Ihr Zeichen/Schreiben vom Unser Aktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ihr Zeichen/Schreiben vom Unser Aktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den"

Transkript

1 Bürgermeisteramt Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeisteramt Dezernat IV Postfach, D Freiburg 1. - per als pdf-datei - a. Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Frau Fraktionsvorsitzende Maria Viethen Haslacher Straße Freiburg i. Br. b. Freie Wähler Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzender Dr. Johannes Gröger Rathausplatz Freiburg i. Br. Dezernat IV Adresse: Fahnenbergplatz 4 D Freiburg i. Br. Telefon: 0761 / Telefax: 0761 / Internet: *: Ihr Zeichen/Schreiben vom Unser Aktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den Einzelanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach 24 Abs. 4 GemO vom zur Sitzung des Hauptausschusses am Einzelanfrage der Fraktion Freie Wähler nach 24 Abs. 4 GemO vom zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen - Situation in der Adlerstraße 2a / Kyosk Sehr geehrter Frau Stadträtin Viethen, sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Gröger, Ihre Anfragen vom an Herrn Oberbürgermeister Dr. Salomon, in denen Sie konkrete Fragen zur Situation in der Adlerstraße 2a / Kyosk stellen, habe ich zur zuständigen Beantwortung erhalten. Anhand der mir vorliegenden Informationen vom Amt für öffentliche Ordnung, der Polizei sowie der Freiburger Stadtbau GmbH kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: A. Fragen Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1. Decken sich die Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung nach Mitternacht mit Erkenntnissen der Polizei bzw. des AföO? Im Amt für öffentliche Ordnung (AföO) gehen seit mehr als zehn Jahren regelmäßig Beschwerden im Zusammenhang mit dem Kyosk in der Adlerstraße 2 ein. Seit April/Mai diesen Jahres (wetterbedingt) gehen mehrmals wöchentlich Anwohnerbeschwerden ein. Die höchste Beschwerdelagen waren in den vergangenen Wochen das lange Wochenende über den 30. April/1. Mai sowie eine Nachtdemo vom 17. auf den 18. Juni. Sprechzeiten: nach Vereinbarung Straßenbahn und Bus: Linie Haltestelle Stadttheater; Linie Haltestelle Fahnenbergplatz Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau: * -Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur

2 - 2 - Auch aus Sicht der Verwaltung und der Polizei ist der Kyosk seit Jahren um den 1.Mai herum sowie bei Beginn und Ende von zahlreichen Demonstrationen ein zentraler Treffpunkt für die Teilnehmenden. Aktivitäten des linksautonomen Spektrums hatten in den vergangenen Jahren oft Ihren Ausgangspunkt im Stadtteil Im Grün und hier ganz speziell im Bereich Adlerstraße, Belfortstraße, Wilhelmstraße und Moltkestraße. Welche zentrale Rolle der Kyosk hierbei spielte, zeigt insbesondere die Maifeier in 2013, bei der der Betrieb des Kyosk erstmals amtlich untersagt wurde. Dabei war die Unterbindung des Betriebs des Kyosk nach Einschätzung des Einsatzleiters ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen des damaligen Polizeieinsatzes. 2. Wie ist der Stand des Rechtsstreits des AföO gegen die Ausschanknutzung des Kyosk? Mit Bescheid vom 5. Mai 2014 hatte das AföO dem Kyosk -Betreiber zum einen die Ausübung des Verkaufsgewerbes im Kyosk untersagt. Dies wurde begründet mit dessen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit. Des Weiteren untersagte das AföO die Fortsetzung des in den Räumlichkeiten des Kyosk betriebenen Gaststättengewerbes, welches ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wird. Gegen den Bescheid legte der Betreiber Widerspruch ein. Das Regierungspräsidium hob die Untersagung für das Verkaufsgewerbe auf, da aufgrund der besonderen Umstände dieses Einzelfalles noch nicht von einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen sei. Die Untersagung des Gaststättenbetriebs sei hingegen rechtmäßig ergangen, insbesondere erfolge der betriebene Alkoholausschank gewerbsmäßig. Das Verwaltungsgericht gab der Klage des Betreibers statt und hob die Gaststättenuntersagung auf. Dem Getränkeausschank fehle der gewerbliche Charakter. Zwar spreche vieles dafür, dass sowohl der Warenverkauf als auch der Getränkeausschank mit Gewinnerzielungsabsicht erfolge. Der Getränkeausschank sei aber als Bagatelle anzusehen. Der Verwaltungsgerichtshof lies auf Antrag der Stadt die Berufung gegen das Urteil zu. Dies wurde mit den von der Beklagten in tatsächlicher Hinsicht geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der entscheidungstragenden Annahme des Verwaltungsgerichts, der Getränkeausschank im Kyosk überschreite die Bagatellgrenze nicht begründet. Die mündliche Berufungsverhandlung des Verwaltungsgerichtshofes findet statt am 11. Juli 2017 ab Uhr in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichts Freiburg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes muss abgewartet werden.

3 Wie gestaltet sich die mietvertragliche Situation des Kyosk mit der Freiburger Stadtbau? Gab es bereits mietrechtliche Abmahnungen? Mit Mietvertrag vom wurden die Räumlichkeiten in der Adlerstraße 2a an eine Mietergemeinschaft, der Herr Lutz angehört, zum Betrieb eines Kiosks vermietet. Darüber hinaus ist Herr Lutz Untermieter und polizeilich gemeldet in einer Mietwohnung in der Adlerstr. 2. Einen Untermietvertrag mit dem Verein SAL e.v. für den Kiosk wurde seitens der FSB ebenfalls zu keiner Zeit genehmigt. Der FSB liegt auch keine Kenntnis darüber vor, dass ein Untermietvertrag von Herrn Lutz mit SAL e.v. geschlossen wurde. Der von Herrn Lutz und SAL e.v. gestellte Antrag auf Übertragung des Mietverhältnisses auf SAL e.v. im Jahre 2014 wurde durch die FSB abgelehnt. Stattdessen wurden Gespräche bezüglich des Abschlusses eines neuen Mietvertrages zwischen SAL e.v. und FSB aufgenommen. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden Gespräche zwischen SAL, FSB und angrenzenden kritischen Bewohnern (teilweise identisch mit der Anwohnergruppe im Grün ) sowie dem Lokalverein Innenstadt und dem Bürgerforum Sedanquartier unter Beteiligung des AfÖ geführt. Im Zuge der Gespräche musste die FSB den Eindruck gewinnen, dass SAL nicht bereit war, einen Kompromiss hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten einzuräumen. So wollte SAL e.v. beispielsweise keine Ruhezeiten ab 22 Uhr oder den Verzicht auf den Alkoholausschank akzeptieren bzw. zeigte keine Bereitschaft, ein Verbot von Alkoholausschank durchzusetzen. Die Gespräche wurden deshalb im Herbst 2016 seitens der FSB beendet und SAL e.v. mitgeteilt, dass die FSB von einer Vermietung aus den oben dargestellten Gründen Abstand nimmt. Während der Gespräche bezgl. der angedachten vertraglichen Nutzung durch SAL e.v. wurde auf mietrechtliche Maßnahmen (den Kiosk betreffend) gegenüber Herrn Lutz im Hinblick auf einen mögliche Vertragsbeendigung mit Herrn Lutz und dem Abschluss eines neuen Mietvertrages mit SAL e.v. verzichtet. Seit Beendigung der Gespräche 2016 gab es nach Kenntnis der FSB - mit Ausnahme der aktuellen Geschehnisse - keine weiteren, mietrechtlich relevanten Vorkommnisse im Hinblick auf Kyosk. 4. Welche Überlegungen zur Nutzung des Streubesitzes der Stadtbau in der Belfortstraße bzw. Adlerstraße gibt es aktuell? Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse hat die Anwohnergruppe Im Grün um einen Gesprächstermin mit der Geschäftsführung der FSB gebeten, welcher im Juli d.j. stattfinden wird.

4 - 4 - B. Fragen Freie Wähler 1. Inwieweit sind der Verwaltung die seit Jahren andauernden Probleme dort bekannt und gibt es diesbezüglich einen Handlungsplan? Wie gedenkt die Verwaltung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen? 2. Ist die Aussage, dass in diesen Räumen das Gewerbe offiziell abgemeldet wurde zutreffend? Wenn ja, warum ist es möglich, dass dort ohne Konzession/Gewerbe dennoch Getränke verkauft werden? 3. Wie gestaltet sich die gegenwärtige Rechtslage? Gibt es eine Gewerbeanmeldung, eine Konzession? Was berechtigt die Betreiber zum Verkauf von Getränken, zur Durchführung von Veranstaltungen und zum Abspielen von lauter Musik in den Abend- und Nachtstunden? Gibt es Sondergenehmigungen/Absprachen? 4. Ist es richtig, dass seit 2014 vom Amt für öffentliche Ordnung eine Schließungsverfügung vorliegt, gegen die erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde? Wie ist der Verfahrensstand? Hierzu wird auf die Beantwortung unter Ziffer A, Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Gibt es die Möglichkeit, die Konditionen des Mietvertrages einzusehen? Zu welchem Zeitpunkt kann das Mietverhältnis gekündigt werden? Nach den getroffenen Feststellungen verstößt der Mieter/Pächter gegen geltendes Recht. Warum wird der Mietvertrag nicht durch eine außerordentliche Kündigung beendet? Zur Einsichtnahme in die Konditionen des Mietvertrages wird auf die Regelungen in 24 GemO verwiesen. Die Fragen zum Mietverhältnis für die Adlerstraße 2 a sind unter Ziffer B, Frage 3 bereits beantwortet. 6. Obwohl die Stadtbau (Antwort vom an die Fraktion JPG) entschieden hat, nicht an den Verein SAL e.v. zu vermieten, haben die Bewohner den Eindruck, dass dieser Verein zunehmend dort wirtet. Ist dieser Eindruck zutreffend? Im AföO liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und gegebenenfalls wie der Verein SAL e.v. im Kyosk wirkt. Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierung erhalten Nachricht hiervon. Mit freundlichen Grüßen

5 Nachricht hiervon - per als pdf-dokument - a. den Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierung b. den Geschäftsstellen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierung jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme. Anlage gez. Neideck Erster Bürgermeister

Antrag nach 34 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung h i e r : Weiterentwicklung Konzeption kommunales Quartiersmanagement

Antrag nach 34 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung h i e r : Weiterentwicklung Konzeption kommunales Quartiersmanagement 1. Frau Stadträtin Maria Viethen Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Oberau 59 79102 Freiburg i. Br. Sehr geehrte Frau Stadträtin Viethen, Die mitantragstellenden Fraktionsgemeinschaften

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Ermittlungsverfahren. gegen. Mitarbeiter der JVA Freiburg. wegen Verdachts des Betrugs/der Untreue

Ermittlungsverfahren. gegen. Mitarbeiter der JVA Freiburg. wegen Verdachts des Betrugs/der Untreue Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der JVA Freiburg wegen Verdachts des Betrugs/der Untreue 1 Staatsanwaltschaft Freiburg Staatsanwaltschaft Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 259, 79098 Freiburg Herrn

Mehr

Kündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die

Kündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Kündigung einer Mietwohnung Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Bühne. Mangelnde Kenntnisse des Mietvertrages, der Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe wie zum Beispiel

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de FAX: 0711 279-3080

Mehr

Untervermietung. Die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten Sie von uns schriftlich. Bitte nehmen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag.

Untervermietung. Die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten Sie von uns schriftlich. Bitte nehmen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag. Untervermietung Wenn Mieter/innen dritten Personen den Gebrauch der Wohnung oder eines Teils der Wohnung zur Nutzung überlassen, liegt ein Untermietverhältnis vor. Für eine Untervermietung benötigen Sie

Mehr

I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000

I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger -

Urteil. Im Namen des Volkes. - Kläger/Berufungskläger/Restitutionskläger - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen: 4 Sa 303/04 1 Ca 333/01 ArbG Flensburg (Bitte bei allen Schreiben angeben!) Verkündet am 16. Dezember 2004 Gez. Selmer als Urkundsbeamt. d. Geschäftsstelle

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss 1 Az.: 2 BS 81/00 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Antragsteller Vorinstanz - - Antragsteller - gegen das Sächsische

Mehr

Aufteiler (Beklagte) Eigentümer

Aufteiler (Beklagte) Eigentümer Aktuelle Rechtsprechung aus dem Miet- und Maklerrecht RA Jürgen Sattler Fall 1: Maklerrecht Angebot zum Kauf Makler (Klägerin) Verkaufsauftrag Mehrfamilienhaus Aufteiler (Beklagte) Absprache: Beklagte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 30/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 45 24171 Kiel Landrätinnen und räte der Kreise

Mehr

HAUPTAUSSCHUSS DER HANSESTADT LÜBECK - Vorsitzender Klaus Puschaddel - Tagesordnung

HAUPTAUSSCHUSS DER HANSESTADT LÜBECK - Vorsitzender Klaus Puschaddel - Tagesordnung HAUPTAUSSCHUSS DER HANSESTADT LÜBECK - Vorsitzender Klaus Puschaddel - An die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses -------------------------------------- Lübeck, d. 27. November

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v. 12.05.2016 22 ZB 16.549. Titel: Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt"

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v. 12.05.2016 22 ZB 16.549. Titel: Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt VGH München, Beschluss v. 12.05.2016 22 ZB 16.549 Titel: Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt" Normenketten: 84 VwGO 88 VwGO 7 BetrWPrV Schlagworte: Anfechtungsklage, Prüfungsentscheidung,

Mehr

Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) Die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für Verwaltungsverfahren

Mehr

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 8 A 2958/08 26 K 2066/08 Düsseldorf B e s c h l u s s In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Informationszugangs nach dem IFG NRW; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung hat der 8. Senat des

Mehr

Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I

Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I 1. Grundsachverhalt Die am 20.05.2009 von der Firma AB GmbH beim

Mehr

Fraktion LINKE & PIRATEN im Göppinger Gemeinderat - Bitte um rechtliche Prüfung: Aufsichtsräte (EVF/WGG)

Fraktion LINKE & PIRATEN im Göppinger Gemeinderat - Bitte um rechtliche Prüfung: Aufsichtsräte (EVF/WGG) Ziegelstraße 3 73033 Göppingen Mobil: +49 (0)176 / 960 562 96 E-Mail: kontakt@lipi-fraktion.de Fraktion LINKE & PIRATEN im Göppinger Gemeinderat - Bitte um rechtliche Prüfung: Aufsichtsräte (EVF/WGG) Sehr

Mehr

Urteil lm Namen des Volkes!

Urteil lm Namen des Volkes! Abschrift Landgericht Oldenburg Verkündet am: Geschäfts-Nr.: 15.05.2009 13 S 62109 5 C 5206/08 (XXlll) Amtsgericht I Justizangestellte Oldenburg als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil lm Namen des

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 07.4990 Sachgebiets-Nr. 0421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO; 35 GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis sowie Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und Haftanordnungen

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

{l (1".-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l""'_. d.\.\., April 2014

{l (1.-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l'_. d.\.\., April 2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: I) Allgemeine Überlegungen (BKA): 1. Vorliegen von dauernder DU + Ruhestandsversetzung: Grundsätzlich sind die Verfahren bei Einleitung

Mehr

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 15 ZB 07.710 AN 15 K 05.1069 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Kläger - bevollmächtigt: Rechtsanwälte Korzus und Partner, Hemmstr. 165, 28215 Bremen, gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch:

Mehr

turnusmäßig infolge Urlaubs leicht verspätet berichte ich wie folgt:

turnusmäßig infolge Urlaubs leicht verspätet berichte ich wie folgt: IOB e.v. Rhodiusstraße 18 51065 Köln Vorsitzender Geschäftsführer An alle Dr. Fritz Rosenberger Norbert Keverpütz Mitglieder der IOB Rhodiusstraße 18 Oelser Straße 2 51065 Köln 53117 Bonn Tel. 0221 / 61

Mehr

Der Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz, hat durch die

Der Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz, hat durch die VGH 2012/048 Der Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz, hat durch die Rekursrichter lic. iur. Andreas Batliner, Vorsitzender lic. iur. Marion Seeger Dr. iur. Bernhard Röser lic. iur.

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ 3 K 393/08.KO Die Entscheidung ist rechtskräftig! VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Verwaltungsrechtsstreit der GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin - Klägerin - g e g

Mehr

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt

Mehr

Postfach 1149 27375 Scheeßel Scheeßel, 02.07.10. hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 28.6.2010.

Postfach 1149 27375 Scheeßel Scheeßel, 02.07.10. hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 28.6.2010. 1 2 E. Friesecke, Büschelskamp 24, 27383 Scheeßel Gemeinde Scheeßel Die Bürgermeisterin Postfach 1149 27375 Scheeßel Scheeßel, 02.07.10 Ihr Schreiben vom 28.06.2010 Berechtigungsanfrage Domain bueschelskamp.de

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests

Mehr

Missachtung sozialversicherungspflichtiger Pflichten, z. B. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht oder ständig verspätet abgeführt.

Missachtung sozialversicherungspflichtiger Pflichten, z. B. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht oder ständig verspätet abgeführt. Gewerbeuntersagung Hinweise zur Vermeidung und zum Verfahren Bei finanziellen Engpässen wird die Zahlung von Löhnen und Gehältern oftmals als vorrangige Arbeitgeberpflicht angesehen; die außerdem abzuführenden

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/14017 20. Wahlperiode 16.12.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) vom 09.12.14 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 29.15 OVG 3 A 488/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 28. Mai 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 28. Mai 2013 Teil I 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 28. Mai 2013 Teil I 85. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1994 (NR: GP XXIV RV 2197 AB 2261 S. 200. BR: 8948 AB

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz 80097 München Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München Tal 33 80331 München Rechtsanwaltskammer

Mehr

An die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße 39 80687 München Datum

An die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße 39 80687 München Datum Absender: An die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße 39 80687 München Datum Vorab per Fax 089/57093-64939 Vergütung von Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertrag nach 115 b SGB V zwischen

Mehr

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen von Sebastian Homeier Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 15/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 11. Februar 2015 Vorlage für die 3. Sitzung des Regionalrates am 11. März 2015 TOP 8d: Atomkraftwerk

Mehr

KG Berlin, 29.01.2009, Az: 23 U 116/08, Urteil; LG Berlin, 08.04.2008, Az: 4 O 72/06, Urteil

KG Berlin, 29.01.2009, Az: 23 U 116/08, Urteil; LG Berlin, 08.04.2008, Az: 4 O 72/06, Urteil Gericht BGH Aktenzeichen II ZR 61/09 Datum Beschluss vom 18.01.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze KG Berlin, 29.01.2009, Az: 23 U 116/08, Urteil; LG Berlin, 08.04.2008, Az: 4 O 72/06,

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

SACHSE\ /út.august 2015. Thema: Ermittlungsverfahren gegen die Gruppierung "Deutsche Polizei Hilfswerk" (DPHW); Nachfrage zu Drs.

SACHSE\ /út.august 2015. Thema: Ermittlungsverfahren gegen die Gruppierung Deutsche Polizei Hilfswerk (DPHW); Nachfrage zu Drs. STAATSN4INìSTERIUM DER JUSTìZ SACHSE\ Der Staatsminister SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM Hospitalstraße 7 0l 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-li nde

Mehr

Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer

Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer 1. Einvernehmliche Scheidung und gerichtliche Scheidung Nach dem koreanischen BGB gibt es zwei Arten von Scheidungsverfahren: Einvernehmliche Scheidung und

Mehr

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n Orientierungssatz: Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als kapazitätsdeckend anzuerkennen, wenn die Hochschule im Haupt- und Nachrückverfahren einen Überbuchungsfaktor

Mehr

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Dr. Rainer Sontowski

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 10.120 Sachgebiets-Nr. 421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis Leitsätze: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 12 O 213/13 verkündet am : 14.02.2014 In dem Rechtsstreit - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Klägerin, gegen - Prozessbevollmächti ter:

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:

Mehr

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Rainer Baake Staatssekretär

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Rainer Baake Staatssekretär * Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Rainer Baake Staatssekretär

Mehr

PAHDE & PARTNER EINGEGANGEN. 0 't HE. 2013. Mario Struß Rechtsanwalt. ./. Jobcenter Herford. Kanzlei für Arbeitsrecht. Klaus Pahde Rechtsanwalt

PAHDE & PARTNER EINGEGANGEN. 0 't HE. 2013. Mario Struß Rechtsanwalt. ./. Jobcenter Herford. Kanzlei für Arbeitsrecht. Klaus Pahde Rechtsanwalt PAHDE & PARTNER Kanzlei für Arbeitsrecht Klaus Pahde RAe Pahde & Partner Kurfüretenstr, 18 D-32052 Herford Mario Struß Maßarbeit Berliner Str. 10 32052 Herford EINGEGANGEN 0 't HE. 2013 Kurfürstenstraße

Mehr

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium Koblenz, im September 2011 Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Juli 2011 in zwei Urteilen über die

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL 10 Ca 9/09 (Arbeitsgericht Nürnberg) Verkündet am: 17.12.2010 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit R H - Kläger und Berufungsbeklagter

Mehr

Das Kirchliche Arbeitsgericht der Diözese Münster. U r t e i l. Aktenzeichen: 25/09-KAG-MS. In dem Rechtsstreit. Mitarbeitervertretung,

Das Kirchliche Arbeitsgericht der Diözese Münster. U r t e i l. Aktenzeichen: 25/09-KAG-MS. In dem Rechtsstreit. Mitarbeitervertretung, Das Kirchliche Arbeitsgericht der Diözese Münster Aktenzeichen: 25/09-KAG-MS U r t e i l In dem Rechtsstreit Mitarbeitervertretung, vertreten durch Herrn N. K. - Klägerin - dieser vertreten durch: RA gegen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 70/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 C 21.05 VG 8 E 2110/04 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren Inhaltsverzeichnis: Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren...1 Präambel...1 I. Definition und Rechtsgrundlage...1

Mehr

Einsatz von Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung 74. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 26. Oktober 2011, TOP 2

Einsatz von Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung 74. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 26. Oktober 2011, TOP 2 ULD. Postfach 71 16. 24171 Kiel An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Holstenstraße 98 24103 Kiel Tel.: 0431 988-1200 Fax: 0431 988-1223

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 U 5/13 = 12 O 303/12 Landgericht Bremen B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit Rechtsanwältin [ ], Verfügungsklägerin und Berufungsbeklagte,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 166/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2004 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) GB 3 02141 Die Oberbürgermeisterin

Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) GB 3 02141 Die Oberbürgermeisterin Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) GB 3 02141 Datum: f * «201t SPD-Fraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden Herrn Stadtrat Richard Kaniewski Auffassung der Landeshauptstadt Dresden zu interkulturellen

Mehr

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister N i e d e r s c h r i f t über die 15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr am Dienstag, 17.06.2008 im Feuerwehrhaus Grone,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0702-L/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTM Maass Steuerberatungsges.m.b.H., gegen den Bescheid des

Mehr

Landeshauptstadt München Stadtkämmerei

Landeshauptstadt München Stadtkämmerei Landeshauptstadt München Stadtkämmerei Landeshauptstadt München Stadtkämmerei 80331 München Herrn Stadtrat Norbert Feil Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer Rathaus 09. April 2008 Kundenverluste durch neues

Mehr

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung: Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2648 6. Wahlperiode 25.02.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2648 6. Wahlperiode 25.02.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2648 6. Wahlperiode 25.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Studienplatzklagen und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

existierenden BMF-Schreiben zum Thema Teilwertabschreibungen

existierenden BMF-Schreiben zum Thema Teilwertabschreibungen Herrn Ministerialrat Peter Rennings Bundesministerium der Finanzen Referat IV C 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 28. Februar 2014 613 Entwurf eines BMF-Schreibens zu Teilwertabschreibung Abs.

Mehr

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schneider und andere, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen, Az.: 07/02732 Bürgerbegehren Sandhäuschen,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schneider und andere, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen, Az.: 07/02732 Bürgerbegehren Sandhäuschen, 1 15 A 1749/08 4 K 1463/07 Aachen Beschluss In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 1. des Herrn Andreas D il t h e y, Karl-Friedrich-Straße 1 57, 52072 Aachen, 2. des Herrn Dr. Hermann-Victor J o h

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 B 16.03 VGH 9 S 530/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Datum: 19.05.2010 Aktenzeichen: VGH 6/08

Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Datum: 19.05.2010 Aktenzeichen: VGH 6/08 Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.05.2011 VGH 6/08 Kirchengericht: Entscheidungsform: Datum: 19.05.2010 Aktenzeichen: VGH 6/08 Rechtsgrundlagen: Vorinstanzen: Verwaltungsgerichtshof der Union

Mehr

Nicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst

Nicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

Rechtsmittel im Zivilprozess

Rechtsmittel im Zivilprozess Rechtsmittel im Zivilprozess Rechtsmittel sind spezielle Rechtsbehelfe, um eine gerichtliche Entscheidung anzufechten. I. Allgemeines 1. Suspensiveffekt, 705 S.2 ZPO Die Entscheidung wird NICHT wirksam,

Mehr

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Dr. Guido Wustlich Frau Hanna Schumacher Referat III B 2 11019 Berlin. Düsseldorf, 2.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Dr. Guido Wustlich Frau Hanna Schumacher Referat III B 2 11019 Berlin. Düsseldorf, 2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Dr. Guido Wustlich Frau Hanna Schumacher Referat III B 2 11019 Berlin Düsseldorf, 2. April 2014 524/617 per E-Mail: guido.wustlich@bmwi.bund.de, hanna.schumacher@bmwi.bund.de

Mehr

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird R e g i e r u n g s v o r l a g e Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen: Die Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 (WV), BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert

Mehr

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsrefera Datum: Telefon: 0 233-44000 Telefax: 0 233-44503 Herr Dr. Blume- Beyerle wilfried.blume- beyerle@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Referatsleitung KVR-RL Welche Auswirkungen hat die Optionspflicht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_6\FS moderne Fremdsprachen\KMS\KMS Abitur mod FS 2013_rAbd.doc Bayerisches

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Elektronischer Versand: An alle Gasnetzbetreiber

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

Landeshauptstadt München Kommunalreferat

Landeshauptstadt München Kommunalreferat Landeshauptstadt München Kommunalreferat Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Jutta Koller Herrn Stadtrat Herbert Danner, Herrn Stadtrat Oswald Utz Bündnis 90/Die Grünen - Rosa Liste Stadtratsfraktion

Mehr

Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung

Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung G r o s s e r G e m e i n d e r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1935.4 Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung Bericht und Antrag der Bau- und Planungskommission vom 4. Dezember 2007

Mehr

So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im streitigen Verfahren

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t 2. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.2001 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Calden Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK 6020 Innsbruck / Michael-Gaismair-Straße 1 Tel: +43 512 9017 0 / Fax: +43 512 9017 741705 E-Mail: post@lvwg-tirol.gv.at / www.lvwg-tirol.gv.at DVR 4006750 Geschäftszeichen: LVwG-2014/15/0382-5 Ort, Datum:

Mehr

Verwaltungskostensatzung. der Stadt Dillenburg

Verwaltungskostensatzung. der Stadt Dillenburg Verwaltungskostensatzung der Stadt Dillenburg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 Ziffer 6 und 10 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I. 142), zuletzt geändert

Mehr

Beschluss. in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mitarbeitervertretung - Antragstellerin - Krankenhaus - Antragsgegnerin -

Beschluss. in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mitarbeitervertretung - Antragstellerin - Krankenhaus - Antragsgegnerin - Kirchliches Arbeitsgericht Münster Aktenzeichen: 38/10-KAG-MS Beschluss in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Mitarbeitervertretung - Antragstellerin - vertreten durch: A. Z. diese

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Landkreise und Stadtkreise Jugendämter in Baden-Württemberg Kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Baden-Württemberg Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT TRIER

VERWALTUNGSGERICHT TRIER 5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

7. Sitzung der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages am 5./6. November 2012 in Berlin. Sehr geehrte Damen und Herren,

7. Sitzung der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages am 5./6. November 2012 in Berlin. Sehr geehrte Damen und Herren, Gereonstraße 18 32 50670 Köln An die Mitglieder der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetages 18.04.2012 / bre Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-276 Telefax +49 221 3771-127 E-Mail

Mehr

Stellvertreter/in: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Mobil: E-Mail: Veranstaltungsablauf: Datum Einlass Beginn Ende Bemerkungen Aufbau.

Stellvertreter/in: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Mobil: E-Mail: Veranstaltungsablauf: Datum Einlass Beginn Ende Bemerkungen Aufbau. Bezeichnung der Veranstaltung / Veranstaltungsart: Datum der Veranstaltung: Benötigte Räume: Halle Vereinszimmer Küche / Spülküche Umkleideräume Empore Ausschank Erwartete max. Besucherzahl: Zielgruppe

Mehr

Informationsblatt. Betriebliche Übung. I. Überblick

Informationsblatt. Betriebliche Übung. I. Überblick Informationsblatt Betriebliche Übung I. Überblick Sei es hinsichtlich der Zahlung von Weihnachtsgeld oder sonstiger Gratifikationen, aber auch der Transport zur Arbeitsstelle oder die Handhabung der Urlaubsübertragung,

Mehr

RUNDSCHREIBEN 2/ 2010

RUNDSCHREIBEN 2/ 2010 An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder) 1. Umstellung der Finanzierung der Beamtenversorgung im allgemeinen Bereich auf das Kapitaldeckungsverfahren zum 01. Januar 2011 2. Höhe der

Mehr