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- Felix Beckenbauer
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1 S1: Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zur Identifikation von Sturzrisikofaktoren. Grundlagen (ist) das Examen und Fortbildungen Standardwissen finden die Mitarbeiter in "Pflege heute" (PH) auf Seite 250 ff und in vorliegenden Sturzbögen sowie in Materialsammlungen, Veröffentlichungen und bestehenden Standards. Die Elemente des Dokumentationssystems PFLEGE ZEIT berücksichtigen das aktuelle Wissen und sind Instrumente zum Screening, zu Planung und Dokumentation. Die Formulare können als Grundlage für die Fortbildung genutzt werden. Anamnese / Langzeitverlauf Bewegungsanamnese Pflegestatus Tagesplan Beobachtungsprotokoll Sturz Regiebogen Instrumente der pflegefachlichen Reflexion: PFLEGE-ZEIT Durchblick Prophylaxenmatrix Pflegevisite Sturzprotokoll Langzeitverlauf P1: Die Pflegefachkraft identifiziert unmittelbar zu Beginn des pflegerischen Auftrags systematisch die personen- und umgebungsbezogenen Risikofaktoren aller Bewohner, bei denen ein Sturzrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Erfassung wiederholt sich bei Veränderung der Pflegesituation und nach jedem Sturz. In den unter S1 genannten Formularen werden die gesammelten Informationen bewertet und Veränderungen mit Datumsangabe ergänzt. Schon bei der Aufnahme werden alle Hinweise auf Stürze erfasst. Die häufigsten Risikofaktoren werden gezielt abgefragt: Funktionseinbußen und Funktionsbeeinträchtigungen infolge einer Erkrankung oder Symptome einer kurzfristigen Ohnmacht (TIA, Absence, etc.) Sehbeeinträchtigungen Beeinträchtigung der Kognition und der Stimmung Inkontinenz, Nykturie und Probleme beim Toilettengang Sturzereignisse in der Vergangenheit und mögliche Ursachen dafür in der Umgebung Angst vor Stürzen ungeeignete Hilfsmittel, Schuhe und Kleidung Medikamente E1: Eine aktuelle, systematische Erfassung der Sturzrisikofaktoren liegt vor. In der Einrichtung ist im Rahmen der Ablauforganisation sichergestellt, dass jeder Bewohner mit einem erhöhten Sturzrisiko eine entsprechende Prophylaxe erhält oder selbständig für seine/ihre Sicherheit Sorge trägt, so dass Stürze verhindert und Sturzfolgen minimiert werden. Bei den Aufnahmegesprächen oder bei Vertragsabschluss im ambulanten Bereich sind Risiken angesprochen und hinterfragt. Als Screeninginstrumente werden der Pflegestatus (und die Anamnese) genutzt. Die systematische Erfassung ist im Dokumentationssystem nachgewiesen : 1. Im Pflegestatus ist das Risiko eingeschätzt und der Hilfebedarf der Sturzprophylaxe bewertet. Restrisiken sind beschrieben. Ggf. wird diese Einschätzung per PFLEGE-ZEIT Durchblick ergänzt. 2 In der Anamnese ist der Bedarf für eine Bewegungsanamnese angekreuzt. 3. Ein Sturzprotokoll ist nach dem jedem Sturz angelegt 4. Eine Bewegungsanamnese liegt vor. 5. Jeder Sturz wird im Regiebogen dokumentiert und analysiert. 6. Im Regiebogen ist dokumentiert, dass alle möglichen Ursachen ärztlich abgeklärt und entsprechende Therapien veranlasst sind. Veröffentlicht unter Creative Commons Attribution No Derivatives Lizenz Seite 1 von 6
2 S2: Die Pflegefachkraft verfügt über Beratungskompetenz in Bezug auf Sturzrisikofaktoren und entsprechende Interventionen. Wissen über Interventionen wird durch die Instrumente von PFLEGE ZEIT sichergestellt. Grundlagen der Beratungskompetenz werden durch PraxisanleiterInnen und andere zuständige MitarbeiterInnen im Rahmen der Einarbeitung ermittelt. Das Leitungsteam setzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der vorhandenen Ressourcen so ein, dass die Anforderungen sicher erfüllt sind. Es fördert gezielt durch Schulung und Anleitung. Bei speziellen Schwierigkeiten werden Experten im Team (z.b. Basale Stimulation, Kinästhetik u.a.) oder externe Fachleute hinzugezogen. S3. Die Pflegefachkraft kennt wirksame Interventionen zur Vermeidung von Stürzen und zur Minimierung sturzbedingter Folgen. Wirksame zielgruppenspezifische Interventionen zur Vermeidung von Stürzen werden in den Schulungsunterlagen zusammengestellt und sind Planungsgrundlage für den Pflegeprozess. Die Einrichtung stellt Instrumente von PFLEGE ZEIT P2 Die Pflegefachkraft informiert den Patienten/Bewohner und seine Angehörigen über die festgestellten Sturzrisikofaktoren und bietet eine Beratung zu den Interventionen an. Dies betrifft die festgestellten Risikobereiche sowie die möglichen Interventionen und Kompensationen. Ein Beratungsschwerpunkt ist die gezielte Thematisierung des Willens oder des mutmaßlichen Willens insbesondere zur Bereitschaft von Risiken. Am Ende der Beratung erfolgt eine zusammenfassende Bewertung des Sturzrisikos im Regiebogen und ggf. (Beratungs-)Protokoll. P3: Die Pflegefachkraft entwickelt gemeinsam mit dem Bewohner und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen einen individuellen Maßnahmenplan. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird in Abstimmung mit den Beteiligten ein individueller Maßnahmenplan festgelegt und im individuellen Tagesplan handlungsleitend geplant. E2: Der Bewohner und/oder seine Angehörigen kennen die individuellen Risikofaktoren sowie effektive Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Das Ergebnis der Beratung wird dokumentiert. Das Datum Risiken mit Angehörigen und Bewohner/ Kunde/ Gast abgesprochen weist die Beratung im Pflegestatus nach. Im Regiebogen/ ggf. (Beratungs-)Protokoll werden Inhalt und Ergebnis der Beratung dokumentiert. Ergebnisqualität der Beratungskompetenz: Defizite bei Pflegekräften werden auch durch Beschwerden oder Abweichungsprotokolle erfasst und durch die Maßnahmen der Personalentwicklung gezielt aufgegriffen (Teamgespräche, Schichtleitungsrunden, Jahresgespräche zur Mitarbeiterentwicklung und Zielvereinbarung usw.) E3. Ein individueller Maßnahmenplan zur Sturzprophylaxe liegt vor. Der individuelle Maßnahmenplan im Tagesplan oder im Durchführungsnachweis ist die Arbeitsanweisung für 24 Stunden Betreuung. Er ist von den jeweils zuständigen Pflegekräften abgezeichnet (nach Plan gepflegt) und relevante Abweichungen sind dokumentiert. Im ambulanten Bereich werden die vereinbarten Leistungen über Veröffentlicht unter Creative Commons Attribution No Derivatives Lizenz Seite 2 von 6
3 zur Verfügung, so dass ein unbeabsichtigtes Vergessen möglicher Maßnahmen nahezu ausgeschlossen wird. Im Pflegestatus ambulant wird eine Vielzahl von möglichen Interventionen, zum gezielten Hilfsmitteleinsatz und zu Maßnahmen der Umgebungsanpassung im Ankreuzverfahren zur pflegefachlichen Reflexion angeboten. Die Bewegungsanamnese gibt entsprechend Aufschluss über die Bewegungsspielräume Im Vordergrund steht der alltagsbezogene Maßnahmenplan: ca. 20 Maßnahmen werden mit den individuellen Hilfebedarfen im Rahmen der alltäglichen Verrichtungen geplant (Transfers und Begleitungen, z.b. in den Tagesraum, zur Toilette, usw.) Ist dies nicht ausreichend, werden spezielle Durchführungsnachweise für Maßnahmen mit einem Zielerreichungsgrad genutzt. Der gezielte Einsatz von physiotherapeutischen Übungen ist nur ein Aspekt unter dem Ziel Balance, Kraft und Mobilität zur Prophylaxe von Stürzen zu fördern. die Leistungskomplexe dokumentiert, da diese im Tagesplan individuell definiert sind. Werden Leistungen gekürzt, verweigert oder abgelehnt, muss dies dokumentiert werden. Das Ausmaß der Ablehnung vereinbarter Leistungen sowie ergriffene Maßnahmen sind somit nachgewiesen. S4a: Die Einrichtung ermöglicht zielgruppenspezifische Interventionsangebote und gewährleistet geeignete räumliche und technische Voraussetzungen sowie Hilfsmittel für eine sichere Mobilität Die Einrichtung ermöglicht im Rahmen der Leistungsvereinbarung, Wochenpläne usw. die zielgruppenspezifische Interventionsangebote. Sie reduziert oder kompensiert Sturzquellen in der Umgebung, hält die üblichen Hilfsmittel vor oder beantragt individuell angepasste Hilfsmittel bei der Krankenkasse bzw. beim Selbstzahler, Betreuer oder Sozialamt. Im Tagesplan sind die Angebote handlungsleitend beschrieben. P4: Die Pflegefachkraft gewährleistet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen und dem Bewohner gezielte Interventionen auf der Grundlage des Maßnahmenplans. Die PDL, bzw. die von ihr delegierte Pflegefachkraft, gewährleistet in Absprache mit allen beteiligten Berufsgruppen und dem Bewohner die Umsetzung des Maßnahmenplanes = Tagesplanes. Sie sorgt für eine individuelle Umgebungsanpassung unter Berücksichtigung der milieutherapeutischen Aspekte und der persönlichen Wünsche nach Privatheit (Privatspäre) und kümmert sich um alle Aspekte im Rahmen der Hilfsmittelbestellung. Die Pflegefachkraft ist verpflichtet, nach jedem E4: Interventionen, Hilfsmittel und Umgebung sind dem individuellen Sturzrisiko des Bewohners angepasst und fördern eine sichere Mobilität. Die Mobilität des Bewohners/ Kunden/ Gastes hat hohe Priorität. Fixierung und freiheitsbeschränkende Maßnahmen werden nur bei strenger Indikation unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen vorgenommen. In diesen Fällen ist der Zeitpunkt der Fixierung im Pflegeverlaufsbericht grafisch mit HZ festgehalten. Zur Sicherstellung der Ergebnisqualität erfolgt eine systematische Prüfung des Pflegestatus/ Tagesplans: Die Terminplanung der Veröffentlicht unter Creative Commons Attribution No Derivatives Lizenz Seite 3 von 6
4 Sturz die Hinweise auf Sturzursachen auszuwerten, Fallbesprechungen / Pflegevisite ist eingehalten. S4b: Die Pflegefachkraft ist zur Koordination der Intervention autorisiert. weiterführende Maßnahmen und Interventionen zu prüfen und diese ggf. zu ergreifen oder zu veranlassen. Das Ergebnis der pflegefachlichen Reflexion ist im Pflegestatus, Regiebogen und im Langzeitverlauf festgehalten Die Pflegefachkraft, insbesondere die Bezugspflegekraft, trägt die Koordinationsverantwortung, d.h. sie ist verpflichtet, alle sinnvollen Interventionen zu koordinieren. Die Planung wird durch die Informationen im Sturzbogen erleichtert, sie ist aber immer an die Kompetenz der Pflegefachkraft / PDL geknüpft und von der Umsetzung der festgelegten Fallbesprechungen und Pflegevisiten abhängig. Die Pflegekraft ist verpflichtet, regionale Hilfestrukturen zu nutzen. (Beratungsangebote der Sanitätshäuser oder Fachleute der Wohnraumanpassung der Pflegekassen usw.) Im Regiebogen ist der Stand der Koordination festgehalten. S5: Die Einrichtung stellt sicher, dass alle an der Versorgung des Bewohners Beteiligten über das vorliegende Sturzrisiko informiert werden. Die Einrichtung stellt durch den im Zimmer ausliegenden Tagesplan sicher, dass allen Beteiligten die Informationen zum Sturzrisiko und die geplanten Maßnahmen zur Verfügung stehen (Angehörigen, Ärzten, Therapeuten, KG, Beschäftigungstherapeuten, Ehrenamtlichen und zusätzlichen Kräften wie Schülern, Praktikanten Für die Planung werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: Motivation, Anreize und soziale Aktivierung ( bewege die Seele, bewegen sich die Beine) Abwägung des Selbstbestimmungsrechts bei potenziell schädigendem Verhalten Berücksichtigung weiterer Maßnahmen der indirekten Sturzprävention (z.b. Ernährung, Schmerztherapie und Kontinenztraining Gezieltes Anknüpfen an die Hilfebedarfe (A/B/U/tü/vü) bei allen Transfers und Bewegungen im Alltag. P5: Die Pflegefachkraft informiert die an der Versorgung beteiligten Berufs- und Personengruppen über die Sturzrisikofaktoren des Bewohners und gibt Hinweise zum situativ angemessenen Umgang. Bei Bedarf werden sturzgefährdete Pflegebedürftige bei Fahrten zum Arzt oder bei Ausflügen begleitet. Der Hilfebedarf B = Beaufsichtigung ist im Tagesplan geplant und es ist notiert, wie Die leitende Pflegefachkraft hat sich regelmäßig, einen Eindruck über den Zustand des Pflegekunden gemacht. Die Ergebnisse sind im entsprechenden Verfahren zur Qualitätssicherung festgehalten. E5: Den an der Versorgung beteiligten Berufs- und Personengruppen sind die Sturzrisikofaktoren und die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe bekannt. Wiederholung! : Alle an der Versorgung beteiligten Berufs- und Personengruppen sind über das individuelle Sturzrisiko informiert und kennen die Maßnahmen der Sturzprophylaxe. Sie sind in die Systematik des Tagesplanes einführt. Veröffentlicht unter Creative Commons Attribution No Derivatives Lizenz Seite 4 von 6
5 usw.). Auf diese Weise wird minimiert, dass z.b. eine unbeabsichtigte Gefährdung bei einem Transfer, der Begleitung zum WC oder bei Spaziergängen auftreten kann. engmaschig die Beaufsichtigung erfolgt. Sind die Angehörigen in die Sturzprophylaxe aktiv eingebunden, werden sie in die Planung einbezogen und angeleitet. Spezielle Informationsmaterialien z.b. zum Umgang mit Rollstühlen liegen im Ordner Geräteeinweisung vor. Andere Personen wie Angehörige, Taxifahrer, Therapeuten, Arzthelferinnen oder Krankenschwestern werden unmittelbar von der Sturzgefahr und von der Art der B = Beaufsichtigung oder der tü =teilweisen Übernahme von Hilfe informiert. Bei Krankenhausaufnahmen wird dies im Pflegeüberleitungsbogen dokumentiert. Führen die (orientierten) Bewohner die Maßnahmen selbständig durch, wird der Grad der Selbständigkeit regelmäßig beobachtet. Verändert sich der notwendige Hilfebedarf, wird in der Planung vermerkt, dass z.b. eine Erinnerung an die Hilfsmittel (Brille/ Rollator) zu erfolgen hat (Statt S = Selbstständig wird dann A = Anleitung im Tagesplan eingetragen und ggf. die Art der Anleitung kommentiert). Der Nachweis dieser Informationspflicht durch ein Handzeichen erfolgt nur dann, wenn ein besonders hohes Risiko besteht. Dies ist durch die Leitung angewiesen. Bei Spaziergängen ist sichergestellt, dass die Begleitpersonen in die Benutzung der Rollstühle eingewiesen sind sowie in die Hilfebedarfe, insbesondere die Intensität der Beaufsichtigung eingeführt wurden. S6: Die Pflegefachkraft ist zur systematischen Sturzerfassung und -analyse befähigt. Die Pflegefachkraft wird durch Ausbildung, Schulung, Einarbeitung, Anleitung und Kontrolle befähigt, eine systematische Sturzanalyse durchzuführen. Für die Dokumentation von Stürzen liegt das Sturzprotokoll vor. P6: Die Pflegefachkraft dokumentiert systematisch jeden Sturz, analysiert diesen - gegebenenfalls mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen - und schätzt die Sturzrisikofaktoren neu ein. Jeder Sturz wird anhand festgelegter Kriterien im Sturzprotokoll analysiert. E6: Jeder Sturz ist dokumentiert und analysiert. Im Sturzprotokoll ist jeder Sturz dokumentiert und analysiert. Diese Dokumente werden regelmäßig durch die PDL oder einen delegierten Mitarbeiter ausgewertet. Die Systematik der Auswertung ist - bezogen auf Zielgruppen und Einrichtungsarten - unterschiedlich. Es sollte aber Häufigkeit, die Folgen und, wenn möglich, die Umstände der Stürze erfasst werden, Veröffentlicht unter Creative Commons Attribution No Derivatives Lizenz Seite 5 von 6
6 Nach der Sturzanalyse im Sturzprotokoll wird das z.b.: Ergebnis im Regiebogen dokumentiert und die Häufige Orte und Situationen für Stürze, Maßnahmen im Tagesplan angepasst. Stürze beim Verirren, Stürze nach Fremdeinwirkung nächtliche Stürze, z.b. auf dem Weg zur Toilette, usw. Das Ergebnis ist systematisch analysiert und angemessene Konsequenzen sind gezogen. Mit der Analyse ist die Wirkung von gezielten Maßnahmen zur Sturzvermeidung evaluiert. Mitgeltende Unterlagen: Fachliteratur, Der Expertenstandard, Tagesplan/, Pflegestatus, Sturzbogen, Bewegungsanamnese, Durchführungsnachweise, Regiebogen, Pflegeverlaufsbericht, Bobachtungsprotokoll Sturz, Zwischenfallmeldebögen, Pflegevisite und Verfahren zur Auswertung von Stürzen, Prophylaxenmatrix, Langzeitverlauf/ergänzende Anamnesen, Leitfaden PFLEGE ZEIT, Geräteeinweisungen, Checkliste zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter usw. Veröffentlicht unter Creative Commons Attribution No Derivatives Lizenz Seite 6 von 6
Die Pflegefachkraft holt eine medizinische Diagnose ein. Für das wundspezifische Assessment zieht sie,
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