ZRFC. evb. Risk, Fraud & Compliance. Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisationen. 8. Jahrgang August 2013 Seiten
|
|
- Sabine Wagner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jahrgang August 2013 Seiten Herausgeber: School of Governance, Risk & Compliance Steinbeis-Hochschule Berlin Institute Risk & Fraud Management Steinbeis-Hochschule Berlin ZRFC Risk, Fraud & Compliance Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisationen Lizenziert für VOV GmbH. Herausgeberbeirat: Prof. Dr. Dr. habil. Wolfgang Becker, Otto-Friedrich-Universität Bamberg RA Dr. Karl-Heinz Belser, Depré Rechtsanwalts AG RA Dr. Christian F. Bosse, Partner, Ernst & Young Law GmbH Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg RA Bernd H. Klose, German Chapter of Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) e. V. Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg RA Christian Rosinus, Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e. V., Vorstand RA Prof. Dr. Monika Roth, Leiterin DAS Compliance Management, Hochschule Luzern RA Raimund Röhrich, Lehrbeauftragter der School of Governance, Risk & Compliance Dr. Frank M. Weller, Partner, KPMG AG Management Prevention Detection Legal Compliance-Kommunikation im Sinne IDW PS 980 [Schefold, 150] Zum Compliance-Erfordernis in der Ministerialverwaltung [Dietel, 154] Repression und Prävention [Interview mit Malte Passarge, 157] Geschäftspartner-Due-Diligence [Hanley-Giersch, 160] Whistleblowing im Kontext von Governance, Risk und Compliance [Ulrich / Hofmann, 166] Datenschutz bei Compliance-Programmen [Helbing, 170] Die IT-Revision bei Betrugsaufdeckung und Investigation [Sowa / Schwarzwald, 176] Die D&O-Versicherung ist Chefsache Teil II: Jetzt kommt s drauf an evb [Held, 182]
2 ZRFC 4/ Keywords: D&O-Versicherung Compliance Schadenmanagement alternative Streitbeilegung Existenzsicherung Die D&O-Versicherung ist Chefsache Teil II: Jetzt kommt s drauf an RA Franz Held Teil I dieses Beitrags stellte klar, wie man mit einer D&O-Versicherung Haftungsrisiken von Managern absichert, wie die ideale D&O-Versicherung aussieht und was bei der Wahl des richtigen D&O-Versicherers zu beachten ist. Dabei wurde deutlich herausgearbeitet, dass es keinen D&O-Standard gibt und der Teufel im (Bedingungs-)Detail steckt. Ebenso wurden die unterschiedlichen Herangehensweisen im Schadenfall kurz angesprochen. Wenn es drauf ankommt, sollte im Schadenmanagement Deeskalation der Schadensache immer im Vordergrund stehen und es sollten auch die Interessen aller am Schadenfall beteiligter Parteien hinterfragt werden. Doch: Was heißt das konkret? Wie gestaltet sich der D&O-Schadenfall? Was sind die Herausforderungen im Schadenmanagement? Wie sieht die optimale Schadenregulierung aus? Wie stellen sich die Grenzen des Versicherungsschutzes dar? Mit diesen Fragestellungen befasst sich nun Teil II des Beitrags. 1. Einführung Jedes deutsche Unternehmen hat knapp über verpflichtende Regeln einzuhalten. 1 Was für das Unternehmen gilt, gilt aber erst recht für die jeweiligen Manager des Unternehmens. Damit bleibt das größte Risiko eben das, das man (noch) nicht kennt. Manager befinden sich in Deutschland also in einem wahren Gesetzesdschungel, sodass die legitime Möglichkeit der Überwälzung von Haftungsrisiken auf eine D&O-Versicherung ein wesentliches Thema bei Compliance-Überlegungen darstellt. Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als neue Schadenersatzansprüche allein gegen GmbH-Geschäftsführer erhoben. 2 Berücksichtigt man jetzt noch, dass als Verschuldensmaßstab bei Pflichtverletzungen von Managern bereits Fahrlässigkeit ausreicht, steht außer Frage, warum sich die D&O-Versicherung als Berufshaftpflichtversicherung für Manager zur Existenzsicherung etabliert hat. 2. Grenzen des Versicherungsschutzes Der D&O-Markt hat sich in den letzten Jahren sehr käuferfreundlich entwickelt. Neben den in Teil I aufgeführten Bedingungsinhalten sind selbst Deckungselemente wie Gehaltsfortzahlung, psychologische Betreuung und sogar der Medikamententransport in aktuellen D&O-Bedingungswerken schon keine exotischen Ausreißer mehr. Während die D&O-Musterbedingungen des GDV noch mit Ausschlüssen im deutlich zweistelligen Bereich aufwarten, fokussiert sich der D&O-Markt auf den zentralen Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung, vereinzelt auch vorsätzliche Pflichtverletzung. Und obwohl die Beiträge für D&O- RA Franz Held Versicherungsschutz wohl eher als günstig bezeichnet werden können, sind die neben dieser zentralen Norm vorzufindenden Deckungsausschlüsse sehr überschaubar. Hierzu zählen etwa Vertragsstrafen und Geldbußen und Ausschlüsse, die dem konkreten Einzelfall geschuldet sind, wie etwa USA-, Produkt-, Dienstleistungs- oder Umweltausschlüsse. Dies zeigt mehr als deutlich, wie weitgehenden Versicherungsschutz moderne D&O-Policen zur Verfügung stellen. Hinzu kommt, dass sich der auf den Ausschluss berufende Versicherer für das Vorliegen des Ausschlusses beweisbelastet ist und die wissentliche Pflichtverletzung als zentrale Ausschlussnorm eine hohe Hürde beinhaltet. Der Wissentlichkeitsausschluss führt also dazu, dass ein Haftpflichtanspruch, der auf einer wissentlichen Pflichtverletzung des in Anspruch genommenen Managers beruht, nicht versichert ist. Eine wissentliche Pflichtverletzung begeht deshalb nur, wer sich sowohl der Pflicht als auch ihrer Verletzung zum Zeitpunkt der Tat bewusst ist. 3 Die fahrlässige Unkenntnis und das bloße für möglich halten einer Pflicht oder ihrer Verletzung erfüllen den Wissentlichkeitsausschluss nicht, weshalb als Verschuldensform nicht schon bedingter Vorsatz ausreichend ist, sondern es ist vielmehr direkter Vorsatz erforderlich. 4 So findet sich in heutigen D&O-Bedingungswerken auch immer öfter die ausdrücklich formulierte Mitversicherung des bedingten Vorsatzes. Die Erfahrungen in jüngeren D&O-Verfahren hat aber gezeigt, dass nicht selten der Versuch unternommen wird, klar wissentliche / vorsatzträchtige Pflichtverletzungen im Rahmen von Fahrlässigkeitsvorwürfen gegen die Organe geltend zu machen, die es dann unterlassen haben sollen, ein hinreichend effizientes Compliance-System zu schaffen. 5 Zieht man jetzt noch den aktuell diskutierten Anfechtungsverzicht in der D&O-Versicherung 6 mit in Betracht, so sollte allmählich * Franz Held ist Mitglied der Geschäftsleitung des D&O-Anbieters VOV GmbH, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator (cvm). 1 Vgl. Behringer, S.: Vielfältige Erwartungen an Unternehmen, in: ZRFC 3/2013, S Pfeifer, H.: D&O-Versicherung Schutzschilde für Manager, in: Versicherungsmagazin 6 / 2013, S. 36f. 3 Lange, O.: D&O-Versicherung, in: Veith, J. / Gräfe, J.: Der Versicherungsprozess, München 2010, 16 Rn Held, F.: D&O-Versicherung, in: Halm, W. E. / Engelbrecht, A. / Krahe, F. (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts, Versicherungsrecht, Köln 2011, Kap. 33, Rn Lenz, T., D&O-Versicherung, in: van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, Bonn 2012, 26 Rn Vgl. Melot de Beauregard, P. / Gleich, C.: Aktuelle Problemfelder bei der D&O- Versicherung, in: NJW 12 / 2013, S. 824f.
3 Die D&O-Versicherung ist Chefsache ZRFC 4/ Reputationsverluste sollten im D&O-Schadenfall vermieden werden. wieder eine Rückbesinnung auf die Wurzeln der D&O-Versicherung stattfinden denn anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Zahl sog. freundlicher Inanspruchnahmen (Haftungsfall, in dem bei einem tatsächlich entstandenen Unternehmensverlust eine entsprechende Pflichtverletzung im Nachhinein zwischen Unternehmen und Manager konstruiert wird) in den nächsten Jahren zunehmen und die D&O-Versicherung eher als Unternehmensverlust-Versicherung wahrgenommen wird. 3. Der D&O-Schadenfall So wie es keinen Standard hinsichtlich der Bedingungsgestaltung gibt, so sind auch die Herangehensweisen der unterschiedlichen D&O-Anbieter im Schadenfall sehr unterschiedlich. Und genauso wie dann bei den unterschiedlichen Bedingungswerken der Teufel im Detail steckt, so kann auch eine falsche Herangehensweise im Schadenmanagement verheerende Folgen haben. Wenn der Ernstfall eintritt, zeigt sich spätestens, wie werthaltig das eingekaufte Versicherungsprodukt ist. Denn der Abschluss einer D&O-Versicherung führt für den im Schadenfall jeweils betroffenen Manager nur dann zu einer Reduzierung der Risiken, wenn neben der Haftung auch Reputationsverluste vermieden werden, indem einer Eskalation des Falles wirkungsvoll entgegengewirkt wird. Nur mit dieser Zielrichtung kann die D&O-Versicherung als wichtiger Bestandteil eines Risikomanagements verstanden werden. Hier zeigt sich dann neben dem Bilanzschutz-Aspekt auch der weitere Nutzen für das Unternehmen, das an schlechter Presse gleichermaßen wie der betroffene Manager nicht interessiert sein wird. Der Art und Weise der Regulierung von D&O- Schadenfällen kommt deshalb die wesentliche Bedeutung zu um hier nicht unnötig viel Porzellan zu zerschlagen, bedarf es einer hohen Expertise der mit dem Schadenfall insbesondere auf Seite der Versicherer betrauten Schadenmanager. Deshalb ist seit einiger Zeit auch ein Schadenkodex für Versicherer ein Thema gewesen,
4 Der D&O-Versicherer hat eine Mediationsfunktion. ZRFC 4/ das jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter vorangekommen ist Herausforderungen an das Schadenmanagement Welchen Herausforderungen ist der Schadenmanager konkret ausgesetzt und wie kann einer Eskalation des Schadenfalles erfolgreich entgegengewirkt werden? Denn neben steigenden Inanspruchnahmen wegen einer zusehends verschärften Gesetzgebung und Rechtsprechung führt die Globalisierung der Unternehmen auch noch dazu, dass nicht so selten Schadenfälle mit ausländischem Rechtsbezug reguliert werden müssen. Und wenn der verantwortliche Schadenmanager hier eine gute Arbeit leisten möchte, dann muss er die Kontrolle über die Schadensache behalten können. Er wird deshalb zunächst den zu regulierenden Sachverhalt ermitteln, um ihn dann bewerten zu können. Die Ermittlung des relevanten Sachverhalts benötigt erfahrungsgemäß relativ viel Zeit, da sich die Berechtigung eines Haftpflichtvorwurfs zunächst nicht ohne weiteres feststellen lässt. Die Praxis zeigt, dass nahezu kein Haftpflichtanspruch genauso berechtigt ist, wie er erhoben wird. Was auf den ersten Blick als pflichtwidrige Schadenverursachung erscheint, erweist sich bei genauer Würdigung nicht selten als durch die Business Judgment Rule gedeckte unternehmerische Entscheidung oder stellt sich als weit weniger dramatisch dar als zunächst vermutet. Der Versicherer nimmt gleichzeitig eine Deckungsprüfung vor. Soweit Deckung besteht, wird der Versicherer entweder den Haftpflichtanspruch für die versicherten Manager abwehren oder, falls die Haftpflichtforderung berechtigt ist, den Manager von der Haftpflichtforderung im Rahmen des Versicherungsvertrages und der damit vereinbarten Versicherungssumme freistellen. Wenn gesagt wird, dass der Versicherer dem Manager zur Seite steht und ihn bei Innenhaftungsansprüchen sogar gegen sein Unternehmen verteidigt, ist nicht gemeint, dass Versicherer und Unternehmen sich im Haftpflichtfall bekämpfen müssen. Denn der Versicherer sollte zunächst den Versuch unternehmen, zwischen den streitigen Parteien zu vermitteln, um eine letztlich einvernehmliche Beilegung der Auseinandersetzung zu erreichen. In solchen Konflikten kommt dem Versicherer eine Mediationsfunktion zu. 8 Vor allem diese Vermittlungsfunktion des D&O-Versicherers macht es notwendig, dass der Schadenmanager auch Möglichkeiten des alternativen Konfliktmanagements kennt und beherrscht, um ggf. unter Einschaltung von Schlichtern und Mediatoren zu einem interessengerechten Ergebnis zu gelangen. D&O-Schadenfälle sind zumeist sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht komplexe und interessante Sachverhalte, sodass in jedem Einzelfall auch eine andere jeweils opportune Verteidigungsstrategie notwendig wird. Ausgewiesenen Spezialkenntnissen und eines ausgeprägten Verhandlungsgeschicks bedarf es insofern auch auf der anwaltlichen Seite für die Übernahme von D&O-Mandaten. So ist es regelmäßig von Vorteil, wenn der jeweilige Rechtsanwalt ebenfalls alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten offen gegenüber steht. Diese Fähigkeiten sind vor allem dann gefragt, wenn Emotionen die sachliche Ebene überlagern. In der D&O-Schadenpraxis stößt man nicht selten auf Unsachlichkeiten wie gegenseitige Vorwürfe, Beschimpfungen oder sogar Beleidigungen unter den beteiligten Parteien. Bei einer derart angespannten Atmosphäre ist Fingerspitzengefühl gefragt hier können selbst gute Gesellschaftsrechtler an ihre Grenzen stoßen. Ein anderer Typ Rechtsanwalt ist hier gefragt, der neben der Kenntnis des benötigten juristischen Fachwissens auch in der Lage ist, solche Emotionen zu entschärfen und sämtliche Beteiligte wieder auf die Sachebene zurück zu führen. Zielführend kann hier je nach Schadenfall die Einleitung eines Mediationsverfahrens sein. In den Fällen, bei denen nur über eine Rechtsfrage gestritten wird, kann es zum Erfolg führen, wenn ein von beiden Parteien beauftragter unabhängiger Rechtsgutachter zu dieser problematischen Fragestellung ein (Kurz-)Gutachten verfasst, damit diese Hürde gemeistert werden kann. Neben dieser Early Neutral Evaluation kann auch bereits eine konsensfähige Prozessrisikoanalyse hilfreich sein, und zwar dann, wenn sich hieraus im Hinblick auf eine eventuell zu zahlende Schadensumme eine allseits akzeptable Bandbreite für die Schadenzahlung ableiten lässt. Hingegen hat sich in der D&O-Schadenpraxis als eher nicht zielführend herausgestellt, wenn darauf vertraut wird, dass die Sache am besten in der Hand der Gerichte aufgehoben ist. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, oftmals über mehrere Instanzen, müssen möglicherweise alleine zur Abwehr des erhobenen Anspruchs so hohe Kosten aufgewendet werden, die bei späterer Betrachtung in ungefähr gleicher Höhe schon als potenzielle Vergleichszahlung hätten ausreichend sein können. Hinzu kommt, dass die Erfahrung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zeigt, dass nicht selten einige Jahre verstreichen, bevor die Sache dann durch Urteil entschieden wird. 7 Sutorius, D.: D&O-Markt weiter mit hoher Dynamik, in: Versicherungsmagazin 6 / 2013, S Lange, O.: D&O-Versicherung, in: Veith, J. / Gräfe, J.: Der Versicherungsprozess, 2. Aufl, München 2010, 16 Rn. 251.
5 Die D&O-Versicherung ist Chefsache ZRFC 4/ D&O-Deckungen sind Bestandteil eines ordnungsgemäßen Risikomanagements Vertrauen ist das Kapital des Versicherers. Vertrauen muss aber auch verdient sein. In den Medien wird zwar bisweilen ein kritisches Licht auf die D&O-Versicherung geworfen, indem behauptet wird, dass Deckungen verweigert oder Regulierungen bewusst hinausgezögert würden. Hierbei wird aber verkannt, dass eine Hauptleistung des Versicherers in der Abwehr von Haftpflichtansprüchen besteht. Und ernsthaft wird wohl niemand behaupten wollen, dass ein Versicherer, der seinen versicherten Manager gegen einen Haftpflichtanspruch verteidigt, dadurch die Deckung verweigert oder die Regulierung verzögert. Bei der D&O-Versicherung findet man deshalb die ideale Konstellation vor, dass bei Nichtvorliegen eines offensichtlichen Deckungsausschlusses eine parallele Interessenlage zwischen dem in Anspruch genommenen Manager als versicherter Person und dem Versicherer dahingehend besteht, den Haftpflichtvorwurf erfolgreich gemeinsam abzuwehren. In diesem Verständnis können D&O-Deckungen als wesentlicher Bestandteil eines ordnungsgemäßen Risikomanagements verstanden werden, da dem Manager mit deren Abschluss die ständige Sorge einer Existenzbedrohung weitestgehend genommen wird, wodurch wiederum eine Steigerung der Konzentration auf die eigentlichen Führungs- und / oder Aufsichtstätigkeiten erreicht werden kann. Und wenn ein Vorwurf dann doch nicht völlig unbegründet sein sollte, ist die Kunst des Vergleichsschlusses gefordert. Die meisten D&O-Schadenfälle werden auf dem Vergleichswege beendet. Das stellt sich sowohl für den betroffenen Manager als auch für das Unternehmen als Versicherungsnehmerin und ggf. sogar für den Versicherer als vorteilhaft dar. Gründe hierfür sind, dass es sein kann, dass der betroffene Manager trotz einmalig begangener Pflichtverletzung immer noch der beste Mann / die beste Frau in dieser Position ist, zum anderen wird durch eine vergleichsweise Erledigung ein Kreise-Ziehen verhindert, da ansonsten möglicherweise (weitere) Mitglieder des Aufsichtsrates / Beirates oder aber auch (weitere) Geschäftsführungs- / Vorstandskollegen in die Rechtsstreitigkeit einbezogen werden könnten. 5. Empfehlungen Der Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat, der zum Schutz seiner Existenz über eine D&O-Versicherung abgesichert sein möchte, sollte das Thema D&O-Versicherung zur Chefsache machen. Dabei sollte er unbedingt darauf achten, dass auf der Bedingungsseite den gesetzgeberischen und rechtlichen Anforderungen zur Managerhaftung in sach- und interessengerechter Weise entsprochen wird etwa bei den Nachmeldefristen, aber auch bei der Herangehensweise im Schadenfall. Letzteres sollte man sich explizit von seinem potenziellen D&O-Versicherer erläutern oder bei Bedarf sogar bestätigen lassen. Auch bei der Wahl des den Haftpflichtvorwurf abwehrenden Rechtsanwalts ist Sorgfalt geboten. Neben den im Einzelfall geschuldeten Spezialkenntnissen sollte er auf jeden Fall auch vermittelnd tätig sein können und damit jederzeit in der Lage sein, auch seinen Beitrag zur Vermeidung einer Eskalation der jeweiligen Schadensache zu leisten. Wenn es jetzt auch noch der Versicherer schafft, die Fäden des Schadenfalles koordinierend in der Hand zu halten, spricht vieles für eine sach- und interessengerechte Abwicklung der Schadenfälle. Der D&O-Versicherer benötigt insofern aber stets genügend eigenes Know-how, um auf Augenhöhe sein zu können. Hilfreich ist dann sicherlich ein fester Ansprechpartner in der Schadenabteilung des Versicherers. 6. Fazit D&O-Standard gibt es nicht, erst recht nicht bei der Schadenregulierung. Wenn es darauf ankommt, zeigt sich der individuelle Wert der abgeschlossenen D&O- Police. Die Grenzen des Versicherungsschutzes stellen sich sehr überschaubar dar die Versicherungsbeiträge derzeit ebenfalls. Es bleibt deshalb abzuwarten, wohin sich der D&O-Markt entwickelt. Wünschenswert ist jedenfalls ein richtiges Verständnis dieses aus der Wirtschaftswelt nicht mehr wegzudenkenden bedeutenden Versicherungsproduktes, wobei dieser und der vorherige Beitrag zur Vermeidung von Fehlvorstellungen beigetragen und die Bedeutung eines optimalen Schadenmanagements herausgestellt haben sollte.
Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?
Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrLernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation
Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden
MehrM-RaT: Mediation am Telefon
M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe Seite 1 / März 2012 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden? 5. Vorgehen im Ernstfall Seite
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrUnfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrEntscheider RechtsSchutz. Ihr Rechtsschutz sollte so engagiert sein wie Sie
Entscheider RechtsSchutz Ihr sollte so engagiert sein wie Sie Entscheider kennen ihre Risiken aber kaum einer kalkuliert sie Steigender Wettbewerbsdruck fordert schnelle und richtige Entscheidungen. Falsche
MehrInhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite
Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen
MehrVerkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf
Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrWir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.
Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrMediation im Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrPflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung
Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Anrede
Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrVortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?
Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrVereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung zwischen den Eheleuten und Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg, Tel. 04102/51600, als Mediator 1 Vorbemerkung
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrMANAGEMENTHAFTUNG IN RUSSLAND MOSKAU, 28. NOVEMBER 2013
MANAGEMENTHAFTUNG IN RUSSLAND MOSKAU, 28. NOVEMBER 2013 Wie nach deutschem Recht ( 43 GmbhG) haften auch nach russischem Recht Geschäftsführer/Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder für schuldhafte Schädigungen
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrIch will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.
Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDas RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer
Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer Allgemein: Das RSA-Verschlüsselungsverfahren ist ein häufig benutztes Verschlüsselungsverfahren, weil es sehr sicher ist. Es gehört zu der Klasse der
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrDNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des
MehrBU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de
BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrLebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG
Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrUmfrage: Mediation im Profifußball
Umfrage: Mediation im Profifußball Mediation ist ein außergerichtliches Streitlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt verbindliche Lösungen finden. Hierbei werden sie von einem neutralen,
Mehrkampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract
ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe
Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrAuf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der
Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement
MehrArbeitsblatt / Arbeitsblätter
Arbeitsblatt / Arbeitsblätter M 1: Tafelbild Online-Shopping Sonstige Käufer Verkäufe r Zahlungsmethode? Überweisung Nachnahme Bareinzahlung/Barzahlung (PayPal)/(Kreditkarten) M 2: Ausgangssituation Die
MehrGesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie
MehrEinführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...
Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrÄngste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Pressekonferenz 4. Juni 2013 Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen Pressekonferenz 4. Juni 2013 Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr1 topologisches Sortieren
Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden
MehrUnternehmensleitbild. Vision Mission Werte Spielregeln
Unternehmensleitbild Vision Mission Werte Spielregeln Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir genießen heute bei unseren Geschäftspartnern einen ausgezeichneten Ruf. Dazu haben die langjährige erfolgreiche
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrRISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT
RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrWelche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrMehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!
Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen
MehrRohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009
MikeC.Kock Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009 Zwei Märkte stehen seit Wochen im Mittelpunkt aller Marktteilnehmer? Gold und Crude
Mehr5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrGuide DynDNS und Portforwarding
Guide DynDNS und Portforwarding Allgemein Um Geräte im lokalen Netzwerk von überall aus über das Internet erreichen zu können, kommt man um die Themen Dynamik DNS (kurz DynDNS) und Portweiterleitung(auch
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrMediation Verfahren ohne Verlierer. Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben
Mediation Verfahren ohne Verlierer Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben Was ist Mediation? Mediation (= Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.
SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.
Mehr