INFORMATIONEN ZUM STANDAUF-/-ABBAU UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

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1 66. Internationale Saarmesse vom April 2015 INFORMATIONEN ZUM STANDAUF-/-ABBAU UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Auf- und Abbauzeiten in Messehallen und Freigelände Seite 2 Allgemeine Auflagen Seite 5 Arbeitskräfte Seite 2 Ausweise zum Auf- und Abbau Seite 4 Besondere Hinweise für Aussteller der Halle 1 Seite 7 und der Eingangshalle Funknetze Seite 4 Leihmöbel Seite 2 Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Zollamt Seite 3 Sicherheitshinweise zur besonderen Beachtung Seite 5-7 Standbelieferung durch Versorgungsfahrzeuge Seite 2-3 Standbesetzung Seite 5 Messespediteur Seite 2 Vorführungen, akustische Werbung auf Ständen Seite 4 W-LAN Seite 4 Zimmervermittlung Seite 2 Service-Telefonnummern auf einen Blick Seite 8

2 Seite 2 1. Aufbauzeiten in den Ausstellungshallen und im Freigelände Die Ausstellungshallen und das Freigelände stehen ab Dienstag, , Uhr Uhr, zur Verfügung. Die Standplätze sind mit Nummern gekennzeichnet. Bei Sonderaufbauten, die eine längere Aufbauzeit benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Messeleitung, um dies abzuklären. Bis Freitag, , Uhr, müssen die Aufbauarbeiten abgeschlossen sein. Deshalb bitten wir, mit dem Aufbau des Standes rechtzeitig zu beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Leergut, Verpackungsmaterialien usw. aus den Hallen zu entfernen. Die Belegung der angemieteten Fläche muss bis spätestens Freitag, , 10 Uhr, begonnen werden; andernfalls kann von uns ersatzlos über den Stand verfügt werden. 2. Messespediteur Schenker Deutschland, GS Saarland Tel. 0681/ Am Felsbrunnen, Saarbrücken Fax 0681/ Abbauzeiten in den Ausstellungshallen und im Freigelände Der Abbau der Stände soll am Tage nach Beendigung der Messe morgens ab 8.00 Uhr beginnen und muss bis spätestens Mittwoch, , Uhr, beendet sein. Soweit die Abbauarbeiten bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt nicht beendet sind, ist die Saarmesse GmbH dazu berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers abbauen zu lassen. 4. Leihmöbel Leihmöbel können mittels Bestellformular direkt bei der Saarmesse GmbH unter der Fax-Nr. 0681/ angefordert werden. 5. Arbeitskräfte Arbeitskräfte können bei der Agentur für Arbeit, "Jobvermittlung", Tel / , angefordert werden. 6. Zimmervermittlung Die Vermittlung von Unterkünften können Sie sich an die Kontour, Kongress- und Touristik Service, Region Saarbrücken GmbH, Bahnhofstraße 31, Saarbrücken, Tel. 0681/938090, Fax , Internet 7. Standbelieferung durch Versorgungsfahrzeuge aa) Die Messestraße ist während der Öffnungszeiten der Messe (täglich von Uhr, am Mittwoch von Uhr Uhr) als Hauptpassage ausschließlich den Messebesuchern vorbehalten.

3 Seite 3 Laut polizeilicher Anordnung kann wegen des Fußgängerverkehrs eine Belieferung der Stände (einschließlich Ausfahrt aus dem Gelände) lediglich von Uhr Uhr erfolgen, abends in der Zeit von Uhr Uhr. Am Mittwoch, 15. April, in der Zeit von Uhr Uhr, abends von Uhr Uhr! bb) Auf Grund polizeilicher Auflagen dürfen Fahrzeuge auf dem Messegelände nur mit einer Sondergenehmigung innerhalb der dafür vorgesehenen markierten Parkzonen abgestellt werden. Ein Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der markierten Parkflächen oder ohne Sondergenehmigung innerhalb der markierten Parkflächen ist untersagt und führt zu einer kostenpflichtigen aufsichtsbehördlichen Entfernung. cc) Erteilte Sondergenehmigungen sind im Fahrzeuginnern gut sichtbar und lesbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Das Nichtanbringen der Sondergenehmigung berechtigt die Aufsichtsbehörden zur kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeugs. b) Bei der Einfahrt ins Messegelände ist an der Schranke eine Kaution von 50,- EUR zu hinterlegen. Die Kaution berechtigt zur Einfahrt zum Be- und Entladen bis max. 45 Minuten. Bitte beachten: Bei Ausfahrt nach Ablauf dieser Zeit wird die Kaution einbehalten. Eine Belieferung während der Messe-Öffnungszeiten täglich von Uhr und am Mittwoch zwischen Uhr ist ausgeschlossen! 8. Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Hauptzollamt a) Alle Erzeugnisse, die an den Letztverbraucher abgegeben werden, unterliegen der Preisauszeichnungspflicht nach der Preisangaben-Verordnung. Dies trifft insbesondere auch auf Waren zu, die zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden 1 und 4 PAngV). Die Preisauszeichnungspflicht gilt für alle ausgestellten Exponate. b) Handverkauf oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gleich gilt auch für die auch unentgeltliche Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostenproben) wenn diese dem Aussteller durch professionelle Caterer geliefert werden. Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Genehmigungen können beantragt werden bei: Landeshauptstadt Saarbrücken, ORDNUNGSAMT, Abt. 32.2, Saarbrücken Hausanschrift: Großherzog-Friedrich-Straße 111, Saarbrücken, Tel. 0681/ Auch hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, an den Messeständen ist um 18 Uhr einzustellen. c) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Waren wie Bier, Kaffee, Schaumwein und Spirituosen einer besonderen Verbrauchssteuer unterliegen. Für die Erhebung der Bier-, Kaffee-, Schaumwein- und Branntweinsteuer nach dem jeweiligen Verbrauchssteuergesetz sind die Hauptzollämter zuständig (Hauptzollamt Saarbrücken, Präsident-Baltz-Straße 5, Tel.: 0681/ ).

4 Seite 4 9. Vorführungen, akustische Werbung auf Ständen und Werbeflächen a) Alle Arten von Vorführungen (z.b. Inbetriebnahme von Maschinen, Diapositiv-, Video- oder Filmvorführungen usw.) bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Saarmesse GmbH. Die Genehmigung erfolgt unter dem jederzeitigen Vorbehalt des Widerrufs für den Fall der Verursachung von Lärm, Schmutz, Staub und Abgasen oder sonstiger Beeinträchtigungen Dritter. Akustische Werbung hat so zu erfolgen, dass sie die benachbarten Aussteller nicht stören! b) Die Wiedergabe von Musik (CD, DVD, Tonband, Kassette oder anderen Tonträgern) erfordert eine vom Aussteller zu beantragende Aufführungs-Genehmigung der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA, Herdweg 63, Stuttgart, Fax / , bd-s@gema.de. Beachten Sie hierbei die Sondertarife der GEMA für Messen! c) Die im Rahmen einer Messebeteiligung im Ausstellungsstand bereitgehaltenen Rundfunk- und Fernsehgeräte sind anmelde- und gebührenpflichtig. Die Anmeldung und Gebührenzahlung obliegen dem Aussteller bei der GEZ, Köln, Tel.: 0221/ W-LAN / Anmeldung Funknetze Das WLan-Netz auf dem Messegelände ist in folgenden Frequenzbereichen aktiv und ausschließlich für den WLan-Netzbetrieb unserer Veranstaltungen reserviert 2.4 Ghz ( ,5 MHz), 5 Ghz ( MHz und MHz). Wir weisen Sie darauf hin, dass das Nutzen aller Geräte in oben angegebenen Frequenzbereichen auf dem Veranstaltungsgelände und den Messehallen ohne vorhergehende Anmeldung und Genehmigung untersagt ist. Aufwendungen, die durch die Verwendung von nicht angemeldeten Geräten entstehen, gehen zu ihren Lasten. Hierzu zählen insbesondere folgende Geräte und Systeme, sofern sie diesen Frequenzbereich nutzen: drahtlose Videokameras / fremde WLAN Systeme / Funkfernsteuerungen / Bluetooth Geräte / drahtloste Tastaturen / Mikrowellen. Melden Sie bitte alle diesbezüglichen Geräte mit dem Bestellformular Nr. 18 der Aussteller-Servicemappe an. 11. Ausweise zum Auf- und Abbau Zum Befahren des Messegeländes während der Auf- und Abbauzeit erhält jeder Aussteller zwei Sonderausweise per Post zugestellt. Die Einfahrt ins Messegelände ist nur gegen Vorlage des ausgefüllten Sonderausweises gestattet. Sofern Sie weitere Sonderausweise benötigen, fordern Sie diese schriftlich oder telefonisch bei uns an.

5 Seite Standbesetzung Während der Messe sind alle Stände von Uhr bis Uhr und am Freitag von Uhr bis Uhr besetzt zu halten, damit eine gesicherte Übernahme der Hallen durch das Wachpersonal gewährleistet ist. 13. Allgemeine Auflagen Beachten Sie bitte beim Aufbau des Standes die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften. Erdbewegungen sind untersagt. An den aufgestellten Maschinen und Geräten sind Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Bei den technischen Arbeitsmitteln, die den deutschen sicherheitstechnischen Bestimmungen nicht entsprechen, weil sie den Bestimmungen des Exportlandes angepasst werden mussten, wird die Gewerbeaufsicht in der Regel das Ausstellen nicht untersagen, wenn das technische Arbeitsmittel mit folgendem deutlich sichtbaren Hinweis gekennzeichnet ist: "Dieses Erzeugnis wird in einer Ausführung geliefert, die den Bestimmungen des Importlandes entspricht". 14. Sicherheitshinweise zur besonderen Beachtung! a) Ausgestellte Fahrzeuge Bei ausgestellten Fahrzeugen muss der Tank weitgehend entleert und verschlossen sein; unser Sicherheitspersonal ist ermächtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Handhabung auch bei anderen Messen in Deutschland aus Sicherheitsgründen üblich ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Tanks unbedingt verschlossen sein müssen; hier erfolgt eine Überprüfung durch das Sicherheitspersonal. Bei jedem ausgestelltem Fahrzeug ist ein Feuerlöscher bereit zu halten. Das Standpersonal ist über die Lage des Feuerlöschers zu informieren, um im Notfall schnell reagieren zu können. Auf Grund erhöhter Sicherheitsanforderungen ist der Betrieb von Flüssiggasanlagen in den Hallen nicht zugelassen. b) Standbauten aa) Aufbau - Die Standaufbauten sind in selbsttragenden Konstruktionen auszuführen. - Stände über 2,5m Höhe müssen zur Baugenehmigung bei der Messeleitung eingereicht werden. - Das Abhängen von Decken an Hallenteilen, insbesondere an Hallenbedachungen, ist nicht statthaft. - Das Anstreichen der Hallenböden sowie das Tapezieren oder Anstreichen von Gebäudeteilen usw. ist nicht erlaubt. - Wiederherstellung bei Beschädigung erfolgt nur durch die Saarmesse GmbH auf Kosten des Ausstellers.

6 Seite 6 - Das Bohren oder Einschießen von Bolzen, Haken und dgl. In Wände, Stützen, Bodenunterzüge und Decken ist nicht gestattet - Benutzt der Aussteller ein eigenes Standbausystem, so ist er verpflichtet, beim Standabbau für die Standsicherheit bzw. pflegliche Behandlung der messeeigenen Trennwände zu sorgen, sofern solche unmittelbar an sein Standsystem angrenzend aufgebaut waren. bb) Brandschutz - Für Bespannungen, Dekorationen und Verkleidungen darf nur schwer entflammbares Material Verwendung finden. Laut feuerpolizeilicher Anordnung muss die Schwerentflammbarkeit vom Hersteller nachgewiesen werden (mind. Brandschutzklasse B1). - - Die Bescheinigung hierüber muss der Aussteller bei sich führen und jederzeit vorzeigen können. Im Einzelnen bedeutet dies für Standbau- und Dekorationsmaterialien: Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden. - An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.b. nicht brennbar). Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. - Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN schwerentflammbar sein Unzulässig sind Strohballen, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, ungehobeltes Holz Rettungsfolien unter Autos geschnittene Bäume oder Büsche brennbare Dekoration von Blumenkübeln Papiertischdecken oder Abdeckung mit ähnlichem Brandverhalten das Behängen von Ständen mit Lkw- oder Zeltplanen Bei Verkaufsständen zulässig sind ungehobeltes Holz mit Flammschutzbeschichtung Laub- und Nadelgehölze oder Buschwerk mit feuchtem Wurzelballen Strohmatten mit Flammschutzbeschichtung schwerentflammbare Folien unter Autos die in den Hallen ausgelegten Teppichböden aus schwer entflammbarem Material (mindestens Brandschutzklasse B1). Die Bescheinigung hierüber muss der Aussteller bei sich führen und jederzeit vorzeigen können.

7 Seite 7 c) Nebelmaschinen Der Einsatz von Nebelmaschinen ist zwingend mit der Saarmesse GmbH abzustimmen (Brandmeldeanlage). d) Wertstoff- und Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehältnisse in den Ständen sind regelmäßig, spätestens jeden Abend Messeschluss, zur Entsorgung bereitzustellen. nach Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen. e) Spritzpistolen, Lösungsmittel Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von lösemittelhaltigen Stoffen und Farben ist verboten. f) Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.b. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in der Halle ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Die Einlagerung von Leergut kann kostenpflichtig über den Messespediteur erfolgen (Bestellformular). Die Saarmesse GmbH ist berechtigt, vertragswidrig gelagertes Leergut auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu entfernen. g) Feuerlöscher In besonderen Fällen (z.b. Nutzung von Kochstellen, Einstellen von Kraftfahrzeugen) wird der Einsatz von geeigneten Feuerlöschern am Stand gefordert. h) Steckdosen Nach VDE : 2007 sind Steckdosenstromkreise in Gebäuden bis 20 A und Steckdosen in Außenbereichen bis 32 A neben der Schutzmaßnahme Schutz durch Abschaltung zusätzlich mit Fehlerstromschutzschaltern (If < 30 m A) zu schützen. 15. Besondere Hinweise für Aussteller der Halle 1 und der Eingangshalle Die beiden Hallen verfügen über eine moderne Brandmeldeanlage. Das Rauchen, die Erzeugung von Staub und Nebel sowie die Verwendung von Geräten, die Rauch erzeugen, ist strengstens untersagt. Alle Einsätze der Feuerwehr auch solche, die durch Fehlalarm verursacht werden sind kostenpflichtig. Die Kosten eines Brandmeldealarms, der durch einen Aussteller bewusst oder unbewusst verursacht wird, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

8 Seite 8 Service-Telefonnummern auf einen Blick 1. Technischer Dienst der Saarmesse GmbH Tel / Messespediteur Schenker Deutschland, GS Saarland Tel. 0681/ Saarbrücken Fax 0681 / Arbeitskräfte Jobvermittlung Tel / Zimmervermittlung Kontour, Kongress- und Touristik-Service Tel / Fax 0681 / Saarbrücken 5. Preisauszeichnungspflicht, Schankerlaubnis, Zollamt Landeshauptstadt Saarbrücken Tel / ORDNUNGSAMT Saarbrücken Erhebung der Bier, Kaffee, Sekt-, Branntweinsteuer Hauptzollamt Saarlouis Dienststelle Saarbrücken Tel / GEMA Herdweg 63, Stuttgart bd-s@gema.de Fax 0711 / GEZ GEZ, Köln Tel /

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