Senatsverwaltung für Justiz 1 I B E 15

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1 C:\Programme\Microsoft Office\Vorlagen\Vermerksformular.dot Berlin, den 30. April 2002 Bearbeiter: Herr Frenzel, App Vermerk IT-Einsatz in der Berliner Justiz Überblick 1.1 Ziele des IT-Einsatzes Der Einsatz der Informationstechnik ist kein Selbstzweck, sondern hat der Erfüllung der Kernaufgaben der Justiz zu dienen durch Unterstützung, Beschleunigung und Erleichterung von Geschäftsabläufen und Automatisierung von standardisierten Tätigkeiten. Nur mit Informationstechnik können die Rahmenbedingungen für den zukünftig flächendeckend zu vollziehenden elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Verstärkter IT-Einsatz ist auch notwendig, um angesichts des bestehenden Personaldefizits den Betrieb und die Funktionsfähigkeit der Justizbehörden und Gerichte aufrecht zu erhalten und die vorhandenen, teilweise erheblichen Arbeitsreste abzubauen. Denn die Effektivität der Arbeitsplätze kann optimal nur durch Reorganisation der Geschäftsprozesse gesteigert werden, deren Grundvoraussetzung eine flächendeckende IT-Ausstattung ist. Um diese Ziele zu erreichen, sind alle in Betracht kommenden Arbeitplätze mit einer standardisierten IT-Infrastruktur auszustatten und flächendeckend vernetze Bildschirmarbeitsplätze mit Grundfunktionen für Texterstellung, , Bürokommunikation, Internetrecherche etc. einzurichten. Außerdem werden zur passgenauen informationstechnischen Unterstützung der verschiedenen Fachbereiche leistungsfähige IT-Fachverfahren benötigt. 1.2 Stand der Zielerreichung Trotz aller haushaltsmäßigen Schwierigkeiten Berlins ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, die informationstechnische Ausstattung deutlich zu verbessern. Die Zahl der Bildschirmarbeitsplätze ist seit 1993 von 839 (überwiegend Terminals und Einzelplatz PC) auf inzwischen (überwiegend vernetzte PC) gestiegen.

2 Entwicklung Bildschirmarbeitsplätze Zuwachs um Senatsverwaltung für Justiz Strafverfolgungsbehörden Ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Justizvollzug gesamt An diesen Bildschirmarbeitplätzen wird eine Vielzahl von geeigneten IT-Fachverfahren eingesetzt (siehe unter Ziffer 2. Schwerpunkte des IT-Einsatzes). Allerdings ist der Ausstattungsgrad der Berliner Justiz mit Informationstechnik weiterhin nicht ausreichend und im Vergleich mit den anderen Bundesländern mit am niedrigsten. Daher ist zu befürchten, dass Berlin den Anschluss an den bundesweit sehr hohen technischen Ausstattungsgrad der Justizbehörden verliert. Ausstattungsgrad Bildschirmarbeitsplätze im Verhältnis zu Gesamt-Mitarbeiterzahl Senatsverwaltung für Justiz 93,1% Strafverfolgungsbehörden 77,7% Ordentliche Gerichtsbarkeit 49,4% Verwaltungsgerichtsbarkeit 84,2% Sozialgerichtsbarkeit 43,2% Finanzgerichtsbarkeit 95,7% Justizvollzug* 21,6% gesamt 46,3% (*: Im Justizvollzug sind aufgabenbedingt überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze nicht IT-unterstützungsfähig.) Besonders groß ist der Nachholbedarf in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wo einzelne Gerichte trotz überwiegend IT-unterstützungsfähiger Arbeitsplätze nur einen geringen Ausstattungsgrad erreichen (Amtsgericht Neukölln 28,0 %, Amtsgericht Lichtenberg 27,8 %, Amtsgericht Tiergarten (``Kriminalgericht'') 26,6 %). Der derzeitige Stand des IT-Einsatzes in der Justiz wird durch nachfolgend beschriebene Umstände geprägt: - Die Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre vollzogene Dezentralisierung der gestaltenden Verantwortung für den IT-Einsatz in den öffentlichen Verwaltungen Berlins hat auch in der Justiz zu einer Zersplitterung geführt, in deren Folge eine Vielfalt an Einzelanwendungen realisiert worden sind.

3 - Die in der mittelfristigen Finanzplanung in Ansatz gebrachten Haushaltsmittel werden inzwischen durch die zur Aufrechterhaltung des erreichten Ausstattungsgrades notwendigen Ersatzbeschaffungen nahezu vollständig aufgebraucht. - Konsumtive Mittel - zum Beispiel für Verbrauchsmaterialien stehen nicht in dem für den IT-Betrieb erforderlichen Maße zur Verfügung, so dass teilweise bereits jetzt den Geschäftsbetrieb gefährdende Beschaffungsnotlagen entstehen. - Der Betrieb der bereits vorhandenen Informationstechnik kann mit dem zur Verfügung stehenden IT-Fachpersonal nur noch mit ausreichender Qualität aufrecht erhalten werden; zusätzliches IT-Personal wird auch bei Ausweitung des IT-Einsatzes angesichts der Personalnöte der Justiz nicht zur Verfügung gestellt werden können. 1.3 Strategien zur Zielerreichung IT-Organisation Die 1993 im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz eingeführte IT-Struktur ist mit Inkrafttreten der Richtlinie für die Organisation des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung IT-Organisationsrichtlinie in einem kontinuierlichen und noch andauernden Prozess fortentwickelt worden, um einen für einen flächendeckenden IT-Einsatz optimalen Handlungsrahmens zu erreichen. Der Schwerpunkt dieser Entwicklung besteht sowohl in einer technisch inhaltlichen Ausrichtung als auch in der Zuordnung der Rollen nach dem Organisationsmodell der IT-Organisationsrichtlinie. Für Anwendungs- und Systembetreuungsaufgaben sind in den Strafverfolgungsbehörden und Fachgerichtsbarkeiten zentrale IT-Stellen geschaffen worden. Auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind durch die Ausrichtung der Verfahrensentwicklung auf ein einheitliches IT-Fachverfahren (AULAK) und die Konzentration der Verantwortung für den IT- Infrastrukturbetrieb der Amtsgerichte bei dem Präsidenten des Amtsgerichts erste wichtige Schritte zur Strukturverbesserung unternommen worden. Im Rahmen des Projekts IMAG (Informations-Management der Amtsgerichte in Berlin) wird unter anderem die bestehende Organisationsstruktur auf eine notwendige weitere Optimierung untersucht. Nach dem bisherigen Diskussionsverlauf zeichnet sich ab, dass bei den Gerichtsleitungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Konsens erzielt werden kann, die Verfahrensverantwortung für das einheitliche IT-Fachverfahren AULAK gemeinsam mit der Aufgabe des IT-Infrastrukturbetriebs in einer gemeinsamen IT-Stelle zusammenzufassen IT-Infrastruktur

4 In den Berliner Justizeinrichtungen werden schon seit Jahren nur noch hersteller-unabhängige offene Datennetze nach Berliner Landesstandard geschaffen. Der Datenaustausch zwischen den einzelnen Justizstandorten erfolgt über die vom Land Berlin zur Verfügung gestellte Netzinfrastruktur des MAN. Eine Vereinheitlichung der eingesetzten Serverrechner sowie der an den Arbeitsplätzen installierten Endgerätetechnik (multifunktionales Endgerät) wird angestrebt, um Betriebskosten (Betreuungsaufwände) einsparen zu können Anwendungsentwicklung Hinsichtlich der Anwendungsentwicklung wird der Übernahme fertiger IT-Verfahren Vorrang gegenüber der Eigenentwicklung eingeräumt. Beispielhaft seien hier die in den Fachgerichtsbarkeiten, den Registergerichten, den Grundbuchämtern und in den Justizvollzugsanstalten eingesetzten IT-Verfahren erwähnt. Soweit marktreife und dem Stand der Technik entsprechende, zukunftsichere Produkte nicht zur Verfügung stehen, wird ein Entwicklungsverbund mit anderen Bundesländern angestrebt. Nur ausnahmsweise und nach sorgfältiger Prüfung der in anderen Bundesländern eingesetzten IT-Verfahren und/oder der Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bundesländern sind Eigenentwicklungen begonnen bzw. fortgesetzt worden. (Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Darstellung der eingesetzten IT-Verfahren unter Ziffer 2.2.) Fremdvergabe von IT-Leistungen (Outsourcing) Es ist beabsichtigt, zur zukünftigen Gewährleistung des IT-Einsatzes in der Justiz verstärkt externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit ist die Absicht verbunden, beim Betrieb der IT-Infrastruktur nachhaltige Einsparpotentiale nutzbar zu machen. Wir konzipieren deshalb den Fremdbezug von IT-Dienstleistungen in sehr enger Abstimmung mit dem zentralen IT-Management des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Inneres. Auf dessen Anregung werden wir mit dem Fremdbezug von IT-Dienstleistungen bei dem LIT beginnen. Das hierzu vom Präsidenten des Amtsgerichts modellhaft vollzogene Outsourcing des IT- Infrastrukturbetriebs eines kompletten Gerichtsstandorts Pilotobjekt Amtsgericht Pankow/Weissensee hat bewiesen, dass mit der Übertragung des IT-Infrastrukturbetriebs auf den Dienstleister LIT sehr ansprechende Ergebnisse hinsichtlich der Qualität und der Sicherheit des IT-Einsatzes zu erzielen sind. In Auswertung der Ergebnisse des Pilotobjekts in Pankow erarbeitet die Projektgruppe IMAG derzeit den Masterplan für den zukünftigen Einsatz der Informationstechnik bei den Amtsgerichten.

5 Insgesamt ist es notwendig, das ``historisch gewachsene Ist'' in einen für den flächendeckenden Einsatz von Informationstechnik optimalen Organisationsrahmen zu überführen. Dabei geben die für den flächendeckenden IT-Einsatz völlig unzureichende Ausstattung mit eigenem IT-Fachpersonal sowie die nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine strikte Orientierung am Gebot der Wirtschaftlichkeit und die verstärkte Verlagerung des IT-Betriebs auf externe Dienstleiter vor. 2. Fachspezifische Schwerpunkte des IT-Einsatzes 2.1 Querschnittsverfahren Rechnungswesen Die Einführung von ProFiskal (jetzt: Neues Berliner Rechnungswesen - NBR) ist in der Justiz hinsichtlich der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel abgeschlossen. Es finden darüber hinaus Untersuchungen im Kassenwesen der Justiz statt, die zum Ziel haben, ProFiskal zur Beschleunigung von Zahlungsverfahren nutzbar zu machen. Personalwesen Das Verfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) wird wegen der besonderen organisatorischen Strukturen im Personalwesen der Justizverwaltung zunächst als reines Abrechnungsverfahren im Justizverwaltungsamt eingesetzt. Es ist eine Untersuchung der Personalverwaltung in der Justiz in Vorbereitung, die eine wirtschaftliche und kompetente Aufgabenerledigung unter Einbeziehung der weiteren Einsatzmöglichkeiten von IPV zum Ziel hat. Justiz im Internet Das virtuelle Stadtinformationssystem unter ``berlin.de" hat sich mittlerweile zu einem der umfangreichsten und meistgenutzten Stadtportale in Deutschland entwickelt. Die Einführung des neuen Redaktionssystems ``Imperia'' zur Gestaltung von Internetseiten wird derzeit zum Anlass genommen, das unter aufgelegte Justizangebot umfassend zu überarbeiten, auszubauen und dadurch weiter zu verbessern. Berliner Rechtsvorschriften im Intranet Die Berliner Justiz stellt die von ihr herausgegebenen Berliner Rechtsvorschriften (BRV) - Amtliche Sammlung in Zusammenarbeit mit der Kulturbuch-Verlag GmbH Berlin ( im Intranet (Netz der Berliner Verwaltung) zur Verfügung. Alle Gerichte und Hauptverwaltungen erhalten ferner ein Exemplar der BRV auf CD-ROM. Unter

6 der angegebenen Internetadresse sind auch das Amtsblatt- sowie das Gesetz- und Verordnungsblatt einsehbar. Juristische Informationssysteme Juris wird als Standard in Bibliotheken angestrebt. Dies ist in den oberen Landesgerichten bereits verwirklicht und steht beim Landgericht bevor. Die Strafverfolgungsbehörden haben darauf ebenfalls Zugriff. Im Rahmen eines Pauschalvertrags können Richter Juris auch von ihrem häuslichen Arbeitsplatz nutzen. 2.2 Senatsverwaltung für Justiz Das gesamte Dienstgebäude ist strukturiert verkabelt. Nahezu alle Arbeitsplätze sind mit PC ausgestattet. Die Registratur und die Bibliothek arbeiten jeweils mit Fachanwendungen. Die Einführung einer ``DOMEA-zertifizierten'' IT-gestützten Vorgangsbearbeitung ist beabsichtigt. 2.3 Ordentliche Gerichtsbarkeit Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zurzeit Bildschirmarbeitsplätze eingerichtet. Einen Schwerpunkt bilden dabei immer noch die Schreibarbeitsplätze in den Gerichten. Entsprechend der Vielfalt von Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist einen Vielzahl von Fachanwendungen im Einsatz, von denen einige auf Grund ihres Alters in den nächsten Jahren abgelöst werden müssen. Automation der Justizkasse (AJUKA) Seit Ende 1990 wird das automatisierte Buchungsverfahren der Justizkasse AJUKA betrieben. Unter Einbeziehung von ProFiskal und des in den Zahlstellen eingesetzten Verfahrens ZABUSYS wird derzeit eine Neukonzeption des Zahlungsverkehrs im Justizbereich erarbeitet. Automation des Landgerichts, der Amtsgerichte und des Kammergerichts (AULAK) 1998 begann die Erstellung einer Gerichtsorganisationssoftware zur einheitlichen Automationsunterstützung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. AULAK soll die Optimierung der Arbeits- und Ablauforganisation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit informationstechnisch unterstützen. Die Software wird für sämtliche Arbeitplätze aller

7 Organisationseinheiten und Organisationsformen entwickelt. Die Zivilprozessmodule sind fertig gestellt und werden erfolgreich am Kammergericht (Eingangsregistratur), am Landgericht und in mehreren Amtsgerichten eingesetzt. Im Jahr 2001 ist die Entwicklung der Strafprozessmodule abgeschlossen worden. Sie werden derzeit einer praktischen Erprobung im Bereich der Wirtschaftsstrafabteilungen des Amtsgerichts Tiergarten unterzogen. Bis zum voraussichtlichen Ende des Projekts Mitte des Jahres 2002 werden noch die Programmteile zur Unterstützung der Bearbeitung von Vormundschafts- und Nachlasssachen realisiert. Durch AULAK soll eine wesentliche Beschleunigung des Geschäftsgang mit Hilfe einer durch eine Datenbank optimierte Schriftguterzeugung erzielt werden. Verfügungen der Richter und Rechtspfleger sollen grundsätzlich ``tagfertig'' abgearbeitet werden können. An den Standorten, an denen AULAK bereits flächendeckend im Bereich Zivilprozess eingesetzt wird (Amtsgerichte Köpenick, Spandau und Charlottenburg), sind erwartungsgemäß Effizienzsteigerungen zu verzeichnen. AULAK ist eine Eigenentwicklung der Berliner Justiz. Die Übernahme eines anderen bereits existierenden IT-Fachverfahrens kam zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht in Betracht. Alle damals auf dem Markt vorhandenen Entwicklungsvorhaben anderer Bundesländer (auch MEGA aus Brandenburg) wurden in einem Auswahlprojekt sehr sorgfältig geprüft, aber nicht für geeignet und zukunftssicher befunden. Die sehr gute Qualität von AULAK hat das Interesse weiterer Bundesländer (insbesondere des Landes Sachsen) an einem Zusammenschluss zu einem Entwicklungsverbund geweckt. AULAK ist das für die ordentliche Gerichtsbarkeit zentrale Entwicklungsvorhaben, mit dem die verfahrenstechnische Voraussetzung zu einer grundlegenden Modernisierung der Arbeitsabläufe in den Gerichten geschaffen wird. Automation des Handelsregisters (HAREG) Die Anwendung HAREG unterstützt seit 1990 die Führung des Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters an 96 Bildschirmarbeitsplätzen im zentralen Registergericht am Amtsgericht Charlottenburg. Das Register selbst wird zurzeit noch in Papierform (Registerblätter) geführt. Eine neue Softwarelösung für die papierlose Führung des Handelsregisters und den Online-Zugriff über das Internet im Wege der Datenfernübertragung (AUREG) haben wir gemeinsam mit externen Unternehmen und dem Land Brandenburg entwickelt. Die Ablösung von HAREG durch AUREG ist nach Beendigung der anstehenden Erfassung der Registerblätter in der Datenbank zum Jahr 2003 beabsichtigt.

8 Kartei in Insolvenz- und Konkurssachen (KIKO) 1998 wurde die Anwendung zur Automationsunterstützung der Konkurskartei an die Erfordernisse des Insolvenzverfahrens angepasst. Unter dem Namen KIKO (Kartei für Insolvenz- und Konkurssachen) unterstützt es die Bearbeitung sowohl der Unternehmens- als auch der Verbraucherinsolvenzen im AG Charlottenburg. Eine Freigabe für alle Amtsgerichte wird nach Fertigstellung der Anbindung einer Textverarbeitung erfolgen. Eine Integration von KIKO in das einheitliche Verfahren AULAK ist beabsichtigt. Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AUMAV) Mit der Anwendung AUMAV Automation des gerichtlichen Mahnverfahrens werden die im zentralen Mahngericht AG Wedding eingehende Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden (jährlich über ) überwiegend maschinell erfasst und mit einem Programmsystem verarbeitet, das auch in zwölf anderen Bundesländern eingesetzt wird. Die Verfahrenssteuerung und Datenhaltung erfolgen weitgehend papierlos; die erlassenen Bescheide und Nachrichten werden über spezielle Poststraßen zentral versandfertig vorbereitet. Derzeit befindet sich ein neues Online-Verfahren im Pilotbetrieb, mit dem fehlerhafte Anträge schneller bearbeitet werden können. Schuldnerverzeichnis/Eidesstattliche Versicherung (SCHUV/EV) Mit dem Projekt SCHUV/EV wurde das bei dem Amtsgericht Schöneberg geführte Zentrale Schuldnerverzeichnis automatisiert. Die einzelnen Amtsgerichte, die keine örtlichen Schuldnerverzeichnisse mehr führen, sind Online mit dem Zentralverzeichnis verbunden. Maschinell geführtes Grundbuch (SOLUM STAR) Die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs wurde mit dem nach der gleichnamigen Anwendung benannten Projekt SOLUM-STAR (SOLUM = lat. Grund + Boden, STAR = System für Textverarbeitung, Archivierung und Recherche) wie geplant bis Ende 2000 vollzogen. SOLUM-STAR wird im Verbund von inzwischen dreizehn Bundesländern (Berlin eingeschlossen) entwickelt. Seit März 2000 werden externe Kunden wie Notare, Banken u.a. von dem Präsidenten des Amtsgerichts als zuständiger Genehmigungsbehörde zum automatisierten Abrufverfahren zugelassen. Die für den Betrieb des elektronischen Grundbuchs erforderliche informationstechnische Ausstattung, deren Wartung und Pflege wird von der Siemens Finance & Leasing GmbH & Co. KG (SFL) im Rahmen einer public-private partnership privat finanziert. Der Investor

9 refinanziert sich aus Gebühren, die für die Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens anfallen und die das Land Berlin im Voraus abgetreten hat. Automation der Immobiliarversteigerung (ADIMMOV) An den Amtsgerichten Spandau und Charlottenburg wird ADIMMOV eingesetzt, eine Automationsunterstützung des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren. Die Verbreitung an weitere Amtsgerichte ist nach einer Migration in das zentrale IT- Fachverfahren AULAK vorgesehen. 2.4 Fachgerichtsbarkeit In der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird seit 1995 eine zeitgemäße Informationstechnologie eingesetzt, die alle Geschäftsbereiche des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Berlin mit über 250 vernetzten PCs unterstützt. Als Anwendungssoftware wird das Gerichtsorganisationsprogramm GEORG eingesetzt, das auch von anderen Bundesländern zur Unterstützung ihrer Fachgerichtsbarkeiten genutzt wurde. In der Finanzgerichtsbarkeit sind die Serviceeinheiten aller Senate mit Informationstechnik auf Grundlage der in mehreren Bundesländern eingesetzten Fachanwendung VG/FG ausgestattet. Im Jahr 2001 ist auch die Vollausstattung der Richterarbeitsplätze verwirklicht worden. Am Sozialgericht wird im Rahmen einer Mustergeschäftsstelle das länderübergreifend entwickelte Fachverfahren LISA eingesetzt. Der Kanzleibereich ist voll ausgestattet. Die Sozialgerichtsbarkeit strebt ab dem nächsten Jahr die Verkabelung ihres Gebäudes und die schrittweise Vollausstattung mit modernen Geräten an. 2.5 Strafverfolgungsbehörden Das Projekt KOMSTA (Kommunikation innerhalb der Staatsanwaltschaften) hat eine zukunftsweisende Unterstützung aller Sachbearbeiter (Staatsanwälte, Amtsanwälte und Rechtspfleger) und der Schreibdienste der Strafverfolgungsbehörden sowohl zur Informationsverarbeitung (tagfertige Schriftguterledigung) als auch zur Informationsgewinnung (Datenbankrecherchen, Internetrecherchen und elektronische Aktenführung) zum Ziel. KOMSTA umfasst die Schaffung einer flächendeckenden technischen Infrastruktur sowie die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der IT- Fachverfahren der Strafverfolgungsbehörden.

10 Technische Infrastruktur Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin beabsichtigt noch im Jahr 2002 die Vollausstattung sämtlicher (IT-unterstützbarer) Arbeitsplätze der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Diese Vollausstattung basiert auf dem im vorletzten Jahr erarbeiteten und im letzten Jahr erfolgreich erprobten Konzept einer strategischen Neuausrichtung des IT- Infrastrukturbetriebs der Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen dieses Vorhabens ``Server Based Computing SBC'' mit Thin-Clients und SAN-Netz (Storage Area Network) wird eine hochmoderne und technisch zukunftsweisende IT-Infrastruktur (Endgeräte, Datennetze, Server, Betriebssoftware und Standardanwendungssoftware) geschaffen werden. Diese Technik wird es ermöglichen, dass - von jedem Arbeitsplatz auf alle in der Behörde verfügbaren Applikationen zugegriffen werden kann. - an jedem Arbeitsplatz wechselndes Personal eingesetzt werden kann (walkinguser-prinzip), - eine zentrale Administration aller Arbeitsplätze durch die Systemadministratoren möglich ist, - eine hohe Ausfallsicherheit der Infrastruktur gegeben sein wird. IT Fachverfahren Folgende IT-Fachanwendungen werden bei den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt: AStA (Automatisiertes Staatsanwaltliches Auskunftssystem) Seit 1984 wird bei den Strafverfolgungsbehörden dieses System eingesetzt. Es ist ständig weiter entwickelt worden. Derzeit bietet es für sämtliche Geschäftsstellen der Strafverfolgungsbehörden eine Verarbeitungsfunktion (Datenbank), eine Registraturfunktion sowie externe Schnittstellen. Noch im Laufe des Jahres 2002 wird im Zuge der Vollausstattung der Strafverfolgungsbehörden diese Anwendung nicht nur - wie bisher den Geschäftsstellen, sondern auch allen anderen Mitarbeitern der Staats- und Amtsanwaltschaft flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Das Nachfolgesystem für AStA ist in Vorbereitung. Die Generalsstaatsanwaltschaft Berlin hat im letzten Jahr mit der (Weiter-)Entwicklung des Systems AStA-DOMEA (DOMEA = Dokumentenmanagement und

11 elektronische Archivierung) begonnen. Hierbei wird unter Kapselung der vorhandenen AStA-Datenbank ein System für Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitung integriert ein Textsystem mit Zugriff auf die AStA- Registratur angeschlossen und konfiguriert sowie eine Anpassung des DOMEA-Standardprodukts an die funktionalen Bedürfnisse der Staatsanwaltschaft vorgenommen. Zugleich wird über eine vollständige Schnittstelle zu POLIKS (polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) die Übernahme und Weiterbearbeitung - der zukünftigen elektronischen Akten der Polizei ermöglicht. Die erste Phase des Projekts AStA-DOMEA ist mit der Fertigstellung der Ist-Analyse bereits Ende Januar 2002 abgeschlossen worden. Derzeit wird das Fachfeinkonzept erarbeitet. Noch im Jahr 2002 wird ein Testbetrieb in einer Hauptabteilung eingerichtet werden. Nach einem oder mehreren Anpassungszyklen (jeweils abhängig vom Testergebnis) ist beabsichtigt, die Anwendung schnellstmöglich flächendeckend einzusetzen. Angestrebt wird der flächendeckende Einsatz der neuen Anwendung in ca. drei Jahren. JUKOS (System zur elektronischen Unterstützung der Geldstrafen- und Kostenvollstreckung) Die Mitarbeiter der Vollstreckungsabteilungen arbeiten flächendeckend seit 2001 bei der Geldstrafen- und Kostenvollstreckung mit dieser modernen IT-Fachanwendung. Das System hat eine Schnittstelle zur Justizkasse, über die ein elektronischer Datenaustausch mit der Justizkasse stattfindet. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit der Erweiterung des Systems zur Unterstützung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu beginnen. Nutzung der bei der Generalstaatsanwaltschaft vorhandenen elektronischen Gesetzes- und Entscheidungssammlungen durch Dezernenten/-innen der Staatsanwaltschaft Soweit die Dezernenten/-innen der Staatsanwaltschaft mit PC-Clients ausgestattet

12 sind, haben sie bereits über das Informationssystem der Staatsanwaltschaft (IStA) Zugriff auf 34 für den Strafprozess wesentliche elektronisch vorgehaltene Gesetzestexte (StGB, StPO, JGG usw.). Der Zugriff von diesen Arbeitsplätzen auf weitere Gesetzes- und Entscheidungssammlungen wie Schönfelder, Sartorius, NStZ, NJW usw. war bisher aus technischen und finanziellen Gründen nicht möglich. Mit der bevorstehenden IT-Vollausstattung der Staatsanwaltschaft Berlin im Rahmen des ``SBC-Projekts'' (server based computing) ist auch die Beschaffung eines CD-ROM-Servers vorgesehen. Damit wird auch ein erweiterter Zugriff auf vorhandene und zentral vorgehaltene elektronische Auskunftsmedien bzw. Gesetzes- und Entscheidungssammlungen ermöglicht werden. 2.5 Justizvollzug BASIS (Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug) Das Verfahren BASIS ist die Anwendung für die Buchhaltung und Abrechnung im Strafvollzug. BASIS wird in nunmehr elf Bundesländern und in Luxemburg eingesetzt. Durch BASIS wurde zum 1. Januar 2000 das bis dahin in den Justizvollzugsanstalten eingesetzte Verfahren ADV-JVA abgelöst. Das Verfahren wird seit dem 1. Januar 2000 in den Bereichen der Vollzugsgeschäftsstellen, der Zahlstellen und der Arbeitsverwaltungen eingesetzt. Gegenwärtig sind in den Justizvollzugsanstalten ca. 430 Bildschirmarbeitsplätze im Einsatz, wobei einige von mehreren Dienstkräften genutzt werden. Das Verfahren verfügt über weitere Bestandteile, die bisher noch nicht genutzt werden. Voraussetzung für eine weitere umfassende Nutzung ist der weitere Ausbau der Hausnetze und die Beschaffung der entsprechenden Hardware. Der Ausbau des Einsatzes des Verfahrens durch Einbindung weiterer Verfahrensbestandteile ist Grundvoraussetzung, die Vorteile des Verfahrens (monetär und nichtmonetär) nutzen zu können. 2.6 Ausblick/Problemlösung durch Sonderfinanzierungsprogramm Zur Vollausstattung aller in Betracht kommenden Arbeitsplätze mit Informationstechnik ist ein Sonderfinanzierungsprogramm notwendig, da die in den Haushaltsentwurf 2002/2003 und in die Investitionsplanung 2004 bis 2006 eingestellten Mittel hierfür nicht ausreichen. Nur mit

13 Sondermitteln könnten in einem Zeitraum von drei Jahren folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Der Aufbau einer einheitlichen, flächendeckenden und zeitgemäßen IT-Infrastruktur. b) Die Übertragung des Betriebs der IT-Infrastruktur auf einen externen Dienstleister. c) Die Bereitstellung von den fachlichen Erfordernissen der einzelnen Geschäftsbereiche angepassten, leistungsfähigen IT-Fachverfahren. Folgende Mittel wären erforderlich: Mittel für IT- Anwen dungen Baukost en Netz etc. Stand der Anzahl der für Outsourci ng geeignete n Arbeitsplä tze Angaben jeweils in Mio.? IT- Summe Infrastruktu rbetrieb durch externen Dienstleiste r ,33 5, ,59 8, ,50 3, ,39 12, ,07 3, ,48 16,90 Summe 6,90 12,37 19,46 38,73 ab ,54 Die Gesamtkosten der in den Jahren 2002 bis 2004 durchzuführenden Maßnahmen belaufen sich danach auf ca. 38,73 Mio. EUR. Die laufenden jährlichen Betriebskosten für ein IT-Outsourcing sind ab 2005 auf etwa 15,54 Mio. EUR zu schätzen. Bei der Kostenschätzung wurden zu erwartende Kosten für DV-Verkabelung (passiv/aktiv), Starkstromerneuerung, hiermit im Zusammenhang stehende Hochbaukosten, sowie die Kosten einer ergonomischen Ausstattung der Arbeitsplätze (Beleuchtung, Möbel, Jalousien) unter Berücksichtigung bereits vorhandener Ausstattungen überschlägig ermittelt. Für die zukünftigen Betriebskosten wurde unter Zugrundelegung eines monatlichen Einzelpreises von ca. 166,-? je IT-Arbeitsplatz und bezogen auf eine in den Jahren 2002 bis Ende 2004 anzustrebende Vollausstattung aller ca infrage kommenden Arbeitsplätze berechnet, welche Kosten die Fremdvergabe des Betriebes der IT-Infrastruktur (Netz-, Server-, Clientbetrieb einschließlich Bürokommunikation und Standardsoftware) an ein externes Dienstleistungsunternehmen voraussichtlich verursacht.

14 Es wurde ebenfalls berücksichtigt, dass eine Vielzahl von IT-Anwendungen in den Justizeinrichtungen in den nächsten Jahren erneuert bzw. fortentwickelt werden müssen (z.b. AStA, JUKOS II [Freiheitsstrafenvollstreckung], AULAK II [Migration der Altverfahren z.b. SchuV, KIKO, ADIMMOV, ASAP, TESTAM], Anpassung der IT-Verfahren der Fachgerichte an Brandenburg [EUREKA Fach], Fortentwicklung des Vollzugsverfahrens [BASIS], Anforderungen elektronischer Rechtsverkehr). Die insoweit zu erwartenden Kosten wurden aufgrund vorliegender Erfahrungen aus zurückliegenden Projekten geschätzt. Die notwendigen Mittel konnten bisher wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes Berlin nicht in den Haushalt und in die I-Planung eingebracht werden. Ein erster nachhaltiger Schritt zur Realisierung des beschriebenen Vorhabens wäre die kurzfristige flächendeckende Ausstattung des ``Kriminalgerichts Moabit''. Hierfür würden für den Doppelhaushalt 2002/2003 Sondermittel in Höhe von insgesamt 4,48 Mio? (2,24 Mio? pro Jahr) benötigt. Das Kriminalgericht hätte bei einer IT-Sonderausstattungsmaßnahme höchste Priorität. Denn es hat bislang den geringsten Ausstattunggrad aller Gerichte. Die unzureichenden Arbeitsbedingungen im Kriminalgericht sind wiederholt Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gewesen. Mit einer in sich geschlossenen und vollständigen IT- Ausstattungsmaßnahme ``Kriminalgericht'' kann das deutlichste Signal dafür gesetzt werden, dass die dringend notwendige Verbesserung der IT-Aus-stattung der Berliner Gerichte energisch vorangetrieben wird. Die konkret beabsichtigte Verwendung dieser Mittel ist anhand nachfolgenden Handlungsplans ersichtlich. bis Anfang Juni 2002 ab Juni 2002 bis Mitte Juni 2002 Erarbeitung des ``Masterplans'' IMAG für den zukünftigen IT-Einsatz bei den Amtsgerichten (Betriebs- und Technikkonzept für eine professionelle flächendeckende IT-Ausstattung der Amtsgerichte) Übernahme des IT-Infrastrukturbetriebes in das Outsourcing entsprechend Amtsgericht Pankow/Weissensee für 300 weitere Arbeitsplätze in Amtsgerichten (Köpenick, Spandau, Schöneberg, Neukölln) insgesamt ? Beschreibung der detaillierten inhaltlichen Anforderungen an die einzuleitenden Beschaffungsmaßnahmen auf Grundlage des Masterplans.

15 Ende August 2002 Oktober 2002 Ende 2002 Mit Verabschiedung des Haushalts wird als externer Partner der LIT mit der sofortigen Durchführung eines Gesamtprojekts zur IT- Ausstattung des Amtsgerichts Tiergarten beauftragt werden. Erste Verhandlungen haben bereits stattgefunden. Die kurzfristige Realisierungsmöglichkeit der beantragten Maßnahme insbesondere unter Beauftragung hoch spezialisierter Fremdfirmen ist gemeinsam mit dem LIT bereits geprüft worden. Zur Verbesserung des Textmoduls des einheitlichen IT-Fachverfahrens der ordentlichen Gerichtsbarkeit AULAK wird der externe Entwicklungspartner beauftragt, unter Verwendung von ``browser Technologie'' ein zukunftssichere Textlösung zu entwickeln. Auf den Projektpreis entfallen als erste Raten: für die passive Verkabelung und für die Hardwareausstattung Die bereits während der Netzbauphase beschaffte Hardware wird unmittelbar an das DV-Netz genommen. Zahlbarmachung einer ersten Rate für das Textmodul ? ? ? Summe ? Januar 2003 Ende Juli 2003 Das Ausstattungsprojekt im Amtsgericht Tiergarten wird unmittelbar fortgesetzt. Die Software-Entwicklungsmaßnahme wird fortgesetzt. Fortsetzung der Outsourcingmaßnahmen an den 300 weiteren Arbeitplätzen in den Amtsgerichten (siehe oben) Auf den Projektpreis entfallen als zweite Raten: für die passive Verkabelung und für die Hardwareausstattung ? ? ? Ende 2003 Zahlbarmachung der Schlussrate ? Summe ? Gesamtsumme ? Frenzel

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