Forum 4: Ute Lange und Christiane Liebald. Modelle zur Einbeziehung von (Familien-)Hebammen in Netzwerke früher Hilfen

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1 Forum 4: Ute Lange und Christiane Liebald Modelle zur Einbeziehung von (Familien-)Hebammen in Netzwerke früher Hilfen

2 Modelle zur Einbeziehung von (Familien-)Hebammen in Netzwerke Früher Hilfen Ute Lange & Christiane Liebald, Nationales Zentrum Frühe Hilfen ISA- 19.Januar 2012

3 Gliederung A. Hintergrund: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Begriffsbestimmung Frühe Hilfen Kommunale Strukturen Früher Hilfen Verortung Früher Hilfen in der Prävention B. Tätigkeitsprofil von (Familien-)Hebammen: Rahmenbedingen der Familienhebammentätigkeit, Tätigkeitsprofil Gegenüberstellung der Hebammen- und Familienhebammentätigkeit Beschäftigungsmöglichkeiten Kommunale Modelle Initiativen des NZFH im Bereich der Familienhebammentätigkeit

4 Struktur des NZFH Geschäftsstelle des NZFH: Ostmerheimer Strasse 220, Köln Leiterin: Mechthild Paul

5 Aktuelle Schwerpunkte des NZFH Qualitätsentwicklung voran treiben: interdisziplinäre Fortbildung von Fachkräften unterschiedlicher Professionen, Qualifizierung von NetzwerkkoordinatorInnen Entwicklung von Qualitätskriterien für eine gute Praxis Früher Hilfen (kommunale Systeme), Schnittstellen qualifizieren Gesundheitssystem aktiver einbinden: Entwicklung einer Kommunikationstrategie, Erprobung von Konzepten (Qualitätszirkel) Validierung und Weiterentwicklung von Instrumenten zur Einschätzung von familiären Belastungen für unterschiedliche Professionen und Settings Weiterentwicklung von wirksamen und praxistauglichen Unterstützungsangeboten für unterschiedliche Gruppen von Familien (z.b. Familienhebammen, STEEP) Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung als Teil der Regelversorgung (Expertisen mit Praxisbeispielen) Datenbasis verbessern durch bundesweite Prävalenzstudie 4

6 Begriffsbestimmung des wissenschaftlichen Beirates des NZFH: Frühe Hilfen basieren : vor allem auf multiprofessioneller Kooperation auf bürgerschaftlichem Engagement auf der Stärkung sozialer Netzwerke Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb besonders eine enge Vernetzung und Kooperation von Gesundheitssystem und Jugendhilfe Ziel: - flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten - Verbesserung der Qualität der Versorgung

7 Zentrale Partner im Netzwerk Früher Hilfen Gesundheitswesen Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V ( 24, 26) Kinder- und Jugendhilfe Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII Frühe Hilfen Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG Frühförderung Neuntes Sozialgesetzbuch SGB IX ( 30, 56) 2009 BZgA, DJI 6

8 Begriffsbestimmung des wissenschaftlichen Beirates des NZFH: Frühe Hilfen umfassen: universelle/primäre Prävention. selektive/sekundäre Prävention bis hin zur Überleitung zu weiteren Maßnahmen zum Schutz des Kindes ( 8a SGB VIII) Zielgruppen: Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0 bis 3-Jährigen. Insbesondere Familien in Problemlagen

9 Zwei-Schwellen-Modell vom Übergang von der primären zur sekundären und tertiären Prävention nach Schone (2008, S. 59) 2011 BZgA, DJI

10 Familien zur Annahme von Hilfen motivieren: Familienhebammen Ergebnisse von zwei Modellprojekten: FrühStart (Sachsen-Anhalt, Projektleitung: Prof. Dr. Behrens) Ergebnisse: F-Hebammen genießen hohes Vertrauen und Akzeptanz der Mütter F-Hebammen erbringen nicht nur gesundheitsfördernde Leistungen, sondern unterstützen v.a. auch die Erziehungs- und Elternkompetenzen F-Hebamme übernimmt Lotsenfunktion für die Familie Kompetenzzuwachs der Mütter in der Versorgung ihrer Kinder Bedingung: Teil eines Netzwerkes Voraussetzung: auf freiwilliger Basis (nicht im Rahmen des Schutzauftrages)

11 Familien zur Annahme von Hilfen motivieren: Familienhebammen Ergebnisse von zwei Modellprojekten: Projekt Frühe Intervention für Familien PFIFF (Hessen, Saarland, Projektleitung: Prof. Dr. Cierpka) Ergebnisse nach einem Jahr: signifikante Effekte bei der Interventionsgruppe Mütter litten weniger an postpartaler depressiver Symptomatik Interaktion mit den Kindern zunehmend positiver Mütter erlebten ihre Kinder wesentlich weniger schwierig deutlich bessere soziale Entwicklung der Kinder

12 Familienhebammen sind immer auch staatlich examinierte Hebammen haben eine Fortbildung zur Familienhebamme absolviert (meist über die Hebammenlandesverbände), Berufsbild und Qualifikation sind gesetzlich nicht geregelt bieten primär aufsuchende Hilfeleistungen in der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr des Kindes an Bezahlung über die Kommune, Stiftungen oder die freie Wohlfahrtspflege haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf der medizinischen und psychosozialen Betreuung/Beratung von belasteten Schwangeren/Müttern/Familien

13 Das Tätigkeitsspektrum der Familienhebamme Aufgabenspektrum und Tätigkeitsfeld bauen auf der Regelversorgung durch Hebammen auf Familienhebammen bieten nicht nur Beratung der Mütter/Eltern, sondern praktische Hilfe bei der Umsetzung von Präventionsbotschaften Begleitung der Eltern zu Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen Aufhebung von Isolation durch Vermittlung von/begleitung zu Gruppenangeboten Förderung der Bindungsstrukturen innerhalb der Familie Beobachten der körperlichen und emotionalen Entwicklung des Kindes Einbindung aller Familienmitglieder in die Sorge und Verantwortung für das Kind Kursangebote für besondere Personengruppen, offene Angebote

14 Hebammen und Familienhebammen Hebamme (in der außerklinischen Arbeit) Hebammen Familienhebamme Regelleistung des Gesundheitssystems Keine gesetzliche Regelleistung Familienhebammen (bzw. Kinderkrankenschwestern mit Zusatzqualifikation): Leistungsspektrum und Bezahlung gemäß Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe 134a SGB V Berufsbild: staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation - Berufsbild und Qualifikation gesetzlich nicht geregelt Initiative zur Inanspruchnahme geht meist von der Klientin aus, kann aber auch im Netzwerk Frühe Hilfen vermittelt werden Leistungsspektrum gemäß Konzept und individueller Aushandlung mit Auftraggeber, Bezahlung muss von Familienhebamme individuell ausgehandelt werden Initiative zur Inanspruchnahme wird innerhalb des Netzwerkes Frühe Hilfen - Schwerpunkt liegt auf medizinischer vermittelt und psychosozialer Betreuung/Beratung von belasteten Schwangeren/Müttern/Familien Hebamme unterliegt den gesetzlichen Schweigepflichtregelungen Hebamme unterliegt den gesetzlichen Schweigepflichtregelungen - primär aufsuchende Betreuung im 1. Lebensjahr des Kindes - Vergütung meist Pauschalbeträge (außer Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft) Vergütung orientiert sich eher nach real geleistetem Zeitauswand - Bezahlung erfolgt über Kommune, Stiftungen, freie Wohlfahrtspflege

15 Hebammen und Familienhebammen Hebamme (in der außerklinischen Arbeit) Hebammen Hebammenleistungen bedürfen im Rahmen der Gebührenordnung keiner (ärztlichen) Anordnung Familienhebamme Familienhebammen (bzw. Kinderkrankenschwestern mit Zusatzqualifikation): Wegegeld wird nach gefahrenen Kilometern abgerechnet Berufsbild: staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung sind den Ärzten und Hebammen vorbehaltene Tätigkeiten - Berufsbild und Qualifikation gesetzlich nicht geregelt Indikation, Dauer und inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit werden von Kommune, freiem Träger oder Stiftung mitbestimmt Keine einheitliche Regelung - Schwerpunkt liegt auf medizinischer und psychosozialer Betreuung/Beratung von belasteten und Schwangeren/Müttern/Familien Kinderkrankenpflegerinnen (Geburtshilfe Hinzuziehungspflicht) Teile des Tätigkeitsspektrums können je nach Auftrag und Rahmenbedingungen auch von Gesundheitskinderkrankenpflegerinnen - primär aufsuchende Betreuung im 1. Lebensjahr des Kindes (In Anlehnung an: Mattern und Lange 2012) ausgeführt werden -

16 Beschäftigungsmöglichkeiten der Familienhebamme Als Angestellte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Kinder- und Jugendhilfe, der freien Wohlfahrtsverbände oder Stiftungen arbeiten Familienhebammen mit sozialen Berufsgruppen und Kinderkrankenpflegerinnen zusammen. Freiberuflich tätige Familienhebammen arbeiten im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Kinder- und Jugendhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder Stiftungen auf Honorarbasis in verschiedenen Betreuungssettings und Teams. Familienhebammen können in Personalunion als Hebamme und Familienhebamme arbeiten. Für das Tätigkeitsfeld der Regelversorgung als Hebamme ist immer der Status der Freiberuflichkeit gemäß des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe 134a SGB V Bedingung. Familienhebammen können auch ausschließlich in ihrem speziellen Tätigkeitsfeld arbeiten und kooperieren dann mit Hebammen der Regelversorgung.

17 Beispiele für Konzepte mit Familienhebammen Modell 1: Freiberufliche Familienhebamme mit Anbindung an ein Jugendamt Zugänge zu den Familien über Schwangerenberatung, Kliniken, Gynäkologen, Jugendamt, Kinderärzte, Hebammen etc. Koordination der Familienhebammen wird über einen freien Träger der Jugendhilfe geregelt, dieser erhält die Sozialdaten der Familie. Das Jugendamt erhält Informationen über die Familienhebammenleistungen ausschließlich in anonymisierter Form. Keine Antragstellung von Seiten der Familien notwendig, das Angebot ist für sie kostenfrei. Jede Familie kann max. 16 Stunden/Monat begleitet werden. Jede Hebamme bekommt pro Monat 2 Stunden Fallbegleitung und 2 Stunden fallunabhängige Beratung/Supervision. Der Fallbegleiter des freien Trägers ist mit in der Familie tätig und hilft bei der Einschätzung des Hilfebedarfs.

18 Beispiele für Konzepte mit Familienhebammen Modell 2: Angestellte Familienhebamme in einem Stadtteilzentrum 2 Familienhebammen sind an ein Stadtteilzentrum angeschlossen und werden durch eine Stiftung finanziert Teambesprechungen und Supervision als Angebote des Zentrums stehen den Familienhebammen zur Verfügung Familien nehmen innerhalb des Stadtteilzentrums Kontakt zu den Inanspruchnahme ermutigt Inhalt, Form, Frequenz und Dauer der Hilfeleistung werden von der Familienhebamme in Absprache mit der Frau/Familie abgesprochen, die Dokumentation ist anonymisiert Weitreichendes Kursangebot für Familien und Mütter in speziellen Lebenslagen (Säuglingspflege und Geburtsvorbereitung in Kleingruppen,

19 Aktuelle Aktivitäten des NZFH im Bereich der Arbeit von Familienhebammen Familienhebammentätigkeit Expertise: Evaluation der Qualifizierungsangebote für Familienhebammen Kompetenzprofil (Deutscher Hebammenverband, Wissenschaft, Praxis) Erarbeitung eines Leitfadens für die Kommunen zur Implementation der Familienhebammentätigkeit

20 Literatur (Bibliografische Informationen) Frühen Hilfen- Gesundes Aufwachsen ermöglichen. Sonderausgabe der Zeitschrift Frühe Kindheit. Hrsg.: Deutsche Liga für das Kind in Kooperation mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Darin: Elke Mattern, Ute Lange:. Die Rolle der Familienhebamme im Netzwerk Frühe Hilfen. Berlin 2012 (im Druck) Expertise Kosten und Nutzen Früher Hilfen. Uta Meier-Gräwe, Inga Wagenknecht. Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Köln Werkbuch Vernetzung. Chancen und Stolpersteine interdisziplinärer Kooperation. Ute Ziegenhain, Angelika Schöllhorn, Anne K. Künster, Alexandra Hofer, Cornelia König, Jörg M. Fegert. Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), 4. Auflage Modellprojekte in den Ländern. Ilona Renner, Viola Heimeshoff. Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Köln Aus Fehlern lernen Qualitätsmanagement im Kinderschutz. Christine Gerber, Jörg Backes. Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Bonn Kommunale Praxis Früher Hilfen in Deutschland. Alexandra Sann. Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Köln Datenschutz bei Frühen Hilfen. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v.. Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut e.v., Diese und weitere Publikationen stehen als Download bereit auf der Webseite des NZFH unter:

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