Herzlich Willkommen zu unserer Infoveranstaltung

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1 Herzlich Willkommen zu unserer Infoveranstaltung für Geflüchtete, ehrenamtliche Helfer & Paten In Kooperation mit dem Help-Kiosk Witten e. V. ( )

2 Aufbau der Veranstaltung Begrüßung/ Einleitung Block 1: Allgemeine Informationen Antragstellung / Leistungssachbearbeitung Markt & Integration Block 2: Fragen der Teilnehmenden/ Austausch Referent/Innen: Jennifer Ramin, Teamkoordination Leistungssachbearbeitung Nicolai Meißner, Teamkoordination Leistungssachbearbeitung Yvonne Meinecke, Integrationscoach Flüchtlinge Carsten Bornemann, Teamleitung Leistungssachbearbeitung Steffen Louis, Teamleitung Markt und Integration Michael Gonas, Regionalstellenleitung 2

3 Block 1: Allgemeine Informationen Antragstellung / Leistungssachbearbeitung

4 Block 1: Allgemeine Informationen Antragstellung/Leistungssachbearbeitung Übergang AsylbLG SGB II Ablauf Antragsverfahren Anmietung einer Wohnung Einmalige Bedarfe Häufig auftretende Probleme 4

5 Übergang AsylbLG SGB II Leistungen nach dem AsylbLG enden zum Ende des Monats, in dem die Anerkennung durch das BAMF erfolgt. Persönliche Vorsprache / Antragstellung im Jobcenter EN (alternativ Vorsprache durch Bevollmächtigten) Exkurs: Wie setzt sich die Alg II-Leistung zusammen? Regelsatz + Kosten der Unterkunft (Miete u. Nebenkosten) = Bedarf Bedarf abzüglich anrechenbares Einkommen = Indiv. Alg II-Leistung Stromkosten sind aus der Regelleistung selbst zu bestreiten! 5

6 Ablauf Antragsverfahren Persönliche Vorsprache: Beratung, Entgegennahme der Antragsunterlagen und Infoblätter (u. a. bzgl. benötigter Unterlagen) Zuweisung eines individuellen Sachbearbeiters (Leistungssachbearbeitung sowie Markt & Integration) Einreichung der benötigten Unterlagen innerhalb der Frist Prüfung der Unterlagen, ggf. Anforderung weiterer Unterlagen Entscheidung über den Antrag: Bewilligungsbescheid vs. Versagungsbescheid 6

7 Ablauf Antragsverfahren Benötigte Unterlagen: ALG II-Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inkl. Anlagen) Kopie des Passes Kopie des Bescheides über die Anerkennung als Flüchtling Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse Nachweis über die Kosten der aktuellen Unterkunft (Kosten Asylbewerberunterkunft bzw. Mietvertrag + Abschlagsbescheinigung der Stadtwerke) Nachweis über ein Girokonto sowie Kontoauszüge Kopie des Aufenthaltstitels (sobald vorhanden; in Scheckkartenform von der Ausländerbehörde ausgestellt) 7

8 Anmietung einer Wohnung Mit Anerkennung ist die vorübergehende Unterkunft zu räumen, eine eigene Wohnung ist anzumieten Zusicherung zur Anmietung ist notwendig (Formblatt Mietbescheinigung ) Prüfung der Angemessenheit der Wohnung durch das Jobcenter EN Entscheidung: Zusicherung vs. Ablehnung Erst nach Vorliegen der Zusicherung kann der Mietvertrag unterzeichnet werden. 8

9 Einmalige Bedarfe Mietkaution/ Genossenschaftsanteile Darlehensweise Gewährung auf Antrag möglich; Rückerstattung durch mtl. Einbehaltung i. H. v. 10% der Regelleistung pro Erwachsenem in Haushalt Renovierungskosten und Erstausstattung Gewährung als Zuschuss auf Antrag möglich Zuschüsse bei Schwangerschaft 9

10 Häufig auftretende Probleme Zuzüge von außerhalb ohne Notwendigkeitsbescheinigung Was ist ein notwendiger Umzug? Fehlender Einstellungs-/ Aufhebungsbescheid der abgebenden Kommune Fehlende Vollmacht von Helferinnen und Helfern Keine Angaben zu Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (Mitwirkungspflichten) Anforderung vieler Unterlagen führt tw. zu Überforderung der KundInnen 10

11 Block 1: Allgemeine Informationen Markt & Integration

12 Block 1: Allgemeine Informationen Markt & Integration Organisatorische Aufstellung Ablauf Erstkontakt Eingliederungsvereinbarung Integrationskurse Förderzentrum Sprache und Beschäftigung/ Weitere Projekte Sonstige Fördermöglichkeiten 12

13 Organisatorische Aufstellung Aktuell Teilspezialisierung von zwei TZ-Kräften, eine VZ-Kraft in Einarbeitung Perspektivisch Vollspezialisierung avisiert Einrichtung eines Integration Point (IP) in der Unterkunft Brauckstraße, dadurch enge Verzahnung mit anderen behördlichen Akteuren Besetzung des IP mit max. 4 Mitarbeitenden des aktiven Systems und einem Leistungssachbearbeiter 13

14 Ablauf Erstkontakt Sofortige Zuordnung eines Integrationscoaches bei Antragstellung im Jobcenter EN Ggf. Durchführung eines Fallclearings Datenerfassung (Aufenthaltstitel, Berechtigungsschein; u. U. Zuweisung in das Förderzentrum Sprache und Beschäftigung) Durchführung von Gruppeninfos inkl. Dolmetscher Ausführliches Erstgespräch zur weiteren Eingliederungsplanung Eingliederungsvereinbarung 14

15 Eingliederungsvereinbarung Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EinV) mit allen Personen, die Alg II-Leistungen beziehen ( 15 SGB II) Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Ziel, das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen EinV regelt Rechte und Pflichten der/des Leistungsbeziehenden sowie des Jobcenter EN Regelungen der EinV können unter best. Umständen durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden 15

16 Integrationskurse Zugang zum Integrationskurs (IK) über den Berechtigungsschein (ausgestellt durch BAMF, Ausländerbehörde oder Jobcenter EN) Kontaktaufnahme der/ des Leistungsbeziehenden zu den zentralen Anmeldestellen (Caritas/ DRK/ AWO) Verteilung auf IK-Träger durch Anmeldestellen Einstufungstest beim IK-Träger Durchführung des IK (als Regel-IK, Alphabetisierungskurs oder Jugendintegrationskurs) Ziel: Spracherwerb auf B1-Niveau Wiederholungsmöglichkeit ist gegeben Fahrtkosten werden auf Antrag vom BAMF erstattet 16

17 Förderzentrum Sprache und Beschäftigung/ Weitere Projekte Grundangebot des Jobcenters EN zur unterstützenden Erstaktivierung Überbrückung der Wartezeit bis zur Aufnahme eines Integrationskurses, max. 12 Monate Inhalt: Kompetenzfeststellung, berufliche Orientierung, Feststellung von Vermittlungshemmnissen, Unterstützung bei der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse Beschäftigungsorientierte Maßnahmeanteile Bei Vorliegen der Alg II-Bewilligung Zugang zu diversen zielgruppenspezifischen Maßnahmeangeboten 17

18 Sonstige Fördermöglichkeiten Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, sofern für die Anbahnung / Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig : Übersetzung von Zeugnissen Kostenübernahme für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Gezielte Vermittlungsunterstützung durch den Arbeitgeberservice des Jobcenters EN 18

19 Block 2: Fragen der Teilnehmenden / Austausch

20 Block 2: Fragen der Teilnehmenden / Austausch Wieso dürfen sich Flüchtlinge, die aus anderen Städten kommen, mit der Postadresse der Diakonie beim Jobcenter anmelden? Wie läuft das Verfahren zur Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland? Wie kann es vermieden werden, dass Flüchtlinge ohne Geld dastehen, wenn die Stadt nicht mehr zahlt, das Jobcenter aber noch nicht? Gutscheine? Interessieren würde mich auf jeden Fall, etwas zum Abgleich der Daten / Anmeldung der Flüchtlinge bei den Krankenkassen zu erfahren, da es dort immer wieder zu Verzögerungen / Schwierigkeiten kommt. 20

21 Block 2: Fragen der Teilnehmenden / Austausch Beschleunigung der Verfahren und die Frage, wie viel man sich einbringen soll, ohne die Prozesse unnötig aufzuhalten. Also wie lange soll man abwarten, bis man wieder nachfragt? Hilft eine Vollmacht des Paten bei der Bearbeitung? Wie beliebt sind wir als Flüchtlingspaten? Helfen wir bei der Verständigung oder stören wir die Abläufe? Und wenn ja, wie stören wir weniger und wie können wir hilfreich sein? Gibt es eine Möglichkeit, die zu erbringenden Unterlagen in Fremdsprachen aufzulisten (Arabisch, Fahsi, Englisch)? Gibt das Jobcenter Darlehen bei Mietrückständen? 21

22 Block 2: Fragen der Teilnehmenden / Austausch Welche weiteren Fragen und Anregungen haben Sie an uns? 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Jobcenter EN Fotos: kartoxjm - Fotolia.com; phokrates Fotolia.com; vege - Fotolia.com Stand: 07/2016

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