FFI Jahresbericht 2015 DATEN DER BRANCHE, LEISTUNGEN DES VERBANDS UND ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN

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1 FFI Jahresbericht 2015 DATEN DER BRANCHE, LEISTUNGEN DES VERBANDS UND ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN

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3 Inhalt Vorwort 2 Branche und FFI sehen Herausforderungen als Chance Steffen Schnizer, Sprecher des FFI Vorstands Daten, Fakten, Trends der deutschen Faltschachtel-Industrie FFI Die Leistungen Ihres Verbands 1 Kompetenzaufbau bei den FFI Mitgliedsunternehmen durch Informationsvermittlung 2 Netzwerkbildung und -pflege durch fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch 3 Politische Interessenvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit 4 Werbung, Promotion und PR für die Faltschachtel

4 VORWORT Steffen Schnizer Sprecher des Vorstands Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. Vorwort Branche und FFI sehen Herausforderungen als Chance Trotz eines deutlichen Absatzwachstums in 2015 von 2,3 Prozent konnte die deutsche Faltschachtel-Industrie beim korrespondierenden Umsatz nicht mithalten. Im Gegenteil: Er verringerte sich um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch bei einer mittelfristigen Betrachtung zeigt sich das gleiche Bild: In einem Fünfjahreszeitraum von verlor die Branche bei einem annähernd gleichen Produktionsvolumen (-0,1 Prozent) einen markanten Teil ihres Branchenumsatzes (-2,3 Prozent). Damit manifestiert sich nun schon über ein halbes Jahrzehnt der enorme Margendruck im Markt. Gerade wegen des intensiven Wettbewerbs unter den vielen mittelständischen Unternehmen der heterogenen Faltschachtel-Branche, der bislang nur vereinzelt zu Marktbereinigungen geführt hat, sind so zufriedenstellende Ergebnisse nur durch permanente Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen in den Betrieben zu erreichen. Das wirtschaftliche Umfeld spricht alles andere als dafür, dass sich an den Handlungsbedingungen für die Faltschachtel-Industrie etwas ändern wird im Gegenteil: trotz der momentan PRstarken Aufmerksamkeit für individualisierte oder personalisierte Produkte befindet sich die Faltschachtel-Industrie fast ausschließlich im Bereich der Fast Moving Consumer Goods (FMCG) und damit im sog. Auflagendruck. Dazu kommt, dass die FMCG-Kunden in vielen Zielsegmenten mehr und mehr auf europäischen Märkten operieren und zudem von Konsolidierungen und Übernahmen nicht verschont sind. Dies führt zu deutlich größeren Volumina bei den mittlerweile fest etablierten Tender-Ausschreibungen, die kundenseits stets mit der kaufmännischen Erwartung verbunden sind, durch die größeren Auflagen positive Effekte für die Beschaffungskosten zu realisieren. Ob dies der Grund für die genannte Diskrepanz zwischen 2

5 Volumen- und Wertentwicklung ist, kann momentan nicht abschließend geklärt werden, zumal die fortschreitende Reduzierung der durchschnittlichen Flächengewichte des eingesetzten Kartons zwar allgemein unterstellt, aber bislang nicht verifiziert wurde. Zugleich fehlt eine amtliche oder verbandliche Erhebung zur Anzahl der abgesetzten Faltschachtelmengen in Stück. Die Pharmabranche zum Beispiel ist gekennzeichnet durch einen Rückgang an Markenprodukten ( Originatoren ) und Patenten bei einem gleichzeitigen Anstieg an Generika, die die ehemaligen Monopol-Marken substituieren. Die Produktion solcher Generika wandert zunehmend Richtung Ost-Europa ab. Auch Fachleute aus der Süßwarenindustrie haben bei unserem ersten FFI Unternehmertag bestätigt ein neues Angebot zur Netzwerkpflege für die Geschäftsführungsebene aus Mitgliedsunternehmen, dass auch in der Süßwarenindustrie keine großen Mengen- Zuwächse zu erwarten sind. Allerdings erhofft sich diese Branche so wie auch die Kosmetik oder der Bereich Spirituosen von den zuvor genannten Möglichkeiten der Individualisierung und Personalisierung oder auch von der weiteren innovativen Entwicklung der Faltschachtel einen Added Value, da der Endverbraucher für personalisierte Produkte eine höhere Preisbereitschaft mitbringt. Es ist offensichtlich, dass Produkte auf der Basis neuer Geschäftsmodelle entstehen, in denen auch viel Potenzial für die Faltschachtel-Industrie steckt. Der dazu benötigte Digitaldruck ist aber nur eine Komponente. Das letzte FFI Technik Forum hat gezeigt, dass es nicht nur gilt, die digitalen Druck-Technologien zu beherrschen, sondern auch zusätzliche wichtige Aspekte wie Prozesse, Big Data-Management, Qualität und Migration. Neue Möglichkeiten der Kombination von IT-Technologien mit innovativer Faltschachteltechnik wie gedruckte Elektronik oder innovative Konstruktionen und Veredelungen eröffnen der Faltschachtel-Industrie große Chancen, die Faltschachtel zur intelligenten Verpackungslösung von morgen zu machen. Die Gremien des FFI haben in den vergangenen zwölf Monaten mit ihren Dienstleistungen und Veranstaltungen wieder wertvolle Beiträge für den Knowhow-Transfer in die Mitgliedsunternehmen geleistet. Das Gremien- und Informationsangebot des FFI ist einmalig in Europa. Wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsunternehmen sind neben den fachlichen Informationen zu Betriebswirtschaft, Technik, Qualitätsmanagement und Einkauf aber zunehmend auch die Führungskompetenzen ihrer Mitarbeiter. Nicht nur für die Faltschachtel-Industrie, sondern für alle faserbasierten Packmittel-Branchen wird vor dem Hintergrund der zunehmenden digitalen Vernetzung, die neuerdings gern mit dem Schlagwort Industrie 4.0 betitelt wird, die Rekrutierung von Auszubildenden und Mitarbeitern mit Potenzial große Bedeutung haben. Der FFI bereitet momentan ein Weiterbildungsangebot für Quereinsteiger in unsere Industrie vor. Um aber insgesamt die Attraktivität der faserbasierten Packmittel-Branchen und der Ausbildungsbetriebe zu erhöhen, sind gemeinsame Anstrengungen aller Branchenorganisationen notwendig. Bei einer solchen Initiative und zur Steigerung der Wertschätzung der Faltschachtel als moderne und nachhaltige Verpackung engagieren wir uns. Erste Publikationen in meinungsführenden Zeitschriftentiteln und marketing orientierten Fach zeitschriften legen von diesen Anstrengungen Zeugnis ab. Unsere Branche ist für die aktuellen und kommenden Herausforderungen gut aufgestellt. Mit einem starken FFI und dem innovativen Antrieb unserer Mitgliedsunternehmen wird unsere Branche auch zukünftig starker und wichtiger Partner der Kundenindustrie sein. Ihr Steffen Schnizer Sprecher des Vorstands Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. 3

6 Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 im Swissotel Dresden 4

7 Daten, Fakten, Trends der deutschen Faltschachtel-Industrie PRODUKTIONSVOLUMEN UND -WERT Nach einem leichten Rückgang in 2014 konnte die deutsche Faltschachtel-Industrie in 2015 ihr Produktionsvolumen um rund Tonnen auf Tonnen steigern. Dies spricht einem Zuwachs von 2,3 Prozent. Im gleichen Umfang stieg der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland in 2015 um 1,6 Prozent auf 170,6 Mrd. EUR. Umsatz Werte in Mio. EUR Produktion Menge in Tsd. t Entwicklung von 1995 bis 2015: Faltschachtelmenge und -wert Quelle: BUSTA Allerdings verzeichnete die Branche im gleichen Jahr einen Rückgang im korrespondierenden Produktionswert von -0,7 Prozent gegenüber 2014 (2015: 1,864 vs. 2014: 1,878 Mrd. EUR). Betrachtet man die Entwicklung von Produktionsvolumen und Produktionswert von 2011 bis 2015 zeigt sich zunächst, dass Produktionsmenge und Umsatz der Faltschachtel-Industrie auf dem bislang 5

8 DATEN, FAKTEN, TRENDS DER DEUTSCHEN FALTSCHACHTEL-INDUSTRIE höchsten Niveau ihrer Historie stagnieren. Seit Mitte der neunziger Jahre bis zur internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 verzeichnete die hiesige Faltschachtel-Industrie permanent Zuwächse. Eine solche positive Entwicklung kann allerdings für die zurückliegenden Jahre nicht festgestellt werden. Zudem deutet sich bei der Betrachtung von Produktionsvolumen und Produktionswert in den letzten Jahren an, dass sich diese beiden Datenreihen auseinander entwickelt haben. In Ermangelung einer amtlichen oder verbandlichen Statistik über die produzierte Anzahl Faltschachteln sowie über die Reduzierung der durchschnittlichen Flächengewichte beim verarbeiteten Faltschachtelkarton, fehlen entscheidende Faktoren zur tatsächlichen Bewertung des Absatzes der Faltschachtel-Industrie. An dieser Stelle sind Aktivitäten der Faltschachtel-Verbände in Deutschland und Europa vonnöten, um auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Wettbewerbssituation von Verkaufsverpackungen aus Karton gegenüber anderen Packstoffen und Packmittel qualifizierte Analysen durchführen zu können. BUSTA 2012 Gesamt 2013 Gesamt 2014 Gesamt 1.Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2015 Gesamt Menge in Tonnen D VJ-Zeitraum -0,1 % -0,9 % -1,3 % 5,5 % 3,1 % -0,7 % 1,3 % 2,3 % Wert in TEUR D VJ-Zeitraum -0,9 % -0,6 % 0,0 % -0,9 % -1,0 % -1,2 % 0,2 % -0,7 % FFI 2012 Gesamt 2013 Gesamt 2014 Gesamt 1.Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2015 Gesamt Menge in Tonnen D VJ-Zeitraum 2,3 % 2,2 % -1,9 % 2,1 % 0,5 % -1,8 % 2,4 % 0,8 % Wert in TEUR D VJ-Zeitraum 0,6 % 2,9 % -1,2 % -2,1 % -3,6 % -2,7 % -1,2 % -2,4 % ANTEIL FFI / BUSTA in % 2012 Gesamt 2013 Gesamt 2014 Gesamt 1.Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2015 Gesamt Menge 65,7 67,8 67,3 57,2 58,7 59,6 59,5 58,7 Wert 73,3 75,9 75,0 64,2 63,2 63,8 62,6 63,5 Produktion Faltschachteln 2015 mit prozentualen Veränderungen zum jeweiligen Vorjahreszeitraum Quelle: BUSTA und FFI-Fachstatistik, basierend auf Mitgliedermeldungen zur Bundesstatistik Prozentuale Veränderungen: vergleichbarer Mitgliederkreis (Achtung: in 2014 Bereinigung der Mitgliederbasis; Daten FFI rückwirkend mit VJ nicht vergleichbar) 6

9 Die Anzahl der Faltschachtelunternehmen folgt nach der offiziellen Bundes-Statistik dem bisherigen rückläufigen Trend. Einzelne Insolvenzen und Zusammenschlüssen im Berichtszeitraum sprechen für die fortschreitende Konsolidierung der Branche An die Bundesstatistik meldende Faltschachtel-Unternehmen Quelle: Destatis Der (rechnerische) Produktionswert pro Tonne produzierter Faltschachteln lag in 2015 bei EUR, was einem Rückgang von -3,13 Prozent zum Vorjahr entspricht Entwicklung von 1995 bis 2015 Umsatzerlös pro Tonne produzierte Faltschachteln Werte in EUR Quelle: Eigene Berechnung 7

10 DATEN, FAKTEN, TRENDS DER DEUTSCHEN FALTSCHACHTEL-INDUSTRIE Für die Beurteilung der unterjährigen Beschäftigungssituation lohnt ein Blick in die Erhebung des ifo-instituts zur Kapazitätsauslastung der Faltschachtel-Industrie. Nach einer positiven Situation im ersten Halbjahr 2015 fiel die Auslastung jäh ab, um sich danach auch bis in das erste Quartal 2016 hinein mit einer positiven Entwicklung zu zeigen ,9 81,5 85,7 82,7 82,8 83,1 83,3 80,2 1/11 2/11 3/11 4/11 1/12 2/12 3/12 4/12 84,0 1/13 85,5 2/13 79,7 3/13 83,3 87,1 86,9 89,9 86,9 87,3 4/13 1/14 2/14 3/14 4/14 1/15 89,7 84,6 85,3 85,8 2/15 3/15 4/15 1/16 Kapazitätsauslastung Werte in Prozent Quelle: ifo DER EUROPÄISCHE FALTSCHACHTELMARKT Die Allokation des Rohmaterials Karton erfolgt durch die deutsche Faltschachtel-Industrie routinemäßig auf dem deutschen wie auch auf dem europäischen Markt; teilweise kommen globale Beschaffungsquellen hinzu. Aber auch auf den Absatzmärkten wird zunehmend in europäische Märkte geliefert. Der Export von Faltschachteln ist aber keine Einbahnstraße. Hiesige Kunden versorgen sich auch zunehmend mit Packmitteln aus dem (ost)europäischen Ausland. Insofern nivellieren sich über einen gewissen Zeitraum die jeweiligen Zuwächse oder Verluste nationaler Märkte. 6,0 Durchschnitt Veränderung Produktionsvolumen in % 4,0 2,0 0,0-2,0-4,0 Italien Türkei Spanien Skandinavien Österreich Niederlande Frankreich Großbritannien Deutschland Schweiz Belgien -6,0-8,0-10 Die europäische Faltschachtel-Industrie: Veränderung Produktionsvolumen 2013 vs nach Ländern Quelle: ECMA 8

11 Nach den Zahlen des europäischen Dachverbandes European Carton Makers Association (ECMA) steht die deutsche Faltschachtel-Industrie für ein Fünftel des europäischen Produktionsvolumens. Dabei ist sie doppelt so groß wie beispielsweise Großbritannien, Frankreich oder Italien. Im Hinblick auf den (rechnerischen) Produktionswert pro Tonne produzierter Faltschachteln liegt die deutsche Faltschachtel-Industrie im europäischen Mittelfeld Durchschnitt Produktionswert pro Tonne Schweiz Frankreich Großbritannien Skandinavien Österreich Spanien Deutschland Niederlande Belgien Italien Türkei Die europäische Faltschachtel-Industrie: Vergleich Produktionswert pro Tonne Faltschachteln (2014) Quelle: ECMA 1 Die ECMA berücksichtigt bei der Ermittlung von Produktionsvolumen und Produktionswert der nationalen Märkte zusätzlich zu amtlichen Statistiken auch Auswertungen beispielsweise von Marktforschungsinstituten. Dadurch ergibt sich eine leichte Abweichung gegenüber der Berechnung für Deutschland durch den FFI (vgl. Daten, Fakten, Trends der deutschen Faltschachtel-Industrie) FFI MITGLIEDSCHAFTEN Seit der letzten Mitgliederversammlung musste der FFI die Kündigung von einem Vollmitglied und fünf Assoziierten Mitgliedern akzeptieren. Erfreulicherweise konnte der Verband aber neue Partner aus der Lieferkette als Assoziierte Mitglieder aufnehmen: Optenhögel GmbH Mediasecur Beratungsgesellschaft KAMA GmbH Folex Coating GmbH Alle FFI Mitglieder und Assoziierten FFI Mitglieder sind stets aktuell auf der Homepage des Verbands gelistet unter: Hier findet sich jeweils auch ein direkter Link zum eigenen Internetauftritt der Faltschachtelhersteller und der Partner aus der Lieferkette. 9

12 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 im Swissotel Dresden 10

13 FFI Die Leistungen Ihres Verbands Die Definition und Umsetzung der Aktivitäten und Maßnahmen des FFI erfolgt auf der Basis von strategischen Zielen, die sich der Verband gesetzt hat. Die strategischen FFI Ziele sind: 1. Kompetenzaufbau bei den FFI Mitgliedsunternehmen durch Informationsvermittlung 2. Netzwerkbildung und -pflege durch fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch 3. Politische Interessenvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit 4. Werbung, Promotion und PR für die Faltschachtel Öffentlichkeitsarbeit wird dabei aber nicht nur als das Lobbying von politischen und administrativen Akteuren verstanden, sondern in erster Linie als Gattungsmarketing, um die Vorteilhaftigkeit von Faltschachteln als Verkaufsverpackungen aus Karton bei den relevanten Zielgruppen aufzuzeigen. Alle Maßnahmen, Dienstleistungen und Produkte des FFI seit der letzten Ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 in Dresden werden diesen strategischen Zielen zugeordnet und auf den folgenden Seiten erläutert. 1 Kompetenzaufbau bei den FFI Mitgliedsunternehmen durch Informationsvermittlung Es ist eine der wesentlichen vier Verbandsaufgaben des FFI, zeitnah und kompetent aktuelle Themen aufzugreifen und den Mitgliedern konzentriert aufbereitet zur Verfügung beziehungsweise auf Veranstaltungen zur Diskussion zu stellen. Neben der Aktualität ist es insbesondere aber der Gesichtspunkt der Relevanz der Informationen für das strategische und operative Geschäft der Mitgliedsunternehmen, der den wichtigsten Grund für die Themenauswahl liefert. Nachfolgend sollen die diesbezüglichen Aktivitäten dargestellt werden. VERANSTALTUNGEN DES FFI Anfang 2016 trafen sich die Verkaufsmitarbeiter bereits zum 49. Mal zu ihrem jährlichen FFI Verkaufsleiterseminar, diesmal im osthessischen Friedewald. Das Seminar stand unter dem Motto Trends und Herausforderungen 2016: Facts für den Verkauf. Den stationären Handel und die Versorgungssituation mit Faltschachtelkarton fest im Auge, gilt es aber auch die Entwicklungen im Online-Handel mit Relevanz für die Verpackung nicht zu vernachlässigen. Mit großer Aufmerksamkeit wurden darüber hinaus die Insider-Tipps eines Einkäufer-Trainers verfolgt. 11

14 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Im Oktober 2015 fand in Schwabach das mittlerweile 11. FFI Technik Forum statt diesmal mit rund 70 Teilnehmern von FFI Mitgliedsunternehmen und von Assoziierten Mitgliedern. Unter dem Motto Inspiriert durch Technologien berichteten ausgewiesene Praktiker und anerkannte Experten aus Industrie und Forschung über die neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich Digitaldruck und digitale Weiterverarbeitung und stellten wichtige Trends vor. Am Vortag des Technik Forums erhielten die Teilnehmer die Möglichkeit an einer Betriebsbesichtigung der Straub Druck + Medien AG teilzunehmen. Vor ca. 10 Jahren hat diese Akzidenzdruckerei einen Großteil der Druckkapazität auf Digitaldruck umgestellt. Francisco Martinez, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, rundete die Betriebsbesichtigung mit Einblicken in das veränderte Geschäftsmodell ab. In seinem abschließenden Statement wies er darauf hin, dass weder der Offset- noch der Digitaldruck als eine Stand alone-lösung angesehen werden können, beide Technologien sollten parallel in Unternehmen Verwendung finden. Im Rahmen der Vorträge des Technik Forums wurde ein interessanter Bogen von der Marktentwicklung im Digitaldruck Akzeptanz und Chancen für Faltschachteln, digitale Veredelung bis hin zur vollautomatischen Weiterverarbeitung von Kleinstserien im Digitaldruck gespannt. Die Quintessenz aller Vorträge lässt sich treffend in dem Statement zusammenfassen: Personalisierung, kleine bis sehr kleine Losgrößen und nahezu beliebige Motivwechsel erhöhen die Anzahl der Einsatzgebiete für den Digitaldruck. Das 22. FFI Seminar für Technische Leiter, welches im Mai 2016 in Hamburg stattfand, beschäftigte sich mit dem Thema Unternehmenspersönlichkeiten in der Dynamik von Selbstvertrauen Verantwortung und Motivation Sich selbst neu inszenieren. Mitarbeiter mit Führungsverantwortung von FFI Mitgliedsunternehmen beschäftigten sich mit der zentralen These, dass die Entwicklung von Unternehmen und die seiner führenden Persönlichkeiten, wenn auch oft verdeckt, eng miteinander verknüpft sind. Im Seminar ging es schwerpunktmäßig um psychologische Erkenntnisse zur Stärkung des Selbstbewusstseins, als eindeutigem Gradmesser beruflicher Erfolge. Mittlerweile wurde die modulare Veranstaltungsreihe Fortbildungsworkshops für technische Führungskräfte mit Ausnahme des Moduls 6 schon zweimal durchgeführt. Diese vom FFI Ausschuss Personalmanagement konzipierte Seminarreihe setzt sich aus den sechs Modulen zusammen: 1. Grundlagen Kommunikation 2. Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument 3. Unternehmerisch denken, handeln und entscheiden 4. Personalmanagement für technische Führungskräfte 5. Selbstorganisation und Zeitmanagement 6. Praxiswissen Controlling Kostenmanagement als Führungsaufgabe Die Workshopreihe wurde entwickelt, um den technischen Führungskräften die heute vermehrt erforderlichen sozialen Führungskompetenzen sowie Denk- und Handlungsweisen zu vermitteln, die stärker an den strategischen Unternehmensentwicklungen ausgerichtet sind. Die Workshopreihe richtet sich primär an (zukünftige) technische Führungskräfte wie Abteilungs-, Bereichs- und Schichtleiter oder Maschinenführer, aber auch an Führungskräfte aus dem kaufmännischen Bereich. Seit Herbst 2012 haben an beiden Durchläufen 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 24 FFI Mitgliedsunternehmen teilgenommen. Bei Interesse aus dem Mitgliederkreis kann die Veranstaltungsreihe oder Teile daraus wieder aufgelegt werden. 12

15 Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 im Swissotel Dresden Aber nicht nur die Soft Skills der Führungskräfte aus Faltschachtelunternehmen stehen im Fokus der Aktivitäten des FFI Ausschuss Personalmanagement. Es gilt auch Quereinsteigern mittels Technischer Schulungen für die Weiterverarbeitung einen zügigen Start in der Faltschachtelbranche zu ermöglichen. Der Bereich der Weiterverarbeitung bei der Faltschachtelherstellung (z. B. Stanzen, Rillen, Prägen, Kleben, Vorbrechen und das Aufrichteverhalten der Faltschachteln) gehören zu den Kernkompetenzen eines Faltschachtelunternehmens und sind insofern ein wesentliches Differenzierungsmerkmal gegenüber beispielsweise Akzidenz-Druckereien. Aufgrund des Fachkräftemangels und der relativen Unattraktivität der Faltschachtelbranche stellt allerdings die Rekrutierung neuer Mitarbeiter eine besondere Herausforderung für die Unternehmen da. Daher kommt den Faltschachtelunternehmen die besondere Aufgabe zu, durch eine angemessene Personalentwicklung gezielt und langfristig mit dem vorhandenen Mitarbeitern zu planen und diese insbesondere auch für zukünftige fachliche Führungsaufgaben in den oben genannten Weiterverarbeitungsbereichen vorzubereiten bzw. deren Kompetenzen zu fördern. Im Technischen Ausschuss wurde angeregt ein entsprechendes Fortbildungsangebot zu konzipieren. Aktuell entwickelt eine Querschnitts-Arbeitsgruppe aus dem Technischen Ausschuss und dem Ausschuss Personalmanagement ein Konzept für ein mehrstufiges Schulungskonzept, bei dem theoretische Inhalte zentral durch den FFI und praktisches Know how in den Unternehmen bzw. bei Partnern aus der Lieferkette vermittelt werden. 13

16 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS FFI / VMK QUALITÄTSMERKMALE FÜR FALTSCHACHTELKARTON Als eines der bedeutendsten Supply Chain-Projekte der Kartonerzeuger und Faltschachtelhersteller galt die in 2012 begonnene Überarbeitung der zuletzt 1998 herausgegebenen FFI / VMK Qualitätsmerkmale für Faltschachtelkarton. Nach Abschluss der Arbeiten konnten mit Ausgabedatum 20. März 2015 FFI und VMK Vereinigung Maschinenkarton im VDP Verband Deutscher Papierfabriken e. V. eine neue gemeinsame Empfehlung herausgeben. Die Qualitätsmerkmale enthalten zahlreiche neu gefasste technische Parameter, nivellierte Liefermengentoleranzen beim Kartonbezug sowie die Einführung von Bogenanzahltoleranzen. Letztere waren insbesondere durch den Systemwechsel bei der Kartonbestellung und -lieferung auf Bogenzählung erforderlich. Wurde Faltschachtelkarton zuvor nach Gewicht bestellt, geliefert und fakturiert, so erfolgt dies auf Empfehlung der Verbände nunmehr bogengenau, d.h. die Rohware wird nach Bogen bestellt und geliefert sowie nach bestelltem Nominal-Gewicht fakturiert. Die Notwendigkeit nach dieser Supply Chain Optimierung und Reduzierung des Working Capital ergibt sich aus dem Markt: So sind es die Kunden der Faltschachtel-Industrie, die mehr und mehr bei einer nicht zulässigen Unterlieferung die Stück genaue Belieferung mit Faltschachteln wünschen. Diese Entwicklungen auf der Kundenseite passten in den vergangenen Jahren allerdings auf der Rohmaterialseite immer weniger zu dem viele Dekaden vorherrschenden Prinzip der Bestellung von Faltschachtelkarton nach nominellem und Fakturierung nach tatsächlichem Gewicht der Kartonlieferung sowie zu den zuletzt 1998 verabschiedeten Liefermengentoleranzen. 14

17 Fachlicher und persönlicher Erfahrungsaustausch bei der Mitgliederversammlung Zur Implementation der von den Verbänden empfohlenen neuen Qualitätsmerkmale hat der FFI im Juli 2015 eine Blitzumfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Danach wurde ein Jahr nach der Veröffentlichung der neuen Richtlinie knapp die Hälfte des von den FFI Mitgliedern eingekauften Faltschachtelkartons bereits auf Basis des neuen Systems der Bestellung und Lieferung von Karton nach Bogen bezogen. Die FFI Mitgliedsunternehmen decken mit Tonnen rund zwei Drittel des Produktionsvolumens der deutschen Faltschachtel-Industrie ab (2014). Für 46 Prozent des Produktionsvolumens ( Tonnen) wird der Karton nach Bogen bestellt und abgezählt geliefert sowie nach nominellem Gewicht fakturiert. An der Blitzumfrage hatte sich die Hälfte der Mitgliedsunternehmen beteiligt. Über 78 Prozent der antwortenden Unternehmen gaben an, auf das neue Bogensystem teilweise oder bereits ganz umgestellt zu haben. DELAMINATION Das gemeinsame Rundschreiben zum Thema Delamination von FFI, der Vereinigung Maschinenkarton (VMK) und des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) wird im Juni 2016 in englischer Fassung herausgegeben. Es beinhaltet die möglichen Ursachen und Wechselwirkungen sowie die Gegenmaßen zur Verhinderung der Delamination und einen Statusbericht zur Entwicklung einer einheitlichen Methode zur Messung der Farbzügigkeit. 15

18 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS FFI TECHNISCHE RICHTLINIE GUTE RILLBARKEIT Für die Bewertung der Rillbarkeit von Faltschachtelkarton haben Mitglieder des Technischen Ausschusses des FFI in Zusammenarbeit mit zwei Stanzformherstellern (aus dem Kreis der Assoziierten Mitglieder) unter Federführung des Lehrstuhls Verpackungstechnik der Fachhochschule für angewandte Wissenschaften München erstmals eine Branchen eigene FFI Technische Richtlinie Gute Rillbarkeit erstellt. Seit November 2015 ist diese Richtlinie sowohl in deutscher als auch in englischer Fassung erhältlich. Zur Überprüfung der Validität der in der Richtlinie festgelegten, technischen Werte wurde beim oben genannten Lehrstuhl im Auftrag der Vereinigung Maschinenkarton (VMK) ein Projekt durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Projekts fließen in die Erstellung einer zweiten Fassung der FFI Technischen Richtlinie Gute Rillbarkeit ein. 16

19 FALTSCHACHTELN ALS BEDARFSGEGENSTÄNDE Für den FFI Arbeitskreis Qualitätsmanagement gehören alle Themen rund um Faltschachteln als Bedarfsgegenstände zum Hauptfokus der Ausschussarbeit. Bedarfsgegenstände finden in den verschiedenen Zielsegmenten ihre Anwendung: Lebensmittel, Tiernahrung, Spielwaren, Kosmetik, Arznei mittel, Zigaretten, et cetera. Neben der der Behandlung aktueller Fragen hat der Arbeitskreis Qualitätsmanagement im vergangenen Jahren zahlreiche Verbandsprodukte und -dienstleistungen entwickelt und ihre Implementation in der Branche begleitet. Dazu zählen: 1. Nach dem geltenden Recht obliegt es dem Lebensmittelhersteller, die vom Packmittel-Lieferanten zu beziehende Verpackung im Hinblick auf die Anforderungen an den Einsatzbereich und -zweck des Packmittels, an die Abfüllung, Transport und Lagerung, etc. vorab zu spezifizieren. Auf der Basis der gelieferten Informationen hat der Faltschachtelhersteller eine Risikobewertung durchzuführen, die ihn zur Auswahl geeigneter Rohmaterialien führt. In Ermangelung von regelmäßig vom Lebensmittelhersteller zur Verfügung gestellter Informationen, kann der Faltschachtelhersteller die FFI Checkliste Verkauf einsetzen. Diese ist auch von der ECMA in einer englischen Version erhältlich. 2. An der ECMA Good Manufacturing Pratice Leitlinie, zu der der FFI seinerzeit eine Vorversion erstellt hatte, hat der FFI maßgeblich mitgearbeitet. Sie stellt das wesentliche Instrument zur Durchführung einer Risikobewertung für eine Faltschachtel als Lebensmittelbedarfsgegenstand dar. Sie ist in fünf Sprachen erhältlich. Mittels der FFI GMP Checkliste lassen sich die Prozesse zur Installierung der GMP gerechten Produktion im Faltschachtelbetrieb einführen und überwachen. 3. Zudem arbeitet der Arbeitskreis Qualitätsmanagement weiter an der Neuauflage der FFI Muster- Beschaffenheitsbeschreibung für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Karton. Nach wie vor empfiehlt der FFI die Verwendung der Ursprungsfassung aus 2009, die in Deutsch und Englisch vorliegt. Weiterhin in Bearbeitung befindet sich der BLL Leitfaden Konformitätserklärungen, an dem der FFI als Mitglied des BLL aktiv mitwirkt. Der BLL Leitfaden wird erforderlich aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ( Kunststoff-Verordnung ). Die Kunststoff-Verordnung enthält u.a. die Vorgabe, dass für den Kunststoffanteil einer Faltschachtel (z. B. Befensterung, mit Kunststoff kaschierter Karton (sog. Mehrschichtverbunde; Multi Materials / Multi Layers)) fortan eine schriftliche Erklärung der Übereinstimmung mit der EU-Kunststoff-Verordnung (Konformitätserklärung) an den Kunden abzugeben ist. Auf Initiative des FFI soll dabei der Anwendungsbereich der BLL-Mustererklärungen für die verschiedenen Stufen der Supply Chain auch über Verpackungen aus Kunststoff bzw. mit Kunststoff-Anteil ausgeweitet werden auf Lebensmittelverpackungen aus anderen Packstoffen. 17

20 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Diese Initiative des FFI geht resultiert aus den faktischen Anforderungen der Markenartikelindustrie und des Handels, die auf Konformitätserklärungen, schriftliche Erklärungen oder Beschaffenheitsbeschreibung für die bezogenen Packmittel bestehen. Eine Konformitätserklärung muss allerdings nur abgegeben werden, wenn es für bestimmte Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt Detailvorschriften (wie z.b. die Kunststoff-Verordnung) gibt, in denen Umfang und Inhalt einer Konformitätserklärung im Einzelnen geregelt sind. Für Faltschachteln (aus den Rohmaterialien Karton, Druckfarben, Lacken, Klebstoff) sind allerdings solche Vorschriften (bislang) weder auf der europäischen noch auf der nationalen Ebene für den deutschen Markt vorhanden. Gleichwohl so argumentieren Staat, Lebensmittelüberwachung und Kunden müssen Faltschachteln als Lebensmittelbedarfsgegenstände konform sein mit der zentralen Vorschrift, der europäischen Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ( ) sowie der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (GMP-Verordnung). Da Faltschachteln für Lebensmittel die in diesen beiden Vorschriften genannten Anforderungen erfüllen müssen und somit mit den Vorschriften konform sein müssen, könne von den Faltschachtelherstellern auch erwartet werden, dass sie entsprechende Konformitätserklärungen zur Verfügung stellen. Für den FFI geht es daher im BLL Gesprächskreis darum, einheitliche Vorgaben für alle nicht detailliert geregelten Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln im Hinblick auf Struktur und Inhalt solcher Erklärungen zu entwickeln. Darüber hinaus wollen FFI und BLL mittels dieser Mustererklärung demonstrieren, dass die Lieferkette zur Selbstregulierung und -organisation in der Lage ist. Dies erscheint zudem erforderlich, denn nach wie vor ist das Gerücht präsent, dass das Instrument der schriftlichen Erklärungen als ein Kernbestandteil der deutschen Druckfarben-Verordnung eventuell aus dem Verordnungsentwurf gestrichen werden könnte. Die Faltschachtelhersteller, die neben den Lebensmittelherstellern die Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenstände sind, kämen dadurch aber in die kritische Situation, dass die für die Konformitätsarbeit benötigten essenziellen Informationen über die in den Rohmaterialien enthaltenen migrationsfähigen Substanzen (aus Druckfarben, Lacken) nicht mehr per Verordnung verpflichtend von den Lieferanten an die Faltschachtelhersteller weiterzugeben wären. Für diesen Fall wäre die freiwillige Selbstverpflichtung der Lieferanten zur Weitergabe von relevanten stoffbezogenen Informationen auf der Basis des BLL Leitfadens eine gangbare Alternative. DIGITALE FALTSCHACHTELPRODUKTION Die digitale Verpackungsproduktion und insbesondere der Digitaldruck waren zuletzt wieder auf der Drupa 2016 ein zentrales Thema. Auch die FFI Gremien beschäftigen sich nicht erst seit den ersten Installationen in der Branche mit den verschiedenen Aspekten dieser Technologien. Bekanntermaßen zählen dazu insb. die grafische Erscheinung und die Qualität des Druckbildes, die Stabilität und hundertprozentige Reproduzierbarkeit des Druckmotivs, die Investitions- und Betriebskostenrechnung und nicht zuletzt die Performance dieser Technologien in punkto Job-Vorbereitung und Gutmengen-Produktion im Vergleich zu anderen Druckverfahren, die in der Faltschachtelbranche Anwendung finden. 18

21 19 Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 im Swissotel Dresden

22 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Da ein Großteil aller Faltschachtel-Anwendungen als Bedarfsgegenstände für Lebensmittel, Tiernahrung, Kosmetik, etc. eingesetzt werden, muss auch eine digital gedruckte (und digital weiterverarbeitete) Faltschachtel verkehrsfähig im Sinne des Bedarfsgegenständerechts sein. Als Basis für die Diskussion mit den Assoziierten FFI Mitgliedern aus dem Bereich Digitaldruckmaschinen-Hersteller hat der FFI Arbeitskreis Qualitätsmanagement einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, der bei der Beurteilung der Reife und Konformität von Digitaldrucksystemen in puncto Migration Informationen beschaffen soll. Die Erörterung im Arbeitskreis zeigt dabei aber auch, dass durch die Beantwortung der Fragen keine haftungsrechtliche Freistellung erfolgen bzw. vom Verband übernommen werden kann. Vielmehr helfen die Fragen und Antworten bei der Identifizierung von offenen Punkten, die zwischen den Maschinenlieferanten und den Kunden aus der Faltschachtel- Industrie noch zu bewältigen sind. Nach der routinemäßen Etablierung der Blindenschrift auf Medikamenten-Verpackungen beschäftigt die pharmazeutische Industrie und die Packmittel-Lieferanten die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EC ( Falsified Medicines Directive ), die auch in das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) vom Oktober 2012 übernommen wurden. Damit sollen Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel eingeführt werden, um die Fälschungsgefahr für diese Produkte innerhalb der EU weiter zu erschweren. Der Gesetzgeber bezweckt damit, die Patienten besser vor Arzneimittelfälschungen zu schützen und die legalen Vertriebsketten abzusichern. Mit der Verabschiedung der sog. Delegierten Rechtsakte im Januar 2016 ist das regulatorische Normenwerk komplett und die Lieferkette hat Rechtssicherheit zur Implementation der erforderlichen Systeme bis Einerseits beinhalten sie die rechtlichen Vorgaben zum Erstöffnungsschutz andererseits bestimmen sie die Pflicht zur Serialisierung der Pharmazeutika. Anhand dieser Sicherheitsfunktionen muss die Authentizität des Medikaments verifizierbar sein. Die Authentizitätsmerkmale bestehen aus einem 2D-Barcode mit einer eindeutigen Seriennummer, der Hersteller- und Produktkennzeichnung, der Chargennummer sowie dem Abfülldatum. Zu diesem Zweck sind nun entlang der Supply Chain bis zum Apotheker IT-gestützte Rückverfolgbarkeitssysteme zu installieren. Dabei ist für den Faltschachtelhersteller aktuell die drängendste Frage, welche Drucklösung zur Aufbringung des individuellen Codes beim Faltschachtelhersteller oder auf der Abpacklinie des Pharmazeuten der Kunde favorisiert. Supply Chain Optimierung durch fachlichen Austausch vor Ort. 20

23 ERFOLGREICHE STRATEGIEN FÜR FALTSCHACHTELUNTERNEHMEN Die Wirtschaft steht an der Schwelle zur vierten industriellen Revolution. Durch das Internet getrieben, wachsen reale und virtuelle Welt zu einem Internet der Dinge zusammen. Vor diesem Hintergrund hat der Betriebswirtschaftliche Ausschuss für das Seminar Erfolgreiche Strategien für Faltschachtelunternehmen: der Beitrag der Betriebswirtschaft den Titel Industrie 4.0 gewählt. Das Seminar findet am 25./26. April 2017 in Dortmund statt und wird sich mit Themen wie Smart Factory, Datensicherheit und Datenhandling in der Supply Chain beschäftigen. Abgerundet wird das Seminar mit einer Besichtigung der Forschungseinrichtungen des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik IML. Das IML ist zusammen mit der EffizienzCluster Management GmbH sowie wissenschaftlichen Einrichtungen aus dem Raum Ostwestfalen-Lippe und Aachen Träger einer der bundesweit zunächst fünf Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren. LOHN- UND ARBEITS-STATISTIK Im Januar 2016 wurde den FFI Mitgliedern die Möglichkeit geboten, an der Lohn-Statistik teilzunehmen. Diese Statistik wurde durchgeführt, um direkte Vergleichszahlen für den prozentualen Anteil der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent) und den prozentualen Anteil an Arbeitsstunden für die Auftragsvorbereitung, die Produktion und die Verwaltung sowie deren Unterabteilungen zu ermitteln. Den teilnehmenden FFI Mitgliedern wurden die Ergebnisse in Form einer Excel-Tabelle anonymisiert zur Verfügung gestellt. Auf der Basis der Daten von 16 Teilnehmern ergab sich beispielsweise für die Abteilung Kleberei ein prozentualer Anteil der Arbeitnehmer von 22 Prozent und für den Verkaufsinnendienst ein Prozentsatz von 5 Prozent. Neben der Lohnstatistik wird den FFI Mitgliedern im Juni 2016 mit der Arbeits-Statistik ein weiteres Hilfsmittel für einen Benchmark zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Erhebung werden die derzeit in der Faltschachtelbranche praktizierten Arbeitsmodelle ermittelt und den teilnehmenden Unternehmen in Form eines anonymisierten Ergebnisberichts zur Verfügung gestellt. AUSSCHUSS EINKAUF Optimierung des Materialflusses sowie Qualität und Kommunikation in der Lieferkette, Themen mit denen sich der Ausschuss Einkauf schwerpunktmäßig beschäftigt, werden von den FFI Mitgliedsunternehmen als sehr wichtig erachtet. So waren die letzten drei Sitzungen des Ausschusses Einkauf jeweils mit der Besichtigung eines Assoziierten Mitgliedsunternehmens verbunden. Im Rahmen der ausgiebigen, interessanten Werksrundgänge bei den Firmen Hesse, Karl Marbach und huber konnten viele technische Fragen geklärt werden. Aber auch Themen wie Maßnahmen zur Risiko minimierung, Einflüsse auf heterogenen Rohstoffmärkten, etc. wurden diskutiert. Neben Besichtigungen von Unternehmen aus der Supply Chain und Projekten stehen aktuelle Themen aus dem Tagesgeschäft wie die Codierbarkeit von Karton, FSC, Möglichkeiten des Digitaldrucks, etc. auf der Tagesordnung des Ausschusses Einkauf. 21

24 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 im Swissotel Dresden 22

25 2 Netzwerkbildung und -pflege durch fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch Informationen und persönliche Kontakte sind das Alleinstellungsmerkmal des FFI Netzwerks innerhalb der Faltschachtelbranche. Dieses besteht aus den FFI Mitgliedern und Assoziierten Mitgliedern. Der FFI organisiert und pflegt dieses Netzwerk und entwickelt es permanent weiter. Dazu dienen in erster Linie Veranstaltungen, Seminare und Gremiensitzungen des Verbands. Zu den zuvor genannten und der jährlichen Ordentlichen Mitgliederversammlung zählen insbesondere die Frühjahrs-und die Herbstsitzung, die fortan einmal im Jahr als FFI Unternehmertag stattfinden. UNTERNEHMERTAG Mit seinem FFI Unternehmertag wurde jüngst ein neues Veranstaltungsformat aufgelegt, das insbesondere den Geschäftsleitungen der FFI Mitglieder eine zusätzliche Plattform für den fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch bietet. Der FFI Unternehmertag richtet sich dabei sowohl an die Faltschachtelhersteller als auch an die Supply Chain-Partnerunternehmen aus dem Kreis der Assoziierten FFI Mitglieder. Zur ersten Veranstaltung dieser Art konnten 35 Teilnehmer in Frankfurt begrüßt werden. Beim ersten Unternehmertag diskutierten die Teilnehmer mit drei hochkarätigen Referenten zu aktuellen und zukünftigen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Den Auftakt bildete Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), der in seinem Konjunktur- und Konsumausblick die aktuellen wirtschaftspolitischen Themen aus der Sicht dieses Mittelstandsverbands bewertete. Ihm folgte Enrique Strelow, Head of Shopper Communication, Ferrero Deutschland GmbH, der über zukünftige Trends und Konsumerwartungen der Süsswarenindustrie berichtete. Mit großem Interesse wurden dabei seine Ausführungen über den Einsatz von Neuromarketing-Instrumenten bei der Produkt- und Verpackungsentwicklung seines Unternehmens verfolgt. Den Abschluss der Vortrags-Session bildete der Vortrag von Dr. Volker Lange, Leiter Verpackungs- und Handelslogistik beim Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, der die Teilnehmer unter Zuhilfenahme von zahlreichen realen Beispielen und unter Verweis auf laufende Forschungsprojekte in die Thematik Industrie 4.0 einführt. Die Ausführungen der drei Referenten gaben den Teilnehmern zahlreiche Anknüpfungspunkte für Pausengespräche wie auch für eigene Unternehmensaktivitäten. Aufgrund des positiven Feedbacks haben Vorstand und Beirat des FFI beschlossen, den FFI Unternehmertag in Zukunft vorzuführen. 23

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27 25 Die Teilnehmer der Ordentlichen Mitgliederversammlung in Dresden

28 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS KONJUNKTURBAROMETER Die Sitzungen werden bevorzugt besucht, um sich einen Eindruck von der Branchenentwicklung zu verschaffen. Der FFI unterstützt seine Mitglieder dabei mit dem FFI Konjunkturbarometer, mit dem zeitnah vor den Frühjahrs-/Herbstsitzungen einige wenige quantitative Kennzahlen (z. B. Auftragseingang, Auftragsreichweite, Preisentwicklung, Ergebnissituation) im zurückliegenden Halbjahr (im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum) sowie drei qualitative Kennzahlen mit der Einschätzung zu Auftragsbestand, Unternehmensergebnis und Produktionstätigkeit dargestellt werden, um eine aktuelle Einschätzung des Geschäftsklimas vornehmen zu können. Alle FFI Mitglieder werden gebeten, zahlreich an dieser unterjährigen Erhebung der Branchensituation teilzunehmen. 4 Anzahl der Rückmeldungen Auftragsrückgang in % Auftragsanstieg in % FFI Konjunkturbarometer (hier: beispielhafte Darstellung Durchschnittlicher Auftragseingang, fiktive Werte) ARBEITSKREIS KLEIN ABER FEIN Kleine und mittelgroße Mitgliedsfirmen mit bis zu 40 Mitarbeitern erhalten mit dem halbjährlich stattfindenden Arbeitskreis Klein aber fein die Möglichkeit eines Erfahrungs- und Informationsaustausches der besonderen Art. Im April 2016 waren die FFI Unternehmen zu Gast bei der Firma GRÄFE Druck & Veredelung GmbH in Bielefeld. Dabei konnten sie sich einen Eindruck von den vielfältigen Kombinationen und Einsatzmöglichkeiten im Bereich Druckveredelung verschaffen. Nach einer interessanten und ausgiebigen Betriebsbesichtigung wurden im Rahmen der internen Arbeitskreissitzung weitere branchenspezifische Themen wie Migration von Mineralölen und Industrie 4.0 für kleine Unternehmen diskutiert. 26

29 FFI Verkaufsleiter fahren ein ins Bergwerk Merkers. KOOPERATIONSMODELLE Das Netzwerk des FFI und seiner Mitgliedsunternehmen besteht allerdings nicht nur innerhalb der eigenen Branchenorganisation sondern auch als Teil von übergeordneten Beziehungen zu anderen Organisationen auf der nationalen und europäischen Ebene. Nachdem der FFI aus dem nationalen Dachverband der Verbände der Papier, Karton und Pappe verarbeitenden Branchen Wirtschaftsverbände Papierverarbeitung (WPV) zum Ende 2013 ausgetreten war, hat er auf der Basis eines Beschaffungskonzepts für wirtschaftspolitische Informationen mit Relevanz für das unternehmerische Handeln seiner Mitgliedsunternehmen im UDH Unternehmerverband Deutsches Handwerk im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen neuen Partner gefunden, mit dem zum 1. Januar 2016 eine Kooperationsmitgliedschaft geschlossen wurde. Durch diese Partnerschaft kann der FFI nun seine Mitglieder regelmäßig über solche Themen informieren: volkswirtschaftliche Entwicklung, konjunkturelle und Konsum-Erwartungen, Steuern und Finanzierung, Umwelt und Energie oder Fachkräftemangel und Berufsbildung. Neben solchen Dauerthemen werden in der Wirtschaftspolitik aber immer auch aktuelle Herausforderungen in Politik und Medien behandelt gegenwärtig zum Beispiel die Integration der Flüchtlinge in Gesellschaft und Wirtschaft oder die fortschreitende Digitalisierung und die Chancen und Risiken der Industrie 4.0. Das Pendant zum WPV ist der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) für die Organisation der sozial- und bildungspolitischen Interessen der Papier-, Karton und Pappe verarbeitenden Industrien. 27

30 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Im Zentrum der sozialpolitischen Aktivitäten des HPV stehen die Tarifverhandlungen mit ver.di. Der aktuelle Tarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2016 sieht bei einer Laufzeit von 26 Monaten eine Lohnerhöhung zum 1. Dezember 2014 in Höhe von 2,4 Prozent und ab dem 1. November 2015 von 2,6 Prozent vor. Im Bereich der beruflichen Bildung führt der HPV das Sekretariat des gemeinsam von HPV und WPV/den Fachverbänden getragenen berufspolitischen Ausschusses. Die Aktivitäten dieses Ausschusses haben eine große Bedeutung bei der Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der gesamten Branche der Papier- und Kartonverarbeitung, die aus dem demographischen Wandel und dem Fachkräftemangel resultieren. Allenthalben wird von den Unternehmen aus den verschiedenen Bereichen der Papier- und Kartonverarbeitung über die Schwierigkeiten berichtet, ausreichend qualifiziertes Personal für die angebotenen Ausbildungsund Facharbeiterpositionen zu rekrutieren. Dies hängt nicht zuletzt mit dem schlechten Image der faserbasierten Verpackungsindustrien zusammen. Ob beim privaten Endverbraucher oder bei der fachfremden Presse, oft werden gebrauchte Verpackungen als Verpackungsmüll oder Abfall bezeichnet. Es erscheint folgerichtig und zwingend geboten, gemeinsame PR-Aktivitäten betreiben, um dieser negativen Wahrnehmung faserbasierter Verpackungen entgegenzuwirken. Die negativen Assoziationen der Konsumenten mit den Produkten der Papier- und Kartonverarbeitung haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Branchen und die Unternehmen als Ausbildungsbetriebe. Es wundert daher nicht, dass die eigene Branche als unattraktiv gilt und regelmäßig anderen Wirtschaftszweigen im Wettbewerb um die besten Köpfe unterlegen ist. Der gemeinsame bildungspolitische Ausschuss hat mit einigen attraktiven Werbemitteln und einer neugestalteten Ausbildungs-Webseite wichtige Elemente für eine solche Image-Arbeit in Gang gesetzt, die es gilt, von allen Partnerorganisationen der Papier- und Kartonverarbeitung unterstützt und vorangetrieben zu werden. Ob der Herausforderungen für die Branche sind konzertierte Programme und Aktivitäten erforderlich. Auf der europäischen Ebene fungiert der Dachverband European Carton Makers Association (ECMA) als Netzwerk der Faltschachtel-Industrie. Dabei partizipieren die Faltschachtelhersteller in Europa zum einen über eine Direkt-Mitgliedschaft oder indirekt über die nationalen Faltschachtel- Verbände wie dem FFI an den Verbandsleistungen der ECMA. Als wesentliches Verbandsprodukt der ECMA gilt der jährliche Kongress in 2016 im September in Antibes/Juan-les-Pins, Frankreich. Zunehmende Bedeutung gewinnt aber auch das Technical Committee, zumal die Thematik Migration und Lebensmittelkontaktmaterialien durch die Veröffentlichungen von Verbraucherschutzorganisationen mehr und mehr an Marktbedeutung auch in anderen Faltschachtel-Märkten in Europa gewinnt. Sowohl in diesem Ausschuss als auch im Executive Committees wirkt der FFI aktiv mit. Durch die federführende Behandlung einzelner Branchenthemen durch die Faltschachtel-Verbände auf verschiedenen Ebenen (beispielsweise FFI: Digitaldruck Lebensmittelkontaktmaterialien; ECMA: Tabakproduktrichtlinie) findet eine ressourcenschonende Arbeitsteilung statt. 28

31 Oben: FFI Ausschuss Einkauf besichtigt Stanzformenhersteller Marbach. Unten: OMV Impressionen. 29

32 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS 3 Politische Interessenvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit Der FFI ist der legitime Interessenvertreter der Faltschachtelbranche und respektierter Gesprächspartner für Politik und Verwaltung. Dabei gründen sich seine Positionen auf rationale Expertise und Augenmaß. Im Zentrum der politischen Aktivitäten des FFI standen im vergangenen Jahr wiederum die Regelungsvorhaben im Lebensmittelbedarfsgegenständerecht sowie die Richtlinie 2014/40/EU des Euro päischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 ( ) über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen ( ) (EU-Tabakproduktrichtlinie; TPD2) mit ihrer nationalen Umsetzung in Form eines Tabakerzeugnisgesetzes und einer Tabak erzeugnisverordnung. EU TABAKPRODUKT-RICHTLINIE Es ist das Ziel der EU-Tabakproduktrichtlinie, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Dazu soll die Attraktivität von Tabakerzeugnissen vor allem für diese Altersgruppe reduziert werden. Dies soll erreicht werden, indem künftig mit (kombinierten gesundheitsbezogenen Bild-/Text)-Warnhinweisen ( Schockbilder ) auf Verpackungen noch deutlicher auf die Gefahren des Konsums hingewiesen werden muss. Weitere Inhalte des Tabakerzeugnisgesetzes bzw. der Tabakerzeugnisverordnung mit Relevanz für die Verpackungsindustrien: Umfangreiche Werbeverbote im öffentlichen Raum und an Verkaufsstellen Erstmalige Regulierung in Bezug auf elektronische Zigaretten und deren Nachfüllbehälter (Inhaltstoffe, Produktsicherheit, Werbebeschränkungen) Regelungen zur Rückverfolgbarkeit durch ein einzelpackungsbezogenes individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal (anwendbar für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab 20. Mai 2019, für die anderen Tabakerzeugnisse ab 20. Mai 2024); siehe 19, 20 Tabakerzeugnisverordnung) Im Hinblick auf die Verpackungsgestaltung haben der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die Inhalte der TPD2 grundsätzlich 1:1 übernommen, wofür sich FFI und ECMA im Zuge der Wahrnehmung der Brancheninteressen beim Implementierungsprozess auf der nationalen Ebene bei mehreren Anhörungen sowie schriftlich eingesetzt haben, um einer Verschärfung der europäischen Regelungen durch den deutschen Gesetzgeber entgegenzuwirken. 30

33 Ordentliche Mitgliederversammlung 2015 im Swissotel Dresden Die Regelungen zur Verpackungsgestaltung beinhalten für die Konstruktion von (Zigaretten)- Verpackungen die folgenden Vorgaben: Mindestgröße (Höhe und Breite) von (Zigaretten)-Verpackungen (Einzelpackungen) sind frei wählbar. Der Mindestinhalt einer Zigaretten-Faltschachtel beträgt 20 Stück. Slim Zigaretten sind nach wie vor erlaubt mit der Maßgabe des gleichen Mindestinhalts (20 Stück). Zigaretten-Faltschachtel haben quaderförmig zu sein; als Öffnungsmechanismus ist nur ein Klappdeckel (Flip-Top-Deckel) zulässig, der sich nach hinten öffnet. Trotz der Form eines Quaders sind abgerundete oder abgeschrägte Kanten akzeptabel. Auch Kappenschachteln sind nach wie vor zulässig, wobei sich auch hier der Deckel nach hinten zu öffnen hat. Die seitlichen Oberflächen von Kappenschachteln mit Klappdeckel müssen mindestens 16 Millimeter hoch sein. 31

34 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Hinsichtlich der grafischen Gestaltung gelten nach der deutschen Umsetzungsverordnung folgende Regelungen: Zigaretten-Faltschachteln tragen kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise (in Form von textlichen Warnhinweisen und dazu passenden Fotos sowie Informationen über Raucherentwöhnung; zur graphischen Darstellung der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf Einzelpackungen und Außenverpackungen siehe FFI Rundschreiben 35/2015 und 01/2016). Die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise nehmen bei Zigaretten-Faltschachteln 65 Prozent des äußeren Bereichs sowohl der vorderen als auch der hinteren Fläche der Packung ein und haben dabei folgende Abmessungen einzuhalten: Höhe: mindestens 44 mm; Breite: mindestens 52 mm. Die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise sind innerhalb der für sie vorgesehenen Fläche mit einem schwarzen, 1 Millimeter breiten Rahmen zu umranden. Die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise sind an der Oberkante der Packung in derselben Richtung wie die übrigen Informationen auf der Packung platziert. Markennamen oder Logos dürfen auf der vorderen und der hinteren Fläche der Packung nicht oberhalb des kombinierten Text Bild Warnhinweises angebracht werden. Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise müssen beim Öffnen der Packung intakt bleiben, außer bei Packungen mit Klappdeckel (Flip-Top-Deckel), bei denen die Warnhinweise beim Öffnen der Packung zerteilt werden, allerdings nur in einer Weise, die die grafische Integrität und die Sichtbarkeit des Textes, der Fotografien und der Angaben zur Raucherentwöhnung gewährleistet. Jede Packung und jede Außenverpackung von Rauchtabakerzeugnissen trägt zusätzlich zu den kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise einen der folgenden allgemeinen Warnhinweise: Rauchen ist tödlich hören Sie jetzt auf. oder Rauchen ist tödlich. Jede Packung und jede Außenverpackung von Rauchtabakerzeugnisse trägt zusätzlich zu den kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen und den allgemeinen Warnhinweise die folgende Informationsbotschaft: Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind. (Für die jew. Größe und Platzierung des allgemeinen Warnhinweises und der Informationsbotschaft bei Zigarettenverpackungen und Kappenschachteln siehe 12 Abs. 1 bis 3 Tabakerzeugnisverordnung.) Auch bei Außenverpackungen ( Stangenverpackung ) nehmen die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise 65 Prozent des äußeren Bereichs sowohl der vorderen als auch der hinteren Fläche der Packung ein. Übergangsweise geltende Ausnahmen von der Verpflichtung bezüglich der Positionierung der kombinierten gesundheitlichen Warnhinweise in Mitgliedstaaten mit weiterhin obligatorischen Steuerzeichen oder nationalen Kennzeichnungen für Steuerzwecke. In der TPD2 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, über die europäischen Regelungen hinaus weitere Einschränkungen wie bspw. teilweise oder gänzliche Einheits-Zigarettenverpackungen (Plain Packaging) vorzuschreiben. Anders als bspw. in Frankreich oder Irland ist der deutsche Gesetzgeber diesen Beispielen nicht gefolgt. Den Markeninhabern steht es in Deutschland somit offen, die nicht regulierte Fläche der Verpackung graphisch frei zu gestalten. Beibehaltung der sog. Exportklausel, wonach es den Tabakwaren produzierenden Unternehmen auch zukünftig erlaubt sein wird, für ausländische Absatzmärkte außerhalb der EU nach den dort geltenden Vorgaben zu produzieren. 32

35 FFI Rechnungsprüfer erstatten Bericht. Die europäische Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD2) datierte vom 3. April Darin wird den 28 EU-Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft eine zweijährige sog. Transition Period bis zum 20. Mai 2016 zum Erlass und Vollzug der erforderlichen nationalen Regelungen und somit zur Implementierung der Vorgaben durch die Wirtschaft eingeräumt. Demnach gilt für Tabakprodukte, die bis zum 20. Mai 2016 (nach den bis dahin geltenden Regelungen der TPD1) hergestellt oder in den freien Verkehr gebracht und gekennzeichnet wurden, ein freier Abverkauf bis zum 20. Mai M.a.W. dürfen nach dem 20. Mai 2016 Tabakprodukte nur noch nach den Regelungen der neuen TPD2 hergestellt werden. Aus den Zeitangaben wird ersichtlich, dass die Bundesregierung durch die intensiven interministeriellen Abstimmungen rund eindreiviertel Jahre der maximal möglichen zweijährigen Umsetzungsfrist in Anspruch genommen hat. Die Verbände der Tabakwaren produzierenden Branchen haben dies wiederholt moniert und auf eine zügige Umsetzung in nationales Recht bzw. auf eine Verlängerung der Übergangsfrist gedrängt. Erst durch die Verabschiedung von nationalen Umsetzungsvorschriften erhält die Supply Chain die notwendige Rechtssicherheit für Investitions- und Order-Entscheidungen zur Beschaffung insbesondere der Druckzylinder, die nur von wenigen europäischen Anbietern bezogen werden können. Allerdings haben sowohl Bundesregierung als auch Bundestag die Forderungen der Wirtschaft nach einer Verlängerung der Umsetzungsfrist mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass die Regelungen der TPD2 in diesem Punkt für die Mitgliedstaaten verbindlich wären. Interessanterweise ist bis zur Drucklegung dieses Jahresberichts bekannt, dass einige der 28 EU- Mitgliedsstaaten keine nationale Umsetzungsmaßnahme vorgelegt haben oder in ihrer nationalen Umsetzungsmaßnahme einen Umsetzungszeitpunkt festgelegt haben, der nach dem 20. Mai 2016 liegt. Formalrechtlich müssten daraus EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die entsprechenden Mitgliedstaaten resultieren. 33

36 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Die Lobbying-Aktivitäten von FFI und ECMA konzentrierten sich im politischen Prozess der Umsetzung der TPD2 in deutsches Recht auf die Zulässigkeit der Bedruckbarkeit von abgerundeten oder abgeschrägten Kanten bei Zigaretten-Verpackungen. Hierzu stellt die TPD2 in ihrem Erwägungsgrund 28 eindeutig fest, dass Verpackungen mit abgerundeten oder abgeschrägten Kanten zulässig seien: Wird eine Quaderform für die Packung vorgeschrieben, so sollten abgerundete oder abgeschrägte Kanten als akzeptabel angesehen werden, sofern der gesundheitsbezogene Warnhinweis eine gleichwertige Fläche wie die Fläche auf einer Verpackung ohne solche Kanten einnimmt. Dies entspricht der aktuell gängigen Marktpraxis, die auf der bisherigen Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG (TDP1) beruht. Nach der TPD1 werden Rillinien und abgeschrägte Kanten als zu bedruckende Flächen für Warnhinweise bewertet. Die TPD2 enthält keine Bestimmung, die von dieser bestehenden Praxis abweicht. Erwägungsgrund 25 der TPD2, der sich mit der Bedruckung von kombinierten Warnhinweisen beschäftigt, erwähnt lediglich die Bedruckung von signifikanten und sichtbaren Teilen von Packungen. Es ist uns bekannt, dass Fachbeamte in Kommission und zahlreichen Mitgliedsstaaten die Auffassung vertreten, dass Rillinien und abgeschrägte Kanten nicht als zu bedruckende Flächen zu bewerten wären. Allerdings fehlt hierfür die rechtliche Grundlage z.b. in Form eines expliziten Verbots der Bedruckung. Nach Meinung der Beamten wären abgeschrägte oder abgerundete Kanten zudem nicht Teile der Vorder- bzw. Rückseite der Verpackungen sondern als eigene Flächen zu bewerten. Die unvollständige rechtliche Regelung (Fehlen des rechtlichen Verbots der Bedruckung von abgeschrägten oder abgerundeten Kanten mit den kombinierten Warnhinweisen bzw. mit dem sie umgebenden schwarzen Rahmen) und die mehrheitliche Auffassung der Fachbeamten eröffnen ein Spannungsfeld für Interpretationen und Vermarkungsoptionen der Zigaretten-Industrie. Im Fokus stehen hier insb. die 20er Automaten-Packungen mit abgeschrägten oder abgerundeten Kanten, auf die heute ein bedeutender Anteil des Marktes entfällt. Vor dem Hintergrund, dass wie zuvor schon ausgeführt wurde die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise bei Zigaretten-Faltschachteln 65 Prozent der Vorder- wie auch der Rückseite einzunehmen und eine Mindestbreite von 52 mm einzuhalten haben, müsste zumindest der schwarze Rahmen um die kombinierten Warnhinweisen auf den abgeschrägten oder abgerundeten Kanten von 20er Automaten-Packungen gedruckt werden. Dies sollte nach Auffassung von FFI und ECMA rechtlich zulässig sein und dürfte nicht zu Beanstandungen der Überwachung führen, aber es obliegt der unternehmerischen Risikobewertung der Zigarettenhersteller, sich für oder gegen die zweifellos komplexeren Verpackungen mit abgeschrägten oder abgerundeten Kanten zu entscheiden. 34

37 FFI Gremien im Workshop und bei einer Betriebsbesichtung LEBENSMITTELBEDARFSGEGENSTÄNDE Im Bereich der Faltschachtel als Lebensmittelbedarfsgegenstände sind die beiden Verordnungsentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL; früher: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)) nach wie vor anhängig: die 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung ( Druckfarbenverordnung ) und die 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung ( Mineralölverordnung ). Beide Verordnungen hätten immense Marktauswirkungen mit mögliche Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Faltschachtel-Industrie, die ca. zwei Drittel ihres Produktionswertes von knapp 1,8 Mrd. EUR mit Faltschachteln für Lebensmittel und für ebenfalls relevante Segmente wie Tiernahrung, Kosmetik und Pharma umsetzt. Zur Herstellung von faserbasierten Verpackungen kommen dabei für die verschiedenen Anwendungsbereiche in großem Umfang auch solche Faltschachteln aus Recyclingkarton zum Einsatz. Diese Faltschachtel-Verpackungen sowie solche aus Frischfasern werden nach ihrem Gebrauch zusammen mit anderen faserbasierten Printprodukten (Zeitungen, Zeitschriften, Werbemittel, et cetera) durch gewerbliche und private Verbraucher in das Altpapier-Sammelsystem zur Wiederverwertung gegeben. Dadurch hat sich ausgehend von Deutschland ein nachhaltiges, weil ressourcenschonendes, vorbildliches und gesellschaftlich akzeptiertes Kreislaufsystem etabliert. Das Setzen von Rahmenbedingungen bzw. konkreten gesetzlichen Regelungen für das Inverkehrbringen von Faltschachteln in den betroffenen Segmenten hat daher erhebliche Auswirkungen auf das funktionierende Altpapier-Recyclingmodell. 35

38 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Berichterstattung aus den FFI Gremien Ausgangspunkt der Diskussion war eine Stellungnahmen des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR 2009) nach dem Nachweis von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln durch die amtliche Überwachung in der Schweiz und in Deutschland, in der festgestellt wurde, dass eine Minimierung des Übergangs von Mineralölen aus Druckfarben auf Lebensmittel dringend Fall geboten ist. Als Quellen der Verunreinigungen wurden Faltschachteln aus Recyclingkarton ausgemacht. In weiteren Einlassungen bezog sich das BfR auf ein Gutachten der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wonach Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmitteln unerwünscht und soweit technisch machbar zu minimieren seien. Unter Zugrundelegung der üblichen Verzehrgewohnheiten der Verbraucher stellen sie jedoch kein akutes Lebensmittel-Sicherheitsproblem dar. Aufgrund der bestehenden ubiquitären Hintergrundbelastung kann sich die Aufnahme von aromatischen und gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen durch den Lebensmittelverzehr geringfügig erhöhen. Da diese Gemische aber nicht ausreichend toxikologisch bewertet sind und bei den vielfältig möglichen aromatischen Kohlenwasserstoff-Verbindungen einzelne Krebs erzeugende Verbindungen nicht ausgeschlossen werden können, gelten die aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe grundsätzlich als unerwünscht im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes. Insofern sei der Übergang auf Lebensmittel zu vermeiden (BfR 2010, 2012, 2015). Seit diesem Beginn um die Mineralöldiskussion leitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Notwendigkeit für eine staatliche Regulierung allein schon aus der per se nicht zu widerlegenden Möglichkeit ab, dass in mineralölhaltigen Druckfarben Substanzen mit kanzerogenem Potenzial enthalten sein können. Daraus resultiert das Risiko der Belastung des Verbrauchers. Eine Mineralölverordnung würde also aufgrund eines bloßen Gefahrverdachts erlassen (vorbeugender Verbraucherschutz aufgrund der Möglichkeit, dass in MOAH aus mineralölhaltigen Druckfarben kanzerogene Substanzen enthalten sein können). 36

39 Nicht unumstritten ist seit dem Beginn der Mineralölthematik die Belastbarkeit und Reproduzierbarkeit der analytischen Untersuchungsmethoden und -ergebnisse zur Migration der gesättigten Mine ralölkohlenwasserstoffe (MOSH) bzw. der aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH). Die allgemein favorisierte Messmethode ( BfR-Methode ) ist noch nicht in die Amtliche Methodensammlung aufgenommen und mit einem großen Bedarf an Interpretationskompetenz verbunden, was auch die durchgeführten Ringversuche bestätigen, bei denen gleiche Proben durch unterschiedliche Institute mit deutlichen Standardabweichungen bewertet wurden. Der potentielle Interpretationsspielraum macht Standards bzw. eine Konvention zur Festschreibung der erforderlichen und richtigen Interpretation der Messergebnisse (Chromatogramme) als konstitutionellem Bestandteil einer Mineralölverordnung erforderlich. In der gegenwärtigen Fassung führt die Anwendung der Methode nicht zu reproduzierbaren Untersuchungsergebnissen. Dies zeigt sich insbesondere im Vergleich bei verschiedenen Lebensmittel-Matrices. Das Konzept der Mineralöl-Verordnung basiert auf einer Regelung von Lebensmittelbedarfsgegenständen, die unter Verwendung von Altpapier-Stoffen hergestellt sind. Von verschiedenen Seiten wurde allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass nicht nur die Altpapier haltigen Lebensmittelverpackungen als Quelle von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln verantwortlich sind, sondern dass die Eintragswege komplex sind und mittlerweile vielfältigste Quellen ausgemacht wurden. Neben dem ubiquitären Vorkommen von Mineralölen in der Umwelt sind insbesondere die verschiedensten Eintragsmöglichkeiten über die Produktion, Verarbeitung, Verpackung und Logistik von Vorprodukten und Rohmaterialien der Lebensmittel selbst zu nennen (vgl. Scientific Opinion on Mineral Hydrocarbons in Food der EFSA European Food Safety Agency, 2012). Als Haupteintragsquelle müssen aber die mineralölhaltigen Zeitungsdruckfarben angesehen werden. Die Faserstoffe bedruckter Zeitungspapiere werden über die Recycling-Kette zur Herstellung von Packstoffen und Packmitteln aus Karton verwendet. Allein über die Zeitungsdruckfarben werden in Deutschland jährlich ca Tonnen Mineralöl in den Altpapierkreislauf eingebracht. Diese sollten durch auf Pflanzenöl basierenden Zeitungsdruckfarben substituiert werden. Ein Umstellen auf mineralölfreie Zeitungsdruckfarben könnte einen ganz wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Mineralölgehalte in Recyclingpapieren und -kartons leisten. Diese Position vertritt sogar innerhalb der Bundesregierung das Umweltbundesamt, das eine entsprechende öffentliche Position formuliert hat. Die Faltschachtel-Industrie stellt sich ihrer Verantwortung und leistet ihren Beitrag. Der FFI hat bereits 2009 eine Empfehlung zur ausschließlichen Verwendung von migrationsoptimierten (mineralölfreien) Druckfarben und migrationsoptimierten Drucklacken ausgesprochen. Solche Empfehlungen und der ausschließliche Einsatz von pflanzenölbasierten Zeitungsdruckfarben bedeuten, den Eintrag von unerwünschten Stoffen schon an der Quelle zu minimieren. Solche Modelle sind grundsätzlich dem staatlichen Regelungsmodell und der impliziten Vorgabe zur Verwendung von Barrieren (Innenbeutel, Beschichtungen) vorzuziehen. Gleichwohl hält das BMEL als Instrument an einer staatlichen Regulierung mittels einer Mineralölverordnung fest. Mit Datum vom 25. Juli 2014 hatte das Ministerium seinen 3. Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (nationale Mineralölverordnung ; Stand: 24. Juli 2014) gegenüber den betroffenen Verbände bekannt gegeben. Der FFI hatte dazu eine Stellungnahme abgegeben und den Verordnungsentwurf ausführlich in seinem letzten Jahresbericht gewürdigt. 37

40 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Wie verschiedentlich kolportiert wurde, ist das Ministerium mit einer Überarbeitung des Entwurfs befasst. In diesem neuen, dann 4. Entwurf könnte das Ministerium die analytischen Schwächen bei der Differenzierung beispielsweise von MOSH und POSH in der favorisierten Untersuchungsmethode berücksichtigen, indem es den Regelungsteil ausschließlich auf den Nachweis von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen beschränkt. Zudem belegen verschiedene Untersuchungen aus dem vergangenen Jahr (Osterhasen, Pfeffer), das Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmitteln nachgewiesen wurden, die de facto nicht aus einer Faltschachtel aus Recyclingkarton stammen können. Damit wäre eine Mineralölverordnung für Lebensmittelbedarfsgegenstände, die unter Verwendung von Altpapier-Stoffen hergestellt sind, obsolet. Vielmehr erscheint eine Kontaminanten bezogene Regelung logisch. Wann der 4. Entwurf veröffentlicht wird, ist allerdings nicht bekannt voraussichtlich aber erst nach dem Erlass der deutschen Druckfarbenverordnung (siehe unten). Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Notwendigkeit für eine staatliche Regulierung in Form einer Mineralölverordnung ob der verschiedenen Entwicklungen am Markt überhaupt noch gegeben ist. Als Alternative zu einer deutschen Mineralölverordnung können mittlerweile zahlreiche Maßnahmen aufgezählt werden, durch die die Lieferkette demonstriert hat und weiterhin demonstriert, dass Instru mente im Rahmen einer freiwilligen Selbstregulierung der Lieferkette Früchte tragen. Die Empfehlung von FFI (und ECMA) zum Einsatz von migrationsoptimierten (mineralölfreien) Druckfarben und Lacken in der Faltschachtel-Herstellung wurde zuvor schon genannt. Des Weiteren sei die Initiative Sauberes Papierrecycling erwähnt, die die gleiche Stoßrichtung aufweist. Daneben sieht die Toolbox des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie ebenfalls ein Konzept zur Minimierung von MOSH und MOAH vor. Überhaupt ist am Markt über die Lieferketten für in Karton verpackten Lebensmitteln festzustellen, dass die Beteiligten sich ihrer Verantwortung für verkehrssichere Lebensmittelbedarfsgegen stände bewusst sind. Unzählige interdisziplinäre Projekte zur Optimierung vorhandener Verpackungssysteme wurden und werden im Rahmen einer individuellen Risikobewertung unter Berücksichtigung der Eigenschaften des zu verpackenden Lebensmittels, seines MHD (Zeit und Temperatur), seiner Abfüll-, Lager- und Logistikbedingungen durchgeführt. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigt sich in den Untersuchungsergebnissen verschiedenster Institutionen. So hat beispielsweise Simat et. al. veranschaulicht, dass das Verpackungskonzept vieler Lebensmittel unter dem Aspekt der Mineralölmigration optimiert wurde ( Migration from Recycled Fiber How did the German Market react? 2013). Hierbei wurden zahlreiche Produkte aus dem BMEL- Entscheidungshilfeprojekt nach einem gewissen Zeitversatz einer neuerlichen Überprüfung im Hinblick auf den Verpackungsaufbau überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass individuell verbesserte Barriereschichten in die Verpackungssysteme eingebracht wurden. Zur Anwendung kamen dabei Aluminium- oder beschichtete oder metallisierte Kunststofffolien, die insofern eine funktionelle Barriere gegen Mineralölmigrationen darstellen. Auch die amtliche Lebensmittelüberwachung bestätigte auf der Basis ihrer Proben eine deutliche Reduzierung der MOSH-Gehalte. Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe wurden nicht gefunden (LAVES 2014/5). 38

41 OMV-Teilnehmer beim Willkommens-Abend Selbst die mittlerweile zahlreich vorliegenden Untersuchungen von Verbraucherschutzorganisationen (Stiftung Warentest, Ökotest, Foodwatch) belegen, dass die Gehalte an gesättigten und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln gegenüber den durchschnittlichen Werten, die im BMEL Entscheidungshilfeprojekt detektiert wurden, drastisch reduziert werden konnten. Die in diesen Untersuchungen getesteten Produkte (aus Deutschland) liegen auf dem Niveau der Migrationswerte, die im 3. Entwurf der Mineralölverordnung genannt werden. Gleichwohl wenden sich die Verbraucherschutzorganisationen in ihrer teilweise polemisch überhöhten Öffentlichkeitsarbeit an das Verbraucherschutzministerium und die Kommission, um eine staatliche Regulierung einzufordern. Deren politischen Spitzen dürfte es aber vor dem Hintergrund der faktischen Untersuchungsergebnisse immer schwerer fallen eine Lieferkette zu regulieren, die sich zu großen Teilen schon selbst reguliert hat. Hierin wird zukünftig das Dilemma der Verbraucherschutzorganisationen liegen, wobei durchaus eingeräumt werden muss, das die verschiedenen Untersuchungen in den vergangenen Jahren einen öffentlichen Druck auf die Lieferkette ausgeübt haben, der zu dem heutigen hohem Niveau des Risikomanagements geführt hat. Trotzdem können weitere Untersuchungen und Veröffentlichungen erwartet werden. Die Karton- und Faltschachtel-Industrie hat derweil technische Lösungen in Form von Barrieren entwickelt (zum Beispiel Barrierekarton, Barriere-Lack). Diese werden am Markt angeboten und zu einer weiteren Reduzierung der Untersuchungswerte und zur Stabilisierung des Migrations- Managements beitragen. Der FFI Arbeitskreis Qualitätsmanagement hat verschiedene Lösungsangebote von Kartonherstellern in Workshops bearbeitet. Denn die Migration ist nicht (nur) vom verwendeten Rohmaterial und seiner in der Fläche vorhandenen Barrierewirkung sondern auch vom dessen konkreter Verarbeitung abhängig. Dabei üben die verschiedenen Verarbeitungsschritte der Faltschachtel-Herstellung (Drucken, Lackieren, Stanzen, Rillen, Perforieren, Prägen, Kleben, Vorbrechen, et cetera) mechanische Belastungen auf den Barriere-Karton aus. Diese Mechanismen gilt es aufzuklären und in Verarbeitungsrichtlinien zu klären. 39

42 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS OMV-Teilnehmer beim Willkommens-Abend Hintergrund ist die Tatsache, dass nach dem deutschen Lebensmittelbedarfsgegenständrecht der Faltschachtelhersteller als Inverkehrbringer die haftungsrechtliche Verantwortung für die verkehrssichere Lebensmittelverpackung aus Karton innehat. Insofern ist die genaue Kenntnis und Kompetenz in der Verarbeitung von Barrierekartons entscheidend. Niemals ist eine Nicht-Nachweisbarkeit zu erreichen. Insofern ist die Forderung einer großen deutschen Discount-Kette zurückzuweisen, die forderte, dass im Lebensmittel keine Mineralölbestandteile nachweisbar seien. Mittels Untersuchungen der Endprodukte solle die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen analytisch belegt werden. Dieser Anspruch muss als unangemessen bewertet werden. Selbst der deutsche Verordnungsgeber orientiert sich im 3. Entwurf für eine Mineralölverordnung mit seinen Vorschlägen für Richtwerte für MOSH (2,0 mg/kg Lebensmittel) und MOAH (0,5 mg/kg Lebensmittel) am verbraucherpolitisch Erforderlichen und technisch Machbaren zur Regulierung der Verbraucher-Exposition. EUROPARAT Nicht ohne Erwähnung bleiben darf die Neuauflage von zwei Resolutionen des Europarats ( Council of Europe ) zu Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM Food Contact Materials), an der dieses überstaatliche Gremium gegenwärtig arbeitet. Dazu zählen: Rahmen-Resolution (Framework Resolution on Materials used in the Manufacture of Containers and Articles in Contact with Food and medicinal Products) Technische Leitlinie Papier und Karton (Technical Guide Paper & Board Materials and Articles Intended to come into direct or indirect contact with foodstuffs) 40

43 In der Rahmen-Resolution wird u.a. vorgegeben, dass Substanzen, für die kein spezifisches Migrationslimit (SML) vorhanden ist (Non-evaluated substances), nur verwendet werden dürfen, wenn sie im Lebensmittel nicht nachweisbar sind. Als Nachweisgrenze für die Abwesenheit solcher Stoffe wird 0.01 mg/kg Lebensmittel definiert. Die Technische Leitlinie Papier und Karton behandelt faserbasierte FCMs, wobei im Geltungsbereich sowohl Frischfaser- als auch Verpackungspapiere auf Altpapierbasis genannt werden. Auch Wellpappe-Kartonagen (als Transportverpackungen) werden in der Technischen Leitlinie explizit erwähnt. Dort wird u.a. ausgeführt, dass Substanzen, die für FCM aus Papier und Karton verwendet werden, als sicher evaluiert sein müssen. Entsprechende Substanzen müssen in Positivlisten geführt sein. Für einzelne Stoffe, die nicht gelistet sind, muss die Konformität mit Art. 3 der europäischen Rahmenverordnung 1935/2004 in einer begleitenden Dokumentation des FCMs demonstriert werden! Aufgrund der Vielzahl der im Altpapierstrom mitgeführten unbewerteten Substanzen, dürfte dies die Hersteller von Recyclingkarton vor eine große Herausforderung stellen. Würden die Rahmen-Resolution und die Technische Leitlinie für Papier und Karton des Europarats in dieser Form verabschiedet, müsste man ein Verwendungs-Szenario für Faltschachteln auf der Basis von Recyclingkarton als sehr skeptisch ansehen. Die Resolutionen besitzen zwar keinerlei Rechtsverbindlichkeit sondern lediglich Empfehlungscharakter. Als Beschreibung des aktuellen Stands des wissenschaftlichen Know hows gepaart mit dem regulativ Gewünschten könnten sie von verschiedenen Akteuren in Wirtschaft, Politik und insb. der Lebensmittelüberwachung als Referenz zur Bewertung der Verkehrsfähigkeit von FCM herangezogen werden. DRUCKFARBENVERORDNUNG Mit Datum 28. Juli 2014 hatte das BMEL die nach wie vor letzte 5. Entwurfsfassung für eine deutsche Druckfarbenverordnung (21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung) veröffentlicht. Die deutsche Druckfarbenverordnung setzt wesentliche Rahmenbedingungen für das Marktverhalten der Faltschachtel-Industrie als Hersteller von Lebensmittel-Verpackungen und der Ernährungsindustrie als Abfüller. Nach dem Bedarfsgegenständerecht hat das BMEL aber lediglich die Ermächtigung auf diese beiden Stufen einer zweifellos längeren Lieferkette für Lebensmittelverpackungen mittels Verordnung einzuwirken. Zusammen mit der ECMA präferiert der FFI einen europäischen Ansatz und harmonisierte Maßnahmen. Große Teile der Faltschachtel-Industrie und anderer Verpackungsbranchen inkl. ihrer Kunden operieren längst auf europäischen Märkten. Dies sollte sich auch in einheitlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Ohne eine europäische Regulierung wird sich der Flickenteppich nationaler Maßnahmen ausweiten. Nach mehrmaligem Bekunden hat sich auch die Bundesregierung für eine harmonisierte, europäische Maßnahme eingesetzt. Nachdem die EU Kommission eine solche Aktivität aber nicht aufgegriffen hat, verfolgt das BMEL weiterhin das Ziel, eine nationale Maßnahme zu erlassen. Danach befände sich ein neuer Entwurf für eine deutsche Druckfarbenverordnung wieder in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien. 41

44 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Das bisherige Konzept der deutschen Druckfarbenverordnung verfolgt das Ziel, den Verbraucher vor Druckfarbenbestandteilen aus Lebensmittelverpackungen zu schützen. Dieses Konzept besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Regelungen zur Verwendung von Stoffen und deren Zusammenstellung in Stofflisten: Stoffe, die in Druckfarben bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen, mit Höchstmengen für den Übergang auf Lebensmittel, wenn zu solchen Stoffen toxikologische Daten vorliegen. Diese Stoffe sind in einer Positivliste zu führen. Stoffe, zu denen keine toxikologischen Daten vorliegen, dürfen zwar verwendet werden. Allerdings dürfen diese Stoffe im Lebensmittel nicht nachweisbar sein. Durchgängige Informationen über Chemikalien in Druckfarben und Lacken, die mittels schriftlicher (Konformitäts)-Erklärungen zwischen den Kunden und Lieferanten in der gesamten Lieferkette zur Erfüllung der Konformitätsarbeit auf jeder Prozessstufe weitergegeben werden. Nach den vorliegenden Informationen solle aber nun in dem in der Ressortabstimmung befindlichen Entwurf das Konzept der Konformitätserklärungen gestrichen sein. Der FFI hat im laufenden Verordnungsverfahren allerdings stets die Position vertreten, dass die Supply Chain übergreifende Weitergabe von schriftlichen Erklärungen ein Kernbestandteile jeglicher staatlicher Regelungen zur Verwendung von Druckfarben und Lacken für Lebensmittelbedarfsgegenstände sein sollte: 1. Von den Chemikalienherstellern für die zur Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe 2. Von den Druckfarben- und Lackherstellern für Druckfarben und Lacke 3. Vom Faltschachtelhersteller für den bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenstand in Übereinstimmung mit der ECMA vertritt der FFI daher nach wie vor die Argumentation: 1. Der FFI präferiert einen europäischen Ansatz und harmonisierte Maßnahmen im Bereich Druckfarben. Ohne eine europäische Regulierung wird sich der Flickenteppich nationaler Maßnahmen ausweiten. 2. Für die Faltschachtelhersteller ist es unabdingbar von ihren Lieferanten zu wissen, welche chemischen Substanzen und Zubereitungen aus den verschiedenen Rohmaterialien/Vorprodukten für die Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen in welchen Mengen migrieren können. 3. Eine gründliche und umfassende Risikobeurteilung (per sog. Worst Case Kalkulation, Modelling, Migrationstests nach zuvor von den Lieferanten bekannt gegebenen Substanzen) basiert auf der Aufsummierung der migrierenden Substanzen aus den verschiedenen Rohmaterialien/ Vorprodukten einer Lebensmittelverpackung. Ohne diese Informationen von den Vorlieferanten ist eine Risikobeurteilung, die Demonstration der Verkehrsfähigkeit und die Überprüfung der Konformität mit Art. 3 der Europäischen Rahmenverordnung 1935/2004 und mit der deutschen Druckfarbenverordnung durch den Faltschachtelhersteller nicht möglich. Sollten diese Information seitens der Vorlieferanten nicht zur Verfügung gestellt werden, blieben dem Verpackungshersteller und dem Lebensmittelhersteller nur der Full Screening -Ansatz, der ökonomisch für die Faltschachtel-Industrie nicht tragbar ist. 42

45 OMV-Teilnehmer beim Willkommens-Abend 4. Die nach dem bisherigen Konzept der deutschen Druckfarbenverordnung geforderte Informationspflicht mittels schriftlicher (Konformitäts)-Erklärungen sind in Übereinstimmung mit der europäischen GMP-Verordnung 2023/2006. Die Anforderung nach Transparenz und Informationen innerhalb der Lieferkette sind Kernbestandteile der europäischen GMP-Verordnung und sie sind ebenso in der Union Guidance zur Europäischen Kunststoff-Verordnung 10/2011 verankert. 5. Zwar besteht diese allgemeine Informationspflicht entlang der Lieferkette schon aufgrund der europäischen GMP-Verordnung 2023/2006, sie sollte aber dennoch auch Teil einer europäischen oder nationalen Regulierung für Druckfarben sein. Die deutsche Druckfarbenverordnung regelt explizit die Verwendung von Stoffen auf detaillierten Listen. Eine allgemeine Informationspflicht gemäß GMP Verordnung ist diesbezüglich aber nicht ausreichend. Erforderlich ist eine Informationspflicht für den konkreten Anwendungsfall in Bezug auf die Stofflisten, die in einer nationalen (oder europäischen) Einzelmaßnahme für Druckfarben enthalten sind. 6. Möglicherweise sind die Anforderungen an die Weitergabe von Informationen nicht zwischen jeder Ebene der Lieferkette dringend erforderlich (z. B. vom Lebensmittelhersteller an den Handel), aber die Weitergabe von Informationen vom Druckfarbenhersteller an die Verpackungsbranche ist essenziell. 43

46 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Steffen Schnizer und Christian Schiffers stellen sich den Fragen der Journalisten auf der FFI Jahrespresse-Konferenz

47 4 Werbung, Promotion und PR für die Faltschachtel Faltschachteln bieten kreativen Spielraum für aufsehenerregendes Verpackungsdesign, haben die höchste Reichweite und sind als Botschafter der Marken am POS einfach unschlagbar. Produktverpackungen beeindrucken mit Milliarden Touchpoints am Point of Sale und begeistern, informieren und binden Kunden zu Hause. Mit der richtigen Verpackung für das Produkt wird der Absatz gefördert und Werte werden gesteigert. Die Verpackung ist damit ein besonders wertiger und der nachhaltige Bestandteil des Kommunikations-Mix. Genau das stellt der FFI mit geeigneten PR-, Werbeund Promotionsmaßnahmen in den Fokus. FFI PRESSEGESPRÄCH AM 16. JULI 2015 Beim traditionellen FFI Pressegespräch in Frankfurt informierten Steffen Schnitzer (Sprecher des FFI Vorstands) und Christian Schiffers (Geschäftsführer des FFI) eine interessierte Gruppe von mehr als 20 Journalisten. Es wurde über die weiterhin positive Branchenbilanz der Faltschachtel-Industrie gesprochen: Deutschland bleibt weiterhin europaweit größter Markt der Faltschachtel-Industrie. Der FFI spricht, basierend auf Zahlen, Daten und Fakten aus offiziellen Studien, über die Konsolidierung der Branche und setzt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Weitere Themen sind dem Bereich Marketing zuzuordnen. Im Mittelpunkt der Touchpoint Studie 2015 steht der Media-Äquivalenzwert. Aber es wurde auch über Ergebnisse aus den FFI Ausschüssen diskutiert z. B. über den Systemwechsel auf Bogenzählung bei der Bestellung von Karton. PROCARTON / ECMA CARTON-AWARD 2015 Die Jury war in diesem Jahr überwältigt von der Qualität der Einreichungen. Besonders breiten Raum nahm diesmal Karton in seiner Rolle als nachhaltigstes Verpackungsmaterial ein. Mehr denn je brillieren Faltschachteln nicht nur durch ihr Design sondern auch durch ihre Convenience und die perfekte Abstimmung auf Marketing und Markenbotschaft. Am 10. September 2015 wurden die Awards im festlichen Rahmen der Award-Gala auf dem ECMA- Kongress in Bukarest verliehen. Prämiert wurden Einreichungen von Faltschachtelherstellern und aus der Supply Chain in sieben Kategorien: Beauty & Cosmetics, Beverages, Confectionery, Healthcare & Pharmaceuticals, Food, Non-food und Volume Markets sowie der Carton of the Year und die Awards Most Innovative und Sustainability. Von den internationalen Einreichungen wurden zwei von sieben erste Preise an FFI Mitglieder vergeben: Mayr-Melnhof Packaging International GmbH gewann in der Kategorie Beauty & Cosmetics. Die AR Packaging Group gewann in der Kategorie Confectionary. 45

48 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS Karl Knauer: Glenmorangie (Beverages) AR Carton: Kägi (Confectionary) Mayr-Melnhof Packaging International GmbH: Duchesse (Beauty&Cosmetics) rlc packaging group: medi (Non-Food) Unter den Finalisten finden sich zwei weitere FFI Mitglieder: Karl Knauer in der Kategorie Beverages rlc packaging group in der Kategorie Non-Food Wir gratulieren allen zu den Auszeichnungen und freuen uns über die vielen interessanten und kreativen Einreichungen von FFI Mitgliedern, die durch die Teilnahme am Wettbewerb auf der Webseite und in der Broschüre des Pro Carton ECMA Carton Award zu finden sind. MESSEPRÄSENZ Mit einem Gemeinschaftsstand auf der FachPack 2015 in Nürnberg aber auch im Rahmen einer Speakers Corner auf der ISM/Pro Sweets in Düsseldorf war der FFI im vergangenen Jahr auf zwei internationalen Messen vertreten. Durch sechs Präsentationen an drei Messetagen auf der Pro Sweets vom 1. bis 4. Februar 2015 hat der FFI unter dem Titel Innovation in Packaging an drei Tagen jeweils drei Vorträge angeboten und damit etliche Messegäste spontan für die Verpackung aus Karton begeistern können. In den verschiedenen Vorträgen sprachen unser Referierenden z. B. über nachhaltige Produktion von Karton, gaben einen Überblick über die Möglichkeiten der Veredlung, erklärten die Eckpunkte von Produktsicherheit und begeisterten mit den Ausführungen zu den Mega-Trends. 46

49 Mit dem klaren Design des Gemeinschaftsstandes von FFI und Pro Carton wurden Interessenten, Geschäftspartner und natürlich auch die Mitglieder positiv angesprochen. Der Messestand war Der Touchpoint für die Faltschachtel auf der FachPack in Nürnberg. Kontakte wurden geknüpft oder wieder aufgenommen; internationale Messegäste wurden für Verpackung aus Karton begeistert. Dafür sorgten auch die vielen Best-Practice Beispiel unter anderem die ausgestellten Faltschachteln der Gewinner des aktuellen Pro Carton ECMA Carton Award. Kluge und kreative Falschachteln aus allen Marktsegmenten sorgten für reichlich Anknüpfungspunkte und weiterführende Gespräche mit Interessenten aller Couleur: Designer, Studierende, Markenhersteller und natürlich auch Kollegen aus der Branche. Mit zahlreichen Studien zu Nachhaltigkeit, technischen Inhalten und Marketing relevanten Themen, wie z. B. der aktuellen Touchpoint Studie konnten Fachgespräche untermauert werden. Die Broschüren bieten vielfältige Informationen, die auf der Messe interessiertem Publikum gezielt an die Hand gegeben werden können. Diese werden gern mitgenommen und im Nachgang studiert. Die positive Resonanz zeigt, dass der FFI als Verband auch auf der FachPack eine bekannte und gefragte Anlaufstelle eben ein Touchpoint der Faltschachtel-Industrie ist. FFI/Pro Carton Messestand auf der FachPack

50 FFI DIE LEISTUNGEN IHRES VERBANDS FFI Forum Richtig Verpackt im Februar 2016 in Hamburg FFI FORUM RICHTIG VERPACKT Das achte FFI Forum RICHTIG VERPACKT wurde am 16. Februar 2016 in Hamburg erfolgreich angeboten. Eine erfreulich steigende Anzahl an Teilnehmern aus Marketingabteilungen der Markenhersteller und aus Agenturen zeigte großes Interesse an den dargebotenen Inhalten. Einen Beitrag zur hohen Zahl an Anmeldungen hat sicher auch das frisch gestaltete, dreidimensionale Einladungsmailing geleistet, das wir dank der Unterstützung einiger Mitgliedsbetriebe sehr attraktiv ausrüsten konnten. In einer ganztägigen Vortragsveranstaltung beleuchteten sechs Referenten in praxisorientierten Vorträgen die wichtigsten Potentiale von Faltschachteln als Produktverpackung. Es wurde über die Faltschachtel und die Milliarden Touchpoints gesprochen, über Ihre Wirkung am Point of Sale aber auch die korrekte Herstellung und die Möglichkeiten der Veredlung wurden thematisiert. Nicht zuletzt wurden Best Practice Beispiele und Trends diskutiert, was für die Zielgruppe immer von großer Bedeutung ist. Der rege Austausch in den kommunikativen Pausen zeugt davon, dass mit der Themenauswahl Impulse gegeben wurden. Das Feedback aus dem Teilnehmerkreis zeigt, dass der FFI mit diesem Format die Stärke der Faltschachtel hervorragend platzieren kann. 48

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