Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren und Entgelte) 2016
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- Richard Abel
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1 Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren und Entgelte) 2016 Grundsteuer A Grundsteuer B Kommunalsteuer Vergnügungssteuer Gebrauchsabgabe 500 v.h. d. Messbetrages 500 v. H. d. Messbetrages 3 v. H. d. Bemessungsgrundlage nach der Vergnügungssteuersatzung 6 v. H. der Bemessungsgrundlage Erschließungsbeitragssatz gem. 3,0% des Erschließungskostenfaktors ( 190,00) Tir.Verk.AufschlAbgG lt. VO der Lds.Reg. Vom , LGBl. 184/2014 = 5,70 je Einheit der Bem.Grundlage gem. 20 TBO Ausgleichsabgabe Gehsteigbeitrag nach 3 des Tir.Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2011, LGBl. 58 i.d.j.g.fassung wird nicht erhoben Hundesteuer 1. Hund jährlich 86,50 jeder weitere Hund jährlich 183,00 Wachhunde u. Hunde nach 2 Tir.Hundesteuergesetz 45,00 jeder weitere Hund unter diesem Titel 45,00 Friedhofgebühren a) Leichenhallengebühren: Benützung Einsegnungshalle 44,50 b) Grabnutzungsgebühren: Familiengrab für die ersten 10 Jahre Wandgrab 276,00 Einzelgrab 110,50 Doppelgrab 231,50 Urnengräber für die ersten 10 Jahre Urnenerdgrab alt einfach 56,00 Urnenerdgrab alt doppelt 83,50 Urnenerdrab neu 110,50 Für jede Verlängerung um weitere 10 Jahre tritt eine Erhöhung um 150 % der Gebühr ein. c) Urnennischen: 67,00 Nischen für 2 Urnen 100,00 Nischen für 4 Urnen 134,00 Nischen für 6 Urnen Für jede Verlängerung um weitere 10 Jahre tritt eine Erhöhung um 150 % der Gebühr ein. e) Kosten für Platten und Rahmen zum Verschluß der Urnennischen: bei Nischen für 2 bis 4 Urnen 160,00
2 bei Nischen für 6 Urnen 212,00 f) Beerdigungs- und Totengräbergebühren: Vorschreibung erfolgt durch den Bestatter g) sonstige Friedhofsgebühren: für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales pro Einzelgrab 10,00 Zu den Nutzungsgebühren für Gräber und Urnennischen für Verstorbene, zuletzt nicht in Schwaz wohnhaft, wird eine Mehrgebühr mittels eines Pauschales von 81,00 eingehoben. Abfallgebühren Grundgebühr: Grundbetrag für Haushalte pro Person 50,50 in Bereichen gem. 2 Abs. 3 Müllabfuhrordnung pro Person 38,20 Grundbetrag pro Person am Schwazer Berg 18,10 Grundbetrag für sonst. Gebührenpflichtige in % des Geb.Satzes von 83,20 weitere Gebühr: für Restmüll pro kg 0,39 für Bioabfall pro kg 0,21 für Sperrmüllabholung pro Anfallstelle 34,00 und pro m³ 13,00 für die Entleerung von Restmüllbehältern Restmülltonne 60 l 0,54 Restmülltonne 80 l 0,75 Restmülltonne 120 l 1,08 Restmülltonne 240 l 2,15 Restmüllcontainer 770 l 7,00 Restmüllcontainer l 9,85 Grosscontainer/Presscontainer (entfällt ab 3,5 t Inhalt) 154,00 für die Entleerung von Biotonnen 0,00 Bioabfallsack 10 l 0,90 Restmüllsack 50 l 3,60 Restmüllsack 80 l 5,70 für den Häckseldienst je angefangene halbe Stunde 25,50 Gebühr für Gartenabfallsack 120 l 4,00 Gebühr für Gartenabfallsack 80 l 2,90 Sortierzuschlag für verunreinigte Biotonnen 15,50 für die Ablieferung von Abfällen am Recyclinghof in Schwaz: Sperrmüll pro kg 0,25 Autoreifen ohne Felgen pro Stück 2,65 Autoreifen mit Felgen pro Stück 3,65 Holzfenster pro 1/4 m³ 7,70 Bauschutt bis 1/4 m³ kostenlos, darüber pro 1/4 m³ 5,15
3 Heimatmuseum Eintrittsentgelte für Erwachsene 3,50 für Jugendliche bis Vollendung des 17. Lj., Lehrlinge, Studenten und Senioren 2,50 für Kinder bis Vollendung des 15. Lebensjahres für Erwachsene ermäßigt 2,50 für Jgdl. bis Vollend. des 17. Lj., Lehrlinge, Studenten und Senioren ermäßigt 1,50 Schlosskirche Freundsberg Entgelt für die Benützung der Schlosskirche bei Hochzeiten ohne Konsumation 100,00 Entgelt für die Benützung der Schlosskirche bei Hochzeiten mit Konsumation 60,00 Sportplätze a) Hauptplatz: Sportvereine Region 51 je Spiel 88,50 Sportvereine Region 51 Nachwuchsklassen pro Spiel 44,50 Spiele des TFV und des ÖFB je Spiel 276,50 Spiele des TFV und des ÖFB von Nachwuchsmannschaften je Spiel 139,00 Spiele auswärtiger Vereine und Sportgruppen je Spiel 331,00 Flutlicht Trainingsbetrieb je Stunde 18,00 Flutlicht Spielbetrieb je Stunde 35,50 b) Kunstrasenplatz: Sportvereine Region 51 je Spiel 66,50 Sportvereine Region 51 Training je Stunde 33,50 (Hobby-)Sportgruppen Region 51 je Spiel 134,00 (Hobby-)Sportgruppen Region 51 Training je Stunde 68,00 Sportvereine Region 51 Nachwuchsklassen je Spiel 39,50 Sportvereine Region 51 Nachwuchsklassen Training je Stunde 17,00 Spiele des TFV und des ÖFB je Spiel 277,00 Spiele des TFV und des ÖFB von Nachwuchsmannschaften je Spiel 140,00 Spiele auswärtiger Vereine und Sportgruppen je Spiel 277,00 Auswärtige Vereine Training je Stunde 166,00 Flutlicht Trainingsbetrieb je Stunde 5,60 Flutlicht Spielbetrieb je Stunde 11,10 c) Mehrzwecksportplatz Ost: Veranstaltungen Schwazer Vereine und Sportgruppen pro Stunde 13,40 Veranstaltungen Auswärtige pro Stunde 23,50 Training Vereine und Sportgruppen pro Stunde 5,60 Training Schwazer Vereine für Nachwuchsmannschaften pro Stunde 3,00 Benützung Flutlichtanlage pro Stunde 5,60 Sport- und Turnhallen a) Sporthalle Ost: Trainingsbetrieb: Schwazer Betriebssportgemeinschaften pro StundeSporthalle (3/3 der Halle) 9,00 Normturnsaal (1/3 der Halle) 4,30 Mehrzweckhalle 4,30 Schwazer Hobbymannschaften pro Stunde 18,50
4 Normturnsaal (1/3 der Halle) 9,10 Mehrzweckhalle 9,10 auswärtige Vereine pro Stunde Sporthalle (3/3 der Halle) 44,50 Normturnsaal (1/3 der Halle) 23,00 Mehrzweckhalle 20,50 Sportliche Veranstaltungen mit öffentlichem Zutritt in die Sporthalle pro Stunde für Schwazer Vereine und Betriebssportgemeinschaften 16,70 für Schwazer Hobbymannschaften 66,20 Veranstaltungen Schwazer Vereine für Nachwuchsmannschaften (bis 19 Jahre) 3,50 TFV und THV zur Durchführung überregionaler Meisterschaften (Nachwuchs) 11,70 TFV und THV zur Durchführung überregionaler Veranstaltungen 27,80 auswärtige Vereine u. Hobbymannschaften bzw. Betriebssportgemeinschaften 100,00 Benützung der Fussball-Banden pro Veranstaltung 34,00 b) Turnhallen bei der Hauptschule: Trainingsbetrieb pro Stunde: für Schwazer Betriebssportgemeinschaften und Hobbymannschaften 7,70 für auswärtige Vereine 24,50 Sportliche Veranstaltungen mit öffentlichem Zutritt in die Sporthalle: pro Stunde für Schwazer Vereine und Betriebssportgemeinschaften 9,00 für Schwazer Hobbymannschaften 33,50 Veranstaltungen Schwazer Vereine für Nachwuchsmannschaften (19 Jahre) 3,50 für TFV zur Durchführung überregionaler Bewerbe 12,00 für auswärtige Vereine und Hobbymannschaften bzw. Betriebssportgemeinschaften 87,00 Kletterwand pro Stunde Benützung für Trainingszwecke Benützung für Veranstaltungen 17,70 Benützung für den OAV u. Bergrettung kostenlos Kegelbahn Sporthalle Schwaz Ost für Schwazer Vereine und Gruppen je Stunde und Bahn 4,60 für Ausswärtige je Stunde und Bahn 6,70 für Schwazer Senioren je Stunde und Bahn 2,50 Schwimmbad a) Saisonkarten: Einzelkabine 130,50 Kästchen Erwachsene 80,00 Kästchen Senioren mit Seniorenausw. d. Stadt Schwaz 57,00 Kästchen Behinderte mit Ausweis 57,00 Kästchen Jugendliche, Lehrlinge und Studenten 40,50 Kästchen Kinder 6 15 Lebensjahr 26,50 b) Blockkarten: 10er-Block Kästchen Erwachsene 37,50 c) Tageskarten: Einzelkabine 7,90
5 Erwachsene (Region 51) und Gäste mit Gästekarte 4,30 Gäste ohne Gästekarte (ausserhalb Region 51) 4,90 Jugendliche, Lehrlinge u. Studenten mit Ausweis 3,00 Senioren 3,40 Kinder 1,80 Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Besucherkarte 1,30 Schüler (HASCH, HAK und AHS Oberstufe) in geschlossenen Klassen der Region 51 unter Aufsicht einer Lehrperson 0,80 Schüler in geschlossenen Klassen außerhalb der Region 51 unter Aufsicht einer Lehrperson 1,40 Tiroler Familienpass Tageskarte Erwachsene 3,70 Tageskarte Jugendliche 2,40 Tageskarte Kinder 1,10 d) Ermäßigungstarife: für Kriegs- u. Zivilversehrte mit einer Erwerbsmind. von mehr als 50%, Behinderte mit Ausweis, für Grundwehr-/Zivildiener und gepr. Rettungsschwimmer 3,40 Abendtarif ab 16:00 Uhr Erwachsene 3,20 Jugendliche, Lehrlinge, Studenten und Senioren m. Seniorenausweis d. Stadt Schwaz 1,80 Kinder 1,00 Abendtarif ab generell für alle Besucher (außer Kinder) 1,30 Mittagstarif (12.00 bis Uhr): Erwachsene 2,80 Jugendliche, Lehrlinge, Studenten und Senioren m. Seniorenausweis d. Stadt Schwaz 1,80 Kinder 1,00 Frühtarif (09.00 bis Uhr): generell für alle Besucher 1,80 e) geschlossene Pflichtschulklassender Region 51, sind gebühren, desgleichen geschlossene Gruppen der Lebenshilfe f) Entgelt Lautsprecherdurchsage 1,30 Entgelt Liegestuhl 3,00 Entgelt Tischtennis je 1/2 Stunde 1,30 Ersatzentgelt für Schlüssel 18,00 Sauna Einzelzutritt Normaltarif (Tageskarte) 14,00 Einzelzutritt (Tageskarte) Senioren und Behinderte mit Ausweis 13,00 Einzelzutritt (Tageskarte) Kinder 4 bis 15 Jahre 7,00 Einzelzutritt Abendtarif Uhr Normaltarif 12,00 10er Block Normaltarif 120,00 10er Block Senioren und Behinderte mit Ausweis 115,00 Solarium Einheit zu 7 Minuten, je Jeton 4,50
6 Leihgebühr Handtuch 5,00 Leihgebühr Leintuch 5,00 Leihgebühr Paket (Bademantel,Badetuch, Badegel) 7,00 Stadtbücherei Jahresgebühr für Schwazer Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres Jahresgebühr für auswärtige Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 10,90 Jahresgebühr für Jugendliche 14 bis 19 Jahre 16,40 Jahresgebühr für alle sonstigen Personen 21,80 Leihgebühr DVD Pro Stück 0,60 Reservierungsgebühr pro Medium 1,10 Versäumnisgebühr pro Medium und Tag 1., 2., 3. Mahnbrief 1,10/2,20/3,20 Ersatzausweis 3,30 Computerausdruck pro Stück 0,20 Fotokopie pro Stück 0,30 Internetzugang für Mitglieder pro Minute 0,02 Kurzparkzonenabgabe 1. Stunde 0,50 jede weitere angefangene 1/2 Stunde 0,60 Parkgebühr Wohnmobilabstellplatz Tagesparkgebühr 6,00 Kunsteisbahn ab Saison 2016/17 a) Einzeleintritte: Erwachsene 3,00 Jugendliche bis Vollendung d. 17. Lebensj., Lehrlinge, Studenten und Senioren 2,00 Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres 1,30 Kinder unter 6 Jahren Pflichtschulklassen als Unterricht 0,80 Unterstufe AHS und RG 0,80 alle anderen Schulen (HAK, Hasch, AHS,.) 1,10 b) Saison- und Blockkarten: Erwachsene 72,00 Jugendliche bis Vollendung d. 17. Lebensj., Lehrlinge, Studenten und Senioren 53,00 Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres 28,00 10er-Block Erwachsene 25,00 10er-Block Jugendliche 17,00 10er-Block Klinder 11,50 c) Training auf der Kunsteisbahn pro Stunde: für Schwazer Eishockeyvereine (bei Meisterschaftsbetrieb) 20,00 für Schwazer Eishockeyvereine für ihre Nachwuchsmannschaften 9,50 für Schwazer Vereine und Gruppen 34,50 für Schwazer Eisstockvereine pro Bahn (7 Bahnen) 6,70
7 d) Veranstaltungen auf der Kunsteisbahn pro Stunde: für Schwazer Eishockeyvereine und Schwazer Gruppen 36,50 für auswärtige Vereine und Gruppen 144,00 Eisstockturniere von Schwazer Vereinen 30,00 Eisstockturniere von auswärtigen Vereinen 55,00 e) Schlittschuhverleih: Leihgebühr 1,70 Einsatz bei Entlehnung 6,00 Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge ab KG-Jahr 2016/17 Kindergarten Halbtagsbesuch bis 13:00 Uhr monatlich (keine Verpflegung) für das 1. Kind 61,00 wenn 2 oder mehrere Kinder aus einer Familie den KG gleichzeitig besuchen für das 2. Kind 45,80 Halbtagsbesuch bis 14:00 Uhr monatlich (mit Verpflegung) für das 1. Kind 70,40 wenn 2 oder mehrere Kinder aus einer Familie den KG gleichzeitig besuchen für das 2. Kind 52,80 Halbtagsbesuch ab 13:00 Uhr monatlich (mit Verpflegung) für das 1. Kind 50,00 wenn 2 oder mehrere Kinder aus einer Familie den KG gleichzeitig besuchen für das 2. Kind 37,50 Halbtagsbesuch ab 14:00 Uhr monatlich (ohne Verpflegung) für das 1. Kind 42,50 wenn 2 oder mehrere Kinder aus einer Familie den KG gleichzeitig besuchen für das 2. Kind 31,90 Ganztagsbesuch mit Mittagspause (keine Verpflegung) monatlich für das 1. Kind 93,80 für das 2. Kind 70,40 Ganztagsbesuch mit Mittagstisch monatlich für das 1. Kind 103,20 für das 2. Kind 77,40 Für Kinder, die vor dem 1. September das 4. bzw. 5. Lebensjahr vollendet haben, verringert sich der mtl. Beitrag von September bis Juni um den vom Bund bzw. Land festgesetzten Beitrag (derzeit mtl. 45,00)
8 Beitrag ermäßigt für Asylantenkinder halbtags 16,20 Beitrag ermäßigt für Asylantenkinder ganztags 24,80 Kinderkrippe Halbtagsbesuch ohne Verpflegung (06:30 Uhr bis 13:00 Uhr) monatlich für das 1. Kind 28,50 für das 2. Kind 21,40 3 Tage/Woche für das 1. Kind 38,50 für das 2. Kind 28,90 für das 1. Kind 50,50 für das 2. Kind 37,90 für das 1. Kind 61,00 für das 2. Kind 45,80 Halbtagsbesuch mit Verpflegung (06:30 Uhr bis 14:00 Uhr) monatlich für das 1. Kind 32,50 für das 2. Kind 24,40 3 Tage/Woche für das 1. Kind 44,00 für das 2. Kind 33,00 für das 1. Kind 58,00 für das 2. Kind 43,50 für das 1. Kind 70,40 für das 2. Kind 52,80 Halbtagsbesuch ohne Verpflegung (14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) monatlich für das 1. Kind 21,00 für das 2. Kind 15,80
9 3 Tage/Woche für das 1. Kind 27,00 für das 2. Kind 20,30 für das 1. Kind 35,50 für das 2. Kind 26,70 für das 1. Kind 42,50 für das 2. Kind 31,90 Halbtagsbesuch mit Verpflegung (13:00 Uhr bis 17:30 Uhr) monatlich für das 1. Kind 24,00 für das 2. Kind 18,00 3 Tage/Woche für das 1. Kind 31,80 für das 2. Kind 23,90 für das 1. Kind 41,50 für das 2. Kind 31,20 für das 1. Kind 42,50 für das 2. Kind 31,90 Ganztagsbesuch mit Mittagspause (keine Verpflegung) monatlich für das 1. Kind 41,50 für das 2. Kind 31,20 3 Tage/Woche für das 1. Kind 38,50 für das 2. Kind 28,90 für das 1. Kind 76,50
10 für das 2. Kind 57,40 für das 1. Kind 93,80 für das 2. Kind 70,40 Ganztagsbesuch mit Mittagstich monatlich für das 1. Kind 45,50 für das 2. Kind 34,20 3 Tage/Woche für das 1. Kind 63,60 für das 2. Kind 47,70 für das 1. Kind 84,00 für das 2. Kind 63,00 für das 1. Kind 103,20 für das 2. Kind 77,40 Verpflegungskosten Schwazer Kinder ganztägig 6,40 Schwazer Kinder vormittags 4,30 Schwazer Kinder nachmittags 2,20 auswärtige Kinder ganztägig 6,80 auswärtige Kinder vormittags 5,30 auswärtige Kinder nachmittags 2,30 Mittagessen Personal 5,00 Mittagstisch im Tannenberg- und Barbarakindergarten: direkte Weiterverrechnung der Kosten des Lieferanten (derzeit 4,20/Mittagsmenü) Beitrag Hort monatlich für das 1. Kind 47,80 für das 2. Kind 35,90 Verpflegungsgrundbetrag 24,00 Mittagessen 5,00
11 Märkte Krämerstand (bei Märkten) pro Laufmeter 6,50 Leihgebühr für Stand mit oder ohne Überdachung pro Tag 6,50 Entlehnungen Bauhof Leihgebühr Holzhäuschen inkl. Aufbau bis zu zwei Wochen 150,00 darüber hinaus pro angefangener Woche 50,00 Leihgebühr Tonanlage 100,00 Leihgebühr Zelte (Vereine und Betriebe), Private nur mit Sondergenehmigung 150,00 Marktstände neu 15,00 Lieferpauschale im Stadtbereich 10,00
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