DGUV-SERVICE. Betriebssicherheit. Firmenbroschüre für Ihren Einkauf und. Facility Management. Leiter Instandhaltung / Technik

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1 Firmenbroschüre für Ihren Einkauf und Facility Management Leiter Instandhaltung / Technik Sicherheitsfachkraft DGUV-SERVICE Betriebssicherheit :

2 UNTERNEHMEN Sicherheit aus einer Hand Main-Control mit Sitz in Rothenfels, der kleinsten Stadt Bayerns, hat sich auf drei wichtige Funktionsbereiche aller produzierenden Unternehmen spezialisiert und ist somit einer der wenigen Full Service Anbieter in der Region. Unser wichtigster Schwerpunkt liegt im Bereich der DGUV-Prüfungen, die jedes Unternehmen, das einem Unfallversicherungsträger angehört, betrifft. Berufsgenossenschaft stellt Bußgeld von über aus Sachversicherung verweigert erfolgreich Kostenübernahme nach Bürobrand Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, ich bin davon überzeugt, dass Sie sich niemals in der Situation sehen möchten, sich selbst mit den Folgen aus der Titelüberschrift beschäftigen zu müssen. Doch sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie immer nach den Vorgaben und Pflichten des Gesetzes und Sachversicherer handeln? In den Gesprächen der letzten Monate wurde mir beim Besuch unserer Kunden immer klarer, dass vielen Unternehmern nicht bewusst ist, dass Sie als Mitglieder eines Unfallversicherungsträgers wie z.b. der Berufsgenossenschaft, autonome Gesetze nach dem SGB VII einzuhalten haben. Zusätzlich könnte ihre Feuerversicherungspolice die Klausel 3602 enthalten, was eine regelmäßige Prüfung ihrer elektrischen Anlagen durch einen VDS-Sachverständigen vorschreibt. Daher meine Frage an Sie: Lassen Sie alle Ihre elektrischen Verbraucher wie z.b. Computer, PC-Monitor, Mehrfachsteckdosen, Faxgeräte, Kaffeemaschinen, Radios, Tischlampen etc. nach DGUV-V3 und VDS prüfen? Sollten Sie sich jetzt die Fragen stellen: Was ist mit DGUV-V3 oder VDS gemeint? Und welche Konsequenzen hätte die Nichteinhaltung dieser Vorschrift der Berufsgenossenschaft oder ihrer Versicherungspolice für Sie? Wir beraten Sie gern.

3 WARUM DGUV-PRÜFUNGEN? Gesetzliche Grundlage Wer prüft die Einhaltung Welche Unternehmen müssen die Vorschriften laut DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) einhalten und welche Pflichten sind damit verbunden? Gesetzliche Grundlage: 1. Laut 4 Allgemeine Grundsätze ArbSchG ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen und mögliche Gefahren an der Quelle zu bekämpfen! 2. Im 15 Unfallverhütungsvorschriften SGB VII ist des Weiteren festgelegt, dass die DGUV-Vorschriften sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften darstellen und somit für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich sind! 3. Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen. 4. Zu guter Letzt wird im 1 DGUV-Vorschrift 1 dargestellt, dass die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V) für alle Unternehmer und Angestellten gültig sind. Im 2 wird noch auf die Gesetzeslage, wie unter Punkt 1 und 2 dargestellt, verwiesen. Somit sind alle Unternehmen, die einem Unfallversicherungsträger angehören, verpflichtet, sich an diese DGUV-Vorschriften zu halten. Wer prüft die Einhaltung der DGUV-Vorschriften? Der Unfallversicherungsträger, sprich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die seit 2014 mit der Berufsgenossenschaft verschmolzen wurde, hat jederzeit das Recht, sich im Unternehmen einen Einblick zu verschaffen oder sich Prüfnachweise erbringen zu lassen. Ebenfalls gibt es eine Reihe von DGUV-Vorschriften, die für Sachversicherung wie z.b. Brandschutzversicherung zwingend notwendig sind. Sehr oft ist es so, dass sich in den AGB der Sachversicherungen Verweise z.b. auf die Einhaltung und Nachweispflicht der DGUV-V3 zu finden sind. Bei der DGUV-V3 ist der Unternehmer verpflichtet, den sogenannten E-Check für seine elektrischen Verbraucher prüfen zu lassen. Oftmals ist dies nicht bekannt und Unternehmer werden erst mit der Aufforderung der Nachweiserbringung seitens der Versicherungen auf diesen Missstand aufmerksam. Achtung! Berufsgenossenschaften können, zum Schutz Ihrer Angestellten, Bußgelder von bis zu ausstellen.

4 DGUV V3 BETRIFFT JEDES UNTERNEHMEN Jedes Unternehmen hat prüfpflichtige Betriebsmittel Wie unterscheiden sich Betriebsmittel laut der DGUV V3? Was steckt hinter der DGUV-V3? Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), nachweisen. Mit dem E-Check werden somit gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht. Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach DGUV alle 6-24 Monate je nach Gefährdungspotential einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen usw., also generell alle elektrischen Verbraucher mit einem Netzstecker. Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach DGUV (BGV A3) alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Maschinen, Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen. Somit sind alle Unternehmen, die einem Unfallversicherungsträger angehören verpflichtet, sich an diese DGUV-Vorschriften zu halten. Schematischer Ablauf der Prüfung laut DGUV-V3 JA Prüfung selbst durchführen 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Prüfintervall festlegen Elektrofachkraft & Messgerät vorhanden? 3. Prüfung durchführen 4. Betriebsmittel Kez. 5. Prüfprotokoll erstellen NEIN beauftragen Wer kann die Prüfung durchführen? Die Prüfung kann von einer Elektrofachkraft, die z.b. vom TÜV zertifiziert ist, durchgeführt werden. Da viele Unternehmen keine Elektrofachkraft mit dem notwendigen Messequipment angestellt haben, macht es Sinn, dies von Spezialisten durchführen zu lassen. Die Firma hat sich unter anderem darauf spezialisiert und kann Sie von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation jederzeit unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an.

5 DGUV-PRÜFSERVICE Wir sorgen für optimale Betriebssicherheit Jedes gewerbliche Unternehmen ist gemäß DGUV, UVV, ASR, DIN & VDE-Vorschriften sowie der BetrSichV verpflichtet, seine Betriebsmittel sicher zu betreiben und regelmäßig zu prüfen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne. Main-Control unterstützt Sie als Unternehmer bei der Erfüllung der gesetzlichen Prüf- und Betreiberpflichten und bietet Ihnen damit Rechtssowie Betriebssicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter. Ihre Sicherheit ist unser Anliegen und das rund um die Uhr 7 Tage die Woche! Unser Leistungsspektrum: Elektrische Prüfung Mechanische Prüfung Maschinenprüfung Prüfung ortsveränderlicher Geräte Regalprüfung laut DGUV Regel 108/ Kranprüfung laut DGUV V52 laut DGUV V3 (ehemals BGV A3) Prüfung ortsfester Geräte und Anlagen laut DGUV V3 und elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE und Elektrische Schweißgeräte nach VDE Lichtschranken an kraftbetriebenen DIN EN (Information ) Anschlagmittel laut DGUV Regel Leitern und Tritte laut DGUV Information Gefahrstoff-/ Sicherheitsschränke gemäß BetrSichV 3, 10 und 11, TRGS 526 und 800, Arbeitsmitteln und Pressen nach Gefahrstoffverordnung 7, ZH1/597 und ZH1/281 DGUV Information Krankenbetten und Pflegebetten Kraftbetätigte Tore und Türen laut ASR A1.7 Paternoster, Umlaufregale laut DGUV Regel Winden, Hub- und Zuggeräte laut DGUV V54 Pressen & Papierverarbeitungsmaschinen DGUV Hubwagenprüfung laut DGUV V68 laut DIN EN VDE und DGUV Vorschrift 3 Unsere bestens ausgebildeten Prüftechniker stehen Ihnen jederzeit mit modernster Prüftechnik und rechtssicherer Dokumentation zur Seite. Wir unterstützen Sie in allen Belangen zum Thema Betriebssicherheit.

6 Main-Control Sicherheit aus einer Hand Büro Main Control GmbH Schnarrenwiesen 10 D Rothenfels Telefon: / office@main-control.de Alexander Schneider +49 (0) 9391/ kfm. Geschäftsführer +49 (0) 175/ alexander.schneider@main-control.de Tom Hudeczek techn. Geschäftsführer +49 (0) 9391/ (0) 175/ tom.hudeczek@main-control.de Registergericht: Würzburg HRB UStIdNr.: DE D-U-N-S

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