Nicht anrechenbare Kosten. Version 2.6 vom

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1 Förderbestimmungen LEADER befristet für den Förderzeitraum bis des Amtes der Kärntner Landesregierung - Abteilung 3 (Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden) und Schwerpunktverantwortliche Landesstelle (SVL) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes Nicht anrechenbare Kosten Wie in den allgemeinen Bestimmungen zur Förderung aus LEADER festgeschrieben, drohen bei Vorlage von nicht anrechenbaren Kosten nicht nur die Nichtanerkennung der nicht förderfähigen Kosten, sondern auch Strafabzüge. Strafabzüge errechnen sich wie folgt: 1. Auf Basis der eingereichten Abrechnung wird ein Förderbetrag errechnet. 2. Unter Berücksichtigung der nicht förderfähigen Kosten wird ebenfalls ein Förderbetrag errechnet. 3. Liegt eine Abweichung zwischen 1. und 2. Förderbetrag von weniger als 3 % vor, gibt es außer der nicht Anerkennung der nicht förderfähigen Kosten keine Strafabzüge. 4. Liegt eine Abweichung zwischen 1. und 2. Förderbetrag von mehr als 3 % vor, gibt es außer der nicht Anerkennung der nicht förderfähigen Kosten einen Strafabzug in der Höhe der Differenz zwischen 1. und 2. errechnetem Förderbetrag. Rechnungen: Eine Originalrechnung umfasst: - Rechnung im Original - Zahlungsnachweis (bei Überweisungen: Kontoauszug, bei Barzahlungen: Kassabuch) - Zusätzlich müssen bei Internetbanking Telebankingauszüge oder -überweisungslisten vorgelegt werden (ersetzen nicht den Kontoauszug) Rechnung im Original: - Rechnungen unter 150,00 brutto gelten als Kleinbetragsrechnungen; ab ,00 Hier muss die MwSt. nicht gesondert ausgewiesen werden, es reicht die Angabe des Steuersatzes - Rechnungen über 150,00 brutto müssen die MwSt. extra ausweisen (dh. Nettobetrag, MwSt (inkl. Steuersatz) und Bruttobetrag; ab über 400,00 - Kennzeichen einer Rechnung: Kassabons sind mit dem Namen und der Adresse des Käufers/der Käuferin zu versehen Rechnungen müssen lt. UStG folgende Bestandteile aufweisen: o Name/Adresse des/der RechnungsausstellerIn o Name/Adresse des/der RechnungsempfängerIn o Rechnungsdatum o Rechnungsnummer Seite 1 von 7

2 o UID-Nummer o Bei Nicht-Vorsteuerabzugberechtigten muss der Hinweis: lt. 6 Abs. 1 Z27 UStG wird keine MwSt. verrechnet auf der Rechnung angeführt sein o Tag bzw. Zeitraum der Lieferung bzw. der Leistungserbringung o Leistungsumfang o Nettobetrag o MwSt. o Bruttobetrag o UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Rechnungsbeträgen ab ,00 brutto (gilt nur für Vorsteuerabzugsberechtigte) o Zahlungshinweis (Bankverbindung oder Betrag in Höhe von dankend erhalten + Unterschrift des/der RechnungsausstellerIn + Firmenstempel) o Hinweis auf Rabatte/Skonti (optional) o Zahlungsziel (optional) Kosten, die grundsätzlich nicht förderfähig sind: Kosten außerhalb des Projektzeitraumes Kosten für Leistungen, die vor der Antragstellung erbracht werden Kosten, die das Budget gem. Fördervertrag übersteigen (einzelne Kostenpositionen sind getrennt zu betrachten); eine max. Überschreitung einer Kostenposition von 10 % ist möglich; bei einer Überschreitung von mehr als 10% muss um eine Kostenumschichtung angesucht werden Kosten, die nicht lt. Förderzusage bzw. lt. Genehmigung von Änderungsanträgen beantragt und genehmigt wurden Kosten, die in keinem unmittelbaren Projektzusammenhang stehen Rechnungen, die nicht den Vorgaben lt. UStG entsprechen (Name/Adresse des Rechnungsausstellers und empfängers, Rechnungsdatum, -nummer, UID-Nummer, Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung, Entgelt, Mehrwertsteuersatz und Betrag, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware oder Art und Umfang der sonstigen Leistung), UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Rechnungsbeträgen ab ,00 brutto, weiters: - bei Vorsteuerabzugsberechtigen mit Angabe der USt - bei Nicht-Vorsteuerabzugberechtigten mit dem Hinweis: lt 6 Abs. 1 Z27 des UStG wird keine MwSt. verrechnet. Rechnungen, deren EmpfängerIn und ZahlerIn nicht FörderungsempfängerIn ist Pauschalrechnungen Belege von Mitgliedern, die sich selber eine Rechnung stellen Rechnungen von Privatpersonen Verträge, die einen Prozentsatz der Gesamtkosten oder Teile der Kosten umfassen Erstattungsfähige Umsatzsteuer Rechnungen, die nicht bezahlt wurden Doppelt finanzierte Ausgaben Kosten, die vor dem getätigt wurden oder sich auf Vorhaben beziehen, die nicht bis zum bewilligt wurden Nicht berücksichtigte Skonti bzw. Rabatte (nachträgliche) Gutschriften Seite 2 von 7

3 Finanzierungskosten/Gebühren/Steuern: Bankgarantiekosten Sponsormittel Strafgebühren Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B. Ortstaxe, Schotterabgabe, Werbeabgabe Gerichts- und (Verwaltungs-)Verfahrenskosten Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten Bank-, Finanzierungs-, Geldverkehrs- und Mahnspesen, Aufwendungen des Zahlungsverkehrs Finanzierungs- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Mitgliedsbeiträge Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten Kosten für den Erwerb von Patenten, Lizenzen o.ä. Parkgebühren, Mautgebühren Personalkosten: Gehälter von BeamtInnen, für ihre hoheitlichen Aufgaben Abfertigungen und Abfertigungsrückstellungen, Rückdeckungsversicherung Prämien und Dividenden Überstunden (auch Pauschalen), Mehrarbeit, nicht konsumierter Urlaub Personalkosten, deren Berechnungsgrundlage die jeweils gültige Obergrenze des lt. Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete, Dienstklasse VII/2 Beamte der allgem. Verwaltung, übersteigt Personalkosten, wenn die Projektstunden nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden können Reisekosten, deren Sätze über der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten liegen Zuschüsse zu Personalaufwand für wertschöpfende Vorhaben können ausschließlich für Neuanstellungen zur Umsetzung der konkreten Projektinhalte und nur in der Startphase mit nachstehender Degression gewährt werden: im 1. Jahr: maximal 75% der anrechenbaren Kosten im 2. Jahr: maximal 50% der anrechenbaren Kosten im 3. Jahr: maximal 25% der anrechenbaren Kosten Sachkosten: Mitgliedsbeiträge Zeitungsabos Geschenke (auch Werbegeschenke) Ehrenpreise Dekorationsmaterial und blumen Musikalische Umrahmung bei Veranstaltungen Kunstwerke Laufende Kosten für Homepages (Domain-Gebühren)* Gastronomieeinladungen (z. B. Geschäftsessen) zwischen den ProjektpartnerInnen; Kosten für Bewirtung, Gleichenfeiern u.ä. (Ausnahme: Genehmigung in der Förderzusage) Kosten für kulturelle Veranstaltungen (Ausnahme: Genehmigung in der Förderzusage) Ehrenpreise Wohnraumrenovierung für private Nutzung Seite 3 von 7

4 Schulungsmaßnahmen ohne eindeutigen Projektbezug Büromiete* Laufende Betriebskosten bzw. Betriebsmittel (z. B. Kraftstoffe)* Leasingraten* Telefonkosten (Grund- und Gesprächsgebühren)* Kosten für Mobiltelefone, Digitalkameras, Organizer* Kosten für Laptops o.ä., die nicht unmittelbar und ausschließlich am Investitionsstandort für den produktiven Bereich verwendet werden* Ausgaben für Investitionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen Kosten für Ersatzteile (ausgenommen Erstausstattung) Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen)* Rasenmäher, Schneepflüge, Reinigungsgeräte etc. Kosten für Abschreibungen, die nicht den gültigen nationalen Vorschriften entsprechen *AUSNAHME: LAG-Management (Maßnahme 431); siehe auch Sonderrichtlinie LEADER Seite 4 von 7

5 Externe Vergabe: Sämtliche externe Vergaben, die folgende Regeln nicht berücksichtigen, gelten als nicht förderfähig: Rechnungen von Privatpersonen (erforderliche Nachweise für Rechnungsanerkennung: Gewerbeschein bzw. Steuer- oder UID- Nummer des Auftragnehmers, unternehmerisches Agieren (auch andere Auftraggeber). Rechnungen von Personen, die im Vorstand des Trägers tätig sind Vergaben, die nicht den Regeln entsprechen und dementsprechend dokumentiert sind. Für die Vergabe von externen Leistungen gelten folgende Richtwerte: *Auftragswert von EUR 2.500,01 bis inkl. EUR 5.000,-- 1 Plausibilisierungsunterlage *Auftragswert von EUR 5.000,01 bis inkl. EUR ,-- 2 Plausibilisierungsunterlagen *Auftragswert über EUR ,-- 3 Plausibilisierungsunterlagen ab EUR ,-- netto verpflichtende Anwendung des Bundesvergabegesetzes 2006 sowie der am ausgegeben Schwellenwerteverordnung (BGBl II Nr. 125/2009) * bei Vorsteuerabzugsberechtigung Nettobetrag, bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung Bruttobetrag Keine Kostenanerkennung bei Splittung eines Gesamtauftrages an eine einzige Firma; der gesamte Auftragswert ist relevant. Verpflichtende Vorlage aller Leistungsvereinbarungen mit Drittbeteiligten (vgl. Förderbestimmungen LEADER: Ausschreibung, Vergleichsofferte, Vergabeprotokoll sowie schriftliche Auftragsvergabe) siehe Verpflichtend vorzulegen sind bei der Vergabe ab 2.500,01 alle relevanten Unterlagen, die das gesamte Vergabeverfahren nachvollziehbar dokumentieren. Das Formular Vergabeprotokoll ist zu verwenden (Download Nur Schriftverkehr kann akzeptiert werden. Zumindest vorzulegen sind: - Vergabeprotokoll - Ausschreibung (schriftliche Anfrage an diverse BieterInnen - beinhaltet Pflichtenheft und alle relevanten Ausschreibungskriterien) - Schriftliche Anbote der BieterInnen - Falls sich ein Bieter nicht mit einem Anbot beteiligen möchte, ist eine schriftliche Erklärung beizulegen - Vergabeprotokoll (hier wird das Auswahlkriterium, die angefragten Leistungen, die Bieter, die Zuschlagskriterien und die Entscheidung für die Vergabe dokumentiert) - schriftliche Zusage an den Best/Billigstbieter - schriftliche Absage an die anderen BieterInnen Seite 5 von 7

6 Publizitätsmaßnahmen: Bei Nichteinhaltung der im Vertrag bzw. in der Verpflichtungserklärung festgeschriebenen Publizitätsvorschriften gilt folgende Regel: Nicht anerkannt werden bei Nichteinhaltung der Publizitätsvorschriften sämtliche extern zugekaufte Kosten (z.b. Druckkosten, Grafikkosten, Kosten für Lektorat oder eventuell Kosten für die Erstellung des Druckwerkes). Die Publizitätsvorschriften gelten für: - alle Publizitätsmaßnahmen (Druckwerke, Inserate, Folder, Homepages, Broschüren, Berichte, ) - alle Investitionen (hier sind die Hinweise auf den Investitionen anzubringen) - Wanderwege (dann, wenn auch andere Logos angebracht werden und auf jeden Fall beim Anfangsschild und beim Endschild) - Alle bei personalintensiven Maßnahmen (hier sind die Hinweise an den Eingangstüren anzubringen) Einnahmen: Lt. Sonderrichtlinie LEADER Pkt sind die unmittelbar aus dem geförderten Vorhaben erzielten Einnahmen (z.b. Eintritte oder Kursgebühren für geförderte Veranstaltungen) zu berücksichtigen, wobei die Summe aus Einnahmen und Förderung nicht die Gesamtkosten des Vorhabens übersteigen darf. Beim Antrag auf Förderung deklarierte Einnahmen werden als Eigenmittel anerkannt, wenn der Punkt der SRL LEADER (s.o.) eingehalten wird. Diese Einnahmen werden in der Förderzusage bewilligt und sind beim Antrag auf Zahlung nachzuweisen. Darüber hinausgehende Einnahmen werden von den förderfähigen Gesamtkosten in Abzug gebracht. Förderquoten bzw. nachträgliche Änderung von genehmigten Förderquoten: Förderungsquoten von eingereichten LEADER Vorhaben werden durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppen vor Ort vom LAG-Gremium beschlossen und basieren auf klaren und transparenten Kriterien. Eine nachträgliche Änderung des Fördersatzes bis zum Maximalausmaß von 10% nach oben kann seitens der Schwerpunktverantwortlichen Landesstelle nur in Ausnahmefällen genehmigt bzw. deren Konformität bescheinigt werden, wenn ein gültiger zweiter Beschluss des LAG-Gremiums und eine detaillierte Begründung vorliegt. Eine Änderung des Fördersatzes bedarf der Schriftform und wird seitens der Förderstelle im Wege eines schriftlichen Annex zur Förderungszusage offiziell genehmigt. Seite 6 von 7

7 Versicherungspflicht bei Investitionen: Bei im Rahmen des geförderten Vorhabens getätigten Investitionen ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Versicherung mittels Polizze/n zu erbringen (Versicherung gegen Brand, Diebstahl, Unwetter, Haftpflicht etc). Versicherungskosten sind nicht förderbar. Aufbewahrung von Unterlagen Der Förderungswerber ist verpflichtet, alle die Förderung betreffenden Aufzeichnungen und Unterlagen 10 Jahre ab Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung sicher und überprüfbar aufzubewahren. Behaltefrist-Bestimmung: Geförderte Investitionsgegenstände müssen zumindest 5 Jahre nach Projektabschluss beim Projektträger/-standort verbleiben. Seite 7 von 7

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