Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
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- Sophie Böhme
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1 Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Jan Cronjaeger Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dez. 42 Darmstadt, Lessingstraße den , September Wiesbaden Fon: jan. cronjaeger@rpda.hessen.de Fax: Internet:
2 Was sind POP? persistent organic pollutants = persistente organische Schadstoffe POP zählen zu den weltweit gefährlichsten Schadstoffen nachteilige Eigenschaften für menschliche Gesundheit + Umwelt - persistent: kein Abbau der Konzentration POP können sehr lange, teilweise Jahrhunderte, in Umwelt verbleiben + diese schädigen 2 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
3 Was sind POP? nachteilige Eigenschaften für menschliche Gesundheit + Umwelt - bioakkumulierbar: Anreicherung in lebenden Organismen durch Nahrungsaufnahme oder über die Umwelt - schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt: viele POP sind karzinogen, reproduktionstoxisch oder mutagen - hohes Ferntransportpotential: POP werden über weite Distanzen über den Luftpfad transportiert (Nachweis z. B. in der Arktis) 3 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
4 Wie sind POP-haltige Abfälle zu entsorgen? Abfälle, deren POP-Belastung die in Anhang IV genannten Konzentrationsgrenzen erreichen oder überschreiten, müssen so beseitigt oder verwertet werden, dass die POP zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. (Artikel 7 der POP-Verordnung (EG) Nr. 850/2004 (EU- POP-VO)) 4 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
5 Wie sind POP-haltige Abfälle zu entsorgen? Anhang V der EU-POP-VO - chemisch-physikalische Behandlung (D9) - Verbrennung an Land (D10) - Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung (R1, außer PCB-haltige Abfälle) - Verwertung / Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4, nur bei bestimmten Abfällen, eingeschränkt auf Prozesse der Primär- und Sekundärmetallurgie, ausgenommen PCB) - keine Verfahren zur Verwertung, Wiedergewinnung, Rückgewinnung oder Wiederverwendung von POP 5 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
6 POP-Abfall-ÜberwV Inkrafttreten der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung zum : - Artikel 1 POP-Abfall-ÜberwV: Alle POP-haltigen Abfälle sollen unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in gleichem Maße getrennt gesammelt, nicht vermischt und überwacht werden. 6 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
7 POP-Abfall-ÜberwV - Artikel 2: Änderung der AVV Zu den POP, die die Einstufung als gefährlicher Abfall auslösen, zählen nur die, die vor 2012 in Anhang IV der EU-POP-V aufgenommen und für die eine Konzentrationsgrenze festgelegt wurde. - Artikel 3: In der AVV wird die Regelung (so genanntes Moratorium ) gestrichen, wonach ab dem solche Abfälle, die das Flammschutzmittel HBCD in Gehalten mg/kg enthalten, (wieder) als gefährlicher Abfall einzustufen sind. 7 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
8 POP-Abfall-ÜberwV - Artikel 4 keine Übergangsfristen Seit Inkrafttreten der Verordnung gelten die Anforderungen der POP-Abfall-ÜberwV. Aufgrund des sehr kurzfristigen Inkrafttretens der neuen Regelungen und angesichts der Tatsache, dass das Moratorium erst zum Jahresende abgelaufen wäre, wird in Hessen zunächst von etwaigen Sanktionen bei Nichterfüllen der Nachweis- und Registerpflichten abgesehen. 8 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
9 Für wen gilt die POP-Abfall-ÜberwV? 1 Abs. 1 POP-Abfall-ÜberwV - Erzeuger - Besitzer - Sammler - Beförderer - Händler - Makler - Entsorger von POP-haltigen Abfällen i. S. d. POP-Abfall- ÜberwV 9 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
10 POP-haltige Abfälle i. S. d. POP-Abfall-ÜberwV 2 Nr. 1 POP-Abfall-ÜberwV - Abfälle, die aus den in Anhang IV der EU-POP-VO genannten POP bestehen, diese enthalten oder durch sie verunreinigt sind. - Konzentrationsgrenze gemäß Anhang IV der EU- POP-VO für den jeweiligen POP wird erreicht oder überschritten. - kein gefährlicher Abfall gemäß AVV 10 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
11 POP-haltige Abfälle i. S. d. POP-Abfall-ÜberwV 2 Nr. 1 POP-Abfall-ÜberwV - Abfall ist einer der in 2 Nr. 1 Buchstabe d) der POP- Abfall-ÜberwV genannten Abfallarten zugeordnet (ausschließlich nicht gefährliche Spiegeleinträge): [Bauteile a. n. g.] [gebrauchte Geräte mit Ausnahme ] [aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile ] [Kunststoff] [Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen ] [gemischte Bau- und Abbruchabfälle ] [Schredderleichtfraktionen und Staub ] [andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen ] [gebrauchte elektrische und elektronische Geräte ] 11 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
12 POP-haltige Abfälle i. S. d. POP-Abfall-ÜberwV 2 Nr Abs. 2 POP-Abfall-ÜberwV Abfälle aus der Abfallvorbehandlung: - sog. Sekundärabfälle : in einer Anlage erzeugte oder in sonstiger Weise angefallene Gemische + in einer Anlage aussortierte Abfälle - auch POP-haltige Abfälle, die in die BRD verbracht werden + dort vorläufig verwertet oder beseitigt werden sollen, und zwar ab dem Abschluss dieser vorläufigen Verwertung oder Beseitigung, wenn sie mit einer weiteren Verwertung oder Beseitigung im Bundesgebiet verbunden ist 12 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
13 POP-haltige Abfälle i. S. d. POP-Abfall-ÜberwV 2 Nr Abs. 2 POP-Abfall-ÜberwV Abfälle aus der Abfallvorbehandlung: - auch wenn die Konzentrationsgrenzen des Anhangs IV der EU-POP-VO unterschritten werden - Grund: lückenlose Überwachung bis zur Anlage, die die POP letztlich unschädlich macht bzw. zerstört - mögliche Abfallschlüssel: [vorgemischte Abfälle, die ausschließlich ] [brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)] [sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen ] 13 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
14 Für welche POP gilt derzeit also die POP-Abfall-ÜberwV 14 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
15 Getrenntsammlungspflicht separat anfallender POP-haltiger Abfall ist ab Zeitpunkt seiner Entstehung (also bereits vom Erzeuger) + danach während sämtlicher Phasen der Abfallbewirtschaftung getrennt zu halten Sicherstellung gesundheits- + umweltverträglicher Entsorgung gemäß EU-POP-VO Getrenntsammlungspflicht gilt für Erzeuger + Besitzer POP-haltiger Abfälle 15 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
16 Getrenntsammlungspflicht Getrenntsammlungspflicht gilt unabhängig davon, ob Erzeuger + Besitzer selbst für Verwertung / Beseitigung verantwortlich sind oder ob sie die Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre) zu überlassen haben Getrenntsammlungspflicht gilt auch für Privathaushalte, die ihre POP-haltigen Abfälle (z. B. HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten) dem öre überlassen 16 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
17 Getrenntsammlungspflicht soweit POP-haltige Abfälle vom öre angenommen werden (z. B. von Privathaushalten), muss dieser als neuer Besitzer das Getrennthaltungsgebot beachten POP-Abfall-ÜberwV + Getrenntsammlungspflicht auch für Verbundstoffe (z. B. HBCD-Dämmstoffe als Teil einer mehrschichtigen Dachkonstruktion oder eines Wärmedämmverbundsystems aus Fassadenbereich, mit Anhaftungen von Bitumendachpappe, teerhaltiger Dachpappe, etc.), wenn jeweilige Konzentrationsgrenze der EU-POP-VO erreicht oder überschritten 17 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
18 Vermischungsverbot Das Verbot, POP-haltige Abfälle nach der getrennten Sammlung und Beförderung unkontrolliert mit anderen Abfällen oder Stoffen zu vermischen, soll verhindern, dass POP-haltige Abfälle durch Mischung mit anderen Abfällen und anschließender Verwertung des so hergestellten Gemisches in den Wertstoffkreislauf zurückgelangen 3 Abs. 2 POP-Abfall-ÜberwV 18 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
19 Ausnahmetatbestände Getrennthaltung technisch nicht möglich, z. B. - nicht genügend Platz an der Anfallstelle für Aufstellung notwendiger Abfallbehälter (Alternativen sind zu prüfen: gestaffelter Abfallanfall, Einsatz von Bringsystemen etc.) - HBCD-haltige Wärmedämmplatten in einem nicht auftrennbaren Verbund (z. B. Wärmeverbundsysteme, Wärmedämmstoffe mit PU-Kleber oder Bitumenanhaftungen) - HBCD-haltige Wärmedämmplatten mit starken Verschmutzungen 19 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
20 Ausnahmetatbestände Getrennthaltung technisch nicht möglich, z. B. - Der öre darf - ebenso wie Erzeuger von nicht überlassungspflichtigen Abfällen - POP-haltige Abfälle nur dann zusammen mit anderen für die Verbrennung geeigneten Abfällen in einem Container oder sonstigen Behältnis erfassen, wenn eine Getrenntsammlung - z. B. aus Platzgründen - nicht möglich ist. 20 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
21 Ausnahmetatbestände Getrennthaltung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, z. B. - Kosten Getrenntsammlung außer Verhältnis zu Kosten für gemischte Sammlung (z. B. aufgrund hoher Verschmutzung / sehr geringer Menge POP-haltiger Abfälle) - Es reicht nicht aus, dass die Kosten für die Getrenntsammlung überhaupt höher sind. - Mehrkosten für Erzeuger / Besitzer unzumutbar hoch - konkreter Erzeuger / Besitzer (z. B. Unternehmen) mit seinen besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen relevant 21 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
22 Zulässigkeit der kontrollierten nachträglichen Vermischung in einer hierfür zugelassenen Anlage (z. B. Genehmigung nach Immissionsschutz-/Baurecht) hierfür : die Tätigkeit der Vermischung von Abfällen als Behandlungsmaßnahme ist in der Genehmigung inhaltlich abgedeckt Vermischungsverfahren erfolgt nach dem Stand der Technik (Einzelfallprüfung) das bei der Vermischung entstehende Abfallgemisch wird als POP-haltiger Abfall ordnungsgemäß + schadlos verwertet bzw. gemeinwohlverträglich beseitigt (= unter Einhaltung der Vorgaben der EU-POP-VO) 22 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
23 Pflicht zur Abfalltrennung POP-haltige Abfälle, die unter Verstoß gegen das Vermischungsverbot unzulässig vermischt worden sind, sind vom Gemisch abzutrennen. Soweit es ein Verfahren gibt, mit dem die POPhaltigen Abfallgemische in gleicher Weise verwertet bzw. beseitigt werden können, ist eine Entmischung ausnahmsweise entbehrlich. Die Entmischung kann zudem nur dann gefordert werden, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. 23 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
24 Adressaten der Nachweis- und Registerführung Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung POP-haltiger Abfälle durch Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer + Entsorger mittels elektronischem Nachweisverfahren (eanv) zur lückenlosen Dokumentation des Entsorgungswegs POP-haltiger Abfälle vom Erzeuger bis zur finalen Entsorgungsanlage Registerführung POP-haltiger Abfälle im eanv durch die o. g. Abfallwirtschaftsbeteiligten + Händler + Makler 24 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
25 keine 20-Tonnen-Beschränkung keine 20-Tonnen-Beschränkung, d. h. Sammelentsorgung POP-haltiger Abfälle auch dann zulässig, wenn beim Abfallerzeuger je Standort > 20 Tonnen pro Jahr anfallen Vorteil für Abfallerzeuger: keine Teilnahme am eanv lediglich Übernahmeschein in Papierform 25 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
26 Private Haushalte + öre keine Nachweis- + Registerpflicht für private Haushalte, da Überlassung der POP-Abfälle an öre öre muss HBCD-haltige Abfälle - auch Monochargen - von privaten Haushalten annehmen Nachweis- + Registerpflicht besteht für andere an der Entsorgung beteiligte Personen (insb. öre, die angefallene + überlassene POP-haltige Abfälle aus privaten Haushalten sammeln, befördern + entsorgen) 26 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
27 Hol- und Bringsystem Im Holsystem (öre / beauftragter Dritter holt / sammelt POP-haltige Abfälle bei privaten Haushalten), ist grundsätzlich ein Sammelnachweis mit Begleit- und Übernahmescheinen zu führen. Im Bringsystem (Haushalte bringen POP-Abfälle selbst zur kommunalen Sammelstelle) muss der öre die weitere Entsorgung von der Sammelstelle zur Entsorgungsanlage durch Entsorgungsnachweise + Begleitscheine dokumentieren 27 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
28 Nachweis- und Registerführung keine Nachweis- + Registerpflicht für Baumischabfall mit < 0,5 m³ HBCD-haltiger Dämmstoffe je Tonne Gesamtgewicht (z. B. Containerdienste, die Container mit derartigen Abfällen von der Baustelle abholen und direkt beim MHKW anliefern (ohne selbst zu vermischen)) Umschlüsselung bestehender (Sammel-) Entsorgungsnachweise für HBCD-haltige Dämmplatten auf nicht gefährliche AS ( oder ) mittels Ergänzungs-Layer 28 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
29 Nachweis- und Registerführung Entsorgungsnachweise für ungefährliche POP-haltige Abfälle im privilegierten Verfahren möglich Sammelentsorgungsnachweise immer Grundverfahren 29 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
30 Deklarationsanalyse ungefährliche HBCD-haltige Abfälle (aus Bau- + Abbrucharbeiten bzw. Gebäude- + Dachsanierungen): Abfall enthält HBCD mg/kg und < mg/kg. Weitere Gefährlichkeitsmerkmale, die die Einstufung als gef. Abfall erfordern, sind nicht erfüllt. HBCD-haltiger Sekundärabfall aus Vorbehandlung / Zwischenlager: Abfall, in dem auch HBCD-haltiger Abfall enthalten ist, ist als Gemisch angefallen / wurde aus POP-haltigen Abfällen aussortiert. Weitere Gefährlichkeitsmerkmale, die die Einstufung als gef. Abfall erfordern, sind nicht erfüllt. 30 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
31 Registerführung elektronische Registerführung nur bei elektronischer Nachweisführung Register in Papierform für Erzeuger + Besitzer HBCD-haltiger Dämmstoffplatten, die am Sammelentsorgungsnachweisverfahren teilnehmen (Übernahmescheine) 31 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
32 Bitte beachten Sie das ausliegende Handout zum Handlungsbedarf für die Abfallwirtschaftsbeteiligten, der sich aus der POP-Abfall-ÜberwV ergibt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32 Jan Cronjaeger Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen
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