Raum, Kunst und Liturgie

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1 Ralf van Bühren Raum, Kunst und Liturgie Praktische Auswirkungen der Liturgiereform auf den Kirchenbau nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils über Kunst und Künstler Das Zweite Vatikanische Konzil ( ) gilt in der modernen Kirchengeschichte als epochales Großereignis, obwohl 50 Jahre in historischer Hinsicht ein kurzer Zeitraum sind. Über die journalistische Berichterstattung wurde der Konzilsverlauf von einer weltweiten Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt, auch außerkirchlich. Die hohe Zahl von bis Bischöfen aus aller Welt, die stimm berechtigt teilnahmen, ließ einen gesamtkirchlichen Charakter der Konzilsdekrete erwarten. In ihren Arbeitssitzungen diskutierten die Konzilsväter über Grundfragen zu Glaube, Leben und Disziplin der katholischen Kirche, nicht zuletzt über die ökumenische Bemühung für die Einheit der Christen. 1 Der Blick einzig auf die Konzilsversammlung genügt allerdings nicht, um die Bedeutung des Zweiten Vatikanums beurteilen zu können. Es bedarf zudem einer Interpretation und Wertung der sechzehn Konzilstexte mit ihrer Rezeption im kirchlichen Leben. Dabei verdeutlicht der Gesamtblick auf alle Dokumente, wie sehr sich die Konzilstexte in wichtigen Punkten bestätigen und einander ergänzen, was bezeugt, dass die Beschlüsse aller vier konziliaren Tagungsperioden als inte grale Ganzheit zu lesen sind. 2 Dies gilt auch für die Konzilsaussagen über 1 Dazu jüngst Jan-Heiner Tück, Erinnerung an die Zukunft. Das Zweite Vatikanische Konzil. 2. Aufl. Freiburg/Breisgau 2013; Johannes Grohe (Hg.), Vatikanum II ( ). Der bleibende Wert einer großen Reform. (KonG.U) Paderborn 2013 (im Druck). Zur bibliographischen Erschließung des Konzils Philippe J. Roy, Bibliographie du Concile Vatican II. (Atti e documenti, Sezione Pontificio Comitato di Scienze Storiche, Bd. 34) Vatikanstadt Ralf van Bühren, 50 Jahre nach Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Bleibende Fragen zur Hermeneutik, Rezeption und Geschichtsschreibung. In: Theologisches 42 (2012), Sp ; Agostino Marchetto, Das II. Vatikanische Konzil. Hermeneutische Tendenzen von 1990 bis heute. In: Theologisches 35 (2005), Sp ; Walter Kasper, Die bleibende Herausforderung durch das II. Vatikanische Konzil. Zur Hermeneutik der Konzilsaussagen. In: Die Welt für Morgen. Ethische Herausforderungen im Anspruch der Zukunft. FS Franz Böckle. Hg. v. Gerfried W. Hunold und Wilhelm Korff. München 1986, S , hier S. 420; Emil Joseph Lengeling, Protestantische Wertungen der Liturgiekonstitution (Vilmos Vajta; Herbert Goltzen). In: LJ 20 (1970), S , hier S. 26f.

2 74 Ralf van Bühren Liturgie, Kunst und Architektur, deren Rezeption durch den katholischen Kirchenbau 3 und das kirchliche Lehramt 4 bis heute im Blickfeld der Forschung steht. Von insgesamt sechzehn Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils befassen sich sechs Texte mit dem Themenfeld der Kunst und des Künstlers. Sie enthalten grundsätzliche Aussagen über Kirchenarchitektur und -ausgestaltung, Bilderverehrung, den religiösen und liturgierechtlichen Anspruch sakraler Kunst, Denkmalpflege, Dialog mit Künstlern, Künstlerausbildung, apostolische Nutzung der Kunst und deren Berücksichtigung in der theologischen Ausbildung, künstlerische Freiheit und Autonomie. Wie die Analyse der einzelnen Texte zeigt, 5 setzte das Konzil zwei thematische Schwerpunkte: pastoral-rechtliche Aussagen über die Sakralkunst in liturgischer Nutzung 6 und pastoral-moralische Aussagen über die künstlerische Autonomie und die pastoralen Beziehungen zwischen Kirche und Kunst in der modernen Welt. 7 3 Roberto Tagliaferri, Saggi di architettura e di iconografia dello spazio sacro. (Arte e liturgia, Bd. 1) Padua 2011; Severino Dianich, La Chiesa e le sue chiese. Teologia e architettura. Cinisello Balsamo 2008; Juan Plazaola Artola, Arte sacro actual. Madrid 2006; Till Wöhler, Neue Architektur. Sakralbauten. Berlin 2005; Wolfgang Jean Stock, Architekturführer. Christliche Sakralbauten in Europa seit 1950 / Architectural Guide. Christian Sacred Buildings in Europe since München/New York 2004; Frédéric Debuyst, Chiese. Arte, architettura, liturgia dal 1920 al Cinisella Balsamo 2003; Wolfgang Jean Stock (Hg.), Europäischer Kirchenbau / European Church Architecture Aufl. München/New York 2003; Gil Paloma, El templo del siglo XX. Barcelona 1999; Fabrizio Brentini, Bauen für die Kirche. Katholischer Kirchenbau des 20. Jhs. in der Schweiz. Luzern 1994; Barbara Kahle, Deutsche Kirchenbaukunst des 20. Jhs. Darmstadt 1990; Hugo Schnell, Der Kirchenbau des 20. Jhs. in Deutschland. Dokumentation, Darstellung, Deutung. München/Zürich 1973; Otto Nussbaum, Kirchenbau im Dienst der Liturgie. In: LJ 19 (1969), S. 1 26; Giacomo Lercaro, Folgerungen aus der Instruktion De cultu mysterii eucharistici für den Kirchenbau. In: LJ 18 (1968), S Tiziano Ghirelli, Ierotopi cristiani alla luce della riforma liturgica del Concilio Vaticano II. Dettami di Conferenze Episcopali nazionali per la progettazione di luoghi liturgici. Vatikanstadt 2012; Ralf van Bühren, Sakralkunst und Moderne. Versuch einer Bilanz aus Sicht des katholischen Lehramts im 20. und 21. Jh. In: Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Hg.), Sakralität und Moderne. Dorfen 2010, S ; Giacomo Grasso (Hg.), Chiesa e Arte. Documenti della Chiesa, testi canonici e commenti. Cinisello Balsamo 2001; Franz Nikolasch, Das liturgische Recht zwischen Liturgiekonstitution und neuem Kodex. In: LJ 43 (1993), S ; Andreas Odenthal, Denkmalpflege als Postulat der Liturgiereform. In: LJ 42 (1992), S ; Carlo Chenis, Fondamenti teorici dell arte sacra. Magistero postconciliare. (BSRel, Bd. 94) Rom 1991; Franz J. Ronig, Der bildende Künstler im Dienste der Liturgie. Zur Neuorientierung nach dem Konzil. In: Mün. 32 (1979), S Ralf van Bühren, Kunst und Kirche im 20. Jh. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils. (KonG.U) Paderborn 2008, S (dort weitere Lit.). 6 Sacrosanctum concilium. Konstitution über die heilige Liturgie, ; Lumen gentium. Dogmatische Konstitution über die Kirche, ; Presbyterorum ordinis. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Inter mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel, ; Apostolicam actuositatem. Dekret über das Laienapostolat, ; Gaudium et spes. Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute,

3 Raum, Kunst und Liturgie 75 Als konziliarer Haupttext zur kirchlichen Kunst darf wohl Sacrosanctum Concilium gelten in theologischer Perspektive aufgrund des lehramtlichen Gewichts der Liturgiekonstitution, in historischer Hinsicht wegen ihrer tiefgreifenden Wirkungsgeschichte. Allerdings verzichtete das Vatikanum in Sacrosanctum Concilium auf präzise, damit aber beengende Richtlinien und Bestimmungen zu Bau und Ausgestaltung der Kirchenarchitektur. Das Konzil orientierte vielmehr durch allgemeine Grundsätze, die erstaunlich offen waren und keineswegs fertige Lösungen boten. Eine solche Klärung wurde vom nachkonziliaren Reformwerk zur Liturgie erwartet. Ein wichtiges Postulat der nachkonziliaren Liturgiereform war die Anpassung des Kirchenraums an die erneuerte Liturgie. Damit war die denkmalpflegerische Bewahrung der kirchlichen Kunst untrennbar verbunden. Im Mittelpunkt der liturgischen Anpassung standen die liturgische Mitfeier aller Gläubigen und die Volk-Gottes-Theologie. Das Zweite Vatikanum würdigte die Liturgie, insbesondere die Eucharistiefeier, als Quelle, Mitte und Höhepunkt des kirchlichen Lebens. 8 Dieser konziliare Grundsatz prägte sich durch die 1964 beginnende Liturgiereform weltweit auf die katholische Kirchenarchitektur aus. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Eucharistiefeier erklärte das Konzil die actuosa participatio aller Gläubigen an der Liturgie für vordringlich. Die actuosa participatio war nicht nur ein Schlüsselbegriff der Liturgiekonstitution, 9 sondern galt auch der nachkonziliaren Liturgiereform als zentraler Grundsatz. 10 Für die nachkonziliare Kirchenarchitektur und ihre Ausgestaltung mit Bildern hatte dieser Grundsatz praktischmaterielle Konsequenzen. Liturgische Neuordnung von Altar, Tabernakel, Ambo und Priestersitz nach dem Konzil Im September 1964 veröffentlichte die Ritenkongregation die erste Instruktion Inter oecumenici zur ordnungsgemäßen Durchführung der Liturgiekonstitution. 11 Die Instruktion gab die grundsätzliche Richtung an, wie bereits bestehende Kirchenarchitektur und Neubauten an die erneuerte Liturgie anzupassen seien. Gewissermaßen promulgierte Inter oecumenici die allgemeine 8 SC, Nr. 7 und 10; LG, Nr. 11; PO, Nr SC, Nr. 11, 14, 19, 21, 27, 30, 41, 48, 50, Anne-Marie Petitjean, La Participation de tous à la Liturgie dans l Église Catholique. In: Alessandro Pistoia (Hg.), Les Mouvements Liturgiques. Corrélations entre pratiques et recherches. Conférences Saint-Serge. Le 50 e Semaine d Études Liturgiques. Paris (BEL.S, Bd. 129) Rom 2004, S Inter oecumenici. Erste Instruktion zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie, In: AAS 56 (1964), S ; erneut abgedruckt in: LJ 14 (1964), S Dazu Annibale Bugnini, La riforma liturgica ( ). (BEL.S, Bd. 30) 2. Aufl. Rom 1997, S ; Emil Joseph Lengeling, Tendenzen des deutschen katholischen Kirchenbaus aufgrund der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils. In: LJ 17 (1967), S , hier S. 145f.

4 76 Ralf van Bühren Neugestaltung des Kirchenraumes als kirchliche Verordnung, die am 7. März 1965 in Kraft trat. Die Richtlinien der Instruktion wurden im Juni 1965 durch Le renouveau liturgique 12 und im Mai 1967 durch Eucharisticum mysterium 13 ergänzt. Eine verbindliche Zusammenfassung all dieser Normen zur Sakralkunst boten 1970 die Institutio generalis Missalis Romani 14 und 1983 der Codex Iuris Canonici, 15 die beide die vom Konzil gewünschte Revision liturgierechtlicher Normen abschlossen. Die liturgische Neuordnung der nachkonziliaren Kirchenarchitektur betraf vor allem den Altar, Tabernakel, Ambo und Priestersitz. Inter oecumenici ordnet an, den Altar als sichtbaren Mittelpunkt des Kirchenraumes zu gestalten. Denn als Zentralpunkte des Kirchengebäudes gelten der Altar und das Altargeschehen. Dabei sei es vorzuziehen (praestat), es sei also besser, ihn als Hauptaltar getrennt von der Rückwand anzulegen, leicht umschreitbar (circumambulatio altaris) und geeignet für die Feier zum Volke hin (celebratio versus populum). 16 Bei dieser Empfehlung nahm Inter oecumenici die vorkonziliare Idee des freistehenden Hauptaltars wieder auf. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass diese Idee nicht eigens in Sacrosanctum Concilium eingegangen war insofern hat das Zweite Vatikanische Konzil den Volksaltar weder gewollt noch nicht gewollt. Allerdings war dem ersten Liturgieschema, das die Vorbereitende Liturgie-Kommission im Januar 1962 der Zentralen Vorbereitungskommission vorlegte, eine erläuternde Declaratio beigefügt, die die Möglichkeit einer celebratio versus populum einräumte. Zur ersten Tagungsperiode 1962 lediglich im Anhang des Schemas beigefügt, spielte diese Declaratio nur bei diversen Stellungnahmen in der Konzilsaula eine Rolle. Schließlich wurde die Declaratio in der dritten Tagungsperiode 1963, als die Konzilsväter über das Liturgieschema abstimmten, nicht mehr verwendet. 17 So muss man sagen, dass die gesamtkirchliche Errichtung von Volksaltären nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ihren Ausgang von Inter oecumenici nahm. Seit Inkrafttreten dieser Instruktion am 7. März 1965 kam es zur ganz allgemeinen Bewegung für die Feier der heiligen Messe zum Volk hin, so drei Monate später Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des Bischofsrates zur Ausführung der Liturgiekonstitution, in seinem Brief über die Förderung der litur 12 Le renouveau liturgique. Rundschreiben über die Förderung der liturgischen Erneuerung, verschickt durch den Vorsitzenden des Bischofsrates zur Ausführung der Liturgiekonstitution an die Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen, In: Not. 1 (1965), S ; erneut abgedruckt in: LJ 15 (1965), S Eucharisticum mysterium. Instruktion über die Feier und Verehrung des Eucharistiemysteriums, In: AAS 59 (1967), S Institutio generalis Missalis Romani. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, In: Missale Romanum. Editio typica. Vatikanstadt 1970, S (Editio typica altera. Vatikanstadt 1975, S ). 15 Sacrae disciplinae leges. Apostolische Konstitution Papst Johannes Pauls II. zur Promul gation des Codex Iuris Canonici, In: AAS 75 (1983), Pars II, S. VII-XIV. 16 IO, Nr Bühren, Kunst und Kirche (wie Anm. 5), S

5 Raum, Kunst und Liturgie 77 gischen Erneuerung, den er an die nationalen Bischofskonferenzen sandte. 18 Es stehe tatsächlich fest, dass diese Art der Feier vom pastoralen Standpunkt her die vorteilhafteste 19 ist, so Lercaro. Deshalb sei in neuen Kirchen die Errichtung des Altares versus populum zu befürworten. 20 Inter oecumenici hatte die Zelebrationsrichtung zu den Gläubigen hin gebilligt, jedoch nicht gefordert. Das Konzil selbst hatte nicht ausdrücklich von celebratio versus populum oder der Errichtung neuer Altäre gesprochen. Erstaunlich schnell interpretierten dennoch fast alle Ortskirchen die bewahrende Empfehlung von Inter oecumenici als allgemein verpflichtende Norm. Nach 1964 kam es nicht bloß in neu errichteter Kirchenarchitektur, sondern auch in kunsthistorisch bedeutenden Altbauten zu umfassenden Neuordnungen und Umbauten im Altarbereich bzw. Chorraum. An der Schwelle zwischen Presbyterium und Langhaus errichtete man einen neuen Altar, den sogenannten Volksaltar (coram populo). Räumlich war er den Gottesdienstteilnehmern näher gerückt und gut sichtbar, zudem freistehend und oft als quadratischer Block gestaltet, jedenfalls weniger breit als frühere Hochaltäre. Seine oftmals auch tischförmige Gestalt sollte den Mahlcharakter der Eucharistiefeier, die Mahlgemeinschaft des Gottesvolkes, veranschaulichen. Insgesamt gesehen bewirkte die nachkonziliare Wendung der Zelebrationsrichtung bis weit in die achtziger Jahre hinein einen starken Anstieg neuer Altarkonstruktionen, beispiellos in der modernen Kunst- und Kirchengeschichte. Eine zweite Folge von Inter oecumenici war der veränderte Standort für den Tabernakel, was direkt mit der Lösung des Altarproblems, also der Zentralstellung des liturgischen Altargeschehens, zusammenhing. 21 Anders als der can im Codex Iuris Canonici von 1917, der abgesehen von Kirchen mit Chordienst als ordentlichen Tabernakelort den Hochaltar festlegte, erlaubte Inter oecumenici die dreifache Möglichkeit zwischen der Mitte des Hochaltares, eines besonders ausgezeichneten Nebenaltares oder, wenn dies der Ortsordinarius gestattet, an einer anderen wirklich vornehmen und würdig hergerichteten Stelle der Kirche. 22 Letztere Bestimmung wiederholte 1967 die Instruktion Eucharisticum mysterium über Feier und Verehrung des Eucharistiemysteriums, die sich zu praktischen Anwendungsfragen äußerte. 23 Die nachkonziliare Trennung des Tabernakels von dem Altar gemeinsamer Messfeiern ging also nicht direkt auf Konzilstexte, sondern auf die Liturgiereform zurück, in deren Gefolge der Tabernakel meist in Seiten- oder Sakramentskapellen gestellt wurde. 18 Le renouveau liturgique (wie Anm. 12), Nr Ebd., Nr Ebd. 21 Nussbaum, Kirchenbau (wie Anm. 3), S. 25f.; Lercaro, Folgerungen (wie Anm. 3), S ; Lengeling, Tendenzen (wie Anm. 11), S. 155f.; Ders., Die Bedeutung des Tabernakels im katholischen Kirchenraum. In: LJ 17 (1966), S , hier S IO, Nr EM, Nr. 53.

6 78 Ralf van Bühren Die in Pfarr- und Ordenskirchen seit nachtridentinischer Zeit gängige und im kirchlichen Gesetzbuch 1917 empfohlene Praxis, den Tabernakel am Hochaltar im Blickfeld der Gläubigen anzubringen, 24 künstlerisch meist großartig akzentuiert, veränderte sich nach 1964 auf doppelte Weise. Einerseits wurde der enge Zusammenhang zwischen Altar und Tabernakel aufgegeben, den erstmals der CIC 1917 verbindlich vorgeschrieben hatte. 25 Andererseits verschwand der Tabernakel in vielen Neubauten überhaupt ganz aus dem Hauptraum der Kirche. Dadurch war das bis 1964 allgemein übliche Kennzeichen eines katholischen Kirchenraums, die eucharistische Gegenwart im Hochaltartabernakel und deren optische Wahrnehmung was nach Vorstellung vieler Gläubigen das katholische Kirchengebäude erst zum Gotteshaus machte nicht mehr gegeben. Die nachkonziliare Veränderung des eucharistischen Aufbewahrungsortes, also die Trennung von Liturgieund Anbetungsraum, bewirkte besonders bei Gläubigen der älteren Generation einen ästhetischen Schock, den die pastoralliturgischen Hinweise und Unterweisungen zu mildern suchten. 26 Eine dritte Folge von Inter oecumenici war die Aufstellung eines Ambo in räumlicher Nähe zu Gläubigen und Altar. 27 Ausgangspunkt war die vom Konzil gewünschte Neuordnung des Wortgottesdienstes (celebratio verbi Dei) innerhalb der Messfeier. Hierzu wurde der Ambo als fester Ort für biblische Lesungen und gegebenenfalls für die Homilie eingerichtet. Die Nähe zum Altar ergab sich aus der Konzils-Metapher vom zweifachen Tisch, der Heiligen Schrift und der Eucharistie 28 die postkonziliare Dokumente 29 übernahmen. Die Zuordnung von Altar und Ambo sollte die liturgische Einheit von Wort und Sakrament ausdrücken und förderte in der nachkonziliaren Kirchenarchitektur weltweit das Zen tralbauschema. Eine vierte Folge von Inter oecumenici war die Neuordnung der Sitze (Sedilien) für Zelebrant, Ministri und Ministranten. 30 Der Priestersitz, der bislang in Form dreier Sedilien für Zelebranten und Leviten meist seitlich im Chorraum gestellt wurde, hatte nach dem Konzil in räumlicher Nähe zum Altar, gut sichtbar für die Gläubigen, zu stehen. 24 CIC (1917), can Ebd., can Michael Kunzler, Der Verlust der Stille. Theologische Überlegungen zu einem bedrohlichen Symptom. In: LJ 52 (2002), S , hier S ; Lengeling, Bedeutung (wie Anm. 21), S. 157, Albert Damblon, Ab-kanzeln gilt nicht. Zur Geschichte und Wirkung christlicher Predigtorte. (Ästhetik, Theologie, Liturgik, Bd. 27) Münster 2003, S ; Ders., Zwischen Kathedra und Ambo. Zum Predigtverständnis des II. Vatikanums. Aufgezeigt an den liturgischen Predigtorten. Düsseldorf 1988; Nussbaum, Kirchenbau (wie Anm. 3), S. 24f.; Lengeling, Tendenzen (wie Anm. 11), S. 152f. 28 SC, Nr. 51; PO, Nr. 18; Dei verbum. Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, , Nr. 21; Ad gentes. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, , Nr Institutio generalis Missalis Romani (wie Anm. 14), Nr Nussbaum, Kirchenbau (wie Anm. 3), S ; Lengeling, Tendenzen (wie Anm. 11), S. 151f.

7 Raum, Kunst und Liturgie 79 Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die räumliche Umstellung von Altar, Tabernakel, Ambo und Priestersitz nach dem Konzil sich als erstes sichtbares Ergebnis der liturgischen Erneuerung zeigte. Einerseits sollten diese vier Elemente der liturgischen Kernzone in räumlich enger Verbindung zur feiernden Gemeinde stehen. Um ihre eigene Isolierung zu vermeiden, sollten sie andererseits auch untereinander in liturgisch sinnvoller Raumordnung stehen vorrangig in ihrer Beziehung zum Volksaltar. Die nachkonziliare Neuordnung von Altar, Ambo, Priestersitz und Tabernakel, die eine participatio actuosa aller Gläubigen an der Messfeier erleichtern sollte, stellte Auftraggeber, Architekten und Theologen jedoch vor erhebliche denkmalpflegerische Schwierigkeiten, vor allem bei der Lösung im Altarbereich bereits bestehender Kirchengebäude. Bei neu konstruierten Kirchen war die liturgische Anpassung wesentlich einfacher, hier dominierte der Zentralbau als Vieleck, Halbkreis oder Dreiviertelkreis. Bei der liturgischen Neuordnung der kirchlichen Kunst nach dem Konzil handelte es sich vorrangig um materiell-äußerliche Veränderungen, die bis um 1985 als Hauptaufgabe der nachkonziliaren Reform der Sakralkunst galt. 31 Raumstruktur und Bildaskese des nachkonziliaren Kirchenbaus Unmittelbar nach dem Konzil favorisierten die meisten Architekten neuer Kirchen den Zentralbau, weil dieser durch bessere Sichtbarkeit des Altares die tätige Teilnahme aller Gläubigen an der Liturgiefeier erleichtern konnte. Während der sechziger und siebziger Jahre waren zeltartige Gemeinderäume deshalb sehr beliebt. 32 Die Zeltsymbolik jener Bauten bezog sich auf das alttestamentliche Bundeszelt als Wohnstätte Gottes im wandernden Bundesvolk, 33 die Wohnung Gottes unter den Menschen, 34 zudem auf die Volk-Gottes-Theologie des Zweiten Vatikanums. 35 Demgemäß wurde die strukturelle Gliederung der nachkonziliaren Kirchenarchitektur von der Lehre über das Mysterium der Kirche als Volk Gottes 36 und 31 Luigi Della Torre, Il vissuto liturgico. Preghiera, liturgia, nuove devozioni. In: Guasco Maurilio / Elio Guerriero / Francesco Traniello (Hg.), Storia della Chiesa. Bd. XXV/2: La Chiesa del Vaticano II ( ). Cinisello Balsamo 1994, S , hier S. 157f.; Schnell, Kirchenbau (wie Anm. 3), S Barbara Kahle, Auf der Suche nach dem Sakralraum. Nachkonziliarer Kirchenbau im Bistum Würzburg. Würzburg 1996, S. 44; Thomas Sternberg, Kirche, Kirchenbau (liturgiegeschichtlich). In: 3 LThK, Bd. 5 (1996), Sp , hier Sp. 1482; Martin Raspe, Kirche, Kirchenbau (kunstgeschichtlich). In: Ebd., Sp , hier Sp. 1486; Neue Kirchen im Erzbistum Köln Bearb. v. Karl Josef Bollenbeck. 2 Bde. Brühl 1995, hier Bd. 1, S. 10; Kahle, Deutsche Kirchenbaukunst (wie Anm. 3), S Vgl. Ex 25,9; 26,1 27,21; 36,8 38,31; 2 Chr 1,3; Weish 9,8. 34 Vgl. Lev 26,11; Ez 37,26 27; Sach 2,14 bzw. Joh 1,14; Offb 21,3. 35 LG, Nr und Ebd.

8 80 Ralf van Bühren Communio (koinonía), 37 zwei wesentliche Aspekte der Konzils-Ekklesiologie, geprägt. Die nachkonziliare Kirchenarchitektur ausgehend von der Communio- Ekklesiologie der Kirche als Volk Gottes, geeint und hierarchisch geordnet akzentuierte insbesondere die Gemeinschaft als Versammlung (communio fidelium), weniger deren hierarchische Gliederung (communio hierarchica). Deshalb bildeten der Altarraum und Gläubigenraum meist eine räumliche Einheit, betonte Trennungslinien zwischen beiden Bereichen wurden vermieden. Auf den räumlich nahen Altar, der lediglich durch das ein- oder mehrstufige Podium herausgehoben war, konnte sich die Aufmerksamkeit aller Gläubigen richten. Diese architektonische Einheit zwischen Gläubigenraum und Altarraum zielte auf die bildhafte Darstellung der feiernden Gemeinschaft als liturgische Versammlung. Was die bildende Kunst betrifft, für die das Zweite Vatikanum eine Aufstellung in mäßiger Zahl und rechter Ordnung 38 gewünscht hatte, kam es in der Ausgestaltung des Kirchenraums zur radikalen Reduzierung. Entgegen der Erwartung wurde zeitgenössische Bildkunst nach dem Konzil kaum beauftragt. Der unverputzt rauhe Betonbau herrschte in den sechziger Jahren vor. Diese Tendenz zur Bildaskese gab es in westeuropäischen Kirchenräumen bereits vor dem Konzil, und zwar durch die Rezeption sowohl der Funktions- und Materialgerechtigkeit der modernen Profanarchitektur als auch der Liturgiezentrierung der Liturgischen Bewegung. 39 Durch die Errichtung der Volksaltäre, die kein Retabelbild brauchten, entwickelte sich diese Tendenz nach dem Konzil auf gesamtkirchlicher Ebene weiter. Als primärer Zweck des Kirchengebäudes galt die gemeinschaftliche Liturgiefeier, wogegen außerliturgische Formen des katholischen Kults, vor allem die Volksfrömmigkeit, als sekundäre Zwecke verstanden wurden. Hierunter fielen nicht nur das persönliche Gebet am eucharistischen Aufbewahrungsort, sondern auch die Bildfrömmigkeit und bildkatechetische Unterweisung in Teilräumen des Kirchengebäudes. Nach dem Konzil fanden Tabernakel, biblische Bildfolgen und Heiligenbilder im Hauptraum der Kirche meist keinen Platz. Zudem wurden im Altarraum der Altar und Ambo, also zentrale Orte der Liturgiefeier, nur selten bildkünstlerisch ausgestaltet, obwohl der unmittelbare Bezug dieser Kernorte auf Liturgie und Messfeier eine zumindest symbolhafte Bildsprache nahelegt. Um es einmal überspitzt zu formulieren: Die katholische Kirchenarchitektur entwickelte sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zum Gebäude, das vornehmlich vom Altar aus, auf die liturgische actio hin konzipiert wurde. Durch diese Verengung auf die Messfeier 40 wurde der nachkonziliare Kirchenraum 37 LG, Nr. 1 8 und 18 29; Christus Dominus. Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, , Nr SC, Nr Bühren, Kunst und Kirche (wie Anm. 5), S , Albert Gerhards, Der Kirchenraum als Liturge. Anregungen zu einem anderen Dialog von Kunst und Kirche. In: Clemens Bayer / Karl Schein (Hg.), Domus orationis. Kunst und Kirche im rheinischen Raum nach Prälat Erich Stephany zum Gedenken. Mönchengladbach 1994, S , hier S. 46.

9 Raum, Kunst und Liturgie 81 gleichsam zum monumentalen Altarraum, zum Hüllraum 41 der hier stattfindenden Liturgiefeier. Gewissermaßen funktionierte der Kirchenraum nur während der Liturgie. Dieser Prozess begann in Frankreich und Deutschland bereits vor dem Konzil. Nach 1965 entfaltete er sich weltweit, allerdings in regional unterschiedlichen Entwicklungsstufen. Entsakralisierung und nachkonziliarer Bildersturm ( ) Die ordentliche Rezeption des Zweiten Vatikanums wurde zwischen 1966 und 1968 durch das Auftreten radikaler Forderungen nach Entsakralisierung (désacrali sation) der kirchlichen Architektur und Kunst gehemmt. Extreme Vertreter der nachkonziliaren Entsakralisierungsdebatten befürworteten den kirchlichen Mehrzweckraum, der auf künstlerische Gestaltung radikal verzichtete. Dagegen hatte das Zweite Vatikanum die edle Schönheit 42 und liturgische Eignung einer wahrhaft würdigen, geziemenden und schönen 43 Sakralkunst gefordert. Diese Bestimmung schließt Transzendenzbezug und zeichenhaften Verweischarakter in der Tradition der frühen Konzilien ein. Weitere Fehldeutungen, die das Zweite Vatikanum als radikalen Bruch mit der Vergangenheit interpretierten, erfolgten ab 1965 durch liturgische Experimente, überstürztes Umgestalten und Entfernen kirchlicher Bilder im Kirchenraum, was mit wesentlichen denkmalpflegerischen Belangen kollidierte, die das Konzil bezüglich des Sicherungsschutzes und der Instandhaltung kirchlicher Kunstgüter angemahnt hatte. Im Rundschreiben Le renouveau liturgique über die Förderung der liturgischen Erneuerung wies Kardinal Giacomo Lercaro die Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen auf gewisse Übertreibungen bezüglich der Heiligenbilder hin, die in der Kirchenausgestaltung gemäß den Erfordernissen der Liturgieerneuerung festzustellen seien. 44 Von Kirchen mit einem Übermaß an Heiligenbildern sei man nun ins andere Extrem verfallen: man macht tabula rasa und wirft alle hinaus. In einigen Kirchen kann man nur mit Mühe ein Heiligenbild entdecken. 45 Lercaro erinnerte daran, dass alles im Gotteshaus seine Sprache hat. Alles spricht den Sinn des Sakralen und des Mysteriums aus und muss ihn bewahren. 46. Auch die Ritenkongregation warnte 1967 davor, bei der Anpassung der Kirchen Kunstschätze achtlos zu beseitigen. 47 In ihrer Instruktion Liturgicae instaurationes ermahnte die Gottesdienstkongregation 1970, die Liturgie nicht ihrer heiligen Zeichen und ihrer Schönheit zu berauben, damit das Heilsmysterium auch weiterhin durch sichtbare Zeichen ver 41 Kahle, Auf der Suche (wie Anm. 32), S SC, Nr Ebd., Nr Le renouveau liturgique (wie Anm. 12), Nr Ebd. 46 Ebd. 47 EM, Nr. 24.

10 82 Ralf van Bühren standen werden könne. 48 Die Erneuerung der liturgischen Riten will auf keinen Fall zu einer sogenannten Entsakralisierung führen. [...] Würde, Ernst und sakraler Charakter der Riten müssen daher gewahrt bleiben. 49 Die Wirksamkeit liturgischer Feiern werde nicht durch dauerndes Experimentieren und Verändern oder durch noch weitergehende Vereinfachung, sondern nur durch tiefere Besinnung auf das Wort Gottes und das Geheimnis, das man feiert, 50 gewährleistet. Bis zu den achtziger Jahren waren die Entsakralisierungstheorien, und damit auch die multifunktionalen Kirchenbauten, vorherrschend, konnten sich aber in den neunziger Jahren nicht weiter durchsetzen. 51 Von 1964 bis 1970 waren dennoch viele Kunstwerke für das kirchliche Leben verlorengegangen. Im nachkonziliaren Eifer, bereits bestehende Kirchenräume an die neuen liturgischen Verhältnisse anzupassen und verstärkt zeitgenössische Kunst zu fördern, wurden denkmalpflegerische Belange hintangestellt, obwohl das Konzil diese eingefordert hatte. Unzählige wertvolle Kunstwerke der historischen Kirchenausstattung wurden ohne jegliche Dokumentation auf den Dachboden, in die Scheune oder den Sakristeikeller gestellt, in regelrechten Nacht-und-Nebel-Aktionen an Kunstsammler verkauft oder gar zerstört. Beseelt vom Wunsch nach Erneuerung brach ein pastoral begründeter Bildersturm los. In historischen Kirchenräumen fielen künstlerische und ikonographische Zusammenhänge einer ikonoklastischen Purifizierung zum Opfer, die in der liturgischen Erneuerung einen willkommenen und wirksamen Ansatz sah, die Kirchen von historischer Überfrachtung zu befreien. 52 Wenig durchdacht wurden Mensa und Tabernakel aus bisherigen Hoch- und Seitenaltären herausgelöst oder in den Volksaltar bzw. in einen Altar der Werktagskapelle verbaut. Separierte Chorräume wurden leergeräumt, ohne zu bedenken, dass sie in einem proportionialen Verhältnis zu Altar und Gesamtraum standen. Die Entfernung des Altares aus dem Chor hinterließ deshalb oftmals eine gähnende Leere. 53 Zudem wurden Kanzeln, Beichtstühle, Heiligenfiguren, Kommunion- und Kerzenbänke entfernt, die Paramente des 19. Jahrhunderts weggehängt, vernichtet, verkauft oder in die Mission gegeben. Was nicht zeitgemäß war, galt nichts mehr. Heute ist in vielen Fällen kaum zu erkennen, was dem nachkonziliaren Bildersturm im Einzelnen zugrundelag: Mangel an ästhetischer Sensibilität und Kunstverständnis, Geschichtsvergessenheit und unüberlegter Neuerungsdrang oder bloße Willkür in der Auslegung der neuen liturgischen Richtlinien. Unkritisch 48 Liturgicae instaurationes. Dritte Instruktion zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie, In: AAS 62 (1970), S Ebd. 50 Ebd. 51 Sternberg, Kirche, Kirchenbau (liturgiegeschichtlich), (wie Anm. 32), Sp. 1482; Raspe, Kirche, Kirchenbau (kunstgeschichtlich), (wie Anm. 32), Sp Josef Rüenauver, Die kirchliche Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen. In: Clemens Bayer / Karl Schein (Hg.), Domus orationis (wie Anm. 40), S , hier S. 26; Kahle, Auf der Suche (wie Anm. 32), S Helmut Fussbroich, Architekturführer Köln. Sakralbauten nach Köln 2005, S. 215.

11 Raum, Kunst und Liturgie 83 wurden denkmalpflegerische Interessen und liturgische Bedürfnisse ungenügend aufeinander abgestimmt. Hier kam es zum offenen Konflikt, den das Konzil nicht beabsichtigt hatte. Im praktischen Umgang mit der Sakralkunst spiegelten sich in jenen Jahren auch innerkirchliche Verunsicherungen. Diese betrafen die bislang unbezweifelte Verbindlichkeit der dogmatischen und moralischen Glaubensinhalte, die traditionelle Kirchenbindung und den Gehorsam gegenüber der kirchlichen Autorität. Das Rundschreiben Opera artis der Kleruskongregation (1971) Eine klärende lehramtliche Regelung des Apostolischen Stuhls, der die nationalen Bischofskonferenzen zur gewissenhaften Behandlung und Bewahrung der kirchlichen Kunstgüter aufforderte, erfolgte 1971 durch das Rundschreibeen Opera artis. Das Rundschreiben bekundet große Sorge für das künstlerische Kulturerbe der Kirche. Anlass seien jüngste Entwicklungen betreffs Sicherungsschutz, Instandhaltung und Restaurierung des kirchlichen Kunstbestandes. Unter den bedauerlichen Erscheinungen nennt der Text drei Arten von Vorfällen: erstens Diebstahl, unzulässige Entfremdung oder Zerstörung kirchlicher Kunstgüter; zweitens Beschädigung und Verschleuderung sakraler Kunstwerke, nachdem der Kirchenraum unter Vorwand der postkonziliaren Liturgiereform unpassend umgestaltet wurde, jedoch ungeachtet der römischen Richtlinien; drittens Vernachlässigung liturgisch nicht mehr genutzter Kirchengebäude und damit verbundene Schädigung der kirchlichen Kunst. Angesichts dieser Vorkommnisse fordert Opera artis die nationalen Bischofskonferenzen auf, für die Durchführung konkreter Erhaltungsmaßnahmen eigene Richtlinien zu erlassen. Das Rundschreiben weist darauf hin, dass zeitgenössische kirchliche Kunst genauso wie ältere Kunst im Dienste einer aktiven und wirksamen Teilnahme der Gläubigen bei der Liturgie stehen könne, 54 also eine pastorale Hilfe für die Liturgiefeier ist. Die sakrale Kunst sei ein hervorragendes Zeugnis der Frömmigkeit des Volkes Gott gegenüber und solle den Bischöfen deshalb wegen ihres geschichtlichen oder künstlerischen Wertes am Herzen liegen. 55 Im Sinne des Zweiten Vatikanums bestätigt Opera artis, dass die liturgisch genutzte Kunst Dienstfunktion besitzt. Ihre ästhetische Qualität soll auch Glaube, Leben und Frömmigkeit der Kirche bezeugen 56 und fördern 57. Während der siebziger Jahre war die formale Rezeption und praktische Umsetzung des Rundschreibens gesamtkirchlich sehr zurückhaltend. Denn das Lehramt und die Disziplin der Ortskirchen (Regionalsynoden, Bistümer, Bischofskon 54 Opera artis. Rundschreiben über die Sorge für das historisch-künstlerische Erbe der Kirche an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, In: AAS 63 (1971), S , hier die zweite Bestimmung. 55 Ebd., einleitender Abschnitt. 56 Ebd., Einleitung und 5. Bestimmung 57 Ebd., 1. Bestimmung.

12 84 Ralf van Bühren ferenzen) berücksichtigten Architektur und Kunst nur am Rande. 58 Eine ähnliche Randstellung hatte die Kunst in der Katechese und Glaubensverkündigung, wo sich erstmals 1995 der italienische Regionalkatechismus 59 durchgreifend mit Kunst auseinandersetzte. Noch in den achtziger Jahren ließ das 1973 von Paul VI. erhoffte Aufblühen eines neuen Frühlings religiöser Kunst in der Nachkonzilszeit 60 weiterhin auf sich warten. Liturgierechtliche Normen zur Sakralkunst ( ) Die Prinzipien und Normen der Konzils- und Nachkonzilsdokumente zur Sakral kunst wurden 1970 in der Institutio generalis Missalis Romani verbindlich zusammengefasst, 61 was für das kirchliche Leben wichtig war. Das 5. Kapitel der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch gliedert sich in zwölf Abschnitte (Gestaltung und Ausstattung des Kirchenraums für die Messfeier, Nr ), die sich durchweg auf lehramtliche Kunstrichtlinien des Konzils und der Nachkonzilszeit beziehen. Der erste Abschnitt (Allgemeine Grundsätze, Nr ) spricht über den kirchlichen Gottesdienstraum. Die Kirchenräume und ihre Ausgestaltung sollen der Liturgie dienen und, um eine tätige Teilnahme der Gläubigen zu gewährleisten, in jeder Hinsicht würdig sein, Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit. 62 Zur Erfüllung dieser Aufgabe, den Gottesdienstraum mit Würde und symbolischer Zeichenhaftigkeit zu gestalten, suche die Kirche den Dienst der Kunst und sei dabei bedacht, so formuliert die Institutio generalis ausgleichend, die Kunst schätze früherer Zeiten zu bewahren und, wenn nötig, den Erfordernissen der jeweiligen Zeit anzupassen, zugleich gehe ihr besonderes Streben auch dahin, Neues als Ausdruck seiner Zeit zu fördern. 63 Form und Schönheit des Raumes wie auch seine Ausstattung sollen die Frömmigkeit fördern und auf die Heiligkeit der Mysterien, die hier gefeiert werden, hinweisen, 64 betont der 2. Abschnitt (Die Gestaltung des Kirchenraums für die Eucharistiefeier). Der 11. Abschnitt (Die Verehrung von Bildern durch die Gläubigen) spricht über Bilder, die sich nach altem und begründetem kirchlichen Brauch im Kir 58 Bühren, Kunst und Kirche (wie Anm. 5), S , La verità vi farà liberi. Catechismo degli adulti. (Catechismo della Conferenza Episcopale Italiana per la vita cristiana, 2) Vatikanstadt Voi videte. Ansprache Papst Pauls VI. in der Sixtinischen Kapelle zur Eröffnung der Sammlung Moderner Religiöser Kunst in den Vatikanischen Museen, In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. XI (1973). Vatikanstadt 1974, S , hier S Missale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Pauli Pp. VI promulgatum. Editio typica. Vatikanstadt 1970; Celebrationis Eucharisticae. Dekret zur Promulgation der Ersten Authentischen Ausgabe des Römischen Meßbuchs, In: AAS 62 (1970), S. 554; Institutio generalis Missalis Romani (wie Anm. 14). 62 Institutio generalis Missalis Romani (wie Anm. 14), Nr Ebd., Nr Ebd., Nr. 257.

13 Raum, Kunst und Liturgie 85 chenraum befinden, damit die Gläubigen sie verehren können. Sogleich folgt eine Einschränkung: Da die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht von der liturgischen Feier abgelenkt werden darf, soll man nur wenige Darstellungen, und zwar in rechter Ordnung, anbringen. Wie bereits das Konzil 65 konzentriert sich die Institutio generalis in der Frage nach Bildern im Kirchenraum einseitig auf den Zweck der Verehrung. Anders als das Konzil 66 erwähnt die Institutio generalis aber nicht die religiöse Unterweisung durch Bilder zwecks innerlicher Teilnahme an der Liturgiefeier. 67 Zwiespältig bleibt auch die Mahnung: Von denselben Heiligen soll es nur eine Darstellung geben, weil eine solche Bestimmung z. B. erzählende Zyklen unberücksichtigt lässt, wie Kreuzweg, biblische Historie oder Heiligenvita, in denen dieselbe Person öfter dargestellt sein kann. 68 Als Grundsatz für die Bildausstattung des Kirchenraums gilt schließlich, dass das religiöse Empfinden der ganzen Gemeinde zu beachten sei. Auf die Allgemeine Einführung des neuen Missale bezogen sich nach 1970 alle Lehramtstexte zur liturgischen Kunst, 69 nach 1983 zudem auf den Codex Iuris Canonici 70, der die nachkonziliare, von gewisser Rechtsunsicherheit geprägte Entwicklungsphase abschloss, indem er alle Normen der Konzils- und Nachkonzilsdokumente zur Kunst mit den wenigen weiterbestehenden Gesetzen des Codex von 1917 harmonisierte. Eine wichtige terminologische Änderung enthalten die sieben Kapitel des erneuerten Ordo dedicationis ecclesiae et altaris, 71 des Kirch- und Altarweih- Ordo. 72 Sein Promulgationsdekret vom Mai 1977 würdigt die große Bedeutung, die das feierliche Weihezeremoniell für das Volk Gottes einnimmt. 73 Bezüglich 65 SC, Nr. 111 und Ebd., Nr Ronig, Der bildende Künstler (wie Anm. 4), S. 244f. 68 Ebd. 69 De Benedictionibus. Rituale Romanum ex decreto Sacrosancti oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Ioannis Pauli II promulgatum. Editio typica. Vatikanstadt 1984; Benedictionum celebrationis. Dekret zur Promulgation des erneuerten Römischen Benediktionale, ; Caeremoniale Episcoporum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatum. Editio typica. Vatikanstadt 1984; Recognitis. Dekret zur Promulgation des erneuerten Caeremoniale Episcoporum, In: AAS 76 (1984), S. 1086f.; Ordo coronandi imaginem beatae Mariae virginis. Editio typica. Vatikanstadt 1981; Ordo dedicationis ecclesiae et altaris. Pontificale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Pauli PP. VI promulgatum. Editio typica. Vatikanstadt 1977; Institutio generalis Missalis Romani. In: Missale Romanum. Editio typica altera (wie Anm. 14), S ; Cum Missale Romanum. Dekret zur Promulgation der Zweiten Authentischen Ausgabe des Römischen Meßbuches, In: Not. 11 (1975), S Codex Iuris Canonici. Auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus. Vatikanstadt In: AAS 75 (1983), Pars II (Separatfaszikel), S ; Sacrae disciplinae leges (wie Anm. 15). 71 Ordo dedicationis ecclesiae et altaris (wie Anm. 69). 72 Adolf Adam, Wo sich Gottes Volk versammelt. Gestalt und Symbolik des Kirchenbaus. Freiburg/Breisgau 1984, S Dedicationis ecclesiae et altaris ritus. Dekret zur Promulgation des erneuerten Ordo dedicationis ecclesiae et altaris, In: Not. 13 (1977), S. 364f.

14 86 Ralf van Bühren der Kirch- und Altarweihung verwendet der Ordo dedicationis den neuen Begriff dedicatio von Dingen oder Orten, wodurch er die bisherige Bezeichnung consecratio 74 ersetzte. Nun war der Begriff consecratio freilich nicht abgeschafft, sondern allein persönlichen Weihen vorbehalten. Die terminologische Änderung, die der Ordo aus liturgietheologischen Gründen vollzogen hatte, übernehmen der Codex Iuris Canonici (1983), die volkssprachlichen Übersetzungen der Institutio generalis (ab 1983) und das Römische Benediktionale (1984). Nachdrücklicher als der Begriff Konsekration bekräftigte die Weihung, dass Sakralität im Falle des Kirchenbaus und Altars symbolisch-funktional gemeint ist, also in deren Christusbezogenheit. Die Bezeichnung Weihung sollte ebenso die Vorstellung ausschließen, dass Kirchenmauern also dingliche Sachen Träger einer objektiven Sakralität sein könnten. 75 Consecratio und dedicatio bezeichnen beide in Verbindung mit einer Chrisamöl-Salbung die Weihe (bzw. Weihung) von Personen bzw. Sachen (Dingen, Realien) oder Orten, um diese zeichenhaft für Gott auszusondern und einer weltlichen Zweckbestimmung zu entziehen, und zwar auf Dauer. In diesem Sinne zählen die Weihe einer Äbtissin zur persönlichen Weihe, die Weihung einer Kirche zur örtlichen Weihung, die Weihung eines Altares oder einer Glocke zur dinglichen Weihung. Von solcher Weihe bzw. Weihung (consecratio, dedicatio) unterscheidet sich der Segen (benedictio), z. B. die Segnung von Brot, da sich hier der Charakter weltlicher Zweckbestimmung nicht ändert. 76 Nachkonziliare Defizite in der liturgiepastoralen und theologischen Bildung Die Anliegen des Zweite Vatikanums bezüglich Kunst beschränkten sich nicht auf materiell-äußerliche Veränderungen. Vielmehr erwartete das Konzil auch einen inneren Umschwung durch die liturgische Bildung aller Gläubigen, die Berücksichtigung von Kunst im Theologiestudium, den apostolischen Einsatz der Gläubigen im Kulturbereich und die Erneuerung der Pastoralbeziehung zwischen Kirche und zeitgenössischen Künstlern. 77 Papst Johannes XXIII. hatte diese innere Erneuerung des kirchlichen Lebens als Aggiornamento bezeichnet und die konziliaren Hauptziele benannt: die Entwicklung des katholischen Glaubens för 74 CIC 1917 (wie Anm. 24), can Adolfo Longhitano, Título I. De los lugares sagrados. Comentario a los cánones In: Ángel Marzoa Rodríguez / Jorge Miras / Rafael Rodríguez-Ocaña (Hg.), Comentario exegético al Código de Derecho Canónico. Band III/2: Cánones Aufl. Pamplona 2002, S , hier S. 1802f. 76 Michael Kunzler, Die Liturgie der Kirche. (Amateca. Lehrbücher zur katholischen Liturgie, Bd. 10) Paderborn 1995, S. 462; Heinrich J. F. Reinhardt, Geweihte Stätten. In: Joseph Listl / Hubert Müller / Heribert Schmitz (Hg.), Hb. des katholischen Kirchenrechts. Regensburg 1983, S , hier S. 648; Ders., Die Sakramentalien. In: Ebd., S , hier S Bühren, Kunst und Kirche (wie Anm. 5), S , 335, 401f., 642f.

15 Raum, Kunst und Liturgie 87 dern, das christliche Leben der Gläubigen erneuern und die kirchliche Disziplin den Bedingungen unserer Zeit anpassen. 78 Durch liturgiepastorale Bildung aller Gläubigen wollte der konziliare Reformplan die actuosa participatio gefördert sehen, was die liturgische Bildung der kirchlich beauftragten Künstler einschloss. Dass mit dem Konzil eine neue geistliche Erziehungsaufgabe entstanden 79 war, hatte Papst Paul VI ausdrücklich betont. Die ortskirchliche Umsetzung dieser Konzilsabsicht war in den siebziger und achtziger Jahren unvollständig. Angesichts dieses Defizits wiesen seit 1983 immer mehr nationale Bischofskonferenzen darauf hin, dass die liturgiepastorale und katechetische Bildung aller Gläubigen zu intensivieren sei. 80 Ähnliche Mängel zeigte die theologische Aus- und Weiterbildung nach dem Konzil. Konkreter als die Grundordnung zur Priesterausbildung, die der Apostolische Stuhl 1970 und 1985 veröffentlichte, wollten die Rahmenordnungen nationaler Bischofskonferenzen die Kunst auch in der theologischen Aus- und Weiterbildung berücksichtigt sehen 81 freilich nur als Wahlfach, das keine wirkliche Aneignung der pastoralen und fachlichen Kenntnisse gewährleistete, die das Konzil als unverzichtbar für Künstlerpastoral und denkmalpflegerische Verantwortung der kirchlichen Mitarbeiter betrachtete. Künstlerpastoral Pauls VI. ( ) in der Hoffnung auf eine neue Epiphanie der Schönheit Für die Künstlerpastoral erhoffte sich das Zweite Vatikanum lebendige Begegnungen und eine wechselseitige Befruchtung von Glaube und moderner Kunst. Aber nach dem Konzil ließen die Früchte auf sich warten. Zweifelsohne hatte der Weltepiskopat erkannt, dass die Künstlerseelsorge sich positiv auf die Förderung der zeitgenössischen kirchlichen Kunst auswirken kann. Aber nur wenige Bischöfe führten dieses Konzilsanliegen während der siebziger und frühen achtziger Jahre persönlich durch. Dabei hatte Papst Paul VI. einen beispielhaften Dialog mit der Kunstwelt geführt. Durch Künstlerbegegnungen, Kunstaufträge und Gründung einer modernen Kunstsammlung im Vatikan wollte er die Pastoralbeziehung zwischen Kirche und heutigen Künstlern zu erneuern helfen. 82 Aufgeschlossen für moderne Kunst 78 Ad Petri Cathedram. Enzyklika Papst Johannes XXIII. zum Beginn seines Pontifikats, In: AAS 51 (1959), S ; erneut abgedruckt in HerKorr 13 (1958/59), S , hier S Zit. in Le renouveau liturgique (wie Anm. 12), Nr Bühren, Kunst und Kirche (wie Anm. 5), S Ebd., S Ebd., S ; Ders., Paul VI. und die Kunst. Die Bedeutung des Montini-Pontifikates für die Erneuerung der Künstlerpastoral nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. In: FKTh 24 (2008), S , hier S

16 88 Ralf van Bühren und in der kirchlichen Tradition verankert, leistete Paul VI. einen wichtigen Beitrag zur lehramtlichen Kunsttheologie des 20. Jahrhunderts. Wenn er in Lehrschreiben oder bei persönlichen Begegnungen über Kunst sprach, dann stets im Kontext pastoraler und liturgischer Anliegen der nachkonziliaren Kirche. Viele der Aussagen Pauls VI. zur Kunst stützten sich explizit auf die Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils, andere führten die Konzilslehre vertiefend weiter. Trotz der Komplexität der langjährigen Lehrverkündigung Pauls VI. über Kunst und Künstler lassen sich in ihr Grundzüge erkennen, denen leitmotivisch zwei aufeinander bezogene Prinzipien zugrunde liegen: die Schönheit und die Geistigkeit. 83 Was die liturgisch genutzte Sakralkunst betrifft, erinnerte Paul VI. die Künstler an die Notwendigkeit ihrer religiösen Ausbildung. 84 Um die Mysterien der Liturgie und des christlichen Glaubens künstlerisch umsetzen zu können ( l arte sacra è un segno sensibile di cose e di bellezze nascoste 85 ), bedürfe es laut Paul VI. der katechetischen Unterweisung in dogmatischer und spiritueller Hinsicht, zudem des Verständnisses für die konziliar erneuerten Liturgienormen. 86 Liturgie und Sakralkunst sah Paul VI. als Schwestern ( Liturgia ed Arte sono sorelle 87 ), die sich gegenseitig helfen und bereichern. Was die liturgische Kunst betrifft, sprach Paul VI. vom Bündnis zwischen Schönheit und Glaube, zwischen Liturgie und Kunst ( connubio fra bellezza e fede, 88 connubio fra Liturgia ed Arte 89 ). Vom beiderseitigen Nutzen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit war er über 83 Francisco José León Tello, El pensamiento estético de Pablo VI. El arte como camino abierto al descubrimiento de Dios. In: El Hombre Moderno a la Búsqueda de Dios, según el Magisterio de Pablo VI. Jornadas de estudio en Pamplona, Universidad de Navarra. Brescia 2002, S , hier S ; Paul VI et L Art. Journée d études. Paris (Pubblicazioni dell Istituto Paolo VI, 9) Brescia/Rom 1989; Ludovico Trimeloni, Indice delle materie contenute nei primi dodici volumi di Insegnamenti di Paolo VI Vatikanstadt 1977, S We extend a special welcome. Ansprache Papst Pauls VI., In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. IX (1971). Vatikanstadt 1972, S. 345; Carlo Chenis, Giovanni Battista Montini e l arte. In: Mauro Mantovani / Mario Toso (Hg.), Paolo VI Fede, cultura, università. (BSRel, Bd. 182) Rom 2003, S , hier S , 237f., ; Tello, El pensamiento estético (wie Anm. 83), S ; Pier Virgilio Begni Redona (Hg.), Paolo VI. Su l arte e agli artisti. Discorsi, messaggi e scritti ( ). (Saggi dell Istituto Paolo, Bd. 6) Brescia/Rom 2000, S. 197; Chenis, Fondamenti teorici (wie Anm. 4), S. 69, 156; Ludovico Trimeloni, Indice delle materie (wie Anm. 83), S. 80f. 85 Il nostro discorso. Homilie Papst Pauls VI. aus Anlass der Ernennung neuer Kardinäle, In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. III (1965). Vatikanstadt 1965, S. 868f., hier S Ci premerebbe. Ansprache Papst Pauls VI. bei der Begegnung mit Künstlern in der Sixtinischen Kapelle, In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. II (1964).Vatikanstadt o. J., S ; Salutiamo i partecipanti. Ansprache Papst Pauls VI., In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. V (1967). Vatikanstadt 1968, S. 3 8; vgl. Pier Virgilio Begni Redona, Paolo VI. Su l arte e agli artisti (wie Anm. 84), S. 142f. 87 Salutiamo i partecipanti (wie Anm. 86); vgl. Ebd., S Un paterno saluto. Ansprache Papst Pauls VI., In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. X (1972). Vatikanstadt 1973, S. 82; vgl. Pier Virgilio Begni Redona, Paolo VI. Su l arte e agli artisti (wie Anm. 84), S Salutiamo i partecipanti (wie Anm. 86); vgl. Ebd., S. 142.

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