Lobbying-Regulierung und Lobbying-Register in Österreich Mit einem Blick ins europäische Umfeld. Peter Köppl SPAG Anlass, Bern, 7.
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1 Lobbying-Regulierung und Lobbying-Register in Österreich Mit einem Blick ins europäische Umfeld Peter Köppl SPAG Anlass, Bern, 7. März 2017
2 Österreichische Public Affairs Vereinigung Gegründet 2011 vertritt die ÖPAV eine steigende Anzahl an Public Affairs Experten aus allen Sektoren (aktuell 110 Mitglieder) Arbeitsbeziehungen mit Ministerien, Parlament, Medien Transparency International, etc. um das LobbyG zu erklären und Verbesserungen zu bewirken ÖPAV konnte Zutrittsausweis zum Parlament verhandeln, ist allerdings (noch) keine Akkreditierung
3 ÖPAV
4 Lobbying is a democratic right that can inform government with valuable insights and data. Public pressure is rising wordlwide to put lobbying regulation on the political agenda. Regulating lobbying has proven difficult due to ist complexity and sensitive nature. ( Aktuell gibt es Regulierung und oder Register in 14 Ländern Transparenz bleibt ein starker Trend in Politik und Gesellschaft
5 Regulierung im EU-Umfeld Selbstregulierung durch Branchenverbände: z.b. Kroatien, Finnland, Tschechien, Italien, Niederlande, Rumänien, Spanien, Schweden Frankreich: Lobbying-Register in beiden Parlaments-Kammern, öffentlich einsichtig Deutschland: seit 1972 Verbändeliste im Bundestag (Gesetzes-Initiativen) Irland: The Registration of Lobbying Bill 2014, öffentliches, verpflichtendes Register seit 2015 Litauen: Law on Lobbying Activity (2001), öffentliches Register Polen: Act on Legislative and Regulatory Lobbying (2006), öffentliches, verpflichtendes Register Slowenien: Gesetz und öffentliches Register seit 2016 UK: The Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act (2014), öffentliches, verpflichtendes Register seit März 2015 EU: Inter-Institutional Agreement on ETI between EC and EP (2014), Register (freiwillig), Ausweis
6 Lobby-Gesetz: aus Skandal geboren 2011: Cash-for-law -Interview auf Video 2012: Untersuchungen gegen ehemalige Regierungsmitglieder beginnen (Bestechung, Korruption) o Parlamentarischer Untersuchungsausschuss o Öffentliche Lesung der Vernehmungsprotokolle durch Schauspieler o Headline: Politiker und Lobbying-Verdacht 2013: Lobby-Gesetz tritt am 1.1. in Kraft o Strasser wurde 2013 zu drei Jahren Haft verurteilt
7 LobbyG Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz; LobbyG) In der demokratischen Willensbildung ( ) wird transparentes und reguliertes Lobbying durchaus positiv gesehen ( ). Lobbying kann politische Prozesse durch die Bereitstellung wertvoller Informationen und Einsichten verbessern. ( ) Diese Aktivitäten dienen auch der Stärkung der Zivilgesellschaft. Was das LobbyG nicht kann, ist die Bekämpfung von Korruption; hier ist das Strafrecht gefragt.
8 Verpflichtendes Register Das Register des Bundesministeriums für Justiz geht am online. Direkte, strukturierte und organisierte Kontakte mit Funktionsträgern zur Einflussnahme Registrierung vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit Funktionsträger : politische Entscheidungsträger, deren Mitarbeiter, sowie Beamte
9 Die vier Abteilungen des Lobbying-Registers LOBBYING UNTERNEHMEN & DEREN KLIENTEN ABTEILUNG A1 Offenlegung in A1: Firmen-Name, Firmenbuchnummer, Geschäftsanschrift; Website Beschreibung der beruflichen / geschäftlichen Aktivitäten Verweis auf Verhaltenskodex Namen & Geburtsdaten aller Unternehmenslobbyisten Anzahl der Klienten und erzielte Lobbying-Umsätze ABTEILUNG A2 Offenlegung in A2 (semi-öffentlich): Firmen-Name, Firmenbuchnummer, Geschäftsanschrift und Website jedes Auftrags Der vertraglich vereinbarte Aufgabenbereich (Einsicht nur fürfunktionsträger nach Antrag beim Justizministerium.)
10 Die vier Abteilungen des Lobbying-Registers ABTEILUNG B Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen ( mehr als nur geringfügiger Aufgabenbereich ) Offenlegung in B: Firmen-Name, Firmenbuchnummer, Geschäftsanschrift; Website Beschreibung der beruflichen / geschäftlichen Aktivitäten Verweis auf Verhaltenskodex Namen & Geburtsdaten aller Unternehmenslobbyisten Jährlicher Lobbying-Aufwand mehr als ,-- / Ja oder Nein ABTEILUNGEN C & D Selbstverwaltungskörper (C) und Interessensverbände (D) Offenlegung in C & D: Name, Sitz und Adresse Gesetzliche Grundlage ihrer Errichtung Webseite Anzahl der überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen Jährlich die geschätzten Kosten der Interessensvertretung Das Gesetz verlangt bei Registrierung den Bezug auf einen Kodex es gibt aber keinen Kodex vor.
11 KOSTEN & STRAFEN 600 Agenturen 200 Unternehmen 100 Kammern & Verbände Bei Nicht-Registrierung oder falscher Registrierung: Verwaltungsstrafen bis zu und / oder Streichung aus dem Register gilt nur für Agenturen und Unternehmen!
12 WIE VIELE SIND REGISTRIERT? 82 Agenturen 117 Abteilung A1 Unternehmen Abteilung B 18 Kammern Abteilung C 62 Verbände Abteilung D Total 279
13 DAS ÖSTERREICHISCHE LOBBYING REGISTER >>
14 Exempted from the requirement to register are: AUSNAHMEN Rechtsberatung und Vertretung durch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und andere dazu befugte Personen TÄTIGKEITEN EINES FUNKTIONSTRÄGERS IN AUSÜBUNG SEINES AUFGABENBEREICHS TÄTIGKEITEN, DIE AUF VERANLASSUNG EINES FUNKTIONSTRÄGERS AUSGEÜBT WERDEN Politische Parteien, Religionsgemeinschaften und Verbände, die keine Dienstnehmer als Interessenvertreter beschäftigen Städtebund, Gemeindebund, Sozialversicherungen
15 RESÜME Register deckt wegen der vielen Ausnahmen nur ca. 2/3 der Branche ab Ich mache kein Lobbying manche registrieren sich, manche nicht Informationsgehalt des Registers ist viel geringer als bei der ETI Medien, Zivilgesellschaft ist unzufrieden mit dem Register Viele Details sind offen (Strafen, Streichung, Finanzangaben inkl. Gehälter, etc.) In A2 ( semi-öffentlich ) hat in vier Jahren noch kein Funktionsträger Einblick verlangt
16 KRITIKPUNKTE & VERÄNDERUNGSBEDARF Gleiche Transparenzverpflichtungen Weg mit allen Ausnahmen und ein Recht auf Registrierung Schließung von Schlupflöchern (Anwälte; Veranlassung von Funktionsträgern) Sprachliche Überarbeitung: zu viele vage und unpräzise Bestimmung lassen viel Raum für Interpretationen (manche registrieren sich, manche nicht beides in Ordnung) Effektive Kontrollmechanismen Flankierende Maßnahmen: Informationsmaßnahmen wie öffentlicher Jahresbericht Ethik- und Verhaltenskodex für Funktionsträger (auch Greco) Entbürokratisierung des Zugriffs Akkreditierung mit Ausweis
17 Danke sehr!
18 Dr. Peter Köppl, M.A. President, Austrian Public Affairs Association Managing Director Mastermind Public Affairs Consulting GmbH Neubaugasse 1 / A / Vienna Austria T: +43 (0) peter.koeppl@mastermind.cc
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