überfüllen Feststellung des Sachverständigen: Es fehlt eine Überfüllsicherung oder eine gleichwertige Sicherungsmaßnahme zur Verhinderung von Überfüllungen. Auf 23 Abs. 2 der AwSV wird verwiesen Empfehlung: Einbau einer Überfüllsicherung Prozesstanks, Foto: TÜV NORD Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen? Nachrüstung einer Überfüllsicherung IHK AwSV TÜV Nord Group 64

65 AwSV: Bestehende Anlagen Bsp: Rückhalteeinrichtung ohne Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit VAwS Brandenburg gemäß Anlage 1 Anlagen bis 1 m³ WGK 1 benötigten kein Rückhaltevolumen R1 und damit auch nicht zwingend eine flüssigkeitsdichte Aufstellfläche Feststellung des Sachverständigen: Die Rückhalteeinrichtung entspricht nicht 17 und 18 der AwSV. Es fehlt der Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit. Nach AwSV 18 Abs. 3 Anlagen bis 1 m³ benötigen keine Rückhaltevolumen, wenn Leckerkennung durch infrastrukturelle Maßnahmen gegeben ist, oder Die Fläche flüssigkeitsdicht ausgeführt ist Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen? Betreiber muss Flüssigkeitsundurchlässigkeit nachweisen oder nachrüsten (z.b. Auffangraum beschichten oder auskleiden) IHK AwSV TÜV Nord Group 65

66 AwSV: Bestehende Anlagen Bsp: Bei Anlagen der Gefährdungsstufe D ist der Auffangraum zu klein Hintergrund: In NRW war für Anlagen der Gefährdungsstufe D bisher R1 ausreichend. Die AwSV fordert R2 oder R3 Feststellung des Sachverständigen: Die Rückhalteeinrichtung kann entgegen 18 Abs. 4 AwSV nicht das Volumen der größten Betriebseinheit aufnehmen Tank in einer Auffangtasse, Foto: TÜV NO Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen? Vergrößerung der Rückhalteeinrichtung oder Reduzierung Füllvolumen Nachrüstung einer Leckageerkennungseinrichtung mit Alarmierung in einer ständig besetzten Stelle IHK AwSV TÜV Nord Group 66

67 AwSV: Bestehende Anlagen 68 Wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage unterliegen den Anforderungen der AwSV (einige Beispiele) Ersetzen eine Tankbehälters Ersetzten von Sicherungseinrichtungen mit anderer Wirkungsweise nicht der Austausch eines Grenzwertgebers Umbau von Ölleitungen von oberirdisch auf unterirdisch Neuverlegung von Befüll- Ölleitungen Erneuern von Auffangraumbeschichtungen und Kunststoffbahnen, nicht das Ausbessern von ölbeständigen Anstrichen Einbau einer Leckschutzauskleidung Umbau Saug- Druckleitung Ersetzten oder Nachrüsten von nicht bau- oder typengleichen Befüllsystemen JGS

68 AwSV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit TÜ - Service Anlagentechnik GmbH & Co KG AwSV Sachverständige Technische Leiterin Dipl. Ing. R. Kramer Berlin Tel: 05621/2287, Fax: 05621/962305, rikramer@tuev-nord.de IHK AwSV TÜV Nord Group 68

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