14/016/ Stadt Reutlingen

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1 Stadt Reutlingen /016/09 51 Amt für Schulen Jugend u. Sport Gz.: BP Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis SchulB Vorberatung nichtöffentlich VKSA Vorberatung nichtöffentlich GR Entscheidung öffentlich Beschlussvorlage Ganztagsschulen nach 4a Schulgesetz BW: Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der Förderschulen - Ausgestaltung der Ganztagsschulen und Bezuschussung der Schulfördervereine im Rahmen des Reutlinger Modells Bezugsdrucksache 08/016/09; 08/016/09.1; 13/016/01; 14/016/02 Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Reutlingen strebt die Einrichtung von gesetzlichen Ganztagsschulen an vier Tagen mit acht Zeitstunden für diejenigen Schulen an, die in das neue gesetzliche System wechseln. 2. Die Stadtverwaltung überprüft einen Antrag auf Einrichtung einer gesetzlichen Ganztagsschule vor Antragsstellung darauf hin, ob die Umsetzung des Reutlinger Modells berücksichtigt ist. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Schulförderverein mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren kann vom Schulträger zur Voraussetzung eines Antrags gemacht werden. Die Stadtverwaltung kann eine Antragsstellung davon abhängig machen, ob eine Beauftragung des Schulfördervereins für die Mittagspausenbetreuung und für die Ganztagsbetreuung verbunden mit der Monetarisierung der Lehrerwochenstunden für die Ganztagsschule von mindestens einem Drittel vonseiten der Schule zugesagt wird. 3. Die Stadt Reutlingen passt das Zuschusssystem für gesetzliche Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft ab dem Schuljahr 2014/15 an, siehe Anlage 1 Ziffern (1) (8). Finanzielle Auswirkungen HHJ HHST Betrag in über-/ außerplanm. Auswirkung Erläuterung lfd. ab ,00 Überpl. Amtsbudget bzw. Amtsrücklage lfd. ab ,00 Überpl. Amtsbudget bzw. Amtsrücklage

2 Begründung 1. Gesetzliche Regelungen Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom die Ganztagsschule an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im 4a des Schulgesetzes Baden-Württemberg verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers), das Einrichtungsverfahren und die Anpassung der bisherigen Regelungen für die mit einer Gemeinschaftsschule verbundenen Grundschule (vgl. den Wortlaut der Gesetzesänderung in Anlage 2 und GR-Drucksache Nr. 14/016/02). Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden- Württemberg stellt nun per Gesetz erstmals die zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Lediglich bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Diese zusätzlichen Personalressourcen können von der Schulleitung bis zur Hälfte monetarisiert, das heißt in Geld umgewandelt werden. Damit sollen ausdrücklich außerschulische Partner für die Zusammenarbeit im Betreuungsbereich gewonnen werden. 2. Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen Nachdem sich das Land damit finanziell innerhalb der Ganztagsschule engagiert, fallen im Gegenzug die bisherigen Landeszuschüsse für außerhalb der Ganztagsschule liegende Zeiten, also für die Verlässliche Grundschule und die Flexible Nachmittagsbetreuung für die bewilligten Schulen weg: Die Ausgestaltung bzw. Bezuschussung der Früh- und Spätbetreuung, der flexiblen Betreuung von Kindern, die in der Wahlform nicht an der Ganztagsschule teilnehmen und die Betreuung an Tagen, die nicht Ganztagsschultage sind, obliegt zukünftig allein den Kommunen. Die Kommunen sind für die Mittagsessenaufsicht in der Mensa zuständig. Sie beteiligen sich zudem an den Kosten des Landes für die Betreuung und die Aufsichtsführung während der Mittagspause durch eine pauschale Vorwegnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich. Weil bisher in Reutlingen von 12 Grundschulen, die als Schulversuch nach 22 Schulgesetz BW genehmigt wurden, keine einzige Grundschule die gebundene Ganztagsform gewählt hat, ist zu erwarten, dass die Grundschulen die gesetzliche Ganztagsschule in der Wahlform vorschlagen bzw. beantragen. Das heißt, die Eltern können sich - im Gegensatz zur Ganztagsschule in der verbindlichen Form - an ein und derselben Schule entscheiden, ob sie ihr Kind zum Ganztagsbetrieb (Schulpflicht; Anmeldung für ein Schuljahr; beitragsfrei), zum Halbtagsbetrieb mit flexibler Betreuung (keine Schulpflicht; Beitrag fällt an) anmelden oder auf eine Betreuung gänzlich verzichten. Durch den Wegfall der Landesmittel für die Verlässliche Grundschule und die Flexible Nachmittagsbetreuung entsteht eine Finanzierungslücke bei allen Ganztagsschulen. Konkret betrifft es die Früh- und Spätbetreuung vor und nach der Ganztagsschule, die ganztagsfreien Tage und die flexible Betreuung von Halbtagskindern. Die Kommune muss sich bezogen auf diese Bereiche entscheiden, inwieweit sie diese Finanzierungslücke schließen möchte. Das bedeutet, dass mit der Gesetzesänderung zwar für den Ganztagsbereich Landesmittel in Form von Lehrerdeputaten fließen, wegfallende Landesmittel jedoch durch die Kommune kompensiert werden müssen, will man weiterhin Schulen anbieten, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bisherigen Art und Weise gerecht werden. 2

3 3. Konsequenzen für das Reutlinger Modell Im Reutlinger Modell organisieren die Schulfördervereine die Ganztagsbetreuung und die Mittagessenbereitstellung in Eigenregie. Sie stellen hierfür eigenes Personal und erhalten dafür Personalkostenzuschüsse und seit 2013 einen Geschäftsführungs- und Sachkostenzuschuss. Dies bedeutet für Reutlinger Schulen aller Schulformen auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnittene Angebote für Kinder und Eltern, ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement von Eltern und Personen aus dem Gemeinwesen und eine hochgeschätzte Kultur des Miteinanders zwischen Schülerschaft, Eltern, Schulleitungen, Kollegien und dem Schulträger. Damit ermöglichen die Schulfördervereine und die Stadt Reutlingen einen wertvollen Beitrag zu einer attraktiven, passgenauen und umfänglichen Schulkindbetreuung und leisten einen herausragenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies ist laut vielen Rückmeldungen von Eltern ein Alleinstellungsmerkmal, das die Stadt Reutlingen als Schulstadt und als attraktive, familienfreundliche Stadt ausmacht. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Schulfördervereine keine Dienstleister (im herkömmlichen Sinn) sind, sondern ehrenamtlich geführte, gemeinnützige Organisationen. Sie können aufgrund ihrer Möglichkeiten als Verein und aufgrund des ehrenamtlichen Engagements vor Ort ein unvergleichbar breites Angebot ermöglichen. Die Stadt Reutlingen sollte den Gestaltungswillen vonseiten der Eltern- und Bürgerschaft auch weiterhin unterstützen. Zu diesem Zweck arbeiten der Schulträger, die Schulen und die Schulfördervereine auch weiterhin auf der Basis der über Jahrzehnte gewachsenen Kooperation eng zusammen. 4. Neuregelung der Zuschussgrundlagen für Schulen, die an der gesetzlichen Ganztagsschule teilnehmen Die Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz bringt Änderungen in der Finanzierung der gesamten Ganztagsbetreuung mit sich. Schulen, die gesetzliche Ganztagsschulen werden, müssen auf das Drittel der bisherigen umfassenden Landeszuschüsse für die Ganztagsbetreuung verzichten. Damit die Entwicklung des Reutlinger Modells mit seiner Angebotsvielfalt, seiner Offenheit für das Gemeinwesen und seiner bisherigen auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder angepassten Flexibilität weiterhin Bestand hat, müssen drei Aspekte gewährleistet sein: Ziffer 1 im Beschlussvorschlag: Die Stadt Reutlingen strebt in der Regel die Einrichtung von Ganztagsschulen an vier Tagen für acht Zeitstunden für alle Schulen an, die künftig in das neue gesetzliche System wechseln wollen. Damit ist gewährleistet, dass möglichst viel Ganztagszeit über Landesmittel abgedeckt ist, so dass die kommunalen Mittel für die Rahmenzeiten verwendet werden können. Für diese fallen die Landesmittel, wie bereits erwähnt, weg. Ziffer 2 im Beschlussvorschlag: Die Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Ganztagsschule sind so auszugestalten, dass das Reutlinger Modell weiterhin umgesetzt werden kann. Der Schulleitung kommt mit der Gesetzesänderung in Zukunft eine noch wichtigere Rolle bei der Ausgestaltung der Ganztagsschule zu. Dabei soll die Schulleitung - betont das Kultusministerium in 4 Schulgesetz (1) Satz 3 explizit - mit außerschulischen Partnern zusammen arbeiten. Die Schulleitung kann bis zur Hälfte der Lehrerwochenstunden, die sie für die Ausgestaltung der Ganztagsschule erhält, monetarisieren. Das Kultusministerium unterstreicht, dass durch diese Möglichkeit außerschulische Partner in die Schule geholt und beauftragt werden sollen. In Reutlingen sind die Schulfördervereine feste und verlässliche Kooperationspartner der Stadt bei der Umsetzung der Ganztagsschule sowohl im Freiwilligkeitsbereich als auch im 3

4 Pflichtbereich. Daher sind sie aus städtischer Perspektive als außerschulische Partner bereits definiert. Die Stadt Reutlingen prüft deshalb vor der Beantragung, ob die Belange des Schulfördervereins berücksichtigt sind und ob dies in einer Kooperationsvereinbarung gefasst wurde. Dies betrifft insbesondere die Frage der Monetarisierung von Lehrerwochenstunden verbunden mit der Beauftragung für den Ganztagsbetrieb und für die Mittagspausenaufsicht. Die Stadt behält sich vor, ihre Zustimmung zur Umwandlung an die Bedingung zu knüpfen, dass die Schulleitung mindestens ein Drittel der Lehrerwochenstunden für die Ganztagsschule monetarisiert und mit diesen Mitteln den Schulförderverein beauftragt, wenn dies die individuellen Verhältnisse des Schulfördervereins erfordern. Zudem behält sich die Stadt vor, für die Kooperationsvereinbarung eine Laufzeit von mindestens drei Jahren vorauszusetzen. Die Regelungen zur Monetarisierung und die Kooperationsvereinbarung soll den Schulfördervereinen eine relativ attraktive und zeitlich sinnvolle Personaleinsatzplanung ermöglichen. Diese ist ohnehin eine Herausforderung angesichts der verschiedenen Zeitfenster, die abzudecken sind. Ziffer 3 im Beschlussvorschlag: Das städtische Zuschusssystem wird für Ganztagsschulen nach gesetzlicher Regelung an die neuen Gegebenheiten angepasst, für alle übrigen Schulen bleibt es unverändert. Es muss in einzelne Betreuungsphasen innerhalb und außerhalb der Ganztagsschule zerlegt und neu gefasst werden. Das Betreuungspersonal der Schulfördervereine wird von der Stadt auf der Basis des Gehalts einer/eines Erzieherin/Erziehers (TVöD SuE 6) bezuschusst. Bei der Bezuschussung der einzelnen Betreuungsphasen wird auch weiterhin diese Entgeltgruppe zugrunde gelegt und dynamisiert. Die aktuellen Sätze betragen für 2015: bei der Finanzierung zur Hälfte: 579,- und bei einer Vollfinanzierung: 1.158,-. Die Schulfördervereine in ihrer Arbeitgeberfunktion werden dadurch in die Lage versetzt, ihr Personal durchgängig zu beschäftigen, sinnvolle Arbeitsverträge und effiziente Einsatzpläne zu gestalten und Kosten und Aufwand im Personalwesen einzudämmen. Zudem ist es für die Kinder wichtig, möglichst durchgängig anwesende Ansprechpersonen vorzufinden und sich nicht auf mehrmals täglich wechselndes Personal einstellen zu müssen. Die Schulfördervereine wurden in den Prozess der Weiterentwicklung der Zuschusssystematik mehrfach einbezogen (bei Informationsterminen und Runden Tischen am , , und zuletzt am sowie über eine Arbeitsgruppe, die am zusammen kam). Die dem Runden Tisch am vorgetragenen Ergebnisse dieser Vorlage fanden grundsätzliche Zustimmung, wenngleich viele Schulfördervereine den Wechsel in die neue, gesetzlich geregelte Ganztagsgrundschule noch skeptisch sehen, weil sie Angebote reduzieren müssen. Die Anpassung hat für jede Schule unterschiedliche Auswirkungen auf das Zuschussergebnis in Relation zu den Leistungen des Schulfördervereins. Man muss sich hierbei vergegenwärtigen, dass jeweils an jeder Schule die Schulleitung und der Schulförderverein ein bedarfsgerechtes System entwickelt haben, das unterschiedliche Ausgestaltungen hervorbringt, zum Beispiel was die Festlegung von Gruppengrößen, die Gruppeneinteilung, den Einsatz von Lehrerdeputaten, Jugendbegleitern/innen und von Mitarbeiter/innen der Schulfördervereine betrifft. Aus pädagogischen Gründen haben einige Ganztagsschulen bereits die Gruppen geteilt, um kleinere Gruppen zu erhalten, als es der Gruppenteiler mit 25 Kindern vorsieht. Das Zuschusssystem besteht aus acht tragenden Säulen, die die einzelnen Betreuungsphasen bzw. Leistungen abbilden, die im Folgenden beschrieben werden. 4

5 Pflichtbereich der Stadt Reutlingen für alle Kinder der Grundschule bzw. der Grundstufe der Förderschulen an gesetzlichen Ganztagsschulen (1) Mittagessensbereitstellung An diesem Zuschuss soll sich nichts ändern: Die Bereitstellung des Mittagessens obliegt laut Schulgesetz dem Schulträger. Die Stadt Reutlingen und die jeweiligen Schulfördervereine haben eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die beinhaltet, dass der Schulförderverein diese Aufgabe vor Ort übernimmt. Die Bezuschussung der Mittagessensbereitstellung durch die Stadt ist durch Gemeinderatsbeschluss geregelt (GR-Drucksache Nr. 08/016/09). Der Zuschuss beträgt bis zu für eine Vollzeitstelle je Schule bzw. Mensa. Dieser Betrag wurde 2008 festgelegt, er stellt ein Drittel einer Vollzeitstelle mit 39 Stunden mit der Vergütung in TVöD Entgeltgruppe 4 (Arbeitgeberaufwand ) dar. Bei weniger als 39 Stunden Zeitaufwand erhält der Schulförderverein einen anteiligen Zuschuss. Fördervereine, die mehr als eine volle Stelle beschäftigen, bekommen für den über 39 Stunden hinausgehenden Anteil keinen Zuschuss. Mit dem Wegfall der Landeszuschüsse für die Verlässliche Grundschule bzw. für die Flexible Nachmittagsbetreuung entfällt zudem eine Querfinanzierungsmöglichkeit. Die Schulfördervereine gaben bei diesem Zuschuss losgelöst von der Frage des Wechsels in die gesetzlich geregelte Ganztagsgrundschule die Rückmeldung, dass die Begrenzung des Zuschusses auf eine Vollzeitstelle jene Vereine benachteilige, die gezwungen sind, mehr als eine Vollzeitstelle im Mensabereich zu beschäftigen, weil sie zum Beispiel selbst kochen oder eine sehr hohe Anzahl von zuzubereitenden Essen haben. Bereich mit Pflichtanteilen und freiwilligen Anteilen für die Stadt Reutlingen (2) Mittagessenaufsicht in der Mensa Für die Aufsicht und Betreuung der Schüler/innen während der Essenseinnahme ist laut Schulgesetz der Schulträger zuständig. Die Stadtverwaltung schlägt vor, diese Kosten komplett und für alle Tage, an denen der Schulförderverein Mittagessen anbietet, zu übernehmen, so dass für die Eltern für die Mittagszeit kein Beitrag anfällt. Diese Lösung erscheint sinnvoll, da für Eltern von Ganztagsschüler/innen hiermit durchgängig während der Ganztagsschule kein Betreuungsbeitrag anfällt und lediglich das Essen bezahlt werden muss. Es kommen alle Eltern von Kindern, die am Mittagessen teilnehmen, in diesen Genuss, also auch diejenigen, deren Kinder nicht an der Ganztagsschule teilnehmen. Zudem bleibt den Fördervereinen ein enormer Verwaltungsaufwand erspart, der beim Erheben eines Betreuungsbeitrags während des Mittagessens anfallen würde. Für eine Gruppe (der städtische Gruppenteiler liegt an Grundschulen bei 25 Kindern, an Förderschulen bei 15 Kindern) wird eine halbe Stunde Essens- bzw. Betreuungszeit angerechnet. Dieser Zuschuss ist an den Zuschuss für die Betreuung angeglichen, bei einer Vollfinanzierung also mit einem Betrag von 1.158,- (pro Gruppe, Wochenstunde und Schuljahr). Dies ermöglicht den Schulfördervereinen, das pädagogische Personal zeitlich und pädagogisch sinnvoll ab der Mittagspause und nachmittags zu beschäftigen. Freiwillige Leistung der Stadt Reutlingen, die alle Kinder der Grundschule bzw. Grundstufe der Förderschule betreffen, die am Mittagessen teilnehmen (3) Mittagspausenaufsicht (Kompensation) 5

6 Die Aufsicht für die übrige Mittagspause außerhalb der Mensa ist organisatorisch Sache des Landes, finanziell übernehmen die Kommunen über eine Vorwegentnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich auch diese Zeit. Die Zahl der bezuschussten Aufsichtspersonen errechnet sich aus der Zahl aller Grundschüler/innen bzw. Schüler/innen der Grundstufe. Für jeweils 80 Schüler/innen wird eine Aufsichtsperson eingerechnet, wobei ein Sockel von mindestens 2 Personen veranschlagt wird. Für jede Aufsichtsperson und Stunde legt das Land 15 zugrunde und geht von einer Stunde aus. Dieser Zuschuss reicht nicht aus, um das pädagogische Personal des Fördervereins weiterhin zu beschäftigen. Es macht jedoch Sinn, dass die Betreuungspersonen gemeinsam mit den Kindern das Mittagessen einnehmen und die Mittagspause miteinander verbringen. Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, für diese vom Land teilfinanzierte Stunde einen ergänzenden Zuschuss zu gewähren, so dass eine Vollfinanzierung (1.158,- ) entsteht und das pädagogische Personal des Fördervereins in dieser Zeit beschäftigt werden kann. Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Schulleitung den Förderverein beauftragt. Freiwillige Leistung der Stadt Reutlingen für die Betreuung der Ganztagskinder und der betreuten Halbtagskinder (4) Frühbetreuung, (5) Spätbetreuung und (6) Betreuung an ganztagsschulfreien Tagen An der Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn ist offensichtlich ein umfänglicher Bedarf vorhanden. Bis auf eine Ausnahme und mit Ausnahme der Förderschulen bieten bisher alle Reutlinger Grundschulen Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn an. Sie beginnt meistens um 7 Uhr. Die Spätbetreuung nach Unterrichtsende ist schulindividuell ausgestaltet und variiert stark. Häufig endet sie um 17 Uhr. Ganztagsschulfreie Tage sind bei der Form 7 oder 8 Stunden an 4 Tagen wohl stets die Freitage. Bei der Form 7 oder 8 Stunden an 3 Tagen betrifft es 2 Wochentage. Diese Angebote gelten sowohl für Halbtagskinder als auch für Ganztagskinder. Bisher haben sich Land, Kommune und Eltern die Kosten für diese Betreuungszeiten geteilt (Finanzierung zu jeweils einem Drittel). Da die Landeszuschüsse wegfallen, schlägt die Stadtverwaltung vor, dass zukünftig die Stadt und die Eltern sich die Kosten teilen (städtischer Zuschuss 579,- pro Gruppe, Wochenstunde und Jahr). Dies kann zur Folge haben, dass Eltern, deren Kinder diese Betreuungszeiten in Anspruch nehmen in Zukunft mehr Elternbeitrag bezahlen, obwohl sie am Ganztagsbetrieb angemeldet sind. Für den Elternbeitrag für die flexible Betreuung von Halbtagskindern gilt dies ohnehin (siehe auch den nächsten Absatz). Freiwillige Leistung der Stadt Reutlingen für Halbtagskinder, das heißt von Kindern, die nicht am Ganztagsbetrieb angemeldet sind (Ganztagsschule in Wahlform) (7) Flexible Betreuung während der Ganztagsschulzeit Eltern, die ihr Kind nicht verbindlich an der Ganztagsschule anmelden möchten, hatten bisher die Möglichkeit, das Kind gegen Elternbeitrag beim Schulförderverein für eine flexible Betreuung anzumelden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass diese Art der flexiblen Betreuung (Betreuung von Halbtagskindern ) auch nach der Einführung der gesetzlichen Ganztagsschule von den Schulfördervereinen angeboten werden sollte, weil der Bedarf vorhanden ist. Im Rahmen des Machbaren sind die Schulfördervereine grundsätzlich bereit dazu, weil es Eltern gibt, die nur tageweise auf eine Ganztagsbetreuung am Nachmittag angewiesen sind. 6

7 Die Schule soll in ihrem Bestreben, Ganztagsschule zu sein, unterstützt werden. Um Ganztagsschule werden zu können, ist eine Mindestanzahl von 25 Ganztagskindern notwendig, ansonsten bekommt sie keine zusätzlichen Ressourcen. Mit jeder weiteren Betreuungsgruppe erhält die Schule weitere Ressourcen. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass die Ganztagsschule vielen Kindern eine gute Chance der Förderung bieten, Schule mehr als bisher zum Lern- und Lebensort machen und das soziale Miteinander an der Schule stärken kann. Die Entwicklung geht zur Ganztagsschule hin und Reutlingen sollte möglichst umfangreich und bedarfsgerecht an dieser Entwicklung teilhaben. Damit sich diese Entwicklung in den Anmeldezahlen spiegelt, die nun einmal Basis für den Ausbau sind, soll die Halbtagsbetreuung kein parallel laufendes System sein, das die Ganztagsschule unterwandert. Das Halbtagsangebot muss deshalb kleiner sein als das Ganztagsschulangebot: Eltern, die die Ganztagsschule mit der angestrebten 4-Tage-Form nicht beanspruchen, dürfen daher maximal drei von fünf Nachmittagen Betreuung pro Woche in Anspruch nehmen. Allerdings soll es dem Schulförderverein überlassen werden, welche und wie viele Wochentage er anbietet. Stadt und Eltern teilen sich die Kosten für diese Betreuung der Halbtagskinder. Der städtische Zuschuss beträgt 579,- pro Gruppe, Wochenstunde und Jahr. Von den im vorgenannten Absatz genannten Einschränkungen ausgenommen sind das Mittagessen und die Frühbetreuung. Freiwillige Leistung der Stadt Reutlingen zur Entlastung der ehrenamtlichen Vereinsvorstände (8) Anpassung des Geschäftsführungs- und Sachkostenzuschusses für die Anteile Ganztagsbetreuung und Mittagessenbereitstellung Die bisherige Berechnung erfolgte auf der Basis der Anzahl der Betreuungsgruppen bei einem Gruppenteiler von 25 Kindern bei Grundschulen bzw. 15 Kindern bei Förderschulen (GR-Drucksache Nr. 13/016/01). Pro Gruppe wurden 2.000,- gewährt. Die neue Berechnung muss den Aufwand bei der Organisation der vielen verschiedenen Bereiche (1) (7) abbilden. Deshalb wird - je nachdem wo der höhere Aufwand liegt - entweder die Anzahl der Ganztagsschüler/innen plus die Anzahl der betreuten Halbtagsschüler/innen für die Berechnung der Anzahl der Gruppen betrachtet oder die Anzahl der Mittagessen. Die höhere Anzahl ist maßgebend, da hierfür jeweils pro Kind ein Verwaltungsaufwand entsteht (Beitragsberechnung und Abrechnung, Listen führen, Betreuung und Mittagessen organisieren, Personalwesen etc.). 5. Derzeitiger Ausbaustand gesetzlicher Ganztagsgrundschulen Gesetzliche Ganztagsschulen sind ab dem Schuljahr 2014/15 die Römerschanzschule, die Gutenbergschule und die Bodelschwinghschule. Die Genehmigungen des Regierungspräsidiums liegen für alle drei Schulen vor. Die Römerschanzschule ist Ganztagsschule in der Wahlform mit 8 Stunden an 3 Tagen. Die Gutenbergschule ist Ganztagsschule in der verbindlichen Form mit 8 Stunden an 4 Tagen. Die Bodelschwinghschule ist Ganztagsschule in der verbindlichen Form mit 7 Stunden an 3 Tagen. Alle drei Schulen waren bisher keine Ganztagsschulen im Schulversuch gewesen. Zum Schuljahr 2015/2016 hat keine Grundschule einen Antrag gestellt, so dass frühestens zum Schuljahr 2016/2017 mit weiteren Grundschulen auf gesetzlicher Grundlage zu rechnen ist. 7

8 6. Finanzielle Auswirkungen Grundsätzlich rechnet die Verwaltung damit, dass bei einem Wechsel der zwölf Grundschulen aus dem Status des Schulversuchs in den Status einer gesetzlich geregelten Ganztagsgrundschule kein zusätzlicher Zuschussbedarf entsteht. Die zusätzlichen Lehrerressourcen der Schulen müssten zu Angebotsreduzierungen der Fördervereine oder zur Angebotsfinanzierung via Monetarisierung führen und die entfallenden Landeszuschüsse mindestens kompensieren. Für die unter Ziffer 5 genannten drei Schulen, die zum Schuljahr 2014/2015 ihren gesetzlichen Ganztagsbetrieb erstmals aufgenommen haben, greift diese Logik allerdings nicht, weil keine Angebote entfallen, sondern nur die Landeszuschüsse. Die drei Schulen wurden mit den vorgeschlagenen Neuregelungen auf Basis der angemeldeten Kinder durchgerechnet. Pro Schuljahr ist mit einem zusätzlichen Zuschussaufwand von ca ,- zu rechnen. Mittel hierfür sind weder im laufenden Haushaltsjahr 2014, noch in den Planansätzen des Doppelhaushalts 2015/2016 enthalten. Das Amt für Schulen, Jugend und Sport wird deshalb auf seine Amtsrücklage zurückgreifen, sollte dieser Betrag nicht insgesamt im Amtsbudget erwirtschaftet werden können. gez. Robert Hahn Bürgermeister Anlagen: 1. Überblick über die Zuschussbereiche (Ganztagsschulen nach 4a Schulgesetz BW von 2014) 2. Gesetzestext 4a Schulgesetz BW: Ganztagsschulen an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen 3. Berechnungstabelle: Römerschanzschule, Gutenbergschule und Bodelschwinghschule 8

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