STIFTEN UND ZUSTIFTEN in der Stifterfamilie der Bürgerstiftung Bonn

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1 STIFTEN UND ZUSTIFTEN in der Stifterfamilie der Bürgerstiftung Bonn Gemeinsam mit vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern wollen wir das Leben in und für Bonn noch reicher machen!

2 Mit dieser Broschüre möchten wir in leicht lesbarer Form über die Möglichkeiten des Stiftens und Zustiftens bei der Bürgerstiftung Bonn informieren. Sie stellt keine Rechts- und Steuerberatung dar und kann eine solche Beratung nicht ersetzen. Titelseite Alle Stifterinnen und Stifter mit ihren Stiftungen auf Impressum Bürgerstiftung Bonn Eine Initiative der Sparkasse in Bonn Jürgen Reske (verantwortlich) Layout: Dahm & Freunde GmbH Der Transparency International Deutschland e.v. hat der Bürger stiftung Bonn das Siegel Initiative Transparente Zivilgesellschaft verliehen. Zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft haben auf Initiative des Vereins zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Alle Informationen auf

3 Inhalt & Editorial 3 In Bonn. Für Bonn. Alle Bonnerinnen und Bonner, die der Bürgerstiftung verbunden sind, eint ein Wunsch: Sie möchten Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen für die Bildung der Kinder, die Betreuung der Älteren, die Kultur und den Sport, den Naturschutz, die Brauchtumspflege und vieles mehr. Die Bürgerstiftung Bonn ist eine verlässliche Partnerin in der Begleitung und Umsetzung Ihrer Stiftungsinitiative. Gemeinsam können wir unsere Heimat aktiv mitgestalten und Gutes für Bonn tun! Ich lade Sie herzlich ein, Mitglied unserer Stifterfamilie zu werden! Werner Ballhausen Vorsitzender des Vorstands (ehrenamtlich) INHALT b Editorial 3 b Stiften 4 b Zustiften 8 b Zu Lebzeiten oder mit letztwilliger Verfügung 10 b Steuerliche Vorteile 11 b Anhang: Klarheit Stiften 13

4 Stiften 4 Die Bürgerstiftung Bonn, Ende 2001 von der Sparkasse KölnBonn initiiert, ist eine Gemeinschaftsstiftung von vielen engagierten Bürgern, die mit Zeit, Ideen und Geld ein gemeinsames Ziel verfolgen: das Leben in und für Bonn noch reicher zu machen. Heute gehört sie zu den zehn größten deutschen rechtsfähigen Bürgerstiftungen. STIFTEN ODER ZUSTIFTEN Sie können unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn einen Stiftungsfonds oder eine treuhänderische Stiftung errichten und diesen Stiftungsformen einen Namen geben. Für die beiden Stiftungsformen wird wie weithin üblich auch der Begriff Stiftung verwendet. Die Stiftungsformen und deren Eigenheiten werden im Anhang ausführlich erläutert (S. 13 f.). Mit einer Zustiftung können Sie das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bonn oder einer der unter ihrem Dach geführten Stiftungen erhöhen. Dies führt auf Dauer zu größeren Erträgen für deren gemeinnützige Arbeit. STIFTEN Fördern Sie, was Ihnen am Herzen liegt. Welche gemeinnützigen Zwecke können Sie mit einer Stiftung verfolgen? Als StifterIn entscheiden Sie, welche Projekte Sie unterstützen möchten! Wie die Bürgerstiftung Bonn selbst, kann Ihre Stiftung folgende gemeinnützige Zwecke fördern: b Jugend- und Altenhilfe b Bildung und Erziehung b Wissenschaft und Forschung b Kunst und Kultur b Umwelt- und Naturschutz b Landschafts- und Denkmalschutz bsport b Öffentliches Gesundheitswesen (z. B. Hospizarbeit) b Völkerverständigung b Traditionelles Brauchtum b Ehrenamtliches Engagement in den genannten Bereichen (z. B. Ausbildung von Ehrenamtlichen) Ab welchem Betrag können Sie eine Stiftung bei der Bürgerstiftung Bonn errichten? Für die Stiftungserrichtung ist grundsätzlich ein Betrag von Euro erforderlich. Wenn Sie durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) die Aufstockung auf diesen Mindestbetrag sicherstellen, kann im Ausnahmefall ein niedrigerer Betrag genügen. Können auch mehrere Personen gemeinsam eine Stiftung errichten? Immer öfter werden Stiftungen von mehreren Personen gemeinsam errichtet, zum Beispiel von Geschwistern oder einer Erbengemeinschaft.

5 Stiften 5 Marie-Theres Kessel und Antonie Jamrowski Stiftung Bonner MusikLeben (Stiftungsfonds) Marie-Theres Kessel und Antonie Jamrowski haben im Jahr 2008 die Stiftung Bonner MusikLeben errichtet. Die Stiftung will mit ihrer Fördertätigkeit die Musik nutzen um Brücken zu schlagen: zwischen alten und jungen Menschen, Behinderten und Nichtbehinderten, Deutschen und Ausländern. Die Schwestern arbeiten im Beirat ihrer Stiftung mit. Wir hatten ein relativ großes Vermögen von unseren Eltern geerbt und wollten einen Teil davon nicht behalten, sondern etwas für Bonn tun, berichten Marie-Theres Kessel und Antonie Jamrowski. Musik spielte in unserer Familie immer eine besondere Rolle: Unser Vater Anton Kessel, von Beruf Steuerberater, half zum Beispiel als ehrenamtlicher Organist in der Kreuzbergkirche und in St. Maria Magdalena in Endenich. Können Sie in der Stiftung aktiv mitwirken? Auf Ihren Wunsch können Sie im Rahmen eines für die Stiftung eingerichteten Gremiums über die Verwendung der Erträge entscheiden oder auch selbst in einem eigenen Projekt der Stiftung mitarbeiten. Ein solches Projekt ist z. B. das Kinderrestaurant Tischlein deck dich, das durch den Stiftungsfonds Bonner Kinderhilfsfonds finanziert wird und von ehrenamtlichen Kochpaten durchgeführt wird ( Sie können somit noch zu Lebzeiten in der Stiftung aktiv mitwirken und die Weichen für die Zukunft stellen. Wenn Sie kein eigenes Gremium einrichten möchten oder das Gremium zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst werden soll (z. B. nach Ihrem Tod), entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung Bonn nach Ihren Vorgaben über die Verwendung der Stiftungserträge. Welche Aufgaben übernimmt die Bürgerstiftung Bonn? Die Bürgerstiftung Bonn übernimmt für Sie alle Aufgaben, die mit der Stiftungserrichtung und der Verwaltung der Stiftung auf Dauer verbunden sind. Sie können sich wenn Sie diese Aufgabe übernehmen möchten auf die Fördertätigkeit Ihrer Stiftung konzentrieren. Zu den Aufgaben der Bürgerstiftung gehören insbesondere: b Stifterberatung (z. B. Wahl des für Sie geeigneten Stiftungszwecks) b Ausarbeitung der Stiftungsverträge (Fondsvereinbarung oder Treuhandvertrag mit Satzung) b Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens b Vor- und Nachbereitung von Gremiensitzungen bvergabe von Fördermitteln und Überwachung der zweckgerechten Verwendung b Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen/Spendenbescheinigungen b Rechnungslegung und Jahresabschluss b Öffentlichkeitsarbeit

6 Stiften 6 Welche Kosten sind mit der Errichtung einer Stiftung und der laufenden Verwaltung verbunden? Als Gründungsstifterin stellt die Sparkasse KölnBonn eine Basisfinanzierung für die Bürgerstiftung Bonn zur Verfügung: ein kleines Mitarbeiterteam für die Geschäftsstelle sowie Räumlichkeiten. Daher sind sowohl die Stifterberatung als auch die Stiftungserrichtung für Sie kostenfrei. Für die Stiftungsverwaltung und die gemeinnützige Arbeit der Bürgerstiftung Bonn gibt jede Stiftung jährlich einen Solidarbeitrag von 30 % der Kapitalerträge, maximal 1 % des Stiftungskapitals, an die Bürgerstiftung. Als Stiftung von Bürgern für Bürger finanziert die Bürgerstiftung ihr kontinuierliches Wachstum damit aus eigener Kraft. Um den hohen Qualitätsanspruch an das Management jeder verwalteten Stiftung zu erfüllen, arbeitet die Bürgerstiftung mit Honorarkräften zusammen, die das hauptamtliche Team und die vielen ehrenamtlichen Zeitstifter unterstützen. Alle Gremienmitglieder (Vorstand, Stiftungsrat, Fachbeirat) arbeiten ehrenamtlich. Mit den Erträgen, die nicht für die Verwaltung der Stiftungen benötigt werden, fördert die Bürgerstiftung unterschiedliche eigene Projekte (z. B. Bonner Bildungsfonds, Offene Bücherschränke, Ideenwettbewerb, Schul paten-projekt Groß & Klein ). Wie wird das Stiftungskapital angelegt? Das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bonn und der unter ihrem Dach geführten Stiftungen ist in einem Spezialfonds bei der DekaBank (Wertpapierhaus der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe) angelegt. Auch das Vermögen der Bonner Sparkassenstiftungen der Sparkasse KölnBonn ist in diesen Fonds investiert. In den vergangenen Jahren hat der auf Sicherheit ausgelegte Fonds eine Rendite von rund 2,5 % p. a. erzielt. Wird die Bürgerstiftung Bonn durch sachverständige Dritte geprüft? Der Jahresabschluss der Bürgerstiftung Bonn, in den auch alle der unter ihrem Dach geführten Stiftungen einfließen, wird jedes Jahr geprüft und testiert. Die Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB wird unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Seit Gründung der Bürgerstiftung Bonn hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt. Wie wird die Fördertätigkeit der von Ihnen errichteten Stiftung bekannt gemacht? Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den wesentlichen Elementen der Bürgerstiftungsarbeit. Wir pflegen intensive Beziehungen zu den Bonner Medien insbesondere zum Bonner General-Anzeiger und Schaufenster und kommunizieren darüber hinaus auch über die sozialen Medien (Blog, facebook). Die Webseite der Bürgerstiftung Bonn (www. buergerstiftung-bonn.de) wird ständig aktualisiert und ist auch über Smartphones und Tablets gut lesbar. Alle Stiftungen, die unter unserem Dach geführt werden, sind auf der Webseite der Bürgerstiftung vertreten. Wenn Sie es wünschen, werden wir für die von Ihnen errichtete Stiftung zusätzlich kostengünstig eine eigene Webseite erstellen lassen. Einen solchen Internetauftritt haben wir zum Beispiel für die Stiftung für Physik und Astronomie in Bonn umgesetzt (

7 Stiften 7 Wir geben allen Stiftern die Möglichkeit, ihre Lebens- und Stiftungsgeschichte von einem Journalisten aufschreiben zu lassen. Auch wenn die Stifter und wir alle nicht mehr leben, werden sich die nächsten Generationen ein Bild von den Menschen machen können, die Gutes in und für Bonn bewirken wollten. Wer waren diese Stifter? Was hat sie bewegt, die Stiftung zu errichten? Was wollten sie mit Ihrer Stiftung bewirken? Alle Stifterportraits können Sie auf der Webseite der Bürgerstiftung nachlesen. Dr. Klaus-Dieter Tenhof Stiftung Zukunft durch Bildung (Stiftungsfonds) Dr. Klaus-Dieter Tenhof hat im Jahr 2010 die Stiftung Zukunft durch Bildung errichtet. Stiftungszweck ist die Förderung von Bonner Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Verhältnissen, und zwar ins besondere im Hinblick auf Aus- und Fortbildung. Die Stiftung wird von dem Gedanken getragen, dass jeder junge Mensch die Möglichkeit erhalten soll, einen Platz in der Gesellschaft zu finden, auf dem er seine Lebensplanung verwirklichen kann. Dr. Tenhof ist Vorsitzender des Beirates seiner Stiftung. Ich möchte jungen Menschen ermöglichen, ihr Potenzial zu entdecken und zu entwickeln, um daraus Mut, Kraft und Selbstbewusstsein für den weiteren Lebensweg zu schöpfen. Agnes Rohl Theodor und Agnes Rohl Stiftung (Treuhänderische Stiftung) Die Theodor und Agnes Rohl Stiftung wurde im Jahr 2006 errichtet. Unterstützt werden Bonner Kinder und Jugendliche, die infolge einer Erkrankung schwerstbehindert sind und zum Beispiel in den Bereichen Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine finanzielle Unterstützung benötigen. Theodor Rohl, früherer Geschäftsführer des Stadtwerke Bonn-Konzerns, ist im Februar 2007 im Alter von 66 Jahren verstorben. Agnes Rohl hat die Aufgabe der Vorstandsvorsitzenden der Stiftung übernommen. Wenn ich Theo im Rehazentrum Godeshöhe besuchte, habe ich so viele Kinder erlebt, die krank sind und nichts für ihr Schicksal können. Da kann man eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, helfen zu wollen.

8 Zustiften 8 ZUSTIFTEN Die Alternative zur eigenen Stiftung. Mit einer Zustiftung können Sie das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bonn oder einer der unter ihrem Dach geführten Stiftungen erhöhen. Anders als eine Spende wird eine Zustiftung von der Stiftung also nicht zeitnah für ein konkretes Projekt verwendet, sondern auf Dauer angelegt. Dies führt jedes Jahr zu größeren Erträgen der Stiftung. Ab einem Betrag von 500 Euro können Sie Zustifter der Bürgerstiftung Bonn oder eines Stiftungsfonds (S. 14) werden. Das geht ganz einfach per Überweisung auf das Konto der Bürgerstiftung Bonn mit dem Verwendungshinweis Zustiftung an die Bürgerstiftung Bonn (bzw. einen bestimmten Stiftungsfonds). Sie werden Mitglied der Stifterversammlung, erhalten eine Stiftungsurkunde und können die Patenschaft für eines von 100 Bonner Bildern übernehmen, die von der Künstlerin Sidika Kordes für das einzigartige Kunstwerk Sei ein Teil von Bonn geschaffen wurden (S. 9). Jedes der 10 x 10 cm großen Bilderobjekte kann auf der Rückseite die Namen von bis zu fünf Stiftern tragen. Jeder Stifter erhält ein Duplikat seines Bildes, das auf eine Auflage von fünf Exemplaren limitiert ist. Bei einer treuhänderischen Stiftung (S. 15) gibt es keinen Mindestbetrag für die Zustiftung. Konto der Bürgerstiftung Bonn: Sparkasse KölnBonn BIC: COLSDE33 IBAN: DE Zustiftung Erhöhung des Stiftungskapitals: bei der Bürgerstiftung Bonn bei den Stiftungsfonds bei den treuhändischen Stiftungen ab 500 Euro ab 500 Euro kein Mindestbetrag b Mitglied der Stifterversammlung der Bürgerstiftung Bonn b Mitglied der Stifterversammlung der Bürgerstiftung Bonn

9 Zustiften 9 Sei ein Teil von Bonn! Eine Auswahl der 100 Bonner Bilder Alle Bonner Bilder auch im Internet:

10 ZU LEBZEITEN ODER MIT LETZWILLIGER VERFÜGUNG 10 ZU LEBZEITEN ODER MIT LETZWILLIGER VERFÜGUNG Sowohl eine Zustiftung als auch die Errichtung einer Stiftung können zu Ihren Lebzeiten oder von Todes wegen erfolgen. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten Häufig werden Stiftungen zu Lebzeiten angestiftet und als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt. Die Stiftungserrichtung zu Lebzeiten bietet zahlreiche Vorteile: Der Stifter erlebt die Arbeit seiner Stiftung mit und kann die Erfolge seines Werkes genießen. Er kann aktiv bei der Umsetzung seiner Stiftungsideen mitwirken und seiner Stiftung wertvolle Erfahrungen zur Verfügung stellen. Auch mit einem kleineren Stiftungskapital kann wirksame Arbeit geleistet werden. In vielen Fällen spenden die Stifter die steuerlichen Erstattungen für die Stiftungserrichtung (S. 11) an ihre Stiftung, so dass trotz relativ niedriger Erträge aus dem Kapital schon zu Beginn der Stiftungsarbeit ein größerer Förderbetrag zur Verfügung steht. Stiftungserrichtung von Todes wegen Bei einer Stiftungserrichtung von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag wird das Vermögen des Stifters, das in die Stiftung fließen soll, erst im Todesfall übertragen. Bei einer letztwilligen Verfügung sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. In vielen Fällen ist die Einschaltung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Elisabeth Becker Willi und Elisabeth Becker Stiftungsfonds Im Jahr 2013 hat die Bonnerin Elisabeth Becker mit letztwilliger Verfügung den Willi und Elisabeth Becker Stiftungsfonds errichtet. Die Stiftung wird nach dem Tod von Frau Becker errichtet und ins besondere Bildungsmaßnahmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche fördern. Mit meinem Erbe wird ein Stiftungsfonds errichtet, dessen Erträge insbesondere Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Ich möchte einen Beitrag dazu leisten, dass ihnen bessere Bildungs- und Lebenschancen ermöglicht werden.

11 Steuerliche Vorteile 11 STEUERLICHE VORTEILE Steuerliche Vorteile für den Stifter Wer einer steuerbegünstigten Stiftung einen Betrag zuwendet, kann diese Zuwendung im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuermindernd geltend machen. Allgemeiner Höchstbetrag für jede Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung Zuwendungen können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabenabzugsbetrag geltend gemacht werden. Höchstbetrag für Zuwendungen in das Stiftungskapital Zusätzlich können Zuwendungen in das Stiftungskapital bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Betrag kann bei der Einkommen- und Gewerbesteuer (jedoch nicht bei der Körperschaftsteuer) entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren kann jeder Ehepartner den Höchst betrag nutzen. Rechenbeispiel Für einen Stifter Für ein Stifter-Ehepaar Gesamtbeitrag der nachhaltigen jährlichen Einkünfte Euro Euro Berechnung des Zuwendungsabzugs Allgemeiner Höchstbetrag von 20 % der jährlichen Einkünfte für 10 Jahre Euro Euro Höchstbetrag für Zuwendungen in das Stiftungskapital Euro Euro Maximal steuerlich abzugsfähiger Betrag in 10 Jahren Euro Euro Der Erbe als Stifter Zuwendungen in das Stiftungskapital von gemeinnützigen Stiftungen können noch innerhalb einer Frist von zwei Jahren erfolgen, nachdem die Vermögensgegenstände geerbt oder geschenkt wurden. Die bereits entstandene Erbschaftsteuer erlischt grundsätzlich mit Wirkung für die Vergangenheit ( 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Bereits erlassene Steuerbescheide werden aufgehoben.

12 Steuerliche Vorteile 12 Steuerliche Vorteile für die Stiftung Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung Bei der Übertragung von Vermögenswerten fallen keine Erbschaft-, Schenkung- oder Gewerbesteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt ungeschmälert erhalten. Erträge Steuerbegünstigte Stiftungen sind grundsätzlich von Steuern auf Kapitalerträge und von der Körperschaftsteuer befreit.

13 Anhang: Klarheit stiften 13 ANHANG: KLARHEIT STIFTEN Was ist eine gemeinnützige Stiftung? Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter bringt Vermögen (Geld, Wertpapiere, Immobilien) unwiderruflich auf ewig in eine Stiftung ein. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen möglichst sicher und gewinnbringend an. Die erwirtschafteten Überschüsse werden für den Stiftungszweck ausgegeben. 95 % aller Stiftungen verfolgen einen gemeinnützigen Zweck. Gemeinnützige Stiftungen dienen der Allgemeinheit. Sie fördern zum Beispiel Jugendhilfe, Bildung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung. Die gemein nützigen Zwecke der Bürgerstiftung finden Sie auf S. 4. Wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt. Was ist eine rechtsfähige Stiftung? Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen geführt werden. Dabei ist die sog. rechtsfähige (selbständige) Stiftung das Leitbild aller Stiftungen. Die rechtsfähige Stiftung ist als juristische Person eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Sie wird mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde (Bezirksregierung) errichtet und unterliegt damit der staatlichen Rechtsaufsicht. Die Bürgerstiftung Bonn ist eine solche rechts fähige Stiftung. Sie wurde am von der Stiftungsaufsicht genehmigt und vom Finanzamt Bonn-Innenstadt als gemeinnützig anerkannt. Als rechtsfähige Stiftung kann die Bürgerstiftung unter ihrem Dach auch Stiftungen verwalten. Welche Stiftungsformen können von der Bürgerstiftung Bonn verwaltet werden? Eine Stiftung kann in zwei unterschiedlichen Rechtsformen errichtet werden: als Stiftungsfonds oder treuhänderische (unselbständige) Stiftung. Diese rechtliche Unterscheidung hat für Ihre praktische Stiftungs arbeit keine Bedeutung, insbesondere können Sie bei beiden Stiftungsformen im rahmen eines Gremiums aktiv mitwirken. Sowohl ein Stiftungs fonds als auch eine treuhänderische Stiftung gibt jährlich für die Stiftungsverwaltung einem Solidarbeitrag von 30 % der Kapitalerträge, maximal 1 % des Stiftungskapitals, an die Bürgerstiftung. Es ist Ihre Entscheidung als Stifter/in, ob Sie einen Stiftungsfonds oder eine treuhänderische Stiftung errichten möchten.

14 Anhang: Klarheit stiften Stiftungsfonds Der Stiftungsfonds ist der Regelfall für die Errichtung einer Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn. Es handelt sich dabei um eine zweckgebundene Zustiftung an die Bürgerstiftung Bonn. Das Vermögen des Stiftungsfonds verschmilzt also mit dem Vermögen der Bürgerstiftung, es erfolgt aber eine eigene buchhalterische Abrechnung. Entscheidend ist, dass die mit dem Vermögen des Stiftungsfonds erwirtschafteten Erträge nicht für alle gemeinnützigen Zwecke der Bürgerstiftung, sondern nur für die eigenen Zwecke ausgegeben werden können. Stiftungskapital/Fondsvermögen verschmilzt mit dem Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bonn Stiftungsfonds Bürgerstiftung Bonn Ein Stiftungsfonds ist einfach zu errichten es genügt eine sog. Stiftungsfondsvereinbarung mit den wesentlichen Vertragsinhalten (insb. Zweckauflage/Gemeinnützigkeit, Verwendung der Erträge). Da ein Stiftungsfonds auch eine Zustiftung an die Bürgerstiftung ist, werden Sie Mitglied der Stifterversammlung und können im Rahmen des Kunstwerkes Sei ein Teil von Bonn die Patenschaft für eines von 100 Bonner Bildern übernehmen (S. 8 f.). Rechenbeispiel Stiftungsfonds Gesamtvermögen der Bürgerstiftung Bonn: Euro Vermögensanteil des Stiftungsfonds X: Euro 10 % Stiftungskapital 10 % Stiftungserträge Gesamterträge der Bürgerstiftung Bonn (2,5 % p. a.): Euro Erträge für den Stiftungsfonds X: Euro

15 Anhang: Klarheit stiften Treuhänderische Stiftung Bei einer treuhänderischen oder rechtlich unselbständigen Stiftung übernimmt die Bürgerstiftung Bonn die Treuhänderschaft. Im Rechtsverkehr kann die Treuhandstiftung nicht eigenständig auftreten; ihr gesetzlicher Vertreter ist die Bürgerstiftung Bonn als Treuhänderin. Das Stiftungskapital ist buchhalterisch von dem Stiftungskapital der Bürgerstiftung getrennt. Das empfiehlt sich insbesondere, wenn das Kapital überwiegend aus Immobilien und/oder unternehmerischen Beteiligungen besteht und ggf. erhalten bleiben soll. So wird verhindert, dass dieses Sondervermögen mit dem auf Sicherheit angelegten Stiftungskapital der Bürgerstiftung vermischt wird. Zur Errichtung einer treuhänderischen Stiftung sind eine Stiftungssatzung und ein Treuhandvertrag erforderlich. Die Stiftung erhält eine Steuernummer beim Finanzamt. Stiftungskapital wird buchhalterisch von den Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bonn getrennt Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bonn Stiftungskapitlal der treuhänderischen Stiftung

16 KONTAKT 16 Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen! Ihre Ansprechpartner Jürgen Reske Geschäftsführer Telefon: Mobil: Sonja Gutheil Assistentin Telefon: Andrea Coböken Assistentin Telefon: Kontakt Bürgerstiftung Bonn Eine Initiative der Sparkasse in Bonn Telefon: Telefax: Haus der Stiftungen in der Sparkasse KölnBonn Budapester Str Bonn blog.buergerstiftung-bonn.de

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