Der Anspruch auf Grundsicherung und das BSG-Urteil zum Recht auf menschenwürdige Existenz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Anspruch auf Grundsicherung und das BSG-Urteil zum Recht auf menschenwürdige Existenz"

Transkript

1 Der Anspruch auf Grundsicherung und das BSG-Urteil zum Recht auf menschenwürdige Existenz Constanze Janda ein Beitrag zur Tagung: Europäische Flüchtlingspolitik in der Sackgasse? in Stuttgart-Hohenheim

2 Der Anspruch auf Grundsicherung und das BSG Urteil zum Recht auf menschenwürdige Existenz Prof. Dr. Constanze Janda

3 Gliederung 1. Vorgeschichte: Der Fall Alimanovic 2. Leitlinien des BSG Urteils vom a. Recht auf menschenwürdige Existenz b. Pflicht vs. Ermessensleistungen c. Verfestigung des Aufenthalts als Zugangskriterium 3. Reaktion des Gesetzgebers 4. Übertragbarkeit der Entscheidung auf Drittstaatsangehörige?

4 7 Abs. 1 S. 2SGB II a.f. Ausgenommen sind 1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts, 2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen, 3. Leistungsberechtigte nach 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

5 23 SGB XII a.f. (1) 1 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. 2 Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben unberührt. 3 Im Übrigen kann Sozialhilfe geleistet werden, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. 4 Die Einschränkungen nach Satz 1 gelten nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. 5 Rechtsvorschriften, nach denen außer den in Satz 1 genannten Leistungen auch sonstige Sozialhilfe zu leisten ist oder geleistet werden soll, bleiben unberührt. (2) Leistungsberechtigte nach 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Leistungen der Sozialhilfe. (3) 1 Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, sowie ihre Familienangehörigen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

6 BSG, Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz Menschenrecht jederzeit in vollem Umfang / migrationspolitisch nicht relativierbar 7 SGB II: keine Leistungen für Arbeitsuchende = erst recht Schluss: keine Leistungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht Anwendbarkeit des SGB XII ( Flucht ins Dritte Kapitel )? Rechtsanspruch vs. Ermessen? Aufenthaltsverfestigung nach sechs Monaten?

7 Vorbehalt des Gesetzes 31 SGB I Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zulässt.

8 Reaktion des Gesetzgebers Parallelität von 7 SGB II und 23 SGB XII NEU: keine Leistungsberechtigung von Personen ohne Aufenthaltsrecht NEU: Gleichstellung mit Deutschen nach fünfjähriger Wartefrist NEU: Übergangsleistungen Sicherung der physischen Existenz maximal vier Wochen innerhalb von zwei Jahren Darlehen zur Finanzierung der Rückreise

9 Reaktion des Gesetzgebers

10 Reaktion des Gesetzgebers

11 Übertragbarkeit der Entscheidung auf Drittstaatsangehörige? Leistungsansprüche unmittelbar aus der Verfassung? Möglichkeit der Ausreise vs. Unmöglichkeit der Ausreise? faktische Duldung als Anknüpfungsmoment?

12 Fazit Die Freiheit ist kein Geschenk, von dem man billig leben kann, sondern Chance und Verantwortung. (Richard v. Weizsäcker)

13 Diese Präsentation ist ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt. Jede weitere Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Alle Rechte bleiben bei der Autorin/dem Autor. Eine Stellungnahme der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist durch die Veröffentlichung dieser Präsentation nicht ausgesprochen. Für die Richtigkeit des Textinhaltes oder Fehler redaktioneller oder technischer Art kann keine Haftung übernommen werden. Weiterhin kann keinerlei Gewähr für den Inhalt, insbesondere für Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links von dieser Seite aus zugänglich sind. Die Verantwortlichkeit für derartige fremde Internet-Auftritte liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter, der sie bereitstellt. Wir haben keinerlei Einfluss auf deren Gestaltung. Soweit diese aus Rechtsgründen bedenklich erscheinen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Im Schellenkönig Stuttgart DEUTSCHLAND Telefon:

Nachhaltig Wirtschaften bei Christen und Muslimen

Nachhaltig Wirtschaften bei Christen und Muslimen Nachhaltig Wirtschaften bei Christen und Muslimen ein Beitrag zur Tagung: Im Einsatz für das Gemeinwohl 20. 21. April in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/interreligioeser-dialog/120420_reichert_wirtschaften.pdf

Mehr

UMF Verteilung, Clearingverfahren (rechtliche Vertretung)

UMF Verteilung, Clearingverfahren (rechtliche Vertretung) UMF Verteilung, Clearingverfahren (rechtliche Vertretung) Nerea González Méndez de Vigo ein Beitrag zur Tagung: Gerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft Hohenheimer Tage für Ausländerrecht 2015 23.

Mehr

EU-Staatsangehörige und Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Die Systematik von 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II

EU-Staatsangehörige und Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Die Systematik von 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II EU-Staatsangehörige und Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Die Systematik von 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II 1. Schritt: Satz 2 Ziffer 1 Während der ersten drei Monate nach Einreise erhalten grundsätzlich

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 16/239 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und Ziel DerGesetzesentwurfgreiftzweiProblemeauf:Zumeinenbefasstersichmit

Mehr

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, den 08.01.2014 Bearbeitet von: Herrn Wojke, Herr Dr. Lukaßen Tel.

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, den 08.01.2014 Bearbeitet von: Herrn Wojke, Herr Dr. Lukaßen Tel. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, den 08.01.2014 Bearbeitet von: Herrn Wojke, Herr Dr. Lukaßen Tel.: 361 8321 / 6682 Vorlage für die 27. Sitzung des Ausschusses für Integration,

Mehr

Arbeitsgruppen zu Einzelfragen

Arbeitsgruppen zu Einzelfragen Arbeitsgruppen zu Einzelfragen Ausbildung in interreligiöser Kompetenz Prof. Dr. Josef Freise ein Beitrag zur Tagung: Interreligiöse Öffnung und Zusammenarbeit? 11. 12.05.2015 Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/interreligioeser-dialog/150511_freise_ausbildung.pdf

Mehr

Engagement der Katholischen Schulen im Bereich Photovoltaik

Engagement der Katholischen Schulen im Bereich Photovoltaik Engagement der Katholischen Schulen im Bereich Photovoltaik Markus Sturm, Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein Beitrag zur Tagung: Aus der Schöpfung leben Erneuerbare

Mehr

5 Versicherungspflicht

5 Versicherungspflicht 5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen

Mehr

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer.

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: August 2015 Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit

Mehr

Das Anerkennungsgesetz des Bundes

Das Anerkennungsgesetz des Bundes Das Anerkennungsgesetz des Bundes - eine erste Bewertung - Dorothea Fohrbeck,BMBF ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2013 25.-27. Januar in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130126_fohrbeck_anerkennungsgesetz.pdf

Mehr

Migration und soziale Rechte

Migration und soziale Rechte Migration und soziale Rechte Ein Überblick über das Sozialrecht mit Migrationsbezug Wiss. Mit. Gliederung 1. Was sind soziale Rechte? 2. Migrationsbezug 3. Zugang zum deutschen Sozialrecht für Ausländer

Mehr

Leistungen für Auszubildende

Leistungen für Auszubildende Gesetzestext Seite 1 27 27 Leistungen für Auszubildende (1) Auszubildende im Sinne des 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen

Mehr

Konzepte und Erfahrungen zur Bekämpfung von Mobbing in Europa Ergebnisse transnationaler Projekt

Konzepte und Erfahrungen zur Bekämpfung von Mobbing in Europa Ergebnisse transnationaler Projekt Konzepte und Erfahrungen zur Bekämpfung von Mobbing in Europa Ergebnisse transnationaler Projekt Annett Wiedermann ein Beitrag zur Tagung: Gewalterfahrung und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen

Mehr

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. DV 37/06 AF III 6. Dezember 2006 Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Personen

Mehr

Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen - Stand Mai 2010

Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen - Stand Mai 2010 Anmerkungen zum Merkblatt des Berliner Integrationsbeauftragten Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen - Stand Mai 2010 Im Merkblatt

Mehr

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Zur nachträglichen Rückerstattung von Aufwendungen, die ein Sozialhilfeträger

Mehr

Ethische Investments am Beispiel von Windkraft

Ethische Investments am Beispiel von Windkraft Ethische Investments am Beispiel von Windkraft Dr. Andreas Thiel-Böhm ein Beitrag zur Tagung: Aus der Schöpfung leben Erneuerbare Energien nutzen 20.07.2013 im Kloster Beuron http://downloads.akademie-rs.de/migration/130720_thiel-boehm_windkraft.pdf

Mehr

Unionsbürger aus Osteuropa die neuen Integrationsverlierer? Herzlich willkommen zum Fachtag! Duisburg,12. Juli 2011. GGUA Flüchtlingshilfe.

Unionsbürger aus Osteuropa die neuen Integrationsverlierer? Herzlich willkommen zum Fachtag! Duisburg,12. Juli 2011. GGUA Flüchtlingshilfe. Unionsbürger aus Osteuropa die neuen Integrationsverlierer? Duisburg,12. Juli 2011 Herzlich willkommen zum Fachtag! Rolandseck, der 17. Flüchtlingsberatung bis 19. Mai 2010 - Südstr. 46 48153 Münster 0251-1448626

Mehr

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes Dorothea Fohrbeck/Ralf W. Maier ein Beitrag zur Tagung: Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2012 27. 29.01.2012 in

Mehr

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss

Mehr

SGB XII 1. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

SGB XII 1. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) SGB XII 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Gesetz vom 27.12.2003, BGBl. I S. 3022, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts

Mehr

Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74926 RECHTSINFORMATION Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer"

Mehr

Die Rolle der Wohlfahrtsverbände

Die Rolle der Wohlfahrtsverbände Die Rolle der Wohlfahrtsverbände Die neue Infrastruktur des deutschen Sozialstaates und ihre Folgen für wertegebundene Wohlfahrtsproduzenten Prof. Dr. Ingo Bode ein Beitrag zur Tagung: Interreligiöse Öffnung

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/976158027

Bibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/976158027 1 VORWORT 10 2 LEISTUNGSBERECHTIGUNG NACH AUFENTHALTSTITEL 12 2.1 Überblick - die Sozialleistungen nach SGBII, SGB XII und AsylbLG 12 2.2 Überblick - die Aufenthaltstitel 14 2.3 Überblick - Leistungsberechtigung

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 9.12.2004 I 3305 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Aufgabe der Sozialhilfe 2 Nachrang der Sozialhilfe

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg Verwaltungsvorschrift Nr. 31

Landeshauptstadt Magdeburg Verwaltungsvorschrift Nr. 31 Fassung vom 27.01.2014 Seite 1 Verwaltungsvorschrift der Landeshauptstadt Magdeburg zur Gewährung einmaliger Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, für Bekleidung,

Mehr

SGB XII Inhaltsübersicht

SGB XII Inhaltsübersicht SGB XII Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe (SGB XII) Vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022; 2004 BGBl. I S. 3305) Zuletzt geändert durch Artikel 21 des Haushaltsbegleitgesetzes

Mehr

Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland

Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland Sebastian Ludwig Flüchtlings- und Asylpolitik Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband, Berlin Fachtagung Junge Roma

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2013

Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2013 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 13 - j 13 HH Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg

Mehr

Arbeitshilfe. Krankenversicherung für Ausländer

Arbeitshilfe. Krankenversicherung für Ausländer Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: vmh@ggua.de voigt@ggua.de Arbeitshilfe Krankenversicherung für Ausländer März

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Vorwort zur 10. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 31 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Erstes Kapitel Allgemeine

Mehr

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

L Familiennachzug zu Flüchtlingen

L Familiennachzug zu Flüchtlingen L Familiennachzug zu Flüchtlingen Siehe hierzu auch: Teil O (Allg. AuslR) III) Nr. 6) Die Regelungen über den Familiennachzug hängen vom Status des hier lebenden Ausländers ab. I) Ehegatten und Kinder

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall im Krankheitsfall Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht 3 2.1 Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren 3 2.2 Personen, die weder gesetzlich noch privat versichert

Mehr

Arbeitshilfe. Wohnsitzauflage und Umzug

Arbeitshilfe. Wohnsitzauflage und Umzug Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: vmh@ggua.de voigt@ggua.de Arbeitshilfe Wohnsitzauflage und Umzug Juli 2010 Das

Mehr

Notwendigkeiten und Grenzen einer europäischen Koordinierung der Sozialhilfe. o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold

Notwendigkeiten und Grenzen einer europäischen Koordinierung der Sozialhilfe. o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold Notwendigkeiten und Grenzen einer europäischen Koordinierung der Sozialhilfe o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold Einführung Wie ist es um das soziale Europa bestellt? Wie weit recht die (wechselseitige) Solidarität

Mehr

Rundschreiben Nr. 06/2013

Rundschreiben Nr. 06/2013 Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122

Mehr

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe -

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe - Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - - Gesetz vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 2003, 3022, 3023), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I S. 3305) Inhaltsübersicht Zwölftes Buch

Mehr

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Unter dem besonderen Aspekt der zuvor hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit 8 Jahren ( 10 Abs. 1 Satz 1)

1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit 8 Jahren ( 10 Abs. 1 Satz 1) Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach 10 ff des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Anspruchseinbürgerung) 1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im

Mehr

Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer I. Allgemeines Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen

Mehr

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Anspruch auf Kindergeld besitzen: Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL KNAPPSCHAFT,

Mehr

259-264 DRITTER ABSCHNITT Verwendung und Verwaltung der Mittel

259-264 DRITTER ABSCHNITT Verwendung und Verwaltung der Mittel Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung TK Lexikon Arbeitsrecht 259-264 DRITTER ABSCHNITT Verwendung und Verwaltung der Mittel 259 Mittel der Krankenkasse HI1030212 HI1030213

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 36 G v. 22. 9.2005 I 2809. 1 Aufgabe der Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 36 G v. 22. 9.2005 I 2809. 1 Aufgabe der Sozialhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 36 G v. 22. 9.2005 I 2809 1 Aufgabe der Sozialhilfe Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten

Mehr

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde LEONARDO DA VINCI Mobilität Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde Im Rahmen des EU-Berufbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI Mobilität führt die Nationale Agentur Bildung für Europa (NA)

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) SGB 12 Ausfertigungsdatum: 27.12.2003 Vollzitat: "Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Deutsch als gemeinsame Sprache für Muslime mit unterschiedlicher Herkunft?

Deutsch als gemeinsame Sprache für Muslime mit unterschiedlicher Herkunft? Deutsch als gemeinsame Sprache für Muslime mit unterschiedlicher Herkunft? Perspektiven der pädagogischen Praxis Emina Corbo-Mesic ein Beitrag zur Tagung: Koranunterricht auf Deutsch. Konfliktstoff im

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

45 SGB XII. 2011 W. Kohlhammer, Stuttgart. Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung

45 SGB XII. 2011 W. Kohlhammer, Stuttgart. Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung Feststellung der dauerhaften 45 SGB XII 45 Feststellung der dauerhaften Der zuständige Träger der Sozialhilfe ersucht den nach 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung,

Mehr

Gutachten im Auftrag der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.v. (KOOFRA) Erstattet durch. Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse. Assessorin Anette Schmidt

Gutachten im Auftrag der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.v. (KOOFRA) Erstattet durch. Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse. Assessorin Anette Schmidt Leistungen nach SGB II/XII für Angehörige eines EU-8-Mitgliedstaates, Bulgariens oder Rumäniens, bei denen konkrete Hinweise vorliegen, dass sie Opfer von Menschenhandel geworden sind Gutachten im Auftrag

Mehr

Problematisches Infoblatt des Berliner Senats zu den Rechten der Roma aus Osteuropa

Problematisches Infoblatt des Berliner Senats zu den Rechten der Roma aus Osteuropa Problematisches Infoblatt des Berliner Senats zu den Rechten der Roma aus Osteuropa "Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen"

Mehr

(1) Die Sozialhilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet.

(1) Die Sozialhilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet. Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Aufgabe der Sozialhilfe Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Gesicherte Gesundheitsversorgung bei Schwangeren ohne Krankenversicherungsschutz

Gesicherte Gesundheitsversorgung bei Schwangeren ohne Krankenversicherungsschutz Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 899 21. 11. 2011 Antrag der Abg. Thaddäus Kunzmann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe (SGB XII) Vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 2004 S. 3305)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe (SGB XII) Vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 2004 S. 3305) SGB XII Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe (SGB XII) Vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 2004 S. 3305) Die 40 und 133 Abs. 2 sind am 31. Dezember 2003, die 24,

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen 21 AufenthG Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/10748 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel ImJahr2009wurdeeineinjährlichenSchrittenbiszumJahr2012von13auf

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) 1 Kapitel 1 Fördern und Fordern 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung

Mehr

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89 Schnellübersicht Vorwort 7 Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11 Leistungen bei häuslicher Pflege 9 Leistungen bei stationärer Pflege 89 Pflegekasse was ist das? 101 Wer ist in der Pflegeversicherung

Mehr

BSG, 25.01.2012, B 14 AS 138/11 R

BSG, 25.01.2012, B 14 AS 138/11 R BSG, 25.01.2012, B 14 AS 138/11 R Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung von in Deutschland lebenden Bürgern mit polnischer Staatsangehörigkeit Gericht: BSG Datum: 25.01.2012

Mehr

Bildungskredit- programm

Bildungskredit- programm Bildungskredit- programm Merkblatt zum Bildungskreditprogramm Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November 2010 Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet

Mehr

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstraße 106, 10969 Berlin Bezirksämter von Berlin Geschäftsbereiche Soziales LaGeSo Geschäftszeichen

Mehr

Krankenversicherungsschutz für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und SGB II

Krankenversicherungsschutz für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und SGB II INFO-BRIEF Krankenversicherungsschutz für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und SGB II Seit dem 1. Januar 2004 wird die Krankenbehandlung für Sozialhilfeempfänger, die nicht versichert sind, von der

Mehr

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis 1. Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung 2.Konfliktbearbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis 3.Konfliktminimierung bei Beendigung 1. Konfliktvermeidung durch

Mehr

1. Rechtliche Grundlagen der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern

1. Rechtliche Grundlagen der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern Aufenthaltsrecht, Sozialleistungen und Arbeitserlaubnis für Unionsbürger und -bürgerinnen sowie ihre Rechtsanwalt Ronald Reimann, Berlin 1. Rechtliche Grundlagen der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 59 Wesentliche Änderungen Fassung vom: 20.10.2011 Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurden die Regelungen

Mehr

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) FreizügG/EU Ausfertigungsdatum: 30.07.2004 Vollzitat: "Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl.

Mehr

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeitnehmerfreizügigkeit Arbeitnehmerfreizügigkeit Geschäftsstelle Bezirke Pleyer 14.11.2014 I 1 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND Berlin e.v. I Geschäftsstelle Bezirke www.paritaet-berlin.de Personenfreizügigkeit

Mehr

Der Referentenentwurf (zu finden bei http://www.haraldthome.de/media/files/151012_referentenentwurf.pdf)

Der Referentenentwurf (zu finden bei http://www.haraldthome.de/media/files/151012_referentenentwurf.pdf) per email u.a. an AStA der Universität Hamburg AStA der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg AStA der Hochschule für Bildende Künste Hamburg Tacheles e.v. Diakonisches Werk Hamburg Deutscher

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse

Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse Bundesrat Drucksache 716/13 02.10.13 Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse

Mehr

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung 48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen Seite 1 7 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.06.2008 Gesetzestexte aktualisiert Kapitel 1: redaktionelle Änderung Rz. 7.1: Anpassung des Textes an die Einführung des 7a SGB II

Mehr

Herzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)

Herzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 1 Projekt AQ

Mehr

Versorgung von Menschen ohne Papiere und ohne Versicherung

Versorgung von Menschen ohne Papiere und ohne Versicherung Sven Hasse Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.jurati.de Versorgung von Menschen ohne Papiere und ohne Versicherung Berlin, 25.10.2010 Deutsche AIDS-Hilfe Arbeitsgemeinschaft AIDS & Mobility Zugang zu

Mehr

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) SGB 12 Ausfertigungsdatum: 27.12.2003 Vollzitat: "Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Arbeitskreis Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe LVR Landesjugendamt, Horion Haus Köln, am 06.12.2012 Hinrich Köpcke Jugendamt der Landeshauptstadt

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Bundesrat Drucksache 392/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes Der Bundesrat hat in

Mehr

GA BAB Seite 1 (08/2015) 59. Änderungen

GA BAB Seite 1 (08/2015) 59. Änderungen GA BAB Seite 1 (08/2015) 59 Aktualisierung, Stand 08/2015 Wesentliche Änderungen Änderungen Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 (BGBl. I S. 1386): In

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zur Arbeitshilfe zu 32 SGB XII

Fragen- und Antwortenkatalog zur Arbeitshilfe zu 32 SGB XII Fragen- und Antwortenkatalog zur Arbeitshilfe zu 32 SGB XII (Gz.: SI 25 / 112.30-10-2) Stand 04.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Fragen zu Punkt 1 der Arbeitshilfe ( Einleitung und Inhalt ) 2. Fragen zu Punkt

Mehr

Schnellübersicht. 1 Wer ist erwerbslos?...11. 2 Ansprüche

Schnellübersicht. 1 Wer ist erwerbslos?...11. 2 Ansprüche Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen... 8 1 Wer ist erwerbslos?....11 2 Ansprüche aus der

Mehr

Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater

Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater Georg Classen 1. Die Erwerbserlaubnis Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erteilt die Ausländerbehörde die Erwerbserlaubnis ( one stop

Mehr

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben Deutscher Bundestag Drucksache 16/445 16. Wahlperiode 24 01. 2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg),

Mehr

Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung

Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung Stand: April 2014 Vorbemerkung: Im Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD ist eine zügige Neufassung des AsylbLG vorgesehen,

Mehr

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis SGBII SGBII UNBE BE 9 19 Hochqualifizierte 23 II Jüdische Kontingentflüchtlinge 26 III Statusflüchtlinge 26 IV Nach 7 Jahren aus humanitären

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E. V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E. V., SIEGBURG AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL KNAPPSCHAFT,

Mehr