INFORMATIONEN ZUM STANDAUF-/-ABBAU UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
|
|
- Etta Michel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 66. Internationale Saarmesse vom April 2015 INFORMATIONEN ZUM STANDAUF-/-ABBAU UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Auf- und Abbauzeiten in Messehallen und Freigelände Seite 2 Allgemeine Auflagen Seite 5 Arbeitskräfte Seite 2 Ausweise zum Auf- und Abbau Seite 4 Besondere Hinweise für Aussteller der Halle 1 Seite 7 und der Eingangshalle Funknetze Seite 4 Leihmöbel Seite 2 Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Zollamt Seite 3 Sicherheitshinweise zur besonderen Beachtung Seite 5-7 Standbelieferung durch Versorgungsfahrzeuge Seite 2-3 Standbesetzung Seite 5 Messespediteur Seite 2 Vorführungen, akustische Werbung auf Ständen Seite 4 W-LAN Seite 4 Zimmervermittlung Seite 2 Service-Telefonnummern auf einen Blick Seite 8
2 Seite 2 1. Aufbauzeiten in den Ausstellungshallen und im Freigelände Die Ausstellungshallen und das Freigelände stehen ab Dienstag, , Uhr Uhr, zur Verfügung. Die Standplätze sind mit Nummern gekennzeichnet. Bei Sonderaufbauten, die eine längere Aufbauzeit benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Messeleitung, um dies abzuklären. Bis Freitag, , Uhr, müssen die Aufbauarbeiten abgeschlossen sein. Deshalb bitten wir, mit dem Aufbau des Standes rechtzeitig zu beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Leergut, Verpackungsmaterialien usw. aus den Hallen zu entfernen. Die Belegung der angemieteten Fläche muss bis spätestens Freitag, , 10 Uhr, begonnen werden; andernfalls kann von uns ersatzlos über den Stand verfügt werden. 2. Messespediteur Schenker Deutschland, GS Saarland Tel. 0681/ Am Felsbrunnen, Saarbrücken Fax 0681/ Abbauzeiten in den Ausstellungshallen und im Freigelände Der Abbau der Stände soll am Tage nach Beendigung der Messe morgens ab 8.00 Uhr beginnen und muss bis spätestens Mittwoch, , Uhr, beendet sein. Soweit die Abbauarbeiten bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt nicht beendet sind, ist die Saarmesse GmbH dazu berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers abbauen zu lassen. 4. Leihmöbel Leihmöbel können mittels Bestellformular direkt bei der Saarmesse GmbH unter der Fax-Nr. 0681/ angefordert werden. 5. Arbeitskräfte Arbeitskräfte können bei der Agentur für Arbeit, "Jobvermittlung", Tel / , angefordert werden. 6. Zimmervermittlung Die Vermittlung von Unterkünften können Sie sich an die Kontour, Kongress- und Touristik Service, Region Saarbrücken GmbH, Bahnhofstraße 31, Saarbrücken, Tel. 0681/938090, Fax , Internet 7. Standbelieferung durch Versorgungsfahrzeuge aa) Die Messestraße ist während der Öffnungszeiten der Messe (täglich von Uhr, am Mittwoch von Uhr Uhr) als Hauptpassage ausschließlich den Messebesuchern vorbehalten.
3 Seite 3 Laut polizeilicher Anordnung kann wegen des Fußgängerverkehrs eine Belieferung der Stände (einschließlich Ausfahrt aus dem Gelände) lediglich von Uhr Uhr erfolgen, abends in der Zeit von Uhr Uhr. Am Mittwoch, 15. April, in der Zeit von Uhr Uhr, abends von Uhr Uhr! bb) Auf Grund polizeilicher Auflagen dürfen Fahrzeuge auf dem Messegelände nur mit einer Sondergenehmigung innerhalb der dafür vorgesehenen markierten Parkzonen abgestellt werden. Ein Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der markierten Parkflächen oder ohne Sondergenehmigung innerhalb der markierten Parkflächen ist untersagt und führt zu einer kostenpflichtigen aufsichtsbehördlichen Entfernung. cc) Erteilte Sondergenehmigungen sind im Fahrzeuginnern gut sichtbar und lesbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Das Nichtanbringen der Sondergenehmigung berechtigt die Aufsichtsbehörden zur kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeugs. b) Bei der Einfahrt ins Messegelände ist an der Schranke eine Kaution von 50,- EUR zu hinterlegen. Die Kaution berechtigt zur Einfahrt zum Be- und Entladen bis max. 45 Minuten. Bitte beachten: Bei Ausfahrt nach Ablauf dieser Zeit wird die Kaution einbehalten. Eine Belieferung während der Messe-Öffnungszeiten täglich von Uhr und am Mittwoch zwischen Uhr ist ausgeschlossen! 8. Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Hauptzollamt a) Alle Erzeugnisse, die an den Letztverbraucher abgegeben werden, unterliegen der Preisauszeichnungspflicht nach der Preisangaben-Verordnung. Dies trifft insbesondere auch auf Waren zu, die zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden 1 und 4 PAngV). Die Preisauszeichnungspflicht gilt für alle ausgestellten Exponate. b) Handverkauf oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gleich gilt auch für die auch unentgeltliche Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostenproben) wenn diese dem Aussteller durch professionelle Caterer geliefert werden. Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Genehmigungen können beantragt werden bei: Landeshauptstadt Saarbrücken, ORDNUNGSAMT, Abt. 32.2, Saarbrücken Hausanschrift: Großherzog-Friedrich-Straße 111, Saarbrücken, Tel. 0681/ Auch hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, an den Messeständen ist um 18 Uhr einzustellen. c) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Waren wie Bier, Kaffee, Schaumwein und Spirituosen einer besonderen Verbrauchssteuer unterliegen. Für die Erhebung der Bier-, Kaffee-, Schaumwein- und Branntweinsteuer nach dem jeweiligen Verbrauchssteuergesetz sind die Hauptzollämter zuständig (Hauptzollamt Saarbrücken, Präsident-Baltz-Straße 5, Tel.: 0681/ ).
4 Seite 4 9. Vorführungen, akustische Werbung auf Ständen und Werbeflächen a) Alle Arten von Vorführungen (z.b. Inbetriebnahme von Maschinen, Diapositiv-, Video- oder Filmvorführungen usw.) bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Saarmesse GmbH. Die Genehmigung erfolgt unter dem jederzeitigen Vorbehalt des Widerrufs für den Fall der Verursachung von Lärm, Schmutz, Staub und Abgasen oder sonstiger Beeinträchtigungen Dritter. Akustische Werbung hat so zu erfolgen, dass sie die benachbarten Aussteller nicht stören! b) Die Wiedergabe von Musik (CD, DVD, Tonband, Kassette oder anderen Tonträgern) erfordert eine vom Aussteller zu beantragende Aufführungs-Genehmigung der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA, Herdweg 63, Stuttgart, Fax / , bd-s@gema.de. Beachten Sie hierbei die Sondertarife der GEMA für Messen! c) Die im Rahmen einer Messebeteiligung im Ausstellungsstand bereitgehaltenen Rundfunk- und Fernsehgeräte sind anmelde- und gebührenpflichtig. Die Anmeldung und Gebührenzahlung obliegen dem Aussteller bei der GEZ, Köln, Tel.: 0221/ W-LAN / Anmeldung Funknetze Das WLan-Netz auf dem Messegelände ist in folgenden Frequenzbereichen aktiv und ausschließlich für den WLan-Netzbetrieb unserer Veranstaltungen reserviert 2.4 Ghz ( ,5 MHz), 5 Ghz ( MHz und MHz). Wir weisen Sie darauf hin, dass das Nutzen aller Geräte in oben angegebenen Frequenzbereichen auf dem Veranstaltungsgelände und den Messehallen ohne vorhergehende Anmeldung und Genehmigung untersagt ist. Aufwendungen, die durch die Verwendung von nicht angemeldeten Geräten entstehen, gehen zu ihren Lasten. Hierzu zählen insbesondere folgende Geräte und Systeme, sofern sie diesen Frequenzbereich nutzen: drahtlose Videokameras / fremde WLAN Systeme / Funkfernsteuerungen / Bluetooth Geräte / drahtloste Tastaturen / Mikrowellen. Melden Sie bitte alle diesbezüglichen Geräte mit dem Bestellformular Nr. 18 der Aussteller-Servicemappe an. 11. Ausweise zum Auf- und Abbau Zum Befahren des Messegeländes während der Auf- und Abbauzeit erhält jeder Aussteller zwei Sonderausweise per Post zugestellt. Die Einfahrt ins Messegelände ist nur gegen Vorlage des ausgefüllten Sonderausweises gestattet. Sofern Sie weitere Sonderausweise benötigen, fordern Sie diese schriftlich oder telefonisch bei uns an.
5 Seite Standbesetzung Während der Messe sind alle Stände von Uhr bis Uhr und am Freitag von Uhr bis Uhr besetzt zu halten, damit eine gesicherte Übernahme der Hallen durch das Wachpersonal gewährleistet ist. 13. Allgemeine Auflagen Beachten Sie bitte beim Aufbau des Standes die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften. Erdbewegungen sind untersagt. An den aufgestellten Maschinen und Geräten sind Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Bei den technischen Arbeitsmitteln, die den deutschen sicherheitstechnischen Bestimmungen nicht entsprechen, weil sie den Bestimmungen des Exportlandes angepasst werden mussten, wird die Gewerbeaufsicht in der Regel das Ausstellen nicht untersagen, wenn das technische Arbeitsmittel mit folgendem deutlich sichtbaren Hinweis gekennzeichnet ist: "Dieses Erzeugnis wird in einer Ausführung geliefert, die den Bestimmungen des Importlandes entspricht". 14. Sicherheitshinweise zur besonderen Beachtung! a) Ausgestellte Fahrzeuge Bei ausgestellten Fahrzeugen muss der Tank weitgehend entleert und verschlossen sein; unser Sicherheitspersonal ist ermächtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Handhabung auch bei anderen Messen in Deutschland aus Sicherheitsgründen üblich ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Tanks unbedingt verschlossen sein müssen; hier erfolgt eine Überprüfung durch das Sicherheitspersonal. Bei jedem ausgestelltem Fahrzeug ist ein Feuerlöscher bereit zu halten. Das Standpersonal ist über die Lage des Feuerlöschers zu informieren, um im Notfall schnell reagieren zu können. Auf Grund erhöhter Sicherheitsanforderungen ist der Betrieb von Flüssiggasanlagen in den Hallen nicht zugelassen. b) Standbauten aa) Aufbau - Die Standaufbauten sind in selbsttragenden Konstruktionen auszuführen. - Stände über 2,5m Höhe müssen zur Baugenehmigung bei der Messeleitung eingereicht werden. - Das Abhängen von Decken an Hallenteilen, insbesondere an Hallenbedachungen, ist nicht statthaft. - Das Anstreichen der Hallenböden sowie das Tapezieren oder Anstreichen von Gebäudeteilen usw. ist nicht erlaubt. - Wiederherstellung bei Beschädigung erfolgt nur durch die Saarmesse GmbH auf Kosten des Ausstellers.
6 Seite 6 - Das Bohren oder Einschießen von Bolzen, Haken und dgl. In Wände, Stützen, Bodenunterzüge und Decken ist nicht gestattet - Benutzt der Aussteller ein eigenes Standbausystem, so ist er verpflichtet, beim Standabbau für die Standsicherheit bzw. pflegliche Behandlung der messeeigenen Trennwände zu sorgen, sofern solche unmittelbar an sein Standsystem angrenzend aufgebaut waren. bb) Brandschutz - Für Bespannungen, Dekorationen und Verkleidungen darf nur schwer entflammbares Material Verwendung finden. Laut feuerpolizeilicher Anordnung muss die Schwerentflammbarkeit vom Hersteller nachgewiesen werden (mind. Brandschutzklasse B1). - - Die Bescheinigung hierüber muss der Aussteller bei sich führen und jederzeit vorzeigen können. Im Einzelnen bedeutet dies für Standbau- und Dekorationsmaterialien: Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden. - An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.b. nicht brennbar). Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. - Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN schwerentflammbar sein Unzulässig sind Strohballen, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, ungehobeltes Holz Rettungsfolien unter Autos geschnittene Bäume oder Büsche brennbare Dekoration von Blumenkübeln Papiertischdecken oder Abdeckung mit ähnlichem Brandverhalten das Behängen von Ständen mit Lkw- oder Zeltplanen Bei Verkaufsständen zulässig sind ungehobeltes Holz mit Flammschutzbeschichtung Laub- und Nadelgehölze oder Buschwerk mit feuchtem Wurzelballen Strohmatten mit Flammschutzbeschichtung schwerentflammbare Folien unter Autos die in den Hallen ausgelegten Teppichböden aus schwer entflammbarem Material (mindestens Brandschutzklasse B1). Die Bescheinigung hierüber muss der Aussteller bei sich führen und jederzeit vorzeigen können.
7 Seite 7 c) Nebelmaschinen Der Einsatz von Nebelmaschinen ist zwingend mit der Saarmesse GmbH abzustimmen (Brandmeldeanlage). d) Wertstoff- und Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehältnisse in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend Messeschluss, zur Entsorgung bereitzustellen. nach Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen. e) Spritzpistolen, Lösungsmittel Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösemittelhaltigen Stoffen und Farben ist verboten. f) Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.b. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in der Halle ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Die Einlagerung von Leergut kann kostenpflichtig über den Messespediteur erfolgen (Bestellformular). Die Saarmesse GmbH ist berechtigt, vertragswidrig gelagertes Leergut auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu entfernen. g) Feuerlöscher In besonderen Fällen (z.b. Nutzung von Kochstellen, Einstellen von Kraftfahrzeugen) wird der Einsatz von geeigneten Feuerlöschern am Stand gefordert. h) Steckdosen Nach VDE : 2007 sind Steckdosenstromkreise in Gebäuden bis 20 A und Steckdosen in Außenbereichen bis 32 A neben der Schutzmaßnahme Schutz durch Abschaltung zusätzlich mit Fehlerstromschutzschaltern (If < 30 m A) zu schützen. 15. Besondere Hinweise für Aussteller der Halle 1 und der Eingangshalle Die beiden Hallen verfügen über eine moderne Brandmeldeanlage. Das Rauchen, die Erzeugung von Staub und Nebel sowie die Verwendung von Geräten, die Rauch erzeugen, ist strengstens untersagt. Alle Einsätze der Feuerwehr auch solche, die durch Fehlalarm verursacht werden sind kostenpflichtig. Die Kosten eines Brandmeldealarms, der durch einen Aussteller bewusst oder unbewusst verursacht wird, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
8 Seite 8 Service-Telefonnummern auf einen Blick 1. Technischer Dienst der Saarmesse GmbH Tel / Messespediteur Schenker Deutschland, GS Saarland Tel. 0681/ Saarbrücken Fax 0681 / Arbeitskräfte Jobvermittlung Tel / Zimmervermittlung Kontour, Kongress- und Touristik-Service Tel / Fax 0681 / Saarbrücken 5. Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Zollamt Landeshauptstadt Saarbrücken Tel / ORDNUNGSAMT Saarbrücken Erhebung der Bier, Kaffee, Sekt-, Branntweinsteuer Hauptzollamt Saarlouis Dienststelle Saarbrücken Tel / GEMA Herdweg 63, Stuttgart bd-s@gema.de Fax 0711 / GEZ GEZ, Köln Tel /
CompassfaIrs. messehandbuch. 24. - 26. JanUar 2014. flensburg. flens-arena Campusallee 2 24943 flensburg. COMPASSFairs
CompassfaIrs messehandbuch 24. - 26. JanUar 2014 flensburg flens-arena Campusallee 2 24943 flensburg COMPASSFairs nun ist es Zeit über die technik zu sprechen und Ihren Messestand so einzigartig wie möglich
MehrVerkehrsleitfaden. Stand: August 2011
Stand: August 2011 1 Pariser Straße Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann ab 01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden, die mit
MehrVerkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015
Stand: Juli 2015 Auszug aus Technische Info 08/09/2015 1 Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden,
MehrAusstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012
Ausstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012 Anfahrt Zufahrtsausweise Auf und Abbauzeiten Brandschutztechnische und bauamtliche Abnahme der Messestände Austellermaterialien Anlieferung
MehrMESSE LEICHT GEMACHT LEITFADEN FÜR AUSSTELLER
MESSE LEICHT GEMACHT LEITFADEN FÜR AUSSTELLER www.messebozen.it info@messebozen.it MESSE BOZEN AG Messeplatz, 900 Bozen, Südtirol Italien tel + 9 07 6 000 fax + 9 07 6 CHECK IN: Schritte zum Stand ANKUNFT
MehrVeranstaltungsspezifische Ergänzungen zu zu den den Allgemeinen Teilnahmebedingungen Teil (ATB) (ATB) der Hamburg Messe und Congress GmbH
Bereich Tourismus Bereich Tourismus Veranstalter und Rechtsträger: Hamburg Messe und Congress GmbH Telefon: +49 40 3569-0 info@hamburg-messe.de Postfach 30 24 80 20308 Hamburg Telefax: +49 40 3569-2203
MehrVereinbarung über Werbung an öffentlichen Straßen und Plätzen durch Spannbänder in der Stadt Betzdorf
Anbei finden Sie unsere Vereinbarungen über Werbung an öffentlichen Straßen und Plätzen durch Spannbänder und Werbeplakate in der Stadt Betzdorf. Bitte lesen Sie sich die Vereinbarungen durch und kontaktieren
MehrKONGRESSHAUS STADTHALLE HEIDELBERG. Ausstellerinformationen
KONGRESSHAUS STADTHALLE HEIDELBERG Ausstellerinformationen Veranstaltungsort Kongresshaus Stadthalle Heidelberg Neckarstaden 24 69117 Heidelberg Tel. +49 6221 14 22 60 / +49 6221 14 22 61 www.heidelberg-kongresshaus.de
MehrStellwände Ökosys Pappsystem
Stellwände Ökosys Pappsystem Allgemein Bei Fragen zu technischen Details der Stellwände kontaktieren Sie bitte direkt unseren Messebauer: Dirk Werner Agentur MAR-E-K Herr Dirk Werner T +49/(0) 162/ 615
MehrFrau Petra Koch steht Ihnen vor Ort für alle Fragen und Standeinweisung zur Verfügung. Bitte speichern Sie ihre Handy-Nummer 0171-5863754.
Übersicht: Aufbau Abbau Eintrittskarten Kongress Sonderpreis für Kongresskarten Eintrittskarte Abendveranstaltung Eintrittskarten Messe Internetanschluss Messestand myfibit 11 Öffnungszeiten Kongress Öffnungszeiten
MehrVom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrAusstellerinformation
Ausstellerinformation 2015 SEP 17 SEP 20 Messedaten: Standort Kraftwerk Berlin, Köpenicker Straße 70, 10179 Berlin Mitte Presserundgang Mittwoch, 16. September 2015 13:00 Uhr Für Interviews und Journalistenanfragen
MehrAUSSTELLERANMELDUNG MIT EIGENEM MESSESTAND
Rücksendung des Formulars bitte bis 1. Februar 2016 an: Deutscher Apotheker Verlag INTERPHARM Aussteller-Service Birkenwaldstraße 44 70191 Stuttgart Telefon: 07 11 / 25 82 401 Fax: 07 11 / 62 07 204 Email:
MehrReglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1
Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)
MehrVeranstaltung: Veranstalter: Aussteller: Ansprechpartner der Ausstellung:
Allgemeine Ausstellungsbedingungen zur Weiterleitung an die Aussteller Veranstaltung: Veranstalter: Aussteller: Ansprechpartner der Ausstellung: Tagungsort:, Stauffenbergstr. 26, 10785 Berlin Internet:
MehrSchöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira
SchöneBescherung! Am1.Adventswochenende,26.+27.November2016findet dieverkaufsausstellung SchöneBescherung nachsiebenjahren imschmuckmuseumzumdrittenmalimneuenemma KreativzentrumPforzheimstatt. MitdemehemaligenEmma
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrBei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.
Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrBerufe-Parcours. Alexander-Behm-Schule Tarp. 06. November 2014. in der Spielehalle (Treenehalle II) in Tarp
Berufe-Parcours Alexander-Behm-Schule Tarp 06. November 2014 in der Spielehalle (Treenehalle II) in Tarp Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihr Interesse und senden Ihnen hiermit die Unterlagen
MehrVergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24
Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrHilfe zur ekim. Inhalt:
Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...
MehrOrdnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982
V 1.4 Seite 1 von 5 Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982 Auf Grund des 8 Abs. 1 der Satzung der Stadt Osnabrück vom 27. Mai 1975
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrAn die Aussteller der id mitte 2015
Quintessenz Verlags GmbH Ifenpfad 2 4 12107 Berlin Tel.: 030 76180 814 Fax: 030 76180 692 hofmann@quintessenz.de An die Aussteller der id mitte 2015 Berlin, 06. Oktober 2015 AUSSTELLERINFORMATIONEN ZUR
MehrKurzanleitung BKB-E-Banking-Stick
Kurzanleitung BKB-E-Banking-Stick Die Basler Kantonalbank vereinfacht das Login ins E-Banking und macht es noch sicherer. Als Alternative zum Login mittels mtan steigen Sie künftig per BKB-E-Banking-Stick
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
Mehro Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.
24.-25. Mai 2014 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für den Katalog- und Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner: Anschrift:
MehrVerkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit
Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Sehr geehrte Aussteller, Koelnmesse GmbH Messeplatz 1 50679 Köln Postfach 21 07 60 50532 Köln Deutschland mit den Verkehrs-
MehrVideo Unlimited -Nutzungsbeschränkungen
Video Unlimited -Nutzungsbeschränkungen In diesem Dokument werden Beschränkungen erklärt, die für die Verwendung von Videos gelten, die Sie über Video Unlimited -Dienste gekauft oder ausgeliehen haben
MehrVerkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit
Verkehrsleitfaden für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Sehr geehrte Aussteller, mit den Verkehrs- und Einfahrtsregeln für den Auf- und Abbau möchten wir Ihnen und Ihren Standbaufirmen
MehrElternbrief. Liebe Eltern,
Elternbrief Liebe Eltern, nachdem die Ausgabe des Essens sich jetzt schon einige Wochen lang eingespielt hat, wollen wir den nächsten Schritt gehen. Sie können sich ab sofort für das Bestellsystem als
MehrAnleitung WLAN BBZ Schüler
Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,
MehrBenutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus
Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen
AZ 130.51 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. - 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrFirma: Ansprechpartner: Anschrift:
09.-10. Mai 2015 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für das Ausstellerverzeichnis und den Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner:
MehrAQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX
AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
MehrAlle Termine und Infos zur Organisation
www.lopec.com Alle Termine und Infos zur Organisation Hier finden Sie alle Informationen für eine funktionierende Logistik Ihres Messeauftrittes auf der. Alle Termine und Fristen, den Verkehrsleitfaden
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
Mehr1 Gebührenpflichtige Leistungen
Satzung über die Heranziehung zum Kostenersatz für gesetzliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler in der Fassung der 1. Änderungssatzung Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
MehrAnmeldung einer Veranstaltung
Anmeldung einer Veranstaltung Bürgerservice Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBI. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an: 1. Art und Gegenstand sowie genaue Bezeichnung der
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrInstallation der smart-q Terminal App
Installation der smart-q Terminal App Zur Abrechnung per DTA benötigen Sie zusätzlich zu ISPC die smart-q Terminal App. Diese steht Ihnen als Download auf unserer Homepage http://www.smart-q.de/software/fallakte-palliativdokumentation-ispc-sapv-aapv/
MehrNutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung zwischen Reitsportgemeinschaft Saarburg 79 e.v. Königstraße 26 54439 Saarburg -Vermieter- und dem Vereinsmitglied Herr /Frau Straße PLZ, Ort Telefon Email Geburtsdatum -Mieter- wird
MehrHansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R
Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrPunkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrMensa-Bestellsystem der Grundschule Bienenbüttel
Sehr geehrte Eltern, Mensa-Bestellsystem der Grundschule Bienenbüttel unser neues Mensa-Bestellsystem ermöglicht es ihnen via Internet zu jedem Zeitpunkt und vom Smartphone aus an jedem Ort die Essenbestellung
MehrCar-Net über WLAN Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net
Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net Liebe Fahrerin, lieber Fahrer, Hier erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen eine WLAN-InternetVerbindung mit Ihrem Infotainmentsystem
MehrDie Fahrausbildung umfasst theoretischen und und praktischen Fahrunterricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Hier erläutern wir die Rechte und Pflichten, die Fahrschule und Fahrschüler/in bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages eingehen. Die AGB sind nach
MehrBeteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen
Beteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen am 7. Juli 2015 in Friedrichshafen Der Tag der deutschen Luft-
MehrElektrischer Strom auf Bau- und Montagestellen. Folie 1. Ein Spannungsfeld. Sicherer Umgang mit elektrischem Strom auf Baustellen
Folie 1 Ein Spannungsfeld. Sicherer Umgang mit elektrischem Strom auf Baustellen Strom auf Baustellen eine unterschätzte Gefahrenquelle. Folie 2 Auf deutschen Baustellen sterben jährlich zehn bis fünfzehn
MehrLeitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Immer wieder werden Schrottfahrzeuge, Fahrzeugwracks, betriebsunfähige Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Zulassung verbotswidrig
MehrHäufig gestellte Fragen
www.exporeal.net Häufig gestellte Fragen Save the date EXPO REAL Datum: 4. - 6.10.2016 Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EXPO REAL. Allgemeine Fragen rund um die Messe Welche Branchen
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrPreisliste WERBEFLÄCHEN
Preisliste WERBEFLÄCHEN Werbeflächen Eingang Ost Skywalls Decke Je nach Position können die Deckenfahnen einzeln im Eingangsbereich verteilt oder auch im Verbund von 3 Stück nebeneinander belegt werden.
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrInhaltsverzeichnis. Herausgeber: TOGETHER Internet Services GmbH Handelskai 388/4/5 A-1020 Wien
Inhaltsverzeichnis Schritt 1: Installation des Root Zertifikates... 3 Schritt 2: Einstellungen im Internet Explorer 11... 6 Schritt 3: Installation des Generali Trust Center Zertifikates... 8 Hinweis Aus
MehrAnmeldung zum 18. Wirtschafts- und Ingenieurtag
Anmeldung zum 18. Wirtschafts- und Ingenieurtag Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben am diesjährigen W&I- Tag teilzunehmen. Um die Kontaktmesse auch in Ihrem Sinne
MehrInformationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr
Informationsbroschüre zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit Ihrer Einladungskarte zu unserer Hauptversammlung am 20.
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrS a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim
S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof
MehrHin zum perfekten Preis
Hin zum perfekten Preis Ein Blick auf den Preis entscheidet oft darüber, ob ein Besucher Ihres Inserats sich weiterhin für Ihr Angebot interessiert oder nicht. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der angegebenen
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrDas Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach
Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrMürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)
Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrCar-Net über WLAN Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net
Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net Liebe Fahrerin, lieber Fahrer, Hier erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen eine WLAN-InternetVerbindung mit Ihrem Infotainmentsystem
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrGefahrgutinformation. Sicherer Transport von Druckgas-Zylindern. www.airliquide.de
Gefahrgutinformation Sicherer Transport von Druckgas-Zylindern www.airliquide.de Sichern Neben den hohen Anforderungen im Umgang mit Gasen gilt es, beim Transport von Druckgas-Zylindern im Pkw oder Kombifahrzeug
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrWie der Shop funktioniert!
Wie der Shop funktioniert! 1. Einkaufen als Neukunde? Als erstes sollten Sie sich anmelden. Klicken Sie auf die Schrift "Neukunde? Jetzt registrieren" auf der rechten Seite. Dann geben Sie Ihre Daten ein
MehrAnleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking
Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und
Mehr