6. September Präs.identin des Landtags Nordrhein-Westfalen. Platz des Landtags Düsseldorf

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1 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Präs.identin des Landtags Nordrhein-Westfalen. Platz des Landtags Düsseldorf 6. September 2016 Seite 1 von 1 Telefon Telefax für die Mitglieder, des Ausschusses für Kommunalpolitik 1 An -... Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales."Integriertes Rückkehrmanagement NRW" Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich zum' Tagesordnungspunkt des Ausschusses für Kommunalpolitik "Rückführung, Abschiebung und Duldung - Werden in Nordrhein~Westfalen endlich Defizite e~kannt und beseitigt?" 'der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am ' den Bericht "Integriertes Rückkehrmanagemen~ NRW". Der Bericht wurde ebenfalls zur Sitzung des Innenausschusses am übersandt. Dienstgebäude: Friedrichstr DOsseidorf Lieferanschrift: Fürstenwall DOsseIdorf Ralf Jäger MdL Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: ~heinbahnlinien 732, 736, 835, 836,U71, U72, U73, U83. Haltestelle: Kirchplatz

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3 Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales Ralf Jäger zur Sitzung des Innenausschuss~s am 08. September 201 (l und zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 09. September 2016 "lnt~griertes Rückkehrmanagement NRW" hn Jahr 2015 wurden Nordrhein-WestfaJen für den Zeitraum vom bis gemäß seiner Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel Asylsuchende' über d?s EASY-System zugewiesen. Im Zeitraum vom Ö1.01. bis, waren es weitere Asylsuchende. Ein großer Teil dieser Menschen hat eine Bleibeperspektive. Im bisherigen Jahresverlauf 2016 lag die' sog. Gesamtschutzquote bei den Entscheidungen,qes Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit bei 61}8 %. Die Personen oh-, ne Bleibeperspektive 'sind entweder bereits zur Ausreise aus der Bundesrepublik verpflichtet oder werden es nach, Entscheidung über ihren Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (zum waren It. BAMF-Statistik für Nordrhein-Westfalen rd anhängige Asylyerfahren verzeichnet): Diese Menschen erhalten zunächst die Gelege'nheit zu einer freiwilligen Ausreise innerhalb einer angemessenen Frist. Erfüllt jemand seine, Ausreisßverpflichtung nicht freiwillig} ist diese von der zuständigen Ausländerbehärde durchzusetzenjes erfolgt eine Ab-, schiebung. Zu der Zahl abgelehnter Asylsuchender treten die Ausreisepflichtigen hinzu, deren Aufenthaltstitel erloschen ist. - Zum hielten sich laut AZR in Nord rh ein-westfalen insgesamt Ausreisepflichtige auf der ausreisepflichtigen Personen hatten einen Duldungsstatus inne; ihre Abschiebung wurde also aus unterschiedlichen tatsächlichen oder rechtlichen. Gründen vorübergehend ausgesetzt. Nach der bundespoiizeilichen Abschiebungsstatistik weist Nordrhein-Westfalen rück;.. blickend seit dem Jahr201 Ö konstant die höchsten absoluten Zahlen im Bereich der Abschiebung' auf. Für. den E?ereich der geförderten freiwilligen Rückkehr gilt dies gern. IOM-REAG/GARP-Statistik (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) IGovernment Assisted Repatriation Programme (GARP) - siehe hierzu Ziff. V. des Berichts) gleichermaßen,,mit Ausnahme des Jahres 2015, in dem Nordrhein-Westfalen mit geförderten Ausreisen hinter Bayern mit lag. Die Zahlen in Nordrhein-Westfalen sind in diesem Zeitraum kontinuierlich gestiegen. Led{glich im Jahr 2011 g~b es einen leichten Rückgang im BereicD der Abschiebungen.'. Die Zahl der Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2015 auf Fälle (eim~chließlichdublin-oberstellungen) angestiegen. In der Zeit vom 01. Januar' 2016 bis zum 30. Juni 2016 wurden aus Nordrhein-Westfalen insgesamt Personen abgeschoben (einschließlich Dublin-Überstellungen). Damit weist Nor~rhefn Westfalen auch im laufenden Jahr die höchste Zahl an Abschiebungen auf, vor Bayern mit Lind Baden-Württemberg mit 'Fällen. Zugleich bedeutet dies im Vergleich zum entsprechenden Voijahreszeitraum eine Steigerung von 32 %., '

4 Im Bereich der freiwilligen Rückkehr sind, in Nordrhein-Westfalen im 1.. Halbjahr Ausreisen mit REAG/GARP-Mitteln bewilligt worden. Dies stellt im Ländervergleich die mit Abstand höchste Zahl dar, vor Niedersachsen mit und B,ayern mit bewilligten Ausreisen, und bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von 224 %. Die Summ e in Nordrhein-Westfalen mit REAG/GARP-Mitteln bewilligter freiwilliger Ausreisen und Abschiebungen von im 1. Halbjahr 2016 entspricht rd. 25 0/0 der bundesweiten Gesamtzahl von Übersicht der Ausreisen aus NRW 2015/2016: , / Die Gesamtzahl der Ausreisen aus Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2016 von entspricht bereits 86 % der Ausreisen im gesamten Jahr 2015 und unterstreicht den v. g. Trend sowie die deutlich steigenden Herausforderungen für sämtliche.akteure im Bereich des Rückkehrmanagements.. Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium für Inneres und Kommunales insbesondere in den vergangenen. Monaten intensiv- mit einer Optimierung des Rück-: kehrmanagements in Nordrhein-Westfalen befasst und führt dies auch kontinuierlich fort. 'Staatsrat a. D. Schiek wurde aufgrund s;einer langjährigen praktischen und ministeriellen Erfahrungen in der'auslände.rverwaltung damit beauftragt, Empfehlungen und Vorschläge zu entwickeln, wie die Verfahren und Instrumente zur Durchsetzung 'der Ausreisepflicht bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern if1 Nordrhein Westfalen verbessert und optimiert werden können. Um dabei die Bedürfnisse und Sichtweisen der kommunalen Ausländerbehörden sowie der Zentralen Au~länderbe:.. hörden Biele.feld, Dortmundund Köln einbeziehen und berücksichtigen zu können, wurde auf der Ebene des Ministeriums für Itineres und Kommunales von November 2015 bis März 2016 eine Arbeitsgruppe (AG) Rückkehrmanagement mit repräsentativ'en Vertretern dieser-institutionen unter Leitung von Staatsrat a. D. Schiek gebildet, an der sich auch die kommunalen Spitzenverbände- beteiligt haben. Gerade auch auf Grundlage der in dem als Anlage beigefügten Abschlussbericht von Staatsrat a. D. Schiek ausgesprochenen Empfehlungen hat das Ministedum für Inneres und Kommunales erste Eckpfeil~r und konkrete Maßnahmen eines "Integrierten. Rückkehrmanagements NRW" definiert und teilweise bereits umgesetzt. 2

5 Im Einzelnen: I. Ausweitung und Verstetigung beschleunigter Asylverfahr~n nebst Rückkehr von Ausreisepflichtigen auf L~ndesebene. Dieses Element des Integrierten' Rückkehrmanagements NRW betrifft Personen, die über die EASY-Verteilung als Asylsuchende dem' Land Nordrhein-Westfalen zuge"" wiesen werden" aber überwiegend keine Bleibeperspe:;ktive haben. Das Land strebt es als Regelfall an, dass ein möglichst hoher Anteil dies,er Pers\?nengruppe nach beschleunigten Asylverfahren durch das BAMF bis zu einer Ausreise in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleibt, den nord rhein-westfälischen Kommunen also nicht zugewiesen.wird. Dies bedeutet zugleich eine effektive Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen, aber auch der örtlichen Ausländerbehörden. Ein entsprechendes Pilotverfahren wurd~ bereits im Zeitraum bis für Asylsuchende aus dem Kosqvo durchgeführt. In dessen Verlauf reisten 433 Personen freiwillig aus Lande~aufnahmeeinrichtungen aus, 637 Personen wurden von dort abgeschoben (insgesamt: Ausr~isen). Hieran schließtdie Umsetzung des zwischen Bund und Ländern am vereinbarten Aktionsplans. zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren sowie einer Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer 'von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote in Nordrhein-Westfalen an.- In diesem Rahmen werden heute sämtliche Asylsuchende und neu einreisende Folgeantragsteller aus. den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans (neben Albanien wegen der Bearbeitungszuständigkeiten des BAMF in NRW auch Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) sowie Asylsuchende aus Georgien, vorbehaltlich der sachlichen Eignung des Einzelfalls, dem Beschleunigungsverfahren zugeführt, den Kommunen, also nicht zugewiesen. Hierfür stellt das Land F:'lätze im Bereich der Landesaufnahme bereit. ' Im Zeitraum vom bis wurden dabei insgesamta:378 Asylsuchende dem BAMF direkt aus, Lahdesunterkünften zur Aktenanlage und Antragsstel..: lung zugeführt: albanische, 458 serbische, 454 mazedonische, 241 georgisehe, 160 kosovarische und 101 Asylsuchende aus ßosnien-Herzegowina. Davon. wurden nach einer Vorprüfung durch das BAMF Fälle als für ein beschleunig~ tes Verfahren sachlich geeignet eingestuft, mithin 91 %. In Fällen haben die beteiligten BundesamtsaußensteIlen eine ablehnende Entscheidung zum Antrag getroffen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans in Nordrhein-Westfalen liegt auf der Förderung einer freiwilligen Rückkehr ins Heimatfand. Insbesondere Familien mit Kindern wird die Möglichkeit gegeben, eine bevorstehende Abschiebung und die damit verbunde-, nen Belastungen durch freiwillige Ausreise zu vermeiden. Dies mit erkennbar positi-., ver Resonanz: Bislang sind bereits Personen im Rahmen des Aktionsplans aus den LandesaufJ1ahmeeinrichtungen freiwillig ausgereist. Dem stehen aktuell 212 Abschiebungen gegenüber. Bei insgesamt Ausreisen liegt damit die Ausreisequote rechnerisch bei.68 % (Stand ). 3

6 Die Gesamtzahl ~er Ausr~isen direkt aus Landesaufnahmeeinrichtungen im Zuge des bes~hleunigten Kosovoverfahrens sowie der Aktionsp]anumsetzung beläuft sich auf bislang Personen. Dies entspricht einer Größenordnung von 13 % aller Ausreisen aus den Zuständigkeitsbereichen der 84 nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum, Januar Juni 2016 (27.105). Das Land befindet sich hinsichtlich e!nerverstetigung und eines Ausbaus des Aktionsplanverfahrens im Hinblick auf die neuen asylgesetzli,chen Möglichkeiten gem. 5 Absatz 5, 30a Asylgesetz (beschleunigte Verfahren in besonderen' Aufnahmeein-, richtungen) derzeit in Gesprächen mit dem BAMF. ' Hinsichtlich einer' weiteren qualitativen Auswe,itung von beschleunigten Verfahren sind allerdings zwei Voraussetzun'gen entscheidend: Zum einen muss das hierfür zuständige BAMF sicherstellen können, dass es auch,insoweit in der Praxis be 'schleunigte Asylentscheidungen treffen kann. Zum anderen, müssen effektive Abschiebungsmöglichkeiten in das jeweilige Herkunftsland bzw. denzielstaat gegeben sein. Denn die Wohnverpflichtung und damit der Verbleib von Asylsuchenden in Lan,desaufnahmeeinrichtungen richtet'sich nach dem Asylgesetz. Nach 47 Absatz 1,Asylgesetz sind Asylsuchende, bis zu' sechs Wochen, längstens jedoch bis zu se,chs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu, wohnen verpflichtet. Abweichend davon sind Ausländer aus einem sicheren Herkunfts-' staa:t gemäß 47 Absatz 1 a Asylgesetz verpflichtet, bis zur, Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und insbesondere im Falle 'der Ablehnung des Asylantrags a1s offensichtlich unbegründet bis zur Ausreise oder bis zum Vo)]zug der Ab-: schiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen,. Eine wichtige Einschränkung.macht aber 49 Absatz 1 Asylgesetz, wonach die Verpflichtung, in Aufnahmee'inrichtungen zu wohnen, zu beenden ist, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist Dies ist insbesondere für Asylsuchende' von praktischer Bedeutung, deren Rückführung aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten insbesondere im, Bereich,der Passersatzpapierbeschaffung oder im Bereich der Flugabschiebung kurzfristig nicht möglich ist. ' ' 11. Ausreisepflichtige Ausländer in Nordrhein-Westfalen Daneben befasst sich das Integrierte,Rückkehrmanagement NRW mitden rd bereits im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ausländerbehörden alifhältigen ausreisepflichtigen Ausländern. 1. Gezielte Ausreisen in Schwerpunktstaaten Mithilfe von Experten aus dem Bereich der Ausländerbehörden wurden insoweit zunächst acht Schwerpunktstaaten identifiziert, bezüglich derer eine erhebliche Zahl an Ausreisepflichtigen in Nordrhein-Westfalen wie zugleich auch effektive Rückführungsmöglichkeitenfür größere Personenzahlen bestehen. Hierzu zählen neben den sechs sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans aktuell auch Georgien und Armenien. Angesichts der steigenden Herausforderungen im Rückkehrbereich sollen die 4

7 Unterstützungsressourcen der vom Land finanzierten Zentralen Auslanderbehörden (ZAB) im Sinne der kommunalen Kapazitäten bis auf weiteres vorrangig für :Rückkehrfälle in diese Zielstaaten eingesetzt werden, mithin in Staaten, bei denen ggf. auch eine Abschiebung gemäß den derzeitigen praktischen Rahmenbedingungen erfol9reich' durchgeführt werden kann. Die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden wurden mit Erlass des MIK vom 21.06'.2016 daher gebeten, alle für eine REAG-/GARP-geförderte 'freiwillige Ausrei'se nach entsprechender AntragsteIlung bei 10M in Betracht kommenden oder rückzu. führenden Personen die v. g. Schwerpunktstaaten betreffend an die vom Land zum neu eingerichtete Zentrale Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW, siehe auch Ziff. 111 des ß~r1chts) tu melden. Die ZRK NRW koordiniert dabei nicht nur die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen der ZAß für die kommunalen Ausländerbehörden. bei Rückführungsmaßnahmen (vgl. Ziff. 111 des Berichts), sondern stimmt daneben auch den Bedarf nach möglichen Sammelkontingentenfür eine REAG IGARP-geförderte freiwillige Rückkehr mit 10M ab, um zügige und gebqndelte Aus-. reisen aus den Kommunen zu ermöglichen. Zur Erleichterung der Meldung für die Ausländerbehörden hat die ZRK NRW ein onlinebasiertes System etabliert. Mit Stand waren der ZRK NRW von den nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden 754 aktuelle Fälle der freiwilligen Ausreise sowie 941 aktueil rückführbare Personen aus, diesen Schwerpunktstaaten gemeldet worden, von denen wiederum 126 Personen bereits für eine Flugabschiebung bei der Zentralstelle des Landes für Flugabschiebungen (ZFA) konkret angemeldet sind. Die ZRK NRWhat mit 10M zudem drei Sammelflugkontingente für September 2016 für jeweils bis zu 120 freiwillige Rückkehrer aus Nordrhein-Westfalen nach Albanien' und Serbien vereinbart. Weitere sollen aufgrund der bestehenden Bedarfslage kurzfristig folgen. Die derzeitige Gesamtzahl der Meldungen von aktuellen Ausreisefällen. in die acht Schwerpunkt$taaten an die ZRK NRW von entspricht 12 % der Gesamtausreisen aus Nordrhein-Westfalen im 1. Halbjahr ' 2. Überprüfung von Duldungsfällen Bei der Betrachtung. der Gruppe der ausreisepflichtigen Ausländer in Nordrhein Westfalen fällt auf, dass 11. AZR mit Stand und.damit mehr als die Hälfte der geduldeten Personen innerhalb' dieser Gruppe aus den sechs sicheren Herkunftsländern des Westbalkans stammten. Innerhalb die$er Gruppe wurden wiederum Personen identifiziert, deren im Ausländerzentralregister hinterlegte.. Duldungsgründe, fehlende Reisedokumente und Abschiebungsstopp, nicht plausibel erschienen. Dehn eine gültige Anordnung, dass die Abschiebung von Ausländern. aus den sechs sicheren VVestbalkanstaaten ausgesetzt wird, existiert nicht. Daneben waren die Ausländerbehörden' zuletzt mit Erlass des MIK vom darüber informiert worden, dass sich alle sechs' Staaten vorübergehend mit einer RückführUl1g mittels sog. EU-Laissez-Passer anstelle der jeweiligen nationalen Passersatz~ papiere einverstanden erklärt haben. Angesichts der hohen Beanspruchung kommunaler Flüchtlingsunterbringungs- und Versorgungsstrukturen einerseits und der aktuellen effektiven Rückkehr~öglichkeiten 5

8 in die Westbalkanstaaten, sei es im Wege einer REAG-/GARP-gefärderten, freiwilligenausreise oder erforderlichenfalls im Wege der Rückführung, wurden die 'zustän - digen Ausländerbehörden m,it Erlass des MIK vom um entsprechende Überprüfung gebeten. Bis zum wurden gem. Rückmeldung der Ausländerbehärden der J genannten Dulduflgsfälle geprüft. 784 Personeri werden freiwillig ausreisen oder sind bereits freiwillig ausgereist, 311 werden oder wurden bereits abgeschoben. Die' Summe eingeleiteter oder bereits erfolgter Ausreisen von entspricht 24 % der, bislang geprüften Fälle: Personen und damit 65 % können wegen eines weiterhin gegebenen Duldungsgrundes vorüb?rgehend nicht abgeschoben werden. ' Bezüglich der Überprüfung der Duldungsfälle hat das Ministerium für Inneres und Kommunales auf die Möglichkeiten zur Erteilung, einer Aufenthaltserlaubnis nach' dem 5.. Abschnitt 'des Aufenthaltsge~etzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes hingewiesen, deren rechtliche Voraussetzungen im Einzelfall vor-, liegen müssen. Außerdem erfolgte der Hinweis, dass bei vulnerablen Personen und/oder Personen mit langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik die zum gesetzlich wirksam gewordene BI~iberechtsregelung des 25b AufenthG (neben' 25a AufenthG), die - stichtagsunabhängig - faktische Integrationsl?istungen 'bei langjährigem Aufenthalt aufenthaltsrechtlich honoriert, mit in den Blick zu nehmen ist. Denn im Vorgriff auf diese Bleiberechtsregelung konnten Personen, die von die,.. ser Regelung voraussichtlich begünstigt sein werden, zuletzt weiter geduldet werden (vgl. MIK-Erlass vom 20: ). Mit Inkrafttreten des 25b AufenthG zum hatte sich diese Regelung überholt 25b AufenthG,perü.cksichtigt u.a. auch die besondere Situation vulnerabler 'Personen. " Von den bis zum abschließend gep"rüften Geduldeten erhielten 205 Personen und damit 4 % einen Aufenthaltstitel, somit eine sichere Bleibeperspektive. 4 Personen haben die deutsche. Staatsangehörige erworben. Weitergehe"nde sinnvolle Anschlussmaßnahmen im Bereich der It. AZR geduldeten, Ausreisepflichtigen werden durch die Steuerungsgruppe "Integriertes Rückkehrma-' nagement NRW" (siehe dazu Ziff. V des Berichts) im Ministerium für Inneres und Kommunales unter Beteiligung kommunaler Ausländerbehärden geprüft Verstärkte,Unterstützung' durch die Zentralen Ausländerbehörden und die neu eingerichtete Zentrale RückkehrkoordinatiQn NRW Das Land unterstützt die für den Ausreisevollzug zuständigen kommunalen Ausländerbehörden durch die von ihm finanzierten drei Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in Bielefeld, Köln und Dortmund. Wesentliche Unterstützungsleistungen erfolgen qabei durch eine zentralisierte Beschaffung der Passersatzpapiere (PEP) durch alle ZAB, im Bereich des Flugmanagements durch die Zentralstelle des Landes für Flugabschiebung'en (ZFA) bei der ZAB Bielefeld sowie im Bereich des Trans- 6

9 portmanagements 'durch die Landtransport~oordination ZAB Köln. (L Tra,ko) durch die Im Rahmen' der AG Rückkehrmanagement wurde festgestellt" dass diese Unterstützungsleistungen von.den kommunalen Ausländerbehörden begrüßt und in der Praxis rege in Anspruch genommen werden. Angesichts der gestiegenen Herausforderungen hat' das Land zusätzliche Mittel - Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes um rd. 1,2 Mio. Euro - für eine personelle Verstärkung durch 40 weitere Stellen sowie für 'eine Verstärkung der' sächlichen Ausstattung derzab (insb. Fahrzeuge) bereitgestelit. Daneben wurde bei der Zentralen Ausländerbehärde Bielefeld zum die Zentrale Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW) eingerichtet. Mit der ZRK NRW wird die organisatorische und fachliche Unterstützung der Kommunen im Bereich des Rückkehrmanagements weiter 'ausgebaut und intensiviert. Die ZRK NRW bündelt und koordiniert die schon bestehenden v. g. Unterstützungsleistungen bei der'rück-, führung und steht den Kommunen als' zentraler Ansprechpartner für alle Rückkehrfragen, also auch für Fragen der freiwilligen Rückkehr, zur Verfügung... Zu den' Unterstützungsleistungen der ZRK NRW gehören ~nsbesondere: Vermittlung von rückkehrrelevanten Informationen und kompetenten Ansprechpartnern, Unterstützung bei freiwilligen Ausreisen, z.b. bei der Beschaffung von not,wendigen Reisedokumenten, Vermittlung des Kontaktes zu Rückkehrbera-, tungsstellen und, 10M sowie Klärung der Möglichkeiten von NRW, Sammelflugkontingenten mit 10M, Unterstützung bei der Einsatzplanung, dem Zugriff und dem Transport bei Rückführungen in enger Zusammenarbeit mit L TraKo, ZFA sowie allen 'ZAB, Bestimmung einer federführenden ZAB zur Koordination der Zusammenarbeit bei einzelnen Rückk~hrmaßnahmen, 'Vermittlung bei Fragestellungen zur Vollzugshilfe durch die Polizei (siehe hierzu Ziff. VI. 4. des Berichts), Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern und Musterhaftanträgen bei Abschiebungsh,aftfällen, sukzessiver Aufbau von Inforf1'1ationssammlungen zu rückkehrrelevanten Themen, i,nsbesondere auch zu gesundheitlichen Aspekten, wie Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland oder Fragen der Reisefähigkeit, regionat'e/überregionale Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten zwecks Übernahme eines Untersuchungsauftrages. ' Die ZRK NRW nimmt zudem, wie unter Ziff. 11. dargestellt, eine wichtige Rolle bei den 'Rückkehrfällen von ausreisepflichtigen Ausländern in Zielstaaten mit effektiven Rückführungsmöglichkeiten (Schwerpunkstaaten) ein.

10 IV. Rückführungenaus NRWkonsequent, aber mit l'!ienschlichkeit Der Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ohne ~Ieibeperspektive kommt vor allem mit Blick auf die' Beanspruchung der vorhandenen Asylkapazitäten und der gesellschc;lftlichen Akzeptanz der Aufnahme von Flüchtlingen eine hohe Bedeutung zu. Es ist jedoch wichtig, dass bei der Durchsetzung der Ausreisepflichten nicht nur konsequent, sondern auch mit Mensch:.. lichkeit vorgegang~n wird. Mit MIK-Erlass vom wurden die Ausländerbehörden vor diesem' Hintergrund, gebeten, bei Vorliegen von besonderen humanitären Gesichtspunkten (bspw. bei Familien mit Kindern) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, wonach nach 'Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Terminder Abschiebun'g dem Ausländer nicht mehr angekündigt werden darf, wie folgt zu verfahren: Vor dem geplanten Abschiebetermin sind die Betroffenen nochmals unmissverständlich darüber zu informieren, dass ihre Abschiebung zeitnah bevorsteht. Dabei ist ein Vorlauf v0!l mindestens einer Woche einzuhalten. Darüber hinaus sind sie darauf hinzuweisen, dass von der zeitnahen Abschiebung nur' dann abgesehen werden kann, wenn die Betroffenen glaubhaft machen können, nunmehr von einer freiwilligen Ausreisemöglichkeit Ge 'brauch machen zu wollen. Die Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Antrag..: stellung auf Förderung der freiwilligen Ausreise gema REAG/GARP-Programmerfolgen. Dass sich Familien mit Kindern trotz einer unmissverständlichen behordlichen Information darüber, dass ihre Abschiebung zeitnah bevorsteht~ letztlich gegen eine freiwillige Ausreise entscheiden, lässt die besonderen Belastungen gerade für jüngere KIDder infolge einer nächtlichen Abschiebungsmaßnahme unberührt. Diese mit der Zwangsmaßnahme verbundenen besonderen Belastungen gilt es aus humanitären' Gesichtspunkten gerade im Interesse dieser Kinder, und zwar unabhängig von der Entscheidung der Eltern, nach Möglichkeit zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund spricht der MIK-Erlass vom auch 'ausdrücklich die Bitte an die nordrhein-we$tfälischen Ausländerbehörde,n aus, ggf. in Abstimmung mit den unterstützenden ZAB und/oder speziell dej ZFA, Abschiepungsmaßnahmen. bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich unter Ausschöpfung entsprechender Handlungsspielräume nicht in' der Zeit zwischen Uhr zu beg innen., Zusätzlich zu in der Praxis ohnehin bereits bestehenden Bemühungen von Ausländerbehörden, Abschiebungen bei Familien mit Kindern nach Möglichkeit außerhalb der Nachtzeit durchzuführen, hatte sich das MIK zuvor nochmals eingehend mit den Abläufen bei Abschiebungsmaßnahmen befasst. Dies betrifft in erster Linie die Organisation und Durchführung von Flugabschiebungsmaßnahmen aus Nordrhein Westfalen~ Entsprechende logistische Optimierungsmaßnahmen seitens der unterstützenden ZA8 (z.8. flexible Check-ln-Möglichkeiten, optimierte Transportunterstützung und ~koordination auf Anfrage) aber auch der kommunalen Ausländ~rbehörden haben in diesem Bereich bereits unmittelbaren Erfolg gezeigt. Allerdings wird es daneben auch weiterhin Fälle geben,bei denen unter Ausschöpfung entsprechender HandlungsspielräumE? ein Maßnahmenbeginn bei Familien mit Kindern in der Zeit zwischen Uhr und Uhr sachlich ohne Alternative ist. 'Dies betrifft in erster linie Abschiebungskonstellationen, in denen nordrheinwestfälische Auslanderbehörden keine oder nur geringe organisatorische und damit 8

11 - zeitliche Einflussmöglichkeiten haben, weil z. B. die Rahmenbedingungen von anderen nationalen, internationalen oder fremdstaatlichen Stellen vorgegeben sind. Die Auswirkungen dieses Erlasses wurden.in der AG Rückkehrmanagement intensiv erörtert. Die im Erlass enthaltenen Klarstellungen sowie die Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen der ZFA sowie der ZAB wurden dort begrüßt, etwaige praktische Rückführungshemmnisse in diesem Zusammenhang nicht festgestellt. Den besonderen Belangen vulnerabler Personen ist daneben grundsätzlich im Rahmen der Ausgestaltung der Rückführung angemessen Rechnung zu tragen. Speziell mit Blick auf die Westbalkanstaaten geht der Gesetzgeber, wie es die zwi~ schenzeitliche Einstufung sämtlicher dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten zeigt, nunmehr allgemein davon. aus, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erruedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Diese gesetzgeberische Vermutung bezieht sich auf sämtliche Asylsuchende aus diesen Staaten einschließlich der Minderheitenangehörigen. Weiterhin haben sich die Rückfuhrungspraxis in die Westbalkanstaaten sowie die dortige Akzeptanz von Rückführungen, insbesondere den Kosovo betreffend, verändert. Ein Beleg hierfür ist die seit Herbst 2015 bestehende Möglichkeit der Rückführ,ung auch mittels EU Laissez Passer anstelle der jeweiligen nationalen Passersatzpapiere. Schließlich werden durch die Neufassungen der Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU) und der Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) Mindestbedingungen für die Aufnahmesituation sowie besondere Verfahrensgarantien speziell für vulnerable Personen konstituiert. Es besteht danach generell die Verpflichtung, besonders schutzbedürftige Personen zu identifizieren und ihren speziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Das Thema freiwillige Rückkehr und die umfassende Information über Reintegrations- bzw. Überbrückungshilfen schließlich sind inzwischen ~allgemein - eine Säule des integrierten Rückkehrmanagements,geworden. Mit MIK-Erlass vom wurde. daher festgehalten, das~ angesichts des nunmehr bestehenden. allgemeinen rechtli~ ehen und sachlichen Handlungsrahmens durch nationale Vorgaben und europarecht Iiche Schutzgarantien' für zusätzliche spezielle Erlassregel.ungen (sog. "Sensibilisrerungserlasse" - vgl. MIK-Erlass vom einschließlich seiner Folgeerlasse) für vulnerable Personen aus denwestbalkanstaaten kein Raum mehr ist.. v. Verstärkung der freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsförderuilg Freiwillige Rückkehr, Reintegration und Rückführung sind untrennbar verbundene Elemente eines sinnvollen integrierten Rückkehrmanagements auch in Nordrhein-. Westfalen. Dabei ist die freiwillige Rückkehr nicht nur rechtlich gegenüber der Abschiebung vorrangig. Sie ist für die Betroffenen, ganz besonders für Familien mit Kindern, die deutlich weniger belastende Ausreisevariante. Außerdem ist die freiwillige Rückkehr aus staatlicher Sicht effektiver und ressourcenschonender. Die entsprechenden Ausreisezahlen zeigen, dass freiwillige Rückkehr sowohl auf Landes- wie ganz besonders auch auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen weiterhin das erste Mittel der Wahl ist. Dies soll auch so bleiben... Als eine Fördersäule ~m Programm "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein WestfaJen" werden die landesgeförderten Rückkehrberatungsstellen daher von 16 9.

12 auf 45 ausgebaut sowie verstärkt an den Standorten der regulären Erstaufnahmeund Unterbringungseinrichtungen eingerichtet. Diese Beratungsstellen sollen Flüchtlinge, die in Aufriahmeeinrichtungen unterg.ebracht sind oder bereits den nordrheinwestfälischen Gemeinden zugewiesen wurden, bei einer freiwilligen Ausreise verstärkt beraten und unterstützen. '. Zusätzlich wurden die Haushaltsmittel im Bereich der Landeszuschüsse 'zu Rückkehrprojekten von 1,9 Mio. Euro in 2015 auf 6,7 Mio. in 2016 erhöht. Hierzu Zählen: URA 2 - Die Brücke Dieses nationale Projekt dient Rückkehrern und Rückkehrerinnen in die Republik Kosovo und zwar unabhängig von der Art der Aufenthaltsbeendigung und soll eine Wiedereingliederung, ganzheitlich ermöglichen. Freiwillig zurückgekehrten Personen steht hierbei ein erweitertes Leistungsangebot zur Verfügung. Im 'Rahmen des Projektes werden vielfältige Hilfen angeboten, wie Unterstützung bei der Existenzgründung, Wohnraumbeschaffung, Zuschüsse zu Medikamenten, Lebensmitteln, Miete ', usw. Fördermöglichkeiten und :..ziele des Projektes werden regelmäßig angepasst. ZIRF Die Zentralstelle für Informationsver,mittlung zur Rückkehrförderung beim BAMF (ZIRF-Counselling Projekt) stellt Rückkehrberatungss,tellen zwei Arten von Info.rmationen bereit: zum einen die länderspezifischen 'Informatiopsblätter - die sogenannten "Country Fact Sheets fl - und zum anderen die im Rahmen individueller Anfragen recherchierten Antworten., Sowohl die rückkehrrelevanten,länderspezifischen Informa~ tionsblätter als auch die individuellen Anfragen mit den jeweiligen Antworten werden in der beim Bundesamt/der ZIRF errichteten Datenbank ("ZIRF-Datenbank") zusammengetragen und zur Verfügung gestellt. IntegPlan Mit dem Ziel einer integrierten Rückkehrberatung richtet sich die Micado Migration ggmbh als Projektträger vorrangig an Rückkehrberatungsstellen. Zielsetzung ist eine "Ganzheitliche Rückkehrberatung", d.h. das BeratungssteHen, hier und im Herkunftsland unter Einbeziehung des Rückkehrers/der Rückkehrerin zusammenarbeiten. Dadurch wird ein Netzwerk und Austauschforum für die Rückkehrberater und - berat~rinnen aufgebaut. Individualhilfe des Landes NRW Durch die Individualhilfe des Landes NRW' haben landesgeförderte Rückkehrberatungsstellen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, freiwilligen Rückkehrern u. a. durch Gewährung von Sachmitteln den Erwerb und Transport von Hausrat und/oder von Arbeitsgeräten zur beruflichen 'Wiedereingliederung im Heimqtland zu ermöglichen. Darüber hinaus können dringend benötigte medizinische Hilfsmitteln zur Verfü'- 'gung gestellt werden. 10

13 REAG/GARP. Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm, das von 10M seit ca durchgeführt wird. Es fördert die freiwillige Rückkehr/Weiterwanden:.mg, gewährt Reisekosten, Reisebeihilfen sowie.in besonderen Fällen Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen. Durch dieses Rückkehrförder- und Start-. hilfe-programm wird ein Großteil aller freiwilligen ~usreisen ermöglicht.. Landesreisebeihilfe NRW Für freiwillige Rückkehrer in die Westbalkanstaaten hat sich Nordrhein-Westfalen bereit erklart, im Zusammenhang mit einer REAG/GARP geförderten Ausreise 'eine, landeseig~ne Reisebeihilfe in Höhe von 50 Euro pro Person über 10M zu gewähren. Ohne diese landeseigene Förderung erhielten Rückkehrer in die o:g; Länder lediglich die Reisekosten.. VI. Weitere Maßnahmen des 'Landes im Rückkehrbereich. Das Integrierte Rückkehrmanagement NRW'wird durch verschiedene weitere Bausteine ergänzt:. 1. Unterstützung der Arbeit der Organisationseinheit Passersatzpapierbeschaffung bei der Bundespolizei.\ Nordrhein-Westfalen begrüßt die Einrichtung der Organisationseinheit Passersatzpapierbeschaffung bei der Bundespolizei zum DieseOrganisationseinheit ist 'für die PEP-Beschaffung der schon bislang bei der Bundespolizei teilzentralisier-' ten 15 westafrikanischen Staaten zuständig und unterstützt die Länder zudem bei' der PEP-:-Beschaffung von zunächst weiteren acht Staaten,' darunter z.b. die Maghreb-Staaten, bei denen sich die Passersatzpapierbeschaffung für die Länder als äußerst problematisch und wenig erfolgreich darstellt. Weiterhin soll diese Einheit strukturelle zielstaatsbezogene Probleme bei der Passersatzpapierbeschaffung identifizieren und mit den Zentralstellen/Clearingstellen der Länder für die PEP Beschaffung sowie anderen Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene zu-, sammenarbeiten.,. Das Land wird sich aktiv an der neuen Organisationseinheit beteiligen. Als Ansprechpartner für die Organisationseinheit wurde die ZAB Bielefeld benannt. Der Bundespolizei wurde im Juli 2016 daneben eine Liste mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZAB Bielefeld und Koln, die abordnungsweise im Bereich der Bundespolizei eingesetztwerden könnten, übermittelt. Dieses Angebot wird von der Bundespolizei derzeit geprüft. 11

14 2. Verbesserung der Rückführungsverfahren. und Steigerung der Rückführungszahlen in Staaten mit unzureichender Kooperationsbereitschaft Eines der wesentlichen Probleme im Bereich der Rückfuhrung ist 9ie fehlende oder unzureichende Kooperationsbereitschaft bestimmter Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen. In der Praxis zeigt diese sich insbesondere im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung und im Bereich der Flugabschiebung und hat vergleichsweise niedrige Rückführungszahlen insoweit zur Folge. ' Hier ist der Bund gefordert, im Verhandlungsweg eine nachhaltige Verbesserung der. Prozesse, insbesondere eine Beschleunigung der Identifizierungs- und Passersatzpapierverfahren sowie eine Akzeptanz auch von Sammelcharterflügen als Voraussetzung zeitnaher Rückführungen, mit diesen auswärtigen Staaten zu erreichen. Eine Verbesserung der Rückführungssitwation würde insbesondere auch die nordrheinwestfälischen Ausländerbehörden unmittelbar entlasten,. die aufgrund der praktischen Hemmnisse insoweit keine effektiven Vollzugsmöglichkeiten be~itzen und die entsprechenden Fälle daher auf unbestimmte Zeit fortführen müssen. ' Aus nordrhein-westfälischer Sicht von besonderer Bedeutung, gerade im Vergleich zu anderen Bundesfändern, sind aufgrund der ausreisepflichtigen Staatsange-: hörigen im Land mit Stand (Quelle: AZR-Statistik) insoweit die Maghreb Staaten Marokko und Algerien. Dane~en waren in NRWzum beim BAMF ' Asylverfahren von Asylsuchenden aus diesen beiden Staaten anhängig (Quel-, le: AZR-Statistik), ganz überwiegend ohne Ailssicht auf Zuerkennung eines Schutzstatus. Das MIK hat erreicht, dass seit Mai 2016 Asylsuchende aus diesen Herkunftsländern vom BAMF nicht mehr schwerpunktmäßig nach NRW, sondern auf 'alle Länder gleichmäßig nach dem. jeweiligen Anteil gemäß Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Nordrhein-Westfalen steht hinsichtlich der Verbesserung der Rückführungsverfahren und der Steigerung der. Rückführungszahlen in Staaten, in die sich Rückführungen schwierig gestalten, wi~ zum Beispiel in einige nordafrikanische Staaten, fortlaufend im Dialog mit dem Bund. ' Eine im August 2016 gegründete gem~insame Bund-NRW-Task Force unter Beteiligung u, a. des Bundesministeriums des Innern, des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Auswärtigen Amtes,der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln; bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, soll sich insoweit in ein~m Pilotprojekt mit einer Verbesserung der Situation zunächst für Marokko befassen. Im besonderen Fokus steht dabei eine effektivere Rückführung straffällig gewordener Ausreisepflichti9E?r. Die gemeinsame Task Force soll die konkreten. Abläufe währepd des Rückführungsverfahrens anhand von Einzelfällen unter BetejJj..;. gung der marokkanischen Seite analysieren, Problemfaktoren und ~indernisse identifizieren s owie möglichst schnelle Lösungen erarbeiten. Rückführungen nach Marokko sind erst nach erfolgreichem Passersatzpapierverfahren und derzeit allein auf Linienflügen möglich. Sie scheitern, vor allem bei gewaltbereiten Personen, aber oftmals, am Störungsverhalten und arri Widerstand der Betroffenen. In solchen Fällen verweigert der verantwortliche Flugkapitän kurzerhand die Mitnahme. Auch akzeptieren die Linienfluggesellschaften auf Linienflügen in der 12

15 Praxis nur 1-2 Personen plus ggf. notwendige Sicherheitsbegleitung pro Flug. Erst Sammelcharter würden es daher ermöglichen, Rückführungen auch in dieser Hinsicht erfolgversprechender organisieren zu können. 3. Ausbau der Kapazitäten für die Unterbringung Ausreisepflichtiger in Nordrhein... Westfalen Mit einer Steigerung der Zahl der Ausreisepflichtigen geht auch ein steigender Bedarf an 'entsprechenden Unterbringungskapazitäten einher. Vor diesem Hintergrund konnte nach der Wiedereinrichtung der Abschiebungshaftvollzugseinrichtung in Büren im Mai 2015 die ursprüngliche Aufnahmekapazität von 50 Unterbringungsplätzen durch organisatorische Maßnahmen und personelleverstärkungen zum Jahreswechsel 2016 aufzunächst 80 Plätze und im Juni 2016 auf 100 Plätze ausgebaut werden. Zur besseren Auslastung der Abteilung, die bislang mit Frauen und dabei im Durchschnitt 'nur mit ein bis zwei Personen belegt war, wurde mit Rheinland-Pfalz eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, wo'nach für NRW fünf Plätze zur Unterbring u'ng, von weiblichen Ausreisepflichtigen in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim für die Ausländerbehörden in NRW ständig zur Verfügung stehen. ' 4. Vol.lzugshilfe durch di~ Landespolizei Gemäß 47ff. Polizeigesetz NRW leistet die Polizei den z,-:,ständigen Ausländerbehörden 'auf Ersuchen Vollzugshilfe im Zusammenhang mit Abschiebungen, wenn die Notwendigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges prognostiziert wird und die Ausländerbehörden nicht über die hierzu erforderlich~n Dienstkräfte 'verfügen oder die Maßnahme nicht auf andere Weise durchsetzen können. Mit MIK-Erlass vom wurden die beteiligten Behörden darüber unterrichtet, dass bezüglich der Gefahrenprognose auf das Erfahrungswissen der,ersuchenden Ausländerbehörden zurückgegriffen wird. Diese Maßnahme soll die ZusammenarbeIt zwischen Ausländer- und Kreispolizeibehörden in diesem Bereich weiter verbessern. Als unterstützender Ansprechpartner steht den Ausländerbehörden insoweit die' ZRl\ NRW zur Verfügung (vgl. Ziff. 111 des Berichts). 5. Neuorganisation im ivllk-bereich und Ständige Steuerungsgruppe "Integrierte,s Rü'ckkehrmanagement NRW", Im organisatorischen Bereich wird das "Integrierte Rückkehrmanagement NRW" auf MIK-Ebene begleitet durch die zum erfolgte Neubildung des gleichnamigen Referats 125 inne'rhalb der Abteilung 1, in dem die Bereiche J;Rückführung", ;,UnterbringLingseinrichtung für Ausreisepflichtige" und "Freiwillige Rückkehr" zusammengefasst worden sind. 13

16 Zudem wird am die konstituierende Sitzung einer Ständigen Steuerungsgruppe' "Integriertes Rückkehrmanagement NRW" im MIK stattfinden. Angesichts der dynamischen Situation soll die Steuerungsgruppe das aktuelle Lagebild zur Rückkehr aus NRW fortlaufend analysieren und ggfs. unmittelbar konkrete Verbesserungs- und Weiterentwicklungsvorschläge zur Thematik entwickein. Ihr sollen neben Vertretern des MIK auch Vertreter,der drei Zentralen Ausländerbehörden sowie der ZRK NRW angehören. Weitere Akteure aus der nordrhein-westfälischen Rückkehrpraxis können und sollen jeweils themen-' und schwerpunktbezögen hinzugezogen werden: VII. Weitere Hal)dlungsbereiche Die gewachsenen und weiter steigenden Herausforc;lerungen im Bereich der Rückkehr wird keiner der beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene allein bewältigen können. Vor diesem Hintergrund sindweiterreichendemaßnahmen auf allen Ebenen erforderlich. ' Kommunale Eb~ne Zentrale' Akteure für einen konsequenten Vollzug der Ausreisepflicht sind die 'kommunalen Ausländerbehörden, flankiert durch die erweiterten Unterstützungsmaßnahmen der Zentralen Ausländerbehörden und der ZRK NRW, ' Mit MIK-Erlas~ vom wurde angesichts eines deutlich erhöhten Durchset -zungsbedarfs von Ausreisepflichten empfohlen, organisatorischen und personellen Vorsorgebedarf auch im kommunalen Bereich zu prüfen.. Einen entsprechenden zusätzlichen personellen und sachlichen Ressourcenbedarf bestätigte die AG Rückkehrmanagement. ' Der Personalbestand der Ausländerbehörden wird vom MIK statistisch nicht erfasst, da dieser dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung unterliegt. Eine im April 2016 durchgeführte Länderabfrage der' Bund-Länder-Koordinierungsstelle "Integriertes Rückkehrmanagement" ergab im Bereich Aufenthaltsbeendigung und Passersatzpapierbeschaffung zum Stichtag 01.02,2015 einen Personalbestand der kommunalen Ausländerbehörden (ohne die drei Zentralen Ausländerbehörden) von rund 401, zum von 508. Daraus lä~st sich ableite?n, dass der Personalbestand in den 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW auch in diesem Segment bereits sukzessive ansteigt. ' Das MIK wird im Rahmen der Ständigen Steuerungsgruppe "Integriertes Rückkehrmanagement NRW" unter Beteiligung kommunaler Ausländerbehörden gezielt prüfen, welche zusätzlichen Hilfsmaßnahmen insoweit landesseitig sinnvoll und möglich sind. Bundesebene Auf Seiten des Bundes sind,' wie unter Ziff. VI. 2. bereits im Einzelnen dargestellt, unmittelbare Verbesserungen hinsichtlich auswärtiger Staaten, in die sich Rückfüh- 14

17 rungen schwierig gestalten, anzustreben~ Diesen Prozess wird das MIK weiterhin aktiv begleiten, beispielsweise im, Rahmen des Bund-NRW-Pilotprojekts zu Marokko. Daneben ist der Bund dringend gefordert, die Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ("Dublin 111") durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachhaltig zu verbesser~: Im Jahr 2015 gab Übernahmeersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten und Zustimmungen der Mitgliedstaaten. Dem standen allerdings nur erfolgte Überstellungen in die anderen Mitgliedstaaten gegenüber. Dies entspricht 12 % der Zustimmungsfälle. Im Zeitraum bis gab es Übernahmeersuchenan andere Mitgliedstaaten und Zustimmungen der Mitgliedstaaten. Dem standen Überstellungen in die anderen Mitgliedstaaten gegenüber. Dies entspricht 13 % der ' Zust!mmungsfälle (Quelle: BAMF-Statistik).. Das MIK wird in Kürze gemeinsam mit dem insoweit zuständigen BAMF strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten aus nordrhein-westfälischer Sicht erörtern und mögliche Optknierungsschritte unterstützen, 15

18

19 1. BERICHT der AG Rückkehrm'anagem~nt vom 8. März 2016 Empfehlungen zur verbesserten Durchsetzung der Rückkehrver-.. pflichtung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. aus NRW Verfasser: Volker Schiek. Staatsrat a. D.

20 2 Ausgangslage Die Zahl der Ausländer 'und Ausländerinnen, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Verfolgung und Not suchen, istim Jahr 2015 extrem angestiegen. e Dps Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ( BAMF ) hat im Jahr Asylanträge entgegengenomm.en und über Anträge entschieden. Im Vergleich zum Vorjahr mit Asylanträgen und Entscheidungen haben sich somit die Antragszahlen um 135 % und die Zahl der Entscheidungen mehr als verdoppelt Verfahren waren zum Jahresende beim BAMF anhängig. Bundesweit sind im Jahr Zugänge in EASY, der IT-Anwendung des Bundes zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die l:.ä~derj als bestätigte Optionen verzeichnet. Dies bedeutet, dass die Summe aus der Zahl der noch zu entgegennehmenden Anträge und der Zahl der noch zu bearbeitende,n Verfahren am 31. Dezember 2015 überschlägig bei über'800.doo Verfahren gelegen hat. Im Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Februar 2016 hat das BAMF Erstanträge, davon me~r.äls 75% aus Syrien] dem Irak und Afghanistan] entgegengenommen und über Anträge entschieden] davon Syrien mit Entscheidungen ( Gesamtschutzquote: 98}9 % t Albanien mit Ehtscheidungen ( Gesamtschutzquote. 0,3 % ) und Serbien mit Entscheidungen ( Gesamtschutzquote: 0,1 % ). Die Gesamtschutzquote im Jahr 2016 liegt derzeit bei über 65 %] da einerseits eine Konzentration der Bearbeitung auf die Personen aus Herkunftsländern mit einer hohen Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Afghani$t~m] Eritrea ) stattfindet. Anderseits werden auch verstärkt die Verfahren von Antragstellernj -stellerinnen mit geringsterbleibeperspektive entschieden]: wie die Ent-. scheidungszahlen für albanische und serbische Staatsangehörige zeigen. Die Gesamtschutzquote im Jahr 2015 lag bei 49,8 %, d.h. etwa jeder/jede zweite Asylantragstellerjin hat eine Bleibeperspektive, da erj sie' überwiegend di~ Rechtsstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonventibn erhalten hat., Die aus diesen Zahlen resultierenden Belastungen für den Bund~ die Länder und die Kommunen sind extrem hoch. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge st,and auf Landes- und kommunaler Ebene zunächst im Vordergrund Jeglicher Maßnahmen. Ebenso existentiell im Hinblick auf die Klärung der Bleibeperspektive dieser großen Zahl von Flüchtlingen sind ab~r stabile] geordnete und zügige Abläufe der notwendigen Verwaltungsverfahren auf den Ebenen des Bundes] der Länder und der Kommunen} da angesichts der zu' erwartenden weiteren Steigerung der Zahl der Entscheidungen in asylrechtlichen Verfahren im Jahr 2016 auch die Zahl derausreisepflithtigen Ausländer deutlich ansteig~n wird. Bei einmal angenommenen Entscheidungen des BAMF In nach jüngsten Presseankündigungen geht BAMFChef Weise sogar von über Entscheidungen in 2016 aus - und einer ünterstellten Schutzquote von 60 % wäre von Negativentscheidungen auszugehen. Dieses wären bereits mehr als 2015.

21 3 Nur so ist es nach Einschätzung von Bund und Ländern möglich, die derzeitigen Flüchtlingszugangszahlen zu bew~ltigen. Die Bundeskanzlerin,und.die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder haben sich daher in einer Besprechung am 24.September 2015 darauf verständigt, eine' rasch~ Unterscheidung von Flüchtlingen mit oder ohne Bleibeperspektive vorzunehmen. Diese generelle Differenzierungsnotwendigkeit zielte zum damaligen Zeitpunkt insbe-,. sondere auf die hohe Zahl von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten, auf die im Jahr 2015 ein Viertel der beim BAMF registrierten Antragsteller ( =27,2 % ),entfiel. Zwe,cks Priorisierung und zügiger Bearbeitung der Asylverfahren hat der Deutsche Bun- _ dest~g das Asylverfahr~nsbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 beschlossen. Dieses sieht u.a: vor, dass Asylbewerber grunds~tzlich bis zu sechs Monaten, solche aus sicheren Herkunftsstaatenbiszum Abschluss des Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben k()nnen. In die'sem Zusammenhang wurde die Liste der sicheren H~rkunftsstaaten um Albanien, den Kosovo sowie Montenegro erweitert. Sie umfasst nunmehr neben Senegal und Ghana die sog. Westbalkanstaaten ( Albanien,' Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien). ~ Sichere Herkunftsstaaten LS. von Art 16a Abs. 3 ~es Grundgesetzes sind solche, bei denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Es gilt die Vermutung, dass ein AUsländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er,!icht entgegenstehende Tatsachen vorträgt. Die Vollziehung~ aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in solchen Fällen im Rahmen einer möglichen gerichtlichen Überprüfung nur ausgesetzt, sofern das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. In diesem Kontext haben sich der Bund und die Länder politisch zur konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen- verpflichtet. Die Zahl der in ihre Heimatländer zurückgekehrten Personenha_t bundesweitvon 2014 auf 2015 deutlich zugenommen. Im Rahmen des REAG/GARP-Programms erfolgten, mit Hilfe von (OM (International Organ!sation for Migration) 2014 bundesweit freiwillige Rückkehrmaßnah'men. Für das Jahr 2015 sind allein Maßnahmen bewilligt worde'n. Die endgültigen Zahlen ( tatsächliche Ausreisen ohne Stornierungen ) liegen erst Ende März 2016 vor. Das Land Nordrhein-Westfalen war 2014 daran mit Fällen und 2015 mit Fällen beteiligt. Hinzu kommen für NRW in 2014 noch weitere Fälle der freiwilligen. Rückkehr ohne REAG/GARP-Mittel;für 2015 noch weitere Fälle. Damit ist die Zahl freiwilliger Ausreisen aus NRW von 2014 auf 2015 um 109 % ges~iegen. Daneben ist die Zahl der Abschiebungen gern. derbundespolizeilichen Statistik bunde? weit von im Jahr 2014 auf 20.88~ im Jahr 2015 gestiegen. Darunter wgren im Jahr und im Jahr Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen (+ 50 %).

22 4 1. Auftrag Vor dem dargestellten Hintergrund hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen den Verfasser dieses Berichts beauftragt, Empfehlungen und Vorschläge zu entwickeln,wie die Verfahren und Instrumente zur Durchsetzung der Ausreisepflicht bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern verbessert und optimiert werden können. 2. Verfahrensablauf Um die Bedürfnisse und Sichtweisen der kommunalen Ausländerbehörden sowie der Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld, Dortmund und Köln aufnehmenundberücksich-. tigen zu können, wurde auf der Ebene des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen eine AG Rückkehrmanagement mit repräsentativen Vertretern dieser Institutionen unter meiner Leitung gebild.et, an der sich auch die kommunalen Spitzenverbände ( Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und, Deutscher Städtetag ) im Rahmen. ihrer Möglichkeiten beteiligt haben. Sinn dieses Vorgehens war es, auf der Grundlage des Einblicks in die praktischen Vollzugsabläufe Vollzugsprobleme zu identifizieren und Lösungen zur Verbesserung des Rückkehrmanagements zu entwickeln, das Zusammenwirkender Landes- und Kommunalebene zu analysieren sowie wechselseitige Unterstützungs- und Abstimmungsbedarfe im Sinne der Auftragsstellung zu erkennen und ggf. zu o ptimieren. Der Auftrag umfasste nicht alle Aspekte eines Rückkehrmanagements. Detaillierte Fragestellungen und Probleme im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung.der Abschiebungshaft wurden parallel in einer.ministeriellen AG Abschiebungshaftrichtlinien behandelt und bleiben in diesem Bericht ausgeklammert. Ziel der AG Abschiebungshaftrichtlinien ist es, notwendige undpraktis~he Hilfestellungen zur Beantragung von Haft, der Vorbereitung des Abschiebungsverfahrens während der Haft und der Abschiebung aus der Haft in neu zu fassenden Abschiebungshaftrichtlinien umfassend zu behandeln. Der Vollzug der Haft in der Einrichtung wird nicht thematisiert. Auch das zentrale Thema der zügigen Beschaffung von Passersatzpapieren wird in diesem Bericht nur insoweit angesprochen, als der aktuelle Stand der Entwicklungen berichtet wird und bestimmte Erwartungen der AG formuliert werden. Auf der Ebene zwischen?em Bund und den Ländern ''hatte sich eine Entwick.lung ergeben,. wonach zui1} Jahresbeginn 2016 am 'Sitz des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam eine Organisationseinheit Passersatzpapierbeschaffung bei der Bundespolizei gebildet worden ist. Diese Organisationseinheit ist wie schon bisher zuständig für die bei der-bundespolizei tellzentralisierten westafrikanischen Staaten und sie unterstützt die Länder bei der PEP ~eschaffung. von zljnächst weiteren acht Staaten, darunter z.b.- die Maghreb-Staaten, bei

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